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MEYER WERFT: Einigungsstelle kann mehr Jobs sichern

Geschäftsleitung steht weiter zum Zukunftspaket
Um endlich konkrete Verhandlungen aufzunehmen, wählt die Werft den Gang in die Einigungsstelle
Papenburg, 03. Juni 2021 – Die Geschäftsleitung der MEYER WERFT GmbH & Co. KG leitet den Prozess zur Einrichtung einer Einigungsstelle, notfalls über das Arbeitsgericht, ein. Sie sieht diese Schlichtungsstelle als letzte Option, um eine Lösung zur Bewältigung der Corona-Krise zu erzielen und den Werftstandort in Papenburg zu sichern.
Innerhalb dieser Einigungsstelle können sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite unter der Vermittlung durch einen neutralen Vorsitzenden noch auf eine gemeinsame Lösung einigen.
Das Angebot der Geschäftsleitung über ein Zukunftspaket hat daher zunächst weiterhin Gültigkeit. Es enthält ein Freiwilligen‑, Qualifizierungs- und Rentenprogramm, mit dem die Zahl der betriebsbedingten Kündigungen deutlich reduziert werden kann. Notwendig wäre dafür auch ein Mitarbeiterbeitrag. In diesem Angebot wird der Eigenfertigungsanteil deutlich erhöht und der Mitarbeiterbeitrag dient zum Ausgleich der Mehrkosten.
Kommt keine Einigung auf das Zukunftspaket zustande, entscheidet der Vorsitzende der Einigungsstelle über die finanziellen Rahmenbedingungen des Stellenabbaus im Rahmen eines Sozialplans. Eine Entscheidung über einen Mitarbeiterbeitrag ist in der Einigungsstelle hingegen nicht möglich. Gleiches gilt für die Einrichtung einer Transfergesellschaft zum Zwecke eines sozialverträglichen Stellenabbaus. Von dem Zukunftspaket bleibt in diesem Fall nur noch eine deutlich höhere Anzahl betriebsbedingter Kündigungen übrig, da der zur Verringerung des Stellenabbaus gedachte Mitarbeiterbeitrag fehlt und sozialverträgliche Instrumente nicht zur Verfügung stehen. Bei diesem Weg müssten also deutlich mehr betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden als bei einer Einigung auf das Zukunftspaket, um die Zukunft des Standorts zu sichern.
„Wir haben eine existenzielle Krise, trotzdem können wir in Papenburg eine Zukunft haben, aber nur, wenn wir jetzt handeln! Beide Wege, entweder unser Zukunftspaket (A)oder der Sozialplan und Interessenausgleich (B), sichern den Werftstandort in Papenburg. Für uns ist noch immer das vorgeschlagene Zukunftspaket der favorisierte Weg, da er mehr Arbeitsplätze sichert. Die Forderungen des Betriebsrats und der IG Metall © dagegen machen es unmöglich, die Krise zu überstehen. Sie würden zu weiteren Mehrkosten und Verlusten und damit zur Schließung des Standorts in Papenburg führen. Deshalb ist das kein Weg für uns“, sagt Geschäftsführer Jan Meyer.
Und weiter: „Das nun entschiedene Verfahren zur Einberufung einer Einigungsstelle ist auch zeitlich dringend notwendig. Unser Grundproblem in den Verhandlungen ist, dass der Betriebsrat und die IG Metall die Krise und den Handlungsbedarf nicht sehen. Nach mehr als einem Jahr Gesprächen brauchen wir endlich Ergebnisse und gehen einen Weg nach vorne. Als Geschäftsleitung übernehmen wir Verantwortung für über 10.000 direkte und indirekte Arbeitsplätze auf der Werft und in der Region.
Wir wollen und wollten immer verhandeln, das haben wir auch in Turku und in Rostock gemeinsam mit dem Betriebsrat erfolgreich umgesetzt. Zuletzt wurde leider noch nicht einmal das seitens der IG Metall beauftragte Quick Check-Gutachten durch einen Wirtschaftsprüfer, das uns dringenden Handlungsbedarf bescheinigt, als Grundlage für Verhandlungen über das Pforzheim-Verfahren akzeptiert.“
Sowohl das Zukunftspaket (A) als auch der Sozialplan und Interessenausgleich (B), sichern den Werftstandort in Papenburg. Die Forderungen des Betriebsrats und der IG Metall © machen es unmöglich, die Krise zu überstehen.
Beitragsbild: Archivfoto Ingo Tonsor @LeserECHO

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Notarsuche Leer Ostfriesland

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarsuche leicht gemacht: So finden Sie den richtigen Notar in Leer oder in Ihrer Nähe
Ob Immobilienkauf, Testament oder andere wichtige Rechtsgeschäfte – Notare stehen Ihnen bundesweit für alle notariellen Aufgaben zur Verfügung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Notar seinen Amtssitz am Ort des Rechtsgeschäfts hat.
Beispiele aus der Praxis
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Ein Notar aus Bremen kann problemlos den Kauf einer Immobilie in der Stadt Leer beurkunden.
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Ebenso kann ein Notar aus Westoverledingen ein Testament für eine Person in Leer erstellen.
Diese Flexibilität ist gesetzlich vorgesehen und ermöglicht es, die Notarsuche nach individuellen Kriterien zu gestalten.
Notarsuche über die Bundesnotarkammer
Über die Notarauskunft der Bundesnotarkammer können Sie gezielt nach Notaren suchen. Folgende Filter stehen zur Verfügung:
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Name oder Anschrift des Notars
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Kammerbezirk (z. B. Oldenburg)
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Weitere Kriterien für eine präzise Suche
Mit nur wenigen Klicks erhalten Sie so eine Übersicht von Notarinnen und Notaren aus dem gewünschten Bezirk.
Wichtige Hinweise
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Notare haben keine formelle Spezialisierung, es gibt keine „Fachnotare“.
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Die Mitgliedschaft in einer bestimmten Notarkammer bedeutet nicht, dass der Notar nur in diesem Gebiet tätig sein kann.
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Für persönliche Fragen oder Unterstützung bei der Notarsuche stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Kammer telefonisch zur Verfügung:
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Montag bis Donnerstag: 8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
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Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr
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Wesentliches auf einen Blick
Die bundesweite Notartätigkeit ermöglicht eine flexible und unkomplizierte Abwicklung wichtiger Rechtsgeschäfte, egal, wo die Immobilie liegt oder wo Sie wohnen. Mit der Notarsuche der Bundesnotarkammer finden Sie schnell und einfach die passende Anlaufstelle für Ihre Angelegenheiten.
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Digitalisierung im Notariat Leer: Immobiliengeschäfte künftig schneller und digital abwickeln

Amtsgericht Leer — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Digitaler Meilenstein für das Notariat in Leer: Gesetzentwurf erleichtert Immobiliengeschäfte
Ein weiterer wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Notariats steht bevor. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes vorgestellt, das den digitalen Vollzug von Immobilienverträgen, gerichtliche Genehmigungen und steuerliche Anzeigen von Notaren regelt. Mit diesem Schritt wird das Digitalisierungsprojekt eNoVA (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) weiter vorangetrieben – auch für die Notare und Bürgerinnen und Bürger in Leer.
Immobiliengeschäfte in Leer künftig digital abwickeln
Bisher erfolgte die Kommunikation zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags in Leer meist über den Postweg. Zukünftig sollen diese Prozesse digital abgewickelt werden – schneller, effizienter und bei gleichbleibend hoher Sicherheit. „Durch die Umsetzung von eNoVA können Postsendungen, doppelte Datenerhebungen und Scanprozesse vermieden werden“, erklärt Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer.
Elektronischer Austausch über EGVP und ELSTER
Der Entwurf sieht vor, dass Anzeigen, Anträge und Genehmigungen künftig überwiegend digital zwischen Notarbüros in Leer, den Gerichten und Behörden übermittelt werden. Strukturierte Datensätze ermöglichen eine effiziente Weiterverarbeitung. Die technische Kommunikation erfolgt über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Für Mitteilungen an die Finanzverwaltung wird das ELSTER-System genutzt.
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Technische Umsetzung für Notare in Leer
Die Bundesnotarkammer stellt die erforderliche technische Infrastruktur bereit. Bereits seit dem vergangenen Jahr können Mitteilungen an die Gutachterausschüsse elektronisch übermittelt werden. Aktuell wird insbesondere die elektronische Veräußerungsanzeige pilotiert und implementiert.
Stufenweise Einführung geplant
Der Gesetzentwurf sieht ein Stufenmodell vor:
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Sofort nach Inkrafttreten: Elektronische Kommunikation zwischen Notaren und Gerichten sowie Mitteilungen an die Gutachterausschüsse.
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Gleiches gilt für Veräußerungsanzeigen an die Finanzverwaltung.
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Weitere digitale Mitteilungen an Finanzbehörden folgen schrittweise.
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Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2028 digitalisiert werden.
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Vorkaufsrechtsanfragen und weitere Anzeigen nach Baugesetzbuch, Grundstücksverkehrsgesetz und Grundstücksverkehrsordnung sollen spätestens ab 1. Januar 2027 elektronisch erfolgen.
Bundesnotarkammer begrüßt Fortschritt
Die Bundesnotarkammer bewertet den Gesetzentwurf als wichtigen Fortschritt für eine moderne, digitale Abwicklung notarieller Tätigkeiten – auch für Notare, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Leer. Mit der Digitalisierung werden Immobiliengeschäfte schneller, transparenter und effizienter, was der gesamten Immobilienwirtschaft in der Region zugutekommt.
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Stadt Leer — Hauskauf mit Notar: Welche Unterlagen wichtig

Aufteilung der Serviceeinheiten im Grundbuchamt Leer. Im Amtsgerichtsbezirk Leer bestehen insgesamt 111 Grundbuchgemarkungen. Die Zuständigkeit der jeweiligen Serviceeinheit im Grundbuchamt richtet sich nach diesen Gemarkungen. Entscheidend sind dabei in der Regel die alten Gemarkungen und nicht die heutigen politischen (Samt)gemeinden.
Hauskauf & Notar: Worauf es ankommt und welche Unterlagen benötigt werden
Der Kauf einer Immobilie ist ein großer Schritt im Leben – und ohne Notar geht dabei in Deutschland nichts. Er sorgt für die rechtliche Sicherheit beim Eigentumsübergang und stellt sicher, dass Käufer und Verkäufer rechtlich abgesichert sind. Doch worauf kommt es beim Hauskauf mit Notar an und welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Warum ist der Notar beim Hauskauf unverzichtbar?
Ein Immobilienkaufvertrag ist in Deutschland nur gültig, wenn er notariell beurkundet wird. Der Notar hat dabei eine neutrale Rolle:
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Er klärt beide Parteien über Rechte und Pflichten auf.
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Er erstellt den Kaufvertragsentwurf.
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Er überwacht die ordnungsgemäße Abwicklung (z. B. Grundbuchänderung, Zahlung, Löschung alter Grundschulden).
So wird sichergestellt, dass weder Käufer noch Verkäufer benachteiligt werden.
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Unterlagen für den Notar beim Hauskauf
Damit der Kaufvertrag erstellt und beurkundet werden kann, sind verschiedene Dokumente und Nachweise erforderlich. Dazu gehören:
1. Vom Verkäufer
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Grundbuchauszug (aktueller Nachweis über Eigentümer und Belastungen)
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Lageplan / Flurkarte
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Baugenehmigungen und Baupläne (falls vorhanden)
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Wohnflächen- und Energieausweis
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Nachweis über Lastenfreiheit (z. B. Löschungsbewilligungen von Banken bei bestehenden Grundschulden)
2. Vom Käufer
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Personalausweis oder Reisepass
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Finanzierungsbestätigung der Bank (falls ein Kredit aufgenommen wird)
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Kontaktdaten für Grundbuch und Korrespondenz
3. Allgemein / für den Kaufvertrag
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Kaufpreisvereinbarung
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Zahlungsmodalitäten (z. B. Fälligkeit nach Eintragung der Auflassungsvormerkung)
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Übergabetermin
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Regelungen zu Inventar (z. B. Küche, Möbel)
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Sonstige Vereinbarungen (z. B. Gewährleistungsausschlüsse, Renovierungen)
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Ablauf beim Notar
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Vorbereitung: Verkäufer und Käufer reichen alle Unterlagen ein. Der Notar erstellt den Vertragsentwurf.
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Prüfung: Beide Parteien haben Zeit, den Entwurf zu prüfen und Fragen zu stellen.
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Beurkundung: Der Kaufvertrag wird beim Notartermin vorgelesen, erläutert und unterschrieben.
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Grundbuchänderung & Zahlungsabwicklung: Der Notar kümmert sich um die Auflassungsvormerkung und die endgültige Umschreibung.
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Übergabe: Nach Kaufpreiszahlung erfolgt die Schlüsselübergabe.
Kosten für den Notar
Die Notarkosten beim Hauskauf betragen in der Regel etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises. Darin enthalten sind auch die Gebühren für Grundbuchänderungen.
Beim Hauskauf ist der Notar die zentrale Instanz für Rechtssicherheit. Wer frühzeitig alle erforderlichen Unterlagen bereithält, vermeidet Verzögerungen und sorgt für eine reibungslose Abwicklung. Käufer und Verkäufer profitieren gleichermaßen davon, dass der gesamte Prozess transparent und gesetzeskonform abläuft.
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