Politik
Beiträge 2022: Krankenkassen haben im 1. Halbjahr 2021 ein Defizit von 1,9 Mrd. Euro verbucht.

Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2021
Die 103 gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr 2021 ein Defizit von 1,9 Mrd. Euro verbucht. Hierbei ist berücksichtigt, dass die Krankenkassen in diesem Jahr pro Quartal rund 2 Mrd. Euro ihrer Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende Juni 2021 rund 14,8 Mrd. Euro und entsprechen damit im Durchschnitt 0,6 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve für die einzelnen Krankenkassen beträgt 0,2 Monatsausgaben.
“Die Pandemie hat auch im 1. Halbjahr 2021 die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich geprägt. Trotzdem ist es uns gelungen, für 2021 die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen stabil und damit die Sozialabgaben unter 40 Prozent zu halten. Das ist auch das gesetzlich festgelegte Ziel für 2022. Sobald im Oktober eine aktuelle Finanzprognose für die GKV vorliegt, prüfen wir, ob der von der Koalition beschlossene ergänzende Bundeszuschuss von sieben Mrd. Euro angepasst werden muss. Klar ist: Die Bundesregierung steht zur gesetzlichen Sozialgarantie.” — Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von rund 138,4 Mrd. Euro standen Ausgaben von rund 140,3 Mrd. Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei nahezu konstanten Versichertenzahlen einen Zuwachs von 6,4 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz war im 1. Halbjahr stabil bei 1,28 Prozent und damit leicht unterhalb des Ende Oktober 2020 für das Jahr 2021 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,3 Prozent.
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Unterschiedliche Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse, die aufgrund ihrer Sonderstellung im System der GKV keine Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführt, erzielte einen Überschuss von 22 Mio. Euro. Alle anderen Krankenkassenarten verzeichneten Defizite in unterschiedlichen Höhen. So betrug das Defizit der Allgemeinen Ortskrankenkassen rund 1,6 Mrd. Euro, das der Ersatzkassen 14 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen verzeichneten ein Defizit von 25 Mio. Euro, die Betriebskrankenkassen 235 Mio. Euro und die KNAPPSCHAFT buchte ein Defizit von 18 Mio. Euro. Einzelkassenbezogen verbuchten 72 Krankenkassen Defizite und 30 Krankenkassen Überschüsse. In dieser Heterogenität der Finanzergebnisse spiegelt sich auch die unterschiedliche Verteilung der Finanzreserven der einzelnen Krankenkassen als Maßstab für die Vermögensabführung wider. Von den rund 4 Mrd. Euro, die dem Gesundheitsfonds von allen gesetzlichen Krankenkassen im 1. Halbjahr zugeführt und als Zuweisungen wieder an die Krankenkassen ausgezahlt wurden, haben die AOKen etwa 2,1 Mrd. Euro, die Ersatzkassen etwa 1,1 Mrd. Euro, die Betriebskrankenkassen rund 400 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen 240 Mio. Euro und die KNAPPSCHAFT knapp 100 Mio. Euro aufgebracht.
Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2021 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 5,9 Mrd. Euro verfügte, verzeichnete im 1. Halbjahr 2021 ein Defizit von 311 Mio. Euro.
Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,3 Prozent. Dieser Anstieg blieb damit weiter hinter den Veränderungsraten der Jahre vor Beginn der Covid-19-Pandemie mit durchschnittlich über vier Prozent zurück.
Der Anstieg der gesamten Einnahmen des Gesundheitsfonds um 15,6 Prozent geht zu einem großen Teil auf die Erstattungen des Bundes im Rahmen der Covid-19-Pandemie zurück. Diese beliefen sich im 1. Halbjahr 2021 auf ca. 10,7 Mrd. Euro.
Entwicklungen bei den Ausgaben
Bei den Krankenkassen gab es im 1. Halbjahr 2021 einen absoluten Ausgabenzuwachs bei Leistungen und Verwaltungskosten von 6,4 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 6,7 Prozent, die Verwaltungskosten um 0,3 Prozent. Bei der Interpretation dieser Veränderungsraten ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Ausgabenzuwächse des 1. Halbjahrs auf einen sehr niedrigen Ausgabensockel des entsprechenden Vorjahreshalbjahres aufsetzen, der insbesondere im 2. Quartal des vergangenen Jahres während des ersten Lockdowns von erheblichen Rückgängen bei den von den Krankenkassen zu tragenden Ausgaben in einer Reihe von Leistungsbereichen geprägt war. Da der Ausgabensockel des 2. Halbjahres 2020 deutlich höher lag als im 1. Halbjahr, ist tendenziell zu erwarten, dass sich die Zuwachsraten im weiteren Jahresverlauf wieder abflachen werden.
Zweistellige Ausgabenzuwächse gab es im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum vor allem bei Heilmittel (+23,4 Prozent), bei zahnärztlicher Behandlung (+13,2 Prozent) und beim Zahnersatz (+22,1 Prozent) sowie bei ärztlichen Früherkennungsmaßnahmen (+13,4 Prozent). Diese hohen Zuwächse sind zum einem Teil auf Einbrüche im Leistungsgeschehen des Vergleichshalbjahres zurückzuführen, zu einem anderen Teil auf deutliche Preisanhebungen beispielsweise bei Heilmitteln oder auf Leistungsausweitungen beim Zahnersatz (höhere Zuschüsse).
Auch die großen Ausgabenbereiche haben sich deutlich auf einer niedrigen Ausgangsbasis des Vorjahreszeitraums dynamisch entwickelt. So sind die Ausgaben der Krankenkassen für Krankenhausbehandlungen um 5,7 Prozent, für ambulant-ärztliche Behandlungen um 6,8 Prozent und für Arzneimittel um 4,1 Prozent gestiegen. Die Dynamik ist basisbedingt bei den Krankenhausausgaben auf den starken Belegungsrückgang im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 zurückzuführen. Aus Bundesmitteln haben die Krankenhäuser bzw. Vorsorge- und Reha-Einrichtungen von Januar bis Juni 2021 insgesamt rund 5,2 Mrd. Euro an Ausgleichszahlungen erhalten.
Die Krankengeldausgaben stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,5 Prozent. Die darin enthaltenen Aufwendungen für Kinderkrankengeld, die allerdings lediglich rund 4 % der gesamten Ausgaben für Krankengeld ausmachen, haben sich hingegen mehr als verdoppelt. Dies ist vor allem auf die Erweiterung des Anspruchs für Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen, und die Verlängerung der möglichen Anspruchsdauer zurückzuführen.
Bei der Interpretation der Daten des 1. Halbjahres ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, v. a. bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.
Weitere Entwicklung
Mit dem GVWG hat der Gesetzgeber bereits einen ergänzenden Bundeszuschuss von 7 Mrd. Euro für das Jahr 2022 beschlossen. Ferner ist das Bundesministerium für Gesundheit verpflichtet, per Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und Zustimmung des Bundestages bis Jahresende die Höhe des ergänzenden Bundeszuschusses für 2022 so anzupassen, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz stabil bei 1,3 Prozent und somit der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz auch im kommenden Jahr unter 40 Prozent bleibt. Die Höhe des Anpassungsbedarfs wird nach Auswertung der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises, der im Oktober zusammenkommt, festgelegt. Der Schätzerkreis, der sich aus den Finanzexperten des Bundesamts für Soziale Sicherung, des GKV-Spitzenverbands und des Bundesministeriums für Gesundheit zusammensetzt, hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausgaben und Einnahmen der GKV für das laufende und das kommende Jahr auf Basis dann vorliegender aktuellster Erkenntnisse zu prognostizieren.


Politik
Neue Kraft für den Mittelstand: Gitta Connemann wird Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung

Gitta Connemann wird neue Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung
Engagement, Erfahrung und klare Haltung für das Rückgrat der deutschen Wirtschaft
Berlin/Leer – Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Gitta Connemann, wurde nun offiziell vom Bundeskabinett zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für den Mittelstand ernannt. Mit der CDU-Politikerin übernimmt eine engagierte Verfechterin des deutschen Unternehmertums eine zentrale Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.
„Mittelstand ist auch eine Haltung.“
In ihrer ersten Stellungnahme machte Gitta Connemann deutlich, worum es ihr im neuen Amt geht: „Mittelstand ist mehr als eine Unternehmensgröße – es ist eine Haltung.“ Damit rückt sie das in den Mittelpunkt, was kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland täglich leisten: Verantwortung übernehmen, Innovation vorantreiben, Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern.
„Unser Mittelstand hat viele Gesichter – vom Start-up über Familienbetriebe bis hin zu traditionellen Handwerksunternehmen. Sie alle verdienen Respekt, Wertschätzung und konkrete Unterstützung.“
Klare Ziele: Bürokratie abbauen, Energie bezahlbar machen, Verfahren beschleunigen
Mit Gitta Connemann zieht eine klare Stimme in das Amt ein: Sie kündigt an, sich mit voller Kraft für eine spürbare Entlastung des Mittelstands einzusetzen. Ihre Prioritäten: bezahlbare Energie, weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und niedrigere Steuerlasten. Nur mit echten Strukturreformen könne die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands wieder gestärkt werden – und damit auch die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands.
Der Mittelstand – Herzstück der sozialen Marktwirtschaft
Mit über 99 Prozent aller Unternehmen ist der Mittelstand das Fundament der deutschen Wirtschaft. Er sichert über die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze und stellt mehr als 70 Prozent der Ausbildungsplätze in Deutschland bereit. Damit prägt er nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die gesellschaftliche Struktur des Landes – von der Region bis zur internationalen Ebene.
Vermittlerin, Sprachrohr und Impulsgeberin
Als Mittelstandsbeauftragte wird Gitta Connemann künftig die mittelstandspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung koordinieren, als Ansprechpartnerin für Unternehmerinnen und Unternehmer fungieren und deren Anliegen in die politischen Entscheidungsprozesse einbringen. Zugleich repräsentiert sie die Mittelstandspolitik der Bundesregierung nach außen und stärkt den Dialog mit Verbänden und Interessenvertretungen.
Ein starkes Signal für die Wirtschaft
Mit der Ernennung von Gitta Connemann setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen: Für Verlässlichkeit, Nähe zur unternehmerischen Praxis und den festen Willen, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands zu sichern.
Anzeige„Geht es dem Mittelstand gut, geht es Deutschland gut.“ – Gitta Connemann

Politik
Wachstumschancengesetz 2023: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau

Kabinettsbeschluss: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2013 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude ist ein zentraler Baustein des Gesetzes. Zusätzlich wurde verabredet, bis Ende September ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche zu beraten.
Offizielles Portrait BM’in Klara Geywitz
Dazu erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Die degressive AfA für den Wohnungsbau als Teil des Wachstumschancengesetzes hat das Potential, die Bau- und Immobilienbranche deutlich zu stärken. Sechs Prozent, die nächsten sechs Jahre: Wer mit dem Bau innerhalb der nächsten sechs Jahre beginnt, soll die neue AfA nutzen können. Das ermöglicht es der Branche, Investitionskosten schneller abzuschreiben. Damit werden wiederum schneller Investitionen in neuen Wohnraum möglich. Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt für alle Bauprojekte mit Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023.
Aber nicht nur mit diesem Angebot an die Bau- und Immobilienbranche wollen wir den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung bringen. Bis Ende September werden wir als Bundesbauministerium federführend für die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket erarbeiten, dass der Bau- und Immobilienbranche weitere Wachstumsimpulse geben soll. Damit unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung der Branche für die deutsche Volkswirtschaft und die herausragende Notwendigkeit von mehr Wohnraum in unserem Land. Dies, zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rekordhöhe und der Unterstützungsleistungen beim klimafreundlichen Neubau in Milliardenhöhe, wird zu einem Aufwuchs an neuem Wohnraum führen.”
Hintergründe zur degressiven AfA
Warum führen wir eine zeitlich befristete degressive AfA ein?
Die Baubranche steckt in einer Krise. Die Erhöhung der linearen AfA von 2 Prozent auf 3 Prozent und eine Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau waren bereits hilfreiche Maßnahmen, reichen aber noch nicht aus, um ausreichend Investitionen anzustoßen.
Die degressive AfA bildet den Wertverzehr von Wohngebäuden besser ab. Wertverzehr bedeutet: In neuen Gebäuden verbaute Technik wird oft innerhalb von wenigen Jahren durch neue Entwicklungen überholt. Dadurch verlieren Gebäude zu Anfang schneller an Wert. Die degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen.
Wie sind die Konditionen und für welche Gebäude gilt die degressive AfA?
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
Im ersten Jahr können 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 6 Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Beispielrechnung: Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 24.000 Euro (6 Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr = 376.000 Euro Restwert).
Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
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Politik
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen

Deutscher Tierschutzbund: „BMEL knickt vor Branche ein!“
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen
Medienberichten zu Folge will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Vorgaben des Kükentötungs-Verbots lockern und die Vernichtung von Hühnerembryonen nach dem 7. Bruttag auch zukünftig erlauben. Bereits seit dem 1. Januar 2022 ist es verboten, geschlüpfte Eintagsküken zu töten. Ab dem 1. Januar 2024 sollte das von der damaligen Bundesministerin Julia Klöckner erlassene Gesetz zur Kükentötung vollständig greifen: mit einem Verbot, das auch die Tötung schmerzempfindlicher Embryonen im Ei nach dem 7. Bruttag einschließt. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert zu den neuen Entwicklungen:
„Cem Özdemir ( Die Grünen ) tappt jetzt in die Falle, die ihm seine Vorgängerin mit einem unzureichenden Gesetzentwurf gestellt hat. Julia Klöckner ( CDU ) hat nie die Systemfrage gestellt, sondern wollte lediglich eine technische Lösung, um das tierschutzfeindliche System der Hochleistungseierproduktion zu erhalten. Der grundlegende Fehler dieses Gesetzes war, dass man der Industrie mit der Geschlechtsbestimmung im Ei sowie der Tötung von Embryonen ein Schlupfloch gelassen hat, welches diese nun aus ökonomischen Interessen nutzt. Tierschutzminister Cem Özdemir muss dem Bundestag rasch einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Problematik des Kükentötens an ihrer Wurzel packt, statt nur die Symptome des Systems einer einseitig spezialisierten Hochleistungszucht zu behandeln. Das Kükentöten, ob im Ei oder nach dem Schlüpfen, ist rigoros zu verbieten. Hingegen muss die Umstellung auf sogenannte Zweinutzungshühner angestrebt und gefördert werden. Alle anderen Alternativen stellen den wirtschaftlichen Nutzen über den Tierschutz und verstoßen somit gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz.“
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