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IHK und Stadt Leer setzten Impulse für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft
Foto: privat
Politik und Wirtschaft fordern Energiesicherheit
Die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) sowie die Stadt Leer setzen sich gemeinsam für verlässliche Rahmenbedingungen in der Energieversorgung ein. Bei einem Gedankenaustausch unter dem Titel “Politik trifft Wirtschaft” äußerten sie ihre Bedenken bezüglich des Gebäudeenergiegesetzes und der kommunalen Wärmeplanung, die derzeit zu großer Unsicherheit führen. An der Veranstaltung im Rathaus in Leer nahmen führende Vertreter der regionalen Wirtschaft sowie die Fraktionsspitzen des Leeraner Stadtrates teil.
Folkmar Ukena, Vizepräsident der IHK, wies darauf hin, dass die gesamte Region und insbesondere die Stadt Leer in naher Zukunft aufgrund der regenerativen Energien zu einem hochinteressanten Standort für Unternehmen werden könnten. Der IHK-Bezirk produziere bereits rechnerisch 245 Prozent seines Energiebedarfs und biete somit optimale Voraussetzungen für Unternehmen, insbesondere aus dem produzierenden Gewerbe, sich anzusiedeln.
Bürgermeister Claus Peter Horst hob die hervorragenden Standortbedingungen in Leer hervor, insbesondere die schnelle Verfügbarkeit von Offshore-Strom in der Region. Durch die Nutzung von Kavernen stehe zudem Speicherkapazität zur Verfügung, was Leer zu einem energieversorgungssicheren Umfeld mache.
Ein weiteres Thema des Austauschs war die Infrastruktur, insbesondere die teils maroden Brücken in und um Leer. Sowohl Vertreter der Stadt als auch der Wirtschaft kritisierten die langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Insbesondere für die dringend sanierungsbedürftige Ledabrücke sei es nun äußerst wichtig, Tempo aufzunehmen, so Horst.
Leer hat eine herausragende Bedeutung für die maritime Wirtschaft und ist sowohl der zweitgrößte Reedereistandort als auch ein logistisches Drehkreuz für zahlreiche Produkte. Die Erreichbarkeit der Stadt hat überregionale Bedeutung betont Bürgermeister Horst.
Sowohl die Wirtschaft als auch die Politik in Leer drängen auf finanzielle Unterstützung vom Land zur Sanierung der dringend benötigten Brücken. Laut Ukena sind für den Erhalt der kommunalen Straßen und Verkehrswege in den nächsten Jahren mehr als 900 Millionen Euro erforderlich, daher fordert man zusätzliche finanzielle Mittel von der öffentlichen Hand.
Im Bereich der Innenstadtentwicklung setzen Wirtschaft und Politik unter anderem auf Eventmarketing, um die Innenstadt nicht nur als Handelsstandort, sondern auch als Erlebnisort attraktiv zu machen. Bürgermeister Horst betonte die guten Voraussetzungen für den stationären Einzelhandel in Leer, darunter eine gute Erreichbarkeit und ausreichende Parkflächen.
Bei dem Gedankenaustausch wurden viele Themen diskutiert, darunter Energiewende, Infrastrukturprobleme, Innenstadtentwicklung, Fachkräftemangel und Tourismus. Man war sich einig, dass Leer in vielerlei Hinsicht gute Bedingungen bietet, aber auch mit vielen neuen Herausforderungen konfrontiert ist.
Max-Martin Deinhard, Hauptgeschäftsführer der IHK, betonte die Notwendigkeit, dass alle Beteiligten in diesen Fragen an einem Strang ziehen. Er wünschte sich eine regelmäßige Fortsetzung des Dialogs zwischen Politik und Wirtschaft, um gemeinsam konstruktiv in eine Richtung zu denken, die Verwaltung, Politik und Wirtschaft gleichermaßen berücksichtigt.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
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Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
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Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
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Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
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Trunkenheitsfahrt und Widerstand: Vater und Sohn in Wildeshausen gestellt
Polizeieinsatz in Wildeshausen: Trunkenheitsfahrt endet mit Widerstand
In der Nacht zum Sonntag, den 01.03.2026, kam es in Wildeshausen nach einer gemeldeten Trunkenheitsfahrt zu einem turbulenten Polizeieinsatz, in dessen Verlauf sich ein Jugendlicher massiv gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzte.
Der Ausgangspunkt: Auffälliges Fahrverhalten
Der Vorfall nahm seinen Anfang am Sonnabend, den 28.02.2026, gegen 22:10 Uhr. Eine Verkehrsteilnehmerin informierte die Polizei über einen Pkw, der die Delmenhorster Straße auffällig befuhr und dabei beide Fahrstreifen in Anspruch nahm. Aufgrund dieser Meldung konnte der Wagen durch die Beamten schließlich auf der Auffahrt einer Halteranschrift in der Straße „Am Rennplatz“ lokalisiert werden.
Fluchtversuch und Widerstand
Beim Eintreffen der Polizei befand sich der 16-jährige Sohn des Fahrzeughalters auf dem Fahrersitz des Pkw. Der Jugendliche, bei dem später eine Atemalkoholkonzentration von 1,51 Promille festgestellt wurde, versuchte zunächst, sich der polizeilichen Überprüfung durch eine Flucht zu Fuß zu entziehen. Nach einer kurzen Verfolgung gelang es den Beamten, den 16-Jährigen zu stellen. Bei der anschließenden Fixierung leistete der junge Mann vehementen, jedoch erfolglosen Widerstand.
Ermittlungen gegen den Fahrzeughalter
Im Zuge der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass zum Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung nicht der Sohn, sondern dessen 44-jähriger Vater das Fahrzeug geführt hatte. Der Fahrzeughalter konnte in der zugehörigen Wohnung angetroffen werden. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,1 Promille.
Rechtliche Konsequenzen
Die polizeilichen Maßnahmen umfassten neben der Sicherung von Beweisen auch die Entnahme von Blutproben bei beiden Beteiligten. Zudem wurde der Führerschein des 44-jährigen Vaters beschlagnahmt. Die rechtlichen Folgen für die Beteiligten sind wie folgt:
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Gegen den 16-jährigen Sohn: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
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Gegen den 44-jährigen Vater: Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.























