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Drive-in bei Wilkens‘ s Nordseespezialitäten
Wilkens‘ s Nordseespezialitäten
Seit über 50 Jahre bekannt für seine frischen Fischleckereien auf dem Gallimarkt sowie auf vielen Märkten und Events in Deutschland. Ob Wilken dieses Jahr noch auf Märkten stehen kann bleibt abzuwarten. So kam die Idee mit dem Drive-in bei Wilken in Neukamperfehn. Hier gibt es ab jetzt frische Fischspezialitäten, sowie auch andere kleine Leckereien. “Es muss eben einfach weitergehen, bevor es wieder weitergeht”, so Tommy Wilken. Wir Schausteller müssen ein Zeichen setzen und solche Aktionen zur Überbrückungszeit nutzen. So hilft bei uns zum Beispiel jeder aus der Familie mit. Enkel, Sohn oder selbst der Großvater halten in diesen Zeiten fest zusammen.Und es scheint zu funktionieren, denn das neue Angebot wird sehr gut angenommen.
LeserECHO-Verlag
Familie Wilken freut sich auf jeden Kunden.
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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung

Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport
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Kulinarisches Highlight: Der Lekkermarkt erobert den Denkmalplatz in Leer
Lekkermarkt in Leer: Streetfood-Highlight mit Live-Musik und neuem Unterhaltungsprogramm
Der beliebte „Lekkermarkt“ kehrt nach Leer zurück. Vom 5. bis zum 7. Juni verwandelt sich der Denkmalplatz in ein Paradies für Feinschmecker und Musikbegeisterte. Der Eintritt zu diesem abwechslungsreichen Sommer-Event ist an allen Tagen frei.
Kulinarische Weltreise am Denkmalplatz Der Veranstalter „Boese Events“ aus Oldenburg bringt 18 Food- und Getränke-Trucks nach Leer, die eine breite Palette an Spezialitäten aus aller Welt anbieten. Von ungarischen Langos bei „Charlyz Kitchen“ über spanische Crunchwraps von „Tapas Locas“ bis hin zu süßen Verführungen wie „Rolling Ice“ oder Churros ist für jeden Geschmack etwas dabei.
Neues Programm: Mitmachen und Gewinnen In diesem Jahr präsentiert sich der Lekkermarkt interaktiver als je zuvor. Besucherinnen und Besucher sind dazu eingeladen, vor Ort für ihren Lieblings-Foodtruck abzustimmen. Zudem sorgen Quiz-Runden für zusätzliche Stimmung, bei denen die Teilnehmenden Essens- und Getränkegutscheine gewinnen können.
Buntes Musikprogramm für Jung und Alt An allen drei Tagen erwartet die Gäste ein vielfältiges musikalisches Rahmenprogramm:
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Freitag: DJ Sebastian Willms sorgt gemeinsam mit der Live-Band „Bridges & Hooks“ für ausgelassene Stimmung.
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Samstag: Die „Vai Ven Band“ bringt mit lateinamerikanischen Klängen und purer Lebensfreude Frühlingsstimmung auf den Platz.
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Sonntag: Der Familientag steht im Zeichen der Unterhaltung. Neben „Friedrich der Zauberer“, der besonders das junge Publikum begeistern wird, fungiert DJ Toddy als Moderator und führt durch das interaktive Quiz-Programm.
Die Eckdaten im Überblick:
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Wann: Freitag (05.06.) 17–21 Uhr, Samstag (06.06.) 12–21 Uhr, Sonntag (07.06.) 12–18 Uhr
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Wo: Denkmalplatz, Leer
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Eintritt: Frei

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Ida Oelke im Kunsthaus Leer: Abendführung zur Ausstellung „Von Mensch zu Mensch“
Ida Oelke, Bauernhaus, 1996, Farbholzschnitt, 23 x 30 cm, Foto: Jürgen Bambrowicz ©Kunsthaus Leer
Kunstführung im Kunsthaus Leer: „Von Mensch zu Mensch“
Das Kunsthaus Leer lädt Kunstinteressierte herzlich zu einer besonderen Abendführung ein. Am Mittwoch, den 10. Juni, um 18:00 Uhr führt die Leiterin des Kunsthauses, Susanne Augat, durch die aktuelle Ausstellung „Von Mensch zu Mensch. Ida Oelke. Holzschnitte und Malerei“.
Die Ausstellung präsentiert 50 ausgewählte Arbeiten der ostfriesischen Künstlerin Ida Oelke. Im Mittelpunkt ihres Schaffens steht die menschliche Figur: Ob als ausdrucksstarkes Porträt, Einzelfigur oder in alltäglichen Alltagsszenen – Oelke reduziert ihre Motive meisterhaft auf wenige, präzise Linien und Flächen.
Im Rahmen der Führung gewinnen Besucher exklusive Einblicke in verschiedene Schaffensphasen der Künstlerin. Neben den charakteristischen Holzschnitten werden auch Oelkes stimmungsvolle Landschaftsdarstellungen sowie ihre faszinierenden Kreidebildnisse näher beleuchtet.
Eckdaten zur Veranstaltung:
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Termin: Mittwoch, 10. Juni, 18:00 Uhr
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Ort: Kunsthaus Leer
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Eintritt: Frei
Die Ausstellung ist darüber hinaus noch bis zum 21. Juni jeweils dienstags bis donnerstags sowie sonntags von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

Das Kunsthaus Leer ist eine zentrale Institution für die Erforschung und Präsentation ostfriesischer Kunst. Unter der Leitung von Susanne Augat M. A. sichert das Haus künstlerische Nachlässe sowie regional relevante Sammlungen und macht diese öffentlich zugänglich.
Das Angebot:
Ausstellungen: Regelmäßige Wechselausstellungen im Kunsthaus sowie Kooperationen in der gesamten Region.
Archiv & Forschung: Systematische Dokumentation und Digitalisierung von Werken für den kulturellen Diskurs.
Nachlassberatung: Unterstützung für Kunstschaffende und Erbende bei der Strukturierung von Nachlässen.
Besuchsinformationen:
Anschrift: Turnerweg 5, 26789 Leer
Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag sowie Sonntag von 14:00 bis 17:00 Uhr
Eintritt: Frei
Weitere Informationen bei LeserECHO – kostenlos lesbar.
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Heilpraktikerin Astrid Frey in Ihrhove – Ganzheitliche Naturheilpraxis für Westoverledingen
Heilpraktikerin Astrid Frey: Eine Naturheilpraxis, die in Westoverledingen Vertrauen schafft
In Ihrhove, mitten im Herzen von Westoverledingen, finden viele Menschen einen Ort, der Ruhe, Klarheit und neue Kraft schenkt: die Naturheilpraxis von Astrid Frey. Immer mehr Patientinnen und Patienten aus Ostfriesland berichten, dass sie hier genau das finden, was ihnen im hektischen Alltag fehlt – Zeit, Verständnis und einen ganzheitlichen Blick auf ihre Gesundheit.
Wer Astrid Frey besucht, spürt schnell, dass ihre Arbeit weit über klassische Naturheilkunde hinausgeht. Sie verbindet traditionelle Methoden mit einem tiefen Verständnis für die Balance zwischen Körper, Geist und Seele. Viele Menschen aus Leer, Weener, Rhauderfehn und der gesamten Region suchen genau diese Art von Begleitung.
Warum immer mehr Menschen aus Ostfriesland den Weg nach Ihrhove finden
In einer Zeit, in der Stress, Erschöpfung und körperliche Beschwerden zunehmen, wächst der Wunsch nach natürlichen Wegen zur Stabilisierung der Gesundheit. Genau hier setzt Astrid Frey an. Ihre Praxis steht für:
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eine ruhige, vertrauensvolle Atmosphäre
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ganzheitliche Betrachtung statt schneller Lösungen
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sanfte naturheilkundliche Impulse
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individuelle Begleitung in Lebens‑ und Gesundheitsfragen
Viele berichten, dass sie sich bei ihr „gesehen“ fühlen – ein Gefühl, das in der modernen Medizin oft verloren geht.
Ein Ort der Ruhe – mitten in Westoverledingen
Die Praxis von Astrid Frey liegt zentral in Ihrhove, einem Ortsteil von Westoverledingen. Von außen unscheinbar, innen ein geschützter Raum, der Menschen aus der gesamten Region anzieht. Ob aus Leer, Weener, Rhauderfehn oder den umliegenden Fehnsiedlungen – der Weg lohnt sich für viele, die eine natürliche und persönliche Form der Gesundheitsbegleitung suchen.
Ganzheitliche Naturheilkunde für Ostfriesland
Astrid Frey arbeitet mit Methoden, die darauf abzielen, die Selbstheilungskräfte zu stärken und innere Balance wiederherzustellen. Ihr Ansatz ist sanft, individuell und immer auf den Menschen abgestimmt, der vor ihr sitzt.
Gerade in Ostfriesland, wo viele Menschen naturverbunden leben, wächst das Interesse an Heilpraktikerinnen, die mit Herz, Erfahrung und Ruhe arbeiten. Astrid Frey gehört zu denjenigen, die diesen Weg authentisch gehen.
Kontakt zur Naturheilpraxis Astrid Frey
Naturheilpraxis Astrid Frey Spiekerooger Straße 12 26810 Westoverledingen‑Ihrhove Telefon: 04955 9899844 Website: astridfrey.de

„Ein Ort zum Durchatmen: Heilpraktikerin Astrid Frey unterstützt Menschen in Ostfriesland mit Ruhe, Erfahrung und ganzheitlicher Naturheilkunde. Erfahren Sie, wie sie auch Ihnen helfen kann.“ Mehr Infos unter: Bitte HIER klicken.

Wilkens‘ s Nordseespezialitäten





















