Lokal
EWE muss Strom- und Gaspreis in Grundversorgung zu Januar anheben
- Kundenzuwachs und weiter angespannte Marktlage bedingen teure Beschaffung
- Gestiegene Netzentgelte machen Strom zusätzlich teurer
- EWE begrüßt staatliche Energiepreis-Entlastung für Kunden
- EWE refinanziert über Alterric auch Entlastungspaket der Bundesregierung
- Auch in Energiekrise steht EWE für Versorgungssicherheit
Oldenburg, 4. November 2022. Zum Jahreswechsel ist EWE erneut gezwungen, seine Strom- und Gaspreise in der Grundversorgung anzuheben. Betroffen sind davon etwa 331.000 Strom- und 180.000 Gaskunden. So zahlen Kunden ab dem 1. Januar für Strom pro Kilowattstunde brutto 49,97 Cent und damit 12,16 Cent mehr als derzeit. Der jährliche Grundpreis steigt von brutto 179,69 Euro auf brutto 199,55 Euro. Das sind im Monat statt bislang 14,97 Euro dann 16,63 Euro brutto. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.800 Kilowattstunden ergeben sich durch die Preisanhebung insgesamt Mehrkosten von rund 30 Euro im Monat.
Diese Strompreisanpassung gilt nicht in Brandenburg, da EWE dort kein Strom-Grundversorger ist.
Der Gaspreis steigt in der Grundversorgung pro Kilowattstunde von aktuell brutto 13,55 Cent auf 17,47 Cent. Das entspricht einem Plus von 3,92 Cent pro Kilowattstunde. Der jährliche Grundpreis ändert sich bei Gas marginal und steigt von 180 Euro auf 182,28 Euro. Das sind im Monat statt bislang 15 Euro dann 15,19 Euro. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden zahlt durch die Preisanhebung insgesamt pro Monat gut 65 Euro mehr als bislang.
Kundenzuwachs, weiter angespannte Marktlage und Netzentgelte sind Gründe für Preisanstieg
Die Gründe für die erneute Preisanhebung erläutert Oliver Bolay, Geschäftsführer der EWE VERTRIEB GmbH: „EWE hat auch weiterhin einen enormen Kundenzuwachs zu verzeichnen und gleichzeitig fast keine Kundenverluste – sowohl beim Gas als auch beim Strom. Im Vergleich zur letzten Preisanpassung im Oktober ist nochmal die Anzahl der Gaskunden in der Grundversorgung stark gestiegen. Der Grund für die Kundenzuwächse: Immer mehr Kunden aus dem EWE-Heimatmarkt, die zu Wettbewerbern gewechselt waren, kündigten auch in diesem Jahr dort ihre Sonderverträge, die im Vergleich zur EWE-Grundversorgung teurer waren, und wechselten wieder in die EWE-Grundversorgung. Der Trend hält auch weiterhin an. Für diesen schwer zu kalkulierenden Kundenzuwachs muss EWE zu den aktuellen Preisen Energie am Markt nachkaufen, während EWE für seine Bestandskunden die Energie bereits langfristig eingekauft hat. Die teure Nachbeschaffung von Strom und Gas aber treibt den Preis für alle grundversorgten Kunden in die Höhe“, sagt Bolay. Auch für Bestandskunden müsse EWE zunehmend teurer einkaufen. Daran ändere auch eine witterungsbedingte Momentaufnahme im Oktober nichts, die den Gaspreis kurzfristig sinken ließ. Beim Strompreis komme hinzu, dass die „deutlich gestiegenen Netzentgelte“ den Strompreis zusätzlich nach oben trieben. Die Netzentgelte machen Bolay zufolge einen Anteil von rund 17 Prozent am Strompreis aus.
Ersatzversorgung bei EWE zum 1. Dezember teurer als Grundversorgung
Kunden aus dem EWE Heimatmarkt, die zu EWE zurückkehren, weil ihr bisheriger Versorger Insolvenz anmelden musste, überführt EWE gesetzeskonform zunächst in die Ersatzversorgung, und zwar für maximal drei Monate. Der Preis der Ersatzversorgung richtet sich bei EWE zum 1. Dezember – wie auch bei anderen Versorgern – nach den aktuellen Beschaffungskosten.
EWE begrüßt staatliche Entlastung der Kunden
EWE ist sehr wohl bewusst, dass die kriegsbedingte Energiekrise samt steigender Preise viele private Haushalte, aber auch Unternehmen wirtschaftlich überfordert. EWE begrüßt daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung Energiekunden entlasten möchte.
Der EWE-Vorstandsvorsitzende Stefan Dohler kommentiert jedoch die aktuellen politischen Vorgaben für die Umsetzung wie folgt: „Die Entlastung der Kundinnen und Kunden ist ohne Frage dringend nötig und von EWE seit Monaten gefordert. Die Versorger müssen das aber auch umsetzen können. In wenigen Wochen, noch ohne vorliegende gesetzliche Grundlage, für alle Gas‑, Fernwärme- und Stromkunden komplexe Anpassungen in den Abrechnungsprozessen umzusetzen, diese in den Systemen zu programmieren, zu testen und dann für Strom mit Wirkung zum 1. Januar 2023 anzuwenden, wird vielfach faktisch unmöglich sein. Das ist eine Zumutung der Politik, die über ein Aussetzen der Abschläge für Strom im Januar, wie im Dezember beim Erdgas, eine einfache Alternative hätte, die auch dem Realitätscheck standhält und den Wintereffekt bis März kompensiert. Der Staat könnte auch ein weiteres Mal ein Energiegeld auszahlen. Ab März wirkt dann die reguläre Preisbremse. Es stellt sich schon die Frage, wozu es eine Expertenkommission gab, wenn sich Politik nun rigoros über deren Empfehlungen hinwegsetzt?“
Auch EWE füllt über Beteiligung an Alterric Entlastungstopf der Bundesregierung
EWE macht im Zusammenhang mit dem staatlich vorgesehenen Entlastungspaket darauf aufmerksam, dass dieses nicht nur aus Steuergeldern finanziert wird, sondern auch durch die geplante Abschöpfung von Unternehmensgewinnen. So wird auch EWE als breit aufgestelltes Energieunternehmen über seine Beteiligung am Grünstromerzeuger Alterric, der einen signifikanten Beitrag für den Ausbau der Windenergie an Land leistet, mit einem Teil des dort erzielten Gewinns dazu beitragen, das staatliche Entlastungspaket zu refinanzieren. Damit werden jedoch der Alterric für den zügigen Ausbau der Windenergie dringend erforderliche Investitionsmittel entzogen.
EWE sorgt auch in Krise für Versorgungssicherheit in der Region
Für EWE-Kunden gilt, dass sie sich auch in der aktuellen Energiekrise auf EWE verlassen können. Es hat für EWE derzeit oberste Priorität, die Versorgungssicherheit trotz weggefallener russischer Erdgasmengen sicherzustellen. Mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurden die Krisenstäbe aktiviert, die seither im engen Dialog mit Behörden und Verbänden stehen. Das Ziel: Eine etwaige Mangellage und damit die zeitweise Unterversorgung von Erdgaskunden mit aller Kraft zu verhindern. In dem Zusammenhang bleibt das Einsparen von Energie oberstes Gebot.
Aktuell sind die Erdgasspeicher von EWE zu 100 Prozent gefüllt und der Nordwesten in der aktuellen Situation damit bestmöglich für die bevorstehende Heizperiode gerüstet. Ab dem Jahreswechsel sollen die an Deutschlands Küsten geplanten Flüssiggasterminals neue Gasmengen ins Land bringen. EWE engagiert sich bei der Netzanbindung des LNG-Terminals Wilhelmshaven, damit ein Teil des ankommenden Erdgases in der Region gespeichert und auch verbraucht werden kann. Weil der Leitungsneubau später grünen Wasserstoff transportieren wird, entsteht hier mitten in der Krise ein wesentlicher Grundstein für eine nachhaltige, dezentrale, sichere und klimafreundliche Energieversorgung. Um diese Aufgaben stemmen zu können ist EWE auf eine stabile wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angewiesen.

Lokal
Stadt Leer: Ohlthaverstraße ab April voll gesperrt: Mehrere Bauabschnitte geplant
Vollsperrung der Ohlthaverstraße: Umfangreicher Straßenausbau ab April geplant
In Kürze beginnen in der Ohlthaverstraße umfassende Bauarbeiten. Aufgrund eines geplanten Straßenausbaus muss die Strecke gemäß § 45 StVO für den gesamten Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Die Maßnahme startet am 7. April 2026 und wird voraussichtlich bis zum 31. August 2026 andauern.
Durchführung in vier Bauabschnitten
Um die unvermeidbaren Beeinträchtigungen für den Verkehr so gering wie möglich zu halten, wurde die Baumaßnahme in mehrere Phasen unterteilt:
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1. und 2. Bauabschnitt (07. April bis 13. Juni 2026): Sanierung der Fahrbahnoberfläche zwischen Hermann-Lange-Ring und Hermann-Tempel-Ring.
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3. Bauabschnitt (14. Juni bis 25. Juli 2026): Arbeiten im Bereich vom Hermann-Tempel-Ring bis zum Wendekamp.
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4. Bauabschnitt (26. Juli bis 31. August 2026): Ausbau des Abschnitts vom Wendekamp bis zum Pastorenkamp.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Zeiträumen um Orientierungswerte handelt. Witterungsbedingte Verzögerungen oder bautechnische Unterbrechungen können zu Abweichungen im Zeitplan führen.
Informationen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer
Die betroffenen Anlieger erhalten zusätzlich zu dieser öffentlichen Bekanntmachung eine gesonderte schriftliche Information. Wer während der Bauphase zwingend auf sein Kraftfahrzeug angewiesen ist, wird gebeten, dieses rechtzeitig außerhalb der jeweiligen Sperrzonen abzustellen.
Die fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke bleibt während der gesamten Bauzeit garantiert. Auch Radfahrer können den Baustellenbereich weiterhin passieren.
Umleitung und Inkrafttreten
Für den Kraftfahrzeugverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Diese führt über folgende Straßen:
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Pastorenkamp
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Edzardstraße
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Wendekamp
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Hermann-Tempel-Ring
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Hermann-Lange-Ring
Die verkehrsbehördlichen Anordnungen treten offiziell mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
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Endspurt für „Blinkfüür 2026“: Jetzt ehrenamtliche Vorbilder im Landkreis vorschlagen
Endspurt für das „Blinkfüür 2026“: Jetzt noch ehrenamtliche Vorbilder vorschlagen
Das Ehrenamt ist der Leuchtturm unserer Gesellschaft – und genau dieses Engagement würdigt der Landkreis Leer auch in diesem Jahr wieder mit der Auszeichnung „Blinkfüür“. Wer Menschen kennt, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl einsetzen, hat nur noch wenig Zeit: Die Vorschlagsfrist endet am 30. April.
20 Jahre Anerkennung für herausragendes Engagement
Bereits zum 20. Mal in Folge wird der Preis an Personen verliehen, die in den Bereichen Kultur, Soziales, Sport oder innerhalb von Gruppen und Vereinen Herausragendes leisten. Der Name „Blinkfüür“ (Leuchtfeuer) symbolisiert dabei die richtungsweisende Funktion, die Freiwillige für das Zusammenleben in der Region einnehmen.
Der offizielle Startschuss für die diesjährige Runde fiel Anfang des Jahres durch den Initiativkreis, bestehend aus Landrat Matthias Groote, der Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Carsten Mohr von der Sparkasse LeerWittmund.
So können Vorschläge eingereicht werden
Bis Ende April können Bürgerinnen und Bürger ihre Favoriten nominieren. Wichtig ist dabei eine kurze Begründung, die Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie die besonderen Verdienste der Person hervorhebt.
Folgende Wege stehen für die Abgabe zur Verfügung:
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Online: Direkt über das Formular auf www.wirpackenfreiwilligan.de/Blinkfüür
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E‑Mail: An blinkfueuer@lkleer.de
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Post: Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur, Bergmannstr. 37, 26789 Leer
Auswahlverfahren und Verleihung
Nach Ende der Frist trifft eine Fachjury eine Vorauswahl, über die der Kreisausschuss abschließend entscheidet. Die feierliche Verleihung der Auszeichnungen ist für den Sommer 2026 geplant.
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Kostenlose Weiterbildung zum Vereinsmanager: Neue Termine für Ehrenamtliche
Professionalisierung im Ehrenamt: Neue Termine für die Weiterbildung zum Vereinsmanager
Die Anforderungen an die Führung und Organisation von Vereinen wachsen stetig. Um ehrenamtlich Engagierte – von Übungsleitern bis hin zu Vorstandsmitgliedern – optimal auf diese Herausforderungen vorzubereiten, bietet der Landkreis Leer erneut die kostenlose Weiterbildung zum “Vereinsmanager” an. Das Programm wird durch die Europäische Union und das Land Niedersachsen gefördert und vermittelt praxisnahes Fachwissen für die tägliche Vereinsarbeit.
Flexibilität durch modularen Aufbau
Die Weiterbildung umfasst insgesamt neun Module, die unabhängig voneinander gebucht werden können. Da die Inhalte nicht aufeinander aufbauen, ist ein individueller Einstieg jederzeit möglich. Die Themengebiete decken alle zentralen Aspekte einer modernen Vereinsführung ab:
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Strategische Vereinsführung und Organisationsentwicklung
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Fundraising und Finanzierungsmöglichkeiten
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Rechtliche Grundlagen sowie Haftungsfragen
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Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederakquise
Um den Teilnehmenden eine maximale Flexibilität zu bieten, findet der Unterricht in einer Mischung aus Online-Seminaren und Präsenzveranstaltungen statt.
Zertifikat und Bildungsurlaub
Wer die gesamte Weiterbildung im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten absolviert, erhält das offizielle Zertifikat “Vereinsmanager/in”. Besonders kompakt lässt sich dieses Wissen im Rahmen eines einstündigen Bildungsurlaubs vom 8. bis 12. Juni 2026 erwerben. Alternativ steht die Einzelbuchung spezifischer Module offen, um gezielt Wissen in ausgewählten Bereichen zu vertiefen.
Informationen und Anmeldung
Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Modulen sowie das Anmeldeformular sind auf der Website des Landkreises verfügbar:
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Kontakt: Projektleiterin Anja Lücht steht für Rückfragen unter 0491 926 4047 oder per E‑Mail an ehrenamt@lkleer.de zur Verfügung.
Beitragsbild — Symbolfoto / KI
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