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Bloem: Kinderschutzbund Leer leistet Großes für die Integration
Lerntherapie: Mit ganzheitlicher Unterstützung zu mehr Lernspaß
Lerntherapie ist eine spezielle pädagogisch-psychologische Förderung für Menschen mit Lern- und Leistungsstörungen. Je nach Ausbildung und persönlicher Neigung integriert der Lerntherapeut Elemente aus der Gesprächs‑, Verhaltens- und Gestalttherapie, der Heilpädagogik, Ergotherapie und Kinesiologie, speziellen Lernprogrammen sowie Methoden, die sich gezielt in diagnostisch begründeten, themenzentrierten Arbeitsdialogen auf die Auseinandersetzung mit den zu erlernenden Inhalten konzentrieren.
Erfahren Sie, wie ganzheitliche Lerntherapie Kindern und Jugendlichen im Landkreis Leer, Ostfriesland, hilft, Lernfrust zu überwinden und Spaß am Lernen zu entwickeln. Unsere spezialisierten Ansätze fördern Schüler individuell und nachhaltig.
Lerntherapie: Ganzheitliche Unterstützung für individuelle Bedürfnisse
Methoden und Ansätze der Lerntherapie
Lerntherapie nutzt eine Vielzahl von Methoden und Ansätzen, die je nach theoretischer und methodischer Orientierung des Instituts oder der Therapiepraxis variieren können. Diese Methoden richten sich nach den individuellen Lernvoraussetzungen des Kindes, seinen Bedürfnissen, Schwierigkeiten und Stärken sowie den gesetzten Zielen. Basis sind eine umfassende Diagnostik und die fachdidaktischen Kompetenzen der Therapeuten.
Unterschied zur Nachhilfe
Während Nachhilfe sich auf die Behebung von Wissenslücken in einzelnen Fächern konzentriert, zielt Lerntherapie darauf ab, grundlegende Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben, Rechnen oder der Konzentration zu überwinden. Lerntherapie ist eine außerschulische Förderung, die nicht nur den aktuellen Schulstoff behandelt, sondern auch psychoneurotische und soziale Integrationsprobleme berücksichtigt. Eine individuelle Diagnostik ermöglicht es, maßgeschneiderte Lösungen für die spezifischen Probleme des Kindes zu finden.
Kostenübernahme in besonderen Fällen
Finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt
Wenn ein Kind an einer chronischen Lernstörung leidet und zugleich eine seelische Behinderung und soziale Isolation drohen, kann auf Antrag eine Lerntherapie über das Jugendamt finanziert werden (§35a SGB VIII). Die Regelungen sind in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich. Eltern sollten sich bei ihrem zuständigen Jugendamt über die notwendigen Untersuchungen und Antragsverfahren informieren.
Steuerliche Absetzbarkeit
Für die steuerliche Absetzbarkeit bei Privatzahlern muss eine amtsärztliche Untersuchung vor Beginn der Therapie durchgeführt werden und ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit vorliegen. Einige Finanzämter verzichten jedoch auf diese strengen Voraussetzungen.
Flankierende schulische Maßnahmen
Unterstützung durch die Schule
Für den Erfolg einer außerschulischen Förderung ist es entscheidend, dass die Schule Maßnahmen wie Notenschutz, Befreiung von Klassenarbeiten oder verlängerte Bearbeitungszeiten ergreift. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Schüler nicht durch Bewertungen zusätzlich belastet werden und die Lerntherapie effektiv greifen kann.
Qualifikation von Therapeuten
Anforderungen an qualifizierte Lerntherapeuten
Qualifizierte Lerntherapeuten sollten umfassende Kenntnisse in Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Diagnostik und Beratungskompetenzen besitzen. Regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen sind essenziell, um die Qualität der Therapie zu gewährleisten. Obwohl der Begriff “Lerntherapeut” in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist, sollten Therapeuten durch ihre Qualifikationsnachweise und ihre Arbeit zeigen, dass sie zielführend und erfolgreich arbeiten.
Mit ganzheitlicher Lerntherapie zu mehr Lernspaß – Wir fördern Kinder und Jugendliche individuell und nachhaltig.
Kontaktieren Sie uns:
Standort Leer
Heisfelder Straße 2
Telefon: 0491 — 5951
Standort Moormerland
Rudolf-Eucken-Straße 14
Telefon: 04954 — 8789
info@schulfit-nachhilfe.de
WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Lerntherapie bei Schulfit:
- Individuelle Förderung
- Ganzheitliche Ansätze
- Enge Zusammenarbeit mit Schulen und Eltern
- Kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht
Entdecken Sie die Möglichkeiten einer ganzheitlichen Lerntherapie bei Schulfit und helfen Sie Ihrem Kind, wieder Spaß am Lernen zu finden.
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Klinikum Leer: 23 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten schließen Ausbildung erfolgreich ab
Freuen sich über ihren erfolgreichen Abschluss: Okko Börgmann, Sharina Broers, Carolin de Vries, Femke Ennen, Jolin Enseroth, Lina Grape, Tabea Heyen, Annalena Hinrichs, Maurice Holz, Eileen Jürrens, Malte Kraft, Michelle Lotysch, Ole Marx, Hanna Pajer, Jana Penning, Michaela Schade, Talea Schmidt, Maike Terhorst, Ruth Vicktor, May Visser, Laura Winkler, Alina Winterboer und Hanne Winterboer.
23 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten schließen Ausbildung am Klinikum Leer erfolgreich ab
Leer/Ostfriesland, 15. September 2026 – Erfolgreicher Abschluss an der Schule für Physiotherapie am Klinikum Leer: Insgesamt 23 Auszubildende haben ihre dreijährige Ausbildung zum Physiotherapeuten beziehungsweise zur Physiotherapeutin erfolgreich beendet. Im Rahmen einer Feierstunde Anfang September erhielten die Schülerinnen und Schüler ihre Abschlusszeugnisse.
Die Ausbildung am Bildungsinstitut Gesundheit verbindet theoretischen Unterricht mit fachpraktischen Ausbildungsinhalten. Neben umfangreichen Kenntnissen, beispielsweise über die Anatomie des menschlichen Körpers, erlernen die angehenden Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten verschiedene praktische Übungen und Behandlungstechniken.
Das erworbene Wissen wird während der Ausbildung auch praktisch angewendet. In den praktischen Einsätzen, unter anderem auf den Stationen des Klinikum Leer, können die Auszubildenden ihre erlernten Fähigkeiten vertiefen und Erfahrungen im beruflichen Alltag sammeln.
Kooperation mit der Hochschule Emden/Leer
Eine weitere Besonderheit der Ausbildung ist die Kooperation des Klinikum Leer mit der Hochschule Emden/Leer. Dadurch haben die angehenden Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten die Möglichkeit, ab dem zweiten Ausbildungsjahr parallel Unterrichtseinheiten für den ausbildungsintegrierten Bachelorstudiengang „Interdisziplinäre Physiotherapie/Motologie/Ergotherapie“ zu belegen.
Für die Auszubildenden bietet diese Verbindung von Ausbildung und Studium einen zusätzlichen Vorteil: Sie können bereits während ihrer Ausbildung Kreditpunkte für den Bachelorstudiengang sammeln. Dadurch lässt sich die Studiendauer am Ende um ein Semester verkürzen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss haben die 23 Absolventinnen und Absolventen damit nicht nur ihre dreijährige Ausbildung abgeschlossen, sondern zugleich wichtige Grundlagen für ihren weiteren beruflichen beziehungsweise akademischen Weg im Gesundheitswesen gelegt.
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Wahlpanne in Leer-Loga: CDU fordert Aufklärung nach 138 falschen Stimmzetteln
CDU kritisiert Wahlpanne in Leer-Loga: „Das darf bei einer demokratischen Wahl nicht passieren“
138 falsche Stimmzettel im Wahllokal Daalerschule ausgegeben – CDU fordert vollständige Aufklärung und zuverlässige Kontrollen
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leer zeigt sich angesichts der bekannt gewordenen Wahlpanne im Wahllokal 021 in der Daalerschule in Leer-Loga deutlich verärgert und fassungslos. Bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 waren dort insgesamt 138 falsche Stimmzettel für die Wahl des Rates der Stadt Leer ausgegeben worden.
Statt der für den Wahlbereich 2 vorgesehenen Stimmzettel erhielten Wählerinnen und Wähler zunächst Stimmzettel für den Wahlbereich 1. Der Fehler wurde erst im Laufe des Wahltages bemerkt. Anschließend wurde die Ausgabe der Stimmzettel korrigiert.
CDU: Grundlegende Abläufe müssen bei einer Wahl funktionieren
„Bei einer demokratischen Wahl muss man erwarten können, dass die grundlegendsten Dinge funktionieren: Die Wahlberechtigung wird festgestellt und anschließend wird der richtige Stimmzettel ausgegeben. Das ist keine besondere Herausforderung, sondern eine absolute Selbstverständlichkeit einer ordnungsgemäßen Wahl“, erklärt Ulf-Fabian Heinrichsdorff, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leer.
Besonders schwer wiegt nach Ansicht der CDU, dass die Panne möglicherweise weitreichende Folgen haben könnte. Durch die fehlerhafte Ausgabe der Stimmzettel könnte eine Teilwiederholungswahl für 999 Wahlberechtigte erforderlich werden.
„Dass ein solcher Fehler überhaupt passieren konnte, ist schon schwer genug nachzuvollziehen. Dass dadurch nun möglicherweise eine Teilwiederholungswahl für 999 Wahlberechtigte erforderlich wird, macht die Angelegenheit noch gravierender“, so Heinrichsdorff.
Auswirkungen auf Kandidaten und Parteien
Nach Einschätzung der CDU sind die möglichen Folgen nicht allein organisatorischer Natur. Die Kandidatinnen und Kandidaten hätten über Monate Wahlkampf geführt und um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger geworben.
Sollte es zu einer Teilwiederholungswahl kommen, würde dieser Wettbewerb in einem Teil des Wahlgebiets erneut beginnen. Dabei gehe es nach Ansicht der CDU nicht nur um einen erneuten Wettbewerb zwischen den Parteien.
Gerade bei einer Personenwahl mit mehreren Kandidatinnen und Kandidaten auf den jeweiligen Listen könne auch innerhalb einer Partei ein zusätzlicher Wettbewerb entstehen. Das könne sich letztlich auf die Zusammensetzung des Rates der Stadt Leer auswirken.
„Bei einer Personenwahl mit mehreren Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen entsteht automatisch auch ein zusätzlicher Wettbewerb innerhalb der eigenen Partei. Das kann am Ende konkrete Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Rates haben. Das ist eine ausgesprochen schwierige Situation für alle Beteiligten“, erklärt Heinrichsdorff.
CDU fordert vollständige Aufklärung der Wahlpanne
Die CDU-Fraktion erwartet deshalb eine umfassende Aufklärung des Vorgangs. Die bisherige Erklärung, dass derzeit nicht nachvollzogen werden könne, ob der Fehler bereits bei der externen Anlieferung der Stimmzettel oder erst bei deren interner Verteilung entstanden sei, reicht der CDU nach eigenen Angaben nicht aus.
Es müsse geklärt werden, an welcher Stelle die vorgesehenen Kontrollmechanismen versagt hätten. Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass sich ein vergleichbarer Fehler bei zukünftigen Wahlen nicht wiederholen könne.
„Es muss geklärt werden, an welcher Stelle die Kontrollmechanismen versagt haben und wie ein solcher Fehler künftig zuverlässig verhindert werden kann“, fordert Heinrichsdorff.
Vertrauen in demokratische Wahlen
Für die CDU steht dabei auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen im Mittelpunkt. Gerade bei demokratischen Wahlen müsse größtmögliche Sorgfalt gewährleistet sein.
„Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Demokratie hängt auch davon ab, dass Wahlen korrekt, zuverlässig und nachvollziehbar durchgeführt werden. Einen Fehler dieser Größenordnung darf man deshalb nicht als bloßes Versehen abtun“, betont der CDU-Fraktionsvorsitzende.
Die CDU-Fraktion will das weitere Wahlprüfungsverfahren aufmerksam begleiten. Sollte eine Teilwiederholungswahl erforderlich werden, müsse diese nach Auffassung der CDU transparent vorbereitet und durchgeführt werden.
„Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass beim zweiten Mal wirklich alles stimmt“, so Heinrichsdorff.
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Kommunalwahl in Leer: 138 falsche Stimmzettel bei Ratswahl – mögliche Teilwiederholungswahl im November
Kommunalwahl in Leer: 138 falsch zugeordnete Stimmzettel für die Ratswahl
Leer – Bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 sind im Wahllokal 021 in der Daalerschule 2 teilweise falsch zugeordnete Stimmzettel für die Wahl zum Rat der Stadt Leer ausgegeben worden. Insgesamt handelt es sich um 138 Stimmzettel. Die übrigen Wahlen waren von dem Fehler nicht betroffen.
Im Wahllokal 021, das zum Wahlbereich 2 gehört, standen insgesamt vier Kartons mit Stimmzetteln für die Wahl zum Rat der Stadt Leer zur Verfügung. In einem dieser Kartons befanden sich jedoch irrtümlich Stimmzettel für den Wahlbereich 1.
Wie es zu der falschen Zuordnung gekommen ist, lässt sich nach Angaben der Stadt nicht mehr nachvollziehen. Es ist somit offen, ob der Fehler bereits bei der externen Anlieferung der Wahlunterlagen oder erst bei der internen Verteilung entstanden ist.
Fehler am Wahltag bemerkt
Der falsch zugeordnete Stimmzettel wurde am Mittag von einer wahlberechtigten Person bemerkt. Daraufhin wurde die Wahl im Wahllokal ausschließlich mit den korrekt zugeordneten Stimmzetteln fortgesetzt.
Bei der Auszählung am Wahlabend wurden die falsch zugeordneten Stimmzettel entsprechend einer gesetzlichen Regelung der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung als ungültig gewertet.
Insgesamt geht es um 138 Stimmzettel.
16.935 Menschen haben tatsächlich gewählt
Zur Einordnung der Zahlen: Bei der Kommunalwahl in Leer waren am Sonntag insgesamt 26.389 Menschen wahlberechtigt. Tatsächlich abgegeben wurden 16.935 Stimmen.
Von dem Fehler bei den Stimmzetteln ist die Briefwahl nicht betroffen. Auch die anderen am 13. September durchgeführten Wahlen wurden ordnungsgemäß durchgeführt.
Betroffen ist ausschließlich die Wahl zum Rat der Stadt Leer. Die Wahlen zum Kreistag, zum Landrat und zum Bürgermeister sind von dem Vorgang nicht betroffen.
Wahlausschuss stellt Ergebnis fest – Wahlprüfung folgt
Die weitere Vorgehensweise wurde nach Angaben der Stadt mit der Landeswahlleitung abgestimmt.
Nachdem der Wahlausschuss am Dienstag das rechnerische Ergebnis der Kommunalwahl festgestellt hat, folgt nun die öffentliche amtliche Bekanntmachung des Ergebnisses. Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
Der Wahlausschuss hatte dabei nicht die Aufgabe, bereits über mögliche wahlprüfungsrechtliche Folgen des Fehlers zu entscheiden.
Nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz ist es Aufgabe des neu gewählten Rates der Stadt Leer, im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens über mögliche Einsprüche und gegebenenfalls über eine Teilwiederholungswahl zu entscheiden.
Teilwiederholungswahl würde 999 Wahlberechtigte betreffen
Sollte eine Teilwiederholungswahl erforderlich werden, würde diese nach den vorliegenden Angaben exakt 999 Wahlberechtigte betreffen.
Eine Entscheidung darüber wird voraussichtlich im Rahmen der konstituierenden Sitzung des neuen Rates im November 2026 getroffen.
Damit ist die Angelegenheit trotz des inzwischen festgestellten rechnerischen Wahlergebnisses noch nicht vollständig abgeschlossen. Entscheidend wird sein, ob innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch eingelegt wird und welche Entscheidung der neu gewählte Rat anschließend im Wahlprüfungsverfahren trifft.
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