Lokal
Öffnungen von Kitas und Schulen zum 10. Mai
Kultusminister Tonne: „Angebote auf Bildung und Betreuung für alle Kinder und Jugendlichen notwendig und vertretbar”
- der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
- der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12,
- der 4. Schuljahrgang und
- die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören.
Beschulung im Szenario B ist sicher. Das sehen auch die allermeisten Schülerinnen und Schüler und Eltern so: Lediglich drei Prozent Abmeldequote vom Präsenzunterricht sprechen eine deutliche Sprache, dass Schule als sicherer Ort empfunden wird.
Die Auswertung der ersten beiden Testwochen hat gezeigt, dass die Selbsttests ein wirksames Instrument sind, um Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Mehr als 1.000 Infektionen konnten identifiziert und so die Ausbreitung in Schulen und Familien verhindert werden.
Der Prozentsatz der geimpften Lehrkräfte steigt kontinuierlich – auch dies ein ermutigendes Signal für die kommende Zeit. Hierüber hinaus ist klar: Die Kinder und die Jugendlichen müssen in den Fokus der Debatte. Mit den Öffnungen ab Montag legen wir hier eine ganz wichtige Basis. Wir bleiben aber nicht stehen, sondern wir werden die Kinder und Jugendlichen auffangen und sie stärken. Zusammen mit dem Bund werden wir ein großes Programm zur Unterstützung und für Angebote im sozialen Bereich auflegen.“
Die Regelungen im Überblick:
I. Öffnungs- und Schließungsszenarien:
Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann können Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario B wechseln.
Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario C wechseln.
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Für die 4. Klassen der Grundschulen als Übergangsklassen, die Abschlussklassen im Berufsbildenden Bereich sowie die 12 Schuljahrgänge und die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören bleibt Präsenzunterricht im Szenario B auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 165 möglich. Ein Wechsel ins Szenario C ist nicht vorgesehen.
Die Kommunen können schärfere Maßnahmen verhängen. Änderungen im Bereich Kita/Schule sind grundsätzlich per Allgemeinverfügung zu kommunizieren und umzusetzen.

II. Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):
- Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 testen.
- Nur bei einem negativen Testergebnis sind das Betreten der Schule und die Teilnahme am Präsenzbetrieb möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen, ggf. ist das Testkit vorzulegen. Im Ausnahmefall kann der Test in der Schule nachgeholt werden.
- Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen.
- Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt. Grundlage für die Menge der Testkits pro Schule ist deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des Personals).
III. Inzidenzunabhängige Regelungen:
Präsenzpflicht aufgehoben:
- In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht weiterhin aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E‑Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.
Maskenpflicht im Szenario B:
- Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht – für dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten – sowie kurzzeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:
- „Geteilte Klassen“ in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen im Unterrichtsraum
- Mindestabstand von 1,5 Metern
- Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20–5‑20
- Handhygiene, Husten- und Niesregeln
- Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
- Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal gelten weiterhin.
Notbetreuung in der Schule:
- Notbetreuung wird angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1–6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An Ganztagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.
Weitere infos u.a. zum Thema Testen finden Sie auf der MK-Homepage hier.

Lokal
Osterfeuer in Ostfriesland: Eine tödliche Gefahr für Wildtiere
Osterfeuer: Eine tödliche Falle für die heimische Tierwelt – NABU Ostfriesland ruft zur Rücksichtnahme auf
Das traditionelle Osterfeuer gehört für viele Menschen in Ostfriesland fest zum Frühlingsanfang. Was als geselliges Beisammensein beginnt, kann für zahlreiche Wildtiere jedoch zur tödlichen Gefahr werden. Die NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland schlägt Alarm und warnt vor den gravierenden Folgen für die lokale Fauna. Gerade in der jetzigen Jahreszeit, wenn viele Tiere mit der Brut beginnen oder ihre Jungen zur Welt bringen, stellen die brennenden Holzhaufen eine erhebliche Bedrohung dar.
Die NABU-Experten betonen, dass die traditionellen Osterfeuer, die oft schon Wochen vor dem eigentlichen Fest aufgeschichtet werden, wie Magnete auf viele Wildtiere wirken. Igel, Hasen, Mäuse, Kröten, aber auch viele Vogelarten nutzen die scheinbar sicheren Unterschlüpfe als Rückzugsort oder sogar als Nistplatz. Wenn dann das Feuer entzündet wird, beginnt für diese Tiere ein dramatischer Kampf um Leben und Tod.
„In diesen Wochen beginnt für viele Arten die entscheidende Zeit des Jahres“, erklärt Jan Fuchs von der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland. „Osterfeuer werden dabei schnell zur tödlichen Falle, weil Tiere die Holzhaufen als sicheren Unterschlupf nutzen und beim Anzünden keine Chance haben zu entkommen.“
Naturverträglicher Umgang mit der Tradition
Der NABU Ostfriesland ruft deshalb zu einem naturverträglichen Umgang mit dieser Tradition auf. Anstatt riesige Holzberge zu verbrennen, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden. Kleine Feuerschalen oder gemeinsame Grillabende können ein ebenso schönes Erlebnis bieten, ohne die Tierwelt zu gefährden. Wenn auf ein Osterfeuer nicht verzichtet werden möchte, sollten unbedingt einige wichtige Regeln beachtet werden:
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Das Holz erst kurz vor dem Abbrennen aufschichten.
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Wenn ein Feuer geplant ist, das Material am Tag des Anzündens sorgfältig umsetzen, damit Tiere fliehen können.
NABU Ostfriesland appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung zu übernehmen und bei der Planung und Durchführung von Osterfeuern Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Gemeinsam kann so dazu beigetragen werden, die heimische Tierwelt in dieser sensiblen Zeit zu schützen.
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Gedenkveranstaltung und Straßensperrung an wunden Punkten in Leer
Gedenken an „wunden Punkten“: Abendandacht führt zu Straßensperrung in Leer
Ein Moment des Innehaltens und der Erinnerung prägt den kommenden Montagnachmittag in Leer. Unter dem Leitgedanken „Gefangen und Missachtet“ laden die Kirchengemeinden der Stadt gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Leer und dem Heimatverein Leer zu einer besonderen Abendandacht ein.
Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „an wunden Punkten in Leer“ und findet dieses Mal an einem Ort mit historischer Tiefe statt: den Bahngleisen an der Kleinen Roßbergstraße. Im Zentrum des Gedenkens stehen Schicksale von Menschen, die Ausgrenzung und Freiheitsentzug erfahren mussten.
Hinweise für den Straßenverkehr
Um einen würdevollen Rahmen für die Zusammenkunft zu gewährleisten, sind kurzzeitige Anpassungen im Verkehrsfluss erforderlich:
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Sperrung: Die Kleine Roßbergstraße wird im Bereich der Hausnummer 12 für den durchgehenden Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt.
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Zeitraum: Montag, der 30.03.2026, von 17:45 Uhr bis voraussichtlich 18:45 Uhr.
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Umleitung: Der Verkehr wird über die Marienstraße und die Bremer Straße geleitet.
Besonders zu beachten ist, dass die Zufahrt von der Bremer Straße in die Kleine Roßbergstraße während des Veranstaltungszeitraums ausnahmsweise freigegeben wird, um die Erreichbarkeit zu unterstützen. Alle Verkehrsteilnehmenden werden um Verständnis und erhöhte Aufmerksamkeit im Umfeld des Veranstaltungsortes gebeten.
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Lokal
Modernisierung am Museumshafen: Startschuss für neue Promenade und Spundwand
Start der Modernisierung: Ein Bagger der Firma Heuvelmann Ibis beginnt mit dem Rückbau der maroden Holzsteganlagen im Leeraner Museumshafen. Diese vorbereitenden Maßnahmen schaffen Platz für das neue, 1,6 Millionen Euro schwere Infrastrukturprojekt, das eine moderne Schwimmsteganlage und eine barrierefreie Uferpromenade vorsieht.
Modernisierung am Museumshafen: Startschuss für die neue Albert-Wehner-Promenade
Der Museumshafen in Leer steht vor einer bedeutenden Aufwertung. Zwischen dem Garrelschen Garten und der Waage haben die Arbeiten zur umfassenden Erneuerung der Albert-Wehner-Promenade sowie der Uferbefestigung begonnen. Das Projekt kombiniert moderne Ingenieurstechnik mit dem Ziel, die Aufenthaltsqualität am Wasser barrierefrei und zukunftssicher zu gestalten.
Schwere Technik und präzise Verankerung
Herzstück der Baumaßnahme ist ein rund 50 Meter breites, rückverankertes Spundwandbauwerk. Um die Belastung für die Umgebung so gering wie möglich zu halten, kommt ein spezielles Pressverfahren zum Einsatz: Ein Arbeitsschiff wird die Spundwandelemente vom Wasser aus zwölf Meter tief senkrecht in den Boden drücken.
Für die notwendige Stabilität sorgt eine aufwendige Rückverankerung. Sogenannte Daueranker werden in einem 45-Grad-Winkel diagonal in Richtung Neue Straße gebohrt und in einer Tiefe von 14 Metern fest im Erdreich fixiert.

Barrierefreiheit und maritime Infrastruktur
Die in die Jahre gekommenen und aufgrund von Mängeln bereits gesperrten Holzsteganlagen gehören bald der Vergangenheit an. Sie werden durch eine moderne, 45 Meter breite Schwimmsteganlage ersetzt. Diese bietet künftig Platz für sechs Museumsschiffe und wertet das maritime Bild des Hafens deutlich auf.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Zugänglichkeit:
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Barrierefreie Rampe: Von der Promenade führt künftig eine behindertengerechte Rampe direkt hinunter zu den Stegen.
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Hochwertige Optik: Während die Rampe sofort mit Klinkern gepflastert wird, erhält die Promenade zunächst eine Schottertragschicht. Die finale feste Decke – voraussichtlich ebenfalls in klassischer Klinkerbauweise – folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Zeitplan und Investitionen
Derzeit führt das Leeraner Unternehmen Heuvelmann Ibis die notwendigen Rückbauarbeiten durch. Direkt nach Ostern beginnt die heiße Phase mit der Errichtung der neuen Spundwand. Die Stadt Leer investiert rund 1,6 Millionen Euro in diese Infrastrukturmaßnahme, deren Abschluss für den Spätsommer geplant ist. Damit wird der Museumshafen pünktlich zur zweiten Jahreshälfte in neuem Glanz erstrahlen.
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