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Bloem: Kinderschutzbund Leer leistet Großes für die Integration
Lerntherapie: Mit ganzheitlicher Unterstützung zu mehr Lernspaß
Lerntherapie ist eine spezielle pädagogisch-psychologische Förderung für Menschen mit Lern- und Leistungsstörungen. Je nach Ausbildung und persönlicher Neigung integriert der Lerntherapeut Elemente aus der Gesprächs‑, Verhaltens- und Gestalttherapie, der Heilpädagogik, Ergotherapie und Kinesiologie, speziellen Lernprogrammen sowie Methoden, die sich gezielt in diagnostisch begründeten, themenzentrierten Arbeitsdialogen auf die Auseinandersetzung mit den zu erlernenden Inhalten konzentrieren.
Erfahren Sie, wie ganzheitliche Lerntherapie Kindern und Jugendlichen im Landkreis Leer, Ostfriesland, hilft, Lernfrust zu überwinden und Spaß am Lernen zu entwickeln. Unsere spezialisierten Ansätze fördern Schüler individuell und nachhaltig.
Lerntherapie: Ganzheitliche Unterstützung für individuelle Bedürfnisse
Methoden und Ansätze der Lerntherapie
Lerntherapie nutzt eine Vielzahl von Methoden und Ansätzen, die je nach theoretischer und methodischer Orientierung des Instituts oder der Therapiepraxis variieren können. Diese Methoden richten sich nach den individuellen Lernvoraussetzungen des Kindes, seinen Bedürfnissen, Schwierigkeiten und Stärken sowie den gesetzten Zielen. Basis sind eine umfassende Diagnostik und die fachdidaktischen Kompetenzen der Therapeuten.
Unterschied zur Nachhilfe
Während Nachhilfe sich auf die Behebung von Wissenslücken in einzelnen Fächern konzentriert, zielt Lerntherapie darauf ab, grundlegende Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben, Rechnen oder der Konzentration zu überwinden. Lerntherapie ist eine außerschulische Förderung, die nicht nur den aktuellen Schulstoff behandelt, sondern auch psychoneurotische und soziale Integrationsprobleme berücksichtigt. Eine individuelle Diagnostik ermöglicht es, maßgeschneiderte Lösungen für die spezifischen Probleme des Kindes zu finden.
Kostenübernahme in besonderen Fällen
Finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt
Wenn ein Kind an einer chronischen Lernstörung leidet und zugleich eine seelische Behinderung und soziale Isolation drohen, kann auf Antrag eine Lerntherapie über das Jugendamt finanziert werden (§35a SGB VIII). Die Regelungen sind in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich. Eltern sollten sich bei ihrem zuständigen Jugendamt über die notwendigen Untersuchungen und Antragsverfahren informieren.
Steuerliche Absetzbarkeit
Für die steuerliche Absetzbarkeit bei Privatzahlern muss eine amtsärztliche Untersuchung vor Beginn der Therapie durchgeführt werden und ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit vorliegen. Einige Finanzämter verzichten jedoch auf diese strengen Voraussetzungen.
Flankierende schulische Maßnahmen
Unterstützung durch die Schule
Für den Erfolg einer außerschulischen Förderung ist es entscheidend, dass die Schule Maßnahmen wie Notenschutz, Befreiung von Klassenarbeiten oder verlängerte Bearbeitungszeiten ergreift. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Schüler nicht durch Bewertungen zusätzlich belastet werden und die Lerntherapie effektiv greifen kann.
Qualifikation von Therapeuten
Anforderungen an qualifizierte Lerntherapeuten
Qualifizierte Lerntherapeuten sollten umfassende Kenntnisse in Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Diagnostik und Beratungskompetenzen besitzen. Regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen sind essenziell, um die Qualität der Therapie zu gewährleisten. Obwohl der Begriff “Lerntherapeut” in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist, sollten Therapeuten durch ihre Qualifikationsnachweise und ihre Arbeit zeigen, dass sie zielführend und erfolgreich arbeiten.
Mit ganzheitlicher Lerntherapie zu mehr Lernspaß – Wir fördern Kinder und Jugendliche individuell und nachhaltig.
Kontaktieren Sie uns:
Standort Leer
Heisfelder Straße 2
Telefon: 0491 — 5951
Standort Moormerland
Rudolf-Eucken-Straße 14
Telefon: 04954 — 8789
info@schulfit-nachhilfe.de
WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Lerntherapie bei Schulfit:
- Individuelle Förderung
- Ganzheitliche Ansätze
- Enge Zusammenarbeit mit Schulen und Eltern
- Kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht
Entdecken Sie die Möglichkeiten einer ganzheitlichen Lerntherapie bei Schulfit und helfen Sie Ihrem Kind, wieder Spaß am Lernen zu finden.
Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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