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Bloem: Kinderschutzbund Leer leistet Großes für die Integration
Lerntherapie: Mit ganzheitlicher Unterstützung zu mehr Lernspaß
Lerntherapie ist eine spezielle pädagogisch-psychologische Förderung für Menschen mit Lern- und Leistungsstörungen. Je nach Ausbildung und persönlicher Neigung integriert der Lerntherapeut Elemente aus der Gesprächs‑, Verhaltens- und Gestalttherapie, der Heilpädagogik, Ergotherapie und Kinesiologie, speziellen Lernprogrammen sowie Methoden, die sich gezielt in diagnostisch begründeten, themenzentrierten Arbeitsdialogen auf die Auseinandersetzung mit den zu erlernenden Inhalten konzentrieren.
Erfahren Sie, wie ganzheitliche Lerntherapie Kindern und Jugendlichen im Landkreis Leer, Ostfriesland, hilft, Lernfrust zu überwinden und Spaß am Lernen zu entwickeln. Unsere spezialisierten Ansätze fördern Schüler individuell und nachhaltig.
Lerntherapie: Ganzheitliche Unterstützung für individuelle Bedürfnisse
Methoden und Ansätze der Lerntherapie
Lerntherapie nutzt eine Vielzahl von Methoden und Ansätzen, die je nach theoretischer und methodischer Orientierung des Instituts oder der Therapiepraxis variieren können. Diese Methoden richten sich nach den individuellen Lernvoraussetzungen des Kindes, seinen Bedürfnissen, Schwierigkeiten und Stärken sowie den gesetzten Zielen. Basis sind eine umfassende Diagnostik und die fachdidaktischen Kompetenzen der Therapeuten.
Unterschied zur Nachhilfe
Während Nachhilfe sich auf die Behebung von Wissenslücken in einzelnen Fächern konzentriert, zielt Lerntherapie darauf ab, grundlegende Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben, Rechnen oder der Konzentration zu überwinden. Lerntherapie ist eine außerschulische Förderung, die nicht nur den aktuellen Schulstoff behandelt, sondern auch psychoneurotische und soziale Integrationsprobleme berücksichtigt. Eine individuelle Diagnostik ermöglicht es, maßgeschneiderte Lösungen für die spezifischen Probleme des Kindes zu finden.
Kostenübernahme in besonderen Fällen
Finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt
Wenn ein Kind an einer chronischen Lernstörung leidet und zugleich eine seelische Behinderung und soziale Isolation drohen, kann auf Antrag eine Lerntherapie über das Jugendamt finanziert werden (§35a SGB VIII). Die Regelungen sind in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich. Eltern sollten sich bei ihrem zuständigen Jugendamt über die notwendigen Untersuchungen und Antragsverfahren informieren.
Steuerliche Absetzbarkeit
Für die steuerliche Absetzbarkeit bei Privatzahlern muss eine amtsärztliche Untersuchung vor Beginn der Therapie durchgeführt werden und ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit vorliegen. Einige Finanzämter verzichten jedoch auf diese strengen Voraussetzungen.
Flankierende schulische Maßnahmen
Unterstützung durch die Schule
Für den Erfolg einer außerschulischen Förderung ist es entscheidend, dass die Schule Maßnahmen wie Notenschutz, Befreiung von Klassenarbeiten oder verlängerte Bearbeitungszeiten ergreift. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Schüler nicht durch Bewertungen zusätzlich belastet werden und die Lerntherapie effektiv greifen kann.
Qualifikation von Therapeuten
Anforderungen an qualifizierte Lerntherapeuten
Qualifizierte Lerntherapeuten sollten umfassende Kenntnisse in Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Diagnostik und Beratungskompetenzen besitzen. Regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen sind essenziell, um die Qualität der Therapie zu gewährleisten. Obwohl der Begriff “Lerntherapeut” in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist, sollten Therapeuten durch ihre Qualifikationsnachweise und ihre Arbeit zeigen, dass sie zielführend und erfolgreich arbeiten.
Mit ganzheitlicher Lerntherapie zu mehr Lernspaß – Wir fördern Kinder und Jugendliche individuell und nachhaltig.
Kontaktieren Sie uns:
Standort Leer
Heisfelder Straße 2
Telefon: 0491 — 5951
Standort Moormerland
Rudolf-Eucken-Straße 14
Telefon: 04954 — 8789
info@schulfit-nachhilfe.de
WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Lerntherapie bei Schulfit:
- Individuelle Förderung
- Ganzheitliche Ansätze
- Enge Zusammenarbeit mit Schulen und Eltern
- Kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht
Entdecken Sie die Möglichkeiten einer ganzheitlichen Lerntherapie bei Schulfit und helfen Sie Ihrem Kind, wieder Spaß am Lernen zu finden.
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Jugendschutzkontrolle im Landkreis Leer: Verstöße bei Testkäufen festgestellt
Jugendschutzkontrolle im Landkreis Leer: Mehrere Verstöße bei Testkäufen festgestellt
Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Einzelhandel stand am 3. Februar 2026 im Mittelpunkt einer gezielten Kontrollaktion im Landkreis Leer. Gemeinsam mit der Polizei Leer/Emden überprüfte die Jugendbeauftragte des Landkreises acht Verkaufsstellen, um die Abgabepraxis von potenziell gesundheitsgefährdenden Produkten an Minderjährige zu untersuchen.
Testkäufe mit Fokus auf Vapes und Lachgas
Im Zentrum der Maßnahme stand der Verkauf von E‑Zigaretten (Vapes) sowie Lachgas-Kartuschen. Zur Überprüfung der Verkaufsstellen wurde ein 16-jähriger Testkäufer eingesetzt. Das Ergebnis der Stichproben fiel gemischt aus: In drei der acht kontrollierten Geschäfte kam es zu Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Jugendlichen gelang es dort, die Waren zu erwerben, ohne dass eine ordnungsgemäße Ausweiskontrolle stattfand.
Die Begründungen der Mitarbeitenden für die fehlerhafte Abgabe reichten von einer subjektiven Einschätzung des Alters – der Jugendliche habe „älter gewirkt“ – bis hin zu einer unzureichenden Prüfung der vorgelegten Dokumente.
Konsequenzen und Fokus auf Prävention
Die festgestellten Versäumnisse bleiben nicht folgenlos. Das Ordnungsamt des Landkreises Leer hat bereits entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die betroffenen Verkaufsstellen eingeleitet. Dennoch betonten die Verantwortlichen, dass die Maßnahme primär einen präventiven Charakter verfolgte.
Ziel solcher Kontrollen ist es nicht allein, Verstöße zu ahnden, sondern das Verantwortungsbewusstsein des Personals im Einzelhandel nachhaltig zu schärfen. Nur durch eine konsequente Durchsetzung der Ausweispflicht kann der Jugendschutz im Alltag wirksam gewährleistet werden.
Symbolfoto zur Veranschaulichung der Thematik Jugendschutzkontrolle. @LeserECHO
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Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke wegen technischer Wartungsarbeiten
Wartungsarbeiten an der Jann-Berghaus-Brücke: Vollsperrungen im Februar
An der Jann-Berghaus-Brücke (B436) stehen im Februar notwendige Instandhaltungsarbeiten an. Im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr müssen die Hydraulikschläuche des Brückenantriebs gewechselt werden. Da die Brücke für diese technischen Maßnahmen geöffnet bleiben muss, kommt es zu zeitweisen Vollsperrungen für den gesamten Verkehr.
Termine der Vollsperrungen
Betroffen sind sowohl Kraftfahrzeuge als auch Radfahrer und Fußgänger an folgenden Terminen:
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Donnerstag, 12.02.2026: von 22:00 Uhr bis ca. 00:00 Uhr
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Dienstag, 17.02.2026: von 18:45 Uhr bis ca. 21:15 Uhr
Während dieser Zeitfenster ist eine Passage der Brücke nicht möglich.
Halbseitige Sperrung und Behinderungen
Bereits am Montag, den 16.02.2026, finden Vorbereitungen im Arbeitsbereich statt. In der Zeit von 08:45 Uhr bis 20:45 Uhr wird die Brücke halbseitig gesperrt. In diesem Zeitraum ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Umleitungsempfehlungen
Für den Kraftfahrzeugverkehr ist eine Umleitung über die BAB 31 (Emstunnel) eingerichtet.
AnzeigeWichtiger Hinweis: Für Fußgänger und Radfahrer kann während der Vollsperrungen systembedingt keine Umleitung angeboten werden. Es wird empfohlen, die betroffenen Zeiträume bei der Reiseplanung großräumig zu berücksichtigen.

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Müllabfuhr im Landkreis Leer trotz schwieriger Witterung im Einsatz
Müllabfuhr im Landkreis Leer: Fahrzeuge trotz schwieriger Witterung im Einsatz
Trotz der winterlichen Wetterbedingungen am heutigen Donnerstag, den 5. Februar, hat die Müllabfuhr im Landkreis Leer ihren Dienst aufgenommen. Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) mitteilt, sind die Entsorgungsfahrzeuge seit dem Vormittag auf den Straßen unterwegs, um die planmäßigen Touren zu absolvieren.
Mögliche Verzögerungen in Nebenstraßen
Obwohl der Betrieb läuft, weist der Abfallwirtschaftsbetrieb darauf hin, dass die aktuelle Wetterlage den Einsatz erschwert. In einzelnen Straßen – insbesondere in schlechter geräumten Bereichen oder engen Seitenstraßen – kann es daher zu Verzögerungen oder vereinzelten Ausfällen bei der Hausmüllabfuhr kommen.
„Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, sollte die Abholung nicht wie gewohnt erfolgen können“, so die offizielle Mitteilung des Betriebs.
Wichtige Hinweise für Haushalte:
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Tonnen bereitstellen: Abfallbehälter sollten trotz der Witterung wie gewohnt bereitstehen.
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Erreichbarkeit: Der Zugang zu den Tonnen sollte nach Möglichkeit schnee- und eisfrei gehalten werden, um den Mitarbeitern die Arbeit zu erleichtern.
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Informationen einholen: Bei Unsicherheiten über ausgefallene Touren bietet die Website des Landkreises aktuelle Updates.
Aktuelle Informationen und etwaige Änderungen im Tourenplan sind jederzeit unter www.all-leer.de abrufbar.
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