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Niedrigseilgarten für die Ludgerischule: Ein neues Abenteuer für die Schüler!
Niedrigseilgarten für die Ludgerischule in Leer – Ein wertvolles Geschenk für die Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler der Ludgerischule in Leer dürfen sich über ein ganz besonderes Geschenk freuen: einen Niedrigseilgarten auf ihrem Schulhof! Dieser wurde großzügig vom Ostfriesischen Turn- und Sportförderverein (OTS) im Rahmen der Kampagne „Tied-för-di/Zeit für Kinder“ gespendet und eröffnet nun zahlreiche neue Möglichkeiten für Spiel, Bewegung und gemeinsames Lernen.
Feierliche Übergabe mit musikalischen Highlights
Zur offiziellen Übergabe des Niedrigseilgartens wurde am Mittwoch eine kleine, aber feierliche Zeremonie abgehalten, bei der die Grundschüler eine Vielzahl von Gästen willkommen hießen. Unter den Anwesenden waren unter anderem der OTS-Vorsitzende Tom Bohmfalk sowie Bürgermeister Claus-Peter Horst. Die Kinder begrüßten ihre Gäste mit musikalischen Darbietungen, die unter anderem das bekannte Lied „Singen, Spielen, Tanzen, olé“ und die Europahymne beinhalteten. Die Freude über den neuen Niedrigseilgarten war deutlich spürbar und wurde von den Schülern mit voller Energie und Begeisterung zum Ausdruck gebracht.
Der Niedrigseilgarten – Mehr als nur ein Spielplatz
Nach der feierlichen Übergabe ging es gleich los: Alle Anwesenden, Groß und Klein, testeten gemeinsam die verschiedenen Stationen des Niedrigseilgartens. Die Schülerinnen und Schüler konnten ihre Fähigkeiten auf einer Slackline, einer Dschungelbrücke, Balancierstrecken und einem Seilparcours unter Beweis stellen. Diese Spiel- und Bewegungsstationen wurden von der Firma Netz- und Tauwerk aus Westerstede professionell angelegt.
Bürgermeister Claus-Peter Horst bezeichnete das Projekt als „eine fantastische Sache“, die den Schülerinnen und Schülern eine perfekte Gelegenheit biete, ihre Balancefähigkeiten zu trainieren und das Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten zu stärken. Der Niedrigseilgarten besteht aus zwischen Bäumen gespannten Seilen und Seilelementen, die in Schritthöhe angebracht sind und so das balancieren, klettern und springen auf spielerische Weise ermöglichen.
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Förderung von Teamarbeit und sozialen Kompetenzen
Doch der Niedrigseilgarten bietet weit mehr als nur körperliche Herausforderung. Das Konzept verfolgt auch klare pädagogische Ziele: Neben der Förderung der physischen Fähigkeiten der Kinder, wie der Verbesserung der Balance und Koordination, wird auch die Entwicklung von Teamfähigkeit und Sozialkompetenz unterstützt. Die Schülerinnen und Schüler lernen hier, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, ihre Ängste zu überwinden und sich gegenseitig zu unterstützen. Diese Erfahrungen fördern nicht nur das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, sondern auch den Zusammenhalt innerhalb der Gruppe.
Eine Idee, die begeistert – Die Spende des OTS
Die Idee, der Ludgerischule einen Niedrigseilgarten zu schenken, stammt vom OTS-Ehrenvorstandsmitglied Helmut Collmann. Der Hintergrund: Die Ludgerischule, die aktuell von rund 120 Schülerinnen und Schülern besucht wird, nutzt auch die Turnhalle des OTS für Fortbildungen im Bereich Kinderturnen. Da der Schulhof der Ludgerischule auch außerhalb der Schulzeiten öffentlich zugänglich ist, wird der Niedrigseilgarten nicht nur den Schülern zugutekommen, sondern auch der gesamten Gemeinde zur Verfügung stehen.
Ein Gewinn für alle – Der Niedrigseilgarten für die Zukunft
Der Niedrigseilgarten ist ein wunderbares Beispiel für das Engagement der Gemeinschaft und die enge Zusammenarbeit zwischen der Ludgerischule und dem OTS. Er bietet den Schülerinnen und Schülern nicht nur eine wertvolle Möglichkeit, sich körperlich zu betätigen, sondern fördert auch das soziale Miteinander und stärkt die Entwicklung wichtiger Lebenskompetenzen. Wir können uns sicher sein, dass dieser Niedrigseilgarten noch viele Jahre lang Freude und wertvolle Erfahrungen für die Kinder der Ludgerischule bereithalten wird.
Ein herzlicher Dank an alle Beteiligten
Abschließend bleibt nur zu sagen: Ein großer Dank geht an den Ostfriesischen Turn- und Sportförderverein, an alle, die dieses Projekt ermöglicht haben, und an die engagierten Schülerinnen und Schüler der Ludgerischule. Der Niedrigseilgarten ist ein wahres Geschenk für die Schule und die ganze Gemeinde – und ein wunderbares Beispiel dafür, wie durch Zusammenarbeit und ehrenamtliches Engagement positive Veränderungen für die Zukunft geschaffen werden können.
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Energie-Zukunft in Westoverledingen: Großer Andrang bei der Sanierungsmesse!
Voller Erfolg bei der Premiere: Großer Andrang auf der Energie- und Gebäudesanierungsmesse in Westoverledingen
Westoverledingen – Dass das Interesse an modernen Sanierungslösungen und effizienter Energienutzung in der Region groß ist, hat sich am 7. Juni eindrucksvoll gezeigt: Die erste Energie- und Gebäudesanierungsmesse der Gemeinde Westoverledingen stieß auf eine bemerkenswerte Resonanz und erwies sich für alle Beteiligten als voller Erfolg.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Veranstaltung, um sich aus erster Hand über aktuelle Möglichkeiten der energetischen Modernisierung zu informieren. In einer entspannten Atmosphäre bot die Messe die ideale Plattform, um komplexe Fragen direkt mit Fachleuten zu erörtern und praxisnahe Lösungen für die eigenen vier Wände zu finden.
Fachkompetenz aus der Nachbarschaft
Insgesamt präsentierten 17 Unternehmen aus Westoverledingen ihr breites Leistungsspektrum. Das Themenspektrum war dabei so vielfältig wie die Herausforderungen der Energiewende: Von erneuerbaren Energien über innovative Heizungssysteme und Elektrotechnik bis hin zu spezialisierten Beratungsangeboten und fachgerechter Gebäudesanierung.
Die Aussteller überzeugten durch innovative Ansätze und konkrete Anwendungsbeispiele. Doch nicht nur für die Besucher war die Messe ein Gewinn: Auch unter den teilnehmenden Unternehmen fand ein reger Austausch statt, der das lokale Netzwerk nachhaltig stärkt.
Ein wichtiges Signal für die Zukunft
Bürgermeister Theo Douwes zeigte sich mit der Premierenveranstaltung mehr als zufrieden: „Wir freuen uns sehr über den großen Zuspruch und das rege Interesse. Die Messe hat deutlich unterstrichen, wie essenziell der Austausch und die Information rund um Energieeffizienz und Sanierungsmaßnahmen für unsere Einwohner sind. Dass so viele Menschen gekommen sind und aktiv das Beratungsgespräch suchten, ist ein klares Zeichen für den hohen Bedarf an solchen Informationsplattformen.“
Fortsetzung bereits im Gespräch
Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen zieht die Gemeinde bereits in Betracht, die Messe in Zukunft zu etablieren. Eine Neuauflage soll erneut aktuelle Trends und drängende Fragen aufgreifen, um den Bürgern auch weiterhin konkrete Hilfestellungen bei ihren Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben zu bieten.
Für alle, die den Termin am 7. Juni verpasst haben oder sich weiterführend informieren möchten, bietet die Gemeinde Westoverledingen eine zentrale Anlaufstelle. Umfassende Informationen zu aktuellen Förderprogrammen und Beratungsangeboten rund um das Thema energieeffiziente Gebäudesanierung sind jederzeit online abrufbar unter:
www.westoverledingen.de/buergerservice/klimaschutz
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Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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