Lokal
Bloem: Kinderschutzbund Leer leistet Großes für die Integration
Lerntherapie: Mit ganzheitlicher Unterstützung zu mehr Lernspaß
Lerntherapie ist eine spezielle pädagogisch-psychologische Förderung für Menschen mit Lern- und Leistungsstörungen. Je nach Ausbildung und persönlicher Neigung integriert der Lerntherapeut Elemente aus der Gesprächs‑, Verhaltens- und Gestalttherapie, der Heilpädagogik, Ergotherapie und Kinesiologie, speziellen Lernprogrammen sowie Methoden, die sich gezielt in diagnostisch begründeten, themenzentrierten Arbeitsdialogen auf die Auseinandersetzung mit den zu erlernenden Inhalten konzentrieren.
Erfahren Sie, wie ganzheitliche Lerntherapie Kindern und Jugendlichen im Landkreis Leer, Ostfriesland, hilft, Lernfrust zu überwinden und Spaß am Lernen zu entwickeln. Unsere spezialisierten Ansätze fördern Schüler individuell und nachhaltig.
Lerntherapie: Ganzheitliche Unterstützung für individuelle Bedürfnisse
Methoden und Ansätze der Lerntherapie
Lerntherapie nutzt eine Vielzahl von Methoden und Ansätzen, die je nach theoretischer und methodischer Orientierung des Instituts oder der Therapiepraxis variieren können. Diese Methoden richten sich nach den individuellen Lernvoraussetzungen des Kindes, seinen Bedürfnissen, Schwierigkeiten und Stärken sowie den gesetzten Zielen. Basis sind eine umfassende Diagnostik und die fachdidaktischen Kompetenzen der Therapeuten.
Unterschied zur Nachhilfe
Während Nachhilfe sich auf die Behebung von Wissenslücken in einzelnen Fächern konzentriert, zielt Lerntherapie darauf ab, grundlegende Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben, Rechnen oder der Konzentration zu überwinden. Lerntherapie ist eine außerschulische Förderung, die nicht nur den aktuellen Schulstoff behandelt, sondern auch psychoneurotische und soziale Integrationsprobleme berücksichtigt. Eine individuelle Diagnostik ermöglicht es, maßgeschneiderte Lösungen für die spezifischen Probleme des Kindes zu finden.
Kostenübernahme in besonderen Fällen
Finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt
Wenn ein Kind an einer chronischen Lernstörung leidet und zugleich eine seelische Behinderung und soziale Isolation drohen, kann auf Antrag eine Lerntherapie über das Jugendamt finanziert werden (§35a SGB VIII). Die Regelungen sind in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich. Eltern sollten sich bei ihrem zuständigen Jugendamt über die notwendigen Untersuchungen und Antragsverfahren informieren.
Steuerliche Absetzbarkeit
Für die steuerliche Absetzbarkeit bei Privatzahlern muss eine amtsärztliche Untersuchung vor Beginn der Therapie durchgeführt werden und ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit vorliegen. Einige Finanzämter verzichten jedoch auf diese strengen Voraussetzungen.
Flankierende schulische Maßnahmen
Unterstützung durch die Schule
Für den Erfolg einer außerschulischen Förderung ist es entscheidend, dass die Schule Maßnahmen wie Notenschutz, Befreiung von Klassenarbeiten oder verlängerte Bearbeitungszeiten ergreift. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Schüler nicht durch Bewertungen zusätzlich belastet werden und die Lerntherapie effektiv greifen kann.
Qualifikation von Therapeuten
Anforderungen an qualifizierte Lerntherapeuten
Qualifizierte Lerntherapeuten sollten umfassende Kenntnisse in Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Diagnostik und Beratungskompetenzen besitzen. Regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen sind essenziell, um die Qualität der Therapie zu gewährleisten. Obwohl der Begriff “Lerntherapeut” in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist, sollten Therapeuten durch ihre Qualifikationsnachweise und ihre Arbeit zeigen, dass sie zielführend und erfolgreich arbeiten.
Mit ganzheitlicher Lerntherapie zu mehr Lernspaß – Wir fördern Kinder und Jugendliche individuell und nachhaltig.
Kontaktieren Sie uns:
Standort Leer
Heisfelder Straße 2
Telefon: 0491 — 5951
Standort Moormerland
Rudolf-Eucken-Straße 14
Telefon: 04954 — 8789
info@schulfit-nachhilfe.de
WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Lerntherapie bei Schulfit:
- Individuelle Förderung
- Ganzheitliche Ansätze
- Enge Zusammenarbeit mit Schulen und Eltern
- Kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht
Entdecken Sie die Möglichkeiten einer ganzheitlichen Lerntherapie bei Schulfit und helfen Sie Ihrem Kind, wieder Spaß am Lernen zu finden.
Lokal
Energie-Sharing für Leer: Kommunale Gebäude als virtuelles Kraftwerk
Lokale Energiewende in Leer: CDU-Fraktion fordert Prüfung eines Strombilanzkreismodells
In der Stadt Leer könnte die Nutzung von Solarstrom bald eine neue Effizienzstufe erreichen. Die CDU-Fraktion hat einen Antrag an Bürgermeister Claus-Peter Horst gerichtet, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, die technische und wirtschaftliche Umsetzung eines sogenannten Strombilanzkreismodells für kommunale Liegenschaften zu prüfen.
Das Problem: Ungeutztes Potenzial auf städtischen Dächern
Die Stadt Leer verfolgt bereits das Ziel, zunehmend kommunale Gebäude mit Photovoltaikanlagen (PV) auszustatten. Doch die Realität stößt oft an bauliche Grenzen: Nicht jedes Gebäude ist für eine eigene Anlage geeignet. Denkmalschutz, statische Probleme oder Verschattungen durch Nachbargebäude verhindern oft die Installation.
Bei den bereits existierenden Anlagen handelt es sich zumeist um Teileinspeiseanlagen. Das bedeutet:
-
Ein Großteil des Stroms wird direkt vor Ort verbraucht.
-
Ein beachtlicher Rest – geschätzt zwischen 20 und 40 Prozent – fließt ungenutzt ins öffentliche Netz.
Die Lösung: Energy Sharing innerhalb der Kommune
Hier setzt das beantragte Strombilanzkreismodell an. Ziel ist es, den überschüssigen Strom nicht einfach gegen eine geringe Einspeisevergütung abzugeben, sondern ihn gezielt anderen städtischen Gebäuden zuzuführen, die selbst keine Solarenergie erzeugen können.
So funktioniert das Modell technisch: Mithilfe moderner Messtechnik und spezialisierter Software werden die Überschussmengen erfasst. Über das öffentliche Stromnetz erfolgt die virtuelle Weiterleitung an andere kommunale Abnehmer im Stadtgebiet.
Wirtschaftliche Vorteile für den Haushalt
Die Vorteile dieses “Energy Sharings” sind zweierlei:
-
Steigerung des Eigenverbrauchs: Der wertvolle Sonnenstrom bleibt im System der Stadtverwaltung.
-
Senkung der Stromkosten: Durch die direkte Verrechnung entfallen der Energiepreis des Versorgers und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Stromsteuer.
Zusammenarbeit mit Versorgern als Schlüssel
In dem Antrag betont die CDU, dass für den Erfolg eine enge Abstimmung mit dem lokalen Energieversorger notwendig ist. Ohne dessen Unterstützung und die Bereitstellung der entsprechenden Netzstrukturen ist eine Umsetzung nicht möglich.
Dass dieses Modell keine bloße Theorie ist, zeigen Beispiele aus anderen Regionen Deutschlands. Der Main-Taunus-Kreis gilt hierbei als Vorreiter und hat bereits demonstriert, wie Kommunen durch intelligente Bilanzierung ihre Energiekosten senken und gleichzeitig das Klima schützen können.
Ob und wie schnell die Verwaltung in Leer dieses Modell realisieren kann, wird nun die angeforderte Prüfung zeigen.
[Anzeige[

Lokal
Bundesweiter Streik im Nahverkehr – Sonderregelung für Niedersachsen
STREIK-HINWEIS: Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer am 4. und 5. Februar
Aufgrund angekündigter Warnstreiks im öffentlichen Dienst bleibt die Jann-Berghaus-Brücke (B 436) am Mittwoch und Donnerstag jeweils von 06:00 bis 23:00 Uhr für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Da die Brücke an diesen Tagen nicht passiert werden kann, wurden für den betroffenen Zeitraum spezielle Busregelungen getroffen, um unter anderem den Schulweg sicherzustellen.
Bundesweiter Streik im Nahverkehr: Stillstand am Montag erwartet
Landkreis Leer / Berlin – Pendler und Schüler müssen sich am kommenden Montag, den 2. Februar 2026, auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr bundesweit zu einem Warnstreik aufgerufen. Während in weiten Teilen Deutschlands Busse und Bahnen stillstehen werden, stellt Niedersachsen aufgrund einer Besonderheit eine Ausnahme dar.
In der laufenden Tarifrunde verschärft ver.di den Druck auf die Arbeitgeber. Betroffen sind fast 100.000 Beschäftigte in rund 150 städtischen Verkehrsunternehmen und Busbetrieben der Landkreise. Ziel der Gewerkschaft ist vor allem eine Entlastung der Mitarbeiter durch deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen.

Forderungen nach Entlastung und fairen Bedingungen
Im Kern der Verhandlungen stehen Maßnahmen gegen die hohe Arbeitsbelastung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). ver.di fordert unter anderem:
-
Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit sowie der Schichtlängen.
-
Die Verlängerung von Ruhezeiten.
-
Höhere Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit.
In Bundesländern wie Bayern, Brandenburg, dem Saarland und Thüringen wird zudem über eine Erhöhung der Löhne und Gehälter verhandelt. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle bezeichnete das bisherige Verhalten der Arbeitgeber als „Angriff auf bestehende Vereinbarungen“. Laut Behle verweigere die Arbeitgeberseite notwendige Verbesserungen und schlage stattdessen teilweise sogar Verschlechterungen vor.
Sonderfall Niedersachsen: Friedenspflicht sichert Betrieb
Für die Menschen im Landkreis Leer und dem restlichen Niedersachsen gibt es vorerst Entwarnung: Die rund 5.000 Beschäftigten im hiesigen Nahverkehr sind nicht zum Streik am Montag aufgerufen. Hier gilt aktuell noch die sogenannte Friedenspflicht, die Arbeitskampfmaßnahmen während laufender Vereinbarungen untersagt.
Dennoch bereitet sich die Gewerkschaft auch hier auf die Zukunft vor. Für die Tarifrunde TV‑N Niedersachsen 2026 wurden die Forderungen bereits offiziell übergeben. Diese beinhalten unter anderem:
-
Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 37,5 Stunden.
-
33 Tage Urlaub pro Jahr.
-
Erhöhte Zuschläge (Sonntagszuschlag auf 40 %).
-
Beginn der Nachtarbeitszuschläge bereits ab 20:00 Uhr.
-
Eine Laufzeit bis Ende 2028.
Ausblick
Während in Niedersachsen die Räder am Montag rollen, wird der ÖPNV in den meisten anderen Bundesländern und Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg und Bremen voraussichtlich zum Erliegen kommen.
Anzeige
Lokal
Tagelang nicht geräumt – für alle sichtbar, wer seiner Räumpflicht ignoriert
Symbolfoto: Eine Momentaufnahme – natürlich kann es vorkommen, dass Schnee nach Neuschneefall am Abend liegen bleibt oder nicht immer eine sofortige Räumung möglich ist.
Leserbrief: Schnee, Räumdienst und Ordnungsämter – Räumpflicht konsequent durchsetzen
In diesen Wintertagen zeigt sich leider ein wiederkehrendes Problem: Viele Privathaushalte kommen ihrer Räum- und Streupflicht vor den eigenen Grundstücken nicht nach. Besonders auffällig sind Gehwege, die über mehrere Tage hinweg überhaupt nicht geräumt wurden und inzwischen von festen Eisschichten bedeckt sind. Diese stellen eine erhebliche Gefahr dar – vor allem für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch für Radfahrer, die auf vereisten Wegen leicht stürzen können.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, jemanden zu kritisieren, der aus beruflichen oder persönlichen Gründen einmal nicht sofort räumen kann. Dass Schnee oder Eis nicht immer umgehend beseitigt wird, ist menschlich und nachvollziehbar. Problematisch ist jedoch, dass viele Anlieger ihrer Pflicht über Tage hinweg überhaupt nicht nachkommen. Wo noch immer geschlossene Eisschichten auf den Bürgersteigen liegen, ist offensichtlich, dass dort in den vergangenen Tagen keine Räumung stattgefunden hat.
Besonders frustrierend ist diese Situation für all jene Bürgerinnen und Bürger, die täglich Verantwortung übernehmen, Schnee räumen und streuen. Wenn andere dies konsequent ignorieren und keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben, entsteht schnell der Eindruck, dass sich Rücksichtnahme nicht lohnt. Das gefährdet langfristig das Miteinander und die Bereitschaft, Regeln einzuhalten.
Genau hier sollten die Ordnungsämter stärker aktiv werden. Eine konsequentere Kontrolle sowie gezielte Anschreiben oder – bei wiederholtem Verstoß – auch Bußgelder wären ein klares Signal, dass die Räumpflicht ernst genommen wird. Es geht dabei nicht um Schikane, sondern um Sicherheit, Fairness und den Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Sichere Geh- und Radwege im Winter sind keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis gemeinsamer Verantwortung. Diese Verantwortung sollte eingefordert und notfalls auch durchgesetzt werden.
Gisela Jansen
Hinweis der Redaktion
*Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Sie haben eine andere Meinung zu diesem Thema oder möchten etwas dazu ergänzen? Dann schreiben Sie Ihren Kommentar oder eigenen Leserbrief an: info@leserecho.de — Betr. Leserbrief
Anzeige























