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Keine erhöhten Benzol- und Quecksilberbelastungen für Bevölkerung in der Nähe von Erdgasförderanlagen
Studie ergibt keine erhöhten Benzol- und Quecksilberbelastungen für Bevölkerung in der Nähe von Erdgasförderanlagen
In einer vom Niedersächsischen Sozialministerium in Auftrag gegebenen Studie ist untersucht worden, ob bzw. wie stark die in der Nähe von Erdgas-Förderanlagen wohnenden Menschen Schadstoffen ausgesetzt sind. Insbesondere die Bevölkerung im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist bezüglich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen besorgt, nachdem für die Jahre 2014 und 2015 eine erhöhte Zahl hämatologischer Krebserkrankungen bei Männern festgestellt worden war. Die heute Verbänden und Initiativen vorgestellte Studie hat keine erhöhten Benzol- und Quecksilberbelastungen für die Bevölkerung in der Nähe von Erdgasförderanlagen ergeben.
Somit liegen erfreulicherweise für zwei Substanzen, die in der Diskussion um mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Erdgasförderung stehen, keine Hinweise auf eine aktuelle Belastung der Wohnbevölkerung vor. Eine Aussage zur Belastungssituation vor vielen Jahren, in denen spätere Krebserkrankungen ausgelöst worden sein könnten, lässt diese Studie indes nicht zu ─ zu dieser Frage hat das Sozialministerium eine weitere Studie erstellen lassen (s.u.).
Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann erklärt anlässlich der heutigen Vorstellung der Studie: „Den Bürgerinnen und Bürgern, die mit Ihrer Bereitschaft zur Teilnahme die Durchführung der Studie überhaupt erst ermöglicht haben, gilt mein besonderer Dank! Es ist verständlich, dass sich viele Menschen angesichts eines erhöhten Auftretens bestimmter Krebsarten Sorgen machen. Ich bin erleichtert, dass die Anwohnerinnen und Anwohner laut Studie aktuell keiner Benzol- und Quecksilberbelastung aus der Erdgasindustrie ausgesetzt sind. Auch wenn nun zwei von uns in Auftrag gegebene Studien keine konkreten Hinweise auf krebsauslösende Faktoren ergeben haben, so müssen wir den Gesundheitsschutz im Umfeld dieser industriellen Anlagen weiter intensiv im Blick haben.“
Diejenigen Studienteilnehmerinnen und ‑teilnehmer, die angegeben hatten, dass sie ihre persönlichen Untersuchungsergebnisse erfahren möchten, werden diese in Kürze schriftlich erhalten.
Erläuterung der Studie:
Die „Human-Biomonitoring-Studie“ (HBM-Studie) hat das Institut der Poliklinik für Arbeits‑, Sozial- und Umweltmedizin der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt. Dieses hat untersucht, ob bzw. in welchem Umfang Anwohnerinnen und Anwohner in unmittelbarer wohnlicher Nähe zu Anlagen der Erdgasförderung einer verstärkten Benzol- und Quecksilberbelastung ausgesetzt sind. Diese beiden toxischen Stoffe fallen typischerweise bei der Erdgasförderung an und können somit als Indikatoren für die Umgebungsbelastungen durch die Erdgasförderung angesehen werden.
Zur Bewertung der Belastungssituation wurden innerhalb des Landkreises Rotenburg (Wümme) zwei Gruppen verglichen: Die sogenannte Untersuchungsgruppe, die in der Nähe von Erdgasförderanlagen angesiedelt war, setzte sich mehrheitlich zusammen aus volljährigen Bürgerinnen und Bürgern der Samtgemeinde Bothel. Hierbei wurden die zwei Untergruppen „Nichtraucher in Nichtraucher-Haushalten“ (65 Personen) und „aktive Raucher“ (36 Personen) getrennt betrachtet. Für die zweite Gruppe, die Kontrollgruppe, wurden Probanden rekrutiert, die im Norden des Landkreises Rotenburg (Wümme) und somit abseits von Erdgasförderanlagen wohnen. Hierbei wurden ausschließlich Nichtraucher in Nichtraucher-Haushalten ausgewählt (78 Personen).
Im Sommer und im Herbst 2018 wurden Urinproben der Studienteilnehmerinnen und
‑teilnehmer sowie Luftproben im Innenraum sowie in der Außenluft gesammelt. Parallel zur Probenahme füllten die Probanden Fragebögen aus, damit bei den späteren Auswertungen auch individuelle Faktoren kontrolliert werden konnten. Im Urin wurden die S‑Phenylmerkaptursäure als spezifischer Biomonitoringparameter für Benzolbelastungen, Quecksilber sowie Cotinin und Kreatinin untersucht. In den Luftproben wurden Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol (BTEX) bestimmt.
Für keinen der Parameter konnte für die Nichtraucher ein Unterschied zwischen der Untersuchungsgruppe und der Kontrollgruppe festgestellt werden. Auch an Tagen, für die einige Probanden Fackelarbeiten an den Erdgasförderanlagen angegeben hatten, konnten keine Erhöhungen von Benzol- oder Quecksilberkonzentrationen nachgewiesen werden.
Die Vorgeschichte:
Im Rahmen der Sonderauswertung von Daten des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen (EKN) war für die Jahre 2014 und 2015 in der Samtgemeinde Bothel im Landkreis Rotenburg (Wümme) eine erhöhte Anzahl von hämatologischen Krebserkrankungen bei Männern aufgefallen. Eine vom Landkreis durchgeführte Untersuchung in der Samtgemeinde Bothel lieferte 2017 Hinweise, dass vor allem eine wohnliche Nähe zu Bohrschlammgruben einen Zusammenhang zu hämatologischen Krebserkrankungen aufweisen könnte. Für die wohnliche Nähe zu Anlagen der Erdgasförderung war nur ein schwacher Hinweis zu finden. Das Niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium gab daraufhin zwei Studien in Auftrag:
- Mit der in dieser Pressemitteilung beschriebenen 2018 gestarteten Human-Biomonitoring-Studie (HBM-Studie) wurde die aktuelle Schadstoffbelastung der im Umfeld von Anlagen der Erdgasindustrie lebenden Menschen untersucht.
- 2017 war bereits die Abstandsstudie in Auftrag gegeben worden, bei der vorhandene Daten ausgewertet wurden mit Blick auf einen möglichen Zusammenhang von Kohlenwasserstoffförderung und Krebshäufungen. Im Rahmen der Abstandsstudie wurde ein Gebiet von 15 Landkreisen in den Blick genommen, die im Wesentlichen den sich über Niedersachsen erstreckenden Gürtel an Erdgas- und Erdölförderung abdecken. Die vom Institut für Arbeits‑, Sozial- und Umweltmedizin des Klinikums der Universität München erarbeitete Studie basiert auf einem Fall-Kontroll-Ansatz: Hierbei werden die Daten von an hämatologischen Krebserkrankungen erkrankten Personen bzw. „Fällen“ mit denen nicht erkrankter Personen, den „Kontrollen“, verglichen. Es wird untersucht, ob die Verteilung der interessierenden möglichen Risiken bei beiden Gruppen ähnlich ist oder ob es Unterschiede gibt. Es wurden knapp 4.000 in den Jahren 2013 bis 2016 erstmalig diagnostizierte Fälle hämatologischer Krebserkrankungen aus diesem Gebiet mit knapp 16.000 zufällig aus den Einwohnermelderegistern gewählten Kontrollen verglichen.
Hinweis:
Den Abschlussbericht der HBM-Studie finden Sie unter folgendem Link:
www.ms.niedersachsen.de > Gesundheit und Pflege > Gesundheit > Human-Biomonitoring
Service:
Weitere Informationen zur Krebsclusteruntersuchung in der Samtgemeinde Bothel finden Sie unter:
www.nlga.niedersachsen.de > Umweltmedizin > Umweltepidemiologie > Krebsclusteruntersuchungen > Krebsclusteruntersuchung in der Samtgemeinde Bothel
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Niedersachsen: Reform des christlichen Religionsunterrichts setzt auf Ökumene
Ökumene statt Ausgrenzung: Niedersachsens neuer Weg im Religionsunterricht
In der Debatte um die Zukunft der religiösen Bildung in Niedersachsen herrscht derzeit Unruhe. Pointierte Schlagzeilen suggerieren eine Abkehr von christlichen Werten im Klassenzimmer. Doch wer den Blick hinter die Kulissen der geplanten Reform wirft, erkennt ein anderes Bild: Das neue Fach „Christliche Religion“, das ab dem kommenden Schuljahr in Kooperation von katholischer und evangelischer Kirche eingeführt wird, ist kein Abschied vom Bekenntnis, sondern dessen zeitgemäße Weiterentwicklung.
Das Fundament bleibt christlich
Kultusministerin Julia Willie Hamburg stellt unmissverständlich klar, dass die Identität des Faches gewahrt bleibt. Entgegen anderslautender Berichte stehen christliche Inhalte – von der Gottebenbildlichkeit des Menschen bis hin zur Menschwerdung Gottes in Jesus Christus – im Zentrum des Curriculums. „Anders ist ein christlicher Religionsunterricht schlicht nicht denkbar“, so die Ministerin. Es geht nicht um eine Verwässerung, sondern um die Vermittlung christlicher Narrative, biblischer Texte und gelebter Frömmigkeit wie Gebet und Gottesdienst.
Dialog als pädagogische Notwendigkeit
Ein Kritikpunkt der jüngsten Berichterstattung war die Einbeziehung anderer religiöser Perspektiven, etwa des Islams im Kontext der Zehn Gebote. Hier setzt die Reform auf intellektuelle Redlichkeit: In einer religiös heterogenen Schülerschaft ist der interreligiöse Dialog kein Hindernis, sondern eine Voraussetzung für ein tieferes Verständnis der eigenen Tradition. Wenn das Kerncurriculum Bezüge zur Thora oder den Säulen des Islams herstellt, geschieht dies, um christliche Grundwerte in das Verhältnis zur modernen, pluralen Gesellschaft zu setzen. Den Vorwurf „Scharia statt Jesus“ weist das Kultusministerium daher als sachlich falsch und diskreditierend zurück.
Ein bundesweites Pilotprojekt
Das niedersächsische Modell genießt eine breite politische und kirchliche Legitimierung. Von der SPD über die CDU bis hin zu den Grünen und der FDP wurde der Prozess von Beginn an unterstützt. Dass die Lehrpläne gemeinsam mit den (Erz-)Bistümern und Landeskirchen entwickelt wurden, unterstreicht den hohen qualitativen Anspruch. Die Kirchen haben am Ende des Prozesses das letzte Wort und müssen ihr Einvernehmen erklären – eine eingebaute Sicherung gegen eine einseitige staatliche Inhaltssteuerung.
Bildung für die Welt von morgen
Der neue christliche Religionsunterricht in Niedersachsen ist ein wegweisendes ökumenisches Projekt. Er verbindet die tief verwurzelten Traditionen beider großen Kirchen mit den Realitäten einer sich wandelnden Welt. Wer die Kerncurricula liest, erkennt: Hier wird kein Glaube an den Rand gedrängt, sondern ein Fundament gegossen, auf dem Schülerinnen und Schüler lernen, ihre eigene Identität im Dialog mit anderen zu finden.
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Zwischen Tradition und Transformation: Der Bildungsauftrag des 21. Jahrhunderts
Die Reform des Religionsunterrichts in Niedersachsen ist weit mehr als eine organisatorische Zusammenlegung zweier Konfessionen. Sie ist die Antwort auf die komplexen Anforderungen einer modernen Bildungslandschaft. Das neue Kerncurriculum integriert systematisch Querschnittsthemen, die heute für jedes Schulfach in Niedersachsen verpflichtend sind, um Schülerinnen und Schüler auf eine globalisierte Welt vorzubereiten.
Ein moderner Kanon: Von Nachhaltigkeit bis Medienkompetenz
Religionsunterricht findet nicht im luftleeren Raum statt. Die Auseinandersetzung mit der biblischen Schöpfungserzählung mündet im neuen Fach konsequent in Fragen der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Es geht darum, ethische Leitplanken angesichts der Klimakrise zu entwickeln. Ebenso fest verankert sind die Demokratiebildung sowie der proaktive Kampf gegen Antisemitismus und Antiislamismus.
Diese Integration ist keine Abkehr von theologischen Inhalten, sondern deren Anwendung. Das Fach nutzt digitale Bildung und Inklusion als methodische Standards, um den Unterricht zieldifferent und barrierefrei zu gestalten – ein Anspruch, der dem christlichen Menschenbild der Teilhabe zutiefst entspricht.
Rechtliche Stabilität und historische Kooperation
Trotz der ökumenischen Öffnung bleibt der verfassungsrechtliche Rahmen gewahrt. Gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes ist und bleibt der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach unter staatlicher Schulaufsicht. Das Besondere in Niedersachsen: Erstmals tragen evangelische Landeskirchen und katholische Bistümer die inhaltliche Verantwortung gemeinsam.
Diese Kooperation basiert auf einer fundierten Vereinbarung zwischen Land und Kirchen. Dass kirchliche Vertreterinnen und Vertreter direkt an der Erstellung der Kerncurricula mitgewirkt haben, garantiert, dass die Bekenntnisgebundenheit trotz der neuen Weite das tragende Fundament bleibt.
Die Schülerin und der Schüler im Zentrum
Ein entscheidender didaktischer Wendepunkt ist die konsequente Schülerorientierung. Der Unterricht beginnt nicht mit abstrakten Dogmen, sondern bei den Fragen, Erfahrungen und Zweifeln der jungen Generation. Von diesem lebensnahen Ausgangspunkt schlägt das Fach die Brücke zu den großen theologischen Antworten des Christentums.
Dieser Ansatz macht den Religionsunterricht zu einem Labor der Toleranz. Indem Schülerinnen und Schüler lernen, über Vielfalt und konfessionelle Unterschiede nachzudenken, entwickeln sie jenen Respekt, der für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Niedersachsen unerlässlich ist.
Ein historischer Meilenstein
Niedersachsen geht hiermit einen historisch einmaligen Weg. Die Entwicklung einer gemeinsamen Religionsdidaktik, die offen für Angehörige anderer Konfessionen und Weltanschauungen ist, ohne das eigene Profil zu verlieren, setzt bundesweit Maßstäbe. Es ist ein Fach, das Orientierung bietet, ohne zu indoktrinieren, und das zur Reflexion einlädt, statt Antworten vorzugeben.
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Neue EU-Regeln für Bezeichnungen von vegetarischen Ersatzprodukten
„Veggie-Kompromiss“ der EU: Ministerin Staudte kritisiert Bürokratie und Verwirrung
HANNOVER / BRÜSSEL – Neue Regeln für die Benennung von Fleischersatzprodukten sorgen für scharfe Kritik aus Niedersachsen. Nach einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sollen Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ zwar erlaubt bleiben, Begriffe wie „veganer Speck“ oder „Hähnchen-Typ“ jedoch verboten werden. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) spricht von einem Sieg der Fleisch-Lobby.
Das Ergebnis der nächtlichen Verhandlungen in Brüssel ist ein komplizierter Kompromiss: Während die „Veggie-Bratwurst“ weiterhin so heißen darf, sind Begriffe, die sich direkt auf eine Fleischart oder ein spezielles Teilstück beziehen – etwa Filet, Kotelett, Steak oder Speck – in Kombination mit „vegan“ oder „vegetarisch“ künftig untersagt. Auch Bezeichnungen wie „vegetarisches Geflügel“ fallen unter das Verbot.
„Wer soll da noch durchsteigen?“
Ministerin Miriam Staudte findet für diese Entscheidung deutliche Worte: „Der Kompromiss bedeutet vor allem mehr Bürokratie und Aufwand für die Veggie-Produzenten und Verwirrung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“ Sie sieht in den neuen Vorschriften keinen Gewinn für den Verbraucherschutz, sondern eine bewusste Benachteiligung pflanzlicher Alternativen.
„Wer auf der Packung ‚vegan‘ oder ‚vegetarisch‘ liest, weiß doch genau, dass kein Fleisch enthalten ist“, so Staudte weiter. Die Ministerin kritisiert, dass hier „Kulturkampf-Ideologen“ am Werk gewesen seien, die statt Klarheit für „maximale Verunsicherung vor dem Supermarktregal“ sorgen würden.
Hintergrund: Einigung bis Ende 2027
Der Vorstoß geht auf eine Initiative aus Frankreich zurück, die im Zuge der Überarbeitung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) diskutiert wurde. Die nun getroffenen Regelungen sollen vorerst bis Ende 2027 gelten. Bevor die Vorschriften final in Kraft treten, müssen sie noch formell vom EU-Rat und dem Parlament gebilligt werden.
Für Staudte ist die Entwicklung ein Rückschritt in Sachen Entbürokratisierung. Sie verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bestehenden Vorschriften für Milchersatzprodukte, bei denen statt „Hafermilch“ lediglich „Haferdrink“ geschrieben werden darf – eine Regelung, die sie lieber abgeschafft als ausgeweitet gesehen hätte.
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Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
Erfolg für Niedersachsen in Berlin: Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
HANNOVER / BERLIN – Ein wichtiger Schritt für den Schutz der Intimsphäre: Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung grünem Licht für eine Initiative aus Niedersachsen gegeben. Die von der niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) angestoßene Änderung des Strafgesetzbuchs zielt darauf ab, gravierende Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu schließen.
„Heute ist ein großer Tag für die Selbstbestimmung eines jeden Menschen – und ein schlechter Tag für Voyeure“, fasst Ministerin Dr. Wahlmann das Abstimmungsergebnis zusammen. Mit diesem Beschluss setzen die Länder auf Vorschlag Niedersachsens ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Intimsphäre, insbesondere von Frauen und jungen Mädchen, die am häufigsten Opfer solcher Taten werden.
Die bisherige, „unerträgliche“ Rechtslage
Nach bislang geltendem Recht (§ 184k StGB) ist das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen einer unbekleideten Person keineswegs in jedem Fall strafbar. Eine Strafbarkeit ist derzeit nur gegeben, wenn die Aufnahmen in einer Wohnung oder einem „gegen Einblick besonders geschützten Raum“ gemacht werden.
Das heimliche Filmen oder Fotografieren in öffentlich zugänglichen Bereichen – wie etwa einer gemischten Sauna, einer öffentlichen Sammelumkleide oder im Schwimmbad – wird hiervon bislang nicht umfasst. Genau hier setzt der niedersächsische Vorstoß an.
„Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre der Betroffenen ein. Solche Taten sind grenzüberschreitend und demütigend, sie können das Leben der Opfer nachhaltig beeinträchtigen“, betont Dr. Wahlmann. „Dass ein solches Verhalten bislang nicht strafbar ist, finde ich unerträglich. Hier muss der Staat klare Grenzen setzen.“
Schockierende Praxisbeispiele zeigen Handlungsbedarf
Die Initiative erfasst neben unbefugten Nacktaufnahmen auch das unbefugte Filmen oder Fotografieren von intimen Körperteilen, die zwar durch Kleidung bedeckt sind, aber sexuell motiviert ins Visier genommen werden.
Hintergrund der Initiative sind mehrere konkrete Fälle aus der jüngsten Vergangenheit, die für die Täter aufgrund der Gesetzeslücke völlig ohne strafrechtliche Konsequenzen blieben:
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Der Sauna-Fall aus Leipzig: Zwei junge Frauen bemerkten in einer Sauna, dass sie von einem Mann heimlich gefilmt wurden. Sie stellten ihn zur Rede und informierten die Polizei. Das Handy des Mannes samt den Nacktaufnahmen wurde sichergestellt. Doch das eingeleitete Strafverfahren musste mangels Strafbarkeit eingestellt werden. Die Konsequenz: Das sichergestellte Handy wurde inklusive der heimlich gefertigten Nacktaufnahmen an den Täter zurückgegeben.
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Der Joggerin-Fall aus Köln: Eine junge Joggerin wurde von einem Mann verfolgt, der erkennbar ihr durch eine Sporthose bekleidetes Gesäß filmte. Auch hier stellte sich heraus, dass das Verhalten des Verfolgers nach aktueller Rechtslage nicht strafbar ist.
Appell an den Bundestag: „Schnellstmöglich anpassen“
Für Justizministerin Dr. Wahlmann zeigen diese Beispiele „glasklar“, dass das Strafgesetzbuch an dieser Stelle schnellstmöglich geändert werden muss. Es sei völlig inakzeptabel, dass das heimliche Filmen in einer Sauna straflos ist und die Aufnahmen am Ende sogar zurück in die Hände des Täters gelangen.
Ebenso deutlich äußert sie sich zum Fall aus Köln: „Die Würde einer Frau endet nicht am Stoff ihrer Sporthose. Wer unbefugt Nacktaufnahmen von anderen Menschen macht, steht moralisch auf unterster Stufe.“
Nach dem erfolgreichen Beschluss im Bundesrat liegt der Ball nun beim Deutschen Bundestag. Dieser ist nun am Zug, das Strafgesetzbuch entsprechend anzupassen und die von Niedersachsen aufgezeigte Lücke zu schließen.
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