Blaulicht
Richtig Protestieren — Hinweise der Versammlungsbehörden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Protestieren — aber richtig.
Hinweise der Versammlungsbehörden der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 26.01.2024
Versammlungen sind anzumelden / Spontandemonstrationen sind Ausnahmefälle
Viele Menschen gehen gerade auf die Straße. Wollen für oder gegen etwas demonstrieren. Doch was muss dabei beachtet werden? Polizei und Versammlungsbehörden möchten aufklären und auch aufgrund einiger Vorfälle in den vergangenen Wochen klarstellen, dass Spontandemos Ausnahmefälle sind und man sich nicht ohne weiteres auf diese Rechte berufen kann
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat die geschlossenen landwirtschaftlichen Proteste in der Aktionswoche vom 08.01.2024 — 15.01.2024 begleitet. Bereits in diesem Rahmen stellten wir fest, dass sich jenseits der großen und angemeldeten Versammlungsaktionen im landwirtschaftlichen Kontext auch kleinere, nicht angemeldete Versammlungslagen bildeten. Durch die Möglichkeiten, die das Niedersächsische Versammlungsrecht bietet, konnten wir diese Aktionen vor Ort unter den Schutz des Versammlungsrechtes stellen. So wurden jeweils Versammlungsleitende festgestellt und darüber hinaus beschränkende Verfügungen ausgesprochen. Diese Verfahrensweise hat im Zusammenschluss mit allen Teilnehmenden sehr gut funktioniert. Zunehmend stellen die Polizei und die Versammlungsbehörden aber nun fest, dass sich die Organisatoren verschiedener Proteste auf die Möglichkeiten der Spontanversammlung berufen. Und daher sehen wir die Notwendigkeit der Aufklärung, da Spontanversammlungen den Ausnahmefall darstellen und konkreten Voraussetzungen unterliegen.
Wie melde ich eine Demo an?
Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Die für die Anmeldung zuständige Versammlungsbehörde ist entweder die Kommune (z.B. die Stadt) oder der Landkreis, nicht aber die Polizei. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Anmelder, Polizei und ggf. weiteren beteiligte Stellen durchgeführt. Dort können dann alle Einzelheiten besprochen und die Notwendigkeit dieser erläutert werden. In Fällen, in denen kein Kooperationsgespräch stattfindet, wird die Anmeldung mit den beschränkenden Verfügungen nach Aktenlage schriftlich seitens der Versammlungsbehörde dem Anmeldenden zugestellt.
An dieser Stelle wird noch betont: Die Anmeldungen laufen nicht über die Polizei, sondern über die oben genannten Versammlungsbehörden.
Es gibt noch die weitere Begrifflichkeit der sogenannten Eilversammlung. Von dieser ist zu sprechen, wenn die Versammlung zwar geplant wurde, aber die 48-Stunden Anzeigefrist nicht mehr eingehalten werden kann. Hier handelt es sich um einen gesetzlichen Sonderfall. Dieser Fall tritt dann ein, wenn mit einer fristgerechten Anmeldung der Zweck der Versammlung entfallen würde. Im Falle einer Eilversammlung ist eine unverzügliche Anzeige bei der Versammlungsbehörde vorzunehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Bleibt die Anzeige einer Versammlung aus, ist nach aktueller Gesetzeslage die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Daher wird dringend um eine frühzeitige Anmeldung von Versammlungen bei den zuständigen Behörden gebeten.
Was ist eine Spontandemo?
Eine Spontanversammlung unterscheidet sich erheblich von den vorstehend erläuterten Begrifflichkeiten. Nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz liegt eine solche Versammlung dann vor, wenn die Bekanntgabe der Versammlung unmittelbar mit deren Beginn zusammenfällt. Dies Bedeutet: Personen treffen aufeinander und führen einen Missstand an und entwickeln in diesem Moment die Idee zur Durchführung einer umgehenden Versammlung. Beispiel: Auf einer Ratssitzung kommt es zu einem Beschluss. Die Besucher der Sitzung sind anderer Meinung und demonstrieren unmittelbar dagegen.
Eine Spontanversammlung ist aber nicht gegeben, wenn sich Personen zum Beispiel via WhatsApp oder per Telefon zu einem Überraschungseffekt verabreden und dann zeitgleich — also geplant- an einer Örtlichkeit als Versammlung erscheinen. Auch ist es keine Spontanversammlung, sich mit Fahrzeugen an einem Ort zu treffen, um dann “spontan” loszufahren.
Ebenso ist es nicht vorgesehen, einige Tage vorher eine Protestaktion anzukündigen und sich darauf zu berufen, diese Aktion zu Beginn als Spontanversammlung bei der Polizei anzuzeigen. Solche Protestaktionen bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Einhaltung der 48-Stunden-Meldefrist anzumelden.
Anmeldung hat Vorteile
Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern bringt viele Vorteile für den Anmelder, Verantwortliche, Teilnehmende und die gesamte Aktion mit sich. Die Bevölkerung wird so im Vorfeld über die Absichten informiert, verkehrslenkende Maßnahmen können ergriffen werden und der Schutz der Versammlung kann sichergestellt werden. Alleine die Abwehr von Gefahren, die sich zum Beispiel im Straßenverkehr ergeben können, kann durch eine Anzeige bestmöglich gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auf den Internetseiten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Landkreises Leer.
(Diese Meldung ist eine Kooperation der Pressestellen der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden)
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Blaulicht
Tragischer Unfall: 72-jährige Radfahrerin lebensgefährlich verletzt
POL-LER: Einbruch in Arztpraxis ++ versuchter Einbruch in Friseursalon ++ Unfall mit lebensgefährlich verletzter Radfahrerin
Detern — Einbruch in Arztpraxis
Leer — versuchter Einbruch in Friseursalon
Am Sonntag gegen 20:40 Uhr versuchten zwei unbekannte, männliche Personen in einen Friseursalon in der Alten Markstraße einzubrechen. Diese ergriffen jedoch ohne Erfolg die Flucht. Die Täter werden als schlank, 175–180 cm groß und dunkel gekleidet beschrieben. Eine Person hat zudem einen Rucksack mitgeführt. Auch hier werden Zeugen gebeten, sich mit der Polizei in Leer in Verbindung zu setzen.
Emden — Verkehrsunfall mit lebensgefährlich verletzter Radfahrerin
Am 18.11.2024 hat sich gegen 09:55 Uhr ein Verkehrsunfall ereignet, bei der eine 72-jährige Radfahrerin aus Emden lebensgefährlich verletzt wurde. Diese befuhr mit ihrem Fahrrad die Auricher Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts. Eine entgegenkommende 67-jährige Autofahrerin aus Emden übersah beim Abbiegen in die Fritz-Reuter Straße die Radfahrerin und touchierte diese. Die Radfahrerin wurde lebensgefährlich verletzt und in ein Krankenhaus verbracht.
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Blaulicht
Erpressung, Körperverletzung und mehr – Polizeimeldungen aus Ostfriesland!
POL-LER: Pressemeldung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Sonntag, den 17.11.2024
Einbruch in Kellerräume ++ Diebstahl ++ Sachbeschädigung ++ Verkehrsunfallflucht ++ Bedrohung innerhalb der Familie ++ Erpressung und Beleidigung ++ Gefährliche Körperverletzung ++ Trunkenheit im Verkehr ++ Gefährliche Körperverletzung durch unbekannte Täter ++ Sachbeschädigung an einem Boot ++ Diebstahl von einem Ackerschlepper
Emden — Einbruch in Kellerräume — ZEUGEN gesucht
Emden — Diebstahl eines E‑Scooters — ZEUGEN gesucht
Im Zeitraum von Samstag, 16.11.2024, 23.00 Uhr, bis Sonntag, 17.11.2024, 01.00 Uhr, entwendete ein unbekannter Täter in der Dortmunder Straße in Emden einen gesichert abgestellten, schwarzen E‑Scooter des Herstellers Xiaomi im Wert von ca. 1000 Euro.
Emden — Sachbeschädigung bei einem Geldinstitut
Am Sonntag, gegen 03.50 Uhr, wurde ein 54- Jähriger Emder dabei beobachtet, wie er in der Straße Am Delft mehrfach gegen die Glasscheibe des Eingangsbereichs eines dortigen Geldinstituts trat. Hierbei wurde die Scheibe beschädigt. Die Polizei wurde informiert und der Mann in der Nähe angetroffen. Er war erheblich alkoholisiert, verweigerte einen Atemalkoholtest und wollte sich nicht zum Sachverhalt äußern. Der Grund seines Handelns blieb somit bislang unklar und ist aktuell Gegenstand der Ermittlungen. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 500 Euro.
Emden — Verkehrsunfall mit einem unfallflüchtigen Verursacher
Emden — Verkehrsunfall mit einem unfallflüchtigen Verursacher
Am Sonntag wurde um 06.03 Uhr, in der Straße Am Eisenbahndock in Emden ein ordnungsgemäß abgestelltes weißes Wohnmobil vom Typ Mobilvetta durch einen PKW an der Front beschädigt. Anschließend entfernte sich der Verursacher von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Der Halter des Wohnmobils schlief zur Unfallzeit in dem Fahrzeug und wurde durch den Anstoß geweckt. Er konnte nur noch sehen, dass sich das verursachende Fahrzeug durch die Hermann-Neemann-Straße stadtauswärts entfernte. Verletzt wurde der Mann nicht. Die Schadenshöhe beläuft sich auf ca. 3000 Euro.
Leer — Erpressung und Beleidigung zur Herausgabe von Geld
Ein 22-Jähriger aus Leer wurde zu der Herausgabe von Geld mit dem Tode bedroht. Die Tat fand am Samstagnachmittag, gegen 16:00 Uhr während des Trainings in einem Fitnessstudio in Leer statt. Das Opfer händigte dem Beschuldigten aus Moormerland kein Geld aus. Der Beschuldigte beleidigte das Opfer zudem.
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Leer — Gefährliche Körperverletzung
Am Samstag um 22:20 Uhr wurde das 20-jährige Leeraner von zwei Tätern im Allmersweg in Leer geschlagen und getreten. Die Täter fuhren mit einem PKW vor, sind ausgestiegen und haben unvermittelt auf das Opfer eingewirkt. Der PKW wurde im Nahbereich durch die Polizei angetroffen. Die in dem PKW befindlichen männlichen Personen aus Leer wurden einer Kontrolle unterzogen.
Leer — Trunkenheit im Verkehr mit E‑Scooter
Alkoholisiert befuhr ein 36- Jähriger aus Leer die Rathausstraße am Samstagabend gegen 19:40 Uhr mit dem E‑Scooter. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,23 Promille. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt.
Filsum — Gefährliche Körperverletzung durch drei unbekannte Täter — ZEUGEN gesucht
Am Samstag, gegen 22:50 Uhr wurde ein 20-Jähriger aus Filsum von drei unbekannten, männlichen Beschuldigten in die Rippen getreten und auf den Hinterkopf geschlagen. Ein Beschuldigter hatte versucht das Opfer mit einem Butterflymesser zu verletzen. Die Einschnitte mit dem Butterflymesser erfolgten lediglich in die Kleidung. Das Opfer wurde leicht verletzt. Das Opfer konnte die Täter als männlich, ca. 190cm groß und dunkel gekleidet beschreiben. Einer der Täter trug rote Schuhe.
Rhauderfehn — Sachbeschädigung an einem Boot — ZEUGEN gesucht
In dem Zeitraum von Freitag, 18:05 Uhr bis Samstag, 07:30 Uhr wurden in Rhauderfehn in der Straße “Am Deich” bei der dortigen Anlegestelle die Seile von einem Boot durchgeschnitten. Die Seile dienten der Sicherung des Bootes. Ein unbekannter Täter durchtrennte diese, so dass das Boot auf dem Kanal trieb. Durch den Eigentümer konnte das Boot gesichert und ein weiterer Schaden vermieden werden. Die Schadenshöhe beträgt ca. 100 Euro.
Westoverledingen — Diebstahl von einem Ackerschlepper
In der Zeit von Freitagabend, 22:00 Uhr bis Samstag, 14:30 Uhr kam es in Westoverledingen in der Steenfelder Dorfstraße zu einem Diebstahl unter erschwerenden Umständen von einem nicht fahrbereiten Ackerschlepper der Marke Fendt. Die Schadenssumme wird auf 20.000 Euro geschätzt.
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Blaulicht
Brenzlige Einsätze in Ostfriesland: Einbrecher, Schlägereien und Verkehrsunfälle!
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Samstag, 16.11.2024
Einbruch in Kellerräume, Ingewahrsamnahme, Beleidigung++Platzverweis mit anschl. Ingewahrsamnahme, Beleidigung++Verdacht des versuchten Diebstahls von E‑Scootern mit anschl. Körperverletzung++2 Verkehrsunfallfluchten mit Zeugensuche++Trunkenheit im Verkehr mit Fahrrad++Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden
Einbruch in Kellerräume, Ingewahrsamnahme, Beleidigung
Emden — Am Samstag gegen 02 Uhr begab sich ein stark alkoholisierter Mann (42 Jahre alt, wohnhaft in Emden) in ein Mehrfamilienhaus in der Wilhelm-Leuschner-Straße. Dort versuchte er nach bisherigem Kenntnisstand zwei Kellertüren aufzubrechen, was jedoch misslang. Bei zwei weiteren Türen hatte er dann Erfolg. Aus einem der Räume entwendete er eine Kettensäge, die später vor dem Haus gefunden wurde. Der Täter hatte sie wohl auf seiner Flucht zurückgelassen, nachdem Bewohner durch den Einbruchlärm auf ihn aufmerksam wurden. Diese riefen dann auch die Polizei, die den Mann noch in der Nähe des Tatortes stellen konnte. Dieser wurde zur Identitätsfeststellung mit zur Dienststelle genommen und anschließend aufgrund seines aggressiven und alkoholisierten Zustandes dem polizeilichen Gewahrsam zugeführt. Während der Ingewahrsamnahme beleidigte er dann die eingesetzten Beamten. Ein Alkoholtest war bei dem Mann nicht möglich. Gegen den Täter wurden nunmehr mehrere Anzeigen gefertigt. Die Schadenshöhe an den Türen liegt bei ca. 175 Euro.
Platzverweis mit anschl. Ingewahrsamnahme, Beleidigung
Emden — Am Samstag pöbelte ein 26-jähriger Mann aus Emden gegen 03:40 Uhr in der Straße Am Delft dauerhaft grundlos Passanten an. Die hinzugezogenen Einsatzkräfte erteilten ihm daraufhin einen Platzverweis. Der Mann verließ zunächst den Ort, kam jedoch wenig später zurück. Daraufhin wurde er zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen. Hierbei beleidigte er die eingesetzten Beamten. Die Ermittlungen wurden aufgenommen, entsprechende Anzeigen gefertigt.
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Verdacht des versuchten Diebstahls von E‑Scootern mit anschl. Körperverletzung
2 x Verkehrsunfallflucht mit Sachschaden ‑ZEUGEN gesucht-
Emden — Im Zeitraum von Donnerstag, 23:00 Uhr, bis Freitag, 08:30 Uhr, wurde in der Ulmenstraße eine ordnungsgemäß abgestellter blauer Skoda Kodiaq durch einen anderen PKW am Heck beschädigt. Anschließend entfernte sich der/die Verursacher*in von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Die Schadenshöhe liegt bei ca. 2000 Euro.
Emden — Am Freitag wurde in der Zeit von 05:40 Uhr bis 19:15 Uhr in der Horchstraße ein ordnungsgemäß geparkter schwarzer Opel Astra durch ein anderes Fahrzeug vermutlich beim Ein-/Ausparken an der Fahrerseite beschädigt. Anschließend entfernte sich der/die Verursacher*in von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Die Schadenshöhe liegt in diesem Fall bei ca. 2500 Euro.
Trunkenheit im Verkehr mit Fahrrad
Leer — Schwer alkoholisiert war ein 52-jähriger Fahrradfahrer aus Leer gegen 14 Uhr auf dem Radweg der Hauptstraße unterwegs. Ein Vortest ergab einen Wert von 1,9 Promille. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt. Der Fahrradfahrer war mit all den Maßnahmen nicht einverstanden, beleidigte die Beamten und versuchte, diese zu schlagen. Im Ergebnisse durfte sich dieser dann im Gewahrsam der Polizei Leer beruhigen und gegen Abend die Dienststelle wieder verlassen. Sehr wohl wird sich dieser für sein Handeln strafrechtlich verantworten müssen.
Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden
Moormerland — In Veenhusen kam es Freitagabend gegen 21:25 Uhr zu einem recht schweren Verkehrsunfall. Eine 19-jährige Pkw-Führerin aus Moormerland befuhr die Königsmoorstraße und wollte von dort nach rechts auf die Koloniestraße einbiegen. Hierbei übersah sie jedoch den von links kommenden 42-jährigen Pkw-Führer aus Moormerland, der die Koloniestraße in Richtung Warsingsfehn befuhr. Beide Pkw wurden schwer beschädigt und waren nicht mehr fahrbereit. Der Gesamtschaden beläuft sich nach erster Einschätzung auf ca. 25.000 Euro. Da in beiden Fahrzeugen die Airbags ausgelöst wurden, blieben die beiden Fahrzeugführer unverletzt.
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