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Martina Voss-Tecklenburg ist Botschafterin der „Woche der Demenz 2019“

Die Trainerin der Frauenfußball-Nationalmannschaft, Martina Voss-Tecklenburg, wird in diesem Jahr Botschafterin der „Woche der Demenz“. Die Aktionswoche findet vom 14. bis 21. September 2019 unter dem Motto „Demenz. Einander offen begegnen” statt. Im Rahmen der „Woche der Demenz“ setzen sich das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für mehr Verständnis für die Belange von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen ein.
„Es ist eine große Herausforderung und Ehre für mich, Dr. Franziska Giffey und Jens Spahn als Botschafterin beim Thema Demenz zu unterstützen“, so Martina Voss-Tecklenburg. „Mit Sport kann sich jeder vorbeugend gegen diese vor allem im Alter zunehmend auftretende schlimme Krankheit wappnen. Mit meiner Erfahrung in physischen, psychischen und sozialen Bereichen des Sports will ich dabei helfen, Informationen zu entwickeln, und vor Ort mit den Menschen über dieses wichtige Thema sprechen.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Viel Bewegung, eine gesunde Ernährung und ein aktives Leben – das ist das beste Rezept, um einer Demenz vorzubeugen. Als erfolgreiche Spitzensportlerin und Bundestrainerin verkörpert Martina Voss-Tecklenburg genau diesen präventiven Ansatz. Ich freue mich daher sehr, dass sie uns unterstützt. Noch gibt es keine Impfung und auch kein Heilmittel gegen Demenz. Umso wichtiger ist es, das eigene Risiko zu erkranken, so gut es geht zu senken.“
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir können Demenz zwar nicht heilen, aber jeder kann etwas für sich und für seine geistige Gesundheit tun. Wer sich gesund ernährt, körperlich und geistig aktiv ist, hält sich fit und hat auch ein geringeres Risiko, im Alter an einer demenziellen Erkrankung zu leiden. Ich freue mich, dass wir Martina Voss-Tecklenburg als Botschafterin gewonnen haben, die auf das Thema Demenz öffentlich aufmerksam machen wird. Als Trainerin unserer Frauen-Fußball-Nationalmannschaft steht sie für ein aktives Leben und kann somit Vorbild sein. Im Sport erleben wir Gemeinschaft und alle können mitmachen – ob jung oder alt, ob mit oder ohne Erkrankung. Das Motto der diesjährigen Woche der Demenz lautet „Einander offen begegnen“. Ich wünsche mir und allen Partnern für die Woche der Demenz viele offene Begegnungen von Menschen mit und ohne Demenz – im Alltag, im Sport, im gesellschaftlichen Leben.“
Rund 1,7 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Jedes Jahr kommen etwa 40.000 Menschen dazu. So leben in Familien, in der Nachbarschaft und im Quartier künftig immer mehr Menschen mit Demenz. Die Krankheit wird oftmals tabuisiert: Erkrankte und Angehörige fühlen sich isoliert, sie finden zu wenig Hilfe und Unterstützung. Daher arbeitet die Bundesregierung derzeit mit zahlreichen Akteuren an der ersten Nationalen Demenzstrategie für Deutschland.
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HANSA Seniorenwohnstift Papenburg — Haus Friederike
In Blickweite der modernen, großzügig angelegten Wohnappartements und Pflegezimmer dieses Seniorenwohnstiftes liegt die „Friederike von Papenburg“. Das historische Segelschiff gab der im Jahr 2001 eröffneten Einrichtung den Namen.
Im „Haus Friederike“ finden ältere Menschen ein sicheres und geborgenes Zuhause mit einem besonderen Flair. Im Herzen Papenburgs, wo seit 1795 Segelschiffe und heute große Kreuzfahrtschiffe für die ganze Welt gebaut werden, haben wir 99 helle, komfortable Wohneinheiten verschiedener Größe und Aufteilung geschaffen und mit aller Sorgfalt altersgerecht ausgestattet. Sie bieten viele Spielräume für die eigenständige Lebensführung im Rahmen des betreuten Wohnens.
Geräumige und behaglich eingerichtete Pflegezimmer, die in der Möblierung von den Bewohnern ergänzt werden können und die fachkundige Pflege in allen Pflegegraden ergänzen das Angebot. Im „Haus Friederike“ erleben Senioren einen ebenso aktiven wie sicheren Lebensabend.
Gerne zeigen wir Ihnen unser Haus persönlich. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin.
HANSA Seniorenwohnstift Papenburg
Haus Friederike
Friederikenstraße 50
26871 Papenburg
04961 921–5
04961 921–499

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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Beschwerde beim Notar einreichen: So hilft die Notarkammer

Das Landgericht Aurich: Hier werden Beschwerden über Notarkosten im Rahmen des Kostenbeschwerdeverfahrens geprüft — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Beschwerden bei Notaren: Ihre Rechte und Wege zur Klärung
Notare übernehmen eine zentrale Rolle bei rechtlich wichtigen Angelegenheiten, wie Immobilienkauf, Testament oder Vertragsbeurkundung. Trotz größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass Beteiligte mit der Arbeit eines Notars nicht zufrieden sind. Die Notarkammer ist in solchen Fällen Ihre erste Anlaufstelle.
Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?
Die Notarkammer fühlt sich besonders den Rechtsuchenden verpflichtet. Wenn Sie Beschwerden gegen die Arbeit eines Notars haben, können Sie diese schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer einreichen. Ziel der Kammer ist es, Vermittler zwischen Beschwerdeführer und Notar zu sein und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wichtig: Die Kammer prüft nicht automatisch die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit, sondern vermittelt zwischen den Beteiligten.
Was gilt für Beschwerden über Notarkosten?
Nicht alle Beschwerden können direkt von der Notarkammer entschieden werden. Kostenrechnungen fallen in ein eigenes Verfahren:
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Das sogenannte Kostenbeschwerdeverfahren (§ 156 KostO) wird bei dem Landgericht eingeleitet, in dessen Bezirk der Notar tätig ist.
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Auf diesem Weg können Sie prüfen lassen, ob die erhobenen Notarkosten gesetzeskonform sind.
Tipps für Beschwerdeführer
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Schriftlich einreichen: Beschwerde klar formulieren und alle relevanten Unterlagen beifügen.
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Fristgerecht handeln: Beschwerden sollten möglichst zeitnah nach dem Vorfall erfolgen.
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Klarheit über den Zuständigkeitsbereich: Die Notarkammer vermittelt bei Beschwerden über die Arbeit des Notars, nicht bei Fragen zu den Gebühren.
Zusammenfassung
Beschwerden bei Notaren sind geregelt und bieten Ihnen die Möglichkeit, Unzufriedenheit offiziell zu äußern und klären zu lassen. Die Notarkammer unterstützt als Vermittler, während Kostenfragen über das Kostenbeschwerdeverfahren beim Landgericht behandelt werden. So bleibt der Schutz der Rechtsuchenden gewährleistet.
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Notarkosten verstehen: So viel kostet ein Notar wirklich

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarkosten: Was Sie wissen sollten
Wer einen Notar beauftragt, fragt sich oft: „Was kostet ein Notar eigentlich?“ Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt, damit Transparenz und Fairness für alle Beteiligten gewährleistet sind. Notare dürfen ihre Gebühren nicht willkürlich festlegen – und das hat seinen Grund.
Gesetzlich vorgeschriebene Notarkosten
Notare sind verpflichtet, ihre Amtstätigkeit nach gesetzlich festgelegten Gebühren abzurechnen. Das bedeutet:
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Vereinbarungen über niedrigere oder höhere Kosten sind nicht erlaubt.
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Die Kosten richten sich nach dem Bedeutungsgrad des Geschäfts, nicht nach dem zeitlichen Aufwand oder der Art der Tätigkeit.
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Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die freie Wahl des Notars nicht von einem vermeintlich „günstigen Preis“ beeinflusst wird.
Diese Regelung schützt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. So können alle Beteiligten sicher sein, dass die Notarkosten fair und transparent berechnet werden.
Wovon hängen die Notarkosten ab?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser Wert ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts – zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, bei Schenkungen oder Erbangelegenheiten.
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Beispiel Immobilie: Je höher der Kaufpreis, desto höher die Notargebühren.
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Beispiel Testament oder Erbvertrag: Komplexe Regelungen können höhere Gebühren bedeuten, da der Geschäftswert hier maßgeblich ist.
Wichtig: Nicht die Dauer oder der Umfang der Arbeit des Notars entscheidet über die Kosten, sondern ausschließlich der wirtschaftliche Wert des beurkundeten Geschäfts.
Warum das wichtig ist
Die gesetzliche Regelung der Notarkosten bietet Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten. Sie schützt davor, dass Interessenkonflikte oder Preisvergleiche die Auswahl eines Notars beeinflussen. So können Sie sich darauf verlassen, dass der Notar unabhängig, unparteiisch und fair tätig wird.
Notarkosten sind gesetzlich geregelt und transparent. Wer die Hintergründe kennt, kann sich gut auf die Beurkundung vorbereiten und versteht, warum der Preis nicht variabel ist. Die Kosten spiegeln immer den Wert des Rechtsgeschäfts wider – nicht den Aufwand des Notars.
