Blaulicht

Rich­tig Pro­tes­tie­ren — Hin­wei­se der Versammlungsbehörden

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Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO

Pro­tes­tie­ren — aber richtig.

Hin­wei­se der Ver­samm­lungs­be­hör­den der Städ­te Leer und Emden, des LK Leer und der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 26.01.2024

 
 

 

Ver­samm­lun­gen sind anzu­mel­den / Spon­tan­de­mons­tra­tio­nen sind Ausnahmefälle

Vie­le Men­schen gehen gera­de auf die Stra­ße. Wol­len für oder gegen etwas demons­trie­ren. Doch was muss dabei beach­tet wer­den? Poli­zei und Ver­samm­lungs­be­hör­den möch­ten auf­klä­ren und auch auf­grund eini­ger Vor­fäl­le in den ver­gan­ge­nen Wochen klar­stel­len, dass Spon­tan­de­mos Aus­nah­me­fäl­le sind und man sich nicht ohne wei­te­res auf die­se Rech­te beru­fen kann

Die Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden hat die geschlos­se­nen land­wirt­schaft­li­chen Pro­tes­te in der Akti­ons­wo­che vom 08.01.2024 — 15.01.2024 beglei­tet. Bereits in die­sem Rah­men stell­ten wir fest, dass sich jen­seits der gro­ßen und ange­mel­de­ten Ver­samm­lungs­ak­tio­nen im land­wirt­schaft­li­chen Kon­text auch klei­ne­re, nicht ange­mel­de­te Ver­samm­lungs­la­gen bil­de­ten. Durch die Mög­lich­kei­ten, die das Nie­der­säch­si­sche Ver­samm­lungs­recht bie­tet, konn­ten wir die­se Aktio­nen vor Ort unter den Schutz des Ver­samm­lungs­rech­tes stel­len. So wur­den jeweils Ver­samm­lungs­lei­ten­de fest­ge­stellt und dar­über hin­aus beschrän­ken­de Ver­fü­gun­gen aus­ge­spro­chen. Die­se Ver­fah­rens­wei­se hat im Zusam­men­schluss mit allen Teil­neh­men­den sehr gut funk­tio­niert. Zuneh­mend stel­len die Poli­zei und die Ver­samm­lungs­be­hör­den aber nun fest, dass sich die Orga­ni­sa­to­ren ver­schie­de­ner Pro­tes­te auf die Mög­lich­kei­ten der Spon­tan­ver­samm­lung beru­fen. Und daher sehen wir die Not­wen­dig­keit der Auf­klä­rung, da Spon­tan­ver­samm­lun­gen den Aus­nah­me­fall dar­stel­len und kon­kre­ten Vor­aus­set­zun­gen unterliegen.

Wie mel­de ich eine Demo an?

Ver­samm­lun­gen unter frei­em Him­mel sind spä­tes­tens 48 Stun­den vor Bekannt­ga­be der Ver­samm­lung bei der zustän­di­gen Ver­samm­lungs­be­hör­de anzu­zei­gen. Die für die Anmel­dung zustän­di­ge Ver­samm­lungs­be­hör­de ist ent­we­der die Kom­mu­ne (z.B. die Stadt) oder der Land­kreis, nicht aber die Poli­zei. Nach erfolg­ter Anmel­dung wird ein Koope­ra­ti­ons­ge­spräch zwi­schen Ver­samm­lungs­be­hör­de, Anmel­der, Poli­zei und ggf. wei­te­ren betei­lig­te Stel­len durch­ge­führt. Dort kön­nen dann alle Ein­zel­hei­ten bespro­chen und die Not­wen­dig­keit die­ser erläu­tert wer­den. In Fäl­len, in denen kein Koope­ra­ti­ons­ge­spräch statt­fin­det, wird die Anmel­dung mit den beschrän­ken­den Ver­fü­gun­gen nach Akten­la­ge schrift­lich sei­tens der Ver­samm­lungs­be­hör­de dem Anmel­den­den zugestellt.

An die­ser Stel­le wird noch betont: Die Anmel­dun­gen lau­fen nicht über die Poli­zei, son­dern über die oben genann­ten Versammlungsbehörden.

Es gibt noch die wei­te­re Begriff­lich­keit der soge­nann­ten Eil­ver­samm­lung. Von die­ser ist zu spre­chen, wenn die Ver­samm­lung zwar geplant wur­de, aber die 48-Stun­den Anzei­ge­frist nicht mehr ein­ge­hal­ten wer­den kann. Hier han­delt es sich um einen gesetz­li­chen Son­der­fall. Die­ser Fall tritt dann ein, wenn mit einer frist­ge­rech­ten Anmel­dung der Zweck der Ver­samm­lung ent­fal­len wür­de. Im Fal­le einer Eil­ver­samm­lung ist eine unver­züg­li­che Anzei­ge bei der Ver­samm­lungs­be­hör­de vor­zu­neh­men, sobald die Mög­lich­keit dazu besteht. Bleibt die Anzei­ge einer Ver­samm­lung aus, ist nach aktu­el­ler Geset­zes­la­ge die Ein­lei­tung eines Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren vor­ge­se­hen. Daher wird drin­gend um eine früh­zei­ti­ge Anmel­dung von Ver­samm­lun­gen bei den zustän­di­gen Behör­den gebeten.

Was ist eine Spontandemo?

Eine Spon­tan­ver­samm­lung unter­schei­det sich erheb­lich von den vor­ste­hend erläu­ter­ten Begriff­lich­kei­ten. Nach dem Nie­der­säch­si­schen Ver­samm­lungs­ge­setz liegt eine sol­che Ver­samm­lung dann vor, wenn die Bekannt­ga­be der Ver­samm­lung unmit­tel­bar mit deren Beginn zusam­men­fällt. Dies Bedeu­tet: Per­so­nen tref­fen auf­ein­an­der und füh­ren einen Miss­stand an und ent­wi­ckeln in die­sem Moment die Idee zur Durch­füh­rung einer umge­hen­den Ver­samm­lung. Bei­spiel: Auf einer Rats­sit­zung kommt es zu einem Beschluss. Die Besu­cher der Sit­zung sind ande­rer Mei­nung und demons­trie­ren unmit­tel­bar dagegen.

Eine Spon­tan­ver­samm­lung ist aber nicht gege­ben, wenn sich Per­so­nen zum Bei­spiel via Whats­App oder per Tele­fon zu einem Über­ra­schungs­ef­fekt ver­ab­re­den und dann zeit­gleich — also geplant- an einer Ört­lich­keit als Ver­samm­lung erschei­nen. Auch ist es kei­ne Spon­tan­ver­samm­lung, sich mit Fahr­zeu­gen an einem Ort zu tref­fen, um dann “spon­tan” loszufahren.

Eben­so ist es nicht vor­ge­se­hen, eini­ge Tage vor­her eine Pro­test­ak­ti­on anzu­kün­di­gen und sich dar­auf zu beru­fen, die­se Akti­on zu Beginn als Spon­tan­ver­samm­lung bei der Poli­zei anzu­zei­gen. Sol­che Pro­test­ak­tio­nen bei der zustän­di­gen Ver­samm­lungs­be­hör­de unter Ein­hal­tung der 48-Stun­den-Mel­de­frist anzumelden.

Anmel­dung hat Vorteile

Die Anzei­ge einer Ver­samm­lung unter frei­em Him­mel ist nicht nur gesetz­lich vor­ge­se­hen, son­dern bringt vie­le Vor­tei­le für den Anmel­der, Ver­ant­wort­li­che, Teil­neh­men­de und die gesam­te Akti­on mit sich. Die Bevöl­ke­rung wird so im Vor­feld über die Absich­ten infor­miert, ver­kehrs­len­ken­de Maß­nah­men kön­nen ergrif­fen wer­den und der Schutz der Ver­samm­lung kann sicher­ge­stellt wer­den. Allei­ne die Abwehr von Gefah­ren, die sich zum Bei­spiel im Stra­ßen­ver­kehr erge­ben kön­nen, kann durch eine Anzei­ge best­mög­lich gewähr­leis­tet werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma erhal­ten sie auf den Inter­net­sei­ten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Land­krei­ses Leer.

(Die­se Mel­dung ist eine Koope­ra­ti­on der Pres­se­stel­len der Städ­te Leer und Emden, des LK Leer und der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden)


 

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Lese­r­ECHO-Por­tal: Inno­va­ti­ves Event­mar­ke­ting für Ost­fries­land und das nörd­li­che Emsland


In der dyna­mi­schen Ver­an­stal­tungs­welt von Ost­fries­land und dem nörd­li­chen Ems­land spielt das Lese­r­ECHO-Por­tal eine her­aus­ra­gen­de Rol­le als Rund­um-Ser­vice für Ver­an­stal­ter und Inter­es­sier­te. Die­ses inno­va­ti­ve Por­tal revo­lu­tio­niert das Event­mar­ke­ting durch einen ein­zig­ar­ti­gen Ansatz, der Inklu­si­vi­tät und digi­ta­le Ver­net­zung in den Mit­tel­punkt stellt. Im Gegen­satz zu her­kömm­li­chen Platt­for­men ver­zich­tet das Lese­r­ECHO-Por­tal auf Bezahl­schran­ken, um allen Lese­rin­nen und Lesern einen frei­en Zugang zu Ver­an­stal­tungs­in­for­ma­tio­nen zu ermög­li­chen. Doch dies ist nur der Anfang: Von der Ver­knüp­fung mit sozia­len Medi­en bis zur umfas­sen­den Unter­stüt­zung durch den Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet die­ses Por­tal einen brei­ten Ser­vice, der Ver­an­stal­tern und Teil­neh­mern glei­cher­ma­ßen zugu­te­kommt. Tau­chen Sie mit uns ein in die Welt des Lese­r­ECHO-Por­tals, in der Inno­va­ti­on und Viel­falt die Schlüs­sel­wör­ter für erfolg­rei­ches Event­mar­ke­ting sind.

 

Lese­r­ECHO-Por­tal: Umfas­sen­der Ser­vice für Ver­an­stal­tun­gen in Ost­fries­land und dem nörd­li­chen Emsland

  1. Ein­zig­ar­tig­keit des Lese­r­ECHO-Por­tals Das Lese­r­ECHO-Por­tal hebt sich durch sei­nen inno­va­ti­ven Ansatz im Mar­ke­ting für Ver­an­stal­tun­gen her­vor. Im Gegen­satz zu vie­len ande­ren Platt­for­men gibt es kei­ne Bezahl­schran­ken, was allen Lese­rin­nen und Lesern einen unein­ge­schränk­ten Zugang zu den Ver­an­stal­tungs­hin­wei­sen ermög­licht. Die­ser inklu­si­ve Ansatz macht das Por­tal beson­ders attrak­tiv für Veranstalter.

  2. Sozia­le Medi­en als Ver­knüp­fungs­mög­lich­keit Das Lese­r­ECHO-Por­tal geht einen Schritt wei­ter, indem es Ver­an­stal­tun­gen über sozia­le Medi­en ver­knüpft. Die Bei­trä­ge kön­nen pro­blem­los geteilt und über Face­book­sei­ten sowie ‑grup­pen gepos­tet wer­den. Die­se offe­ne Zugäng­lich­keit ermög­licht es Ver­an­stal­tern, eine brei­te Ziel­grup­pe anzu­spre­chen und ihre Events effek­tiv zu bewerben.

  3. Kei­ne Leser-Aus­schlüs­se durch Abo­mo­del­le Die Abwe­sen­heit von Bezahl­schran­ken und Abo­mo­del­len im Lese­r­ECHO-Por­tal sorgt dafür, dass jeder Leser unein­ge­schränkt auf Ver­an­stal­tungs­in­for­ma­tio­nen zugrei­fen kann. Die­se Zugäng­lich­keit ist nicht nur für Leser, son­dern auch für Ver­an­stal­ter von gro­ßem Vorteil.

  4. SEO-Opti­mie­rung für wie­der­keh­ren­de Ver­an­stal­tun­gen Durch zusätz­li­che SEO-Bei­trä­ge wer­den Ver­an­stal­tun­gen, die regel­mä­ßig statt­fin­den, bei Goog­le ver­an­kert. Dadurch steigt die orga­ni­sche Reich­wei­te, und die Events wer­den bei rele­van­ten Such­an­fra­gen pro­mi­nent angezeigt.

  5. Viel­fäl­ti­ge For­ma­te für Ver­an­stal­tungs-Con­tent Das Lese­r­ECHO-Por­tal ermög­licht eine brei­te Palet­te von Ver­an­stal­tungs-Con­tent, dar­un­ter Gewinn­spie­le für Kar­ten­ver­lo­sun­gen, Inte­gra­ti­on von Künst­ler­vi­de­os, Inter­views mit Ver­an­stal­tern, Mit­ar­bei­ter­ge­win­nung für Events und den Kar­ten­vor­ver­kauf. Die­se Viel­falt macht das Por­tal zu einer umfas­sen­den Res­sour­ce für Eventmarketing.

  6. Lese­r­ECHO-Ver­lag als star­ker Part­ner für Ver­an­stal­ter Der Lese­r­ECHO-Ver­lag, mit sei­ner Reich­wei­te von über 400 Aus­la­ge­stel­len in der Regi­on, ist ein star­ker Part­ner für Ver­an­stal­ter. Attrak­ti­ve Kom­bi­an­ge­bo­te, die Print, Online-Prä­senz, Gewinn­spie­le und Fly­er­ver­tei­lung umfas­sen, wer­den angeboten.

  7. Ver­teil­dienst für Ver­an­stal­ter Der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet einen Ver­teil­dienst für Ver­an­stal­ter an, um Fly­er und Infor­ma­tio­nen gezielt an poten­zi­el­le Teil­neh­mer zu ver­tei­len und die Sicht­bar­keit von Events zu maximieren.

  8. Inter­es­san­te Kom­bi­an­ge­bo­te für Ver­an­stal­tun­gen Die Kom­bi­an­ge­bo­te des Lese­r­ECHO-Ver­lags, ein­schließ­lich Print, Online-Prä­senz, Gewinn­spie­le und Fly­er­ver­tei­lung, bie­ten eine umfas­sen­de Lösung für Ver­an­stal­ter. Die­se Ange­bo­te ermög­li­chen eine effek­ti­ve und viel­sei­ti­ge Ver­mark­tung von Events in der Region.

Fazit: Das Lese­r­ECHO-Por­tal und der dazu­ge­hö­ri­ge Ver­lag bie­ten nicht nur einen ein­zig­ar­ti­gen Ansatz für Ver­an­stal­tungs­mar­ke­ting, son­dern auch umfas­sen­de Dienst­leis­tun­gen für Ver­an­stal­ter. Die Kom­bi­na­ti­on aus offe­ner Zugäng­lich­keit, viel­fäl­ti­gem Con­tent und brei­ter regio­na­ler Prä­senz macht das Lese­r­ECHO-Por­tal zu einer unschätz­ba­ren Res­sour­ce für erfolg­rei­che Ver­an­stal­tun­gen in Ost­fries­land und dem nörd­li­chen Emsland.

Blaulicht

Ein­bruch, Hun­de­at­ta­cke und Unfall mit Verletzten

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/ Emden für den 25.03.2026

 
 

Ein­bruch in Mehr­par­tei­en­haus ++ Hun­de­an­griff ++ Beschä­di­gung Schau­fens­ter­schei­be ++ Ver­kehrs­un­fall mit Verletzten 

 

Rhau­der­fehn — Ein­bruch in Mehrparteienhaus

Im Zeit­raum zwi­schen Mon­tag, den 23.03.2026, 21:00 Uhr und Diens­tag, den 24.03.2026, 08:30 Uhr, ver­schaff­te sich ein Täter Zugang zu einem Mehr­par­tei­en­haus in der Rhau­der­wie­ke in Rhau­der­fehn. Hier ent­wen­de­te er aus einer Räum­lich­keit meh­re­re Gegen­stän­de. Die Scha­dens­hö­he ist noch unbe­kannt. Poli­zei­kräf­te nah­men den Sach­ver­halt auf und lei­te­ten ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein.

Emden — Hundeangriff

Am 18.03.2026 kam es gegen 17:00 Uhr zu einem Vor­fall beim Frie­sen­hü­gel in Emden. Im Rah­men eines Spa­zier­gan­ges eines 61-jäh­ri­gen Man­nes ver­such­te ein unbe­kann­ter Hund sei­nen klei­ne­ren Hund (Chi­hua­hua) anzu­grei­fen. Der Hun­de­hal­ter des Chi­hua­hu­as ver­such­te sei­nen Hund zu schüt­zen. In der Fol­ge kam es zu einem Unglück, der Chi­hua­hua stürz­te auf den Boden. Vor Ort befand sich auch der Hun­de­hal­ter des unbe­kann­ten Hun­des. Auf­grund der Not­si­tua­ti­on des Chi­hua­hu­as und der sofor­tig not­wen­di­gen Behand­lung konn­ten Per­so­na­li­en nicht fest­ge­hal­ten wer­den. Der klei­ne Hund ver­starb durch den Sturz. Die Poli­zei bit­tet den Hun­de­hal­ter des grö­ße­ren Hun­des oder Zeu­gen, die Anga­ben zum Sach­ver­halt machen kön­nen, Kon­takt mit der Poli­zei in Emden aufzunehmen.

Leer — Beschä­di­gung Schaufensterscheibe

Am Diens­tag­abend gegen 21:20 Uhr wur­de der Poli­zei ein Vor­fall in der Müh­len­stra­ße in Leer gemel­det. Dem­nach ver­such­ten unbe­kann­te Per­so­nen in ein Juwe­lier­ge­schäft ein­zu­drin­gen. Die Poli­zei konn­te vor Ort Beschä­di­gun­gen an der Ver­gla­sung des Objek­tes wahr­neh­men. Per­so­nen konn­ten jedoch nicht mehr fest­ge­stellt wer­den. Die ent­stan­de­ne Scha­dens­hö­he wird der­zeit auf einen mitt­le­ren drei­stel­li­gen Betrag geschätzt.

Emden — Ver­kehrs­un­fall mit Verletzten

Am Mitt­woch­mor­gen kam es gegen 07:30 Uhr zu einem Ver­kehrs­un­fall im Kreu­zungs­be­reich Am Fehnt­jer Tief / Wykhoff­weg in Emden. Ein 34-jäh­ri­ger Fah­rer eines Pkw VW befuhr die Stra­ße Am Fehnt­jer Tief in Rich­tung Wykhoff­weg stadt­aus­wärts. Zur glei­chen Zeit fuhr ein 39-jäh­ri­ger Fah­rer eines Trans­por­ter Ford den Wykhoff­weg in Rich­tung Am Fehnt­jer Tief, eben­falls stadt­aus­wärts. An der dor­ti­gen Kreu­zung über­sah der 34-Jäh­ri­ge den vor­fahrts­be­rech­tig­ten Trans­por­ter auf­grund der Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se, der von rechts kam und die Stra­ße wei­ter­hin in Rich­tung Wykhoff­weg befah­ren woll­te. Es kam zum Zusam­men­stoß bei­der Fahr­zeu­ge. Der VW-Fah­rer wur­de leicht ver­letzt und in ein umlie­gen­des Kran­ken­haus gebracht. Die fünf Insas­sen des Trans­por­ters wur­den nicht ver­letzt. Bei­de Fahr­zeu­ge waren nicht mehr fahr­be­reit und muss­ten durch Abschlepp­un­ter­neh­men gebor­gen wer­den. Der ent­stan­de­ne Sach­scha­den wird der­zeit auf 20.000,- EUR geschätzt.

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Blaulicht

Tank­stel­len-Ein­bruch, Graf­fi­ti an Kir­che, Brand und Randale

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/ Emden für den 24.03.2026

 

Sach­be­schä­di­gung an Pkw und Fahr­rad ++ Graf­fi­ti an Kir­che ++ Aus­ein­an­der­set­zung ++ Rauch­ent­wick­lung in Gast­haus ++ Ein­bruch in Tank­stel­le ++ Voll­brand eines Gebäudes 

 

Emden — Sach­be­schä­di­gung an Pkw und Fahrrad

Am Mon­tag­abend gegen 21:30 Uhr kommt es in den Stra­ßen Kater­gang und Neu­tor­stra­ße zu Sach­be­schä­di­gun­gen an einem Pkw Mitsu­bi­shi und an einem Fahr­rad durch einen 28-jäh­ri­gen Mann. Die­ser hat aus bis­lang noch unbe­kann­ten Grün­den im Kater­gang ran­da­liert und hier­bei Gegen­stän­de umge­sto­ßen und beschä­digt. Der Mann wur­de durch Poli­zei­kräf­te zur Poli­zei­dienst­stel­le in Emden gebracht und in Gewahr­sam genom­men. Die Hin­ter­grün­de die­ser Tat sol­len in einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren auf­ge­klärt werden.

Emden — Graf­fi­ti an Kirche

Am Wochen­en­de kam es in der Boll­werk­stra­ße zu einer Sach­be­schä­di­gung an einer dor­ti­gen Kir­che. Dies stell­te ein 53-jäh­ri­ger Zeu­ge am Sonn­tag gegen 10:00 Uhr fest. Der­zeit noch unbe­kann­te Täter beschä­dig­ten die Außen­fas­sa­de mit­tels Far­be mit unter­schied­li­chen Schrift­zü­gen. Es wur­de ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Hin­weis­ge­ber die­ser Tat wer­den gebe­ten, die Poli­zei in Emden zu kontaktieren.

Emden — Auseinandersetzung

Am Mon­tag gab es einen Poli­zei­ein­satz nahe eines Lebens­mit­tel­mark­tes in der Neu­tor­stra­ße in Emden. Hier kam es zwi­schen einem 36-jäh­ri­gen Mann, einer 37-jäh­ri­ge Frau und einem der­zeit noch unbe­kann­ten Mann zu einer Aus­ein­an­der­set­zung. Die Män­ner gerie­ten hier­bei in ein Geran­gel. Zu Ver­let­zun­gen kam es nach ers­ten Erkennt­nis­sen nicht. Der 36-Jäh­ri­gen ver­hielt sich bei der Sach­ver­halts­auf­nah­me unein­sich­tig und pro­vo­kant Unbe­tei­lig­ten gegen­über. Durch Poli­zei­kräf­te konn­te eine Atem­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von 2,61 Pro­mil­le fest­ge­stellt wer­den. Die Poli­zei nahm den Mann in Gewahr­sam. Ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de eingeleitet.

Wes­t­ov­er­le­din­gen — Rauch­ent­wick­lung in Gasthaus

Im Zeit­raum zwi­schen Sonn­tag­abend und Mon­tag, gegen 10:00 Uhr, dran­gen der­zeit noch unbe­kann­te Täter in ein Gast­haus in der Stra­ße Fähr­pad in Wes­t­ov­er­le­din­gen ein. Poli­zei­kräf­te konn­ten bei der Sach­ver­halts­auf­nah­me vor Ort eine Rauch­ent­wick­lung im Gebäu­de fest­stel­len. Die alar­mier­te Feu­er­wehr stell­te fest, dass es zu kei­nem aus­ge­dehn­ten Brand­ge­sche­hen gekom­men sei, jedoch zu einer star­ken Rauch­ent­wick­lung. Das Gebäu­de wur­de dar­auf­hin durch die Feu­er­wehr gelüf­tet. Zu einem Scha­den an Per­so­nen ist es nicht gekom­men. Die ent­stan­de­ne Sach­scha­dens­hö­he wird der­zeit auf einen unte­ren fünf­stel­li­gen Betrag geschätzt. Es wur­de ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren auf­grund des Ver­dachts der Brand­stif­tung eingeleitet.

Emden — Ein­bruch in Tankstelle

In der Nacht zu Diens­tag gegen 03:45 Uhr bra­chen der­zeit noch unbe­kann­te Täter in eine Tank­stel­le in der Pet­ku­mer Stra­ße ein. Hier ent­wen­de­ten sie diver­se Gegen­stän­de. Eine 32-jäh­ri­ge Zeu­gin sah den Vor­fall und stör­te die Täter bei der Tat­aus­füh­rung. Die Täter flüch­te­ten noch vor Ein­tref­fen der Poli­zei in unbe­kann­te Rich­tung. Die Gesamt­scha­dens­hö­he wird der­zeit auf einen mitt­le­ren drei­stel­li­gen Betrag geschätzt. Ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de ein­ge­lei­tet. Hin­weis­ge­ber oder Zeu­gen wer­den gebe­ten, die Poli­zei in Emden zu kontaktieren.

Uple­n­gen — Voll­brand eines Gebäudes

Am Diens­tag­mor­gen gegen 04:35 Uhr mel­de­te eine 56-jäh­ri­ge Frau einen Brand in der Stra­ße Nord­oben­en­de in Uple­n­gen. Aus bis­lang noch unge­klär­ter Ursa­che brach in einem Gebäu­de ein Feu­er aus. Dor­ti­ge Haus­be­woh­ner konn­ten das Haus bereits eigen­stän­dig ver­las­sen. Ein 59-jäh­ri­ger Mann ver­letz­te sich bei Lösch­ver­su­chen leicht und wur­de in ein Kran­ken­haus ver­bracht. Bei Ein­tref­fen der ein­ge­setz­ten Ein­satz­kräf­te der Poli­zei und Feu­er­wehr wur­de fest­ge­stellt, dass bereits ein gro­ßer Teil des Erd­ge­schos­ses in Voll­brand stand. Die Feu­er­wehr begann umge­hend mit Lösch­maß­nah­men zur Ein­däm­mung des Feu­ers. Ein Über­grei­fen der Flam­men auf das gesam­te Gebäu­de ließ sich jedoch nicht mehr ver­hin­dern, sodass das Objekt voll­stän­dig aus­brann­te. Das Gebäu­de gilt als ein­sturz­ge­fähr­det. Nach der­zei­ti­gem Ermitt­lungs­stand wird der Sach­scha­den auf einen mitt­le­ren sechs­stel­li­gen Betrag geschätzt. Das Objekt wur­de poli­zei­lich beschlag­nahmt und die Ermitt­lun­gen zur Brand­ur­sa­che wur­den aufgenommen.

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Land­kreis Leer — Angriff auf Poli­zei, Sach­be­schä­di­gung und Unfall

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/ Emden für den 23.03.2026

 
 

Sach­be­schä­di­gung ++ Trun­ken­heits­fahrt, Wider­stand und Fest­nah­me ++ Verkehrsunfall 

 

Jem­gum — Sachbeschädigung

Zwi­schen Sams­tag, dem 21.03.2026, ca. 22:00 Uhr und Sonn­tag, dem 22.03.2026, ca. 06:00 Uhr beschä­dig­ten der­zeit unbe­kann­te Täter in der Holt­gas­ter Stra­ße in Jem­gum Ver­kehrs­ein­rich­tun­gen. So wur­den meh­re­re Leit­pfos­ten ent­fernt und ein Ver­kehrs­zei­chen zur Fest­le­gung der Geschwin­dig­keit beschä­digt. Wer Hin­wei­se zu der Tat geben kann, neh­me bit­te Kon­takt mit der Poli­zei in Jem­gum oder Wee­ner auf.

Rhau­der­fehn — Trun­ken­heits­fahrt, Wider­stand und Festnahme

Am Sonn­tag kam es zwi­schen 19:15 Uhr und 20:30 Uhr zu einem Poli­zei­ein­satz in der Rhau­der­wie­ke in Rhau­der­fehn. Bei einer dor­ti­gen Tank­stel­le kon­trol­lier­ten Poli­zei­kräf­te einen 57-jäh­ri­gen Mann, der sich dort mit einem schwar­zen Pkw Nis­san befand. Zuvor war der Mann im Stra­ßen­ver­kehr in Ost­rhau­der­fehn auf­grund einer unsi­che­ren Fahr­wei­se auf­ge­fal­len. Bei der Kon­trol­le erga­ben sich bei dem Mann Hin­wei­se für eine Alko­hol­be­ein­flus­sung. Der Fahr­zeug­füh­rer ver­hielt sich wäh­rend der Kon­trol­le unko­ope­ra­tiv. Er sperr­te sich gegen die poli­zei­li­chen Maß­nah­men und griff meh­re­re Poli­zei­kräf­te an. So ver­such­te er einen Poli­zei­be­am­ten mit einem Kopf­stoß zu tref­fen und zu bei­ßen, nach einer Poli­zei­be­am­tin trat er. Wei­ter­hin spuck­te der Mann einen der Beam­ten an. Ein 25-jäh­ri­ger Poli­zei­be­am­ter wur­de dabei leicht ver­letzt. Unter fort­lau­fen­den Belei­di­gun­gen wur­de der Mann fixiert und der Poli­zei­dienst­stel­le in Leer zuge­führt. Dort wur­de eine Blut­ent­nah­me durch­ge­führt. Der Fahr­zeug­schlüs­sel und der Füh­rer­schein des 57-Jäh­ri­gen wur­den sicher­ge­stellt. Gegen den Mann lag zudem ein Haft­be­fehl vor. Er wur­de festgenommen.

Wes­t­ov­er­le­din­gen — Verkehrsunfall

Am Sonn­tag, gegen 12:00 Uhr kam es in der Schul­stra­ße, Kreu­zung Grü­ne Stra­ße in Wes­t­ov­er­le­din­gen zu einem Ver­kehrs­un­fall. Die 55-jäh­ri­ge Fahr­zeug­füh­re­rin eines Pkw Smart beab­sich­tig­te aus der Schul­stra­ße kom­mend die Grü­ne Stra­ße in Fahrt­rich­tung Hus­tede zu über­que­ren. Dabei über­sah sie den von links kom­men­den bevor­rech­tig­ten 52-jäh­ri­gen Fahr­zeug­füh­rer eines Pkw Opel, der die Grü­ne Stra­ße in Fahrt­rich­tung Rajen­stra­ße befuhr. Durch den Zusam­men­stoß bei­der Fahr­zeu­ge ent­stand ein Sach­scha­den im unte­ren fünf­stel­li­gen Bereich. Bei­de Fahr­zeu­ge waren nicht mehr fahr­be­reit und wur­den durch Abschlepp­un­ter­neh­men gebor­gen. Die 55-Jäh­ri­ge ver­letz­te sich durch den Unfall leicht und wur­de medi­zi­nisch betreut.

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