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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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Polizei auf Borkum und Norderney: Neue Elektro-Quads für Einsätze am Strand und in den Dünen
Neue Polizeifahrzeuge bringen umweltfreundliche Mobilität auf die ostfriesischen Inseln
Wer beim nächsten Besuch auf Borkum oder Norderney am Strand unterwegs ist, könnte ihnen schon begegnen: Die Polizei verstärkt ihre Präsenz auf den ostfriesischen Inseln und setzt künftig auf moderne Elektro-Quads. Neben Juist erhalten nun auch Borkum und Norderney eigene elektrisch angetriebene Einsatzfahrzeuge.
Für die Region Leer ist die Nachricht besonders interessant: Borkum gehört als größte der ostfriesischen Inseln zum Landkreis Leer und ist damit auch geografisch und verwaltungstechnisch eng mit dem Verbreitungsgebiet unseres Newsportals verbunden. Norderney gehört dagegen zum Landkreis Aurich, ist aber ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der ostfriesischen Inselwelt.
Die Polizeidirektion Osnabrück hat die beiden Inseln mit Elektro-Quads des Typs Polaris Ranger XP Kinetic ausgestattet. Damit setzt die Polizei ihren Weg zu einem moderneren und umweltschonenderen Fuhrpark fort.
Geländegängig und nahezu lautlos unterwegs
Die neuen Elektro-Quads sind speziell für die Anforderungen des polizeilichen Einsatz- und Streifendienstes auf den Inseln ausgestattet. Dazu gehören unter anderem Blaulicht und Martinshorn. Dank Allradantrieb können die Fahrzeuge auch schwieriges Gelände bewältigen – beispielsweise an Stränden, in Dünen oder Waldgebieten.
Mit einer Reichweite von rund 70 Kilometern eignen sie sich für zahlreiche Einsatzmöglichkeiten. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 60 km/h. Angetrieben werden die Fahrzeuge elektrisch, geladen werden können sie an einer herkömmlichen Steckdose.
Auch praktisch sind die neuen Einsatzfahrzeuge: Auf ihrer Ladefläche lassen sich beispielsweise sichergestellte Gegenstände oder Ausrüstungsgegenstände für die Spurensicherung transportieren.
Vorteile auch bei nächtlichen Einsätzen
Ein besonderer Vorteil ist der nahezu geräuschlose Antrieb. Gerade bei nächtlichen Fahndungen, etwa nach Einbrechern, kann das von Bedeutung sein. Gleichzeitig werden Urlauber und Tiere durch die geringe Geräuschentwicklung weniger gestört.
Bereits seit Dezember 2019 ist auf Juist das bundesweit erste vollelektrisch angetriebene Polizeiquad vom Typ Polaris Ranger EV im Einsatz. Die positiven Erfahrungen dort haben dazu geführt, dass die Polizeidirektion weitere Erprobungen vorgenommen und das Konzept auf andere Inseln ausgeweitet hat.
Damit erhält auch Borkum ein modernes Einsatzmittel, das den besonderen Bedingungen der Insel gerecht wird.
Beim nächsten Borkumbesuch lohnt sich also vielleicht ein genauerer Blick auf den Strand: Gut möglich, dass dort künftig ein blau-weißes Elektro-Quad der Polizei unterwegs ist.

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Stadtbus Leer: Änderungen bei den Linien 651 und 652 – zwei Haltestellen wegen Straßensperrungen betroffen
Änderungen bei Stadtbuslinien in Leer: Zwei Haltestellen wegen Straßensperrungen zeitweise nicht erreichbar
Stadtbuslinien 651 und 652 betroffen – Einschränkungen auf der Bremer Straße und an der Emsbrücke vom 3. bis 5. November 2026
Fahrgäste des Leeraner Stadtbusverkehrs müssen sich in dieser Woche auf vorübergehende Änderungen einstellen. Aufgrund von Straßensperrungen können zwei Haltestellen der Stadtbuslinien 651 und 652 zeitweise nicht beziehungsweise nur eingeschränkt bedient werden.
Betroffen sind die Haltestellen „Leer, Bremer Straße/Löwenstraße“ und „Leer, An der Emsbrücke“. Die Einschränkungen gelten an unterschiedlichen Tagen und betreffen jeweils bestimmte Fahrtrichtungen.
Stadtbuslinie 652: Haltestelle Bremer Straße/Löwenstraße entfällt
Aufgrund der Sperrung der Löwenstraße kann die Stadtbuslinie 652 die Haltestelle „Leer, Bremer Straße/Löwenstraße“ von Dienstag, 3. November, bis Mittwoch, 4. November 2026, nicht anfahren.
Der Ausfall betrifft beide Fahrtrichtungen:
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Richtung Heisfelde
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Richtung Schloss Evenburg
Die Haltestelle entfällt somit während des genannten Zeitraums vollständig.
Stadtbuslinie 651: Einschränkungen an der Haltestelle An der Emsbrücke
Eine weitere Einschränkung betrifft die Stadtbuslinie 651. Aufgrund der Sperrung der Straße „An der Emsbrücke“ kann die Haltestelle „Leer, An der Emsbrücke“ von Mittwoch, 4. November, bis Donnerstag, 5. November 2026, nur eingeschränkt bedient werden.
Dabei gelten unterschiedliche Regelungen für die beiden Fahrtrichtungen:
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Richtung Bingum: Die Haltestelle kann während des gesamten genannten Zeitraums nicht angefahren werden.
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Richtung Logabirum: Die Haltestelle wird lediglich bei einer einzelnen Fahrt mit der Abfahrtszeit um 6.16 Uhr bedient.
Fahrgäste sollten die vorübergehenden Änderungen bei ihrer Fahrtplanung berücksichtigen. Betroffen sind ausschließlich die genannten Haltestellen und Zeiträume.
Die Einschränkungen stehen im Zusammenhang mit den Straßensperrungen in Leer.

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88. Jahrestag der Pogromnacht: Leer erinnert am 9. November 2026 an die Opfer des Holocaust
Der Synagogengedenkplatz an der Heisfelder Straße / Ecke Ubbo-Emmius-Straße (Bummert) ist am 9. November 2026 Schauplatz der Gedenkveranstaltung zum 88. Jahrestag der Pogromnacht. Geplant sind eine Kranzniederlegung sowie Beiträge von Schülerinnen und Schülern des Teletta-Groß-Gymnasiums und des Ubbo-Emmius-Gymnasiums. Foto: Ingo Tonsor
88. Jahrestag der Pogromnacht: Stadt Leer erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen
Gedenkveranstaltung am 9. November 2026 mit Kranzniederlegung, Beiträgen von Schülerinnen und Schülern und anschließendem Gottesdienst – geänderter Ablauf in diesem Jahr
Am 9. November 2026 jährt sich die Reichspogromnacht zum 88. Mal. In ganz Deutschland wurden in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 auf Anordnung des NS-Regimes Synagogen in Brand gesetzt, jüdische Geschäfte und Wohnungen gestürmt und zerstört. Zahlreiche jüdische Menschen wurden ermordet, misshandelt und verfolgt. Tausende verloren ihre Existenzgrundlage. Diesen Verbrechen ging seit 1933 eine zunehmende Ausgrenzung, Entrechtung und menschenverachtende Drangsalierung der jüdischen Bevölkerung voraus.
Auch in Leer hinterließen die nationalsozialistischen Verbrechen tiefe und bis heute unvergessene Spuren. In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurde die damals imposante Synagoge an der Heisfelder Straße von Leeraner Bürgern in Brand gesetzt.
Die jüdische Bevölkerung wurde unter brutaler Gewalt aus ihren Häusern geholt und durch die Stadt zum Viehhof auf der Nesse getrieben. Dort mussten die Menschen, eingesperrt wie Vieh, die Nacht in einem Stall verbringen. Die Ereignisse waren Teil der systematischen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung durch das nationalsozialistische Regime, die schließlich im Holocaust ihren grausamen Höhepunkt fand.
Gedenkveranstaltung mit verändertem Ablauf
An die schrecklichen Ereignisse und die Opfer des Holocaust erinnert die Stadt Leer gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Leer und der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Ostfriesland e. V. am Montag, 9. November 2026.
Der Ablauf der diesjährigen Gedenkveranstaltung wurde gegenüber den Vorjahren geändert.
Den Auftakt bildet um 18 Uhr eine Gedenkveranstaltung auf dem Synagogengedenkplatz an der Heisfelder Straße / Ecke Ubbo-Emmius-Straße (Bummert). Dort findet eine Kranzniederlegung statt. Außerdem gestalten Schülerinnen und Schüler des Teletta-Groß-Gymnasiums und des Ubbo-Emmius-Gymnasiums die Veranstaltung mit eigenen Beiträgen.
Im Anschluss folgt um 19 Uhr ein Gottesdienst in der Baptistenkirche Leer, Ubbo-Emmius-Straße 2. Die Predigt hält Pastor Jürgen Woithe von der Evangelisch-methodistischen Kirche Leer.
Die Kollekte des Gottesdienstes ist für die Jüdische Gemeinde zu Oldenburg bestimmt.
Gemeinsam erinnern und Verantwortung übernehmen
Die Gedenkveranstaltung soll an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erinnern und zugleich die Bedeutung von Erinnerung, Menschlichkeit und Verantwortung für die Gegenwart und Zukunft verdeutlichen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Gedenkveranstaltung teilzunehmen und gemeinsam ein Zeichen gegen das Vergessen zu setzen.
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