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„Jan Harpstedt“ Saisonbeginn wieder mit Dampf

Neue alte Diesellok wird in Dienst gestellt
„Unsere Dampflok ist wieder einsatzbereit“, freut sich Andreas Wagner, 1. Vorsitzender der Delmenhorst-Harpstedter Eisenbahnfreunde über die Tatsache, dass das Dampfross am 1. Mai und auch danach wieder seine angestammte Strecke zwischen Harpstedt und Delmenhorst befährt. „Alle Reparaturen sind abgeschlossen und unsere Mannschaft freut sich auf viele Fahrgäste am 1. Mai und den nachfolgenden Fahrtagen“, ergänzt er.
Und auch schon am Sonntag vor dem 1. Mai könnte sich ein Besuch in Harpstedt lohnen, diesmal allerdings eher für die Liebhaber historischer Dieselfahrzeuge. „Die 1935 gebaute, im Krieg in der Munitionsanstalt (MUNA) in Dünsen eingesetzte und 1994 von einem Hamburger Spielplatz ‚gerettete’ Kleinlok 222 wurde in langjähriger Arbeit wieder fahrtüchtig gemacht und soll am Sonntag, 28. April um 14 Uhr offiziell erneut in Dienst gestellt werden“, berichtet Pressesprecher Joachim Kothe. „Die Einweihungszeremonie und die anschließende Fahrt mit einem von der ‚neuen’ Lok gezogenen Zug nach Heiligenrode und zurück sind öffentlich und für jedermann zugänglich.“
Am 1.Mai dagegen fahren die Dampfzüge drei Mal auf der gesamten Strecke. Der erste Zug verlässt Harpstedt um 9:30 Uhr in Richtung Delmenhorst. Weitere Züge folgen um 13:30 und um 17:00. Unterwegs-Stationen sind Dünsen, Groß Ippener, Kirchseelte, Heiligenrode, Groß Mackenstedt, Stelle, Annenheide und Hasporter Damm. Von Delmenhorst zurück geht es um 10:45, 14:45 und 18:20 Uhr.
Der Büffetwagen und die Minibar sorgen für das leibliche Wohl der Fahrgäste. „Und auch unser kombinierter Pack-/Postwagen geht mit auf die Reise“, fügt Kothe noch hinzu. „In den Postwagen eingeworfene Postkarten und Briefe bekommen einen Sonder-Bahnpoststempel, bevor sie an die Deutsche Post übergeben werden.“
Beliebt ist bei vielen Radlern die Möglichkeit, einen Teil ihres Ausflugs auf der Schiene, den anderen mittels eigener Muskelkraft zurückzulegen.
Fahrräder werden in allen Zügen mitgenommen und die Historische Kleinbahn „Jan Harpstedt“ ist darauf bestens vorbereitet: „Ein Pack- und ein Güterwagen fahren in jedem Zug mit um die Fahrräder abseits der Personenabteile zu befördern. Unser erfahrenes Personal sorgt für sachgemäßen Transport und zügiges Ein- und Ausladen an den gewünschten Stationen“, erläutert der Pressesprecher.
Fern der viel befahrenen Verkehrswege lassen sich so die Umgebung der idyllischen Haltepunkte wie z.B. Kirchseelte, Heiligenrode oder Harpstedt erkunden oder aber auch Ausflugsziele abseits der Strecke erreichen wie das interessante Nordwolle Museum in Delmenhorst oder das lebendige Städtchen Wildeshausen.
Aber natürlich kann man auch die gesamten 22 Streckenkilometer mit dem Fahrrad zurücklegen um anschließend die Rückfahrt entspannt im gemütlich dahin zuckelnden Museumszug zu genießen.
Den genauen Fahrplan, eine Möglichkeit zur Online-Buchung und weitere Informationen zur Bahn gibt es im Internet unter www.jan-harpstedt.de oder unter der Telefonnummer 04244 2380. Hier sollten sich auch größere Reisegruppen anmelden.
Die Museumsbahn bietet einen idealen Zugang zum waldreichen Gebiet um Harpstedt und Dünsen, das Teil des Naturpark Wildeshauser Geest ist. Reizvolle Ausflugsziele sind hier die funktionsfähige Windmühle und der historische Amtshof in Harpstedt oder Heiligenrode mit seinen gepflegten Speiserestaurants und seinem reizvollen Ortskern am Klosterbach und der Wassermühle. In Groß Ippener ist der Skulpturengarten von Robert Czieslik ein lohnendes Ziel. Auch als attraktiven Zubringer zum Badevergnügen im Rosenfreibad in Harpstedt lässt sich die Bahn nutzen. Sicher einen Abstecher wert ist ferner der Bibelgarten in Harpstedt. Direkt an der Christuskirche bietet er acht Stationen zum Genießen, Erleben und Meditieren. In Delmenhorst erwartet die Gäste beispielsweise die attraktive GraftTherme, das Stadtmuseum und das Fabrikmuseum auf dem Nordwolle-Gelände.
Während der Saison 2019 verkehrt die Museumsbahn noch am 19. und 30. Mai, 9. Juni, 7. und 21. Juli, 4. und 18. August sowie am 1. und 15. September. Zum Jahresschluss finden im Dezember an den Wochenenden um den 2. und 3. Advent wieder die beliebten Nikolausfahrten statt und auch an Heiligabend kann man sich die Zeit des Wartens auf’s Christkind mit einer Bahnfahrt verkürzen.
Wie schon in den vergangenen Jahren gibt es im Winter erneut einen fahrplanmäßigen Kohlfahrten-Verkehr, der an den Wochenden von Januar bis März angeboten wird. Darüber hinaus können größere Gruppen den Dampfzug oder auch einen historischen Triebwagen aus dem Jahre 1940 für private Sonderfahrten mieten.
Die Museumsbahn wird seit 1976 vom Verein Delmenhorst-Harpstedter Eisenbahnfreunde e.V. betrieben, der damit an die Tradition der sonntäglichen Ausflugsfahrten auf der Kleinbahn Delmenhorst-Harpstedt anknüpfen will. Von den Vereinsmitgliedern werden sämtliche Arbeiten ehrenamtlich ohne Bezahlung erledigt.
Interessierte können sich jeden Samstag ab 9.30 Uhr in der Fahrzeughalle beim Bahnhof Harpstedt über die Arbeit der Aktiven informieren.
Foto ( © DHEF/Joachim Kothe)

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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Beschwerde beim Notar einreichen: So hilft die Notarkammer

Das Landgericht Aurich: Hier werden Beschwerden über Notarkosten im Rahmen des Kostenbeschwerdeverfahrens geprüft — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Beschwerden bei Notaren: Ihre Rechte und Wege zur Klärung
Notare übernehmen eine zentrale Rolle bei rechtlich wichtigen Angelegenheiten, wie Immobilienkauf, Testament oder Vertragsbeurkundung. Trotz größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass Beteiligte mit der Arbeit eines Notars nicht zufrieden sind. Die Notarkammer ist in solchen Fällen Ihre erste Anlaufstelle.
Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?
Die Notarkammer fühlt sich besonders den Rechtsuchenden verpflichtet. Wenn Sie Beschwerden gegen die Arbeit eines Notars haben, können Sie diese schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer einreichen. Ziel der Kammer ist es, Vermittler zwischen Beschwerdeführer und Notar zu sein und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wichtig: Die Kammer prüft nicht automatisch die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit, sondern vermittelt zwischen den Beteiligten.
Was gilt für Beschwerden über Notarkosten?
Nicht alle Beschwerden können direkt von der Notarkammer entschieden werden. Kostenrechnungen fallen in ein eigenes Verfahren:
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Das sogenannte Kostenbeschwerdeverfahren (§ 156 KostO) wird bei dem Landgericht eingeleitet, in dessen Bezirk der Notar tätig ist.
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Auf diesem Weg können Sie prüfen lassen, ob die erhobenen Notarkosten gesetzeskonform sind.
Tipps für Beschwerdeführer
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Schriftlich einreichen: Beschwerde klar formulieren und alle relevanten Unterlagen beifügen.
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Fristgerecht handeln: Beschwerden sollten möglichst zeitnah nach dem Vorfall erfolgen.
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Klarheit über den Zuständigkeitsbereich: Die Notarkammer vermittelt bei Beschwerden über die Arbeit des Notars, nicht bei Fragen zu den Gebühren.
Zusammenfassung
Beschwerden bei Notaren sind geregelt und bieten Ihnen die Möglichkeit, Unzufriedenheit offiziell zu äußern und klären zu lassen. Die Notarkammer unterstützt als Vermittler, während Kostenfragen über das Kostenbeschwerdeverfahren beim Landgericht behandelt werden. So bleibt der Schutz der Rechtsuchenden gewährleistet.
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Notarkosten verstehen: So viel kostet ein Notar wirklich

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarkosten: Was Sie wissen sollten
Wer einen Notar beauftragt, fragt sich oft: „Was kostet ein Notar eigentlich?“ Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt, damit Transparenz und Fairness für alle Beteiligten gewährleistet sind. Notare dürfen ihre Gebühren nicht willkürlich festlegen – und das hat seinen Grund.
Gesetzlich vorgeschriebene Notarkosten
Notare sind verpflichtet, ihre Amtstätigkeit nach gesetzlich festgelegten Gebühren abzurechnen. Das bedeutet:
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Vereinbarungen über niedrigere oder höhere Kosten sind nicht erlaubt.
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Die Kosten richten sich nach dem Bedeutungsgrad des Geschäfts, nicht nach dem zeitlichen Aufwand oder der Art der Tätigkeit.
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Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die freie Wahl des Notars nicht von einem vermeintlich „günstigen Preis“ beeinflusst wird.
Diese Regelung schützt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. So können alle Beteiligten sicher sein, dass die Notarkosten fair und transparent berechnet werden.
Wovon hängen die Notarkosten ab?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser Wert ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts – zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, bei Schenkungen oder Erbangelegenheiten.
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Beispiel Immobilie: Je höher der Kaufpreis, desto höher die Notargebühren.
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Beispiel Testament oder Erbvertrag: Komplexe Regelungen können höhere Gebühren bedeuten, da der Geschäftswert hier maßgeblich ist.
Wichtig: Nicht die Dauer oder der Umfang der Arbeit des Notars entscheidet über die Kosten, sondern ausschließlich der wirtschaftliche Wert des beurkundeten Geschäfts.
Warum das wichtig ist
Die gesetzliche Regelung der Notarkosten bietet Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten. Sie schützt davor, dass Interessenkonflikte oder Preisvergleiche die Auswahl eines Notars beeinflussen. So können Sie sich darauf verlassen, dass der Notar unabhängig, unparteiisch und fair tätig wird.
Notarkosten sind gesetzlich geregelt und transparent. Wer die Hintergründe kennt, kann sich gut auf die Beurkundung vorbereiten und versteht, warum der Preis nicht variabel ist. Die Kosten spiegeln immer den Wert des Rechtsgeschäfts wider – nicht den Aufwand des Notars.
