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Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Präsenz sichern, Gesundheit schützen”

In Niedersachsen gelten ab morgen (Mittwoch, 24.11.2021) weitere Maßnahmen zum Schutz des Schul- und Kitabetriebes vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2. Unter anderem werden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht am Platz auf die Schuljahrgänge 1 und 2 ausgedehnt, mehrtägige Schulfahrten bis Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2022 untersagt und die 3G-Regeln für Schulbeschäftigte eingeführt, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte.
Kultusminister Tonne: „Die Pandemie entwickelt sich äußerst dynamisch und geht zwangsläufig auch an den Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorbei. Hier haben wir auch aufgrund der bisher fehlenden Impfmöglichkeiten für die unter 12-Jährigen hohe Inzidenzen. Die allgemein schwierige Lage wirkt sich daher indirekt auch auf das System Schule aus. Wir verstärken den Schutzwall erneut, damit die Kinder und Jugendlichen weiterhin in die Schulen und Kitas gehen können.
Präsenz sichern, Gesundheit schützen — das ist die aktuelle Aufgabe angesichts des derzeitigen Pandemiegeschehens. Mit dem heute vorgelegten Maßnahmenkatalog setzen wir wirksame Maßnahmen um, damit dies weiterhin gelingt. Landesweite Schul- und Kitaschließungen soll es weiterhin nicht geben.”
Folgende Schutzmaßnahmen gelten neu zusätzlich ab Mittwoch, 24.11.2021:
I. Mund-Nasen-Bedeckung auch für Klassen 1 und 2:
Auch für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 und 2 gilt die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Weiterhin gilt, dass in den Schulgebäuden die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, aber während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht die Maske abgelegt werden kann. Auf die regelmäßigen „Maskenpausen” zirka alle 20 Minuten ist zu achten. Je jünger die Kinder, desto mehr Pausen sind vorzunehmen.
Es gelten grundsätzlich weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften.
II. Testungen plus „ABIT” — weniger Quarantäne notwendig:
Das Testkonzept — dreimal in der Schulwoche zu Hause — wird um den Baustein des „anlassbezogenen Intensivtestens” (ABIT) ergänzt. Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe — auch vollständig Geimpfte und Genesene — fünf Schultage hintereinander. Diese Folge kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt. Damit wird „Testen statt Quarantäne” zum Regelvorgehen. Schulische Kontaktpersonen der Infizierten müssen fortan nicht mehr ermittelt und in Quarantäne geschickt werden — Anschärfungen durch die Gesundheitsämter sind nach wie vor im Einzelfall möglich. Dieses Vorgehen ist mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmt.
III. 3G am Arbeitsplatz:
Für alle Beschäftigten gilt ab morgen am Arbeitsplatz 3G — das gesamte Schulpersonal muss nachweislich geimpft oder genesen oder getestet sein. Dieser Nachweis muss dokumentiert werden, die Nachweispflicht ist im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt.
Nicht geimpftes oder genesenes Personal muss sich täglich testen. Zwei Tests stellt der Arbeitgeber für Testungen in der Schule unter Aufsicht. Drei Tests pro Woche müssen vom Personal eigenverantwortlich beigebracht werden, beispielsweise über Nachweise aus einem Testzentrum oder einer Apotheke.
Die Schulleitungen können für die Kontrolle zuständige Personen benennen. Geimpfte und Getestete können sich freiwillig anlassbezogen testen, soweit die Kapazitäten in der Schule es zulassen.
Auch bei den Kindertageseinrichtungen gilt 3G. Bei Abfragen und Kontrollen sind hier die Träger als Arbeitgeber in der Verantwortung.
IV. Klassenfahrten und Ausflüge:
Mehrtägige Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt. Bei eintägigen Fahrten und auch bei mehrtägigen Fahrten ist eine kurzfristige Stornierungsfrist (1 Woche) vorzusehen. Vor der Durchführung der Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.
V. Schulveranstaltungen:
Veranstaltungen wie Adventsfeiern oder Weihnachtskonzerte sind in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglich. Auf externe Besucherinnen und Besucher muss allerdings verzichtet werden. Das gilt auch für die Teilnahme Erziehungsberechtigter.
Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden. Sollten sie als Präsenzveranstaltungen ausgerichtet werden, gilt die 2G-Plus-Regel bei zusätzlicher durchgehender Maskenpflicht sowie Einhaltung der Abstandsregeln.
Kultusminister Tonne: „Wir passen das Regelwerk der pandemischen Lage an und unternehmen große Anstrengungen, den Schulbetrieb in Präsenz für die Schülerinnen und Schüler zu sichern. Damit einher gehen durchaus neue Verfahren, die sich erst einspielen müssen und eine weitere Herausforderung für die Schulen darstellen. Dafür gilt es Nachsicht aufzubringen. Kita und Schule sicherzustellen ist auch in der 4. Welle eine Herkulesaufgabe. Meinem Respekt können sich die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher und die pädagogischen Fachkräfte ebenso sicher sein wie meiner Unterstützung. Allen ist klar, dass es zur Sicherung des Präsenzbetriebes großer Anstrengungen bedarf. Diese Anstrengungen sind aber zwingend notwendig: Mehr denn je geht es um die Kinder und Jugendlichen!”
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Die Quälerei mit den Hausaufgaben, die Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Tests – das alles nervt.
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Ledabrücke zwei Tage gesperrt: Umleitungen und wichtige Infos für Autofahrer

Verkehrsbehördliche Maßnahme: Sperrung der Ledabrücke (B70/Papenburger Straße)
Die Ledabrücke auf der B70/Papenburger Straße wird turnusmäßig auf ihren Bauwerkszustand überprüft, um mögliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Aus diesem Grund wird die Ledabrücke am 13. und 14. Oktober 2025 jeweils von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr gemäß § 45 StVO für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Die angegebenen Zeiten stellen Planungstermine dar; die tatsächliche Dauer kann kürzer oder länger ausfallen.
Für Radfahrer und Fußgänger besteht weiterhin eine einseitige Passagemöglichkeit. Zudem wird die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge jederzeit sichergestellt.
Umleitungen für den Kraftfahrzeugverkehr
Um den Verkehrsfluss trotz der Sperrung aufrechtzuerhalten, sind folgende Umleitungen eingerichtet:
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Aus Richtung Papenburg nach Leer:
Über die U1 über die B438 in Richtung Rhauderfehn, anschließend auf die B72, weiter auf die A28 und über die B436 nach Leer. -
Aus Richtung Leer nach Papenburg:
Über die U2 über die B436, anschließend auf die A28, an der Anschlussstelle Filsum auf die B72 und in Höhe Rhauderfehn auf die B438.
Die Sperrung tritt mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft. Die Umleitungen sind vor Ort deutlich ausgeschildert, sodass Verkehrsteilnehmer den geänderten Strecken folgen können.
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Dr. Michael Gleißner wird neuer Chefarzt der Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Leer

(v.l.n.r.): Verena Lohmann (Chefarztsekretärin Klinik für Kinder- und Jugendmedizin), Mareike Müller (Oberärztin Klinik für Kinder- und Jugendmedizin), Dr. med. Michael Gleißner (Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin), Laura Zech (Teamleitung Station B3), Jutta Jackels (Teamleitung Station B4), Daniela Kamp (Geschäftsführerin Klinikum Leer gGmbH).
Neuer Chefarzt für die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Leer
Zum 1. Oktober 2025 übernimmt Dr. Michael Gleißner die Leitung der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Leer.
Der 61-Jährige ist verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er ist Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit den Schwerpunkten Neonatologie und Pneumologie und trägt zusätzlich die Qualifikation für pädiatrische Intensivmedizin. Nach seiner Facharztprüfung arbeitete Dr. Gleißner rund 20 Jahre als leitender Oberarzt am Universitätsklinikum Magdeburg, wo er verschiedene Unterabteilungen im Zentrum für Kinderheilkunde aufbaute und leitete. Zuletzt führte er drei Jahre lang als Chefarzt die Kinderklinik in Bamberg.
„Mit Herrn Dr. Gleißner gewinnen wir einen äußerst erfahrenen Arzt, der über 25 Jahre Leitungserfahrung in universitären Häusern mit Perinatalzentrum Level 1 mitbringt. Sein Schwerpunkt liegt auf der stationären Versorgung, der Abstimmung der internen Abläufe und der Stärkung des Teams, um die Kinderklinik zukunftsfähig aufzustellen“, erklärt Daniela Kamp, Geschäftsführerin der Klinikum Leer gGmbH.
Auch Dr. Gleißner selbst blickt motiviert auf seine neue Aufgabe:
„Gemeinsam mit dem Team möchte ich stabile Strukturen schaffen, um die Kinderklinik für die Zukunft gut aufzustellen. Unter anderem werden wir Prozesse aufarbeiten und in Verfahrensanweisungen festhalten sowie die Ausbildung der Assistenzärzte weiter optimieren. Wir haben uns auf meinen Wunsch hin zunächst auf einen befristeten Vertrag für ein Jahr verständigt. Angesichts dieser Entscheidung liegt mein Fokus nicht auf dem Aufbau einer pädiatrischen Ambulanz. Vielmehr ist mein Ziel, die stationäre Versorgung fachlich so aufzustellen, dass Kinder und ihre Familien zuverlässig und qualitativ hochwertig versorgt werden.“

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Diakoniestation Weener schlägt Alarm: Zu viel Bürokratie in der Pflege

Im Gespräch mit der Diakoniestation Weener (von links): Insa Sanders, Nadine Jäschke (beide Pflegedienstleitung), Geschäftsführerin Hanna Koenen und Landtagsabgeordneter Nico Bloem.
Diakoniestation Weener: „Pflegekräfte brauchen Vertrauen – nicht mehr Vorschriften“
Weener. „Nicht weniger, sondern immer mehr Bürokratie.“ Mit diesen Worten beschreibt Hanna Koenen, Geschäftsführerin der Diakoniestation Weener, die aktuelle Situation in der ambulanten Pflege. Beim Besuch des SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem machte sie deutlich: „Immer neue Vorschriften nehmen den Pflegekräften Freiräume – und damit Zeit für das, worum es eigentlich geht: die Menschen.“
Seit Jahren seien die Probleme bekannt, so Koenen. Dennoch wachse das „Dickicht der Vorschriften“ stetig weiter. „Ich verstehe die Gründe für immer neue Auflagen nicht mehr“, betonte sie. Zwar räume das neue Bundesgesetz den Einrichtungen zusätzliche Kompetenzen ein, an der Realität ändere das jedoch nichts: zu wenig Fachkräfte, die diese Kompetenzen auch tatsächlich umsetzen können – und zu viele Nachweispflichten.
Ganz praktisch bedeutet Bürokratie beispielsweise die Benennung neuer Verantwortlicher: ein Verkehrsleiter für die Patientenfahrten, eine Medizinproduktbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Hygienebeauftragte, Leiterbeauftragte. „Die Liste ist lang – Rollen, die zwar gut klingen, im Pflegealltag aber niemandem helfen“, so Koenen. Das Resultat sei klar: mehr Bürokratie, mehr Kosten, weniger Pflegezeit. Auch Insa Sanders und Nadine Jäschke aus der Pflegedienstleitung unterstrichen diesen Punkt.
„Das Ergebnis ist immer mehr Arbeit – Energie und Zeit gehen ins Leere. Statt einer Vertrauenskultur etabliert sich eine Misstrauenskultur“, fasste Koenen zusammen.
Nico Bloem dankte den Mitarbeitenden für ihren täglichen Einsatz in ambulanter Pflege und Tagespflege: „Ich habe größten Respekt vor dieser Arbeit. Aber Respekt allein reicht nicht. Die Probleme sind seit Jahren bekannt, doch wir kommen viel zu langsam voran. Ich verstehe nicht, warum es immer mehr Auflagen und Bürokratie geben muss. Wir müssen handeln, damit die Pflegekräfte endlich spüren: Es bewegt sich etwas.“