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Coronavirus: Neues Maßnahmenpaket
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
- Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt.
- Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.
2. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
3. Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 ‑als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).
4. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
5. Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
6. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio‑, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
7. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
8. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-OfficeLösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
9. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
10. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.
11. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.
12. Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach § 28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.
13. Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht1 für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.
14. Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.
15. Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs- ) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.
16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO Emsland/Papenburg
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Illegaler Tierhandel 2025 – Immer mehr Fälle aufgedeckt
Ein herzkranker illegal transportierter Hundewelpe. Copyright: Tierheim Freital
Illegaler Heimtierhandel: Fallzahlen steigen 2025 erneut an
Eine neue Auswertung des Deutschen Tierschutzbundes bestätigt einen besorgniserregenden Trend: Der illegale Handel mit Heim- und Wildtieren nimmt wieder zu. Besonders die Belastung für Tierheime und das Leid der oft kranken Tiere erreichen neue Höchststände.
Der illegale Heimtierhandel bleibt eines der größten Tierschutzprobleme in Deutschland. Laut der aktuellen Statistik wurden im Jahr 2025 mindestens 2.250 Tiere in 257 aufgedeckten Fällen registriert. Damit steigen die Zahlen nach einem vorübergehenden Rückgang nach der Coronapandemie wieder deutlich an. Da die Dunkelziffer massiv sein dürfte, bilden diese Zahlen nur die Spitze des Eisbergs ab.
Skrupelloses Geschäft mit dem Tierleid
Die betroffenen Tiere werden meist unter katastrophalen Bedingungen gezüchtet und viel zu jung illegal transportiert. „Der skrupellose Handel mit Hunden und Katzen geht unaufhörlich weiter“, warnt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin beim Deutschen Tierschutzbund. Neben Hunden und Katzen geraten zunehmend auch exotische Wildtiere in den Fokus der Schmuggler.
Die Zahlen für 2025 im Überblick:
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Hunde: 598 Tiere (vor allem Moderassen wie Zwergspitze, Malteser und Pudel).
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Katzen: 56 Tiere.
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Andere Arten: 1.596 Tiere, darunter Landschildkröten, Vogelspinnen, aber auch Exoten wie Affen, Zebras und ein Serval.
Die Hauptregionen für Aufgriffe waren Bayern, Sachsen und Hamburg. Als häufigstes Herkunftsland wurde bereits zum zehnten Mal in Folge Rumänien identifiziert, gefolgt von Bulgarien.
Forderungen nach strengeren Gesetzen
Um dem kriminellen Handel das Handwerk zu legen, fordert der Deutsche Tierschutzbund ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren oder zumindest eine strikte Identitätspflicht für Verkäufer auf Online-Portalen. Ein Lichtblick ist die jüngst vom EU-Parlament beschlossene Verordnung zur EU-weiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, welche die Rückverfolgbarkeit verbessern soll.
Tierheime am Limit
Die Folgen des illegalen Handels tragen oft die ohnehin überlasteten Tierheime. Die beschlagnahmten Tiere sind häufig schwer krank und benötigen eine kostenintensive medizinische Betreuung. Trotz der Zusage im Koalitionsvertrag, Tierheime finanziell zu unterstützen, fehlen im Bundeshaushalt 2026 bislang die entsprechenden Mittel. Der Tierschutzbund sieht die Bundesregierung hier dringend in der Pflicht, um den drohenden Kollaps der Einrichtungen abzuwenden.
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Raus aus dem Hamsterrad: Wenn das Leben nur noch aus Funktionieren besteht
Wenn das Leben nur noch aus „Funktionieren“ besteht: Der Weg zurück zu sich selbst
Kennen Sie diese Phasen, in denen sich das Leben wie ein endloser Marathon anfühlt? Ein Umbruch jagt den nächsten, Krisen fordern Ihre gesamte Kraft und plötzlich bemerken Sie: Die innere Ruhe ist verschwunden. Der Kopf ist voll, der Körper steht unter Dauerstrom.
In solchen Momenten schalten wir oft auf „Autopilot“. Wir funktionieren präzise wie ein Uhrwerk, um den Alltag zu bewältigen – doch das eigentliche Leben, das Spüren und Genießen, findet ohne uns statt.
Dein Körper spricht, wenn der Kopf schweigt
Als Kinesiologin betrachte ich den Menschen als untrennbare Einheit. Psychische Belastungen sind weit mehr als nur „belastende Gedanken“. Sie manifestieren sich als handfeste energetische und körperliche Blockaden.
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Der Stress „sitzt“ tief in den Muskeln.
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Verzweiflung blockiert den natürlichen Energiefluss.
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Das Nervensystem verharrt in einem erschöpfenden Überlebensmodus.
Wenn wir aufhören zu fühlen, um den Schmerz oder den Stress zu bewältigen, beginnt der Körper, die Signale zu senden, die wir im Kopf nicht mehr zulassen.
Kein Standard-Rezept, sondern Ihr individueller Weg
Das Wichtigste, was ich in meiner täglichen Arbeit gelernt habe: Es gibt keinen Einheitsweg aus einer Krise. Jeder Mensch bringt seine eigene Geschichte, individuelle Stressmuster und ein ganz persönliches Tempo mit.
In der Kinesiologie nutzen wir den Muskeltest als präzises Biofeedback-Instrument Ihres Körpers. Anstatt nach starren Schemata vorzugehen, schauen wir ganz individuell:
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Was braucht Ihr System jetzt gerade wirklich? Geht es um Entlastung, Stabilisierung oder einen sanften Impuls zur Veränderung?
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Wo liegen die Ursachen? Wir suchen nach den Wurzeln der Anspannung, die Sie am freien Atmen hindern.
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Welche Ressourcen schlafen in Ihnen? Wir reaktivieren Ihre persönlichen Kraftquellen, damit Sie nicht mehr nur funktionieren, sondern wieder lebendig spüren.
Woran merken Sie, dass Sie im „Funktions-Modus“ feststecken?
Die folgenden Symptome sind häufige Indikatoren dafür, dass Ihr System Hilfe benötigt:
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Psychische Belastung: Erschöpfung, Traurigkeit, ein Gefühl innerer Leere, Angst, ständiges Grübeln oder tiefsitzende Selbstzweifel.
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Psychosomatische Signale: Schlafstörungen, chronische Verspannungen, Verdauungsprobleme, Zähneknirschen oder eine bleierne Müdigkeit.
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Lebenskrisen & Umbrüche: Überforderung im Beruf, Trauerprozesse, Trennungen, familiäre Konflikte oder die Suche nach dem Sinn in neuen Lebensphasen (wie dem Renteneintritt oder dem Auszug der Kinder).
Den Kreislauf durchbrechen
Heilung beginnt dort, wo wir aufhören zu kämpfen und anfangen hinzuschauen. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Ihren Kopf entlasten und Ihren Körper wieder in die Entspannung führen können – maßgeschneidert auf Ihre aktuelle Lebenssituation.
Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Wenn Sie das Gefühl haben, festzustecken, lassen Sie uns gemeinsam schauen, was Ihr Körper Ihnen sagen möchte.
„Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst du im Heute von Neuem anfangen.“ (Buddha)
Kontakt & Beratung
Gerne begleite ich Sie auf Ihrem Weg zu mehr Leichtigkeit und innerer Balance.
Naturheilpraxis Astrid Frey Spiekerooger Str. 12, 26810 Westoverledingen
Telefon: 04955 / 9899844 | Mobil: 0152 5183 8740
E‑Mail: info@astridfrey.de
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Frühlings-Walking im Julianenpark: Bewegung, Waldluft & Geselligkeit
Genießen Sie den Frühling in Leer aktiv! Jeden Mittwoch um 14 Uhr lädt die Nordic-Walking-Gruppe im Julianenpark zum gemeinsamen Laufen und Klönen ein. Hier stehen sportliches Miteinander und lockere Geselligkeit im Fokus – auch abseits der Strecke. Egal ob Anfänger oder Fortgeschrittene, mit oder ohne Stöcke: Die Teilnahme unter der Leitung von Heilpraktikerin Astrid Frey ist kostenfrei und unverbindlich. Treffpunkt ist der Parkplatz bei Burger King. Atmen Sie tief durch und bewegen Sie sich mit in bester Gesellschaft!
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40 Jahre Tschernobyl: Proteste fordern Atomausstieg
40 Jahre nach Tschernobyl: Bundesweite Proteste und Forderung nach komplettem Atomausstieg
Bonn/Berlin – Am kommenden Sonntag, den 26. April 2026, jährt sich die verheerende Atomkatastrophe von Tschernobyl zum 40. Mal. Anlässlich dieses historischen Datums mahnt der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) an die Opfer der Atomindustrie und fordert mit Nachdruck die Vollendung des Atomausstiegs – national wie international.
Mahnwachen und Proteste im gesamten Bundesgebiet
Rund um den Jahrestag organisieren Anti-Atomkraft-Initiativen bundesweit zahlreiche Aktionen, darunter Mahnwachen, Gottesdienste und Informationsveranstaltungen. Schwerpunkte der Proteste bilden ehemalige und aktuelle Atomstandorte wie Lingen in Niedersachsen und Neckarwestheim in Baden-Württemberg. Der BBU betont, dass die Gefahr durch die Nutzung der Kernenergie keineswegs gebannt sei, solange Anlagen wie die Uranfabriken in Gronau (NRW) und Lingen weiterhin mit unbefristeten Genehmigungen Brennstoff für ausländische Reaktoren produzieren.
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Kritik an Forschung und Neubauplänen
Besonderen Zündstoff bietet der Forschungsreaktor in Garching (Bayern), dessen endgültige Stilllegung der Verband seit Langem fordert. Auch die anhaltende Atomforschung in Deutschland sowie Pläne zum Bau neuer Kraftwerke – unter anderem in den Niederlanden – stehen massiv in der Kritik. BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz verweist darauf, dass weltweit weiterhin kein Endlager für den produzierten Atommüll existiert.
Widerstand gegen Castor-Transporte
Aktuell mobilisiert der BBU zudem gegen die Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus. Erst am frühen Mittwochmorgen erreichte der zweite von insgesamt 152 geplanten Castorbehältern das Zwischenlager in Ahaus unter lautstarkem Protest. Auch drohende Transporte aus Großbritannien zum Standort Brokdorf in Schleswig-Holstein sowie die regelmäßigen Urantransporte quer durch Deutschland werden vom Verband abgelehnt.
“Atomausstieg ist noch nicht abgeschlossen”
Obwohl im April 2023 die letzten deutschen AKW vom Netz gingen, sieht der BBU das Ziel noch nicht erreicht. „Damit ist der Atomausstieg noch nicht abgeschlossen. Auch die Anlagen in Gronau, Lingen und Garching müssen gestoppt werden“, so Udo Buchholz. Er fordert zudem ein Ende des Uranabbaus weltweit, um die Grundlage für Atomkraftwerke und Atomwaffen gleichermaßen zu entziehen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Aktionsorte zum Jahrestag finden Interessierte auf der Website des Verbandes unter bbu-online.de.
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