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Drive-in bei Wilkens‘ s Nordseespezialitäten
Wilkens‘ s Nordseespezialitäten
Seit über 50 Jahre bekannt für seine frischen Fischleckereien auf dem Gallimarkt sowie auf vielen Märkten und Events in Deutschland. Ob Wilken dieses Jahr noch auf Märkten stehen kann bleibt abzuwarten. So kam die Idee mit dem Drive-in bei Wilken in Neukamperfehn. Hier gibt es ab jetzt frische Fischspezialitäten, sowie auch andere kleine Leckereien. “Es muss eben einfach weitergehen, bevor es wieder weitergeht”, so Tommy Wilken. Wir Schausteller müssen ein Zeichen setzen und solche Aktionen zur Überbrückungszeit nutzen. So hilft bei uns zum Beispiel jeder aus der Familie mit. Enkel, Sohn oder selbst der Großvater halten in diesen Zeiten fest zusammen.Und es scheint zu funktionieren, denn das neue Angebot wird sehr gut angenommen.
LeserECHO-Verlag
Familie Wilken freut sich auf jeden Kunden.
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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung

Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport
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EinsSein-Messe Oldenburg: Impulse für Gesundheit und bewusste Lebensgestaltung
EinsSein-Messe Oldenburg 2026: Ein Wochenende voller Impulse für Körper, Geist und Seele
OLDENBURG. Wenn am 18. und 19. April 2026 die Türen der Weser-Ems-Hallen (Messehalle, Eingang B) öffnen, wird die Stadt zum Mittelpunkt für ganzheitliche Gesundheit und bewusste Lebensgestaltung. Die „EinsSein-Messe“ lädt als Erlebnismesse dazu ein, in eine Welt voller Inspiration und neuer Perspektiven einzutauchen.
Ein Marktplatz der Vielfalt: 70 Experten unter einem Dach
Das Herzstück der Messe bilden rund 70 Aussteller und Fachexperten aus der Region und dem gesamten Bundesgebiet. Sie präsentieren ein beeindruckendes Spektrum an Themen:
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Gesundheit & Prävention: Innovative Ansätze für ein vitales Leben.
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Naturheilverfahren & Energetik: Bewährte und neue Methoden zur Stärkung des Wohlbefindens.
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Coaching & Persönlichkeitsentwicklung: Strategien für mehr Lebensfreude und Bewusstsein.
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Spiritualität: Raum für Fragen und Begegnungen auf seelischer Ebene.
Besucher haben die Chance, Anwendungen direkt vor Ort auszuprobieren, sich beraten zu lassen und eine exklusive Auswahl an Produkten zu entdecken – von Naturkosmetik über therapeutische Öle bis hin zu Klangschalen und Mineralien.
Wissen erleben: Vorträge und Workshops inklusive
Ein wesentliches Merkmal der EinsSein-Messe ist das umfangreiche Programm. Experten vermitteln fundiertes Wissen in Fachvorträgen und interaktiven Workshops. Das Besondere: Die Teilnahme an sämtlichen Programmpunkten ist bereits vollständig im Eintrittspreis enthalten.
Magisches Highlight: Das Abendkonzert
Um den ersten Messetag harmonisch ausklingen zu lassen, findet am Samstagabend von 18:15 Uhr bis ca. 19:15 Uhr ein Konzert mit sanften Klängen statt. Auch dieses kulturelle Highlight ist für Messebesucher im Ticketpreis inbegriffen. Für Gäste, die ausschließlich das Konzert besuchen möchten, ist ein Einlass ab 17:30 Uhr möglich.
Alle Fakten und Eintrittspreise im Überblick
Die Veranstalter setzen auf ein transparentes Preissystem ohne Vorverkauf. Tickets sind unkompliziert direkt vor Ort erhältlich.
Eintrittspreise:
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Tageskarte (1 Tag): 9,00 EUR
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Wochenendkarte (2 Tage): 15,00 EUR
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Nur Abendkonzert (Samstag): 5,00 EUR (Einlass ab 17:30 Uhr)
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Kinder & Jugendliche bis 15 Jahre: Frei (in Begleitung Erwachsener)
Zahlung & Service: Die Tickets sind ausschließlich an der Tageskasse erhältlich. Gezahlt werden kann bequem in bar oder per Kartenzahlung. Für das leibliche Wohl wird an beiden Tagen durch ein Cateringangebot vor Ort gesorgt.
Veranstaltungsdaten:
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Termin: Samstag, 18. April & Sonntag, 19. April 2026
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Öffnungszeiten: Jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr
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Ort: Weser-Ems-Hallen (Messehalle / Eingang B), Europaplatz 12, 26123 Oldenburg
Weitere Infos finden Sie aud der Facebookseite von ” EinsSein ”

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Kreative Köpfe gesucht: Kunsthandwerkermarkt in Grotegaste lädt ein
Kreative Köpfe gesucht: Westoverledingen lädt zum großen Kunst- und Handwerkermarkt in Grotegaste
Westoverledingen. Alle zwei Jahre verwandelt sich einer der idyllischsten Plätze der Region in eine lebendige Galerie unter freiem Himmel. Am Sonntag, den 7. Juni 2026, ist es wieder soweit: Auf dem historischen Dorfplatz beim „Gasthuus Ulenhoff“ in Grotegaste findet der beliebte Kunst- und Handwerkermarkt der Gemeinde Westoverledingen statt.
Zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr haben Besucher dann die Gelegenheit, handgefertigte Unikate zu bestaunen und in die Welt des kreativen Schaffens einzutauchen. Doch bevor das bunte Treiben losgeht, öffnet die Gemeinde die Türen für weitere Aussteller.
Jetzt bewerben: Sichern Sie sich Ihren Standplatz!
Da noch nicht alle Plätze vergeben sind, sucht das Kulturamt der Gemeinde aktuell noch nach motivierten Handwerkskünstlerinnen und ‑künstlern, die ihre Arbeiten in diesem besonderen Ambiente präsentieren möchten. Ob Holzarbeiten, Schmuckdesign, Textilkunst oder Malerei – die Vielfalt steht im Vordergrund.
Die Details für Aussteller im Überblick:
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Wann: Sonntag, 07.06.2026, 10:00 – 17:00 Uhr
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Wo: Historischer Dorfplatz beim Gasthuus Ulenhoff, Grotegaste
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Anmeldeschluss: Freitag, 24. April 2026
Um eine abwechslungsreiche Mischung für die Besucher sicherzustellen, bittet die Gemeinde bei der Anmeldung um eine kurze Angabe zur Art des Kunsthandwerks.
Interessierte können sich direkt beim Kulturamt der Gemeinde Westoverledingen melden:
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Telefon: 04955–933225
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E‑Mail: kulturamt@westoverledingen.de
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kunst in einer der schönsten Kulissen Westoverledingens einem breiten Publikum vorzustellen. Die Vorfreude auf einen Tag voller Inspiration und regionaler Handwerkskunst ist bereits jetzt groß!
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Facebookseite Stadt und Landkreis Leer
Ob Stadt oder Landkreis Leer – die Evenburg ist das Symbol unserer Heimat. Auf der Facebookseite „Wir Leeraner“ informieren wir regelmäßig über alles Wissenswerte rund um das Wahrzeichen der Stadt und des Landkreises Leer. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Facebookseite Stadt und Landkreis Leer: Ihr Reichweiten-Booster für die Facebookseite Leer und ganz Ostfriesland
Facebookseite Leer: Maximale Reichweite für Ostfriesland und das Emsland
In der heutigen digitalen Ära ist eine starke Online-Präsenz für Unternehmen unverzichtbar. Wer in der Region erfolgreich sein möchte, kommt an einer reichweitenstarken Facebookseite für die Stadt und den Landkreis Leer nicht vorbei. Besonders in der Region Ostfriesland, dem Emsland und den benachbarten Grenzregionen – einem Einzugsgebiet mit rund 1.000.000 Einwohnern – bietet Facebook-Marketing einzigartige Möglichkeiten, Kunden direkt und persönlich zu erreichen.
Warum eine Facebookseite in Leer und Umgebung so effektiv ist
Die Kombination aus regionaler Verbundenheit und digitaler Präzision macht Social Media hier besonders wertvoll. Durch die Vernetzung mit dem LeserECHO-Portal profitieren Werbepartner von einer crossmedialen Strategie, die Online-News mit sozialen Interaktionen verbindet.
1. Spitzen-Reichweite durch „Wir Leeraner“
Ein herausragendes Beispiel für eine erfolgreiche Facebookseite in Leer ist die Seite „Wir Leeraner“ vom LeserECHO-Verlag. Mit über 39.750 Followern bietet sie Unternehmen eine enorme Plattform. Die nackten Zahlen (laut Meta Insights) sprechen für sich:
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8,1 Mio. Aufrufe und über 575.704 Interaktionen (Stand 01.11.2025, Zeitraum 28 Tage).
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8.021.889 Aufrufe im Zeitraum vom 20. Dezember 2025 bis zum 16. Januar 2026.
Diese Daten belegen, dass eine Facebookseite für Stadt und Landkreis Leer nicht nur lokale Informationen liefert, sondern eine aktive und engagierte Community bewegt.
2. Gezielte Zielgruppendefinition ohne Streuverluste
Mit Facebook-Marketing lassen sich Anzeigen exakt auf die Bewohner der Region zuschneiden. Ob Alter, Interessen oder Wohnort – Sie erreichen genau die Menschen, für die Ihre Produkte und Dienstleistungen relevant sind. Auf der Seite „Wir Leeraner“ erreichen Sie beispielsweise eine Zielgruppe, die zu 60,10 % aus Frauen und 39,90 % aus Männern besteht – ideal für lokale Einzelhändler, Dienstleister und Veranstalter.


Der Julianenpark in der Stadt Leer ist das Highlight für Sport und Freizeit im Landkreis Leer. Ob Veranstaltungen oder die beliebte eingezäunte Hundewiese – aktuelle News finden Sie barrierefrei auf der Facebookseite „Wir Leeraner“ und im LeserECHO-Portal. Keine Paywall, immer aktuell!
Crossmediale Vorteile: Online-Zeitung ohne Bezahlschranke
Ein entscheidender Vorteil des LeserECHO-Verlags ist die enge Verknüpfung der Facebookseite Leer mit dem eigenen Online-Portal. Während viele Medienhäuser auf Paywalls setzen, verfolgt LeserECHO einen barrierefreien Ansatz:
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Keine Abo-Kosten: Alle Artikel sind für jeden frei zugänglich.
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Keine Paywall: Informationen erreichen die gesamte Bevölkerung, unabhängig vom Einkommen.
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Hohe Sichtbarkeit: Beiträge aus dem Portal werden direkt auf den Facebookseiten und in regionalen Gruppen geteilt, was die Reichweite massiv steigert.
Kosteneffizienz und Transparenz
Regionales Online-Marketing bietet volle Budgetkontrolle. Durch Echtzeit-Performance-Tracking sehen Sie jederzeit, wie viele Menschen Ihre Anzeige gesehen haben und wie hoch die Interaktionsrate ist. Dies ermöglicht eine dynamische Optimierung Ihrer Kampagnen, um das beste Ergebnis für Ihr Budget in Ostfriesland und dem Emsland zu erzielen.
Fazit: Ihre Präsenz in der Region stärken
Ob durch redaktionelle Beiträge, klassische Bildanzeigen oder Video-Content – die Nutzung einer etablierten Facebookseite in der Stadt und dem Landkreis Leer ist der Schlüssel zur lokalen Markenbekanntheit. Durch die Kombination aus der reichweitenstarken Social-Media-Präsenz und der monatlich erscheinenden Printzeitung des LeserECHO-Verlags entsteht eine Werbewirkung, die alle Generationen in der Region erreicht.
Kontakt für Buchungen & Mediadaten: LeserECHO-Verlag E‑Mail: info@leserecho.de WhatsApp: 0160 9339 4636 Web: LeserECHO.de


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