Lokal
Öffnungen von Kitas und Schulen zum 10. Mai
Kultusminister Tonne: „Angebote auf Bildung und Betreuung für alle Kinder und Jugendlichen notwendig und vertretbar”
- der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
- der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12,
- der 4. Schuljahrgang und
- die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören.
Beschulung im Szenario B ist sicher. Das sehen auch die allermeisten Schülerinnen und Schüler und Eltern so: Lediglich drei Prozent Abmeldequote vom Präsenzunterricht sprechen eine deutliche Sprache, dass Schule als sicherer Ort empfunden wird.
Die Auswertung der ersten beiden Testwochen hat gezeigt, dass die Selbsttests ein wirksames Instrument sind, um Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Mehr als 1.000 Infektionen konnten identifiziert und so die Ausbreitung in Schulen und Familien verhindert werden.
Der Prozentsatz der geimpften Lehrkräfte steigt kontinuierlich – auch dies ein ermutigendes Signal für die kommende Zeit. Hierüber hinaus ist klar: Die Kinder und die Jugendlichen müssen in den Fokus der Debatte. Mit den Öffnungen ab Montag legen wir hier eine ganz wichtige Basis. Wir bleiben aber nicht stehen, sondern wir werden die Kinder und Jugendlichen auffangen und sie stärken. Zusammen mit dem Bund werden wir ein großes Programm zur Unterstützung und für Angebote im sozialen Bereich auflegen.“
Die Regelungen im Überblick:
I. Öffnungs- und Schließungsszenarien:
Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann können Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario B wechseln.
Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario C wechseln.
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Für die 4. Klassen der Grundschulen als Übergangsklassen, die Abschlussklassen im Berufsbildenden Bereich sowie die 12 Schuljahrgänge und die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören bleibt Präsenzunterricht im Szenario B auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 165 möglich. Ein Wechsel ins Szenario C ist nicht vorgesehen.
Die Kommunen können schärfere Maßnahmen verhängen. Änderungen im Bereich Kita/Schule sind grundsätzlich per Allgemeinverfügung zu kommunizieren und umzusetzen.

II. Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):
- Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 testen.
- Nur bei einem negativen Testergebnis sind das Betreten der Schule und die Teilnahme am Präsenzbetrieb möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen, ggf. ist das Testkit vorzulegen. Im Ausnahmefall kann der Test in der Schule nachgeholt werden.
- Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen.
- Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt. Grundlage für die Menge der Testkits pro Schule ist deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des Personals).
III. Inzidenzunabhängige Regelungen:
Präsenzpflicht aufgehoben:
- In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht weiterhin aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E‑Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.
Maskenpflicht im Szenario B:
- Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht – für dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten – sowie kurzzeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:
- „Geteilte Klassen“ in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen im Unterrichtsraum
- Mindestabstand von 1,5 Metern
- Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20–5‑20
- Handhygiene, Husten- und Niesregeln
- Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
- Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal gelten weiterhin.
Notbetreuung in der Schule:
- Notbetreuung wird angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1–6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An Ganztagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.
Weitere infos u.a. zum Thema Testen finden Sie auf der MK-Homepage hier.

Lokal
Handwerk vor Ort: Nico Bloem besucht Meyer Elementebau
Im Austausch mit dem Handwerk (von links): Nico Bloem, Uwe Meyer, Marc Meyer, Gerhard Wiechers und Harald Meyer. Bild: privat
Bloem bei Meyer Elementebau: „Nicht nur die Großen im Blick haben“
Westoverledingen — Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) hat bei seiner Sommerreise das Handwerksunternehmen Meyer Elementebau in Westoverledingen besucht. „Wir dürfen nicht immer nur auf die großen Unternehmen blicken. Wir haben eine starke Wirtschaft, dazu gehören auch unsere starken Handwerksbetriebe vor Ort. Deswegen ist es mir wichtig, als Landtagsabgeordneter ebenso die kleinen- und mittelständischen Betriebe zu besuchen. Bei Meyer Elementebau wird hervorragende Arbeit geleistet und wir können stolz auf solche Unternehmen sein. Bloem: “Gut, dass wir solche Unternehmen haben.” An dem Besuch nahm auch Gerhard Wiechers teil. Er ist Vorsitzender SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Westoverledingen.
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Wie Dorn-Therapie und Breuß-Massage Rücken und Gelenke unterstützen können
Naturheilpraxis Astrid Frey
Astrid Frey
Heilpraktikerin & Kinesiologin
Spiekerooger Str. 12
26810 Westoverledingen
Das von Harald und Uwe Meyer 1996 gegründete Unternehmen, in das jetzt Uwe Meyers Sohn Marc als technischer Leiter eingestiegen ist, baut Wintergärten und Überdachungen aus Aluminium — vorwiegend für Privatleute aus der Region. „Wintergärten aus Aluminium sind hochwertig, langlebig und individuell — und damit ein Luxusgut. Wir leben in einer Zeit, in der die Leute ihr Geld zusammenhalten. Unter dieser Kaufzurückhaltung leiden wir natürlich“, meinte Uwe Meyer. Dennoch habe das Unternehmen einen stabilen Auftragsstand für die acht Mitarbeiter.
„Wir haben durch die Änderung der Niedersächsischen Bauordnung das Bauen vereinfacht und müssen jetzt etwas dafür tun, dass sich die Menschen wieder Wohneigentum leisten können. Das hilft dann ja auch Unternehmen wie Meyer“, meinte Bloem. Man begrüße die neue Bauordnung durchaus: „Es sind nicht mehr so viele Genehmigungen nötig. Das spüren wir — und der Kunde natürlich auch“, meinte Uwe Meyer, der noch einen Wunsch hat: „Weniger Bürokratie“.
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Polizeipräsident Friedo de Vries würdigt Ermittlungserfolg gegen internationale Einbrecherbande
Friedo de Vries ist seit dem 1. Juni 2025 Präsident der Polizeidirektion Osnabrück. Nach einem Schlag gegen eine international agierende Bande von Wohnungseinbrechern würdigte de Vries die Arbeit der beteiligten Ermittler ausdrücklich. Bildrechte: Polizeidirektion Osnabrück
Statement Polizeipräsident de Vries zum Schlag der Auricher Polizei gegen Wohnungseinbrecher
De Vries lobt Ermittlungserfolg der Polizei Aurich
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Ermittlungserfolg der Polizei Aurich äußerte sich Polizeipräsident Friedo de Vries anerkennend. Er betonte, dass Kriminalität heute nicht mehr ausschließlich lokal oder regional betrachtet werden könne.
Nach seinen Worten zeige der Einsatz, dass die Polizei ihre Expertise inzwischen gezielt auf international agierende Banden ausgerichtet habe. Die erfolgreiche Zerschlagung solcher Strukturen erfordere eine hohe Professionalität und eine enge Zusammenarbeit über Länder- und Staatsgrenzen hinweg.
De Vries lobte insbesondere die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund und deren Zusammenarbeit mit den beteiligten Sicherheitspartnern. Die Ermittler hätten den komplexen Einsatz hervorragend gelöst und könnten zu Recht stolz auf den außergewöhnlichen Ermittlungserfolg sein.
Friedo de Vries übernahm das Amt im Juni 2025
De Vries war am 1. Juni 2025 offiziell zum Präsidenten der Polizeidirektion Osnabrück gewechselt. Zuvor hatte er sieben Jahre lang das Landeskriminalamt Niedersachsen geleitet.
In dieser Funktion beschäftigte er sich unter anderem intensiv mit der Terrorismusbekämpfung und der Kriminalitätsanalyse. Bundesweit bekannt wurde de Vries zudem durch seine Positionen zu digitalen Ermittlungsmöglichkeiten, zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung und zum Einsatz biometrischer Gesichtserkennung bei Fahndungen.
Bereits von 2010 bis 2018 war de Vries als Polizeivizepräsident in Osnabrück tätig. Seine polizeiliche Laufbahn begann 1981 im mittleren Dienst der Polizei Niedersachsen.
Der gebürtige Augustfehner aus dem Landkreis Ammerland, Jahrgang 1964, bringt damit langjährige Erfahrung aus unterschiedlichen Führungspositionen der niedersächsischen Polizei mit.
Polizeidirektion Osnabrück ist für große Region zuständig
Die Polizeidirektion Osnabrück beschäftigt rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören vier Polizeiinspektionen sowie die Zentrale Kriminalinspektion Osnabrück.
Das Gebiet reicht vom Teutoburger Wald bis zu den Ostfriesischen Inseln. Damit ist die Polizeidirektion für die Sicherheit von mehr als 1,4 Millionen Menschen im Dreiländereck Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Niederlande verantwortlich.
Gerade die geografische Lage macht die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu einem wichtigen Bestandteil der Polizeiarbeit. Bei der Vorstellung im Juni 2025 hatte de Vries deshalb bereits angekündigt, die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg sowie die Digitalisierung polizeilicher Abläufe weiter vorantreiben zu wollen.
Der aktuelle Ermittlungserfolg der Polizei Aurich/Wittmund zeigt nach Einschätzung des Polizeipräsidenten, welche Bedeutung diese Zusammenarbeit bei der Bekämpfung überregional und international agierender Kriminalität hat.
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Neue Selbsthilfegruppe in Leer für Angehörige von Menschen mit Messie-Syndrom
Neue Selbsthilfegruppe in Leer für Angehörige von Menschen mit pathologischem Horten
Erstes Treffen am 26. August bietet Raum für Austausch, Verständnis und gegenseitige Unterstützung
Leer. Für Angehörige, Freunde und Bekannte von Menschen mit pathologischem Horten, dem sogenannten Messie-Syndrom, gibt es in Leer ab sofort ein neues Selbsthilfeangebot. Die Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises Leer startet eine eigene Selbsthilfegruppe, die Menschen in dieser besonderen Lebenssituation miteinander ins Gespräch bringen und ihnen Unterstützung bieten möchte.
Das erste Treffen findet am Mittwoch, 26. August 2026, um 18 Uhr im Haus Hermann, Hermann-Lange-Ring 28, 26789 Leer, statt.
Wenn das Horten auch das Umfeld belastet
Wer mit einem Menschen zusammenlebt, der von pathologischem Horten betroffen ist, oder einen Angehörigen, Freund oder Bekannten in dieser Situation begleitet, steht häufig vor besonderen Herausforderungen. Für Außenstehende ist die Situation nicht immer leicht nachzuvollziehen. Gleichzeitig können die Auswirkungen des Hortens den Alltag und das Zusammenleben erheblich beeinflussen.
Nicht selten entsteht dabei das Gefühl, mit den eigenen Sorgen und Erfahrungen allein zu sein. Genau hier möchte die neue Selbsthilfegruppe der Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises Leer ansetzen.
Sie bietet einen geschützten Raum für Austausch, Verständnis und gegenseitige Unterstützung. Die Teilnehmer können über ihre persönlichen Erfahrungen sprechen und sich mit anderen Menschen austauschen, die sich in einer ähnlichen Lebenssituation befinden.
Austausch auf Augenhöhe
Im Mittelpunkt der Treffen steht der offene Austausch untereinander. Die Teilnehmer können ihre Erfahrungen teilen, neue Perspektiven kennenlernen und Anregungen für den Umgang mit den Herausforderungen im Alltag erhalten.
Dabei geht es insbesondere um:
- den Austausch persönlicher Erfahrungen,
- gegenseitiges Verständnis und Unterstützung,
- neue Perspektiven auf die eigene Situation,
- praktische Erfahrungen und Anregungen für den Alltag,
- den Kontakt zu Menschen in einer ähnlichen Lebenssituation.
Die Gruppe richtet sich nicht ausschließlich an Menschen, die unmittelbar mit einem Betroffenen zusammenleben. Auch Angehörige, Freunde und Bekannte, die einen Menschen mit pathologischem Horten begleiten, können sich an der Selbsthilfegruppe beteiligen.
Kostenlose und vertrauliche Teilnahme
Die Teilnahme an der neuen Selbsthilfegruppe ist kostenlos und freiwillig. Für die Teilnehmer gilt außerdem die Schweigepflicht, sodass persönliche Erfahrungen und Gespräche innerhalb eines geschützten Rahmens bleiben.
Mit dem neuen Angebot möchte die Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises Leer Menschen eine Möglichkeit geben, sich auszutauschen, Unterstützung zu erfahren und zu erleben, dass sie mit ihren Erfahrungen und Herausforderungen nicht allein sind.
Erstes Treffen in Leer
📅 Mittwoch, 26. August 2026
🕕 18 Uhr
📍 Haus Hermann
Hermann-Lange-Ring 28, 26789 Leer
Die Teilnahme ist kostenlos, freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht.
📸 Hinweis zum Beitragsfoto: Das verwendete Foto wurde mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dient ausschließlich der symbolischen Darstellung des Themas. Die abgebildete Person ist frei erfunden und existiert nicht. Etwaige Ähnlichkeiten mit realen Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.
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