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Drive-in bei Wilkens‘ s Nordseespezialitäten

Wilkens‘ s Nordseespezialitäten
Seit über 50 Jahre bekannt für seine frischen Fischleckereien auf dem Gallimarkt sowie auf vielen Märkten und Events in Deutschland. Ob Wilken dieses Jahr noch auf Märkten stehen kann bleibt abzuwarten. So kam die Idee mit dem Drive-in bei Wilken in Neukamperfehn. Hier gibt es ab jetzt frische Fischspezialitäten, sowie auch andere kleine Leckereien. “Es muss eben einfach weitergehen, bevor es wieder weitergeht”, so Tommy Wilken. Wir Schausteller müssen ein Zeichen setzen und solche Aktionen zur Überbrückungszeit nutzen. So hilft bei uns zum Beispiel jeder aus der Familie mit. Enkel, Sohn oder selbst der Großvater halten in diesen Zeiten fest zusammen.Und es scheint zu funktionieren, denn das neue Angebot wird sehr gut angenommen.
LeserECHO-Verlag
Familie Wilken freut sich auf jeden Kunden.
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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung
Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport

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Mit dem Fahrgastschiff „Dollard“ und dem Fahrrad Ostfriesland entdecken!

Tagesausflüge mit dem Fahrgastschiff „MS Dollard“ – Jetzt wieder möglich!
Radfahren und Schifffahren perfekt kombiniert
Das Fahrgastschiff „Dollard“ ist auch in dieser Saison wieder unterwegs – zwischen Ditzum, Emden und dem niederländischen Delfzijl. Diese beliebte Fährverbindung ist nicht nur eine praktische Abkürzung für Radtouristen auf der Internationalen Dollard Route, sondern auch ein echtes Highlight mit maritimer Atmosphäre. Die rund 354 Kilometer lange Radroute ist eine der schönsten Möglichkeiten, Ostfriesland mit dem Fahrrad zu erkunden.
Fahrrad Ostfriesland: Die Dollard-Route als Rundreiseerlebnis
Besonders für Tagesausflügler bietet sich eine Rundfahrt per Rad und Schiff an. Eine beliebte Variante: Mit dem Rad von Ditzum aus starten, mit dem Fahrgastschiff „MS Dollard“ übersetzen nach Delfzijl – und dann die rund 50 Kilometer zurück über die Niederlande nach Deutschland radeln.
Natur erleben: Seehunde, Meerblick und regionale Küche
Die Rückfahrt bietet zahlreiche Stopps: In Termunterzijl laden gemütliche Restaurants zur Einkehr ein. In der Nähe des Punt van Reide lassen sich mit etwas Glück über 100 Seehunde beobachten – ein echtes Natur-Highlight. Weitere sehenswerte Stationen sind der Aussichtspunkt Kiekkaakste direkt am Grenzübergang und die alte Bohrinsel bei Dyksterhusen, von der aus man noch einmal einen fantastischen Blick auf den Dollart genießt.
Tour-Tipp: Auch in umgekehrter Richtung erlebenswert
Selbstverständlich lässt sich die Tour auch in der Gegenrichtung erleben. So oder so – wer mit dem Fahrrad in Ostfriesland unterwegs ist, sollte die Fahrt mit dem Fahrgastschiff „Dollard“ nicht verpassen.
Weitere Informationen und Buchung:
📍 www.dollard-route.de
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Tanzshow-Highlight in Emden: „Studio Schuster on stage 2025“ begeistert mit Power & Vielfalt

Tanzshow-Highlight in Emden: „Studio Schuster on stage 2025“ begeistert Groß und Klein
Datum: Freitag, 23. Mai & Samstag, 24. Mai 2025
Uhrzeit: jeweils 19:00 Uhr
Ort: Festspielhaus am Wall, Emden
Eintritt: 18 € (Erwachsene), 15 € (ermäßigt bis 14 Jahre)
Tickets im Vorverkauf: Studio Schuster, Tourist-Information Emden
Bestellung & Info: ☎ 04921–22255 · Abendkasse verfügbar
Tänzerische Vielfalt, mitreißende Musik und geballte Energie auf der Bühne – das alles erwartet das Publikum bei „Studio Schuster on stage 2025“.
An zwei Abenden im Mai verwandelt sich das Festspielhaus am Wall in Emden in eine Bühne voller Bewegung, Emotionen und purer Lebensfreude. Das Tanzstudio Schuster aus Emden und Leer präsentiert mit rund 350 Tänzerinnen und Tänzern eine bunte und facettenreiche Show, die Tanzbegeisterte jeden Alters begeistert.
Die Show ist ein Erlebnis für die ganze Familie und bietet ein breites Spektrum an Tanzstilen – von Hip-Hop über Jazz, Modern Dance, Contemporary und Breakdance bis hin zu Showtanz und Videoclipstyle. Ob Anfänger oder Fortgeschrittene, Kinder ab 3 Jahren oder erfahrene Förderstufentänzer – hier steht jeder mit Leidenschaft auf der Bühne.
Der zweite Teil der Show nach der Pause bringt mit eigens entwickelten Choreografien, spektakulären Licht- und Showeffekten sowie einem wechselnden Bühnenbild zusätzliche Highlights.
Die kreative Leitung übernehmen Christine Dirksen, Annika Schäfer, Gudrun Schuster-Eilers und Pia Flessner, die mit viel Herzblut und Professionalität eine Show gestalten, die berührt, begeistert und inspiriert.
🎟 Tipp: Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Tickets im Vorverkauf – die Plätze sind begehrt!

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Torfrock live in Hinte – Rockparty im LMC!

Rock-Party in Hinte: Torfrock & Bernward Büker Bande live im LMC
Am 17. Mai 2025 erwartet Rockfans im Live Music Center (LMC) Hinte ein unvergesslicher Abend! Die Kultrocker von Torfrock geben sich erneut die Ehre und bringen mit ihrer einzigartigen Mischung aus Rock, Humor und norddeutschem Charme die Halle zum Beben. Unterstützt werden sie von der Bernward Büker Bande, die den Abend musikalisch eröffnet.
Rock-Legenden aus dem Norden
Die Band Torfrock, bekannt aus dem fiktiven Universum “Torfmoorholm” und “Haitabu”, begeistert seit Jahrzehnten mit ihren mitreißenden Songs und energiegeladenen Auftritten. 2023 sorgten sie bereits beim “Nordsee Mortale Festival” gemeinsam mit Extrabreit für ausgelassene Feierstimmung. Nun kehren sie nach Hinte zurück, um erneut eine Rock-Party der Extraklasse zu liefern.
LMC-Chef Sascha Weddermann freut sich auf das Event: “Es ist immer wieder schön, die Torfrocker bei uns zu haben. Die Band macht Laune, und die Gäste sind ein eingeschworener Haufen positiv Verrückter.”
Die Bernward Büker Bande – Der perfekte Auftakt
Den Startschuss für den Abend gibt die Bernward Büker Bande, die mit ihrer Mischung aus Rock, Blues und Folk das Publikum in Stimmung bringen wird. Ein echter Geheimtipp für alle, die handgemachte, ehrliche Musik lieben!
Alle Infos zu Einlass und Tickets
📍 Ort: Live Music Center (LMC), Hinte
⏰ Einlass: 19:00 Uhr
🎸 Beginn: 20:00 Uhr
🎟 Tickets:
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Vorverkauf: 40 € (Digitalticket online) unter https://tickets.lmc-emden.de oder an den bekannten VVK-Stellen:
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9 Dart Records (Emden)
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Bourbon (Emden)
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Sprint Tankstelle (Emden)
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Billard Café (Leer)
(ggf. zzgl. Gebühr)
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Abendkasse: 50 €
Ein Muss für alle Rock-Fans!
Wer Torfrock live erleben möchte, sollte sich schnell Tickets sichern. Diese Kultband sorgt garantiert für eine unvergessliche Party – laut, lässig und legendär!
Also: Termin merken, Ticket sichern und auf einen Abend voller Rock, Humor und guter Laune freuen!
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