Politik
Entlastung für Mieterinnen und MieterFaire Aufteilung des CO2-Preises
Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Die Bundesregierung will Vermieterinnen und Vermieter stärker beteiligen – je nach energetischem Zustand des Mietshauses.
Je schlechter die Fassade eines Gebäudes gedämmt ist, je älter die Heizung oder die Fenster sind, desto mehr Energie wird zum Heizen benötigt und desto höher sind die CO2-Kosten. Mieterinnen und Mieter haben im Gegensatz zu Eigenheimbesitzern auf diese Rahmenbedingungen keinen Einfluss. Sie können die Kosten nur senken, indem sie sparsam und effizient heizen – die CO2-Umlage müssen sie allerdings bislang in vollem Umfang schultern.
Stufenmodell für faire Kostenteilung
Die Bundesregierung hat nun eine faire Aufteilung der CO2-Kosten im Mietverhältnis beschlossen. Für Wohngebäude soll ein Stufenmodell gelten: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieterinnen und Vermieter. Investieren sie in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen, dann sinkt ihr Anteil an den CO2-Kosten. Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Vermieterinnen und Vermieter ermitteln die CO2-Kosten und den Verteilungsschlüssel im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung.
Mehr Sanierungen, neue Heizungen, effizienter Verbrauch
Die neue Regelung hebt die Aufgabe von Vermieterinnen und Vermietern hervor, Mietshäuser mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten und für eine gute Dämmung zu sorgen. Gleichzeitig bleibt die Eigenverantwortung der Mieterinnen und Mieter bestehen, möglichst sparsam und effizient zu heizen, indem ein Teil der CO2-Kosten weiterhin auf sie umgelegt wird. Der Anreiz des CO2-Preises für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz wirkt so nun auch im Mietverhältnis.
Kostenteilung entfällt in Ausnahmefällen
In manchen Fällen hindern Vorgaben – zum Beispiel aufgrund von Denkmalschutz, der Pflicht zur Nutzung von Fernwärme oder Milieuschutz – Vermieterinnen und Vermieter daran, die Energiebilanz von Gebäuden zu verbessern. Ihr Kostenanteil wird dann halbiert oder entfällt ganz.
Nichtwohngebäude: zunächst hälftige Teilung des CO2-Preises
Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst übergangsweise eine hälftige Teilung des CO2-Preises. Ein Stufenmodell wie bei Wohngebäuden eignet sich derzeit noch nicht, da diese Gebäude in ihren Eigenschaften zu verschieden sind. Die Datenlage reicht aktuell nicht aus für eine einheitliche Regelung. Hier gilt es, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, bis Ende 2024 die dafür erforderlichen Daten zu erheben. Ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude soll dann Ende 2025 eingeführt werden.
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Politik
Wachstumschancengesetz 2023: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Kabinettsbeschluss: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2013 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude ist ein zentraler Baustein des Gesetzes. Zusätzlich wurde verabredet, bis Ende September ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche zu beraten.
Offizielles Portrait BM’in Klara Geywitz
Dazu erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Die degressive AfA für den Wohnungsbau als Teil des Wachstumschancengesetzes hat das Potential, die Bau- und Immobilienbranche deutlich zu stärken. Sechs Prozent, die nächsten sechs Jahre: Wer mit dem Bau innerhalb der nächsten sechs Jahre beginnt, soll die neue AfA nutzen können. Das ermöglicht es der Branche, Investitionskosten schneller abzuschreiben. Damit werden wiederum schneller Investitionen in neuen Wohnraum möglich. Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt für alle Bauprojekte mit Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023.
Aber nicht nur mit diesem Angebot an die Bau- und Immobilienbranche wollen wir den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung bringen. Bis Ende September werden wir als Bundesbauministerium federführend für die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket erarbeiten, dass der Bau- und Immobilienbranche weitere Wachstumsimpulse geben soll. Damit unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung der Branche für die deutsche Volkswirtschaft und die herausragende Notwendigkeit von mehr Wohnraum in unserem Land. Dies, zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rekordhöhe und der Unterstützungsleistungen beim klimafreundlichen Neubau in Milliardenhöhe, wird zu einem Aufwuchs an neuem Wohnraum führen.”
Hintergründe zur degressiven AfA
Warum führen wir eine zeitlich befristete degressive AfA ein?
Die Baubranche steckt in einer Krise. Die Erhöhung der linearen AfA von 2 Prozent auf 3 Prozent und eine Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau waren bereits hilfreiche Maßnahmen, reichen aber noch nicht aus, um ausreichend Investitionen anzustoßen.
Die degressive AfA bildet den Wertverzehr von Wohngebäuden besser ab. Wertverzehr bedeutet: In neuen Gebäuden verbaute Technik wird oft innerhalb von wenigen Jahren durch neue Entwicklungen überholt. Dadurch verlieren Gebäude zu Anfang schneller an Wert. Die degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen.
Wie sind die Konditionen und für welche Gebäude gilt die degressive AfA?
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
Im ersten Jahr können 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 6 Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Beispielrechnung: Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 24.000 Euro (6 Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr = 376.000 Euro Restwert).
Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
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Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen
Deutscher Tierschutzbund: „BMEL knickt vor Branche ein!“
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen
Medienberichten zu Folge will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Vorgaben des Kükentötungs-Verbots lockern und die Vernichtung von Hühnerembryonen nach dem 7. Bruttag auch zukünftig erlauben. Bereits seit dem 1. Januar 2022 ist es verboten, geschlüpfte Eintagsküken zu töten. Ab dem 1. Januar 2024 sollte das von der damaligen Bundesministerin Julia Klöckner erlassene Gesetz zur Kükentötung vollständig greifen: mit einem Verbot, das auch die Tötung schmerzempfindlicher Embryonen im Ei nach dem 7. Bruttag einschließt. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert zu den neuen Entwicklungen:
„Cem Özdemir ( Die Grünen ) tappt jetzt in die Falle, die ihm seine Vorgängerin mit einem unzureichenden Gesetzentwurf gestellt hat. Julia Klöckner ( CDU ) hat nie die Systemfrage gestellt, sondern wollte lediglich eine technische Lösung, um das tierschutzfeindliche System der Hochleistungseierproduktion zu erhalten. Der grundlegende Fehler dieses Gesetzes war, dass man der Industrie mit der Geschlechtsbestimmung im Ei sowie der Tötung von Embryonen ein Schlupfloch gelassen hat, welches diese nun aus ökonomischen Interessen nutzt. Tierschutzminister Cem Özdemir muss dem Bundestag rasch einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Problematik des Kükentötens an ihrer Wurzel packt, statt nur die Symptome des Systems einer einseitig spezialisierten Hochleistungszucht zu behandeln. Das Kükentöten, ob im Ei oder nach dem Schlüpfen, ist rigoros zu verbieten. Hingegen muss die Umstellung auf sogenannte Zweinutzungshühner angestrebt und gefördert werden. Alle anderen Alternativen stellen den wirtschaftlichen Nutzen über den Tierschutz und verstoßen somit gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz.“
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Politik
CDU-Fraktionsvize übernimmt auch Vorsitz vomneugegründeten Parlamentskreis Mittelstand (PKM)
Der Vorstand des Parlamentskreises Mittelstand in der CDU-Landtagsfraktion, v.l.:Peter Luths, stellvertretender Vorsitzender der MIT Niedersachsen, Colette Thiemann, Carina Hermann, Marcel Scharrelmann, Christian Fröhlich, Cindy Lutz, Uwe Dorrendorf, Ulf Thiele, Jörn Schepelmann, Claus Seebeck, Melanie Reinecke, Marco Mohrmann, Martina Machulla und Reinhold Hilbers.Einen „Parlamentskreis Mittelstand“ (PKM) hat am Freitagnachmittag ( 27.01.2023 ) die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag aus den Reihen ihrer Fraktionsmitglieder gegründet. 39 Fraktionsmitglieder haben sich der Fraktionsgruppe angeschlossen. Sie wählten in der konstituierenden Sitzung den stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Ulf Thiele aus Ostfriesland einstimmig zu ihrem Vorsitzenden.Seine gleichberechtigten Stellvertreter sind Cindy Lutz (Wolfsburg), Marco Mohrmann (Zeven) und Jörn Schepelmann (Eicklingen). Schatzmeister des PKM ist Reinhold Hilbers (Wietmarschen), Justiziarin ist Martina Machulla (Hannover), Ombutsmann gegen Überbürokratisierung ist Uwe Dorrendorf (Lüchow), und zur Geschäftsführerin des PKM wurde die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtags-fraktion, Carina Hermann (Göttingen) gewählt. Zu Obleuten im PKM-Vorstand wählten die Mitglieder die Abgeordneten Christian Fröhlich (Rosdorf), Axel Miesner (Lilienthal), Melanie Reinecke (Stade), Marcel Scharrelmann (Diepholz), Claus Seebeck (Geestland), Colette Thiemann (Stadthagen) und Björn Thümler (Berne).CDU-Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner (Neustadt) dankte in seiner Begrüßung den PKM-Mitgliedern für ihre Bereitschaft „der CDU-Fraktion überall in der Fläche Niedersachsens im Mittelstand das Angebot zur Zusammenarbeit mit der CDU-Landtagsfraktion zu machen“. Der stellvertretende Landesvorsitzende der Mittelstandsunion Niedersachsen, Peter Luths (Lüneburg) freute sich über die Neugründung des Parlamentskreises Mittelstand und bot die enge Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand der Mittelstandsunion an.„Die Arbeit des Parlamentskreises Mittelstand wird ihre Schwerpunkte darin haben, den Betrieben und Verbänden in Niedersachsen Gesprächsangebote zu machen, damit wir als CDU-Landtagsfraktion das Ohr am Puls der mittelständischen Betriebe haben und für ihre Interessen und die ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter politisch arbeiten. Wir wollen Politik für die Fleißigen in Niedersachsen gestalten. Denn sie bringen jeden Tag mit ihrer Arbeit unser Land voran“, erklärte Ulf Thiele seine Motivation für die Arbeit im PKM.
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