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Leer — Rat und Verwaltung der Stadt Leer trauern um Jochen Kruse.
Leer trauert um Jochen Kruse
Die Stadt Leer steht in tiefer Trauer um einen ihrer herausragendsten Kommunalpolitiker, Jochen Kruse. Der langjährige Ratsherr der SPD und Erste Stellvertretende Bürgermeister ist am 9. August im Alter von 76 Jahren nach einem langen, schweren Kampf gegen seine Krankheit verstorben. Mit seinem Tod verliert Leer nicht nur einen Politiker, sondern auch einen Menschen, der die Geschicke der Stadt über Jahrzehnte hinweg maßgeblich geprägt hat.
Jochen Kruse gehörte dem Stadtrat von Leer seit 1996 ununterbrochen an. In diesen mehr als 27 Jahren engagierte er sich in verschiedensten Funktionen und war an zahlreichen wichtigen politischen Weichenstellungen beteiligt. Seine gradlinige und verlässliche Art, gepaart mit seinen fachlichen Qualitäten, machten ihn zu einer Persönlichkeit, die weit über die Parteigrenzen hinaus geschätzt wurde. Er war nicht nur ein Vertreter der Sozialdemokratischen Partei, sondern vor allem ein Diener der Allgemeinheit, der stets das Wohl der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger im Blick hatte.
Bekannt war Jochen Kruse für seine offene und ehrliche Art. In Diskussionen stand er für klare Worte, ohne dabei den respektvollen Umgang mit seinen Mitmenschen aus den Augen zu verlieren. Seine liebenswürdige und herzliche Art machte ihn zu einem beliebten Ansprechpartner, der auch in hitzigen Debatten stets den menschlichen Aspekt betonte. Bodenständig und den Menschen zugewandt, war es ihm ein Herzensanliegen, sich für die Belange aller Leeranerinnen und Leeraner einzusetzen. Besonders in seinem Heimatortsteil Loga war er aktiv und engagiert, wo er sich mit ganzer Kraft bemühte, möglichst unbürokratische und praktikable Lösungen für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu finden.
Während seiner politischen Laufbahn war Jochen Kruse in zahlreichen Gremien der Stadt Leer tätig. Besonders prägend war sein Wirken im Ausschuss für Energie, Klima, Umwelt und Verkehr, dessen Vorsitzender er über viele Jahre hinweg war. In dieser Funktion setzte er sich unermüdlich für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der Stadt ein. Unter seiner Führung wurden wichtige Weichen für den Klimaschutz, die Energieversorgung und den Ausbau der Infrastruktur gestellt.
Ein weiteres bedeutendes Kapitel in Jochen Kruses politischem Leben war seine Arbeit für die Stadtwerke Leer. Zunächst war er als politischer Mandatsträger im Aufsichtsrat der Stadtwerke tätig. Mit der Gründung der Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) im Jahr 2008 wechselte er in den Verwaltungsrat, wo er bis zuletzt eine tragende Rolle spielte. Seine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Stadtwerken war ein wichtiger Faktor für deren positive Entwicklung. Seine fundierten Kenntnisse und sein unermüdliches Engagement trugen maßgeblich dazu bei, dass die Stadtwerke Leer heute als leistungsfähiger und verlässlicher Partner der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger gelten.
Der Tod von Jochen Kruse hinterlässt eine große Lücke – nicht nur in der Kommunalpolitik, sondern auch in den Herzen derer, die das Privileg hatten, ihn persönlich zu kennen.
In dieser schweren Zeit gilt unser aufrichtiges Mitgefühl seiner Familie. Die Stadt Leer wird Jochen Kruse stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Für die Stadt Leer,
Bürgermeister Claus-Peter Horst
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Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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Drogenhandel in der Region: 20-Jähriger nach groß angelegter Durchsuchung in Haft
Großer Ermittlungserfolg: Hauptbeschuldigter nach Drogenfund in Haft
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat einen bedeutenden Schlag gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln geführt. Nach monatelangen verdeckten Ermittlungen konnten am gestrigen Donnerstag, den 09.07.2026, gezielte Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Objekten in Leer, Emden und Oldenburg vollstreckt werden.
Die wichtigsten Details zum Ermittlungserfolg:
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Drogen sichergestellt: Die Einsatzkräfte fanden einen Handelsbestand von mindestens drei Kilogramm Marihuana, 250 Gramm Kokain und 50 Ecstasy-Tabletten.
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Weitere Beweise: Neben den Betäubungsmitteln wurden Schusswaffen, Bargeld sowie verschiedene Datenträger beschlagnahmt.
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Festnahme: Der 20-jährige Hauptbeschuldigte wurde während der Durchsuchung in Leer festgenommen.
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Haftbefehl: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Aurich einen Untersuchungshaftbefehl wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Heranwachsende befindet sich bereits in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen, auch gegen zwei weitere Beschuldigte, dauern derzeit noch an, während die sichergestellten Beweismittel ausgewertet werden
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