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Bundesweite Impfpflicht für den Gesundheits- und Pflegebereich gilt ab dem 15. März

Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Wer im Gesundheits- und Pflegebereich arbeitet, trägt eine besonders hohe Verantwortung. Meine herzliche Bitte an die noch Unschlüssigen: lassen Sie sich jetzt impfen. Schützen Sie sich und die Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit Anvertrauten.”
Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen ab dem
15. März ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a Infektionsschutzgesetz) gilt bundesweit. Mit dem vom Bundestag im Dezember beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer COVID-19-Infektion geschützt werden.
Hierzu Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Die Mehrzahl der von der Impfpflicht betroffenen rund 240.000 Niedersächsinnen und Niedersachsen ist bereits geimpft. Und doch wissen wir aus den Einrichtungen, dass ein kleiner Anteil noch keinen vollständigen Impfschutz hat. All diejenigen bitte ich herzlich, lassen Sie sich jetzt impfen, damit Sie mit zwei Impfdosen bis zum 15. März einen vollständigen Impfschutz vorweisen können. Zwei mal 30 Minuten Zeit für einen Impftermin sind ein gutes Invest in Ihre eigene Gesundheit und den Schutz derjenigen, die Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit anvertraut sind. Denn Hochbetagte und Pflegebedürftige sowie Menschen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, im schlimmsten Fall tödliche COVID-19-Krankheitsverläufe.”
Das Infektionsschutzgesetz regelt, dass alle Personen impfverpflichtet sind, die über einen längeren Zeitraum in der Einrichtung tätig sind. Das bedeutet, dass neben den Beschäftigten auch Ehrenamtliche, rechtliche Betreuer, externe Dienstleistende sowie Mitarbeitende in Verwaltung, Technik oder IT betroffen sind, sofern keine räumliche Abgrenzung möglich ist. Dies ist unabhängig von der Art der Beschäftigung oder Selbstständigkeit.
Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis zu 2.500 Euro, behördliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote sowie weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die Kontrolle der Nachweispflicht obliegt künftig den kommunalen Gesundheitsämtern. So regelt es das Bundesinfektionsschutzgesetz. Ein einheitliches Verfahren zur Umsetzung befindet sich derzeit in der Abstimmung aller Beteiligten auf Bund- und Länderebene.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2 zum Schutz der betreuten Personen und zum eigenen Schutz kann nur durch eine sehr hohe Impfquote in diesen Berufen erzielt werden. Wir hoffen, dass der voraussichtlich Ende Februar in Deutschland ausgelieferte Proteinimpfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax die Menschen überzeugt, die den hochwirksamen mNRA-Impfstoffen skeptisch gegenüberstehen. Wir rechnen mit rund 180.000 Dosen für Niedersachsen. Den Impfstoff werden die kommunalen Impfteams dann zunächst prioritär für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegebereichen vorhalten.”
Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 geimpft werden können, sind von der Impfpflicht befreit, wenn sie ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen, in dem die medizinische Kontraindikation konkret und nachvollziehbar attestiert ist. Für diese Personen besteht die tägliche Testpflicht fort. Genesene Personen unterfallen ebenfalls nicht der Impfpflicht.
Sollte ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis ab dem 16. März 2022 seine Gültigkeit aufgrund Zeitablaufs verlieren, ist ein neuer Nachweis spätestens einen Monat nach Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Nachweises vorzulegen.
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Hintergrund und Service-Informationen
Für wen gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht genau?
Der Nachweispflicht unterliegen nach § 20 a IfSG Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind:
- Krankenhäuser,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
- Dialyseeinrichtungen,
- Tageskliniken,
- Entbindungseinrichtungen,
- Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen,
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
- Rettungsdienste,
- sozialpädiatrische Zentren nach § 119 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nach § 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und Dienste der beruflichen Rehabilitation,
- Begutachtungs- und Prüfdienste, die auf Grund der Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder des Elften Buches Sozialgesetzbuch tätig werden,
- Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind,
- Personen, die in ambulanten Pflegediensten und weiteren Unternehmen, die den in §20 a IfSG Nummer 2 genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten, tätig sind.
Zu diesen Unternehmen gehören insbesondere:
- ambulante Pflegeeinrichtungen gemäß § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie Einzelpersonen gemäß § 77 des Elften Buches Sozialgesetzbuch,
- ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
- Unternehmen, die Assistenzleistungen nach § 78 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen,
- Unternehmen, die Leistungen der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und § 46 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Frühförderungsverordnung oder heilpädagogische Leistungen nach § 79 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen,
- Beförderungsdienste, die für die genannten Einrichtungen dort behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Personen befördern oder die Leistungen nach § 83 Absatz 1 Nummer 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen, und
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen beschäftigen.



Lokal
Dr.-vom-Bruch-Brücke

Tempo 10 auf der: Video zeigt Zustand des fast 100 Jahre alten Bauwerks – Maßnahme zum Erhalt gestartet
Ein aktuelles Video aus dem Juni 2025 rückt eines der bedeutendsten Bauwerke der Stadt Leer in den Fokus: die Dr.-vom-Bruch-Brücke. Es zeigt eindrucksvoll, wie sich die Brücke über das Hafengewässer spannt – eine Wasserfläche, die mit der Leda verbunden ist. Seit Kurzem gilt dort Tempo 10. Die Stadt Leer hat diese Maßnahme veranlasst, um das denkmalgeschützte Bauwerk zu entlasten und langfristig zu erhalten.
Die Klappbrücke aus Stahlbeton wurde in den Jahren 1926 bis 1927 erbaut und ist rund 100 Meter lang. Sie steht unter Denkmalschutz und verbindet die Königstraße in der Innenstadt mit der Halbinsel Nesse, die zwischen dem Industriehafen und dem Handels- und Freizeithafen liegt. Die Brücke trägt den Namen von Erich vom Bruch (1885–1933), der als Bürgermeister von Leer zwischen 1920 und 1933 im Amt war. Er setzte sich maßgeblich für den Bau ein. Nach falschen Beschuldigungen durch lokale Nationalsozialisten nahm sich vom Bruch 1933 das Leben – er gilt als frühes Opfer des NS-Regimes.
Im aktuellen Video ist gut zu erkennen, wie sich der Verkehr auf der Brücke durch die neue Geschwindigkeitsbegrenzung verlangsamt hat. Die Stadtverwaltung reagiert damit auf erste Erkenntnisse aus einer laufenden Bauwerksuntersuchung. Ziel der Temporeduzierung ist es, Erschütterungen durch den Fahrzeugverkehr zu minimieren, um Schäden an der historischen Konstruktion zu verhindern.
„Diese Maßnahme ist eine präventive Entscheidung zum Schutz der Bausubstanz“, heißt es aus dem Rathaus. Begleitend wurde auch die Ampelschaltung angepasst, um den Verkehrsfluss möglichst reibungslos zu gestalten.
Die Dr.-vom-Bruch-Brücke ist eine wichtige Verbindung zwischen Innenstadt und Hafengebiet – verkehrlich wie symbolisch. Sie prägt das Stadtbild und ist Teil des kulturellen Erbes Leers. Die Stadt bittet um Verständnis für die Einschränkungen, die dem Erhalt dieses technischen Denkmals dienen.
Bis auf Weiteres heißt es daher: langsam fahren – für die Brücke, für die Sicherheit, für die Zukunft.
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Mit gemütlichen 6 km/h überquert die Bimmelbahn EMMA die Dr.-vom-Bruch-Brücke – deutlich unter dem neuen Tempolimit von 10 km/h. Schneller müsste sie gar nicht, kann sie aber auch nicht. Das Bild entstand anlässlich des 5. Ostfriesischen Lekkermarkts in der Leeraner Innenstadt, der am 25. Mai 2025 zahlreiche Besucherinnen und Besucher zum Schlemmen, Bummeln und Genießen einlud. Und die Ampel? Die stand natürlich auf Grün, als EMMA losrollte.
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Rainbow Events – Professionelle Unterstützung für private Feiern und Firmenveranstaltungen zu Hause

Rainbow Events – Der zuverlässige Partner für Feiern im eigenen Zuhause
Ob es sich um eine Hochzeit im kleinen Kreis, eine runde Geburtstagsfeier, eine stilvolle Abschlussfeier oder ein Sommerfest mit Kollegen handelt – viele Menschen träumen davon, besondere Anlässe ganz persönlich und im vertrauten Umfeld zu feiern. Doch so schön die Idee einer Veranstaltung zu Hause auch ist, oft fehlt es an Erfahrung, Ausstattung oder schlichtweg an Zeit, um eine solche Feier professionell umzusetzen.
Genau hier setzt das Konzept von Rainbow Events an: Das Unternehmen aus Winschoten hat sich darauf spezialisiert, private Feiern und Firmenveranstaltungen direkt vor Ort beim Kunden zu organisieren – stilvoll, zuverlässig und flexibel.
Feiern in vertrauter Umgebung – ohne organisatorischen Aufwand
Das eigene Zuhause bietet eine persönliche und oft emotionale Kulisse für eine Feier. Gleichzeitig stellt es hohe Anforderungen an Planung, Logistik und Ausstattung. Rainbow Events liefert dafür das nötige Know-how sowie das passende Equipment – und verwandelt jede Einfahrt, jeden Garten oder jede Terrasse in eine stimmungsvolle Eventlocation.
Zum umfangreichen Verleihangebot zählen unter anderem:
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Zelte und Pavillons in verschiedenen Größen
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Festmobiliar, Stehtische, Stühle und Hussen
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Zapfanlagen, Kühlschränke und Buffetelemente
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Dekorationselemente, Beleuchtung und Technik
Die individuell abgestimmte Ausstattung sorgt dafür, dass jede Feier den passenden Rahmen erhält – ganz gleich, ob elegant, rustikal oder modern.
Catering mit Konzept – kulinarisch überzeugend
Neben der technischen und optischen Ausstattung übernimmt Rainbow Events auf Wunsch auch die komplette kulinarische Versorgung der Gäste. Vom unkomplizierten Grillbuffet über warme und kalte Buffets bis hin zu professionellem Getränkeservice stehen zahlreiche Varianten zur Auswahl. Die Speisen und Getränke werden direkt vor Ort zubereitet oder geliefert – frisch, hochwertig und geschmackvoll präsentiert.
Auch an besondere Ernährungswünsche oder thematische Konzepte kann das Catering angepasst werden – von vegan bis Fingerfood, von festlich bis familiär.
Hochzeiten, Firmenfeiern & mehr – individuell betreut
Die Stärke von Rainbow Events liegt nicht nur in der Ausstattung, sondern vor allem in der persönlichen Beratung und Organisation. Hochzeiten, Firmenfeiern, Jubiläen oder private Gartenpartys werden individuell geplant und abgestimmt – immer mit Blick auf das Budget, den Stil und die Vorstellungen der Gastgeber.
Dank langjähriger Erfahrung weiß das Team, worauf es bei unterschiedlichen Veranstaltungsformaten ankommt. Auf Wunsch werden auch Programmpunkte, Unterhaltung, Künstler oder Dekorationskonzepte organisiert – alles aus einer Hand.
Ein Ansprechpartner, viele Möglichkeiten
Wer seine Gäste beeindrucken möchte, ohne sich selbst um jedes Detail kümmern zu müssen, findet in Rainbow Events einen kompetenten Partner. Der Vorteil: Ein Ansprechpartner für alles, von der ersten Idee bis zum Abbau am nächsten Tag.
Die Organisation einer Feier im eigenen Zuhause muss kein Kraftakt sein – mit der richtigen Unterstützung wird sie zum unvergesslichen Erlebnis.
Kontakt & Informationen
Rainbow Events
📍 Papierbaan 2F, 9672 BH Winschoten
📧 info@rainboevents.nl
📞 +31 597 – 67 59 37

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Mit Rainbow Events zur perfekten Gartenparty – Feiern unter freiem Himmel leicht gemacht

Die perfekte Gartenparty – Ideen für gelungene Events unter freiem Himmel
Wenn die Temperaturen steigen und die Tage länger werden, verlagert sich das gesellschaftliche Leben zunehmend nach draußen. Gartenpartys erfreuen sich dabei großer Beliebtheit – sei es zur Geburtstagsfeier, einem Sommerfest, einer Hochzeit im Grünen oder als ungezwungene Firmenveranstaltung. Der eigene Garten oder eine freie Fläche wird schnell zur festlichen Kulisse. Doch damit aus einer Idee ein stimmungsvolles Event wird, braucht es weit mehr als Sonnenschein und gute Laune.
Einige zentrale Punkte sollten bei der Organisation nicht übersehen werden. Die richtige Vorbereitung ist entscheidend, um Gästen ein rundum gelungenes Erlebnis zu bieten.
Planung: Der Grundstein für eine gelungene Feier
Bereits im Vorfeld lohnt es sich, die wichtigsten organisatorischen Fragen zu klären: Wie viele Gäste werden erwartet? Welche Form der Bewirtung ist vorgesehen – Buffet, gesetztes Essen oder lockere Häppchen? Sind ausreichend Sitz- und Stehmöglichkeiten vorhanden? Und nicht zuletzt: Welche Alternativen gibt es bei unvorhersehbarem Wetter?
Eine durchdachte Planung sorgt dafür, dass der Gastgeber den Tag genauso entspannt genießen kann wie die Gäste.

Schutz bei jedem Wetter: Zelte schaffen Sicherheit und Atmosphäre
Wetterkapriolen gehören zu den größten Unsicherheitsfaktoren bei Veranstaltungen im Freien. Die passende Zeltlösung bietet hier nicht nur Schutz, sondern auch gestalterische Möglichkeiten. Zelte strukturieren den Raum, schaffen einen festlichen Rahmen und lassen sich mit Licht, Mobiliar und Dekoration individuell gestalten. Auch bei großer Hitze bieten sie Schatten, während an kühleren Abenden Heizstrahler oder wärmende Textilien für Komfort sorgen.
Stimmung mit Stil: Musik, Dekoration und Lichtkonzepte
Die Atmosphäre einer Gartenparty lebt von Details: dezente Hintergrundmusik, gut platzierte Lichtquellen wie Lichterketten, Laternen oder Spotlights und eine geschmackvolle Tischgestaltung. Farblich abgestimmte Dekoelemente, Blumen, Lampions oder individuell gestaltete Ballonarrangements setzen Akzente und sorgen für einen bleibenden Eindruck.
Unterhaltung für jede Altersgruppe
Während die kleinen Gäste meist von Hüpfburgen begeistert sind, sorgen Live-Musik, DJs oder Showeinlagen für das passende Programm bei Erwachsenen. Künstlerische Beiträge – von Zauberern über Walking Acts bis zu Ballonkünstlern – werten das Event zusätzlich auf und schaffen abwechslungsreiche Unterhaltung für jede Generation.
Kulinarisches Konzept: Catering mit System
Ein gelungenes Fest wird häufig an der Qualität des Essens gemessen. Ein professionelles Catering – ob in Form von Foodtrucks, BBQ-Stationen oder elegantem Buffet – garantiert nicht nur geschmackliche Vielfalt, sondern auch organisatorische Erleichterung. Ergänzt wird dies durch passende Ausstattung wie Geschirr, Gläser, Kühltechnik und Servierstationen. Wer alles aus einer Hand mietet, kann sich auf einen reibungslosen Ablauf verlassen.
Rainbow Events: Spezialist für Gartenpartys und Outdoor-Events
Wer bei der Planung auf einen erfahrenen Partner setzen möchte, findet in Rainbow Events aus Winschoten einen professionellen Dienstleister für Gartenfeste jeder Art – ob privat, geschäftlich oder vereinsbasiert. Das Unternehmen bietet ein umfangreiches Portfolio, das von Zeltverleih über Catering, Dekoration, Luftballons, Künstlervermittlung bis hin zu Hüpfburgen reicht.
Mit Kreativität, Organisationstalent und dem Blick für das gewisse Extra unterstützt Rainbow Events bei der Umsetzung individueller Gartenpartys – zuverlässig, flexibel und mit dem nötigen Gespür für Stil und Atmosphäre.
Weitere Informationen, persönliche Beratung und Mietangebote sind direkt im Partyshop in Winschoten erhältlich:
📍 Papierbaan 2F, 9672 BH Winschoten
📧 info@rainboevents.nl
📞 +31 597 – 67 59 37
