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Drive-in bei Wilkens‘ s Nordseespezialitäten
Wilkens‘ s Nordseespezialitäten
Seit über 50 Jahre bekannt für seine frischen Fischleckereien auf dem Gallimarkt sowie auf vielen Märkten und Events in Deutschland. Ob Wilken dieses Jahr noch auf Märkten stehen kann bleibt abzuwarten. So kam die Idee mit dem Drive-in bei Wilken in Neukamperfehn. Hier gibt es ab jetzt frische Fischspezialitäten, sowie auch andere kleine Leckereien. “Es muss eben einfach weitergehen, bevor es wieder weitergeht”, so Tommy Wilken. Wir Schausteller müssen ein Zeichen setzen und solche Aktionen zur Überbrückungszeit nutzen. So hilft bei uns zum Beispiel jeder aus der Familie mit. Enkel, Sohn oder selbst der Großvater halten in diesen Zeiten fest zusammen.Und es scheint zu funktionieren, denn das neue Angebot wird sehr gut angenommen.
LeserECHO-Verlag
Familie Wilken freut sich auf jeden Kunden.
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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung

Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport
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Die Nacht gehört euch: Die große Ü30/Ü40-Party in der Fetenscheune Leer!
Feiern wie früher: Die große Ü30/Ü40-Party in der Fetenscheune Leer am 27. Juni
Die Ü30/Ü40-Party in der Fetenscheune Leer!
Leer. Markieren Sie sich den Termin rot im Kalender: Am Samstag, den 27. Juni, verwandelt sich die Fetenscheune in Leer in den ultimativen Treffpunkt für alle, die eine ausgelassene Nacht erleben möchten. Unter dem Motto „Ü30/Ü40 Party – die Party für alle ab 30 & 40“ lädt die Location zu einem Abend voller großartiger Musik, bester Stimmung und unvergesslicher Emotionen ein.
Der Soundtrack Ihres Abends
Ab 21:00 Uhr öffnen sich die Türen und machen den Weg frei für eine unbeschwerte Partynacht. Für den perfekten musikalischen Mix sorgen niemand Geringeres als Nicky Jones und DJ Matze, die gemeinsam mit Saxofonist Matthias Wilkens den passenden Soundtrack liefern. Ob zeitlose Klassiker, aktuelle Partyhits oder pulsierende Dancefloor-Sounds – hier ist für jeden Geschmack etwas dabei, das sofort für gute Laune sorgt und die Tanzfläche füllt.

Gemeinsam feiern und genießen
Die Veranstaltung richtet sich an alle, die mehr als nur einen gewöhnlichen Abend suchen. Hier stehen Atmosphäre und das gemeinsame Erlebnis im Mittelpunkt. Egal, ob Sie mit langjährigen Freunden, den Kollegen oder als Wiedersehen mit der alten Clique kommen: Die Fetenscheune bietet den idealen Rahmen für eine besondere Auszeit vom Alltag.
Alle Infos auf einen Blick:
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Event: Ü30/Ü40 Party
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Datum: Samstag, 27.06.
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Ort: Fetenscheune Leer
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Einlass: Ab 21:00 Uhr
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Line-up: Nicky Jones, DJ Matze & Saxofonist Matthias Wilkens
Jetzt Tickets sichern!
Die Vorfreude ist groß – und damit Sie Ihren Platz nicht verpassen, empfiehlt es sich, frühzeitig zuzugreifen. Tickets sind bequem online unter www.ticketticker.de erhältlich.
Schnappen Sie sich Ihre Freunde und seien Sie dabei, wenn in der Fetenscheune Leer bis in die Nacht gefeiert wird!


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15 Jahre HUNDundHAND: Großes Jubiläums-Straßenfest am Flinthörn
Katrin und Michael Scheu sowie Herr Braun freuen sich bereits sehr auf das große Jubiläums-Straßenfest am 21. Juni 2026 und auf viele schöne Begegnungen sowie angeregte Gespräche mit allen Gästen.
Ein Fest für die Gemeinschaft: 15 Jahre „HUNDundHAND“ – Großes Jubiläums-Straßenfest in Ostrhauderfehn
Ostrhauderfehn. Wenn sich am Sonntag, den 21. Juni 2026, der Flinthörn in Ostrhauderfehn in eine lebendige Festmeile verwandelt, dann wird ein besonderer Meilenstein gefeiert: Katrin Scheu, weit über die Grenzen hinaus als „Tante Katrin“ bekannt, blickt auf 15 Jahre ihrer Praxis „HUNDundHAND“ zurück. Was einst mit Leidenschaft begann, hat sich zu einer festen Größe für das Wohl von Hunden, Katzen und Kleintieren entwickelt. Zur Feier dieses Jubiläums lädt sie nun zu einem großen Straßenfest ein, das weit mehr als eine Fachveranstaltung ist – es ist ein Fest für die gesamte Nachbarschaft und Tierfreunde aus der Region.
Ein Straßenfest mit Herz und Vielfalt
Von 11 bis 17 Uhr verwandelt sich der Flinthörn in einen Ort der Begegnung. Für eine entspannte Anreise wird gebeten, die Parkmöglichkeiten in der Schulstraße zu nutzen. „Wir von ‚Tüdelkroom‘ freuen uns sehr, bei diesem besonderen Jubiläum dabei zu sein“, unterstreichen die Mitwirkenden die familiäre Atmosphäre des Events.
Die Besucherinnen und Besucher erwartet ein abwechslungsreiches Programm:
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Markt der Möglichkeiten: Knapp 50 Aussteller – darunter „Tüdelkroom“ – sorgen für einen Tag voller Inspiration. Das Angebot umfasst Kunsthandwerk, Blumen, liebevolle Deko für innen und außen, Schmuck, Holzarbeiten sowie Selbstgemachtes.
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Kulinarische Genüsse: Der Holterfehner Schützenverein sorgt für Kaffee und Kuchen, während der Gastrobetrieb Eilers die Gäste mit herzhaften Speisen versorgt.
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Programm & Unterhaltung: Das „Piratenteam Ostfriesland“ ist live vor Ort und die „Country Boots Linedancers“ sorgen mit ihren Auftritten für beste Stimmung. Für die kleinen Gäste gibt es Glitzertattoos.
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Für den guten Zweck: Ein Highlight ist das Fotoshooting für Zwei- und Vierbeiner. Die Einnahmen werden vollständig an den Verein „Drohnen gegen Mähtod e.V.“ und das Tierheim Jübberde gespendet.
Diese Veranstaltung wird Ihnen präsentiert von Heidi Noormann Allianz
Ein besonderes Highlight auf dem Straßenfest ist die Präsenz von Heidi Noormann, die mit ihrem Infostand vor Ort ist. Gerade in Zeiten, in denen eine hochwertige medizinische Versorgung für unsere Vierbeiner immer wichtiger wird, sind Tierkrankenversicherungen unverzichtbar geworden, da sie die Kosten für teure Operationen übernehmen. Am Stand von Heidi Noormann erfahren Interessierte alles über die vielen positiven Neuerungen im Bereich der Tierkrankenversicherungen. Das Beste daran: Interessierte können aktuell noch zu besonders günstigen Konditionen abschließen. Wer also ein Tier hat und sich mit dem Thema Absicherung beschäftigt, sollte unbedingt unverbindlich am Stand vorbeischauen, wo neben der Beratung auch viele kleine Überraschungen warten.

Kompetenz trifft Leidenschaft: „HUNDundHAND“
Die Praxis „HUNDundHAND“ ist ein gemütlicher Raum für Hunde, Katzen und Kleintiere, in dem Katrin Scheu als Tierosteopathin, Tierphysiotherapeutin und zertifizierte Akupunkteurin der Traditionellen Chinesischen Veterinärmedizin (TCVM) tätig ist.
„Wir verstehen uns als wertvolle Ergänzung zur Schulmedizin und arbeiten eng mit vielen Tierärzten zusammen“, erklärt Scheu. Das Leistungsspektrum der Praxis umfasst:
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Nachsorge nach Operationen sowie Schmerzlinderung bei chronischen Problemen.
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Chiropraktik zum Lösen von Blockaden und Verspannungen.
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Gezielter Muskelaufbau, Mobilisierung und Gangbildanalysen.
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Altersvorsorge für Senioren sowie Seminare für Tierbesitzer.
Ein Dankeschön an die Nachbarschaft
Dieses Jubiläumsfest ist eine Hommage an die Gemeinschaft. Katrin Scheu richtet ein herzliches Dankeschön an alle lieben Nachbarn vom Flinthörn, deren Entgegenkommen dieses Fest erst möglich macht.
Veranstaltungsdetails auf einen Blick:
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Wann: 21. Juni 2026, 11 bis 17 Uhr
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Wo: Am Flinthörn 12, 26842 Ostrhauderfehn
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Parken: Bitte in der Schulstraße parken
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Eintritt: Frei
Kommen Sie vorbei, bringen Sie Ihre Fellnasen mit und feiern Sie mit Katrin Scheu und ihrem Team diesen besonderen Tag!
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