Lokal
CDU legt Haushaltskonzept 2026 vor: Mehr Unterstützung für Kommunen, Sicherheit und Zukunftsinvestitionen
„Niedersachsen muss klare Prioritäten setzen“
CDU-Fraktion legt Haushaltsantrag 2026 vor – Fokus auf Kommunen, Sicherheit und Zukunftsinvestitionen
Landkreis Leer / Hannover. Mit ihrem Haushaltsantrag für das Jahr 2026 fordert die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen einen klaren Kurswechsel in der Finanzpolitik des Landes. Unter dem Leitmotiv „Für starke Kommunen. Für mehr Sicherheit. Für neue Zukunftschancen.“ setzt die Opposition eigene Schwerpunkte in den laufenden Haushaltsberatungen des Niedersächsischen Landtages.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Sprecher für Haushalt und Finanzen, kritisiert die rot-grüne Landesregierung deutlich:
„Rot-Grün verteilt Geld ohne Richtung – wir wollen dort investieren, wo es unser Land wirklich stärkt.“
„Das Land muss Schutzpatron der Kommunen sein – nicht ihr Insolvenzverwalter“
Zentrales Element des CDU-Haushaltsantrags ist der „Pakt für starke Kommunen“. Städte, Gemeinden und Landkreise sollen um mehr als 800 Millionen Euro zusätzlich entlastet werden. Insgesamt sieht die CDU ein Volumen von über zwei Milliarden Euro vor, von denen mehr als eine Milliarde Euro jährlich dauerhaft in die kommunalen Haushalte fließen soll.
Hintergrund ist die angespannte Finanzlage vieler Kommunen – auch im Landkreis Leer. „Alle Städte, Samtgemeinden und Gemeinden sowie der Landkreis selbst kämpfen inzwischen mit massiven Defiziten“, so Thiele. Während das Land hohe Rücklagen bilde, rutschten Kommunen immer tiefer ins Minus.
Die CDU fordert deshalb eine strukturelle und dauerhafte Entlastung: Kernmaßnahme ist die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich um 750 Millionen Euro. Finanziert werden soll dies durch Einsparungen im Landeshaushalt, etwa bei Sicherheitsreserven, Personalrücklagen und Sondervermögen.
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Klarer Schnitt im „Förderdschungel“
Neben höheren Zuweisungen setzt die CDU auf einen Abbau bürokratischer Strukturen. Mehr als 100 Förderrichtlinien für Kommunen führten laut Thiele zu einem unübersichtlichen Förderwirrwarr, der Verwaltungen überfordere.
Die CDU will Förderrichtlinien reduzieren und stattdessen direkte Mittelzuweisungen über den Kommunalen Finanzausgleich stärken. Das geplante Kommunal-Fördergesetz der Landesregierung reiche dafür nicht aus, kritisiert Thiele.
Weitere Entlastungen und Investitionen für Kommunen
Der CDU-Haushaltsantrag enthält zusätzliche gezielte Maßnahmen zugunsten der kommunalen Ebene, darunter:
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30 Mio. Euro für die konsequente Dualisierung der Erzieherausbildung
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20 Mio. Euro für Sprachbildung und Sprachförderung in Kitas
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11,86 Mio. Euro für den Zivil- und Katastrophenschutz
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2,5 Mio. Euro zur Defizitabdeckung kommunaler Theater
Ziel sei nicht nur finanzielle Stabilität, sondern auch die Funktionsfähigkeit der kommunalen Demokratie, betont Thiele. Vor Ort entschieden sich Vertrauen und Akzeptanz staatlichen Handelns.
Bildungspaket für Kita und Schule
Mit einem „Bildungspaket Kita & Schule“ im Umfang von 70 Millionen Euro will die CDU frühe Bildung gezielt stärken. Schwerpunkte sind Sprachförderung, Schulsozialarbeit und die Modernisierung der Erzieherausbildung.
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20 Mio. Euro für Sprachförderung in Kitas
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20 Mio. Euro für Schulsozialarbeit
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30 Mio. Euro für eine dualisierte und vergütete Erzieherausbildung
„Sprachkompetenz ist der Schlüssel für Bildungserfolg“, so Thiele. Kinder müssten mit besseren Deutschkenntnissen in die Schule starten.
Sicherheitsoffensive 2026
Mit der „Sicherheitsoffensive 2026“ setzt die CDU einen Gegenakzent zur rot-grünen Innenpolitik. Gefordert werden:
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500 zusätzliche Polizeianwärterstellen
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50 Mio. Euro für eine digitale Beweismittel-Cloud zur Bekämpfung von Cyberkriminalität
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Weitere Mittel für eine schnellere Identitätsklärung bei Ausreisepflichtigen
„Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates und darf nicht vernachlässigt werden“, erklärt Thiele.
Investitionen in Infrastruktur, Wirtschaft und Gesundheit
Auch bei der Infrastruktur sieht die CDU großen Handlungsbedarf. Vorgesehen sind:
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50 Mio. Euro zusätzlich für Straßen, Brücken und Radwege
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6,6 Mio. Euro jährlich für die Hinterlandanbindung der Seehäfen
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Zusätzliche Mittel für Start-ups, Tourismus sowie Luft- und Raumfahrtforschung
Ein weiteres zentrales Vorhaben ist ein Investitionspaket von 80 Millionen Euro für ein krisenfestes Gesundheitswesen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen in die Lage versetzt werden, im Krisenfall mindestens 72 Stunden autark zu arbeiten.
Rücklagen nutzen statt neue Schulden
Deutliche Kritik übt Thiele an der geplanten Kreditaufnahme der Landesregierung. Statt neuer Schulden fordert die CDU die vorrangige Nutzung bestehender Rücklagen.
„Wer neue Schulden macht, obwohl ausreichend Rücklagen vorhanden sind, handelt verantwortungslos gegenüber kommenden Generationen“, so Thiele. Niedersachsen brauche Haushaltsdisziplin, Staatsmodernisierung und eine Senkung der Staatsquote statt immer neuer Kredite.
Den Kurs von Finanzminister Heere bezeichnet Thiele als „schuldengetriebene Politik auf Kosten der Zukunft“. Mit dem Haushaltsantrag 2026 wolle die CDU zeigen, dass Stärkung von Kommunen und Wirtschaft auch ohne zusätzliche Schulden möglich ist.
Mit ihrem Haushaltsantrag 2026 präsentiert die CDU-Landtagsfraktion einen umfassenden Gegenentwurf zur rot-grünen Finanzpolitik. Im Mittelpunkt stehen starke Kommunen, mehr Sicherheit, bessere Bildung sowie gezielte Zukunftsinvestitionen – finanziert durch Umschichtungen und Einsparungen statt neuer Schulden.
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Lokal
Energie-Zukunft in Westoverledingen: Großer Andrang bei der Sanierungsmesse!
Voller Erfolg bei der Premiere: Großer Andrang auf der Energie- und Gebäudesanierungsmesse in Westoverledingen
Westoverledingen – Dass das Interesse an modernen Sanierungslösungen und effizienter Energienutzung in der Region groß ist, hat sich am 7. Juni eindrucksvoll gezeigt: Die erste Energie- und Gebäudesanierungsmesse der Gemeinde Westoverledingen stieß auf eine bemerkenswerte Resonanz und erwies sich für alle Beteiligten als voller Erfolg.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Veranstaltung, um sich aus erster Hand über aktuelle Möglichkeiten der energetischen Modernisierung zu informieren. In einer entspannten Atmosphäre bot die Messe die ideale Plattform, um komplexe Fragen direkt mit Fachleuten zu erörtern und praxisnahe Lösungen für die eigenen vier Wände zu finden.
Fachkompetenz aus der Nachbarschaft
Insgesamt präsentierten 17 Unternehmen aus Westoverledingen ihr breites Leistungsspektrum. Das Themenspektrum war dabei so vielfältig wie die Herausforderungen der Energiewende: Von erneuerbaren Energien über innovative Heizungssysteme und Elektrotechnik bis hin zu spezialisierten Beratungsangeboten und fachgerechter Gebäudesanierung.
Die Aussteller überzeugten durch innovative Ansätze und konkrete Anwendungsbeispiele. Doch nicht nur für die Besucher war die Messe ein Gewinn: Auch unter den teilnehmenden Unternehmen fand ein reger Austausch statt, der das lokale Netzwerk nachhaltig stärkt.
Ein wichtiges Signal für die Zukunft
Bürgermeister Theo Douwes zeigte sich mit der Premierenveranstaltung mehr als zufrieden: „Wir freuen uns sehr über den großen Zuspruch und das rege Interesse. Die Messe hat deutlich unterstrichen, wie essenziell der Austausch und die Information rund um Energieeffizienz und Sanierungsmaßnahmen für unsere Einwohner sind. Dass so viele Menschen gekommen sind und aktiv das Beratungsgespräch suchten, ist ein klares Zeichen für den hohen Bedarf an solchen Informationsplattformen.“
Fortsetzung bereits im Gespräch
Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen zieht die Gemeinde bereits in Betracht, die Messe in Zukunft zu etablieren. Eine Neuauflage soll erneut aktuelle Trends und drängende Fragen aufgreifen, um den Bürgern auch weiterhin konkrete Hilfestellungen bei ihren Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben zu bieten.
Für alle, die den Termin am 7. Juni verpasst haben oder sich weiterführend informieren möchten, bietet die Gemeinde Westoverledingen eine zentrale Anlaufstelle. Umfassende Informationen zu aktuellen Förderprogrammen und Beratungsangeboten rund um das Thema energieeffiziente Gebäudesanierung sind jederzeit online abrufbar unter:
www.westoverledingen.de/buergerservice/klimaschutz
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Lokal
Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Lokal
Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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