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Land­kreis Leer über­nimmt städ­ti­sche Kitas: Neue Ära für die Kin­der­be­treu­ung ab August 2024

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Land­kreis Leer über­nimmt städ­ti­sche Kitas zum 1. August 2024

Kauf­ver­trag besie­gelt / Drei Ein­rich­tun­gen gehen zum neu­en Kita­jahr an den Kreis über

Am 4. Juli 2024 wur­de im Rah­men eines Notar­ter­mins der Kauf­ver­trag unter­zeich­net, der den Land­kreis Leer befugt, zum 1. August die­ses Jah­res die Ver­wal­tung von drei bedeu­ten­den städ­ti­schen Kin­der­ta­ges­stät­ten zu über­neh­men. Die­se Maß­nah­me mar­kiert einen wich­ti­gen Schritt für die regio­na­le Kin­der­be­treu­ung und unter­streicht das Enga­ge­ment des Land­krei­ses im Bildungsbereich.

Über­nah­me und Übergang

Land­rat Mat­thi­as Groo­te setz­te sei­ne Unter­schrift unter den Kauf­ver­trag, der die Kitas Am Nie­der­sach­sen­ring, Leer­ort und “Ras­sel­ban­de” im Bul­len­kamp in die Zustän­dig­keit des Land­krei­ses über­führt. Par­al­lel dazu wech­seln die aktu­ell bei der Stadt ange­stell­ten Erzie­he­rin­nen und Haus­wirt­schafts­kräf­te zum Land­kreis Leer. “Wir hei­ßen unse­re neu­en Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter herz­lich will­kom­men und freu­en uns auf eine gute Zusam­men­ar­beit zum Woh­le der Kin­der und der Eltern”, äußer­te sich Land­rat Groo­te zuver­sicht­lich in einer Pres­se­mit­tei­lung. In der ver­gan­ge­nen Woche fand eine Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung der Kreis­ver­wal­tung statt, bei der alle Betei­lig­ten Gele­gen­heit hat­ten, sich ken­nen­zu­ler­nen und offe­ne Fra­gen zu klären.

Hin­ter­grund und Finanzierung

Die Über­nah­me der Kitas erfolgt vor dem Hin­ter­grund einer unei­ni­gen Finan­zie­rungs­si­tua­ti­on zwi­schen Stadt und Land­kreis, die zur Kün­di­gung lang­jäh­ri­ger Ver­ein­ba­run­gen sei­tens der Stadt führ­te. Für einen Betrag von ins­ge­samt 3,82 Mil­lio­nen Euro wer­den die genann­ten Ein­rich­tun­gen zum 1. August in die Ver­ant­wor­tung des Land­krei­ses über­ge­hen. Die Kitas bie­ten zusam­men 130 Kin­der­gar­ten­plät­ze sowie zusätz­li­che Krip­pen­plät­ze. Beson­ders erwäh­nens­wert ist, dass die Kitas Leer­ort und “Ras­sel­ban­de” im Bul­len­kamp auch zwei­jäh­ri­ge Kin­der in alters­ge­misch­ten Grup­pen betreuen.

Aus­bau und Zukunftsprojekte

Im Stadt­ge­biet von Leer sind bereits ver­schie­de­ne Pro­jek­te zur Erwei­te­rung der Kin­der­be­treu­ungs­plät­ze geplant oder in Umset­zung. Der Land­kreis initi­ier­te ein Inter­es­sen­be­kun­dungs­ver­fah­ren für den Bau und Betrieb von wei­te­ren Kin­der­gar­ten- und Krip­pen­grup­pen, wobei die Beschlüs­se des Jugend­hil­fe­aus­schus­ses hier­für maß­geb­lich sind:

  • Die refor­mier­te Kir­chen­ge­mein­de Loga erwei­tert ihre bestehen­de Kita “Lütt­je Toorn­s­val­kes” um eine zusätz­li­che Kin­der­gar­ten­grup­pe mit 25 Plätzen.
  • Die Ost­frie­si­schen Beschüt­zen­den Werk­stät­ten (obw) haben den Bau eines Neu­baus begon­nen, der Platz für zwei Krip­pen- und zwei Kin­der­gar­ten­grup­pen (ins­ge­samt 80 Plät­ze) bie­tet, die der­zeit noch in Con­tai­nern unter­ge­bracht sind.
  • Das Lern- und För­der­zen­trum erwei­tert die Kin­der­ta­ges­stät­te Am Deich um eine Inte­gra­ti­ons­grup­pe mit 18 Plätzen.

Koope­ra­ti­on und Vereinbarung

Im Gegen­satz zur Stadt Leer konn­te der Land­kreis mit den übri­gen elf kreis­an­ge­hö­ri­gen Kom­mu­nen eine neue Ver­ein­ba­rung tref­fen. Die­se hat eine Lauf­zeit von min­des­tens fünf Jah­ren und sieht eine erheb­li­che finan­zi­el­le Betei­li­gung des Land­krei­ses an den Kita-Kos­ten vor. Land­rat Mat­thi­as Groo­te beton­te in der Pres­se­mit­tei­lung erneut die Wich­tig­keit des wei­te­ren Kita-Aus­baus und der part­ner­schaft­li­chen Zusam­men­ar­beit mit den Kom­mu­nen, um die Betreu­ungs­si­tua­ti­on nach­hal­tig zu verbessern.


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Kreis­feu­er­wehr Leer: Mar­tin Steb­ner und Hans Her­mann Leehm­huis gewählt.

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Auf dem Foto sind Mar­tin Steb­ner, Hans Her­mann Leehm­huis, Land­rat Mat­thi­as Groo­te und Kreis­brand­meis­ter Ernst Ber­ends zu sehen.

Kreis­feu­er­wehr Leer stellt Wei­chen für die Zukunft: Füh­rungs­wech­sel in den Brand­ab­schnit­ten Nord und Süd

Wich­ti­ge per­so­nel­le Ent­schei­dun­gen bei der Kreis­feu­er­wehr Leer: Hans Her­mann Leehm­huis und Mar­tin Steb­ner mit gro­ßer Mehr­heit zu neu­en Brand­ab­schnitts­lei­tern gewählt.

Bei der Kreis­feu­er­wehr Leer sind wich­ti­ge Wei­chen für die zukünf­ti­ge Füh­rung der bei­den Brand­ab­schnit­te Nord und Süd gestellt wor­den. Am Diens­tag­abend, 25. August 2026, kamen die Orts- und Gemein­de­brand­meis­ter der bei­den Brand­ab­schnit­te zusam­men, um über die Beset­zung der Füh­rungs­po­si­tio­nen zu entscheiden.

Der Ter­min fand im Rah­men eines beson­de­ren Abends statt: Neben den Wah­len stand auch die offi­zi­el­le Über­ga­be des neu­en Groß­tank­lösch­fahr­zeugs (GTLF) auf dem Programm.

Gehei­me Wahl für die neu­en Brandabschnittsleiter

Bei der Wahl der Brand­ab­schnitts­lei­ter gel­ten beson­de­re for­ma­le Anfor­de­run­gen. Da es sich bei den Ämtern um Posi­tio­nen als Ehren­be­am­te des Land­krei­ses Leer han­delt, wur­de die Wahl ord­nungs­ge­mäß schrift­lich und geheim durchgeführt.

Für den Brand­ab­schnitt Süd stell­ten sich ins­ge­samt drei erfah­re­ne Feu­er­wehr­ka­me­ra­den zur Wahl. Die Wahl­be­rech­tig­ten spra­chen sich mit gro­ßer Mehr­heit für Hans Her­mann Leehm­huis von der Feu­er­wehr Bun­de aus. Er soll künf­tig die Ver­ant­wor­tung für den Brand­ab­schnitt Süd übernehmen.

Auch im Brand­ab­schnitt Nord fiel die Ent­schei­dung mit gro­ßer Mehr­heit. Dort wur­de Mar­tin Steb­ner von der Feu­er­wehr Leer zum neu­en Brand­ab­schnitts­lei­ter gewählt.

Damit ste­hen die vor­ge­se­he­nen Nach­fol­ger für die bei­den wich­ti­gen Füh­rungs­po­si­tio­nen inner­halb der Kreis­feu­er­wehr Leer fest.

For­ma­le Bestä­ti­gung durch den Kreis­tag steht noch aus

Mit der Wahl ist das Ver­fah­ren aller­dings noch nicht voll­stän­dig abge­schlos­sen. Bevor Hans Her­mann Leehm­huis und Mar­tin Steb­ner ihre neu­en Ämter offi­zi­ell antre­ten kön­nen, muss der Kreis­tag des Land­krei­ses Leer die jewei­li­gen Wah­len noch for­mell bestätigen.

Erst nach die­sem Beschluss kön­nen die bei­den gewähl­ten Feu­er­wehr­ka­me­ra­den ihre neu­en Funk­tio­nen offi­zi­ell übernehmen.

Die Wahl ist damit ein wich­ti­ger Schritt für die wei­te­re Orga­ni­sa­ti­on und Füh­rung der Kreis­feu­er­wehr Leer. Die Brand­ab­schnitts­lei­ter über­neh­men inner­halb der Feu­er­wehr wich­ti­ge Auf­ga­ben und tra­gen Ver­ant­wor­tung für die jewei­li­gen Brandabschnitte.

Neue Füh­rung für Nord und Süd

Mit der Wahl von Mar­tin Steb­ner für den Brand­ab­schnitt Nord und Hans Her­mann Leehm­huis für den Brand­ab­schnitt Süd haben die Wahl­be­rech­tig­ten ein deut­li­ches Signal gesetzt. Bei­de Feu­er­wehr­ka­me­ra­den ver­fü­gen über lang­jäh­ri­ge Erfah­rung im Feu­er­wehr­we­sen und sol­len künf­tig Ver­ant­wor­tung auf Ebe­ne der Kreis­feu­er­wehr übernehmen.

Die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über die Beset­zung der bei­den Ehren­be­am­ten­stel­len liegt nun beim Kreistag.



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Land­ge­richt Aurich: Vier neue Straf­ver­fah­ren wegen Ver­ge­wal­ti­gung, Raub und Betrug

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Vier neue Straf­ver­fah­ren: Land­ge­richt ver­han­delt schwe­re Vor­wür­fe in Ostfriesland

In der ers­ten Sep­tem­ber­wo­che begin­nen am Land­ge­richt meh­re­re erst­in­stanz­li­che Straf­ver­fah­ren. Die Fäl­le rei­chen von dem Vor­wurf einer Ver­ge­wal­ti­gung über schwe­re Gewalt­kri­mi­na­li­tät bis hin zu ban­den­mä­ßi­gem Betrug und Geld­wä­sche. Ver­han­delt wird in Aurich und Emden betref­fend Taten aus den Jah­ren 2022 bis 2025.

Das Land­ge­richt hat die neu begin­nen­den erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren für die Kalen­der­wo­che 36 bekannt gege­ben. Ins­ge­samt ste­hen vier Ver­fah­ren vor den Gro­ßen Straf­kam­mern bezie­hungs­wei­se der Gro­ßen Jugend­kam­mer an. Die Vor­wür­fe sind unter­schied­lich, teil­wei­se geht es um schwe­re Straftaten.

Wich­tig: Bei sämt­li­chen Ange­klag­ten gilt bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung die Unschulds­ver­mu­tung. Die Haupt­ver­hand­lun­gen die­nen dazu, zu klä­ren, ob die erho­be­nen Vor­wür­fe tat­säch­lich zutreffen.

Ver­ge­wal­ti­gung in Emden: Pro­zess gegen 37-Jäh­ri­gen beginnt

Am 31. August 2026 um 9 Uhr beginnt unter dem Akten­zei­chen 11 KLs 10/26 ein Ver­fah­ren vor der 4. Gro­ßen Straf­kam­mer. Den Vor­sitz führt der Vor­sit­zen­de Rich­ter am Land­ge­richt Dr. Gral­la. Ver­han­delt wird in Saal 116.

Ange­klagt ist ein 37-jäh­ri­ger Mann aus Emden. Ihm wird vor­ge­wor­fen, im Novem­ber 2025 in sei­ner Woh­nung in Emden eine wäh­rend der Tat schla­fen­de Zeu­gin ver­ge­wal­tigt zu haben.

Für den ers­ten Haupt­ver­hand­lungs­ter­min sind zwei Zeu­gen und ein Sach­ver­stän­di­ger geladen.

Ein Fort­set­zungs­ter­min ist für 7. Sep­tem­ber 2026 um 9 Uhr in Saal 116 angesetzt.

Vier Fäl­le von Ver­ge­wal­ti­gung und Kör­per­ver­let­zung in Dornum

Eben­falls vor der 2. Gro­ßen Straf­kam­mer beginnt am 2. Sep­tem­ber 2026 um 9 Uhr ein wei­te­res Straf­ver­fah­ren. Das Ver­fah­ren trägt das Akten­zei­chen 11 KLs 48/23. Den Vor­sitz hat die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin am Land­ge­richt Dr. Fuchs.

Ange­klagt ist ein 38-jäh­ri­ger Mann aus Dor­num. Ihm wird vor­ge­wor­fen, zwi­schen Janu­ar 2022 und Mai 2022 in Dor­num und an ande­ren Orten in ins­ge­samt vier Fäl­len jeweils durch die­sel­be Hand­lung eine Ver­ge­wal­ti­gung und eine Kör­per­ver­let­zung zum Nach­teil sei­ner dama­li­gen Lebens­ge­fähr­tin began­gen zu haben.

Für den Auf­takt sind vier Zeu­gen geladen.

Die Ver­hand­lung fin­det im Saal 107 des Amts­ge­richts Aurich statt. Als Fort­set­zungs­ter­mi­ne sind der 9. Sep­tem­ber und 15. Sep­tem­ber 2026, jeweils um 9 Uhr, vorgesehen.

Ban­den­mä­ßi­ger Betrug und Geld­wä­sche: Vier Ange­klag­te vor der Jugendkammer

Am 2. Sep­tem­ber 2026 um 9 Uhr beginnt außer­dem unter dem Akten­zei­chen 13 KLs 14/26 ein umfang­rei­ches Ver­fah­ren vor der 1. Gro­ßen Jugend­kam­mer. Vor­sit­zen­der Rich­ter ist Rich­ter am Land­ge­richt Wit­te. Ver­han­delt wird in Saal 108.

In die­sem Ver­fah­ren müs­sen sich vier Ange­klag­te verantworten.

Ein 33-jäh­ri­ger Ange­klag­ter aus Nor­den befin­det sich der­zeit in Unter­su­chungs­haft. Zwei wei­te­re Ange­klag­te im Alter von 32 und 25 Jah­ren woh­nen eben­falls in Nor­den. Der vier­te Ange­klag­te ist 22 Jah­re alt und kommt aus Wes­ter­holt. Ihm wird vor­ge­wor­fen, die Taten als Her­an­wach­sen­der began­gen zu haben.

Dem 33- und dem 32-Jäh­ri­gen wird zur Last gelegt, zwi­schen Juli 2023 und März 2024, unter ande­rem in Nor­den und Witt­mund, als Mit­glie­der einer Ban­de gewerbs­mä­ßi­ge Betrugs­straf­ta­ten began­gen zu haben.

Dabei sol­len sich die Täter bei ihren Anru­fen gegen­über Geschä­dig­ten als Bank­mit­ar­bei­ter aus­ge­ge­ben haben. Auf die­se Wei­se sol­len sie die Betrof­fe­nen dazu bewegt haben, Trans­ak­tio­nen im Online-Ban­king auf ein Kon­to der Täter­grup­pe vorzunehmen.

Dem 33-jäh­ri­gen Ange­klag­ten wird inner­halb der mut­maß­li­chen Ban­de unter ande­rem die Anwer­bung soge­nann­ter Finanz­agen­ten zuge­schrie­ben. Der 32-Jäh­ri­ge soll ihn dabei unter­stützt haben.

Den bei­den wei­te­ren Ange­klag­ten wird unter ande­rem Geld­wä­sche vor­ge­wor­fen. Sie sol­len unter ande­rem inkri­mi­nier­te Gel­der für die bei­den vor­ge­nann­ten Ange­klag­ten wei­ter­ge­lei­tet haben.

Zum ers­ten Haupt­ver­hand­lungs­ter­min ist ein Dol­met­scher geladen.

Das Ver­fah­ren ist auf meh­re­re Ter­mi­ne ange­setzt. Wei­te­re Ver­hand­lungs­ta­ge sind der 23. Sep­tem­ber, 7. Okto­ber, 9. Okto­ber, 30. Okto­ber, 6. Novem­ber, 25. Novem­ber und 27. Novem­ber 2026.

Schwe­rer Raub in Emden: Zwei Ange­klag­te befin­den sich in Haft

Am 3. Sep­tem­ber 2026 um 10 Uhr beginnt unter dem Akten­zei­chen 19 KLs 11/26 ein wei­te­res Ver­fah­ren vor der 4. Gro­ßen Straf­kam­mer. Den Vor­sitz führt erneut der Vor­sit­zen­de Rich­ter am Land­ge­richt Dr. Gral­la. Die Ver­hand­lung fin­det in Saal 116 statt.

Ange­klagt sind ein 28-Jäh­ri­ger und ein 22-Jäh­ri­ger, die sich der­zeit bei­de in Haft befinden.

Den bei­den Ange­klag­ten wird vor­ge­wor­fen, im Novem­ber 2025 in Emden gemein­sam mit wei­te­ren, geson­dert ver­folg­ten Tat­ver­däch­ti­gen einen schwe­ren Raub und eine gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung began­gen zu haben.

Nach dem Tat­vor­wurf soll die Grup­pe am Abend des Tat­ta­ges mit einem Mes­ser, einem Base­ball­schlä­ger und einer Schuss­waf­fe in die Woh­nung des mut­maß­lich Geschä­dig­ten in Emden ein­ge­drun­gen sein.

Dort soll der mut­maß­lich Geschä­dig­te mit dem Base­ball­schlä­ger gegen den Kopf geschla­gen wor­den sein und zu Boden gegan­gen sein. Im wei­te­ren Ver­lauf sol­len die Täter ihm wei­te­re Schlä­ge mit dem Base­ball­schlä­ger sowie Trit­te zuge­fügt haben.

Anschlie­ßend sol­len die Täter das Han­dy und die Schlüs­sel des mut­maß­lich Geschä­dig­ten an sich genom­men haben.

Für den ers­ten Ver­hand­lungs­tag sind drei Zeu­gen und ein Dol­met­scher geladen.

Als Fort­set­zungs­ter­mi­ne sind der 14. Sep­tem­ber und 21. Sep­tem­ber 2026, jeweils um 10 Uhr, vorgesehen.

Unschulds­ver­mu­tung gilt für alle Angeklagten

Bei der Bericht­erstat­tung über die Ver­fah­ren ist zu beach­ten, dass es sich um Vor­wür­fe der Staats­an­walt­schaft bezie­hungs­wei­se Ankla­ge­be­hör­de han­delt, die im Pro­zess erst noch über­prüft wer­den müs­sen. Die Haupt­ver­hand­lung dient gera­de dazu, die erho­be­nen Vor­wür­fe aufzuklären.

Für alle Ange­klag­ten gilt daher bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung die Unschulds­ver­mu­tung.

Das Land­ge­richt weist zudem dar­auf hin, dass sich ange­setz­te Ter­mi­ne kurz­fris­tig ändern oder aus­fal­len kön­nen. Besu­cher soll­ten des­halb die Hin­weis­ta­fel im Ein­gangs­be­reich des Land­ge­richts beachten.

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Nie­der­sach­sens Ret­tungs­dienst soll moder­ner und schnel­ler werden!

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Ein­satz­fahr­zeu­ge des DRK im Land­kreis Leer beim Blau­licht­tag der Stadt Leer: Die Fahr­zeu­ge und ihre Aus­stat­tung konn­ten von den Besu­che­rin­nen und Besu­chern aus nächs­ter Nähe besich­tigt werden.

Nie­der­säch­si­scher Ret­tungs­dienst soll digi­ta­ler, schnel­ler und leis­tungs­fä­hi­ger werden

Lan­des­ka­bi­nett gibt Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung des Nie­der­säch­si­schen Ret­tungs­dienst­ge­set­zes frei – digi­ta­le Fall­über­ga­be, bes­se­re Qua­li­täts­si­che­rung und lan­des­wei­te Inten­siv­trans­por­te geplant

Han­no­ver, 26. August 2026. Der Ret­tungs­dienst in Nie­der­sach­sen soll moder­ner, effi­zi­en­ter und leis­tungs­fä­hi­ger wer­den. Das Lan­des­ka­bi­nett hat am Diens­tag den Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung des Nie­der­säch­si­schen Ret­tungs­dienst­ge­set­zes zur Ein­brin­gung in den Land­tag freigegeben.

Mit der geplan­ten Novel­lie­rung will die Lan­des­re­gie­rung die Not­fall­ver­sor­gung im Land zukunfts­fest auf­stel­len. Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sol­len schnel­ler die pas­sen­de medi­zi­ni­sche Hil­fe erhal­ten, die Qua­li­tät des Ret­tungs­diens­tes soll wei­ter ver­bes­sert und vor­han­de­ne Res­sour­cen geziel­ter ein­ge­setzt werden.

Ein beson­de­rer Schwer­punkt liegt dabei auf der Digitalisierung.

Digi­ta­le Fall­über­ga­be soll Ver­sor­gung beschleunigen

Künf­tig soll eine digi­ta­le Fall­über­ga­be dazu bei­tra­gen, die Infor­ma­ti­ons­qua­li­tät im Ret­tungs­dienst zu ver­bes­sern und soge­nann­te Medi­en­brü­che zu redu­zie­ren. Infor­ma­tio­nen sol­len damit schnel­ler und struk­tu­rier­ter zwi­schen den betei­lig­ten Stel­len wei­ter­ge­ge­ben wer­den können.

Davon ver­spricht sich die Lan­des­re­gie­rung beschleu­nig­te Behand­lungs­ab­läu­fe und eine ziel­ge­rich­te­te­re Ver­sor­gung. Gleich­zei­tig soll der Ret­tungs­dienst von Ein­sät­zen mit nied­ri­ger Prio­ri­tät ent­las­tet werden.

Das Ziel: Ret­tungs­wa­gen sol­len häu­fi­ger für drin­gen­de Not­fäl­le zur Ver­fü­gung ste­hen, wäh­rend Men­schen mit weni­ger aku­ten Beschwer­den schnel­ler an die jeweils pas­sen­de Ver­sor­gungs­struk­tur ver­mit­telt wer­den können.

Der Gesetz­ent­wurf soll dar­über hin­aus eine rechts­si­che­re Grund­la­ge dafür schaf­fen, rele­van­te Pati­en­ten­da­ten digi­tal zwi­schen den Ret­tungs­leit­stel­len und dem Bereit­schafts­dienst der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung zu übermitteln.

Qua­li­täts­si­che­rung soll gesetz­lich ver­an­kert werden

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Bestand­teil der geplan­ten Geset­zes­än­de­rung ist die Qua­li­täts­si­che­rung im Ret­tungs­dienst. Dafür soll eine ent­spre­chen­de recht­li­che Grund­la­ge geschaf­fen werden.

Die Trä­ger des Ret­tungs­diens­tes sol­len ver­pflich­tet wer­den, erfor­der­li­che Daten in anony­mi­sier­ter Form bereit­zu­stel­len. Die­se Daten sol­len sys­te­ma­tisch erfasst und aus­ge­wer­tet wer­den. Auf die­se Wei­se sol­len Qua­li­täts­stan­dards kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­ent­wi­ckelt und die Leis­tungs­fä­hig­keit des Ret­tungs­diens­tes ver­bes­sert werden.

Auch die Pati­en­ten­si­cher­heit steht dabei im Mit­tel­punkt. Ver­bes­se­rungs­po­ten­zia­le sol­len früh­zei­tig erkannt wer­den, damit die Not­fall­ver­sor­gung in Nie­der­sach­sen dau­er­haft wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den kann.

Land soll Ver­ant­wor­tung für Inten­siv­trans­por­te übernehmen

Eine wei­te­re zen­tra­le Ände­rung betrifft die Inten­siv­trans­por­te mit Inten­siv­trans­port­wa­gen (ITW). Die Trä­ger­schaft für die­se hoch­spe­zia­li­sier­ten Trans­port­ka­pa­zi­tä­ten soll künf­tig beim Land Nie­der­sach­sen liegen.

Durch die lan­des­wei­te Zustän­dig­keit sol­len Inten­siv­trans­por­te künf­tig bes­ser abge­stimmt und bedarfs­ge­rech­ter orga­ni­siert wer­den. Schwerst­kran­ke Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sol­len dadurch noch zuver­läs­si­ger ver­sorgt wer­den können.

Gleich­zei­tig soll die neue Struk­tur dazu bei­tra­gen, vor­han­de­ne hoch­spe­zia­li­sier­te Res­sour­cen effi­zi­en­ter einzusetzen.

Tele­fon­re­ani­ma­ti­on soll ver­pflich­tend werden

Auch bei Herz-Kreis­lauf-Still­stän­den setzt der Gesetz­ent­wurf auf eine stär­ke­re Unter­stüt­zung durch die Rettungsleitstellen.

Künf­tig sol­len die Leit­stel­len ver­pflich­tet wer­den, Anru­fen­de im Bedarfs­fall zur Durch­füh­rung einer Wie­der­be­le­bung anzu­lei­ten. Die­se soge­nann­te Tele­fon­re­ani­ma­ti­on kann eine ent­schei­den­de Rol­le spie­len, wenn ein Mensch einen Herz-Kreis­lauf-Still­stand erleidet.

Denn jede Minu­te bis zum Ein­tref­fen des Ret­tungs­diens­tes kann ent­schei­dend sein. Durch die tele­fo­ni­sche Anlei­tung zur Reani­ma­ti­on soll die Zeit bis zum Ein­tref­fen pro­fes­sio­nel­ler Hil­fe sinn­voll über­brückt und die Ret­tungs­ket­te gestärkt werden.

Ver­bän­de begrü­ßen geplan­te Änderungen

Im Rah­men der Ver­bands­be­tei­li­gung haben sich die betei­lig­ten Ver­bän­de inten­siv mit den geplan­ten Ände­run­gen aus­ein­an­der­ge­setzt. Der Gesetz­ent­wurf wur­de dabei mehr­heit­lich aus­drück­lich begrüßt.

Beson­ders posi­tiv bewer­tet wur­den die vor­ge­se­he­nen Schwer­punk­te. Die Ver­bän­de unter­stüt­zen die geplan­ten Maß­nah­men grund­sätz­lich und haben ledig­lich ein­zel­ne Ände­rungs- und Ergän­zungs­wün­sche eingebracht.

Danie­la Beh­rens: „Schnel­le, hoch­wer­ti­ge und moder­ne Notfallversorgung“

Nie­der­sach­sens Minis­te­rin für Inne­res, Sport und Digi­ta­li­sie­rung, Danie­la Beh­rens, betont die Bedeu­tung der geplan­ten Reform.

„Unser Ziel ist klar: Wer in Nie­der­sach­sen medi­zi­ni­sche Hil­fe benö­tigt, soll sich jeder­zeit auf eine schnel­le, hoch­wer­ti­ge und moder­ne Not­fall­ver­sor­gung ver­las­sen kön­nen“, erklärt Behrens.

Mit der Novel­lie­rung des Nie­der­säch­si­schen Ret­tungs­dienst­ge­set­zes sol­len die Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen wer­den, um den Ret­tungs­dienst noch leis­tungs­fä­hi­ger, effi­zi­en­ter und pati­en­ten­ori­en­tier­ter aufzustellen.

Die Minis­te­rin hebt dabei ins­be­son­de­re die vier zen­tra­len Maß­nah­men her­vor: die digi­ta­le Fall­über­ga­be, eine ver­bind­li­che Qua­li­täts­si­che­rung, die lan­des­wei­te Steue­rung der Inten­siv­trans­por­te und die ver­pflich­ten­de Telefonreanimation.

Die­se Maß­nah­men sol­len die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung spür­bar ver­bes­sern. Gleich­zei­tig will das Land die Mög­lich­kei­ten der Digi­ta­li­sie­rung kon­se­quen­ter nut­zen, die Ver­net­zung der betei­lig­ten Akteu­re stär­ken und vor­han­de­ne Res­sour­cen geziel­ter einsetzen.

Der Gesetz­ent­wurf wird nun in den Nie­der­säch­si­schen Land­tag ein­ge­bracht. Damit beginnt das par­la­men­ta­ri­sche Ver­fah­ren zur geplan­ten Ände­rung des Rettungsdienstgesetzes.

Ziel der Lan­des­re­gie­rung ist ein Ret­tungs­dienst, der auch künf­tig schnell, ver­läss­lich und auf einem hohen Qua­li­täts­ni­veau arbei­tet – und gleich­zei­tig die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung nutzt, um Men­schen im Not­fall noch geziel­ter zu helfen.

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