Blaulicht
Richtig Protestieren — Hinweise der Versammlungsbehörden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Protestieren — aber richtig.
Hinweise der Versammlungsbehörden der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 26.01.2024
Versammlungen sind anzumelden / Spontandemonstrationen sind Ausnahmefälle
Viele Menschen gehen gerade auf die Straße. Wollen für oder gegen etwas demonstrieren. Doch was muss dabei beachtet werden? Polizei und Versammlungsbehörden möchten aufklären und auch aufgrund einiger Vorfälle in den vergangenen Wochen klarstellen, dass Spontandemos Ausnahmefälle sind und man sich nicht ohne weiteres auf diese Rechte berufen kann
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat die geschlossenen landwirtschaftlichen Proteste in der Aktionswoche vom 08.01.2024 — 15.01.2024 begleitet. Bereits in diesem Rahmen stellten wir fest, dass sich jenseits der großen und angemeldeten Versammlungsaktionen im landwirtschaftlichen Kontext auch kleinere, nicht angemeldete Versammlungslagen bildeten. Durch die Möglichkeiten, die das Niedersächsische Versammlungsrecht bietet, konnten wir diese Aktionen vor Ort unter den Schutz des Versammlungsrechtes stellen. So wurden jeweils Versammlungsleitende festgestellt und darüber hinaus beschränkende Verfügungen ausgesprochen. Diese Verfahrensweise hat im Zusammenschluss mit allen Teilnehmenden sehr gut funktioniert. Zunehmend stellen die Polizei und die Versammlungsbehörden aber nun fest, dass sich die Organisatoren verschiedener Proteste auf die Möglichkeiten der Spontanversammlung berufen. Und daher sehen wir die Notwendigkeit der Aufklärung, da Spontanversammlungen den Ausnahmefall darstellen und konkreten Voraussetzungen unterliegen.
Wie melde ich eine Demo an?
Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Die für die Anmeldung zuständige Versammlungsbehörde ist entweder die Kommune (z.B. die Stadt) oder der Landkreis, nicht aber die Polizei. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Anmelder, Polizei und ggf. weiteren beteiligte Stellen durchgeführt. Dort können dann alle Einzelheiten besprochen und die Notwendigkeit dieser erläutert werden. In Fällen, in denen kein Kooperationsgespräch stattfindet, wird die Anmeldung mit den beschränkenden Verfügungen nach Aktenlage schriftlich seitens der Versammlungsbehörde dem Anmeldenden zugestellt.
An dieser Stelle wird noch betont: Die Anmeldungen laufen nicht über die Polizei, sondern über die oben genannten Versammlungsbehörden.
Es gibt noch die weitere Begrifflichkeit der sogenannten Eilversammlung. Von dieser ist zu sprechen, wenn die Versammlung zwar geplant wurde, aber die 48-Stunden Anzeigefrist nicht mehr eingehalten werden kann. Hier handelt es sich um einen gesetzlichen Sonderfall. Dieser Fall tritt dann ein, wenn mit einer fristgerechten Anmeldung der Zweck der Versammlung entfallen würde. Im Falle einer Eilversammlung ist eine unverzügliche Anzeige bei der Versammlungsbehörde vorzunehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Bleibt die Anzeige einer Versammlung aus, ist nach aktueller Gesetzeslage die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Daher wird dringend um eine frühzeitige Anmeldung von Versammlungen bei den zuständigen Behörden gebeten.
Was ist eine Spontandemo?
Eine Spontanversammlung unterscheidet sich erheblich von den vorstehend erläuterten Begrifflichkeiten. Nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz liegt eine solche Versammlung dann vor, wenn die Bekanntgabe der Versammlung unmittelbar mit deren Beginn zusammenfällt. Dies Bedeutet: Personen treffen aufeinander und führen einen Missstand an und entwickeln in diesem Moment die Idee zur Durchführung einer umgehenden Versammlung. Beispiel: Auf einer Ratssitzung kommt es zu einem Beschluss. Die Besucher der Sitzung sind anderer Meinung und demonstrieren unmittelbar dagegen.
Eine Spontanversammlung ist aber nicht gegeben, wenn sich Personen zum Beispiel via WhatsApp oder per Telefon zu einem Überraschungseffekt verabreden und dann zeitgleich — also geplant- an einer Örtlichkeit als Versammlung erscheinen. Auch ist es keine Spontanversammlung, sich mit Fahrzeugen an einem Ort zu treffen, um dann “spontan” loszufahren.
Ebenso ist es nicht vorgesehen, einige Tage vorher eine Protestaktion anzukündigen und sich darauf zu berufen, diese Aktion zu Beginn als Spontanversammlung bei der Polizei anzuzeigen. Solche Protestaktionen bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Einhaltung der 48-Stunden-Meldefrist anzumelden.
Anmeldung hat Vorteile
Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern bringt viele Vorteile für den Anmelder, Verantwortliche, Teilnehmende und die gesamte Aktion mit sich. Die Bevölkerung wird so im Vorfeld über die Absichten informiert, verkehrslenkende Maßnahmen können ergriffen werden und der Schutz der Versammlung kann sichergestellt werden. Alleine die Abwehr von Gefahren, die sich zum Beispiel im Straßenverkehr ergeben können, kann durch eine Anzeige bestmöglich gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auf den Internetseiten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Landkreises Leer.
(Diese Meldung ist eine Kooperation der Pressestellen der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden)
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Blaulicht
Diesel entwendet — Zeugensuche, Zwei schwere Verkehrsunfälle auf der BAB 31 — w. M.
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Samstag, 18.05.2024
Randalierer++Dieselentwendung mit Zeugensuche + Brand eines Flachdaches + Führen eines E‑Scooter unter Alkohol- u. Drogeneinfluss + Zwei schwere Unfälle auf der Autobahn
Randalierer
Emden — Am frühen Samstagmorgen musste gegen 02 Uhr ein 49-jähriger Emder durch die Polizei in Gewahrsam genommen werden. Dieser hatte vor einem Wohnobjekt in der Heinrich-Heine-Straße randaliert und Müllcontainer auf die Straße geworfen. Zudem beschädigte dieser dort eine Kellertür, um in das Haus zu gelangen. Gegen die Ingewahrsamnahme wehrte sich der Mann, im Ergebnis vergeblich. Dieser wird sich für sein Verhalten strafrechtlich verantworten müssen.
Diesel entwendet — Zeugensuche
Westoverledingen — Unbekannte Täter haben in der Nacht von Donnerstag auf Freitag aus dem Tank eines Kompressors ca. 200 Liter Dieselkraftstoff entwendet. Der Kompressor stand auf einer Baustelle in der Hilkenborger Straße. Zeugen der Tathandlung melden sich bitte bei der Polizei in Westoverledingen.
Brand eines Flachdaches
Emden — In der Oderstraße kam es kurz vor 22 Uhr am Freitagabend zu einem Brand eines Flachdaches. Nicht auszuschließen ist nach jetzigem Kenntnisstand, dass der Brand infolge von Dachdeckerarbeiten, die am Nachmittag ausgeführt wurden, entstanden ist. Die Feuerwehr konnte den Brandherd löschen, die Schadenshöhe kann noch nicht genau beziffert werden.
Führen eines E‑Scooter unter Alkohol- und Drogeneinfluss
Rhauderfehn — Gegen 23 Uhr des Freitagabend mussten Polizeibeamte bei der Kontrolle eines 27-jährigen Rhauderfehners feststellen, dass dieser seinen E‑Scooter in der Straße Neuer Weg unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol geführt hatte. Ein Vortest ergab einen Wert von 0,73 Promille. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt.
Zwei schwere Verkehrsunfälle auf der BAB 31
Leer — Am späten Freitagnachmittag gegen 17:30 Uhr kam es auf der BAB 31 an der Anschlussstelle Leer-West zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 29-jähriger Motorradfahrer aus Aurich durchfuhr den Tunnel in Richtung Emden und wollte die Autobahn nach dem Tunnel an der Ausfahrt verlassen. Vermutlich aufgrund zu hoher Geschwindigkeit verlor dieser jedoch die Kontrolle über sein Motorrad und kollidierte mit der Außenschutzplanke. Sowohl der Fahrer als auch seine 21-jährige Mitfahrerin aus Emden wurden von dem Motorrad geschleudert. Beide verletzten sich hierbei, der Fahrer leicht, seine Mitfahrerin schwer. Diese musste mittels Rettungshubschrauber in das Krankenhaus nach Westerstede geflogen werden. Der Fahrer kam in ein Leeraner Krankenhaus. Das Motorrad war nicht mehr fahrbereit und wurde abschleppt.
Am Samstagmorgen befuhr gegen 08:15 Uhr ein 77-jähriger Lkw-Fahrer aus den Niederlanden die BAB 31 in Fahrtrichtung Bottrop. Ca. 2 Kilometer nach dem Durchfahren des Emstunnels kam dieser mit seinem Lkw samt Auflieger aus bisher ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab, durchbrach die Schutzplanke und einen Wildschutzzaun und kam in einem dortigen Graben zu stehen bzw. liegen. Der Fahrer verletzte sich schwer. Die Bergung des Lkw wird zeitnah folgen. Der Fahrer wurde einem Leeraner Krankenhaus zugeführt.
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Blaulicht
Schwerer Verkehrsunfall auf der B72 bei Filsum: Sechs Verletzte, darunter mehrere Schwerverletzte
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 15.05.2024 zum schweren Verkehrsunfall in Filsum vom 14.05.2024
Filsum — Schwerer Verkehrsunfall
Am 14.05.2024 kam es gegen 22:19 Uhr auf der Bundesstraße 72 in Höhe der Autobahnanschlussstelle (AS) Filsum zu einem schweren Unfall mit zwei beteiligten Pkw und sechs beteiligten Personen. Eine 41-jährige Frau aus Wiesmoor befuhr die Bundesstraße 72 aus Cloppenburg kommend in Fahrtrichtung Hesel und hatte an der AS Filsum die Absicht, nach links auf die BAB 28 in Fahrtrichtung Oldenburg aufzufahren. Aus derzeit noch nicht bekannten Gründen übersah sie dabei den mit vier Personen besetzten entgegenkommenden Pkw einer Familie aus Ostrhauderfehn und prallte mit diesem frontal zusammen. Bei dem Unfall wurde die 41-jährige Frau schwer und ihr ebenfalls aus Wiesmoor stammender 26-jähriger Beifahrer leicht verletzt. In dem Fahrzeug aus Ostrhauderfehn wurden der 54-jährige Fahrer, die 47-jährige Beifahrerin und noch ein 55-jähriger Mitfahrer schwer verletzt. Eine ebenfalls in dem Fahrzeug aus Ostrhauderfehn befindliche 17-jährige Mitfahrerin wurde leicht verletzt. Zur Versorgung aller verletzten Personen waren mehrere Rettungswagen und ein Notarzt vor Ort. Alle Personen wurden in umliegende Krankenhäuser verbracht. Zudem war die Feuerwehr mit einer Besatzung von 15 Einsatzkräften zur Unterstützung und Bergung im Einsatz. Die verunfallten Fahrzeuge wurden von einem Abschleppunternehmen antransportiert. Die Autobahnpolizei Leer hat eine spezialisierte Unfallaufnahme durchgeführt und die Ermittlungen zur genauen Unfallursache eingeleitet. Während der Bergungsarbeiten und der Unfallaufnahme wurde die B 72 in der Zeit von 22:30 Uhr bis 01:00 Uhr gesperrt.
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Wir setzen auf 4D-Technologie für Ihr Hören
Mit Oticon Intent heben wir von Wilken Hörakustik Ihr Sprachverstehen auf ein neues Niveau
Für Menschen mit einem Hörverlust ist Kommunikation in lärmigen und lebhaften Umgebungen die größte Herausforderung. Im Interview verrät Kerstin Wilken von Wilken Hörakustik, wie das neue Hörsystem Oticon Intent Ihr natürliches Kommunikationsverhalten und Ihre Hörintention versteht.
Eine Hörminderung bedeutet für viele oft auch soziale Abgrenzung – und das, obwohl sie ein Hörsystem tragen. Woran liegt das?
Herkömmliche Hörgeräte stellen eine Einheitslösung dar und berücksichtigen dabei nicht die individuellen Hörinterpretationen des jeweiligen Trägers. Dadurch gelangen weniger Klanginformationen zum Gehirn, was die Teilnahme am Leben einschränken kann.
Blaulicht
Sachbeschädigung in Leer: Grüne Geschäftsstelle betroffen — Polizei ermittelt und ruft Zeugen auf
Versuchter Anschlag auf die Grüne Geschäftsstelle in Leer: Ein Zeichen für zunehmende politische Aggression
Die politische Landschaft erlebt eine unruhige Zeit, geprägt von hitzigen Debatten und einem zunehmend aggressiven Tonfall. Dies spiegelt sich auch in den jüngsten Ereignissen wider, als die Geschäftsstelle der Grünen in Leer einem versuchten Anschlag ausgesetzt war.
Am Wochenende wurde versucht, eine Fensterscheibe der Geschäftsstelle einzuschlagen, wie die Vorsitzenden Mechthild Tammena und Wilhelm Mammen berichteten. Dieser Vorfall steht nicht isoliert da, sondern reiht sich ein in eine Serie von Sachbeschädigungen und Übergriffen auf politische Institutionen und Vertreter.
Die Polizei Leer erhielt am 12. Mai 2024 die Anzeige über die Beschädigung der Fensterverglasung in der Bremer Straße, die sich im Zeitraum zwischen dem 6. und 11. Mai ereignet haben soll. Bislang unbekannte Täter fügten der Scheibe ein Loch und diverse Risse zu, jedoch blieb die Verglasung intakt und zerbrach nicht vollständig.
Angesichts der politischen Brisanz des Vorfalls hat die Staatsschutzabteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden die Ermittlungen übernommen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
In einer Stellungnahme auf ihrer Internetseite bezeichneten die Grünen den Vorfall als “Versuchten Anschlag”. Mechthild Tammena betonte, dass solche Aggressionen nicht nur das Problem einer einzelnen Partei seien, sondern die Grundfesten unserer Demokratie erschüttern. “Unsere Demokratie funktioniert nur, wenn Menschen keine Angst haben müssen, ihre politische Überzeugung zu äußern und dafür öffentlich einzustehen”, so Tammena weiter.
Sie machte darauf aufmerksam, dass Hass und Hetze, geschürt von rechtsextremen Kräften und Verfassungsfeinden, die politische Landschaft vergiften. Die zunehmende Entgrenzung im Netz und die Verrohung in politischen Debatten haben zu einer Enthemmung geführt, die sich auch auf die Straße überträgt.
In dieser Zeit sei es entscheidend, dass alle Demokratinnen und Demokraten über Parteigrenzen hinweg zusammenstehen, so Tammena abschließend.
Quellen:
Polizeimeldung vom 14.05.2024
Internetseite BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Leer ( von Frank Köster-Düpree )
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