Blaulicht
Körperverletzungen, Fahren unter Einfluss von Btm, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz
Leer — Körperverletzung
In den Nachmittagsstunden des Freitages wurde einem 25-Jährigen im Mittelweg von drei bislang unbekannten Tätern Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Nachdem das Opfer die Tür schloss, schlugen die Täter die Verglasung dieser ein und flüchteten fußläufig in unbekannte Richtung. Ein Rettungswagen versorgte vor Ort die Augenreizung.
Emden — Körperverletzung
Am Freitagabend kam es um 20:30 Uhr in der Neutorstraße zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einer 22-jährigen und dem 54-jährigen Opfer. Die 22-Jährige trat dem Opfer gegen das Schienbein und schlug anschließend mit der Faust auf dessen Kopf ein. Hierbei zerbricht die Brille des Opfers. Eine Strafanzeige wegen Körperverletzung wurde gefertigt.
In der Brückstraße kam es in der Samstagnacht um 03:35 Uhr zu einer Körperverletzung zum Nachteil eines 51-Jährigen. Dieser wurde mehrfach von einem 39-Jährigen getreten und erlitt Schmerzen im Oberkörper. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Borkum — Körperverletzung
In der Samstagnacht um 02:45 Uhr schlugen drei männliche Personen im Alter von 30, 35 und 31 Jahren in der Bismarckstraße auf das 26-jährige Opfer ein. Dieses erlitt diverse Hautabschürfungen im Gesicht. Ein Strafverfahren wurde gegen die drei Männer eingeleitet.
Bunde — Fahren unter Einfluss von Btm
Auf der Neuschanzer Straße wurde am Freitagnachmittag um 15:15 Uhr eine 39-jährige PKW-Führerin angetroffen, bei welcher sich im Rahmen der Verkehrskontrolle herausstellte, dass diese unter dem Einfluss von Kokain und THC steht. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobe im örtlichen Krankenhaus entnommen. Ein Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bezüglich des Führens eines PKW unter Einfluss von Btm wurden eingeleitet.
Emden — Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Freitagmittag wurde um 14:10 Uhr ein 29-Jähriger mit seinem PKW angetroffen, welcher diesen im öffentlichen Straßenverkehr führte obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Emden — Verstoß Pflichtversicherungsgesetz Am Freitagabend um 20:30 Uhr befuhr ein 17-Jähriger die Hansastraße mit seinem E‑Scooter, obwohl für diesen kein Versicherungsschutz besteht. Des Weiteren ist der Scooter nicht für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
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Blaulicht
Sicher ins neue Jahr: So vermeiden Sie Unfälle an Silvester!
Sicherheit an Silvester: Feuerwehr und Brandkasse warnen vor unterschätzten Gefahren
Ostfriesland. Wenn um Mitternacht das neue Jahr begrüßt wird, verwandelt sich der Himmel über Ostfriesland in ein buntes Lichtermeer. Doch die Freude an der Pyrotechnik hat oft eine Schattenseite: Schwere Augenverletzungen, Verbrennungen, Hörschäden oder sogar abgetrennte Finger sind jedes Jahr traurige Bilanz der Silvesternacht. Damit es gar nicht erst so weit kommt, geben der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse wichtige Sicherheitstipps.
„Kein Vergnügen ohne Vorsicht“
Friedhelm Tannen (Präsident) und Rainer Nagel (Sprecher) vom Feuerwehrverband sowie Signe Foetzki und Tammo Keck von der Brandkasse appellieren gemeinsam an die Vernunft der Bürger: „Bei allem Vergnügen bitten wir Sie, regionale Beschränkungen zu beachten und die Gefahren nicht zu unterschätzen.“ Oft führen Leichtsinn oder unsachgemäßer Umgang zu schweren Unfällen.
Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit Feuerwerk:
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Zulassung prüfen: Nur Feuerwerk mit offizieller CE-Kennzeichnung und BAM-Zulassung kaufen. Finger weg von Billigimporten oder selbst gebastelten Böllern!
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Standsicherheit: Raketen niemals aus der Hand zünden. Nutzen Sie standsichere Rohre oder leere Flaschen in einem Getränkekasten.
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Abstand halten: Zünden Sie Feuerwerk nur im Freien und halten Sie großen Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden.
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Blindgänger liegen lassen: Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, niemals erneut entzünden oder aufheben.
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Kein Feuerwerk in Kinderhände: Auch „Jugendfeuerwerk“ sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwendet werden. Bewahren Sie Böller für Kinder unerreichbar auf.
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Alkoholisierte Personen: Wer getrunken hat, sollte die Finger vom Feuerzeug lassen.
Schutz für Haus, Hof und Tiere
Nicht nur Menschen sind gefährdet. Brennbare Materialien auf Balkonen oder Terrassen sollten vor Silvester weggeräumt werden. Türen und Fenster müssen geschlossen bleiben (auch nicht auf Kipp!), damit keine verirrten Raketen ins Haus gelangen können.
Besonderes Augenmerk gilt den Tieren: „Denken Sie daran, dass Tiere ein viel sensibleres Gehör haben als wir“, betont Signe Foetzki. Haustiere sollten in der Silvesternacht im Haus bleiben, um Panikreaktionen zu vermeiden.
Einsatzkräfte unterstützen, nicht behindern
Für die Feuerwehren ist Silvester eine Zeit extremer Anspannung. Rainer Nagel berichtet von gefährlichen Erfahrungen: „Leider wurden Einsatzkräfte und Fahrzeuge schon mit Pyrotechnik beschossen. Bitte behindern Sie unsere Arbeit nicht!“ Er rät zudem, Löschmittel wie Gartenschläuche oder Feuerlöscher bereitzuhalten. Im Ernstfall gilt: Notruf 112 wählen.
Versicherungsschutz: Wer zahlt bei Schäden?
Trotz aller Vorsicht können Schäden entstehen. Hier greifen verschiedene Versicherungen:
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Hausratversicherung: Ersetzt Schäden an Möbeln und Einrichtung durch Feuer.
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Wohngebäudeversicherung: Zuständig für Schäden am Gebäude selbst.
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Haftpflichtversicherung: Zahlt, wenn Gäste oder Kinder Schäden an fremdem Eigentum verursachen.
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Teilkasko: Springt ein, wenn Autos durch Raketen in Brand geraten.
„Silvesterunfälle können leider bis zur Invalidität führen“, gibt Tammo Keck zu bedenken. Hier hilft eine private Unfallversicherung – doch Vorsicht bleibt der beste Schutz.
Friedhelm Tannen, Rainer Nagel, Signe Foetzki und Tammo Keck sind sich einig:
Anzeige„Wir wollen nicht als Bedenkenträger, Spaßverderber oder Besserwisser auftreten. Wir wünschen uns nur, dass das neue Jahr gut und vor allem gesund für alle Bürgerinnen und Bürger startet!“
Blaulicht
Zoll zieht sieben Tonnen gefährliche Pyrotechnik aus dem Verkehr
Beitragsbild: KI-Bild
Gefahr zum Jahreswechsel: Zoll warnt vor illegalem Feuerwerk – Über 7 Tonnen sichergestellt
Der Countdown für Silvester läuft, und die Vorfreude auf das bunte Spektakel am Himmel steigt. Doch das Hauptzollamt Oldenburg (HZA) spricht kurz vor dem Jahreswechsel eine dringende Warnung aus: Finger weg von Feuerwerk ohne gültige Zulassung! Besonders Pyrotechnik aus dem Ausland oder dubiosen Online-Shops kann lebensgefährlich sein.
Die Zahlen des Zolls sind alarmierend: Allein im Jahr 2024 stellten die Beamten bei Kontrollen und in Paketsendungen über sieben Tonnen gefährliche und nicht konforme Pyrotechnik sicher.
Unberechenbare Gefahr für Gesundheit und Leben
Viele Böller, die in Nachbarländern oder im Internet angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Jens Kloppmann, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, warnt eindringlich: „Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar. Ihre Nutzung kann zu schwersten Verbrennungen, Verätzungen oder im schlimmsten Fall zum Verlust von Gliedmaßen und des Augenlichts führen.“
Das CE-Zeichen ist Pflicht
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verkauft und gezündet werden, die offiziell getestet wurden. Das wichtigste Erkennungsmerkmal ist das CE-Zeichen.
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Vorsicht: Der Zoll weist darauf hin, dass Zulassungszeichen im Ausland oft gefälscht werden. Wer versucht, nicht zugelassenes Feuerwerk einzuführen, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz strafbar.
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Konsequenz: Illegale Pyrotechnik wird bei Kontrollen konsequent beschlagnahmt, zusätzlich drohen Strafverfahren.
Tipps für einen sicheren Start ins neue Jahr
Um sicher zu feiern, empfiehlt der Zoll, Feuerwerkskörper nur im seriösen Fachhandel vor Ort zu kaufen, wo die Herkunft klar nachvollziehbar ist. Für spezielle Kategorien von Feuerwerk ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Überwachung dieser Vorschriften erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Zoll, den Landesbehörden und der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM).
Wer sich unsicher ist, findet detaillierte Informationen zur Kategorisierung und den geltenden Bestimmungen auf den Internetseiten der BAM oder unter www.zoll.de.
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Blaulicht
Schwerer Hausbrand und Unfallflucht in der Region
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Montag, d. 29.12.2025
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ++ Brand eines Wohngebäudes
Emden — Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Emden — In der Zeit von 01:30 Uhr bis 11:30 Uhr beschädigte ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer am vergangenen Sonntag einen auf einem Parkplatz in der Gorch-Fock-Straße geparkten Pkw Skoda. Durch den Zusammenstoß entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich. Der Verursacher entfernte sich, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Zeugen oder Hinweisgeber werden um Kontaktaufnahme gebeten.
Moormerland — Brand eines Wohngebäudes
Moormerland — Am Montagmorgen gegen 07:50 Uhr rückten Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr in die Freiligrathstraße zum Brand eines Wohngebäudes. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte war das Einfamilienhaus bereits stark durch das Feuer beschädigt. Der alleinige Hausbewohner konnte eigenständig aus dem Haus entkommen. Er erlitt leichte Verletzungen und wurde durch den Rettungsdienst in ein örtliches Krankenhaus verbracht. Der entstandene Sachschaden liegt der ersten Einschätzung nach im sechsstelligen Bereich. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
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