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Drive-in bei Wilkens‘ s Nordseespezialitäten

Wilkens‘ s Nordseespezialitäten
Seit über 50 Jahre bekannt für seine frischen Fischleckereien auf dem Gallimarkt sowie auf vielen Märkten und Events in Deutschland. Ob Wilken dieses Jahr noch auf Märkten stehen kann bleibt abzuwarten. So kam die Idee mit dem Drive-in bei Wilken in Neukamperfehn. Hier gibt es ab jetzt frische Fischspezialitäten, sowie auch andere kleine Leckereien. “Es muss eben einfach weitergehen, bevor es wieder weitergeht”, so Tommy Wilken. Wir Schausteller müssen ein Zeichen setzen und solche Aktionen zur Überbrückungszeit nutzen. So hilft bei uns zum Beispiel jeder aus der Familie mit. Enkel, Sohn oder selbst der Großvater halten in diesen Zeiten fest zusammen.Und es scheint zu funktionieren, denn das neue Angebot wird sehr gut angenommen.
LeserECHO-Verlag
Familie Wilken freut sich auf jeden Kunden.
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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung
Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport

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Gesund altern – voller Erfolg bei Lesung mit Hilka de Groot in Westoverledingen | Nächster Termin: 13.06. in Leer

Gute Resonanz bei Lesung am 03.06. in Westoverledingen – Fortsetzung am 13. Juni in Leer
Volles Haus und großes Interesse am Thema gesundes Altern
Mit erfreulichem Zuspruch fand am 3. Juni im Jugendtreff der Gemeinde Westoverledingen eine Lesung mit der renommierten Autorin und Wissenschaftsjournalistin Hilka de Groot statt. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher nutzten die Gelegenheit, sich intensiv mit dem Thema des gesunden Alterns auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt stand das Buch der Autorin: „Gesund über 90 – wie wir den Alterungsprozess beeinflussen können“, das wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse mit alltagsnahen Impulsen verbindet.
Fachlich fundiert, alltagsnah und interaktiv
Zu Beginn des Abends eröffnete Hilka de Groot mit einer anschaulichen und verständlichen Präsentation, die zentrale Zusammenhänge des Alterungsprozesses beleuchtete. Im Anschluss las sie ausgewählte Passagen aus ihrem Buch vor. Besonders eindrucksvoll waren die praktischen Beispiele und kleinen Übungen, mit denen sie verdeutlichte, wie Ernährung, Bewegung, Lebensführung und die mentale Einstellung zur Erhaltung der Gesundheit im Alter beitragen können.
Die Autorin verstand es, komplexe wissenschaftliche Inhalte zugänglich zu machen und schuf eine Atmosphäre, in der sich das Publikum nicht nur informiert, sondern auch eingeladen fühlte, eigene Gedanken und Erfahrungen einzubringen. Die interaktiven Elemente sorgten für lebendige Beteiligung und persönliche Reflexion – eine gelungene Kombination aus Wissen und aktiver Auseinandersetzung.
Dank an die Gemeinde Westoverledingen
Ein ausdrücklicher Dank gilt der Gemeinde Westoverledingen, die die Räumlichkeiten für die Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung stellte und so einen wertvollen Beitrag zum Gelingen des Abends leistete.
Nächste Lesung: 13. Juni in Leer
Wer Hilka de Groot live erleben möchte, hat am Donnerstag, den 13. Juni 2025, um 19.30 Uhr bei Bücher Borde, Hauptstraße 10, 26789 Leer, erneut Gelegenheit dazu. Auch diese Veranstaltung bietet eine Mischung aus Lesung, wissenschaftlicher Einordnung und direkter Beteiligung des Publikums – offen für alle, die sich für fundierte Impulse zum Thema gesundes Altern interessieren.
Weitere Termine im Herbst
Zusätzliche Lesungen und Vorträge mit der Autorin sind bereits in Planung und für den Herbst vorgesehen. Termine und Veranstaltungsorte werden rechtzeitig bekannt gegeben.
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Initiative „Chance Ruhestand e.V.“ – Zukunft gestalten mit Erfahrung
Organisiert werden die Veranstaltungen in Kooperation mit dem Verein Chance Ruhestand e.V.. Die gesellschaftliche Initiative engagiert sich bundesweit für die sinnvolle Einbindung der Lebenserfahrung älterer Menschen in Gesellschaft und Arbeitswelt. Der demografische Wandel stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen, bietet aber auch neue Chancen. Chance Ruhestand e.V. entwickelt zukunftsorientierte Konzepte für eine aktive, selbstbestimmte Lebensgestaltung im Ruhestand – überparteilich, überregional und gemeinnützig.
Der Vorstand besteht aus Manfred Kluth, Hans de Wolf und Monika Fricke. Kontakt:
E‑Mail: manfred@chance-ruhestand.de
Telefon: 0151 53 43 12 19

Zur Person: Hilka de Groot
Hilka de Groot, Jahrgang 1943, ist Lebensmittelchemikerin, Wissenschaftsjournalistin und Schulbuchautorin. Aufgewachsen in Norden/Ostfriesland, studierte sie an der Universität Münster und unterrichtete zunächst an einer Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten. Später war sie Lektorin für Ernährung und Gesundheit beim Verlag Handwerk und Technik in Hamburg und wechselte 1980 in die freiberufliche Arbeit.
Sie schrieb mehrere Schulbücher, arbeitete als Wissenschaftsjournalistin für Printmedien und den NDR, organisierte Seminare und moderierte Fachtagungen. Im Auftrag der Länder Bremen und Niedersachsen plante sie Studiengänge an Hochschulen – unter anderem an der Hochschule Emden/Leer, wo sie 25 Jahre lang Chemie unterrichtete. Trotz ihres offiziellen Ruhestands ist sie weiterhin als Referentin gefragt.
Heute lebt sie mit ihrem Mann, Pferden, Hund und Katze in Hesel – ein ländlicher Rückzugsort, der konzentriertes Arbeiten und kreatives Schaffen ermöglicht.
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Hoch hinaus seit 55 Jahren – Der Flugplatz Leer-Papenburg feiert Jubiläum

Freuen sich gemeinsam auf das große Jubiläumswochenende zum 55-jährigen Bestehen des Flugplatzes Leer-Papenburg: (v. l.) Flugleiter Wiard ‚Copi‘ Lübbers, Prokuristin Karin Scheffermann, Flugleiter Fritz Wagenaar und Geschäftsführer Dieter Backer.
55 Jahre Flugplatz Leer-Papenburg – Jubiläum mit Höhenflügen
Feier nachgeholt: Luftfahrtgeschichte und Flugerlebnis am 21. und 22. Juni
Leer-Nüttermoor – Der Flugplatz Leer-Papenburg feiert in diesem Sommer ein besonderes Jubiläum: Seit 55 Jahren besteht der Verkehrslandeplatz, der aus der regionalen Infrastruktur nicht mehr wegzudenken ist. Das ursprünglich für 2020 geplante 50-jährige Jubiläum konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden – nun wird es am 21. und 22. Juni mit einem vielseitigen Programm nachgeholt.

Historische Flugzeuge am Boden und in der Luft
„Wir werden an den beiden Tagen einige historische Flugzeuge hier am Platz haben“, kündigt Flugplatz-Geschäftsführer Dieter Backer an. Ein besonderes Highlight wird die Antonow An‑2 sein – das größte einmotorige Doppeldecker-Flugzeug der Welt, das noch heute aktiv genutzt wird. Entwickelt in der Sowjetunion, vereint die An‑2 historische Technik mit imposanter Erscheinung und wird sicher viele Blicke auf sich ziehen.
Neben dem Besuch historischer Maschinen können sich Gäste auf Kunstflugeinlagen und Fallschirmsprünge freuen. Für Abenteuerlustige werden zudem Rundflüge angeboten – eine seltene Gelegenheit, die ostfriesische Landschaft einmal aus der Vogelperspektive zu erleben.
Wichtiger Standortfaktor für die regionale Wirtschaft
Der Flugplatz Leer-Nüttermoor ist weit mehr als ein Ort für Luftsport und Freizeitfliegerei. Mit rund 20.000 Starts und Landungen pro Jahr ist er ein bedeutender Knotenpunkt im regionalen Luftverkehr. Die 1.200 Meter lange Asphaltlandebahn mit moderner Befeuerung und Präzisionsanfluganlage macht den Platz besonders leistungsfähig.
Vor allem im Werksverkehr hat sich der Flugplatz einen Namen gemacht: Bundesweit lag Leer-Papenburg in den vergangenen Jahren regelmäßig unter den führenden Plätzen in dieser Kategorie. Er bedient dabei Unternehmen aus dem Landkreis Leer sowie dem nördlichen Emsland – ein klarer Standortvorteil für die ansässige Wirtschaft.
Gute Lage, starke Partner
Verkehrstechnisch liegt der Platz ideal: Direkt an der B70 und nur wenige Hundert Meter von der A31-Abfahrt Leer-Nord entfernt, ist er sowohl für den Individualverkehr als auch für Logistikunternehmen hervorragend erreichbar.
Die Trägerschaft ist breit aufgestellt: Neben den Landkreisen Leer und Emsland sowie den Städten Leer und Papenburg gehören auch private Unternehmen und Einzelpersonen zu den Gesellschaftern der Flugplatz Leer-Papenburg GmbH – ein Modell, das seit Jahrzehnten erfolgreich funktioniert.
Flugplatzterrasse als Besuchermagnet
Ein weiterer Anziehungspunkt ist das Flugplatz-Restaurant mit Terrasse – ideal, um bei einer Tasse Kaffee oder einem Mittagessen die Starts und Landungen in entspannter Atmosphäre zu beobachten. Spontane Besuche sind zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann unter der Telefonnummer 0491 64683 einen Tisch reservieren.
Ein Fest für Luftfahrtfreunde und Familien
Das Jubiläumswochenende am 21. und 22. Juni verspricht ein Erlebnis für die ganze Familie – mit Technik zum Staunen, Einblicken in die Luftfahrtgeschichte und der Möglichkeit, selbst abzuheben. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt.
Der Flugplatz Leer-Papenburg blickt damit nicht nur auf 55 erfolgreiche Jahre zurück, sondern öffnet sich auch als lebendiger Ort der Begegnung, Technik und Bewegung – und das mit Rückenwind für die Zukunft.
Verkehrsregelung zum Flugplatz-Jubiläum: Einbahnstraße und Parkverbot
Wegen der Veranstaltung zum Jubiläum des Flugplatzes Leer-Papenburg wird die Kloster-Thedinga-Straße in Leer-Nüttermoor am 21. und 22. Juni zur Einbahnstraße. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die B 70, die Abfahrt über die Ortschaft Nüttermoor.
Entlang der Straße gilt ein Parkverbot. Da die Parkmöglichkeiten am Flugplatz begrenzt sind, empfehlen die Veranstalter die Anreise mit dem Fahrrad oder die Nutzung von weiter entfernten Parkplätzen.
Weitere Infos — bitte HIER klicken
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Gleitschirmfliegen – Dem Himmel so nah, gut versichert am Boden
Faszination zwischen Freiheit und Verantwortung: Warum der Himmelssport in Ostfriesland einen verlässlichen Schutz braucht
Wenn sich die Leinen straffen, der Schirm sich mit Luft füllt und der Boden langsam unter den Füßen verschwindet, beginnt für viele Flugsportbegeisterte der wohl schönste Moment des Tages. Ob beim Gleitschirmfliegen in den Mittelgebirgen oder beim Fallschirmspringen über der ostfriesischen Küstenlandschaft – der Traum vom Fliegen ist für viele ein ganz besonderes Erlebnis. Doch das Abenteuer in der Luft verlangt nicht nur Mut, sondern auch Verantwortung – und einen passenden Versicherungsschutz.
Zwischen Wiese und Wolken: Flugsport mit Verantwortung
Gerade an Wochenenden herrscht bei vielen Fluggeländen auch in Norddeutschland reger Betrieb. Auch in Ostfriesland gibt es zahlreiche Aktive, die das Gleitschirmfliegen oder Fallschirmspringen als leidenschaftliches Hobby betreiben. Die Luftsportarten haben sich in den letzten Jahrzehnten stark entwickelt – sowohl in Sachen Technik als auch in puncto Ausbildung und Sicherheit.
Was jedoch bleibt, ist das Restrisiko. Laut dem Deutschen Gleitschirm- und Drachenflugverband e. V. gehören Selbstüberschätzung und falsche Wettereinschätzungen zu den häufigsten Unfallursachen. Zwar ist die Zahl der gemeldeten schweren Unfälle vergleichsweise gering – doch wer regelmäßig in die Luft geht, sollte nicht auf einen aktuellen Versicherungsschutz verzichten.
Unfallschutz inklusive: Allianz sichert auch Hobbypiloten ab
Viele Versicherungen schließen das Gleitschirm- oder Fallschirmspringen aus – nicht so die Allianz. In aktuellen Unfalltarifen ist das Fliegen mit Schirm standardmäßig mitversichert – ohne Aufpreis oder Sonderbedingungen. „Ob Motorradfahren, Fußballspielen oder Gleitschirmfliegen – wir kalkulieren solche Freizeitrisiken grundsätzlich mit ein“, sagt Heidi Noormann von der Leeraner Allianzagentur.
Wichtig sei jedoch, dass der Vertrag auf einem aktuellen Stand ist. In älteren Policen kann es Ausschlüsse geben, die sich mit einer Tarifumstellung vermeiden lassen. Freizeitpiloten profitieren dann von einem umfassenden Schutz – auch beim Start in luftige Höhen. Für professionelle Sportler, die mit dem Fliegen ihren Lebensunterhalt verdienen, gelten gesonderte Regelungen mit individueller Risikoprüfung.
Beratung in Leer: Persönlich. Regional. Verlässlich.
Für Versicherungsfragen rund um den Flugsport bietet die Allianz Hauptvertretung Heidi Noormann in Leer maßgeschneiderte Lösungen – direkt vor Ort und auf Augenhöhe. Ob zur Prüfung bestehender Verträge oder zur Anpassung an neue Lebenssituationen: Hier erhalten Interessierte in Ostfriesland eine fundierte Beratung mit Blick auf Sicherheit und Lebensstil.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32, 26789 Leer
📞 0491 99239152
🕓 Mo–Fr: 9:00–12:30 Uhr & 14:30–17:00 Uhr
Fr: nachmittags nach Vereinbarung
💡 Tipp: Wer regelmäßig fliegt – mit oder ohne Motor – sollte den eigenen Unfallversicherungsschutz überprüfen lassen. Eine kurze Beratung genügt, um auf der sicheren Seite zu sein.
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Neuer Opel Frontera: Elektrifiziertes Familien-SUV feiert Premiere

Der neue Opel Frontera feiert Premiere: Ein vielseitiges SUV für Alltag und Abenteuer
Mit dem neuen Frontera bringt Opel ein SUV auf den Markt, das sowohl in einer vollelektrischen Variante als auch als Mild-Hybrid erhältlich ist. Dieses Modell kombiniert modernes Design mit praktischen Lösungen und bietet eine umweltfreundliche Mobilitätsoption für Familien und Berufspendler.
Design und Funktionalität
Der Opel Frontera präsentiert sich mit einem robusten Erscheinungsbild und klaren Linien. Der Innenraum ist großzügig gestaltet und bietet zahlreiche clevere Lösungen, wie eine serienmäßige Smartphone-Station, flexible Haltebänder und Taschen in den Rückenlehnen sowie optionales kabelloses Laden. Die patentierten Intelli-Sitze mit Ergonomiefunktionen für Fahrer und Beifahrer sorgen für zusätzlichen Komfort.
Antriebsoptionen
Der Frontera ist in zwei Antriebsvarianten erhältlich:
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Vollelektrisch: Mit einem 83 kW (113 PS) starken Elektromotor und einer 44 kWh-Batterie erreicht der Frontera Electric eine Reichweite von bis zu 305 km gemäß WLTP. Eine „Long Range“-Version mit etwa 400 km Reichweite ist in Planung.
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Mild-Hybrid: Der 1,2‑Liter-Turbobenziner mit 136 PS wird durch einen 48-Volt-Elektromotor unterstützt. Diese Variante bietet eine ausgewogene Balance zwischen Effizienz und Leistung.
Praktische Details
Mit einer Länge von 4.385 mm, einer Breite von 1.795 mm und einem Radstand von 2.670 mm bietet der Frontera ausreichend Platz für Passagiere und Gepäck. Der Kofferraum fasst 460 Liter und lässt sich durch Umklappen der Rücksitze auf bis zu 1.600 Liter erweitern.
Ausstattungslinien
Der Frontera ist in den Ausstattungslinien „Edition“ und „GS“ erhältlich. Beide Varianten bieten umfangreiche Serienausstattungen, darunter LED-Scheinwerfer, Klimaanlage und moderne Infotainmentsysteme mit 10-Zoll-Touchscreen und digitalen Fahreranzeigen.
Der neue Opel Frontera kombiniert modernes Design, praktische Funktionen und umweltfreundliche Antriebstechnologien. Mit seinen vielseitigen Ausstattungsoptionen und attraktiven Leasingangeboten ab 229 Euro monatlich ohne Anzahlung bietet er eine interessante Option für alle, die ein zuverlässiges und nachhaltiges Fahrzeug suchen.
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