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Blitzeis im Kreis Leer: Verwaltung erläutert Entscheidung gegen Schulausfall
Hier ist der vollständige Artikel, der alle Details Ihrer Vorlage präzise und sinngetreu wiedergibt:
Extreme Glätte: Landkreis Leer erläutert Vorgehen beim Schulausfall
Plötzlich einsetzendes Extremwetter mit Eisregen und Blitzeis hat am Freitagmorgen im Landkreis Leer für äußerst glatte Straßen gesorgt. Da viele Eltern beim Landkreis nachfragten, warum der Unterricht trotz dieser Umstände stattfand, nimmt die Kreisverwaltung nun detailliert Stellung. Sie bittet um Verständnis dafür, dass eine rechtzeitige Anordnung eines generellen Schulausfalls bei derart kurzfristigen Wetterlagen nicht immer realisierbar ist.
Der Einsatz in der Nacht und am Morgen
Bereits in der Nacht begannen die Teams des Straßen- und Tiefbauamts mit den Vorbereitungen. Zehn Fahrzeuge waren im ersten Einsatz, um die Kreisstraßen vorbeugend zu streuen. Obwohl man mit Glätte gerechnet hatte, kam die tatsächliche Intensität der Entwicklung unerwartet:
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Ab 5:30 Uhr: Von Süden her (zuerst im Rheiderland, später östlich im Kreisgebiet) setzte Nieselregen ein, der innerhalb kürzester Zeit zu gefährlichem Blitzeis führte.
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Reaktion: Das Straßen- und Tiefbauamt schickte die Einsatzfahrzeuge sofort ein zweites Mal los, um das Netz aus 376 Kilometern Kreisstraßen und 250 Kilometern Radwegen zu sichern.
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6:30 Uhr: Erst zu diesem Zeitpunkt gab der Deutsche Wetterdienst eine extreme Glatteis- und Unwetterwarnung heraus.
Für einen generellen Schulausfall war es zu diesem Zeitpunkt bereits zu spät, da sich viele Busse sowie Schülerinnen und Schüler bereits auf dem Weg befanden.
Warum kurzfristige Entscheidungen oft unmöglich sind
Extreme Witterungsverhältnisse wie Blitzeis entwickeln sich oft regional sehr unterschiedlich und innerhalb weniger Minuten. Wenn die Gefahr – wie am vergangenen Freitag – erst sehr spät eintritt, ist eine rechtzeitige Information nicht mehr zu gewährleisten. Eine Absage zu einem so späten Zeitpunkt würde die Sicherheit derer gefährden, die bereits unterwegs sind.
Die Eigenverantwortung der Busunternehmen
Neben der Kreisverwaltung tragen auch die Busunternehmen und deren Fahrer eine hohe Verantwortung. Unabhängig von einer offiziellen Anordnung entscheiden diese eigenständig, ob eine sichere Beförderung der Kinder noch möglich ist. Während der Betrieb am Freitagmorgen zunächst anlief, mussten mit zunehmender Glätte viele Busverbindungen im Verlauf eingestellt werden.
Das Letztentscheidungsrecht der Eltern
Der Landkreis Leer weist ausdrücklich darauf hin, dass die endgültige Entscheidung über den Schulweg immer bei den Eltern und Erziehungsberechtigten liegt:
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Erscheint der Schulweg aufgrund nicht geräumter oder gestreuter Straßen zu gefährlich, dürfen Eltern entscheiden, ihr Kind zu Hause zu lassen.
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Kinder können bei akuter Wetterverschlechterung auch im Laufe des Vormittags vorzeitig abgeholt werden.
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Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Landkreis keinen generellen Unterrichtsausfall angeordnet hat.
Die Kreisverwaltung betont abschließend, dass die Sicherheit der Kinder oberste Priorität hat, die Einschätzung der Lage vor Ort jedoch in extremen Kurzfrist-Szenarien individuell durch die Eltern erfolgen muss.
Facebookseite Wir Leeraner — die Leeraner Facebookseite für den Landkreis Leer
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Lokal
Polizei auf Borkum und Norderney: Neue Elektro-Quads für Einsätze am Strand und in den Dünen
Neue Polizeifahrzeuge bringen umweltfreundliche Mobilität auf die ostfriesischen Inseln
Wer beim nächsten Besuch auf Borkum oder Norderney am Strand unterwegs ist, könnte ihnen schon begegnen: Die Polizei verstärkt ihre Präsenz auf den ostfriesischen Inseln und setzt künftig auf moderne Elektro-Quads. Neben Juist erhalten nun auch Borkum und Norderney eigene elektrisch angetriebene Einsatzfahrzeuge.
Für die Region Leer ist die Nachricht besonders interessant: Borkum gehört als größte der ostfriesischen Inseln zum Landkreis Leer und ist damit auch geografisch und verwaltungstechnisch eng mit dem Verbreitungsgebiet unseres Newsportals verbunden. Norderney gehört dagegen zum Landkreis Aurich, ist aber ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der ostfriesischen Inselwelt.
Die Polizeidirektion Osnabrück hat die beiden Inseln mit Elektro-Quads des Typs Polaris Ranger XP Kinetic ausgestattet. Damit setzt die Polizei ihren Weg zu einem moderneren und umweltschonenderen Fuhrpark fort.
Geländegängig und nahezu lautlos unterwegs
Die neuen Elektro-Quads sind speziell für die Anforderungen des polizeilichen Einsatz- und Streifendienstes auf den Inseln ausgestattet. Dazu gehören unter anderem Blaulicht und Martinshorn. Dank Allradantrieb können die Fahrzeuge auch schwieriges Gelände bewältigen – beispielsweise an Stränden, in Dünen oder Waldgebieten.
Mit einer Reichweite von rund 70 Kilometern eignen sie sich für zahlreiche Einsatzmöglichkeiten. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 60 km/h. Angetrieben werden die Fahrzeuge elektrisch, geladen werden können sie an einer herkömmlichen Steckdose.
Auch praktisch sind die neuen Einsatzfahrzeuge: Auf ihrer Ladefläche lassen sich beispielsweise sichergestellte Gegenstände oder Ausrüstungsgegenstände für die Spurensicherung transportieren.
Vorteile auch bei nächtlichen Einsätzen
Ein besonderer Vorteil ist der nahezu geräuschlose Antrieb. Gerade bei nächtlichen Fahndungen, etwa nach Einbrechern, kann das von Bedeutung sein. Gleichzeitig werden Urlauber und Tiere durch die geringe Geräuschentwicklung weniger gestört.
Bereits seit Dezember 2019 ist auf Juist das bundesweit erste vollelektrisch angetriebene Polizeiquad vom Typ Polaris Ranger EV im Einsatz. Die positiven Erfahrungen dort haben dazu geführt, dass die Polizeidirektion weitere Erprobungen vorgenommen und das Konzept auf andere Inseln ausgeweitet hat.
Damit erhält auch Borkum ein modernes Einsatzmittel, das den besonderen Bedingungen der Insel gerecht wird.
Beim nächsten Borkumbesuch lohnt sich also vielleicht ein genauerer Blick auf den Strand: Gut möglich, dass dort künftig ein blau-weißes Elektro-Quad der Polizei unterwegs ist.

Lokal
Stadtbus Leer: Änderungen bei den Linien 651 und 652 – zwei Haltestellen wegen Straßensperrungen betroffen
Änderungen bei Stadtbuslinien in Leer: Zwei Haltestellen wegen Straßensperrungen zeitweise nicht erreichbar
Stadtbuslinien 651 und 652 betroffen – Einschränkungen auf der Bremer Straße und an der Emsbrücke vom 3. bis 5. November 2026
Fahrgäste des Leeraner Stadtbusverkehrs müssen sich in dieser Woche auf vorübergehende Änderungen einstellen. Aufgrund von Straßensperrungen können zwei Haltestellen der Stadtbuslinien 651 und 652 zeitweise nicht beziehungsweise nur eingeschränkt bedient werden.
Betroffen sind die Haltestellen „Leer, Bremer Straße/Löwenstraße“ und „Leer, An der Emsbrücke“. Die Einschränkungen gelten an unterschiedlichen Tagen und betreffen jeweils bestimmte Fahrtrichtungen.
Stadtbuslinie 652: Haltestelle Bremer Straße/Löwenstraße entfällt
Aufgrund der Sperrung der Löwenstraße kann die Stadtbuslinie 652 die Haltestelle „Leer, Bremer Straße/Löwenstraße“ von Dienstag, 3. November, bis Mittwoch, 4. November 2026, nicht anfahren.
Der Ausfall betrifft beide Fahrtrichtungen:
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Richtung Heisfelde
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Richtung Schloss Evenburg
Die Haltestelle entfällt somit während des genannten Zeitraums vollständig.
Stadtbuslinie 651: Einschränkungen an der Haltestelle An der Emsbrücke
Eine weitere Einschränkung betrifft die Stadtbuslinie 651. Aufgrund der Sperrung der Straße „An der Emsbrücke“ kann die Haltestelle „Leer, An der Emsbrücke“ von Mittwoch, 4. November, bis Donnerstag, 5. November 2026, nur eingeschränkt bedient werden.
Dabei gelten unterschiedliche Regelungen für die beiden Fahrtrichtungen:
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Richtung Bingum: Die Haltestelle kann während des gesamten genannten Zeitraums nicht angefahren werden.
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Richtung Logabirum: Die Haltestelle wird lediglich bei einer einzelnen Fahrt mit der Abfahrtszeit um 6.16 Uhr bedient.
Fahrgäste sollten die vorübergehenden Änderungen bei ihrer Fahrtplanung berücksichtigen. Betroffen sind ausschließlich die genannten Haltestellen und Zeiträume.
Die Einschränkungen stehen im Zusammenhang mit den Straßensperrungen in Leer.

Lokal
88. Jahrestag der Pogromnacht: Leer erinnert am 9. November 2026 an die Opfer des Holocaust
Der Synagogengedenkplatz an der Heisfelder Straße / Ecke Ubbo-Emmius-Straße (Bummert) ist am 9. November 2026 Schauplatz der Gedenkveranstaltung zum 88. Jahrestag der Pogromnacht. Geplant sind eine Kranzniederlegung sowie Beiträge von Schülerinnen und Schülern des Teletta-Groß-Gymnasiums und des Ubbo-Emmius-Gymnasiums. Foto: Ingo Tonsor
88. Jahrestag der Pogromnacht: Stadt Leer erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen
Gedenkveranstaltung am 9. November 2026 mit Kranzniederlegung, Beiträgen von Schülerinnen und Schülern und anschließendem Gottesdienst – geänderter Ablauf in diesem Jahr
Am 9. November 2026 jährt sich die Reichspogromnacht zum 88. Mal. In ganz Deutschland wurden in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 auf Anordnung des NS-Regimes Synagogen in Brand gesetzt, jüdische Geschäfte und Wohnungen gestürmt und zerstört. Zahlreiche jüdische Menschen wurden ermordet, misshandelt und verfolgt. Tausende verloren ihre Existenzgrundlage. Diesen Verbrechen ging seit 1933 eine zunehmende Ausgrenzung, Entrechtung und menschenverachtende Drangsalierung der jüdischen Bevölkerung voraus.
Auch in Leer hinterließen die nationalsozialistischen Verbrechen tiefe und bis heute unvergessene Spuren. In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurde die damals imposante Synagoge an der Heisfelder Straße von Leeraner Bürgern in Brand gesetzt.
Die jüdische Bevölkerung wurde unter brutaler Gewalt aus ihren Häusern geholt und durch die Stadt zum Viehhof auf der Nesse getrieben. Dort mussten die Menschen, eingesperrt wie Vieh, die Nacht in einem Stall verbringen. Die Ereignisse waren Teil der systematischen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung durch das nationalsozialistische Regime, die schließlich im Holocaust ihren grausamen Höhepunkt fand.
Gedenkveranstaltung mit verändertem Ablauf
An die schrecklichen Ereignisse und die Opfer des Holocaust erinnert die Stadt Leer gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Leer und der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Ostfriesland e. V. am Montag, 9. November 2026.
Der Ablauf der diesjährigen Gedenkveranstaltung wurde gegenüber den Vorjahren geändert.
Den Auftakt bildet um 18 Uhr eine Gedenkveranstaltung auf dem Synagogengedenkplatz an der Heisfelder Straße / Ecke Ubbo-Emmius-Straße (Bummert). Dort findet eine Kranzniederlegung statt. Außerdem gestalten Schülerinnen und Schüler des Teletta-Groß-Gymnasiums und des Ubbo-Emmius-Gymnasiums die Veranstaltung mit eigenen Beiträgen.
Im Anschluss folgt um 19 Uhr ein Gottesdienst in der Baptistenkirche Leer, Ubbo-Emmius-Straße 2. Die Predigt hält Pastor Jürgen Woithe von der Evangelisch-methodistischen Kirche Leer.
Die Kollekte des Gottesdienstes ist für die Jüdische Gemeinde zu Oldenburg bestimmt.
Gemeinsam erinnern und Verantwortung übernehmen
Die Gedenkveranstaltung soll an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erinnern und zugleich die Bedeutung von Erinnerung, Menschlichkeit und Verantwortung für die Gegenwart und Zukunft verdeutlichen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Gedenkveranstaltung teilzunehmen und gemeinsam ein Zeichen gegen das Vergessen zu setzen.
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