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Boxveranstaltung zum 10-jährigen Jubiläum von Shake Hands Leer

Bereits 10 Jahre ist es nun her, dass die Boxgemeinschaft Shake Hands Leer e.V. im März 2009 gegründet worden ist. Zu diesem besonderen Anlass veranstaltet die Boxabteilung Shake Hands ein internationales Ländervergleichsturnier zwischen einer Niederlande-Auswahl und einer Weser-Ems-Auswahl am Samstagabend, den 28. September 2019, in der Sporthalle der BBS Leer. Der Beginn der Boxveranstaltung ist um 18:00 Uhr.
Was Ende 2008 mit ein paar Leuten im Kursraum eines Fitnessstudios begann, ist mittlerweile eine in Leer fest etablierte Größe. Benjamin Wolthuis gab einigen Interessierten Boxunterricht. Schnell kamen die üblichen Töne auf, Boxen sei eine Klischeesportart und passe nicht ins Bild des Studios. Um weiter trainieren zu können, mussten sich die Boxer eine Alternative suchen. Und aus der Not wurde eine Tugend.
„Der Boxsport in Leer lebt wieder auf!“ – so titelte eine Schlagzeile der lokalen Presse im Jahr 2019, nachdem im März 2009 ein neuer Boxsportverein, die Boxgemeinschaft Shake Hands Leer e.V., von den Gründungsmitgliedern Benjamin Wolthuis, Johannes Nobel, Sven Trawiel, Michael Lawrenz, Daniel Weers, Rolf Detmers und Eckhard Groen ins Leben gerufen wurde. Die erste Trainingseinheit fand am 17. Juni 2009, damals wie heute, in der Sporthalle der Pestalozzischule statt. Der Ansturm war groß und über 40 Boxinteressierte nahmen an diesem warmen Sommertag im Juni am ersten Training der Boxgemeinschaft Shake Hands Leer teil.
Die Trainingseinheiten wurden zu Beginn von den beiden Trainern und Gründungsmitgliedern Benjamin Wolthuis und Michael Lawrenz geleitet, damals wie heute sind beide heute noch aktiv im Boxsportgeschehen. Seit 2009 hat sich aber einiges im Trainerstab getan: Michael Lawrenz ist weiterhin engagierter und erfahrener Boxtrainer im Verein. Benjamin Wolthuis hat sich vom Trainingsbetrieb zurückgezogen und ist seit 2017 offizieller Kampfrichter. Im Jahr 2010 erhielten die beiden Trainer Unterstützung von Bernhard Westmark, welcher im Jahr 2016 noch zusätzlich die B‑Trainerausbildung absolvierte. Bereits seit der ersten Trainingseinheit dabei gewesen, erst als aktiver Wettkämpfer und ab Oktober 2013 als Trainer, war Eugen Gottfried, welcher nun zudem das Amt des Abteilungsleiters ausübt. Im Jahr 2016 wurde das Trainerteam durch den erfahrenen Trainer Holger Marks ergänzt, welcher zuvor viele Jahre erfolgreich beim TV Papenburg als Wettkämpfer und Trainer aktiv war.
Nachdem in den ersten Monaten nach Trainingsbeginn bereits die ersten Boxer ausgebildet werden konnten, nahm die Boxgemeinschaft Shake Hands Leer an ihrer ersten Boxveranstaltung am 02. Mai 2010 beim BC Norden mit fünf Boxern teil: Kay-Uwe Heinrichsdorff im Superschwergewicht, Eugen Gottfried im Mittelgewicht, Rene Boekhoff im Halbweltergewicht und Christoph Thieme im Weltergewicht. Diedrich Kuhn kam leider nicht zum Einsatz.
Im Jahr 2012 hat die Boxgemeinschaft Shake Hands Leer die erste Boxveranstaltung in Leer ausgetragen: Das Finale der Weser-Ems-Meisterschaft der Jugendklassen am 14.01.2012 in der Sporthalle der Friesenschule. Damals musste der Boxring noch vom VfB Oldenburg ausgeliehen werden. Zum „kleinen“ 5‑jährigen Jubiläum im Jahr 2014 hat die Boxgemeinschaft Shake Hands Leer durch Fördergelder und großzügigen Spenden der Sparkasse LeerWittmund und der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse einen eigenen Boxring anschaffen können.
Seit dem Bestehen der Boxgemeinschaft Shake Hands Leer sind schon einige Weser-Ems-Meister und Niedersachsen-Meister hervorgetreten, zudem gab es in der noch sehr jungen Vereinsgeschichte auch zwei Teilnahmen an den Deutschen Meisterschaften: 2017 nahm Hilke Bosse an der Deutschen Meisterschaft der Frauen in Cottbus teil und konnte sich die Silber-Medaille erkämpfen. 2019 nahm Serbez Asenov an der Deutschen Meisterschaft der Juniorenklasse U17 in Binz teil.
Im Jahr 2016 hat sich die Boxgemeinschaft SHAKE HANDS Leer e.V. und der TV Leer von 1860 e.V. zusammengeschlossen. Die Gründe lagen im Wesentlichen in der Schwierigkeit, auch künftig ehrenamtliche Kräfte für die Vorstands- und Verwaltungsarbeit, die ein Verein nun einmal erfordert, zu finden. Da sich die Boxgemeinschaft seit ihrer Gründung vor nun zehn Jahren prächtig entwickelt hat, war es das erklärte Interesse, dem Boxsport möglichst im TV Leer v. 1860 e.V. auch weiterhin einen Platz in der Leeraner Sportszene zu gewährleisten. Schließlich wurde aus einem Verein, der mit gebrauchtem Equipment anderer Vereine startete, eine feste Größe in der norddeutschen Boxwelt mit vorbildlichen Trainingsbedingungen, erstklassiger Ausstattung, professionellen Großveranstaltungen und begeisterten Sportlerinnen und Sportlern sowie auch Trainern. Da das Selbstverständnis der Boxgemeinschaft SHAKE HANDS Leer e.V. von geordneten Verhältnissen, Disziplin und fachlicher Kompetenz geprägt war, sah man den TV Leer v. 1860 e.V. als einen idealen Partner, da man diese Werte auch dort weiterhin gewährleistet sah. Auf keinen Fall wollte man sich in die “Schmuddelecke”, die dieser Sportart manchmal anhängt, drängen lassen. Im Vorstand des TV Leer v. 1860 e.V. begann daraufhin eine Meinungsfindung, ob denn Boxen überhaupt zum Verein passe und ob diese Fusion wirklich sinnvoll sei. Die Bandbreite der Argumente war allumfassend. Sie ging von besagtem “Schmuddelimage” bis hin zu dem Faktum, dass es vor dem ersten Weltkrieg bereits einmal eine Boxsparte im TV Leer v. 1860 e.V. gab. Nachdem die Vorstandsmitglieder sich gegenseitig persönlich kennengelernt hatten und auch Vertreter des TV Leer v. 1860 e.V. der ein oder anderen Trainingsstunde beigewohnt hatten, waren jegliche Zweifel pulverisiert — im Gegenteil: Es war begeisternd zu sehen, wie engagiert und diszipliniert der Sport betrieben wurde. Rasch war die Einstimmigkeit im Vorstand hergestellt und seit dem 01.01.2016 ist die Boxgemeinschaft SHAKE HANDS Leer e.V. nun die Boxabteilung SHAKE HANDS im TV Leer. „Der TV Leer v. 1860 e.V. ist stolz, eine solch “tolle Truppe” in seinen Reihen zu haben“, so äußerte TV Leer Vorsitzender Jürgen Akkermann. Die sportlichen Erfolge und die Begeisterung der Sportlerinnen und Sportler sind ein sehr schönes Ergebnis dieser gelungenen Entwicklung, die beispielhaft für die Entwicklung der Vereine in der Stadt Leer sein kann.
Weitere Informationen zur Boxabteilung Shake Hands und zur Veranstaltung am 28.09.2019 sind auch auf dem Internetauftritt www.shakehands-leer.de, Facebook und Instagram zu finden.
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Beschwerde beim Notar einreichen: So hilft die Notarkammer

Das Landgericht Aurich: Hier werden Beschwerden über Notarkosten im Rahmen des Kostenbeschwerdeverfahrens geprüft — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Beschwerden bei Notaren: Ihre Rechte und Wege zur Klärung
Notare übernehmen eine zentrale Rolle bei rechtlich wichtigen Angelegenheiten, wie Immobilienkauf, Testament oder Vertragsbeurkundung. Trotz größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass Beteiligte mit der Arbeit eines Notars nicht zufrieden sind. Die Notarkammer ist in solchen Fällen Ihre erste Anlaufstelle.
Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?
Die Notarkammer fühlt sich besonders den Rechtsuchenden verpflichtet. Wenn Sie Beschwerden gegen die Arbeit eines Notars haben, können Sie diese schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer einreichen. Ziel der Kammer ist es, Vermittler zwischen Beschwerdeführer und Notar zu sein und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wichtig: Die Kammer prüft nicht automatisch die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit, sondern vermittelt zwischen den Beteiligten.
Was gilt für Beschwerden über Notarkosten?
Nicht alle Beschwerden können direkt von der Notarkammer entschieden werden. Kostenrechnungen fallen in ein eigenes Verfahren:
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Das sogenannte Kostenbeschwerdeverfahren (§ 156 KostO) wird bei dem Landgericht eingeleitet, in dessen Bezirk der Notar tätig ist.
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Auf diesem Weg können Sie prüfen lassen, ob die erhobenen Notarkosten gesetzeskonform sind.
Tipps für Beschwerdeführer
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Schriftlich einreichen: Beschwerde klar formulieren und alle relevanten Unterlagen beifügen.
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Fristgerecht handeln: Beschwerden sollten möglichst zeitnah nach dem Vorfall erfolgen.
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Klarheit über den Zuständigkeitsbereich: Die Notarkammer vermittelt bei Beschwerden über die Arbeit des Notars, nicht bei Fragen zu den Gebühren.
Zusammenfassung
Beschwerden bei Notaren sind geregelt und bieten Ihnen die Möglichkeit, Unzufriedenheit offiziell zu äußern und klären zu lassen. Die Notarkammer unterstützt als Vermittler, während Kostenfragen über das Kostenbeschwerdeverfahren beim Landgericht behandelt werden. So bleibt der Schutz der Rechtsuchenden gewährleistet.
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Notarkosten verstehen: So viel kostet ein Notar wirklich

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarkosten: Was Sie wissen sollten
Wer einen Notar beauftragt, fragt sich oft: „Was kostet ein Notar eigentlich?“ Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt, damit Transparenz und Fairness für alle Beteiligten gewährleistet sind. Notare dürfen ihre Gebühren nicht willkürlich festlegen – und das hat seinen Grund.
Gesetzlich vorgeschriebene Notarkosten
Notare sind verpflichtet, ihre Amtstätigkeit nach gesetzlich festgelegten Gebühren abzurechnen. Das bedeutet:
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Vereinbarungen über niedrigere oder höhere Kosten sind nicht erlaubt.
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Die Kosten richten sich nach dem Bedeutungsgrad des Geschäfts, nicht nach dem zeitlichen Aufwand oder der Art der Tätigkeit.
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Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die freie Wahl des Notars nicht von einem vermeintlich „günstigen Preis“ beeinflusst wird.
Diese Regelung schützt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. So können alle Beteiligten sicher sein, dass die Notarkosten fair und transparent berechnet werden.
Wovon hängen die Notarkosten ab?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser Wert ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts – zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, bei Schenkungen oder Erbangelegenheiten.
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Beispiel Immobilie: Je höher der Kaufpreis, desto höher die Notargebühren.
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Beispiel Testament oder Erbvertrag: Komplexe Regelungen können höhere Gebühren bedeuten, da der Geschäftswert hier maßgeblich ist.
Wichtig: Nicht die Dauer oder der Umfang der Arbeit des Notars entscheidet über die Kosten, sondern ausschließlich der wirtschaftliche Wert des beurkundeten Geschäfts.
Warum das wichtig ist
Die gesetzliche Regelung der Notarkosten bietet Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten. Sie schützt davor, dass Interessenkonflikte oder Preisvergleiche die Auswahl eines Notars beeinflussen. So können Sie sich darauf verlassen, dass der Notar unabhängig, unparteiisch und fair tätig wird.
Notarkosten sind gesetzlich geregelt und transparent. Wer die Hintergründe kennt, kann sich gut auf die Beurkundung vorbereiten und versteht, warum der Preis nicht variabel ist. Die Kosten spiegeln immer den Wert des Rechtsgeschäfts wider – nicht den Aufwand des Notars.
