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Drive-in bei Wilkens‘ s Nordseespezialitäten
Wilkens‘ s Nordseespezialitäten
Seit über 50 Jahre bekannt für seine frischen Fischleckereien auf dem Gallimarkt sowie auf vielen Märkten und Events in Deutschland. Ob Wilken dieses Jahr noch auf Märkten stehen kann bleibt abzuwarten. So kam die Idee mit dem Drive-in bei Wilken in Neukamperfehn. Hier gibt es ab jetzt frische Fischspezialitäten, sowie auch andere kleine Leckereien. “Es muss eben einfach weitergehen, bevor es wieder weitergeht”, so Tommy Wilken. Wir Schausteller müssen ein Zeichen setzen und solche Aktionen zur Überbrückungszeit nutzen. So hilft bei uns zum Beispiel jeder aus der Familie mit. Enkel, Sohn oder selbst der Großvater halten in diesen Zeiten fest zusammen.Und es scheint zu funktionieren, denn das neue Angebot wird sehr gut angenommen.
LeserECHO-Verlag
Familie Wilken freut sich auf jeden Kunden.
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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung

Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport
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Exklusives AOK-Gewinnspiel: Outdoor-Paket im Wert von 4.000 Euro sichern!
Exklusives AOK-Gewinnspiel: Starten Sie fit in Ihr nächstes Outdoor-Abenteuer!
Gemeinsam draußen aktiv sein, wertvolle Zeit mit der Familie verbringen und dabei ganz nebenbei die eigene Gesundheit fördern – das ist Lebensqualität pur. Passend dazu präsentiert die AOK Niedersachsen ein echtes Highlight für alle Naturbegeisterten und Camping-Fans.
Jetzt mitmachen: Ihr Outdoor-Paket im Wert von 4.000 Euro
Damit Ihr nächster Ausflug in die Natur unvergesslich wird, haben wir ein attraktives Gewinnpaket geschnürt. Ob für die nächste Wandertour, den Campingurlaub oder den Familienausflug ins Grüne: Mit diesem Paket im Gesamtwert von 4.000 Euro sind Sie für jedes Outdoor-Abenteuer bestens ausgestattet.
Warum sich die Teilnahme doppelt lohnt:
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Für Ihre Gesundheit: Bewegung an der frischen Luft stärkt Körper und Geist.
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Für die Gemeinschaft: Erleben Sie unvergessliche Momente mit Ihren Liebsten.
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Für den Spaßfaktor: Erstklassiges Equipment macht jede Aktivität zum Vergnügen.
Und so einfach sichern Sie sich Ihre Gewinnchance:
Sie möchten das 4.000-Euro-Paket gewinnen? Dann folgen Sie diesen Schritten:
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Füllen Sie das Teilnahmeformular vollständig aus.
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Bestätigen Sie Ihre Teilnahme mit einem einfachen Klick.
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Einsendeschluss ist der 15.06.2026.
Mit ein wenig Glück wird Ihr Name bei unserer großen Verlosung gezogen. Unsere Redaktion und die AOK Niedersachsen drücken Ihnen ganz fest die Daumen!
Tipp: Klicken Sie einfach auf das Bild oder den Button, um direkt zum Formular zu gelangen und Ihre Chance zu nutzen. Viel Erfolg!


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Urlaub direkt am Wasser: Campingplatz am Großen Meer begeistert Naturfreunde
Campingplatz am Großen Meer: Ihr perfekter Natururlaub in Ostfriesland
Südbrookmerland. Den Alltag hinter sich lassen, tief durchatmen und die Freiheit der Natur genießen: Der Campingplatz am Großen Meer in Südbrookmerland ist die Top-Adresse für alle, die Erholung in einer der schönsten Regionen Ostfrieslands suchen. Direkt an Niedersachsens viertgrößtem Binnensee gelegen, vereint dieser Ort naturnahes Camping mit einem breiten Freizeitangebot für die ganze Familie.
Camping am Großen Meer – Zwischen Wasser und Weite
Die Lage des Campingplatzes ist einmalig: Unmittelbar am Ufer von Ostfrieslands größtem Binnensee finden Urlauber ein ruhiges Plätzchen inmitten von Bäumen und Hecken. Ob Sie mit dem Zelt, dem Wohnwagen oder dem Wohnmobil anreisen – das weitläufige Gelände bietet für jeden Bedarf den passenden Stellplatz.
Die ruhige Umgebung sorgt für sofortige Entspannung, während die gute Anbindung an Südbrookmerland den Komfort sichert, den man sich im Urlaub wünscht.
Besonderes Highlight: Glamping in den modernen Campingpods
Wer das Camping-Feeling liebt, aber nicht auf ein festes Dach über dem Kopf verzichten möchte, für den sind die modernen Campingpods die ideale Wahl. Diese charmanten Holzhütten bieten auf rund acht Quadratmetern Platz für bis zu vier Personen.
Die Ausstattung der Pods im Überblick:
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Zwei gemütliche Doppelbetten
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Kompakte Küchenzeile mit Doppelkochplatte
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Gemütliche Sitzmöglichkeiten
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Eigene Terrasse für entspannte Abende
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Sanitäranlagen und Wasseranschluss in unmittelbarer Nähe
Diese “Mikroabenteuer” eignen sich perfekt für Paare, kleine Gruppen oder Familien, die eine unkomplizierte Auszeit am Wasser suchen.


Aktivurlaub und Familienspaß in Ostfriesland
Rund um das Große Meer kommt keine Langeweile auf. Dank der geringen Wassertiefe ist der See ein Paradies für Familien mit Kindern sowie für Wassersport-Einsteiger.
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Wassersport: Segeln, Surfen, Paddeln oder Baden – die Bedingungen sind ideal.
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Paddel- und Pedalstation: Leihen Sie sich direkt vor Ort Kanus, Tretboote oder Fahrräder aus.
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Radfahren nach System: Das gut ausgebaute Radwegenetz lässt sich über das praktische Knotenpunktsystem individuell erkunden.
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Für die Kleinen: Ein großer Piratenspielplatz sorgt bei den Kindern für Begeisterung.
Ganzjährig genießen: Naturerlebnis zu jeder Jahreszeit
Ein großer Vorteil: Der Campingplatz am Großen Meer ist ganzjährig geöffnet. Während der Sommer zum Wassersport einlädt, bietet die Nebensaison und der Winter einen friedlichen Rückzugsort für Naturbeobachter und Ruhesuchende. Gastronomiebetriebe für das leibliche Wohl sind bequem zu Fuß erreichbar.
Unter dem Motto „Mikroabenteuer am Großen Meer“ erwartet Sie ein Urlaub voller besonderer Momente – von spektakulären Sonnenuntergängen am Wasser bis hin zum morgendlichen Vogelgezwitscher.
Kontakt & Buchung
Sind Sie bereit für Ihre Auszeit in Ostfriesland? Weitere Informationen zu Preisen und Verfügbarkeiten finden Sie online oder per Telefon:
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Telefon: 04942 – 2092028
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Ort: Südbrookmerland, Niedersachsen
Exklusives Gewinnspiel: Starten Sie bestens gerüstet in Ihr nächstes Abenteuer!
Gemeinsam draußen aktiv sein, Spaß haben und dabei nicht nur die Familiengemeinschaft stärken, sondern auch aktiv etwas für die Gesundheit tun – das ist Lebensqualität pur. Erst recht, wenn die Ausrüstung stimmt! Unsere Redaktion freut sich, Ihnen heute ein ganz besonderes Highlight empfehlen zu können: Dank der Unterstützung der AOK Niedersachsen dürfen wir Ihnen ein attraktives Outdoor-Gewinnspiel ans Herz legen.
Zu gewinnen gibt es ein umfangreiches Paket im Gesamtwert von 4.000 Euro, das keine Wünsche für Ihr nächstes Familien-Abenteuer offen lässt. Ob hochwertige Camping-Gadgets oder praktisches Equipment für unterwegs – mitmachen lohnt sich hier doppelt: für Ihre Fitness und Ihren Outdoor-Spaß!
So einfach geht’s: Nutzen Sie die Chance und sichern Sie sich dieses tolle Paket für Ihre nächste Tour. Ein herzliches Dankeschön an die AOK für diesen großartigen Gewinn! Klicken Sie einfach auf das folgende Bild, um direkt zur Teilnahme zu gelangen:

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Neue Attraktion im Landerlebnis: KidsBlitz startet durch
Anschnallen, Kids! Der „KidsBlitz“ rockt das Landerlebnis in Westerstede
Frischer Wind im Ammerland! Das Landerlebnis Westerstede setzt noch einen drauf und beweist mal wieder, warum es der Place-to-be für Familien ist. Diesen Samstag heißt es: Start frei für den „KidsBlitz“ – die brandneue, interaktive Kinderachterbahn, die beweist, dass man kein Riese sein muss, um große Action zu erleben.
Action auf Augenhöhe
Der Name ist Programm: Beim „KidsBlitz“ stehen die Kleinsten im Rampenlicht. Speziell für Kids bis zu einer Körpergröße von 120 Zentimetern konzipiert, bietet die Bahn genau die richtige Mischung aus Kribbeln im Bauch und Fahrspaß. Optisch macht das neue Highlight richtig was her: Mit einer schicken Gondel und einer detailreichen Gestaltung ist die Bahn ein echter Hingucker im Park.
Ein Tipp für Frühaufsteher: Wer am Samstag zu den Schnellsten gehört, kann sich ein echtes Sammlerstück sichern. Die ersten 100 Nachwuchs-Piloten stauben eine exklusive Erstfahrer-Urkunde ab – das perfekte Trophäen-Material für das Kinderzimmer!
Volles Programm für die ganze Rasselbande
Dass das Landerlebnis den Titel als „familienfreundlichster Freizeitpark“ anstrebt, merkt man an jeder Ecke. Hier wird niemand vertröstet, weil er „noch zu klein“ ist. Während der „KidsBlitz“ neu durchstartet, warten die bewährten Klassiker natürlich auch auf ihren Einsatz:
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Willi der Wurm: Die Familienachterbahn für die nächste Stufe Action.
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Wildwasserbahn: Erfrischung pur – und das schon ab einer Körpergröße von 90 Zentimetern!
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Hoppelgockel & Co.: Ob Pferdereitbahn, Traktorfahrt oder Kinderkettenflieger – hier kommt keine Langeweile auf.
Maximaler Spaß, fairer Kurs
Was besonders gute Laune macht: Das Portemonnaie wird geschont. Für schmale 12 Euro Eintritt gibt es die Flatrate auf Glücksgefühle. Einmal zahlen, den ganzen Tag alles nutzen – so oft man will.
Also, Terminkalender raus, die Kids eingepackt und ab nach Westerstede. Der „KidsBlitz“ wartet schon darauf, die ersten Lachflashs der Saison auszulösen. Wir sehen uns an der Startlinie!
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Wilkens‘ s Nordseespezialitäten





















