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Fördermittelbescheide übergeben: Startschuss für Norddeutsche Wasserstoffwirtschaft
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck übergibt Fördermittelbescheide für Aufbau der Norddeutschen Wasserstoffwirtschaft
Umsetzung des IPCEI-Großvorhabens „Clean Hydrogen Coastline“
Berlin/Oldenburg, 15. Juli 2024 – Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck hat heute in Berlin Fördermittelbescheide für die deutschen Projekte im Rahmen der Hy2Infra-Welle überreicht. Diese Fördermittel unterstützen den Aufbau einer europäischen Wasserstoffwirtschaft und insbesondere das großtechnische Wasserstoff-Projekt „Clean Hydrogen Coastline“. Stefan Dohler, Vorstandsvorsitzender der EWE, nahm die Bescheide entgegen. Das Projekt umfasst vier Teilprojekte, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette realisiert werden sollen.
Teilprojekt 1: 320-Megawatt-Wasserstoffproduktion in Emden
In Emden wird die größte europäische Elektrolyseanlage mit einer Leistung von 320 Megawatt aufgebaut. Diese Anlage soll Wasserstoff im Kraftwerksmaßstab produzieren und damit einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit grünem Wasserstoff leisten.
Teilprojekt 2: 50-Megawatt-Wasserstoffproduktion in Bremen
Das zweite Teilprojekt in Bremen umfasst eine 50-Megawatt-Wasserstofferzeugungsanlage. Diese Anlage unterstützt die klimaneutrale Stahlproduktion und trägt somit zur Dekarbonisierung der Industrie bei.
Teilprojekt 3: Wasserstoffspeicherung in Huntorf
In Huntorf wird ein Erdgasspeicher umgebaut, um zukünftig Wasserstoff speichern zu können. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die saisonale und bedarfsgerechte Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff sicherzustellen.
Teilprojekt 4: Wasserstoffpipeline in der Weser-Ems-Region
Das vierte Teilprojekt beinhaltet den Bau einer Wasserstoffpipeline in der Weser-Ems-Region. Diese Pipeline soll den Transport von grünem Wasserstoff ermöglichen und damit die Vernetzung und Nutzung in verschiedenen Sektoren fördern.
Förderung und Investition
Mit der substanziellen öffentlichen Co-Finanzierung vom Bundeswirtschaftsministerium und den Ländern Niedersachsen und Bremen in Höhe von rund 500 Millionen Euro kann die Detailplanung der Einzelprojekte beginnen. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf über 800 Millionen Euro. EWE-Chef Stefan Dohler betont die Bedeutung der Förderung: „Ein solches Mammutprojekt können wir nicht alleine umsetzen. Daher sind wir dankbar über die substanzielle nationale Förderung. Das zeigt uns, dass Clean Hydrogen Coastline ein wichtiger Baustein für den zügigen Wasserstoffhochlauf in Deutschland und Europa ist.“
Ein Schritt in Richtung nachhaltige Energiezukunft
Das Clean Hydrogen Coastline-Projekt soll die systemdienliche Erzeugung, Speicherung und den Transport von grünem Wasserstoff fördern. Mit Projekten in Emden und Bremen realisiert EWE das größte Elektrolyse-Vorhaben im Rahmen der europäischen IPCEI-Vorhaben. „Wir sind fest davon überzeugt, dass die Energiewende technisch und kommerziell nur mit dem Energieträger Wasserstoff gelingen kann. Grüner Wasserstoff ist eine unverzichtbare Komponente, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen und um die Sektoren Energie, Mobilität und Industrie zu koppeln“, betont Stefan Dohler.
Fazit
Die Übergabe der Fördermittelbescheide durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck markiert einen wichtigen Meilenstein für das Projekt „Clean Hydrogen Coastline“. Mit dieser Unterstützung wird der Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft in Norddeutschland vorangetrieben, die eine zentrale Rolle in der Energiewende und beim Erreichen der Klimaziele spielen wird.
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Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum: 112 Kinder erhalten „Brandfloh“-Abzeichen
Nachwuchskräfte feiern Kreiskinderfeuerwehrtag und 10-jähriges Jubiläum in Jemgum
Ein besonderes Jubiläum stand am Samstag, 19. September 2026, in Jemgum im Mittelpunkt: Die Kinderfeuerwehr Jemgum feierte ihr zehnjähriges Bestehen. Gleichzeitig fand der Kreiskinderfeuerwehrtag des Landkreises Leer statt. Insgesamt 24 Feuerwehren aus dem gesamten Landkreis waren mit rund 370 Teilnehmerinnen und Teilnehmern dabei.
112 Kinder legen erfolgreich das Abzeichen „Brandfloh“ ab
Für die älteren Nachwuchskräfte stand die Abnahme des beliebten Abzeichens „Brandfloh“ auf dem Programm. Das Abzeichen richtet sich an Kinder ab mindestens neun Jahren, die seit einem Jahr aktiv in der Kinderfeuerwehr dabei sind.
Bei der Abnahme werden die Kinder spielerisch an verschiedene Themen rund um die Feuerwehr herangeführt. Dazu gehören unter anderem Brandschutzerziehung, Sport und Teamgeist. Insgesamt 112 Kinder stellten sich den Aufgaben und konnten ihr Wissen und Können erfolgreich unter Beweis stellen.
Für die jüngeren Mitglieder gab es parallel ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm. Freie Spiele und mehrere Hüpfburgen sorgten dafür, dass auch sie einen erlebnisreichen Tag rund um die Kinderfeuerwehr verbringen konnten.
Urkunden und Abzeichen für die erfolgreichen Prüflinge
Zum feierlichen Abschluss des Kreiskinderfeuerwehrtages wurden die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgezeichnet. Kreisjugendfeuerwehrwart Timo Smit und Fachbereichsleiterin Kinderfeuerwehr Nicole Sackl überreichten den Kindern ihre Urkunden und die begehrten „Brandfloh“-Abzeichen.
Damit wurde die Leistung der Nachwuchskräfte entsprechend gewürdigt – und zugleich die Bedeutung der Kinderfeuerwehren für die Nachwuchsarbeit der Feuerwehren im Landkreis Leer deutlich.
Zehn Jahre Kinderfeuerwehr Jemgum
Ein weiterer Höhepunkt war das zehnjährige Bestehen der Kinderfeuerwehr Jemgum. Eine besondere Ehrung erhielten aus diesem Anlass Bernhard Albers und Margret Mühlena. Beide hatten vor zehn Jahren als damalige Jugendfeuerwehrwarte die Kinderfeuerwehr Jemgum mitbegründet.
Als Dank für ihr Engagement erhielten Bernhard Albers und Margret Mühlena jeweils einen Präsentkorb.
Die Leitung der Kinderfeuerwehr Jemgum liegt heute bei Julia Olthoff und Andree Plöger.
Zahlreiche Ehrengäste besuchen den Kreiskinderfeuerwehrtag
Auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Feuerwehr machten sich beim Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum persönlich ein Bild vom Engagement des Nachwuchses.
Vor Ort waren unter anderem Regierungsbrandmeister Erwin Reiners, Kreisbrandmeister Ernst Berends, dessen Stellvertreter Marco Schmidt, Gemeindebrandmeister Jan Remmers sowie Ortsbrandmeister Ralf Broß.
Sie konnten erleben, mit welcher Motivation und welchem Können die Kinder bei den verschiedenen Aufgaben und Aktionen dabei waren.
Der Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum verband damit gleich mehrere besondere Anlässe: das zehnjährige Bestehen der Kinderfeuerwehr Jemgum, die gemeinsame Veranstaltung von 24 Feuerwehren aus dem Landkreis Leer und die erfolgreiche Abnahme des „Brandfloh“-Abzeichens durch 112 Nachwuchskräfte.
Fotos: Joachim Rand
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Spritpreise sinken: Bund und Länder beschließen Steuersenkung für Benzin und Diesel
Spritpreise: Bund und Länder beschließen Steuersenkung für Benzin und Diesel
Tankrabatt soll ab 1. Oktober 2026 greifen – Energiesteuer sinkt um 14 Cent pro Liter
Berlin, 18. September 2026 – Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland sollen angesichts der derzeit hohen Spritpreise finanziell entlastet werden. Bund und Länder haben sich auf eine erneute Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel verständigt. Die Maßnahme soll bis Ende 2026 gelten und die Kosten an den Tankstellen spürbar reduzieren.
Hintergrund sind die zuletzt stark gestiegenen Kraftstoffpreise. Nach Angaben der Bundesregierung sorgen die kriegerischen Ereignisse und die erneute Eskalation im Nahost-Konflikt für erhebliche Unsicherheiten an den internationalen Märkten. Die Auswirkungen treffen sowohl die Wirtschaft als auch private Haushalte, darunter Pendler, Familien, Freiberufler und Ehrenamtliche.
Energiesteuer auf Benzin und Diesel wird gesenkt
Der Bund will die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis Ende 2026 um 14 Cent pro Liter reduzieren. Unter Einbeziehung der Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine rechnerische Steuerentlastung von rund 17 Cent je Liter Kraftstoff.
Damit soll das Tanken für Verbraucher und Unternehmen günstiger werden. Die tatsächliche Entwicklung der Preise an den Tankstellen hängt allerdings weiterhin von der Entwicklung der internationalen Öl- und Kraftstoffmärkte sowie der Preisgestaltung der Mineralölwirtschaft ab.
Entlastung von rund 2,5 Milliarden Euro
Insgesamt sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch das Maßnahmenpaket um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.
Bund und Länder tragen die geplanten Entlastungen gemeinsam. Die Länder sollen dabei einen Beitrag von 1,25 Milliarden Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag leisten.
Tankrabatt soll ab 1. Oktober 2026 gelten
Das Entlastungspaket soll nach den bisherigen Planungen zum 1. Oktober 2026 umgesetzt werden. Voraussetzung ist die weitere Abstimmung mit den Ländern und den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag.
Die Bundesregierung will damit möglichst schnell auf die derzeit hohen Kraftstoffpreise reagieren.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, wer täglich auf das Auto angewiesen sei, komme angesichts der hohen Preise an seine Belastungsgrenze. Gleichzeitig verwies er auf die schwierige Haushaltslage und bezeichnete die Entlastung von 2,5 Milliarden Euro als erheblichen finanziellen Kraftakt.
Hat der Tankrabatt tatsächlich Wirkung?
Die Bundesregierung verweist darauf, dass eine vergleichbare Energiesteuersenkung bereits im Mai und Juni 2026 weitgehend bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern angekommen sei.
Nach Angaben der Bundesregierung kamen die Monopolkommission und das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass die damalige Steuersenkung bei Benzin und Diesel weitgehend weitergegeben wurde. Der damalige Tankrabatt habe insbesondere dazu beigetragen, Preisspitzen in einer Phase besonders hoher Kraftstoffpreise abzufangen.
Bundesregierung plant zusätzlich einen Spritpreisdeckel
Mit der Steuersenkung soll es nicht getan sein. Die Bundesregierung will darüber hinaus Gespräche mit der Mineralölwirtschaft führen.
Ziel ist es, spätestens zum 1. Januar 2027 einen vorübergehenden Spritpreisdeckel einzuführen. Als mögliche Vorbilder nennt die Bundesregierung entsprechende Regelungen in Luxemburg und Belgien.
Dabei sollen nach den bisherigen Plänen mehrere Punkte berücksichtigt werden. Die Versorgungssicherheit müsse gewährleistet bleiben. Gleichzeitig sollen missbräuchliche Preisaufschläge verhindert werden.
Auch auf europäischer Ebene laufen Gespräche über mögliche Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft. Dabei wird unter anderem geprüft, ob ein Vorgehen analog zum EU-Energiekrisenbeitrag von 2022 möglich ist.
Weitere Hilfen für besonders betroffene Haushalte und Unternehmen
Die Bundesregierung will die Entwicklung der Kraftstoffpreise und die möglichen wirtschaftlichen Folgen weiterhin beobachten. Besonders betroffene Menschen und Unternehmen könnten bei Bedarf gezielt entlastet werden.
Dafür sollen die Voraussetzungen für einen einkommensbezogenen Direktauszahlmechanismus geschaffen werden. Damit könnten Hilfen gezielter an besonders belastete Haushalte ausgezahlt werden.
Pendler profitieren bereits von höherer Pendlerpauschale
Neben der Senkung der Energiesteuer verweist die Bundesregierung auf bereits beschlossene Entlastungen.
Die Pendlerpauschale wurde dauerhaft erhöht. Dadurch sollen Berufspendler steuerlich stärker entlastet werden. Für Steuerpflichtige mit geringen Einkommen besteht weiterhin die Möglichkeit, von der Mobilitätsprämie zu profitieren.
Darüber hinaus sollen Familien sowie Menschen mit geringen und mittleren Einkommen durch eine Senkung der Einkommensteuer ab 2027 steuerlich entlastet werden.
Auch die Landwirtschaft erhält weitere Entlastungen. Die Agrardiesel-Rückvergütung wurde wieder vollständig eingeführt.
Zudem soll das Kartellrecht weiter geschärft werden, damit die Preisentwicklung und die Preisgestaltung beim Tanken besser überwacht werden können.
Was bedeutet die Steuersenkung für Autofahrer?
Für Autofahrer bedeutet die geplante Maßnahme zunächst eine rechnerische Steuerentlastung von rund 17 Cent je Liter Benzin oder Diesel, wenn die Energiesteuersenkung einschließlich Umsatzsteuer vollständig im Endkundenpreis ankommt.
Bei einer Tankfüllung von beispielsweise 50 Litern entspräche dies rechnerisch einer Entlastung von rund 8,50 Euro. Bei 60 Litern wären es rund 10,20 Euro.
Wie stark die Preise an den einzelnen Tankstellen tatsächlich sinken, hängt jedoch auch von der Entwicklung der Rohölpreise, Wechselkursen, Raffineriekosten und der Preisgestaltung im Mineralölhandel ab.
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Landgericht Aurich: Zwei neue Strafverfahren gegen Angeklagte aus Ostfriesland
Landgericht Aurich: Zwei neue Strafverfahren beginnen in der kommenden Woche
Hauptverhandlungen gegen Angeklagte aus Wiesmoor und Südbrookmerland – Vorwürfe reichen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bis zum Handel mit Betäubungsmitteln
Aurich – Am Landgericht Aurich beginnen in der kommenden Woche zwei neue erstinstanzliche Strafverfahren. Verhandelt werden ein Verfahren gegen einen 34-Jährigen aus Wiesmoor sowie ein weiteres Verfahren gegen einen 38-jährigen Mann und eine 32-jährige Frau aus Südbrookmerland.
Bei beiden Verfahren handelt es sich zunächst um Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Ob sich diese bestätigen, wird erst im Verlauf der jeweiligen Hauptverhandlung geklärt. Für alle Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Verfahren gegen 34-Jährigen aus Wiesmoor
Vor der 3. Großen Jugendkammer beginnt am Dienstag, 22. September 2026, um 9 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 34-jährigen Mann aus Wiesmoor. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 13 KLs 15/26. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Klein. Verhandelt wird im Saal 108.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil seiner Tochter vor. Die mutmaßlichen Taten sollen sich im Zeitraum von 2023 bis 2026 ereignet haben.
Nach Darstellung der Anklage lebte der Angeklagte nach der Trennung von der Kindesmutter in einer eigenen Wohnung. Die Geschädigte, die 2014 geboren wurde, soll ihren Vater regelmäßig besucht haben.
Ab dem Jahr 2023 soll der Angeklagte während solcher Besuche in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an dem Kind beziehungsweise sexuelle Handlungen vor dem Kind vorgenommen haben.
Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind drei Zeugen geladen.
Als Fortsetzungstermin ist Donnerstag, 24. September 2026, um 9 Uhr in Raum 116 vorgesehen.
Strafverfahren wegen mutmaßlichen Handels mit Betäubungsmitteln
Einen Tag später, am Mittwoch, 23. September 2026, um 9 Uhr, beginnt vor der 2. Großen Strafkammer ein weiteres Strafverfahren. Angeklagt sind ein 38-jähriger Mann und eine 32-jährige Frau aus Südbrookmerland.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 KLs 40/23 geführt. Den Vorsitz hat die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Fuchs. Die Verhandlung findet im Saal 107 des Amtsgerichts Aurich statt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, sich spätestens im März 2021 zusammengeschlossen zu haben, um durch den gewinnbringenden Verkauf von Amphetamin eine fortlaufende Einnahmequelle zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zu schaffen.
Nach der Anklage sollen die Betäubungsmittelgeschäfte ab Dezember 2021 auch auf Cannabis und Ecstasy ausgeweitet worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide Angeklagten dabei arbeitsteilig und aufgrund eines gemeinsamen Tatplans gehandelt haben.
Dem 32-jährigen Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, seine Betäubungsmittelvorräte durch das Bereithalten eines Baseballschlägers aus Metall sowie eines Schlagrings abgesichert zu haben. Beide Gegenstände sollen sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Garage des Angeklagten befunden haben.
Für den ersten Verhandlungstag ist ein Sachverständiger geladen.
Als Fortsetzungstermin ist Mittwoch, 30. September 2026, um 9 Uhr, ebenfalls im Raum 107 des Amtsgerichts Aurich, vorgesehen.
Unschuldsvermutung gilt
Das Landgericht Aurich weist darauf hin, dass die Hauptverhandlungen der Klärung dienen, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen oder nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für jeden Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Zudem können sich angesetzte Gerichtstermine kurzfristig ändern oder ausfallen. Das Landgericht weist deshalb darauf hin, die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts zu beachten.
Für Pressevertreter gilt außerdem: Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten müssen in anonymisierter Form, beispielsweise durch Verpixeln, erfolgen.
Quelle: Landgericht Aurich, Pressestelle, Mitteilung Nr. 49/26 vom 18. September 2026.
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