Blaulicht
Leer. Ledabrücke: Körperverletzung — Zeugen gesucht — weitere Meldungen
POL-LER: Pressemeldung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Freitag, den 22.09.2023
Körperverletzung — Zeugen gesucht ++ Verkehrsunfälle (2x) — Zeugen gesucht ++ Folgenreiche Verkehrskontrolle
Leer — Körperverletzung — Zeugen gesucht
Am Donnerstag kam es um 10:15 Uhr zu einer Körperverletzung im Bereich der Ledabrücke. Der bislang unbekannte Beschuldigte befuhr die Papenburger Straße mit einem Fahrrad in Richtung Westoverledingen. Er überholte dann einen 69-jährigen Mann, welcher am Rand des Radweges wartete. Unvermittelt versetzte der Beschuldigte dem 69-Jährigen einen Faustschlag gegen den Kopf. Das Opfer wurde leicht verletzt. Der Täter wurde wie folgt beschrieben: Männlich, 25–30 Jahre alt, 180cm bis 185cm groß, kurzes dunkelblondes Haar und von schlanker Statur. Zur Tatzeit trug der Täter einen hellgrauen Kapuzenpullover und eine dunkle Jeanshose. Zeugen oder Hinweisgeber werden um Kontaktaufnahme mit der Polizei gebeten.
A 28 zwischen Filsum und Leer — Verkehrsunfälle — Zeugen gesucht
Am Donnerstag wurde der Polizei um 20:40 Uhr zunächst eine Verkehrsunfallflucht auf der A 28 zwischen den Anschlussstellen Filsum und Leer-Ost gemeldet. Ein 65-jähriger Mann befuhr die Autobahn in Richtung Leer mit seinem VW Touran. Ein unbekannter Verkehrsteilnehmer fuhr auf den VW auf und entfernte sich dann unerlaubt vom Unfallort. In Folge des Aufpralles verlor der 65-Jährige die Kontrolle über seinen PKW, kollidierte zunächst mit der Mittelschutzplanke und anschließend mit der Außenschutzplanke. Der 65-Jährige blieb unverletzt. Die 17-jährige Beifahrerin des VW wurde leicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 20.000,00 Euro.
Kurze Zeit nach der Meldung über den o.g. Verkehrsunfall wurde ein weiterer Verkehrsunfall gemeldet. Dieser hatte sich ebenfalls auf der A28 in Fahrtrichtung Leer zwischen den Anschlussstellen Filsum und Leer-Ost zugetragen, wenige hundert Meter vom ersten Unfall entfernt. Die Beamten stellten hier einen BMW X3 fest, welcher von der Fahrbahn abgekommen war und sich überschlagen hatte. Der BMW war letztendlich in einem angrenzenden Graben zum Stehen gekommen. Die 61-jährige Fahrzeugführerin wurde leicht verletzt. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme wurde bei der 61-Jährigen eine Beeinflussung durch Alkohol festgestellt. Ein Atemalkoholtest wies einen Wert von 1,5 Promille aus. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und eine Blutentnahme durchgeführt. Weiter wurde der Führerschein der 61-Jährigen beschlagnahmt. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 55.000,00 Euro geschätzt.
Die Polizei prüft im Rahmen der Ermittlungen einen Zusammenhang der beiden Verkehrsunfälle. Zeugen werden um Kontaktaufnahme mit der Autobahnpolizei in Leer gebeten.
Emden — Folgenreiche Verkehrskontrolle
Ein 29-jähriger E‑Scooter-Fahrer wurde am Donnerstag um 11:30 Uhr in der Ulmenstraße kontrolliert. Die Beamten stellten im Rahmen der Kontrolle fest, dass der Versicherungsschutz für das Fahrzeug erloschen war. Außerdem ergaben sich bei dem 29-Jährigen Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Ein freiwilliger Drogenvortest bestätigte den Verdacht. Weiter ergab eine Überprüfung der Personalien des Mannes, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Deshalb wurde er nach der Durchführung einer Blutentnahme einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Es wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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Blaulicht
Sicher ins neue Jahr: So vermeiden Sie Unfälle an Silvester!
Sicherheit an Silvester: Feuerwehr und Brandkasse warnen vor unterschätzten Gefahren
Ostfriesland. Wenn um Mitternacht das neue Jahr begrüßt wird, verwandelt sich der Himmel über Ostfriesland in ein buntes Lichtermeer. Doch die Freude an der Pyrotechnik hat oft eine Schattenseite: Schwere Augenverletzungen, Verbrennungen, Hörschäden oder sogar abgetrennte Finger sind jedes Jahr traurige Bilanz der Silvesternacht. Damit es gar nicht erst so weit kommt, geben der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse wichtige Sicherheitstipps.
„Kein Vergnügen ohne Vorsicht“
Friedhelm Tannen (Präsident) und Rainer Nagel (Sprecher) vom Feuerwehrverband sowie Signe Foetzki und Tammo Keck von der Brandkasse appellieren gemeinsam an die Vernunft der Bürger: „Bei allem Vergnügen bitten wir Sie, regionale Beschränkungen zu beachten und die Gefahren nicht zu unterschätzen.“ Oft führen Leichtsinn oder unsachgemäßer Umgang zu schweren Unfällen.
Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit Feuerwerk:
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Zulassung prüfen: Nur Feuerwerk mit offizieller CE-Kennzeichnung und BAM-Zulassung kaufen. Finger weg von Billigimporten oder selbst gebastelten Böllern!
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Standsicherheit: Raketen niemals aus der Hand zünden. Nutzen Sie standsichere Rohre oder leere Flaschen in einem Getränkekasten.
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Abstand halten: Zünden Sie Feuerwerk nur im Freien und halten Sie großen Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden.
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Blindgänger liegen lassen: Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, niemals erneut entzünden oder aufheben.
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Kein Feuerwerk in Kinderhände: Auch „Jugendfeuerwerk“ sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwendet werden. Bewahren Sie Böller für Kinder unerreichbar auf.
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Alkoholisierte Personen: Wer getrunken hat, sollte die Finger vom Feuerzeug lassen.
Schutz für Haus, Hof und Tiere
Nicht nur Menschen sind gefährdet. Brennbare Materialien auf Balkonen oder Terrassen sollten vor Silvester weggeräumt werden. Türen und Fenster müssen geschlossen bleiben (auch nicht auf Kipp!), damit keine verirrten Raketen ins Haus gelangen können.
Besonderes Augenmerk gilt den Tieren: „Denken Sie daran, dass Tiere ein viel sensibleres Gehör haben als wir“, betont Signe Foetzki. Haustiere sollten in der Silvesternacht im Haus bleiben, um Panikreaktionen zu vermeiden.
Einsatzkräfte unterstützen, nicht behindern
Für die Feuerwehren ist Silvester eine Zeit extremer Anspannung. Rainer Nagel berichtet von gefährlichen Erfahrungen: „Leider wurden Einsatzkräfte und Fahrzeuge schon mit Pyrotechnik beschossen. Bitte behindern Sie unsere Arbeit nicht!“ Er rät zudem, Löschmittel wie Gartenschläuche oder Feuerlöscher bereitzuhalten. Im Ernstfall gilt: Notruf 112 wählen.
Versicherungsschutz: Wer zahlt bei Schäden?
Trotz aller Vorsicht können Schäden entstehen. Hier greifen verschiedene Versicherungen:
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Hausratversicherung: Ersetzt Schäden an Möbeln und Einrichtung durch Feuer.
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Wohngebäudeversicherung: Zuständig für Schäden am Gebäude selbst.
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Haftpflichtversicherung: Zahlt, wenn Gäste oder Kinder Schäden an fremdem Eigentum verursachen.
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Teilkasko: Springt ein, wenn Autos durch Raketen in Brand geraten.
„Silvesterunfälle können leider bis zur Invalidität führen“, gibt Tammo Keck zu bedenken. Hier hilft eine private Unfallversicherung – doch Vorsicht bleibt der beste Schutz.
Friedhelm Tannen, Rainer Nagel, Signe Foetzki und Tammo Keck sind sich einig:
Anzeige„Wir wollen nicht als Bedenkenträger, Spaßverderber oder Besserwisser auftreten. Wir wünschen uns nur, dass das neue Jahr gut und vor allem gesund für alle Bürgerinnen und Bürger startet!“
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Zoll zieht sieben Tonnen gefährliche Pyrotechnik aus dem Verkehr
Beitragsbild: KI-Bild
Gefahr zum Jahreswechsel: Zoll warnt vor illegalem Feuerwerk – Über 7 Tonnen sichergestellt
Der Countdown für Silvester läuft, und die Vorfreude auf das bunte Spektakel am Himmel steigt. Doch das Hauptzollamt Oldenburg (HZA) spricht kurz vor dem Jahreswechsel eine dringende Warnung aus: Finger weg von Feuerwerk ohne gültige Zulassung! Besonders Pyrotechnik aus dem Ausland oder dubiosen Online-Shops kann lebensgefährlich sein.
Die Zahlen des Zolls sind alarmierend: Allein im Jahr 2024 stellten die Beamten bei Kontrollen und in Paketsendungen über sieben Tonnen gefährliche und nicht konforme Pyrotechnik sicher.
Unberechenbare Gefahr für Gesundheit und Leben
Viele Böller, die in Nachbarländern oder im Internet angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Jens Kloppmann, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, warnt eindringlich: „Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar. Ihre Nutzung kann zu schwersten Verbrennungen, Verätzungen oder im schlimmsten Fall zum Verlust von Gliedmaßen und des Augenlichts führen.“
Das CE-Zeichen ist Pflicht
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verkauft und gezündet werden, die offiziell getestet wurden. Das wichtigste Erkennungsmerkmal ist das CE-Zeichen.
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Vorsicht: Der Zoll weist darauf hin, dass Zulassungszeichen im Ausland oft gefälscht werden. Wer versucht, nicht zugelassenes Feuerwerk einzuführen, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz strafbar.
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Konsequenz: Illegale Pyrotechnik wird bei Kontrollen konsequent beschlagnahmt, zusätzlich drohen Strafverfahren.
Tipps für einen sicheren Start ins neue Jahr
Um sicher zu feiern, empfiehlt der Zoll, Feuerwerkskörper nur im seriösen Fachhandel vor Ort zu kaufen, wo die Herkunft klar nachvollziehbar ist. Für spezielle Kategorien von Feuerwerk ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Überwachung dieser Vorschriften erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Zoll, den Landesbehörden und der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM).
Wer sich unsicher ist, findet detaillierte Informationen zur Kategorisierung und den geltenden Bestimmungen auf den Internetseiten der BAM oder unter www.zoll.de.
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Schwerer Hausbrand und Unfallflucht in der Region
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Montag, d. 29.12.2025
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ++ Brand eines Wohngebäudes
Emden — Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Emden — In der Zeit von 01:30 Uhr bis 11:30 Uhr beschädigte ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer am vergangenen Sonntag einen auf einem Parkplatz in der Gorch-Fock-Straße geparkten Pkw Skoda. Durch den Zusammenstoß entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich. Der Verursacher entfernte sich, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Zeugen oder Hinweisgeber werden um Kontaktaufnahme gebeten.
Moormerland — Brand eines Wohngebäudes
Moormerland — Am Montagmorgen gegen 07:50 Uhr rückten Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr in die Freiligrathstraße zum Brand eines Wohngebäudes. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte war das Einfamilienhaus bereits stark durch das Feuer beschädigt. Der alleinige Hausbewohner konnte eigenständig aus dem Haus entkommen. Er erlitt leichte Verletzungen und wurde durch den Rettungsdienst in ein örtliches Krankenhaus verbracht. Der entstandene Sachschaden liegt der ersten Einschätzung nach im sechsstelligen Bereich. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
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