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Notarsuche Leer Ostfriesland

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarsuche leicht gemacht: So finden Sie den richtigen Notar in Leer oder in Ihrer Nähe
Ob Immobilienkauf, Testament oder andere wichtige Rechtsgeschäfte – Notare stehen Ihnen bundesweit für alle notariellen Aufgaben zur Verfügung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Notar seinen Amtssitz am Ort des Rechtsgeschäfts hat.
Beispiele aus der Praxis
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Ein Notar aus Bremen kann problemlos den Kauf einer Immobilie in der Stadt Leer beurkunden.
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Ebenso kann ein Notar aus Westoverledingen ein Testament für eine Person in Leer erstellen.
Diese Flexibilität ist gesetzlich vorgesehen und ermöglicht es, die Notarsuche nach individuellen Kriterien zu gestalten.
Notarsuche über die Bundesnotarkammer
Über die Notarauskunft der Bundesnotarkammer können Sie gezielt nach Notaren suchen. Folgende Filter stehen zur Verfügung:
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Name oder Anschrift des Notars
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Kammerbezirk (z. B. Oldenburg)
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Weitere Kriterien für eine präzise Suche
Mit nur wenigen Klicks erhalten Sie so eine Übersicht von Notarinnen und Notaren aus dem gewünschten Bezirk.
Wichtige Hinweise
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Notare haben keine formelle Spezialisierung, es gibt keine „Fachnotare“.
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Die Mitgliedschaft in einer bestimmten Notarkammer bedeutet nicht, dass der Notar nur in diesem Gebiet tätig sein kann.
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Für persönliche Fragen oder Unterstützung bei der Notarsuche stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Kammer telefonisch zur Verfügung:
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Montag bis Donnerstag: 8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
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Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr
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Wesentliches auf einen Blick
Die bundesweite Notartätigkeit ermöglicht eine flexible und unkomplizierte Abwicklung wichtiger Rechtsgeschäfte, egal, wo die Immobilie liegt oder wo Sie wohnen. Mit der Notarsuche der Bundesnotarkammer finden Sie schnell und einfach die passende Anlaufstelle für Ihre Angelegenheiten.
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Digitalisierung im Notariat Leer: Immobiliengeschäfte künftig schneller und digital abwickeln

Amtsgericht Leer — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Digitaler Meilenstein für das Notariat in Leer: Gesetzentwurf erleichtert Immobiliengeschäfte
Ein weiterer wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Notariats steht bevor. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes vorgestellt, das den digitalen Vollzug von Immobilienverträgen, gerichtliche Genehmigungen und steuerliche Anzeigen von Notaren regelt. Mit diesem Schritt wird das Digitalisierungsprojekt eNoVA (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) weiter vorangetrieben – auch für die Notare und Bürgerinnen und Bürger in Leer.
Immobiliengeschäfte in Leer künftig digital abwickeln
Bisher erfolgte die Kommunikation zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags in Leer meist über den Postweg. Zukünftig sollen diese Prozesse digital abgewickelt werden – schneller, effizienter und bei gleichbleibend hoher Sicherheit. „Durch die Umsetzung von eNoVA können Postsendungen, doppelte Datenerhebungen und Scanprozesse vermieden werden“, erklärt Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer.
Elektronischer Austausch über EGVP und ELSTER
Der Entwurf sieht vor, dass Anzeigen, Anträge und Genehmigungen künftig überwiegend digital zwischen Notarbüros in Leer, den Gerichten und Behörden übermittelt werden. Strukturierte Datensätze ermöglichen eine effiziente Weiterverarbeitung. Die technische Kommunikation erfolgt über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Für Mitteilungen an die Finanzverwaltung wird das ELSTER-System genutzt.
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Technische Umsetzung für Notare in Leer
Die Bundesnotarkammer stellt die erforderliche technische Infrastruktur bereit. Bereits seit dem vergangenen Jahr können Mitteilungen an die Gutachterausschüsse elektronisch übermittelt werden. Aktuell wird insbesondere die elektronische Veräußerungsanzeige pilotiert und implementiert.
Stufenweise Einführung geplant
Der Gesetzentwurf sieht ein Stufenmodell vor:
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Sofort nach Inkrafttreten: Elektronische Kommunikation zwischen Notaren und Gerichten sowie Mitteilungen an die Gutachterausschüsse.
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Gleiches gilt für Veräußerungsanzeigen an die Finanzverwaltung.
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Weitere digitale Mitteilungen an Finanzbehörden folgen schrittweise.
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Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2028 digitalisiert werden.
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Vorkaufsrechtsanfragen und weitere Anzeigen nach Baugesetzbuch, Grundstücksverkehrsgesetz und Grundstücksverkehrsordnung sollen spätestens ab 1. Januar 2027 elektronisch erfolgen.
Bundesnotarkammer begrüßt Fortschritt
Die Bundesnotarkammer bewertet den Gesetzentwurf als wichtigen Fortschritt für eine moderne, digitale Abwicklung notarieller Tätigkeiten – auch für Notare, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Leer. Mit der Digitalisierung werden Immobiliengeschäfte schneller, transparenter und effizienter, was der gesamten Immobilienwirtschaft in der Region zugutekommt.
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Stadt Leer — Hauskauf mit Notar: Welche Unterlagen wichtig

Aufteilung der Serviceeinheiten im Grundbuchamt Leer. Im Amtsgerichtsbezirk Leer bestehen insgesamt 111 Grundbuchgemarkungen. Die Zuständigkeit der jeweiligen Serviceeinheit im Grundbuchamt richtet sich nach diesen Gemarkungen. Entscheidend sind dabei in der Regel die alten Gemarkungen und nicht die heutigen politischen (Samt)gemeinden.
Hauskauf & Notar: Worauf es ankommt und welche Unterlagen benötigt werden
Der Kauf einer Immobilie ist ein großer Schritt im Leben – und ohne Notar geht dabei in Deutschland nichts. Er sorgt für die rechtliche Sicherheit beim Eigentumsübergang und stellt sicher, dass Käufer und Verkäufer rechtlich abgesichert sind. Doch worauf kommt es beim Hauskauf mit Notar an und welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Warum ist der Notar beim Hauskauf unverzichtbar?
Ein Immobilienkaufvertrag ist in Deutschland nur gültig, wenn er notariell beurkundet wird. Der Notar hat dabei eine neutrale Rolle:
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Er klärt beide Parteien über Rechte und Pflichten auf.
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Er erstellt den Kaufvertragsentwurf.
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Er überwacht die ordnungsgemäße Abwicklung (z. B. Grundbuchänderung, Zahlung, Löschung alter Grundschulden).
So wird sichergestellt, dass weder Käufer noch Verkäufer benachteiligt werden.
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Unterlagen für den Notar beim Hauskauf
Damit der Kaufvertrag erstellt und beurkundet werden kann, sind verschiedene Dokumente und Nachweise erforderlich. Dazu gehören:
1. Vom Verkäufer
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Grundbuchauszug (aktueller Nachweis über Eigentümer und Belastungen)
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Lageplan / Flurkarte
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Baugenehmigungen und Baupläne (falls vorhanden)
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Wohnflächen- und Energieausweis
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Nachweis über Lastenfreiheit (z. B. Löschungsbewilligungen von Banken bei bestehenden Grundschulden)
2. Vom Käufer
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Personalausweis oder Reisepass
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Finanzierungsbestätigung der Bank (falls ein Kredit aufgenommen wird)
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Kontaktdaten für Grundbuch und Korrespondenz
3. Allgemein / für den Kaufvertrag
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Kaufpreisvereinbarung
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Zahlungsmodalitäten (z. B. Fälligkeit nach Eintragung der Auflassungsvormerkung)
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Übergabetermin
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Regelungen zu Inventar (z. B. Küche, Möbel)
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Sonstige Vereinbarungen (z. B. Gewährleistungsausschlüsse, Renovierungen)
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Ablauf beim Notar
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Vorbereitung: Verkäufer und Käufer reichen alle Unterlagen ein. Der Notar erstellt den Vertragsentwurf.
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Prüfung: Beide Parteien haben Zeit, den Entwurf zu prüfen und Fragen zu stellen.
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Beurkundung: Der Kaufvertrag wird beim Notartermin vorgelesen, erläutert und unterschrieben.
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Grundbuchänderung & Zahlungsabwicklung: Der Notar kümmert sich um die Auflassungsvormerkung und die endgültige Umschreibung.
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Übergabe: Nach Kaufpreiszahlung erfolgt die Schlüsselübergabe.
Kosten für den Notar
Die Notarkosten beim Hauskauf betragen in der Regel etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises. Darin enthalten sind auch die Gebühren für Grundbuchänderungen.
Beim Hauskauf ist der Notar die zentrale Instanz für Rechtssicherheit. Wer frühzeitig alle erforderlichen Unterlagen bereithält, vermeidet Verzögerungen und sorgt für eine reibungslose Abwicklung. Käufer und Verkäufer profitieren gleichermaßen davon, dass der gesamte Prozess transparent und gesetzeskonform abläuft.
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