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Aus für Silvester-Feuerwerk in den Niederlanden
Die Niederlanden wollen durch ein nationales Böller-Verbot das Gesundheitssystem entlasten. Feuerwerkskörper wie Böller und Raketen werden aus den Regalen verbannt. An den Grenzen sollen strenge Grenzkontrollen stattfinden, um die Einfuhr von Feuerwerkskörpern zu verhindern.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO für den Landkreis Leer
DUH instrumentalisiert Covid-19-Pandemie, um gegen Feuerwerk zu wettern
Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) kritisiert den Instrumentalisierungsversuch der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die Corona-Pandemie als Hebel für die erneute Forderung von Feuerwerksverboten zu nutzen. “Es war absehbar, dass die DUH den Versuch wagt, die Angst der Menschen in diesen schweren Zeiten auszunutzen und mit diesen Halbwahrheiten weitere Ängste zu schüren”, sagt Thomas Schreiber, Vorstandsvorsitzender des VPI. “Wenn es auf normalem Wege nicht klappt, die eigene Agenda durchzusetzen, ist Angst für manche eben ein bewährtes Mittel, in der Hoffnung doch noch seine Ziele zu erreichen.”
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Wohlwissend, dass sich bisherige Studien lediglich auf Gebiete mit permanent hohen Feinstaubbelastungen bezogen, versucht die DUH hier Zusammenhänge zu konstruieren, die nicht vorhanden sind. “Bei den Untersuchungen ging es im Wesentlichen darum zu ermitteln, ob Personen in Ballungsgebieten mit einer permanent hohen Feinstaubbelastung durch Industrie, Verkehr und Feuerungsanlagen in der Folge prozentual schwerer erkranken, als in Gebieten, in denen über einen großen Zeitraum hinweg die Feinstaubemissionen geringer sind”, erklärt Dr. Fritz Keller, Experte des VPI. “Feinstaub durch Silvester-Feuerwerk tritt nur einmalig und dazu nur sehr kurz im Jahr auf und damit ist der Einfluss auf die Gesundheit stark begrenzt. Dabei spielt dann die Höhe der Werte in wenigen Stunden des Jahres nicht mehr die entscheidende Rolle — nur selten werden zu Silvester die Tagesmittelwerte überschritten — sondern eher die Dauerbelastung durch die anderen Feinstaubquellen. Zwischen Verläufen der COVID-19-Erkrankung und der kurzfristigen Erhöhung der Feinstaubwerte — wie es an Silvester der Fall ist — wurden keinerlei Zusammenhänge identifiziert.”
Darüber hinaus wird in der Wissenschaft derzeit die Wechselwirkung zwischen Luftqualität und COVID-19 aus verschiedensten Blickwinkeln diskutiert. Klare Zusammenhänge in Richtung Ansteckungswahrscheinlichkeit durch Feinstaub sind nicht existent (“significant associations between PM2.5 and PM10 concentrations and daily confirmed cases were not observed”; s. https://doi.org/10.1002/jmv.26325).
Zudem ist die Menge an Feinstaub PM10 nach wie vor deutlich geringer als es die DUH darstellt. Die Emission durch Silvesterfeuerwerk betrug 2019 1.477 t statt den propagierten 5.000 Tonnen. Die zugrundeliegende Berechnung hat auch das Umweltbundesamt öffentlich längst als valide eingestuft. Die DUH bezieht sich hier jedoch weiter lieber auf veraltete Schätzwerte. Den Zusammenhang zwischen den temporären Feinstaubemissionen durch Feuerwerk und COVID-19-Erkrankungen sieht auch der deutsche Arzt und Medizinjournalist Dr. Christoph Specht als “Schmarrn” an. Dies sagte er unlängst in einer Berichterstattung von RTL.
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Auch die Äußerungen und die Kritik auf Basis der angeblichen Händlerbefragung hält der VPI für überzogen. “Die Befragung der DUH zielt rein darauf ab, den Handel unter Druck zu setzen. Jeder, der Feuerwerk verkauft, bekommt eine Rote Karte. Dieses Mittel ist ja kein neues und zeigt einfach, dass die DUH nach ihren subjektiven Kriterien Bewertungen vornimmt, sofern sie nicht ihren Forderungen und Vorstellungen entsprechen. Das hat nichts mit einer objektiven Bewertung des Handels zu tun”, kritisiert Thomas Schreiber weiter. Diese sollte man jedoch von einer seriösen Verbraucherschutzorganisation erwarten dürfen.
Zum Verband
Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) ist das Sprachorgan für 21 Mitgliedsunternehmen aus Deutschland. Der VPI betreut Hersteller von Silvester‑, Groß- und Bühnenfeuerwerken sowie Hersteller von pyrotechnischer Munition. Diese sind im gesamten Bundesgebiet ansässig. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft.

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Niedersachsen: Reform des christlichen Religionsunterrichts setzt auf Ökumene
Ökumene statt Ausgrenzung: Niedersachsens neuer Weg im Religionsunterricht
In der Debatte um die Zukunft der religiösen Bildung in Niedersachsen herrscht derzeit Unruhe. Pointierte Schlagzeilen suggerieren eine Abkehr von christlichen Werten im Klassenzimmer. Doch wer den Blick hinter die Kulissen der geplanten Reform wirft, erkennt ein anderes Bild: Das neue Fach „Christliche Religion“, das ab dem kommenden Schuljahr in Kooperation von katholischer und evangelischer Kirche eingeführt wird, ist kein Abschied vom Bekenntnis, sondern dessen zeitgemäße Weiterentwicklung.
Das Fundament bleibt christlich
Kultusministerin Julia Willie Hamburg stellt unmissverständlich klar, dass die Identität des Faches gewahrt bleibt. Entgegen anderslautender Berichte stehen christliche Inhalte – von der Gottebenbildlichkeit des Menschen bis hin zur Menschwerdung Gottes in Jesus Christus – im Zentrum des Curriculums. „Anders ist ein christlicher Religionsunterricht schlicht nicht denkbar“, so die Ministerin. Es geht nicht um eine Verwässerung, sondern um die Vermittlung christlicher Narrative, biblischer Texte und gelebter Frömmigkeit wie Gebet und Gottesdienst.
Dialog als pädagogische Notwendigkeit
Ein Kritikpunkt der jüngsten Berichterstattung war die Einbeziehung anderer religiöser Perspektiven, etwa des Islams im Kontext der Zehn Gebote. Hier setzt die Reform auf intellektuelle Redlichkeit: In einer religiös heterogenen Schülerschaft ist der interreligiöse Dialog kein Hindernis, sondern eine Voraussetzung für ein tieferes Verständnis der eigenen Tradition. Wenn das Kerncurriculum Bezüge zur Thora oder den Säulen des Islams herstellt, geschieht dies, um christliche Grundwerte in das Verhältnis zur modernen, pluralen Gesellschaft zu setzen. Den Vorwurf „Scharia statt Jesus“ weist das Kultusministerium daher als sachlich falsch und diskreditierend zurück.
Ein bundesweites Pilotprojekt
Das niedersächsische Modell genießt eine breite politische und kirchliche Legitimierung. Von der SPD über die CDU bis hin zu den Grünen und der FDP wurde der Prozess von Beginn an unterstützt. Dass die Lehrpläne gemeinsam mit den (Erz-)Bistümern und Landeskirchen entwickelt wurden, unterstreicht den hohen qualitativen Anspruch. Die Kirchen haben am Ende des Prozesses das letzte Wort und müssen ihr Einvernehmen erklären – eine eingebaute Sicherung gegen eine einseitige staatliche Inhaltssteuerung.
Bildung für die Welt von morgen
Der neue christliche Religionsunterricht in Niedersachsen ist ein wegweisendes ökumenisches Projekt. Er verbindet die tief verwurzelten Traditionen beider großen Kirchen mit den Realitäten einer sich wandelnden Welt. Wer die Kerncurricula liest, erkennt: Hier wird kein Glaube an den Rand gedrängt, sondern ein Fundament gegossen, auf dem Schülerinnen und Schüler lernen, ihre eigene Identität im Dialog mit anderen zu finden.
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Zwischen Tradition und Transformation: Der Bildungsauftrag des 21. Jahrhunderts
Die Reform des Religionsunterrichts in Niedersachsen ist weit mehr als eine organisatorische Zusammenlegung zweier Konfessionen. Sie ist die Antwort auf die komplexen Anforderungen einer modernen Bildungslandschaft. Das neue Kerncurriculum integriert systematisch Querschnittsthemen, die heute für jedes Schulfach in Niedersachsen verpflichtend sind, um Schülerinnen und Schüler auf eine globalisierte Welt vorzubereiten.
Ein moderner Kanon: Von Nachhaltigkeit bis Medienkompetenz
Religionsunterricht findet nicht im luftleeren Raum statt. Die Auseinandersetzung mit der biblischen Schöpfungserzählung mündet im neuen Fach konsequent in Fragen der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Es geht darum, ethische Leitplanken angesichts der Klimakrise zu entwickeln. Ebenso fest verankert sind die Demokratiebildung sowie der proaktive Kampf gegen Antisemitismus und Antiislamismus.
Diese Integration ist keine Abkehr von theologischen Inhalten, sondern deren Anwendung. Das Fach nutzt digitale Bildung und Inklusion als methodische Standards, um den Unterricht zieldifferent und barrierefrei zu gestalten – ein Anspruch, der dem christlichen Menschenbild der Teilhabe zutiefst entspricht.
Rechtliche Stabilität und historische Kooperation
Trotz der ökumenischen Öffnung bleibt der verfassungsrechtliche Rahmen gewahrt. Gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes ist und bleibt der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach unter staatlicher Schulaufsicht. Das Besondere in Niedersachsen: Erstmals tragen evangelische Landeskirchen und katholische Bistümer die inhaltliche Verantwortung gemeinsam.
Diese Kooperation basiert auf einer fundierten Vereinbarung zwischen Land und Kirchen. Dass kirchliche Vertreterinnen und Vertreter direkt an der Erstellung der Kerncurricula mitgewirkt haben, garantiert, dass die Bekenntnisgebundenheit trotz der neuen Weite das tragende Fundament bleibt.
Die Schülerin und der Schüler im Zentrum
Ein entscheidender didaktischer Wendepunkt ist die konsequente Schülerorientierung. Der Unterricht beginnt nicht mit abstrakten Dogmen, sondern bei den Fragen, Erfahrungen und Zweifeln der jungen Generation. Von diesem lebensnahen Ausgangspunkt schlägt das Fach die Brücke zu den großen theologischen Antworten des Christentums.
Dieser Ansatz macht den Religionsunterricht zu einem Labor der Toleranz. Indem Schülerinnen und Schüler lernen, über Vielfalt und konfessionelle Unterschiede nachzudenken, entwickeln sie jenen Respekt, der für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Niedersachsen unerlässlich ist.
Ein historischer Meilenstein
Niedersachsen geht hiermit einen historisch einmaligen Weg. Die Entwicklung einer gemeinsamen Religionsdidaktik, die offen für Angehörige anderer Konfessionen und Weltanschauungen ist, ohne das eigene Profil zu verlieren, setzt bundesweit Maßstäbe. Es ist ein Fach, das Orientierung bietet, ohne zu indoktrinieren, und das zur Reflexion einlädt, statt Antworten vorzugeben.
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Neue EU-Regeln für Bezeichnungen von vegetarischen Ersatzprodukten
„Veggie-Kompromiss“ der EU: Ministerin Staudte kritisiert Bürokratie und Verwirrung
HANNOVER / BRÜSSEL – Neue Regeln für die Benennung von Fleischersatzprodukten sorgen für scharfe Kritik aus Niedersachsen. Nach einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sollen Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ zwar erlaubt bleiben, Begriffe wie „veganer Speck“ oder „Hähnchen-Typ“ jedoch verboten werden. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) spricht von einem Sieg der Fleisch-Lobby.
Das Ergebnis der nächtlichen Verhandlungen in Brüssel ist ein komplizierter Kompromiss: Während die „Veggie-Bratwurst“ weiterhin so heißen darf, sind Begriffe, die sich direkt auf eine Fleischart oder ein spezielles Teilstück beziehen – etwa Filet, Kotelett, Steak oder Speck – in Kombination mit „vegan“ oder „vegetarisch“ künftig untersagt. Auch Bezeichnungen wie „vegetarisches Geflügel“ fallen unter das Verbot.
„Wer soll da noch durchsteigen?“
Ministerin Miriam Staudte findet für diese Entscheidung deutliche Worte: „Der Kompromiss bedeutet vor allem mehr Bürokratie und Aufwand für die Veggie-Produzenten und Verwirrung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“ Sie sieht in den neuen Vorschriften keinen Gewinn für den Verbraucherschutz, sondern eine bewusste Benachteiligung pflanzlicher Alternativen.
„Wer auf der Packung ‚vegan‘ oder ‚vegetarisch‘ liest, weiß doch genau, dass kein Fleisch enthalten ist“, so Staudte weiter. Die Ministerin kritisiert, dass hier „Kulturkampf-Ideologen“ am Werk gewesen seien, die statt Klarheit für „maximale Verunsicherung vor dem Supermarktregal“ sorgen würden.
Hintergrund: Einigung bis Ende 2027
Der Vorstoß geht auf eine Initiative aus Frankreich zurück, die im Zuge der Überarbeitung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) diskutiert wurde. Die nun getroffenen Regelungen sollen vorerst bis Ende 2027 gelten. Bevor die Vorschriften final in Kraft treten, müssen sie noch formell vom EU-Rat und dem Parlament gebilligt werden.
Für Staudte ist die Entwicklung ein Rückschritt in Sachen Entbürokratisierung. Sie verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bestehenden Vorschriften für Milchersatzprodukte, bei denen statt „Hafermilch“ lediglich „Haferdrink“ geschrieben werden darf – eine Regelung, die sie lieber abgeschafft als ausgeweitet gesehen hätte.
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Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
Erfolg für Niedersachsen in Berlin: Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
HANNOVER / BERLIN – Ein wichtiger Schritt für den Schutz der Intimsphäre: Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung grünem Licht für eine Initiative aus Niedersachsen gegeben. Die von der niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) angestoßene Änderung des Strafgesetzbuchs zielt darauf ab, gravierende Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu schließen.
„Heute ist ein großer Tag für die Selbstbestimmung eines jeden Menschen – und ein schlechter Tag für Voyeure“, fasst Ministerin Dr. Wahlmann das Abstimmungsergebnis zusammen. Mit diesem Beschluss setzen die Länder auf Vorschlag Niedersachsens ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Intimsphäre, insbesondere von Frauen und jungen Mädchen, die am häufigsten Opfer solcher Taten werden.
Die bisherige, „unerträgliche“ Rechtslage
Nach bislang geltendem Recht (§ 184k StGB) ist das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen einer unbekleideten Person keineswegs in jedem Fall strafbar. Eine Strafbarkeit ist derzeit nur gegeben, wenn die Aufnahmen in einer Wohnung oder einem „gegen Einblick besonders geschützten Raum“ gemacht werden.
Das heimliche Filmen oder Fotografieren in öffentlich zugänglichen Bereichen – wie etwa einer gemischten Sauna, einer öffentlichen Sammelumkleide oder im Schwimmbad – wird hiervon bislang nicht umfasst. Genau hier setzt der niedersächsische Vorstoß an.
„Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre der Betroffenen ein. Solche Taten sind grenzüberschreitend und demütigend, sie können das Leben der Opfer nachhaltig beeinträchtigen“, betont Dr. Wahlmann. „Dass ein solches Verhalten bislang nicht strafbar ist, finde ich unerträglich. Hier muss der Staat klare Grenzen setzen.“
Schockierende Praxisbeispiele zeigen Handlungsbedarf
Die Initiative erfasst neben unbefugten Nacktaufnahmen auch das unbefugte Filmen oder Fotografieren von intimen Körperteilen, die zwar durch Kleidung bedeckt sind, aber sexuell motiviert ins Visier genommen werden.
Hintergrund der Initiative sind mehrere konkrete Fälle aus der jüngsten Vergangenheit, die für die Täter aufgrund der Gesetzeslücke völlig ohne strafrechtliche Konsequenzen blieben:
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Der Sauna-Fall aus Leipzig: Zwei junge Frauen bemerkten in einer Sauna, dass sie von einem Mann heimlich gefilmt wurden. Sie stellten ihn zur Rede und informierten die Polizei. Das Handy des Mannes samt den Nacktaufnahmen wurde sichergestellt. Doch das eingeleitete Strafverfahren musste mangels Strafbarkeit eingestellt werden. Die Konsequenz: Das sichergestellte Handy wurde inklusive der heimlich gefertigten Nacktaufnahmen an den Täter zurückgegeben.
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Der Joggerin-Fall aus Köln: Eine junge Joggerin wurde von einem Mann verfolgt, der erkennbar ihr durch eine Sporthose bekleidetes Gesäß filmte. Auch hier stellte sich heraus, dass das Verhalten des Verfolgers nach aktueller Rechtslage nicht strafbar ist.
Appell an den Bundestag: „Schnellstmöglich anpassen“
Für Justizministerin Dr. Wahlmann zeigen diese Beispiele „glasklar“, dass das Strafgesetzbuch an dieser Stelle schnellstmöglich geändert werden muss. Es sei völlig inakzeptabel, dass das heimliche Filmen in einer Sauna straflos ist und die Aufnahmen am Ende sogar zurück in die Hände des Täters gelangen.
Ebenso deutlich äußert sie sich zum Fall aus Köln: „Die Würde einer Frau endet nicht am Stoff ihrer Sporthose. Wer unbefugt Nacktaufnahmen von anderen Menschen macht, steht moralisch auf unterster Stufe.“
Nach dem erfolgreichen Beschluss im Bundesrat liegt der Ball nun beim Deutschen Bundestag. Dieser ist nun am Zug, das Strafgesetzbuch entsprechend anzupassen und die von Niedersachsen aufgezeigte Lücke zu schließen.
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