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Bundesweite Impfpflicht für den Gesundheits- und Pflegebereich gilt ab dem 15. März
Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Wer im Gesundheits- und Pflegebereich arbeitet, trägt eine besonders hohe Verantwortung. Meine herzliche Bitte an die noch Unschlüssigen: lassen Sie sich jetzt impfen. Schützen Sie sich und die Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit Anvertrauten.”
Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen ab dem
15. März ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a Infektionsschutzgesetz) gilt bundesweit. Mit dem vom Bundestag im Dezember beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer COVID-19-Infektion geschützt werden.
Hierzu Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Die Mehrzahl der von der Impfpflicht betroffenen rund 240.000 Niedersächsinnen und Niedersachsen ist bereits geimpft. Und doch wissen wir aus den Einrichtungen, dass ein kleiner Anteil noch keinen vollständigen Impfschutz hat. All diejenigen bitte ich herzlich, lassen Sie sich jetzt impfen, damit Sie mit zwei Impfdosen bis zum 15. März einen vollständigen Impfschutz vorweisen können. Zwei mal 30 Minuten Zeit für einen Impftermin sind ein gutes Invest in Ihre eigene Gesundheit und den Schutz derjenigen, die Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit anvertraut sind. Denn Hochbetagte und Pflegebedürftige sowie Menschen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, im schlimmsten Fall tödliche COVID-19-Krankheitsverläufe.”
Das Infektionsschutzgesetz regelt, dass alle Personen impfverpflichtet sind, die über einen längeren Zeitraum in der Einrichtung tätig sind. Das bedeutet, dass neben den Beschäftigten auch Ehrenamtliche, rechtliche Betreuer, externe Dienstleistende sowie Mitarbeitende in Verwaltung, Technik oder IT betroffen sind, sofern keine räumliche Abgrenzung möglich ist. Dies ist unabhängig von der Art der Beschäftigung oder Selbstständigkeit.
Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis zu 2.500 Euro, behördliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote sowie weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die Kontrolle der Nachweispflicht obliegt künftig den kommunalen Gesundheitsämtern. So regelt es das Bundesinfektionsschutzgesetz. Ein einheitliches Verfahren zur Umsetzung befindet sich derzeit in der Abstimmung aller Beteiligten auf Bund- und Länderebene.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2 zum Schutz der betreuten Personen und zum eigenen Schutz kann nur durch eine sehr hohe Impfquote in diesen Berufen erzielt werden. Wir hoffen, dass der voraussichtlich Ende Februar in Deutschland ausgelieferte Proteinimpfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax die Menschen überzeugt, die den hochwirksamen mNRA-Impfstoffen skeptisch gegenüberstehen. Wir rechnen mit rund 180.000 Dosen für Niedersachsen. Den Impfstoff werden die kommunalen Impfteams dann zunächst prioritär für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegebereichen vorhalten.”
Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 geimpft werden können, sind von der Impfpflicht befreit, wenn sie ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen, in dem die medizinische Kontraindikation konkret und nachvollziehbar attestiert ist. Für diese Personen besteht die tägliche Testpflicht fort. Genesene Personen unterfallen ebenfalls nicht der Impfpflicht.
Sollte ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis ab dem 16. März 2022 seine Gültigkeit aufgrund Zeitablaufs verlieren, ist ein neuer Nachweis spätestens einen Monat nach Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Nachweises vorzulegen.
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Hintergrund und Service-Informationen
Für wen gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht genau?
Der Nachweispflicht unterliegen nach § 20 a IfSG Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind:
- Krankenhäuser,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
- Dialyseeinrichtungen,
- Tageskliniken,
- Entbindungseinrichtungen,
- Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen,
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
- Rettungsdienste,
- sozialpädiatrische Zentren nach § 119 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nach § 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und Dienste der beruflichen Rehabilitation,
- Begutachtungs- und Prüfdienste, die auf Grund der Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder des Elften Buches Sozialgesetzbuch tätig werden,
- Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind,
- Personen, die in ambulanten Pflegediensten und weiteren Unternehmen, die den in §20 a IfSG Nummer 2 genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten, tätig sind.
Zu diesen Unternehmen gehören insbesondere:
- ambulante Pflegeeinrichtungen gemäß § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie Einzelpersonen gemäß § 77 des Elften Buches Sozialgesetzbuch,
- ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
- Unternehmen, die Assistenzleistungen nach § 78 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen,
- Unternehmen, die Leistungen der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und § 46 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Frühförderungsverordnung oder heilpädagogische Leistungen nach § 79 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen,
- Beförderungsdienste, die für die genannten Einrichtungen dort behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Personen befördern oder die Leistungen nach § 83 Absatz 1 Nummer 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen, und
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen beschäftigen.


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Werte schaffen. Energiekosten senken. Fürs Alter vorsorgen. Jetzt loslegen.
Clever ins Eigenheim investieren – Werte schaffen, Energiekosten senken, fürs Alter vorsorgen. Jetzt loslegen.
Wer heute in sein Zuhause investiert, denkt weiter als nur bis zur nächsten Renovierung. Es geht um Werterhalt, um nachhaltige Kostensenkung und um eine solide Altersvorsorge. Genau hier setzt Finanzierungsexperte Sven Albert aus Leer an. Als BauWoLe-Partner verbindet er Eigenheimbesitzer mit dem passenden Handwerk – und sorgt dafür, dass Ihr Projekt auf einem stabilen finanziellen Fundament steht.
Ob neue Küche, Wintergarten, Auffahrt, Wärmedämmung oder moderne Heizungsanlage: Jede Maßnahme steigert Komfort und Immobilienwert. Besonders energetische Sanierungen zahlen sich langfristig aus – durch deutlich geringere Energiekosten und eine höhere Unabhängigkeit von Preissteigerungen.
Ganzheitlich planen statt Stückwerk finanzieren
Sven Albert empfiehlt, Modernisierungen nicht isoliert zu betrachten. Wer beispielsweise eine neue Küche plant, sollte auch angrenzende Gewerke realistisch mit einkalkulieren:
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Erneuerung der Elektrik
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modernes Beleuchtungskonzept
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neue Wand- und Bodenfliesen
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notwendige Malerarbeiten
Oft entstehen genau hier zusätzliche Kosten, die im ersten Moment unterschätzt werden. Eine durchdachte Finanzierung berücksichtigt deshalb nicht nur die Hauptinvestition, sondern das gesamte Projektumfeld.
Sein Rat: Lieber einen finanziellen Puffer einplanen. Unerwartete Mehrkosten lassen sich so souverän abfangen, ohne dass Ihre Kalkulation ins Wanken gerät.
Mehrere Projekte bündeln – effizienter und oft günstiger
Nicht selten lohnt es sich, zwei oder sogar drei Maßnahmen in einem Zug zu finanzieren. Wer beispielsweise die Küche modernisiert, kann gleichzeitig die Elektrik auf den neuesten Stand bringen oder angrenzende Räume renovieren.
Das Ergebnis:
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nur eine Bauphase
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bessere Abstimmung der Gewerke
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häufig günstigere Gesamtkonditionen
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schnellerer Abschluss der Arbeiten
Denn Hand aufs Herz: Wer möchte schon dauerhaft auf einer Baustelle wohnen?
Werte sichern – Zukunft gestalten
Jede Investition ins Eigenheim ist auch eine Investition in Ihre Zukunft. Modernisierungen erhöhen die Lebensqualität, steigern den Immobilienwert und sorgen dafür, dass größere Sanierungen im Rentenalter bereits abgeschlossen sind.
Wer heute in Dämmung, effiziente Heiztechnik oder hochwertige Ausstattung investiert, reduziert langfristig Betriebskosten und schafft finanzielle Entlastung für später.
Ihr starker Partner in Leer
Sven Albert begleitet Sie mit Erfahrung, Marktkenntnis und einem klaren Blick für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Als BauWoLe-Partner bringt er Handwerk und Finanzierung zusammen – strukturiert, planbar und transparent.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihr Projekt strategisch anzugehen.
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Seriöse Finanzierung – direkt vor Ort mit persönlicher Beratung
Bei Sven Albert haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite – gemeinsam mit der traditionellen Bausparkasse Schwäbisch Hall. Hier bauen Sie eine seriöse, solide Finanzierung auf, die genau auf Ihre Wohnträume und Pläne zugeschnitten ist. Schon bevor Sie mit der Renovierung, dem Anbau oder der Modernisierung Ihres Eigenheims beginnen, können Sie die Finanzierung in trockenen Tüchern haben.
Sie wissen von Anfang an, welchen Finanzierungsrahmen Sie haben, können Puffer für unerwartete Mehrkosten einplanen und alle verfügbaren Fördermöglichkeiten optimal nutzen. Anders als bei anonymen Callcentern haben Sie hier einen direkten Ansprechpartner aus Ostfriesland, der Sie persönlich begleitet, auf Ihre Fragen eingeht und Sie Schritt für Schritt unterstützt.
Sven Albert verfügt über langjährige Erfahrung mit Neubau- und Modernisierungsprojekten und ein großes Netzwerk an Bau- und Handwerkspartnern. So können Sie sicher sein, dass Ihr Projekt professionell geplant, finanziert und umgesetzt wird – ohne böse Überraschungen. Ein Beratungsgespräch ist unverbindlich und kostenfrei und sollte frühzeitig als erster Schritt genutzt werden, damit alle weiteren Maßnahmen auf einer sicheren Basis starten können. So wird Ihr Eigenheimtraum von Anfang an Realität – entspannt, planbar und abgesichert.
Kontaktieren Sie Sven Albert – Ihr persönlicher Berater vor Ort
Sven Albert
Selbstständiger Berater
Mobil: 01522 / 2686457
Telefon: 0491 / 20340108
E‑Mail: sven.albert@schwaebisch-hall.de
Neues Büro in 26789 Leer:
Heisfelder Str. 111 a
Tel: 0491 / 20340108

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Teurer Schutz für die Gesundheit: Niedersachsen drängt auf drastische Tabaksteuer-Erhöhung
Kampf gegen Nikotinsucht: Gesundheitsminister Philippi fordert deutliche Erhöhung der Tabaksteuer
HANNOVER. Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) macht Druck im Kampf gegen die Nikotinabhängigkeit. Als diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz bezeichnete er eine Anhebung der Tabaksteuer nun als „überfällig“ und unterstützt entsprechende Vorstöße auf Bundesebene ausdrücklich.
„Einstiegshürden massiv erhöhen“
Laut Philippi reichen abschreckende Fotos auf Zigarettenpackungen allein nicht aus, um den Konsum nachhaltig zu senken. Er setzt auf ein umfassendes Maßnahmenpaket, in dem die Preisgestaltung eine Schlüsselrolle spielt. „Wir müssen die Einstiegshürden in die Nikotinabhängigkeit weiter erhöhen“, so der Minister. Ziel sei es vor allem, Jugendliche und junge Erwachsene vor den Gefahren des Rauchens und Vapens zu schützen.
Als Vorbild nannte er Länder wie Australien, in denen extrem hohe Tabaksteuern nachweislich zu einem Rückgang des Konsums geführt haben. Ergänzend forderte er ein striktes Werbeverbot für Tabakprodukte sowie eine intensivierte Aufklärung über die gesundheitlichen Schäden durch Nikotin.

Lungenkrebs: Eine vermeidbare Todesursache
Die medizinische Dringlichkeit untermauerte der Minister mit erschreckenden Zahlen aus Niedersachsen:
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Lungenkrebs ist bei Männern die häufigste und bei Frauen die zweithäufigste Krebstodesursache.
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Unter den Neuerkrankungen belegt Lungenkrebs bei Männern Platz zwei und bei Frauen Platz drei.
„Viele dieser Erkrankungen ließen sich durch den Verzicht auf das Rauchen vermeiden“, betonte Philippi. Eine Entscheidung gegen das Nikotin sei immer auch eine Entscheidung für ein längeres Leben.
Trend bei jungen Menschen: E‑Zigaretten im Fokus
Hintergrund der Debatte sind aktuelle Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zwar ist die Zahl der jugendlichen Raucher (12 bis 17 Jahre) seit 2001 massiv von knapp 28 % auf etwa 6,4 % gesunken, doch neue Trends bereiten Sorgen:
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Einweg-E-Zigaretten (Vapes) bleiben beliebt: 7 % der 12- bis 17-Jährigen und sogar 12 % der 18- bis 25-Jährigen haben diese Produkte im letzten Monat konsumiert.
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Bei den jungen Erwachsenen (18–25 Jahre) rauchen immer noch über 33 % der Männer und rund 18 % der Frauen.
Niedersachsen hatte bereits 2025 zusammen mit anderen Bundesländern eine Initiative zur Verschärfung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Mit der Forderung nach einer Steuererhöhung zieht der Minister nun die nächste Stufe im Kampf gegen die Sucht.
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Ostfriesland: Rauchfrei ohne Rückfall: Mit sanften Methoden zum dauerhaften Erfolg
Mit bewährten Methoden wie der Kinesiologie und Ohrakupunktur begleitet Astrid Frey ihre Patienten auf dem Weg in ein rauchfreies und vitales Leben. Ihr Fokus liegt dabei auf einer nachhaltigen Unterstützung, die über die reine Willenskraft hinausgeht.
Gesundheit & Wohlbefinden: Nachhaltige Wege zur Rauchfreiheit
WESTOVERLEDINGEN – Der Jahresbeginn ist klassisch die Zeit der guten Vorsätze. Ganz oben auf der Liste vieler Menschen steht der Wunsch, endlich rauchfrei zu werden. Doch die Statistik zeigt: Ohne Unterstützung fallen viele nach nur wenigen Wochen in alte Muster zurück. Die Heilpraktikerin Astrid Frey aus Ihrhove setzt in ihrer Naturheilpraxis auf ganzheitliche Methoden, um den Ausstieg sanfter und erfolgreicher zu gestalten.
Der Weg zum Nichtraucher wird oft als reiner Kampf der Willenskraft missverstanden. Doch das Verlangen nach Nikotin ist eng mit inneren Blockaden und dem sogenannten „inneren Schweinehund“ verknüpft. In der Naturheilpraxis in Westoverledingen kommen daher gezielte Verfahren zum Einsatz, die sowohl die körperliche als auch die psychische Komponente der Abhängigkeit adressieren.
Kinesiologie und Ohrakupunktur als Unterstützung
Zwei wesentliche Säulen in der Begleitung zur Rauchfreiheit sind die Kinesiologie und die Ohrakupunktur:
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Kinesiologie: Diese Methode hilft dabei, blockierende Muster aufzuspüren. Es geht darum herauszufinden, was den Einzelnen wirklich am Rauchen festhält – denn oft ist es weit mehr als nur die reine Nikotinsucht. Durch das Erkennen dieser Strukturen lassen sich individuelle Alternativen entwickeln, um das Verlangen in kritischen Momenten erfolgreich zu „überlisten“.
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Ohrakupunktur: Hierbei werden gezielte Impulse gesetzt, die das akute Verlangen dämpfen können. Diese Form der Akupunktur ist darauf ausgelegt, das Nervensystem zu beruhigen und den Entzugsprozess physisch zu erleichtern, ohne dass die oft befürchtete „Nadel-Panik“ entstehen muss.
Ganzheitliche Gesundheit im Fokus
Neben der Raucherentwöhnung bietet die Praxis von Astrid Frey ein breites Spektrum an naturheilkundlichen Therapien an, um den Körper wieder in sein natürliches Gleichgewicht zu bringen. Dazu gehören unter anderem:
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Fußreflexzonen-Therapie: Zur Harmonisierung des Energiehaushalts.
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Dorn-Therapie und Breuß-Massage: Zur Stärkung des Rückens und Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens.
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Metamorphose & Nosoden-Therapie: Ansätze, die Körper und Seele gleichermaßen einbeziehen.
Das Ziel der Behandlung ist es, dass „rauchfrei“ nicht nur ein kurzfristiger Vorsatz bleibt, sondern zu einem dauerhaften, neuen Lebensgefühl führt.
Kontakt & Information:
Naturheilpraxis Astrid Frey
Spiekerooger Str. 12, 26810 Westoverledingen
Telefon: 04955 9899844
E‑Mail: info@astridfrey.de
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