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Waffenverbote an Bahnhöfen verlängert: Worauf Bahnreisende jetzt achten müssen!
Am Hauptbahnhof Hannover gilt vom 1. bis 31. August 2026 erneut ein umfassendes Mitführverbot für Waffen und gefährliche Werkzeuge. Die Bundespolizei hat die Sicherheitsmaßnahme verlängert, um Bahnreisende besser zu schützen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Wichtig für Bahnreisende in Niedersachsen, Bremen und Hamburg: Bundespolizei verlängert Waffenverbote an Hauptbahnhöfen
Wer in den kommenden Wochen mit dem Zug in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg unterwegs ist – sei es auf dem Weg nach Hannover, Bremen oder in die Hansestadt Hamburg –, muss sich auf strenge Sicherheitsvorgaben einstellen. Die Bundespolizeidirektion Hannover hat die geltenden Allgemeinverfügungen zum Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Werkzeugen an zentralen Bahnhöfen verlängert.
Das Verbot gilt jeweils bis einschließlich zum 31. August 2026 (in Hannover vom 1. August bis zum 31. August 2026). Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung zu erhöhen, da Delikte mit Messern und gefährlichen Werkzeugen bundesweit spürbar zugenommen haben.
Die betroffenen Bahnhöfe und Geltungsbereiche im Überblick
1. Hauptbahnhof Hannover
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Zeitraum: Samstag, 1. August 2026, 00:00 Uhr bis Montag, 31. August 2026, 24:00 Uhr.
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Geltungsbereich: Umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige – ausgenommen sind lediglich die „Raschplatzhalle“ sowie die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
2. Hauptbahnhof Bremen
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Geltungsbereich: Umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige – ausgenommen ist hierbei ausschließlich die Passage „Bürgerweide“.
3. Bahnhöfe in Hamburg
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Geltungsbereiche: Die strengen Kontrollen und Verbote erstrecken sich auf wichtige Knotenpunkte in der Hansestadt, namentlich auf den Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.
Was genau ist verboten?
Das Verbot richtet sich grundsätzlich gegen das Mitführen von:
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Schusswaffen und Schreckschusswaffen
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Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen
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Messern aller Art
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Sonstigen gefährlichen Werkzeugen
Die Einhaltung wird von Einsatzkräften der Bundespolizei kontrolliert. Verstöße können drastische Konsequenzen nach sich ziehen: Neben Platzverweisen, Bahnhofsverboten (Hausverbot) oder Beförderungsausschlüssen drohen straf- beziehungsweise ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfahren nach dem Waffengesetz (WaffG). Bei uneinsichtigen Personen ist zudem die Verhängung eines Zwangsgeldes möglich.
Wichtige Hinweise der Bundespolizei
Ergänzend weist die Bundespolizei auf folgende Aspekte hin:
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Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt strikten waffenrechtlichen Bestimmungen (z. B. Verbot des Führens von Einhandmessern oder Erforderlichkeit des Kleinen Waffenscheins).
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Waffen zur vermeintlichen Selbstverteidigung bieten eine trügerische Sicherheit, erhöhen die eigene Risikobereitschaft und können zu einer gefährlichen Eskalation führen.
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In Gefahrensituationen empfiehlt die Polizei stattdessen alternative Hilfsmittel wie einen Schrillalarm (Taschenalarm), dessen lauter Ton Umstehende aufmerksam macht und Täter abschrecken kann. Nützliche Präventionstipps bietet zudem die polizeiliche Kriminalprävention im Internet unter polizei-beratung.de.

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Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer erneut rezertifiziert
(v.l.n.r.): Dr. Katrin Witzschel (Auditorin), Susanne Weiss (Schulleitung BIG), Imke Biel (Qualitätsmanagementbeauftragte und Pädagogin), Jeanette Janetschek (Fachbereichsleitung Pflege), Nicole Keil (Ausbildungskoordinatorin), André Münx (Auditor), Hanno Kronshagen (Fachbereichsleitung Physiotherapie), Nadira Pölking (Qualitätsmanagement), Peter Katzenberg (Fachbereichsleitung OTA/ATA).
Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer erneut rezertifiziert
Leer/Ostfriesland, 22. September 2026. Das Bildungsinstitut Gesundheit (BIG) am Klinikum Leer hat erneut seine hohe Ausbildungsqualität unter Beweis gestellt. Im Rahmen eines zweitägigen Audits wurde das Bildungsinstitut erfolgreich nach der international anerkannten Norm DIN EN ISO 9001:2015 rezertifiziert. Gleichzeitig erhielt das BIG die Zulassung nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Ausbildungsqualität am Bildungsinstitut Gesundheit umfassend geprüft
Im Rahmen der jährlichen Begutachtung nahmen zwei Auditoren die Organisation und Dokumentation des Bildungsinstituts umfassend unter die Lupe. Im Mittelpunkt standen dabei die verschiedenen Ausbildungsgänge des BIG.
Geprüft wurden die Ausbildungen zum beziehungsweise zur Pflegefachmann/-frau, Physiotherapeuten/in, Operationstechnischen Assistenten/in (OTA) sowie Anästhesietechnischen Assistenten/in (ATA).
Zu den überprüften Bereichen gehörten unter anderem die Einhaltung der formalen Zugangsvoraussetzungen und die korrekte Führung der Klassenbücher. Darüber hinaus wurde kontrolliert, ob regelmäßige Evaluationen durchgeführt werden.
Auch die Zusammenarbeit des Bildungsinstituts mit den einzelnen Bereichen und seinen Kooperationspartnern war Bestandteil der Begutachtung.
Positives Ergebnis bestätigt Engagement des Teams
Für das BIG ist die erneute erfolgreiche Rezertifizierung eine Bestätigung der geleisteten Arbeit. Besonders erfreulich ist dabei, dass in diesem Jahr zwei neue Prüfer die Begutachtung durchgeführt haben.
„In diesem Jahr konnten wir die zwei neuen Prüfer von uns überzeugen, das freut uns sehr. Das positive Ergebnis bestätigt das Engagement des gesamten Teams“, sagt Schulleiterin Susanne Weiss.
Die erneute Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und die Zulassung nach AZAV unterstreichen damit die qualitätsorientierte Organisation des Bildungsinstituts Gesundheit am Klinikum Leer.
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Kostenlose Schnupperstunde in Leer: Trommeln und Percussion am 30. September 2026
Trommeln und Percussion: Kostenlose Schnupperstunde in Leer
Leer – Wer schon immer einmal verschiedene Trommel- und Percussioninstrumente ausprobieren wollte, hat am Mittwoch, 30. September 2026, in Leer die Gelegenheit dazu. Die Gruppe „African Deichdrums“ lädt gemeinsam mit der Kreismusikschule Leer zu einer kostenlosen Schnupperstunde ein.
Die Veranstaltung findet im Gebäude „Alte Rentei“ der Kreismusikschule Leer, Am Schlosspark 22 in Leer, statt. Von 19.15 bis 20 Uhr können sich Interessierte an den Instrumenten ausprobieren und erste Erfahrungen im Bereich Trommeln und Percussion sammeln.
Das Angebot richtet sich an Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die Teilnahme an der Schnupperstunde ist kostenlos. Interessierte werden gebeten, sich vorab per E‑Mail unter kreismusikschule@lkleer.de anzumelden.
Termin: Mittwoch, 30. September 2026
Zeit: 19.15 bis 20 Uhr
Ort: Alte Rentei der Kreismusikschule Leer, Am Schlosspark 22, Leer
Teilnehmer: Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene
Kosten: kostenlos
Anmeldung: kreismusikschule@lkleer.de

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Westoverledingen: Fehler auf Wahlschein zur Bürgermeister-Stichwahl – Briefwahl bleibt gültig
Fehlendes Kreuz auf Wahlschein sorgt für Irritation bei Briefwahl zur Stichwahl in Westoverledingen
Westoverledingen – Bei den Briefwahl-Unterlagen für die bevorstehende Bürgermeister-Stichwahl in Westoverledingen ist ein Fehler auf den Wahlscheinen festgestellt worden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass das fehlende Kreuz keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Briefwahl hat.
Der Wahlausschuss hatte am 15. September das Ergebnis der Kommunalwahl festgestellt. Gleichzeitig wurde entschieden, dass für die Wahl des Bürgermeisters am 27. September 2026 eine Stichwahl erforderlich ist.
Die Gemeinde bearbeitete daraufhin bereits am folgenden Tag alle bis dahin eingegangenen Briefwahlanträge für die Stichwahl. Insgesamt handelt es sich um rund 3.150 Anträge. Die Briefwahlunterlagen wurden am Donnerstag versandt, damit den Briefwählerinnen und Briefwählern ausreichend Zeit bleibt, die Unterlagen auszufüllen und wieder an die Gemeinde zurückzusenden.
Erst nach dem Versand wurde festgestellt, dass sich auf dem Wahlschein ein Fehler befindet. Fälschlicherweise wurde nicht das vorgesehene Feld für die Briefwahl angekreuzt. Stattdessen ist das darunterliegende Feld für die Berechtigung zur Wahl „in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes“ markiert.

Briefwahl bleibt gültig
Die Wahlleitung stellt ausdrücklich klar, dass Wahlbriefe nicht wegen des fehlenden Kreuzes aussortiert werden. Die Wahlbriefe werden unabhängig von dieser Kennzeichnung zugelassen und gewertet, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die korrekte Durchführung der Briefwahl verweist die Wahlleitung insbesondere auf die den Unterlagen beigefügte „Anleitung zur Briefwahl“. Die Briefwähler müssen daher trotz des fehlerhaften Kreuzes nicht persönlich in einem Wahllokal erscheinen. Sie können ihre Stimme wie vorgesehen per Briefwahl abgeben.
Die Wahlleitung bittet für die entstandene Irritation um Entschuldigung.
Weitere Fragen zur Briefwahl oder zur Wahl allgemein können an die Gemeinde beziehungsweise die Wahlleitung gerichtet werden. Dafür steht insbesondere die E‑Mail-Adresse Briefwahl@westoverledingen.de zur Verfügung.
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