Blaulicht
Betrug, Raubversuch und Diebstähle: Polizei ermittelt bei mehreren Straftaten einschließlich Verkehrsunfallflucht
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 08.08.2024
Betrug durch angebliches Investment + Versuchter Raub + Diebstähle von Tabakwaren (einmal im Versuch) + Verkehrsunfallflucht
Landkreis Leer ‑Betrug durch angebliches Investment
Mit wenig Einsatz hohe Gewinne erzielen, dass wünschen sich viele Menschen, wenn sie sich für eine Geldanlage entscheiden. Doch die Entscheidung, wohin man sein Geld investiert, muss gut überlegt sein. Ungeprüfte Angebote im Internet, auf die man zufällig stößt, sind für Geldanlagen jedenfalls auf keinen Fall geeignet. Diese Erfahrung musste auch ein Ehepaar aus dem Landkreis Leer machen, denen ihre Investition auf einem betrügerischen Portal zum Schluss teuer zu stehen kam. Nachdem das Paar auf eine Anzeige einer angeblichen Investor-Firma gestoßen war, wurde im Juli dieses Jahres beschlossen, eine Summe von 250 Euro zu investieren. Auf diese Einzahlung, die per Online-Überweisung auf ein Konto nach Malta erfolgte, bekam das Ehepaar eine Bestätigungsmail. Dann bekam das Ehepaar einige Zeit später die Nachricht, dass sich durch die Investition nun eine Summer von gut 70.000 Euro ergeben habe. Tatsächlich wurde das Paar zuerst skeptisch, nahm aber trotzdem Kontakt mit dem angegebenen Ansprechpartner der Betrugsfirma unter einer Telefonnummer aus Großbritannien auf. Dort wurde Ihnen dann erläutert, dass sie den Vertrag zur Gewinnerzielung auflösen könnten, für den Erhalt ihres Gewinnes aber eine Vorabsteuer in Höhe von 14.950 Euro fällig wäre. Um diese Vorabsteuer zu begleichen, nahm das Paar einen Online-Kredit auf und überwies das Geld umgehend ebenfalls nach Malta. Nach dieser Zahlung wurde noch eine weitere fünfstellige Summe gefordert, was dann aber abgelehnt wurde. Erst im Anschluss wandten sich die Geschädigten an ihre Hausbank und wollten eine Rücküberweisung des getätigten Betrages veranlassen, jedoch war das Geld weg und nicht zurückzufordern. Zudem müssen nun auch noch die Kreditforderungen des tatsächlich bestehenden Kreditgebers zurückgezahlt werden. In einen ähnlichen Betrugsfall ließ sich ein Mann aus Leer verwickeln, der über eine Social Media Plattform auf ein vergleichbares Angebot gestoßen war und ebenfalls 250 Euro investierte. Hier zielte der Betrug zusätzlich darauf ab, dass er zur angeblichen Gewinnauszahlung seine Online-Banking Daten samt Passwort mitteilen sollte. Bevor er das Passwort auch noch übergab, ging er zu seiner Bank, die ihn dann aufklärte. So blieb der Schaden bei 250 Euro und dem Umstand, dass seine Konten vorsorglich erstmal gesperrt wurden. Die Polizei rät dazu, bei Investitionsangeboten aus dem Internet Vorsicht walten zu lassen und sich gründlich zu informieren. Sehr hohe Gewinne durch die Einzahlung kleiner Beträge sind unrealistisch und lassen immer den Schluss auf einen Betrug zu.
Leer — Versuchter Raub
Am 07.08.2024 kam es gegen kurz nach 09:00 Uhr auf der Mühlenstraße im Bereich des Mühlenplatzes zu einem versuchten Raub zum Nachteil eines 51-jährigen Mannes aus Leer. Als er aus einer nahegelegenen Praxis auf die Straße trat, wurde er von zwei dort befindlichen Männern angesprochen und verfolgt. Der 51-jährige versuchte, die Männer verbal abzuweisen, was jedoch nicht gelang und diese näher an ihn traten. Zudem ergriff einer der Männer seinen Arm und langte auch in die Hosentasche, mit dem Ziel das Mobiletelefon des Opfers zu erlangen. Der 51-jährige konnte sich in einem nahegelegenen Gebäude dem Zugriff der Männer entziehen. Diese flüchteten anschließend in Richtung Bahnhof. Aufgrund der Situation können die beiden Tatverdächtigen nur äußerlich ohne Bekleidungsmerkmale beschrieben werden: Beide Männer sind von eher dunklerem Typ und um die 20 ‑25 Jahre. Beide haben schwarze kurze Haare, einmal mit Scheitelfrisur und einmal mit kurzen dichten Haaren. Der Mann, welcher das Opfer festhielt, war ca. 168 groß mit rundlichem Gesicht, aber von schlanker Gestalt. Der zweite Mann hatte ein schmales Gesucht und war ebenfalls schlank bei einer Größe von gut 170 cm. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Vorfall oder zu den Tatverdächtigen machen können, werden gebeten, die Polizei in Leer zu kontaktieren.
Leer — Diebstähle von Tabakwaren (einmal im Versuch)
Bereits am Samstagabend, den 03.08.2024, kam es in der Zeit von 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr zu einem Diebstahl in einem Discounter in der Straße Hohe Loga in Leer. Ein bislang unbekannter Täter hatte die Büroräumlichkeiten des Lebensmittelgeschäftes in einem günstigen Moment betreten und aus dem Regal eine Vielzahl an Tabakwaren entwendet. Insgesamt erlangte der Täter Tabakwaren in Höhe eines mittleren viertstelligen Betrages. Hinweise zu dem Täter oder der Täterin liegen bislang nicht vor.
Eine vergleichbare Tat geschah am 07.08.24. An diesem Tag kam es in der Zeit von 22:10 Uhr bis 22:20 Uhr ebenfalls zu einem Einbruchdiebstahl mit der Zielrichtung Tabakwaren aus einem Großhandel an der Benzstraße in Leer. Bislang unbekannte Täter verschafften sich mittels einfacher körperlicher Gewalt Zugang auf das Gelände des Großmarktes und befuhren dies mit einem Pkw. An der Nebeneingangstür verschafften sie sich Zugang in das Gebäude, wodurch ein akustischer Alarm ausgelöst wurde. Im Gebäude versuchten sie sich weiteren Zugang zum Tabaklager zu verschaffen, was ihnen allerdings nicht gelang. Die Täter nahmen daraufhin einen ausgestellten Kaffeevollautomaten mit in Richtung Ausgang, ließen diesen aber ebenfalls zurück und flüchteten nach wenigen Minuten ohne Diebesgut in unbekannte Richtung. Hinweise auf die Täter oder den Pkw liegen bislang nicht vor. Daher werden Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu beiden Taten geben können, gebeten, sich mit der Polizei in Leer in Verbindung zu setzen.
Emden/ BAB 31 — Verkehrsunfallflucht
Am 07.08.2024 kam es gegen 13:15 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der A31. Eine 46-jährige Westerstederin befuhr die A31 in Richtung Bottrop mit ihrer Sattelzugmaschine, als in Höhe der Anschlussstelle Emden-Ost ein bislang unbekannter Beteiligter mit seinem Pkw von dem Beschleunigungsstreifen auf den Hauptfahrstreifen wechseln wollte. Hierbei touchierte der Pkw den Sattelauflieger, welcher dabei an einer Begrenzungsleuchte am linken Heck beschädigt wurde. Der unbekannte Beteiligte flüchtete nach dem Verkehrsunfall in Fahrtrichtung Bottrop. Der beteiligte Pkw wurde vermutlich an der linken Seite beschädigt. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei dem Verursachenden um eine ältere Person, ca. 70 Jahre, mit grauen Haaren. Das Fahrzeug soll ein Kastenwagen mit Fenstern in der Form eines VW Caddy in der Farbe Grau-Silber gewesen sein. Zeugen des Unfallgeschehens werden nun gebeten sich mit der Autobahnpolizei Leer in Verbindung zu setzen.
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Blaulicht
Sicher ins neue Jahr: So vermeiden Sie Unfälle an Silvester!
Sicherheit an Silvester: Feuerwehr und Brandkasse warnen vor unterschätzten Gefahren
Ostfriesland. Wenn um Mitternacht das neue Jahr begrüßt wird, verwandelt sich der Himmel über Ostfriesland in ein buntes Lichtermeer. Doch die Freude an der Pyrotechnik hat oft eine Schattenseite: Schwere Augenverletzungen, Verbrennungen, Hörschäden oder sogar abgetrennte Finger sind jedes Jahr traurige Bilanz der Silvesternacht. Damit es gar nicht erst so weit kommt, geben der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse wichtige Sicherheitstipps.
„Kein Vergnügen ohne Vorsicht“
Friedhelm Tannen (Präsident) und Rainer Nagel (Sprecher) vom Feuerwehrverband sowie Signe Foetzki und Tammo Keck von der Brandkasse appellieren gemeinsam an die Vernunft der Bürger: „Bei allem Vergnügen bitten wir Sie, regionale Beschränkungen zu beachten und die Gefahren nicht zu unterschätzen.“ Oft führen Leichtsinn oder unsachgemäßer Umgang zu schweren Unfällen.
Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit Feuerwerk:
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Zulassung prüfen: Nur Feuerwerk mit offizieller CE-Kennzeichnung und BAM-Zulassung kaufen. Finger weg von Billigimporten oder selbst gebastelten Böllern!
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Standsicherheit: Raketen niemals aus der Hand zünden. Nutzen Sie standsichere Rohre oder leere Flaschen in einem Getränkekasten.
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Abstand halten: Zünden Sie Feuerwerk nur im Freien und halten Sie großen Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden.
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Blindgänger liegen lassen: Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, niemals erneut entzünden oder aufheben.
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Kein Feuerwerk in Kinderhände: Auch „Jugendfeuerwerk“ sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwendet werden. Bewahren Sie Böller für Kinder unerreichbar auf.
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Alkoholisierte Personen: Wer getrunken hat, sollte die Finger vom Feuerzeug lassen.
Schutz für Haus, Hof und Tiere
Nicht nur Menschen sind gefährdet. Brennbare Materialien auf Balkonen oder Terrassen sollten vor Silvester weggeräumt werden. Türen und Fenster müssen geschlossen bleiben (auch nicht auf Kipp!), damit keine verirrten Raketen ins Haus gelangen können.
Besonderes Augenmerk gilt den Tieren: „Denken Sie daran, dass Tiere ein viel sensibleres Gehör haben als wir“, betont Signe Foetzki. Haustiere sollten in der Silvesternacht im Haus bleiben, um Panikreaktionen zu vermeiden.
Einsatzkräfte unterstützen, nicht behindern
Für die Feuerwehren ist Silvester eine Zeit extremer Anspannung. Rainer Nagel berichtet von gefährlichen Erfahrungen: „Leider wurden Einsatzkräfte und Fahrzeuge schon mit Pyrotechnik beschossen. Bitte behindern Sie unsere Arbeit nicht!“ Er rät zudem, Löschmittel wie Gartenschläuche oder Feuerlöscher bereitzuhalten. Im Ernstfall gilt: Notruf 112 wählen.
Versicherungsschutz: Wer zahlt bei Schäden?
Trotz aller Vorsicht können Schäden entstehen. Hier greifen verschiedene Versicherungen:
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Hausratversicherung: Ersetzt Schäden an Möbeln und Einrichtung durch Feuer.
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Wohngebäudeversicherung: Zuständig für Schäden am Gebäude selbst.
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Haftpflichtversicherung: Zahlt, wenn Gäste oder Kinder Schäden an fremdem Eigentum verursachen.
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Teilkasko: Springt ein, wenn Autos durch Raketen in Brand geraten.
„Silvesterunfälle können leider bis zur Invalidität führen“, gibt Tammo Keck zu bedenken. Hier hilft eine private Unfallversicherung – doch Vorsicht bleibt der beste Schutz.
Friedhelm Tannen, Rainer Nagel, Signe Foetzki und Tammo Keck sind sich einig:
Anzeige„Wir wollen nicht als Bedenkenträger, Spaßverderber oder Besserwisser auftreten. Wir wünschen uns nur, dass das neue Jahr gut und vor allem gesund für alle Bürgerinnen und Bürger startet!“
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Zoll zieht sieben Tonnen gefährliche Pyrotechnik aus dem Verkehr
Beitragsbild: KI-Bild
Gefahr zum Jahreswechsel: Zoll warnt vor illegalem Feuerwerk – Über 7 Tonnen sichergestellt
Der Countdown für Silvester läuft, und die Vorfreude auf das bunte Spektakel am Himmel steigt. Doch das Hauptzollamt Oldenburg (HZA) spricht kurz vor dem Jahreswechsel eine dringende Warnung aus: Finger weg von Feuerwerk ohne gültige Zulassung! Besonders Pyrotechnik aus dem Ausland oder dubiosen Online-Shops kann lebensgefährlich sein.
Die Zahlen des Zolls sind alarmierend: Allein im Jahr 2024 stellten die Beamten bei Kontrollen und in Paketsendungen über sieben Tonnen gefährliche und nicht konforme Pyrotechnik sicher.
Unberechenbare Gefahr für Gesundheit und Leben
Viele Böller, die in Nachbarländern oder im Internet angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Jens Kloppmann, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, warnt eindringlich: „Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar. Ihre Nutzung kann zu schwersten Verbrennungen, Verätzungen oder im schlimmsten Fall zum Verlust von Gliedmaßen und des Augenlichts führen.“
Das CE-Zeichen ist Pflicht
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verkauft und gezündet werden, die offiziell getestet wurden. Das wichtigste Erkennungsmerkmal ist das CE-Zeichen.
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Vorsicht: Der Zoll weist darauf hin, dass Zulassungszeichen im Ausland oft gefälscht werden. Wer versucht, nicht zugelassenes Feuerwerk einzuführen, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz strafbar.
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Konsequenz: Illegale Pyrotechnik wird bei Kontrollen konsequent beschlagnahmt, zusätzlich drohen Strafverfahren.
Tipps für einen sicheren Start ins neue Jahr
Um sicher zu feiern, empfiehlt der Zoll, Feuerwerkskörper nur im seriösen Fachhandel vor Ort zu kaufen, wo die Herkunft klar nachvollziehbar ist. Für spezielle Kategorien von Feuerwerk ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Überwachung dieser Vorschriften erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Zoll, den Landesbehörden und der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM).
Wer sich unsicher ist, findet detaillierte Informationen zur Kategorisierung und den geltenden Bestimmungen auf den Internetseiten der BAM oder unter www.zoll.de.
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Blaulicht
Schwerer Hausbrand und Unfallflucht in der Region
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Montag, d. 29.12.2025
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ++ Brand eines Wohngebäudes
Emden — Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Emden — In der Zeit von 01:30 Uhr bis 11:30 Uhr beschädigte ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer am vergangenen Sonntag einen auf einem Parkplatz in der Gorch-Fock-Straße geparkten Pkw Skoda. Durch den Zusammenstoß entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich. Der Verursacher entfernte sich, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Zeugen oder Hinweisgeber werden um Kontaktaufnahme gebeten.
Moormerland — Brand eines Wohngebäudes
Moormerland — Am Montagmorgen gegen 07:50 Uhr rückten Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr in die Freiligrathstraße zum Brand eines Wohngebäudes. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte war das Einfamilienhaus bereits stark durch das Feuer beschädigt. Der alleinige Hausbewohner konnte eigenständig aus dem Haus entkommen. Er erlitt leichte Verletzungen und wurde durch den Rettungsdienst in ein örtliches Krankenhaus verbracht. Der entstandene Sachschaden liegt der ersten Einschätzung nach im sechsstelligen Bereich. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
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