Blaulicht
Richtig Protestieren — Hinweise der Versammlungsbehörden

Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Protestieren — aber richtig.
Hinweise der Versammlungsbehörden der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 26.01.2024
Versammlungen sind anzumelden / Spontandemonstrationen sind Ausnahmefälle
Viele Menschen gehen gerade auf die Straße. Wollen für oder gegen etwas demonstrieren. Doch was muss dabei beachtet werden? Polizei und Versammlungsbehörden möchten aufklären und auch aufgrund einiger Vorfälle in den vergangenen Wochen klarstellen, dass Spontandemos Ausnahmefälle sind und man sich nicht ohne weiteres auf diese Rechte berufen kann
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat die geschlossenen landwirtschaftlichen Proteste in der Aktionswoche vom 08.01.2024 — 15.01.2024 begleitet. Bereits in diesem Rahmen stellten wir fest, dass sich jenseits der großen und angemeldeten Versammlungsaktionen im landwirtschaftlichen Kontext auch kleinere, nicht angemeldete Versammlungslagen bildeten. Durch die Möglichkeiten, die das Niedersächsische Versammlungsrecht bietet, konnten wir diese Aktionen vor Ort unter den Schutz des Versammlungsrechtes stellen. So wurden jeweils Versammlungsleitende festgestellt und darüber hinaus beschränkende Verfügungen ausgesprochen. Diese Verfahrensweise hat im Zusammenschluss mit allen Teilnehmenden sehr gut funktioniert. Zunehmend stellen die Polizei und die Versammlungsbehörden aber nun fest, dass sich die Organisatoren verschiedener Proteste auf die Möglichkeiten der Spontanversammlung berufen. Und daher sehen wir die Notwendigkeit der Aufklärung, da Spontanversammlungen den Ausnahmefall darstellen und konkreten Voraussetzungen unterliegen.
Wie melde ich eine Demo an?
Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Die für die Anmeldung zuständige Versammlungsbehörde ist entweder die Kommune (z.B. die Stadt) oder der Landkreis, nicht aber die Polizei. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Anmelder, Polizei und ggf. weiteren beteiligte Stellen durchgeführt. Dort können dann alle Einzelheiten besprochen und die Notwendigkeit dieser erläutert werden. In Fällen, in denen kein Kooperationsgespräch stattfindet, wird die Anmeldung mit den beschränkenden Verfügungen nach Aktenlage schriftlich seitens der Versammlungsbehörde dem Anmeldenden zugestellt.
An dieser Stelle wird noch betont: Die Anmeldungen laufen nicht über die Polizei, sondern über die oben genannten Versammlungsbehörden.
Es gibt noch die weitere Begrifflichkeit der sogenannten Eilversammlung. Von dieser ist zu sprechen, wenn die Versammlung zwar geplant wurde, aber die 48-Stunden Anzeigefrist nicht mehr eingehalten werden kann. Hier handelt es sich um einen gesetzlichen Sonderfall. Dieser Fall tritt dann ein, wenn mit einer fristgerechten Anmeldung der Zweck der Versammlung entfallen würde. Im Falle einer Eilversammlung ist eine unverzügliche Anzeige bei der Versammlungsbehörde vorzunehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Bleibt die Anzeige einer Versammlung aus, ist nach aktueller Gesetzeslage die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Daher wird dringend um eine frühzeitige Anmeldung von Versammlungen bei den zuständigen Behörden gebeten.
Was ist eine Spontandemo?
Eine Spontanversammlung unterscheidet sich erheblich von den vorstehend erläuterten Begrifflichkeiten. Nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz liegt eine solche Versammlung dann vor, wenn die Bekanntgabe der Versammlung unmittelbar mit deren Beginn zusammenfällt. Dies Bedeutet: Personen treffen aufeinander und führen einen Missstand an und entwickeln in diesem Moment die Idee zur Durchführung einer umgehenden Versammlung. Beispiel: Auf einer Ratssitzung kommt es zu einem Beschluss. Die Besucher der Sitzung sind anderer Meinung und demonstrieren unmittelbar dagegen.
Eine Spontanversammlung ist aber nicht gegeben, wenn sich Personen zum Beispiel via WhatsApp oder per Telefon zu einem Überraschungseffekt verabreden und dann zeitgleich — also geplant- an einer Örtlichkeit als Versammlung erscheinen. Auch ist es keine Spontanversammlung, sich mit Fahrzeugen an einem Ort zu treffen, um dann “spontan” loszufahren.
Ebenso ist es nicht vorgesehen, einige Tage vorher eine Protestaktion anzukündigen und sich darauf zu berufen, diese Aktion zu Beginn als Spontanversammlung bei der Polizei anzuzeigen. Solche Protestaktionen bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Einhaltung der 48-Stunden-Meldefrist anzumelden.
Anmeldung hat Vorteile
Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern bringt viele Vorteile für den Anmelder, Verantwortliche, Teilnehmende und die gesamte Aktion mit sich. Die Bevölkerung wird so im Vorfeld über die Absichten informiert, verkehrslenkende Maßnahmen können ergriffen werden und der Schutz der Versammlung kann sichergestellt werden. Alleine die Abwehr von Gefahren, die sich zum Beispiel im Straßenverkehr ergeben können, kann durch eine Anzeige bestmöglich gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auf den Internetseiten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Landkreises Leer.
(Diese Meldung ist eine Kooperation der Pressestellen der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden)
Anzeige Anzeige
LeserECHO-Portal: Innovatives Eventmarketing für Ostfriesland und das nördliche Emsland

LeserECHO-Portal: Umfassender Service für Veranstaltungen in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland
-
Einzigartigkeit des LeserECHO-Portals Das LeserECHO-Portal hebt sich durch seinen innovativen Ansatz im Marketing für Veranstaltungen hervor. Im Gegensatz zu vielen anderen Plattformen gibt es keine Bezahlschranken, was allen Leserinnen und Lesern einen uneingeschränkten Zugang zu den Veranstaltungshinweisen ermöglicht. Dieser inklusive Ansatz macht das Portal besonders attraktiv für Veranstalter.
-
Soziale Medien als Verknüpfungsmöglichkeit Das LeserECHO-Portal geht einen Schritt weiter, indem es Veranstaltungen über soziale Medien verknüpft. Die Beiträge können problemlos geteilt und über Facebookseiten sowie ‑gruppen gepostet werden. Diese offene Zugänglichkeit ermöglicht es Veranstaltern, eine breite Zielgruppe anzusprechen und ihre Events effektiv zu bewerben.
-
Keine Leser-Ausschlüsse durch Abomodelle Die Abwesenheit von Bezahlschranken und Abomodellen im LeserECHO-Portal sorgt dafür, dass jeder Leser uneingeschränkt auf Veranstaltungsinformationen zugreifen kann. Diese Zugänglichkeit ist nicht nur für Leser, sondern auch für Veranstalter von großem Vorteil.
-
SEO-Optimierung für wiederkehrende Veranstaltungen Durch zusätzliche SEO-Beiträge werden Veranstaltungen, die regelmäßig stattfinden, bei Google verankert. Dadurch steigt die organische Reichweite, und die Events werden bei relevanten Suchanfragen prominent angezeigt.
-
Vielfältige Formate für Veranstaltungs-Content Das LeserECHO-Portal ermöglicht eine breite Palette von Veranstaltungs-Content, darunter Gewinnspiele für Kartenverlosungen, Integration von Künstlervideos, Interviews mit Veranstaltern, Mitarbeitergewinnung für Events und den Kartenvorverkauf. Diese Vielfalt macht das Portal zu einer umfassenden Ressource für Eventmarketing.
-
LeserECHO-Verlag als starker Partner für Veranstalter Der LeserECHO-Verlag, mit seiner Reichweite von über 400 Auslagestellen in der Region, ist ein starker Partner für Veranstalter. Attraktive Kombiangebote, die Print, Online-Präsenz, Gewinnspiele und Flyerverteilung umfassen, werden angeboten.
-
Verteildienst für Veranstalter Der LeserECHO-Verlag bietet einen Verteildienst für Veranstalter an, um Flyer und Informationen gezielt an potenzielle Teilnehmer zu verteilen und die Sichtbarkeit von Events zu maximieren.
-
Interessante Kombiangebote für Veranstaltungen Die Kombiangebote des LeserECHO-Verlags, einschließlich Print, Online-Präsenz, Gewinnspiele und Flyerverteilung, bieten eine umfassende Lösung für Veranstalter. Diese Angebote ermöglichen eine effektive und vielseitige Vermarktung von Events in der Region.
Fazit: Das LeserECHO-Portal und der dazugehörige Verlag bieten nicht nur einen einzigartigen Ansatz für Veranstaltungsmarketing, sondern auch umfassende Dienstleistungen für Veranstalter. Die Kombination aus offener Zugänglichkeit, vielfältigem Content und breiter regionaler Präsenz macht das LeserECHO-Portal zu einer unschätzbaren Ressource für erfolgreiche Veranstaltungen in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland.

Blaulicht
Körperverletzung mit Baseballschläger, schwerer Unfall & brennender Radlader

Gefährliche Körperverletzung ++ Brand eines Radladers ++ Verkehrsunfall unter möglichem Einfluss
Leer — Gefährliche Körperverletzung
Am Abend des 05.07.2025 um 22:25 Uhr kam es in Leer zu einer körperlichen Auseinandersetzung zweier Männer. Im Rahmen dessen schlägt ein 53-Jähriger einen 59-jährigen Mann in den Bauch sowie mit einem Knüppel am Handgelenk, woraufhin der 59-Jährige seinem Kontrahenten mit einem Baseballschläger am Arm schlägt. Da der 59-Jährige trotz polizeilicher Aufforderung die Örtlichkeit nicht verließ, musste dieser die Nacht im Gewahrsam verbringen. Gegen beide Männer wurden Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Brinkum — Brand eines Radladers
Am Samstag, den 05.07.2025, um 02:21 Uhr stand in der Kirchstraße ein Radlader in Vollbrand. In der Folge trat Hydrauliköl aus, weshalb die Untere Wasserbehörde involviert war. Die Ursache ist bislang unklar und Gegenstand der aufgenommenen Ermittlungen. Mögliche Zeugen mögen sich mit der Polizei in Verbindung setzen.
Bunde — Verkehrsunfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
Am 06.07.2025 um 03:15 Uhr ereignete sich in Bunde in der Steinhausstraße ein alleinbeteiligter Verkehrsunfall. Ein 26-jährige Fahrer eines Pkw befuhr die Steinhausstraße in Richtung Bunde und kam aus bislang unbekannter Ursache im Kurvenbereich von der Fahrbahn ab. Hier kollidierte dieser mit einem Zaun und einem Baum und verletzte sich schwer. Der Fahrzeugführer wurde dabei zunächst eingeklemmt, konnte aber zeitnah befreit werden. Im Zuge der Unfallaufnahme ergaben sich zudem Anhaltspunkte hinsichtlich einer Beeinflussung von berauschenden Mitteln des Fahrers. Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet.
Anzeige
Blaulicht
Verkehrsunfallflucht, Körperverletzung, Wohnungseinbruch & lebensgefährlich verletzter Motorradfahrer

POL-LER: Pressemeldung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Samstag, den 05.07.2025
Verkehrsunfallflucht ++ Diebstähle mehrerer Kennzeichen ++ Körperverletzung ++ Einbruch in Wohnung ++ Schwerer Verkehrsunfall
Leer — Verkehrsunfallflucht
In der Zeit zwischen Donnerstagmittag, 12:00 Uhr, und Freitag, 13:45 Uhr, ereignete sich auf einem Parkplatz einer Seniorenwohnanlage in der Hauptstraße ein Verkehrsunfall. Dabei beschädigte der Fahrer mit seinem Opel Astra einen parkenden Pkw und hinterließ lediglich den Abdruck des Modells am besagten Pkw. Danach entfernte sich der Fahrer des Opel Astra unerkannt. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Leer zu melden.
Emden — Kennzeichendiebstähle
Am Freitag, den 04.07.2025, kam es in der Emder Innenstadt zu insgesamt sechs Kennzeichendiebstählen. Die Taten ereigneten sich in der Osterstraße, Stedinger Straße, Heinrich-von-Kleist-Straße, Mittelwallstraße sowie im Katergang. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei Emden in Verbindung zu setzen.
Emden — Körperverletzung
In einer Tankstelle in der Neutorstraße kam es am 04.07.2025 um 05:45 Uhr zu einer Körperverletzung zum Nachteil einer 35-Jährigen. Zunächst betrat ein 43-jähriger Mann unberechtigt das Lager der Tankstelle. Als dieser entdeckt wurde, schlug er der Mitarbeiterin mit der Faust in das Gesicht. Nach kurzer Flucht konnte der 43-Jährige durch die Polizei gefasst werden. Der Mann muss sich nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten.
Emden — Einbruch in Wohnung
In der Zeit zwischen 17:45 Uhr und 19:45 Uhr des 04.07.2025 kam es zu einem Einbruch in ein Mehrfamilienhaus in der Lienbahnstraße. Unbekannte Täter hebelten eine Wohnungstür auf und durchsuchten die Wohnung nach Diebesgut. Dabei wurden Wertsachen im Wert von etwa 70.000 Euro gestohlen. Zeugen der Tat mögen sich bei der Polizei Emden melden.
Emden — Schwerer Verkehrsunfall
Am Freitag, den 04.07.2025 um 21:00 Uhr, verunfallte ein 25-jähriger Motorradfahrer im Bereich des Jarßumer Hafens und verletzte sich lebensgefährlich. Dieser befuhr mit seinem Motorrad die Straße Zum Jarßumer Hafen, kam aus bislang ungeklärter Ursache in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzte. Der Motorradfahrer wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus verbracht.
Anzeige
Blaulicht
Verkehrsunfälle, Fluchten & ein schwer verletzter Motorradfahrer

POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 04.07.2025
Verkehrsunfallflucht auf der A28++Motorradfahrer auf A31 schwer verletzt++Verkehrsunfallflucht++Zusammenstoß mit Trecker
Leer — Verkehrsunfallflucht auf der A28
Am Donnerstag gegen 12:00 Uhr kam es zu einer Verkehrsunfallflucht auf der Autobahn 28. Ein 41-jähriger aus Bottrop befuhr die A28 in Fahrtrichtung Leer und beabsichtigte einen Sattelschlepper mit Auflieger zu überholen. Der bisher unbekannte Fahrzeugführer des Sattelschleppers wechselte ohne ersichtlichen Grund ebenfalls auf den Überholfahrstreifen und drückte den Pkw des 41-jährigen in die Mittelschutzplanke. Anschließend entfernte er sich vom Unfallort ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Der 41-jährige blieb bei dem Unfall unverletzt, am Pkw entstand Sachschaden. Zeugen, die Hinweise zum Unfallverursacher geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Moormerland — Motorradfahrer auf A31 schwer verletzt
Bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn 31 gestern Abend gegen 19:00 Uhr verletzte sich ein Motorradfahrer aus Emden schwer. Der 23-jährige kam in einer Linkskurve in Fahrtrichtung Emden, vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, von der Fahrbahn ab und stürzte. Er wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Das Motorrad wurde bei dem Unfall beschädigt. Die Autobahn musste durch die Autobahnmeisterei gereinigt werden.
Westoverledingen — Verkehrsunfallflucht
Zu einer weiteren Verkehrsunfallflucht kam es am gestrigen Abend gegen 20:00 Uhr auf der Birkenstraße. Eine 22-jährige aus Papenburg war in Fahrtrichtung Papenburg unterwegs, als ein entgegenkommender Pkw immer weiter die Fahrbahnmitte überquerte. Die 22-jährige wich dem Pkw aus und kam von der Fahrbahn ab. Der unbekannte Fahrzeugführer entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Die 22-jährige blieb unverletzt. Am Pkw entstand Sachschaden und war nicht mehr fahrbereit. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Ostrhauderfehn — Zusammenstoß mit Trecker
Zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Trecker kam es am Donnerstag gegen 20:40 Uhr auf der Langholter Straße. Ein 37-jähriger aus Ostrhauderfehn war mit seinem Trecker und zwei Anhängern in Fahrtrichtung Ramsloh unterwegs und beabsichtigte nach links in die Straße 1.Südwieke abzubiegen. Ein 23-jähriger aus Papenburg beabsichtigte einen hinter dem Trecker fahrenden Pkw und den Trecker zu überholen und übersah den Abbiegevorgang. Es kam zum Zusammenstoß. Der Trecker und der Pkw wurden beschädigt und mussten abgeschleppt werden. Personen wurden nicht verletzt.
Anzeige