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2022: Fin­de dei­ne Geschäfts­idee! Tipps für dein Business.

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Inhalts­ver­zeich­nis — Gründerlexikon

  • Wel­che Geschäfts­idee passt zu mir?
  • Wel­che Grund­la­gen und Vor­aus­set­zun­gen müs­sen mit­ge­bracht werden?
  • 1: Freun­de und Bekann­te fra­gen — Brainstorming
  • 2: To-Do Lis­te erstel­len — Zeit­plan festlegen
  • 3: Kos­ten ermit­teln — Inves­ti­tio­nen und lau­fen­de Kosten
  • 4: Busi­ness­plan erstellen 
  • 5: Mar­ke­ting pla­nen und umsetzen.
  • 6: Fach­be­ra­ter hin­zu­zie­hen — Bank­ter­min &  IHK  / Hand­werks­kam­mer und Co.

Wel­che Geschäfts­idee passt zu mir?

Am Anfang steht die Geschäfts­idee oder das Ver­lan­gen sich selbst­stän­dig zu machen. Für die­se Pha­se soll­te sich jeder Grün­der aus­rei­chend Zeit neh­men. Ver­glei­chen Sie meh­re­re  Geschäfts­ideen, beschäf­ti­gen Sie sich mit den ent­spre­chen­den Mit­be­wer­bern auf dem Markt. Sie haben eine Idee, die es in die­ser Form noch nicht gibt? Dann soll­ten Sie tes­ten, ob die­ser Geschäfts­idee über­haupt eine Nach­fra­ge gegen­über steht, wel­che es erlaubt, von die­sem Busi­ness leben zu können.

Inves­tie­ren Sie vor Ihrer Grün­dung jede freie Minu­te in den Busi­ness­plan, die­se Vor­ge­hens­wei­se zahlt sich spä­ter um ein Viel­fa­ches aus.


Wel­che Grund­la­gen und Vor­aus­set­zun­gen müs­sen mit­ge­bracht werden?

Wie hoch ist der erfor­der­li­che Kapi­tal­ein­satz? Sind bestimm­te Kennt­nis­se erfor­der­lich — ein Meis­ter­ti­tel oder ein IHK-Nach­weis? Wird Fach­per­so­nal benö­tigt, wel­ches vor Ort rekru­tiert  wer­den kann? Sind Bau­ge­neh­mi­gun­gen ein­zu­ho­len? Wie lan­ge reicht das Startkapital? 

Über­schät­zen Sie sich nicht! Oft wird es teu­rer als man denkt,  oder der ange­streb­te Zeit­plan kann nicht ein­ge­hal­ten wer­den. Kann die Geschäfts­idee zu Beginn als Neben­tä­tig­keit aus­ge­übt wer­den?  Erkun­di­gun­gen bei der zustän­di­gen Indus­trie- und Han­dels­kam­mer ( IHK ) oder Hand­werks­kam­mer soll­ten ein­ge­holt werden. 


Step 1: Freun­de und Bekann­te fra­gen — Brain­stor­ming

Nun haben Sie Ihre Geschäfts­idee gefun­den, vol­ler Eupho­rie wol­len Sie nun end­lich los­le­gen. Jetzt ist der Zeit­punkt gekom­men, einen soge­nann­ten theo­re­ti­schen Pro­be­lauf zu star­ten. Laden Sie Freun­de und Bekann­te sowie Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge ein, um zu erle­ben, wie die Geschäfts­idee bei denen ankommt, die den Grün­der ( also SIE ) genau ken­nen. Die­ses Umfeld ist wich­tig, damit die rosa-rote Bril­le auch mal bei­sei­te­ge­legt wird. Mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit wer­den Sie auch inter­es­san­te Tipps und wei­te­re Ideen als kon­struk­ti­ves Feed­back erhal­ten. Im bes­ten Fall sogar tat­kräf­ti­ge Unterstützung.


Step 2: To-Do Lis­te erstel­len — Zeit­plan festlegen

Zeit ist Geld — denn jeder Tag ver­ur­sacht Kos­ten.  Auf­wen­dun­gen wie Bei­trä­ge zur Kran­ken­ver­si­che­rung, Steu­er­be­ra­tung, Mie­ten und Pach­ten, Ver­si­che­run­gen,  Abo-Gebüh­ren,  Kos­ten für Inter­net und Kom­mu­ni­ka­ti­on, und natür­lich die Gehäl­ter — auch das eige­ne Gehalt müs­sen ein­kal­ku­liert wer­den! Eben­so soll­ten die Kos­ten für das Mar­ke­ting ent­spre­chend ein­kal­ku­liert wer­den. Über das Mar­ke­ting kauft ein Unter­neh­mer Kun­den sprich Umsatz ein. 

Ab wel­chen Tag möch­ten Sie star­ten, ab wann sind alle Vor­aus­set­zun­gen erfüllt? Kön­nen Sie in der ers­ten Mona­ten schon von Ihren Ein­nah­men leben? Wie ist das Ver­hält­nis zu den geschätz­ten Ein­nah­men und Ausgaben? 

Fol­gen­de Punk­te sol­len auf kei­ner Lis­te feh­len. Die Rei­hen­fol­gen ist indi­vi­du­ell zu setzen:

  • Busi­ness­plan erstellen
  • Logo / Fir­men­na­men entwickeln 
  • Büro­räu­me / Laden­lo­kal besich­ti­gen / Miet­ver­trä­ge unterschreiben
  • Kapi­tal­be­darf ermitteln
  • Ver­si­che­rungs­fach­mann aufsuchen 
  • Mar­ke­ting­stra­te­gien pla­nen und anwenden
  • Zie­le definieren
  • Exper­ten auf­su­chen IHK, Hand­werks­kam­mer, Steu­er­be­ra­ter, Bankberater …

Step 3: Kos­ten ermit­teln — Inves­ti­tio­nen und lau­fen­de Kosten 

Zum einen ist es wich­tig, die genau­en Kos­ten zu ken­nen, wel­che für die Start­pha­se benö­tigt wer­den. Dies kön­nen Kos­ten für Maschi­nen, Laden­ein­rich­tung, Han­dels­wa­re, Fir­men­wa­gen usw. sein. Zu den lau­fen­den Kos­ten gehö­ren Gehäl­ter, Mie­ten und Pach­ten, Ver­si­che­run­gen, Steu­er­be­ra­tung, Mar­ke­ting­kos­ten, Rück­stel­lun­gen etc.  Die­se Kos­ten soll­ten ent­spre­chend mit dem Steu­er­be­ra­ter hin­sicht­lich de Abschrei­bun­gen bespro­chen werden. 


Step 4: Busi­ness­plan erstellen 

Der Busi­ness­plan ist gera­de für die Unter­neh­mer wich­tig, die Kre­di­te abru­fen müs­sen. Ban­ken benö­ti­gen die­se Unter­la­gen auf jeden Fall.  Beschrei­ben Sie detail­liert das Grün­dungs­kon­zept.  Wo liegt der Kun­den­nut­zen und wie ist die der­zei­ti­ge Markt­si­tua­ti­on. Über­prü­fung der eige­nen Kenn­zah­len? Mit­be­wer­ber, poten­zi­el­le Kun­den, Geschäfts­ge­biet, ist die Geschäfts­idee über das gan­ze Jahr trag­bar oder sind sai­so­na­le Fak­to­ren aus­schlag­ge­bend? Den­ken Sie auch an Fra­gen hin­sicht­lich der Abhän­gig­kei­ten. Was ist, wenn das Per­so­nal krank wird, kann jede Posi­ti­on schnell ersetzt wer­den? Wie lan­ge geht der Pacht­ver­trag — was pas­siert, wenn die­ser vor­zei­tig vom Ver­päch­ter gekün­digt wird?  Erstel­len Sie eine Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau. Nur wenn die­se posi­tiv ist, soll­te gegrün­det werden. 

 


Step 5: Mar­ke­ting pla­nen und umsetzen.

Bevor nur ein Euro in den Druck von Visi­ten­kar­ten, Brief­pa­pier oder für Beschrif­tun­gen von Fahr­zeu­gen und Laden­lo­ka­len inves­tiert wird, soll­te genau über­prüft wer­den, ob der gewähl­te Fir­men­na­men über­haupt ver­wen­det wer­den darf! Infor­mie­ren Sie sich über Wort- und Bild­mar­ken. Sei­en Sie vor­sich­tig mit über­eif­ri­gen Wer­be­aus­sa­gen. Jeder Unter­neh­mer soll­te sich mit dem Gesetz gegen den unlau­te­ren Wett­be­werb (UWG) aus­gie­big aus­ein­an­der­set­zen. Rechts­strei­tig­kei­ten sol­cher Art sind unnö­tig und kön­nen sehr teu­er wer­den. Der Gang bis zum OLG ( Ober­lan­des­ge­richt )  kann leicht 10.000 Euro und mehr kos­ten. Auf der ande­ren Sei­te soll­ten Sie Ihr Fir­men­lo­go ent­spre­chend schüt­zen lassen. 

 


Step 6: Fach­be­ra­ter hin­zu­zie­hen — Bank­ter­min &  IHK  / Hand­werks­kam­mer und Co.

Wenn die eige­ne Recher­che abge­schlos­sen ist und soweit alle Zah­len im Busi­ness­plan vor­han­den sind, soll­ten die­se mit einem Steu­er­be­ra­ter abge­gli­chen wer­den. Auch die IHK oder die Hand­werks­kam­mer soll­ten vor dem Bank­ter­min auf­ge­sucht wer­den. Eben­so ist es rat­sam, sich mit einem Ver­si­che­rungs­kauf­mann zu bera­ten. Wenn die Fir­men­grün­dung nicht als Neben­er­werb durch­ge­führt wer­den kann, muss genau über­prüft wer­den, wie der Grün­der hin­sicht­lich der Unfall‑, Kranken‑, Pfle­ge- und Ren­ten­ver­si­che­rung abge­si­chert ist.  Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung sowie die Recht­schutz­ver­si­che­rung soll­ten eben­falls the­ma­ti­siert wer­den.  Wenn auch die­se Exper­ten zu Wort gekom­men sind, steht dem Bank­ter­min nichts mehr im Wege.


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Hesel: Bes­ser schla­fen trotz Lärm – wie Gehör­schutz Ihre Nacht­ru­he schützt

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End­lich durch­schla­fen – wie der rich­ti­ge Gehör­schutz die Nacht­ru­he rettet

Vie­le Men­schen ken­nen das Pro­blem: Man legt sich ins Bett, doch die Nacht wird von stö­ren­den Geräu­schen beglei­tet – sei es das Schnar­chen des Part­ners, Stra­ßen­lärm oder lau­te Nach­barn. Laut Robert-Koch-Insti­tut lei­det etwa jeder vier­te Erwach­se­ne zeit­wei­se unter Schlaf­stö­run­gen, mehr als jeder zehn­te emp­fin­det sei­nen Schlaf dau­er­haft als nicht erhol­sam. Selbst wenn wir bewusst abschal­ten möch­ten, sind unse­re Ohren stän­dig aktiv und neh­men Geräu­sche wahr, die uns unbe­wusst wachhalten.

Eine wirk­sa­me Lösung für bes­se­ren Schlaf kann geziel­ter Gehör­schutz sein. Die­se spe­zi­el­len Ohr­stöp­sel oder maß­ge­fer­tig­ten Lösun­gen dämp­fen Nacht­lärm zuver­läs­sig und sor­gen dafür, dass das Gehirn zur Ruhe kommt.

Wann Gehör­schutz wirk­lich Sinn macht

Hör­akus­tik­meis­te­rin Kers­tin Wil­ken nennt typi­sche Situa­tio­nen, in denen Gehör­schutz beson­ders hilf­reich ist:

  • Schnar­chen­de Part­ner oder Mitbewohner

  • Leben in lau­ten Stadt­la­gen, zum Bei­spiel Stu­die­ren­de in zen­tra­ler Lage

  • Hotels an stark befah­re­nen Stra­ßen oder mit lau­ten Klimaanlagen

  • Beruf­lich beding­te Auf­ent­hal­te in lär­min­ten­si­ven Umgebungen

Wer regel­mä­ßig in einer sol­chen Umge­bung schläft, kann von pas­sen­dem Gehör­schutz deut­lich profitieren.

Stan­dard­stöp­sel oder indi­vi­du­el­le Lösung?

Ein­fa­che Ohr­stöp­sel aus Dro­ge­rie oder Apo­the­ke dämp­fen Geräu­sche bereits gut. Aller­dings sind sie meist nur 1–2 Mal ver­wend­bar – weder umwelt­freund­lich noch kos­ten­ef­fi­zi­ent. Wer emp­find­li­che Ohren hat oder beson­de­ren Wert auf Kom­fort legt, soll­te über maß­ge­fer­tig­te Gehör­schutz­lö­sun­gen nach­den­ken. Die­se wer­den nach einem Ohr­ab­druck indi­vi­du­ell her­ge­stellt, sit­zen ange­nehm, sind lang­le­big und oft über Jah­re hin­weg nutzbar.

Was kann Gehör­schutz wirk­lich leisten?

Indi­vi­du­ell ange­pass­ter Gehör­schutz eli­mi­niert Geräu­sche nicht voll­stän­dig, redu­ziert sie jedoch deut­lich um 20–30 Dezi­bel. Die­se Lärm­re­duk­ti­on reicht aus, um dem Gehirn Ruhe vor­zu­gau­keln, den Ein­schlaf­pro­zess zu erleich­tern und die nächt­li­che Erho­lung zu ver­bes­sern. Stu­di­en zei­gen: Men­schen, die regel­mä­ßig mit geeig­ne­tem Gehör­schutz schla­fen, wachen erhol­ter auf und füh­len sich tags­über konzentrierter.

Wich­ti­ge Hin­wei­se zur Anwendung

Nicht jeder kann oder soll­te Gehör­schutz ver­wen­den. Bei bestehen­den Ohr­pro­ble­men – wie Ent­zün­dun­gen, Trom­mel­fell­schä­den oder nach Ope­ra­tio­nen – ist vor­he­ri­ge Rück­spra­che mit einem HNO-Arzt unbe­dingt emp­feh­lens­wert. Auch All­er­gien gegen Mate­ria­li­en wie Sili­kon kön­nen eine Nut­zung aus­schlie­ßen. Wer ohne­hin in einer ruhi­gen Umge­bung schläft, soll­te das Gehirn nicht unnö­tig „umtrai­nie­ren“, da sonst die Emp­find­lich­keit gegen­über Lärm stei­gen kann.

Hör­ge­rä­te Hesel — Wil­ken Hörakustik

Auch für Kin­der geeignet

Sili­kon-Gehör­schutz kann auch Kin­dern und Jugend­li­chen hel­fen, ruhi­ger zu schla­fen. Dabei ist jedoch regel­mä­ßi­ge Anpas­sung an das Wachs­tum der Ohren wich­tig. In der Pra­xis schla­fen Kin­der häu­fig ohne­hin bes­ser als Erwach­se­ne, sodass Gehör­schutz vor allem in beson­ders lau­ten Umge­bun­gen sinn­voll ist.

Mehr Ruhe, mehr Erho­lung – die Wahl des pas­sen­den Gehörschutzes

Mit dem rich­ti­gen Gehör­schutz lässt sich die Schlaf­qua­li­tät erheb­lich ver­bes­sern. Ent­schei­dend ist die indi­vi­du­el­le Aus­wahl und Anpas­sung – dafür sind erfah­re­ne Hör­akus­ti­ker die idea­len Ansprech­part­ner. Wer gezielt auf sei­ne Nacht­ru­he ach­tet, kann lang­fris­tig von einem tie­fe­ren, erhol­sa­me­ren Schlaf profitieren.


Kon­takt:
Wil­ken Hör­akus­tik Inh. Kers­tin Wil­ken
Olden­bur­ger Str. 9, 26835 Hesel
Tel.: 04950 7753900
wilken@wilken-hoerakustik.de
www.wilken-hoerakustik.de

Wil­ken Hör­akus­tik Inh. Kers­tin Wil­ken — Olden­bur­ger Str. 9, 26835 Hesel
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Bäder, Wohl­fühl­oa­sen und Wär­me­pum­pen in Leer – Aus­stel­lung mit Expertenberatung

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War­um es sich lohnt, Bade­zim­mer- und Wär­me­pum­pen­aus­stel­lun­gen vor Ort zu besuchen

Eine Bade­zim­mer- oder Wär­me­pum­pen­aus­stel­lung nur im Kata­log oder im Inter­net zu sehen, kann nie das­sel­be Erleb­nis bie­ten wie ein Besuch vor Ort. Wer Inspi­ra­ti­on für sei­ne per­sön­li­che Wohl­fühl­oa­se sucht, möch­te nicht nur Fotos betrach­ten, son­dern sehen, füh­len und sich vor­stel­len, wie Mate­ria­li­en, Far­ben und Tech­nik im eige­nen Zuhau­se wir­ken. Genau das bie­tet die I. & L. Jüch­ter GmbH in Leer, mit einer der moderns­ten Aus­stel­lungs­flä­chen in Ost­fries­land direkt an der A 28.

Vor­tei­le eines Vor-Ort-Besuchs

Vor Ort kann man Mate­ria­li­en, Ober­flä­chen und Funk­tio­nen haut­nah erle­ben:

  • Flie­sen in ver­schie­de­nen For­ma­ten und Ober­flä­chen las­sen sich kom­bi­nie­ren und im ech­ten Licht betrachten.

  • Bar­rie­re­freie Bad­lö­sun­gen und Kom­fort­ele­men­te wie boden­ebe­ne Duschen, Wasch­ti­sche ohne Unter­bau oder Bade­wan­nen mit beque­mem Ein­stieg kön­nen direkt auf ihre All­tags­taug­lich­keit geprüft werden.

  • Wär­me­pum­pen und moder­ne Heiz­sys­te­me las­sen sich nicht nur anse­hen, son­dern wer­den von Fach­leu­ten erklärt – wie sie funk­tio­nie­ren, wie sie Platz spa­ren und wel­che Vor­tei­le sie für Ener­gie­ef­fi­zi­enz und Wohn­kom­fort bieten.

Die fach­kun­di­ge Bera­tung vor Ort macht dabei den ent­schei­den­den Unter­schied. Kun­din­nen und Kun­den erhal­ten Ant­wor­ten auf ihre Fra­gen, erfah­ren Details, die in Kata­lo­gen oder im Inter­net kaum zu erken­nen sind, und kön­nen Ent­schei­dun­gen für ihr Zuhau­se sicher treffen.

 

Für Kin­der: Ob Kin­der­gär­ten, Tages­müt­ter oder Fami­li­en – Kin­der mögen es bunt und ergo­no­misch auf ihre Grö­ße abge­stimmt. In der neu­en Bäder­aus­stel­lung der I. & L. Jüch­ter GmbH gibt es zahl­rei­che Inspi­ra­tio­nen für Jung und Alt sowie fach­kun­di­ge Bera­tung direkt vor Ort.
Der Klas­si­ker trifft moder­ne Gestal­tung: Die frei­ste­hen­de Bade­wan­ne wird hier stil­voll in Sze­ne gesetzt. Flie­sen im Stil der neu­en Fein­stein­zeug­kol­lek­ti­on in Stein­op­tik über­zeu­gen durch ästhe­ti­sche Fines­se und viel­fäl­ti­ge Ober­flä­chen. Dazu pas­sen Hän­ge-WCs mit prak­ti­schen Abla­ge­mög­lich­kei­ten und Edel­stahl­kan­te – alles ist mög­lich. Schau­en Sie vor­bei und las­sen Sie sich inspirieren!

Eine auf­wen­di­ge Aus­stel­lung – für den Kun­den­ser­vice gemacht

Eine Aus­stel­lung die­ser Grö­ßen­ord­nung ist sehr auf­wen­dig: Von der Pla­nung der 300 Qua­drat­me­ter gro­ßen Flä­che über die Aus­wahl der Expo­na­te bis hin zu Auf­bau, Licht­ge­stal­tung und Prä­sen­ta­ti­on der Tech­nik sind zahl­rei­che Arbeits­stun­den nötig. Den­noch ist es für die I. & L. Jüch­ter GmbH eine Inves­ti­ti­on, die sich lohnt. Denn der direk­te Kon­takt, das Erle­ben der Pro­duk­te und die indi­vi­du­el­le Bera­tung ste­hen im Zen­trum des Kun­den­ser­vices – und genau das schät­zen die Besu­che­rin­nen und Besucher.

Lau­ra Jüch­ter und ihr Team legen beson­de­ren Wert dar­auf, dass jedes Detail stim­mig ist: von moder­nen Bad­wel­ten über bar­rie­re­freie Lösun­gen bis zu inno­va­ti­ven Heiz­sys­te­men. So wird der Besuch zu einem voll­stän­di­gen Erleb­nis, das Inspi­ra­ti­on, Infor­ma­tio­nen und Sicher­heit für Ent­schei­dun­gen rund ums eige­ne Zuhau­se bietet.

Stand­ort­vor­teil in Ostfriesland

Die Aus­stel­lung in Leer, Am Nüt­ter­moorer Siel­tief 18, ist ide­al erreich­bar direkt an der A 28. Das macht es ein­fach, die Aus­stel­lung zu besu­chen – egal ob aus der Stadt oder von außer­halb. Die moder­ne Prä­sen­ta­ti­on, die kom­pe­ten­te Bera­tung und die gro­ße Aus­wahl an Lösun­gen machen den Besuch zu einem ech­ten Mehrwert.

Wer also Inspi­ra­ti­on für sein Bade­zim­mer, sei­ne Wohl­fühl­oa­se oder sein Heiz­sys­tem sucht, soll­te sich die Gele­gen­heit nicht ent­ge­hen las­sen. Hier kann man sehen, ver­glei­chen und Ent­schei­dun­gen tref­fen – live, kom­pe­tent und direkt beim Exper­ten vor Ort.

I. & L. Jüch­ter GmbH

Hei­zung und Sani­tär
Am Nüt­ter­moorer Siel­tief 18
26789 Leer (Ost­fries­land)

Tele­fon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

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Bild­rech­te ver­letzt? So teu­er kann eine Abmah­nung werden

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Fri­scher Rha­bar­ber auf dem Wochen­markt in Leer. Die­ses Foto ist urhe­ber­recht­lich geschützt – die Bild­rech­te lie­gen in die­sem Fall beim Lese­r­ECHO-Ver­lag. Eine Nut­zung ohne Ein­wil­li­gung kann zu Abmah­nun­gen füh­ren. Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO


Anmer­kung:
Der Lese­r­ECHO-Ver­lag selbst hat bis­lang noch kei­ne Abmah­nun­gen wegen uner­laub­ter Bild­nut­zung aus­ge­spro­chen – auch wenn ver­ein­zelt Fotos ohne Geneh­mi­gung genutzt wur­den. Aller­dings gibt es im Inter­net Per­so­nen, die gezielt eige­ne Fotos ver­öf­fent­li­chen, nur um spä­ter Rechts­ver­stö­ße auf­zu­spü­ren und Abmah­nun­gen zu ver­schi­cken. Wie eine Spin­ne im Netz war­ten sie dar­auf, dass jemand die Bil­der über­nimmt. Durch die gesetz­li­che Impres­sums­pflicht lässt sich die Anschrift von Unter­neh­men, Blog­gern oder Selbst­stän­di­gen leicht her­aus­fin­den – und die Abmah­nung lan­det oft schnel­ler im Brief­kas­ten, als man denkt.

Uner­laub­te Bild­nut­zung im Online-Mar­ke­ting: Wel­che Kon­se­quen­zen drohen?

In der heu­ti­gen digi­ta­len Welt sind Bil­der das Aus­hän­ge­schild für Unter­neh­men, Blog­ger und Influen­cer. Ob für Social Media, Web­sei­ten oder Wer­be­ma­te­ria­li­en – hoch­wer­ti­ge Fotos zie­hen Auf­merk­sam­keit auf sich und sind ent­schei­dend für eine pro­fes­sio­nel­le Außen­wir­kung. Doch nicht sel­ten grei­fen Unter­neh­mer oder Con­tent-Crea­tor auf Fotos zurück, für die sie kei­ne Nut­zungs­rech­te besit­zen. Was vie­len nicht bewusst ist: Eine uner­laub­te Bild­nut­zung kann schwer­wie­gen­de recht­li­che und finan­zi­el­le Fol­gen haben.

Wel­che recht­li­chen Grund­la­gen greifen?

Die Bild­rech­te sind im Urhe­ber­rechts­ge­setz (UrhG) sowie im Kunst­ur­he­ber­ge­setz (KUG) gere­gelt. Grund­sätz­lich gilt: Der Urhe­ber – in der Regel der Foto­graf – ent­schei­det, wer sei­ne Wer­ke nut­zen darf. Ohne aus­drück­li­che Lizenz oder Ein­wil­li­gung ist die Ver­wen­dung rechtswidrig.

  • Urhe­ber­recht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.

  • Recht am eige­nen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Per­so­nen, die auf dem Bild abge­bil­det sind.

Ver­stö­ße kön­nen Unterlassungs‑, Besei­ti­gungs- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che nach sich zie­hen. In beson­ders schwe­ren Fäl­len droht sogar eine Straf­ver­fol­gung nach § 33 KUG.


Kos­ten einer Abmahnung

In der Pra­xis folgt auf eine uner­laub­te Nut­zung häu­fig zunächst eine Abmah­nung. Die­se ent­hält die Auf­for­de­rung, die Nut­zung zu been­den, eine Unter­las­sungs­er­klä­rung abzu­ge­ben und die Kos­ten der Rechts­ver­fol­gung zu tragen.

  • Gegenstandswert/Streitwert:
    Für gewerb­lich genutz­te pro­fes­sio­nel­le Bil­der set­zen Gerich­te meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei pri­va­ten Ver­stö­ßen lie­gen die Wer­te niedriger.

  • Anwalts­kos­ten:
    Die­se rich­ten sich nach dem Streit­wert und kön­nen meh­re­re hun­dert Euro bis weit über 1.000 € betragen.

  • Scha­dens­er­satz:
    Der Rech­te­inha­ber kann zusätz­lich Scha­dens­er­satz for­dern. Die Höhe ori­en­tiert sich an den übli­chen Lizenz­ge­büh­ren und kann schnell in die Tau­sen­de gehen.

  • Ver­trags­stra­fe:
    Unter­zeich­nen Sie eine Unter­las­sungs­er­klä­rung, wird eine Ver­trags­stra­fe für künf­ti­ge Ver­stö­ße fest­ge­legt. Die­se liegt häu­fig im Bereich von meh­re­ren tau­send Euro pro Verstoß.


Kos­ten einer Unterlassungsklage

Wenn die Abmah­nung igno­riert oder kei­ne Eini­gung erzielt wird, kann der Urhe­ber Kla­ge ein­rei­chen. Dann stei­gen die Kos­ten erheblich:

  • Gerichts­kos­ten: abhän­gig vom Streitwert.

  • Anwalts­kos­ten: Ab einem Streit­wert von 5.000 € ist anwalt­li­che Ver­tre­tung ver­pflich­tend. Wer ver­liert, zahlt meist auch die Kos­ten der Gegenseite.

Das Risi­ko: Die Gesamt­kos­ten einer Unter­las­sungs­kla­ge kön­nen sich schnell auf meh­re­re zehn­tau­send Euro summieren.


Wann dro­hen Schadensersatzforderungen?

Ein Scha­dens­er­satz wird beson­ders dann gefor­dert, wenn:

  • die Nut­zung gewerb­lich oder für Mar­ke­ting­zwe­cke erfolgte,

  • das Bild über län­ge­re Zeit ver­öf­fent­licht war,

  • eine hohe Reich­wei­te oder vie­le Zugrif­fe nach­ge­wie­sen wer­den können.

Zur Berech­nung zie­hen Gerich­te oft die Hono­rar­ta­bel­len von Berufs­ver­bän­den (z. B. MFM-Tabel­le für Foto­gra­fen) heran.


Drei Pra­xis­bei­spie­le

  1. News­por­tal: Ein Online-Maga­zin nutzt ein Foto, das es vom Anzei­gen­kun­den erhal­ten hat. Die Nut­zung war jedoch nur für pri­va­te Zwe­cke erlaubt. Ergeb­nis: Abmah­nung, Scha­dens­er­satz nach Lizenz­wert und Über­nah­me der Anwaltskosten.

  2. Influen­cer: Ein Influen­cer pos­tet ein pro­fes­sio­nel­les Stock­fo­to ohne Lizenz auf Insta­gram. Ergeb­nis: Abmah­nung mit einem Streit­wert von 5.000 €, Anwalts­kos­ten ca. 600 €, Scha­dens­er­satz meh­re­re tau­send Euro.

  3. Klein­un­ter­neh­men: Ein Restau­rant über­nimmt ein Foto von Goog­le-Bil­dern für sei­ne Web­site. Ergeb­nis: Unter­las­sungs­for­de­rung, Scha­dens­er­satz ori­en­tiert sich am Markt­wert – zusätz­lich droht die Ver­trags­stra­fe bei Wiederholung.


Vor­sicht statt Nachsicht

Die uner­laub­te Nut­zung von Bil­dern im Inter­net ist kein Kava­liers­de­likt. Schon ein ein­zi­ges Bild kann Kos­ten von meh­re­ren tau­send Euro ver­ur­sa­chen. Unter­neh­mer, Blog­ger und Influen­cer soll­ten daher unbe­dingt dar­auf ach­ten, nur Bil­der mit rechts­si­che­rer Lizenz oder selbst erstell­te Fotos zu verwenden.

Tipp für die Praxis:

  • Ver­wen­den Sie nur Bil­der von seriö­sen Bild­da­ten­ban­ken mit kla­ren Lizenzbedingungen.

  • Doku­men­tie­ren Sie Ihre Lizen­zen sorgfältig.

  • Holen Sie im Zwei­fel die schrift­li­che Erlaub­nis des Urhe­bers ein.

So ver­mei­den Sie teu­re Rechts­strei­tig­kei­ten und schüt­zen Ihr Busi­ness langfristig.

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Tipp: Eige­ne Fotos statt teu­re Abmah­nun­gen riskieren

In Zei­ten moder­ner Smart­phones ist es ein­fa­cher denn je, krea­ti­ve und hoch­wer­ti­ge Fotos selbst zu machen. War­um also ein unkal­ku­lier­ba­res Risi­ko ein­ge­hen, wenn die Lösung so nahe liegt?

👉 Ideen für eige­ne Bildmotive:

  • Foto­gra­fie­ren Sie Ihre Pro­duk­te in Sze­ne – ob im Geschäft, auf dem Wochen­markt oder im Büro.

  • Nut­zen Sie All­tags­de­tails: eine schö­ne Schau­fens­ter­de­ko­ra­ti­on, frisch zube­rei­te­te Spei­sen, die Arbeits­at­mo­sphä­re im Team.

  • Set­zen Sie auf Authen­ti­zi­tät: Kun­den und Fol­lower schät­zen ech­te Ein­drü­cke oft mehr als ste­ri­le Stockfotos.

  • Expe­ri­men­tie­ren Sie mit Per­spek­ti­ven und Licht – ein ande­rer Blick­win­kel kann ein ein­fa­ches Motiv beson­ders wir­ken lassen.

Mit ein wenig Krea­ti­vi­tät las­sen sich ganz indi­vi­du­el­le Auf­nah­men gestal­ten – kos­ten­los, rechts­si­cher und einzigartig.

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