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Norman Keil – „Weil ich bin“ Akustik Tour 2019
Norman Keil – ein Name, so kantig, geerdet und direkt, wie auch die Lieder des 37-jährigen Singer/ Songwriters aus Giessen. Von 2008 – 2016 wirkte der im thüringischen Erfurt geborene Musiker und Producer als Gitarrist und Songschreiber/ Ideengeber bei der Fury In The Slaughterhouse-Nachfolgeband „Wingenfelder“ mit und zählt seit mittlerweile über sieben Jahren auch als Solokünstler zu den aufregendsten, sehenswertesten Geheimtipps innerhalb der deutschsprachigen Musiklandschaft. Nach viel beachteten Supportshows für Größen wie Udo Lindenberg, Peter Maffay, Johannes Oerding oder Gregor Meyle arbeitet Keil gerade an seinem vierten Album, das im September 2018 erscheinen soll.
LeserECHO-Verlag
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Mit Songs wie „Klassenfahrt“, „Lisa“, Astronaut“, „Perfekt“ oder „Springen in die Nacht“ zeichnete Norman Keil in jüngster Vergangenheit für euphorisch abgefeierte Stadion-Pop-Ohrwürmer verantwortlich.
Auf „#20sechzehn“ begann für den Mann mit dem dunklen Humphrey Bogart-Hut und der schwarzen Sonnenbrille ein ganz neues Kapitel: Schon mit der im Juli 2016 ausgekoppelten Vorabsingle „Absolut OK“ hat er einen ersten Vorgeschmack dessen abgeliefert, was Norman Keil so alles aus der Krempe zaubert. Drei Jahre hat sich Keil nach der Veröffentlichung von diversen Singles, seinem 2010er Albumdebüt „Staubige Platte“ sowie dem Nachfolger „Kleinfeindaheim: Studio Nord Bremen Session“ (2015) Zeit gelassen, sich zu hinterfragen, sich zu suchen, sich schließlich zu finden und seinen markanten Signature-Sound zwischen traditionellem Liedermacher-Rock und modernem, frischen Pop völlig neu zu definieren. Die Vorstellung des 3. Norman Keil-Studioalbums „#20sechzehn“ fand am 24.9.2016 auf Sylt im ausverkauften „Friesensaal“ statt.
Er verfolgt einen Pfad, den Norman Keil seither regelmäßig auf teilweise ausverkaufte Headlinertouren durch deutsche Clubs geführt hat. Zusätzlich war der charismatische Thirty-Something im Vorprogramm für Udo Lindenberg auf den Rockliner 4, Peter Maffay bei Stars at Sea, sowie Gregor Meyle zu sehen und rockte das Publikum während seiner Shows auf dem Rio Reiser Gedenkfestival oder der TUI-Schallwellen-Cruise (auf der er neben etablierten Acts wie Santiano, Max Giesinger oder PUR als die Überraschung des Festivals gefeiert wurde).
„Im Grunde will ich nur meine Geschichten erzählen“, so Keil über seine Songs. „Dabei ist es mir egal, ob ich vor 10 oder vor 10.000 Leuten spiele. Die große Kunst ist, das Publikum abzuholen und mit auf einen Trip zu nehmen.“ Ein Trip, zu dem Norman Keil auch auf „#20sechzehn“ einlädt!
Schon immer hat ihn die Reibung und der Kontrast gereizt – dieses ganz besondere Spannungsfeld aus guten Zeiten und schlechten Zeiten, Höhen und Tiefen, aus Liebe und Glück, aber auch Enttäuschung, Einsamkeit und Verlust, die bis heute die wichtigsten Motive innerhalb seiner Songs darstellen. Das Leben durch die unverschnörkelte Brille von einem, der schon viel erlebt und noch mehr zu erzählen hat. Einer, der sich nicht verstellen oder verbiegen lassen will, sondern sich mit seiner direkten Art auch oft angreifbar macht. Blumige Metaphern sucht man auf „#20sechzehn“ vergeblich; statt verkitschte Deutsch-Prosa liefert Keil authentische, eindringliche und vor allem fast schmerzhaft ehrliche Klartexte mit deutlich spürbarem Hang zu Details. Ein emotionales Logbuch seines mal steilen, mal steinigen Weges.
„Ich betrachte meine Songs als eine Art Therapie, als etwas Selbstreinigendes. Zuerst habe ich immer ein konkretes Thema, das mich beschäftigt und das ich irgendwie verarbeiten muss. Dinge, die dringend aus mir raus müssen. Manche Lieder führen ein Eigenleben und suchen sich ihren Weg aus meinem Kopf.“ So wie die erste Single „Absolut OK“, in dem Keil die Unterschiede innerhalb einer Partnerschaft verhandelt. Auf dem nach vorne gehenden „Rasthoftramper“ wird die (wahre) Geschichte des scheinbar gescheiterten Lebenskünstlers und seinem unstillbaren Freiheitsdrang erzählt; ein Thema, das sich in anderer Form auch auf dem gesellschaftskritischen „Paris“ widerspiegelt. Mit „Ja sagen“ lässt Normal Keil seinen Heiratsantrag an seine heutige Frau Revue passieren, hat mit Studioversionen von „Springen in die Nacht“ und „Klassenfahrt“ erstmalig aktuelle Wingenfeld-Liveclassics auf CD gebannt und resümiert schließlich auf „Ikea“, was leider allzu oft als allerletzte Ruine von einer kaputten Beziehung übrig bleibt: Ein Schrank zum Selbst-Zusammenbauen. „Diese Songs reflektieren das, was ich bin. Was mich aus Künstler und als Mensch ausmacht. All meine Erfahrungen, all meine verschiedenen Emotionen. Die Platte ist eine Art Rucksack, den ich in den letzten Jahren mit Erlebnissen und Geschichten gefüllt habe, nun ausleere und schaue, was ich aus den einzelnen Bausteinen Neues zusammenstellen kann. Ein Blick zurück, aber auch nach vorne.“ Norman Keils ganz persönlicher Sprung vom Geheimtippstatus in die breite Öffentlichkeit!
Mehr Infos unter: www.norman-keil.com
VVK: 13 € | AK: 16 € exklusiv für Mitglieder des Zollhausvereins (nur hier im Zollhaus!)
Tickets gibt es in Leer bei Multi Süd, Multi Nord und hier im Zollhaus. Tickets können auch telefonisch über unser Büro unter der 0491 – 676 49 oder ganz bequem hier über das Ticketformular vorbestellt werden.
#Gewinnspielhinweis
Auf der Leeraner Facebookseite “Wir Leeraner” verlost der LeserECHO Verlag und der Zollhausverein e.V. Leer 2 Gästelistenplätze für Norman Keil. Der Gewinn wird am Donnerstag, den 28. November um 22:00 Uhr verlost.
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Niedersachsen: Reform des christlichen Religionsunterrichts setzt auf Ökumene
Ökumene statt Ausgrenzung: Niedersachsens neuer Weg im Religionsunterricht
In der Debatte um die Zukunft der religiösen Bildung in Niedersachsen herrscht derzeit Unruhe. Pointierte Schlagzeilen suggerieren eine Abkehr von christlichen Werten im Klassenzimmer. Doch wer den Blick hinter die Kulissen der geplanten Reform wirft, erkennt ein anderes Bild: Das neue Fach „Christliche Religion“, das ab dem kommenden Schuljahr in Kooperation von katholischer und evangelischer Kirche eingeführt wird, ist kein Abschied vom Bekenntnis, sondern dessen zeitgemäße Weiterentwicklung.
Das Fundament bleibt christlich
Kultusministerin Julia Willie Hamburg stellt unmissverständlich klar, dass die Identität des Faches gewahrt bleibt. Entgegen anderslautender Berichte stehen christliche Inhalte – von der Gottebenbildlichkeit des Menschen bis hin zur Menschwerdung Gottes in Jesus Christus – im Zentrum des Curriculums. „Anders ist ein christlicher Religionsunterricht schlicht nicht denkbar“, so die Ministerin. Es geht nicht um eine Verwässerung, sondern um die Vermittlung christlicher Narrative, biblischer Texte und gelebter Frömmigkeit wie Gebet und Gottesdienst.
Dialog als pädagogische Notwendigkeit
Ein Kritikpunkt der jüngsten Berichterstattung war die Einbeziehung anderer religiöser Perspektiven, etwa des Islams im Kontext der Zehn Gebote. Hier setzt die Reform auf intellektuelle Redlichkeit: In einer religiös heterogenen Schülerschaft ist der interreligiöse Dialog kein Hindernis, sondern eine Voraussetzung für ein tieferes Verständnis der eigenen Tradition. Wenn das Kerncurriculum Bezüge zur Thora oder den Säulen des Islams herstellt, geschieht dies, um christliche Grundwerte in das Verhältnis zur modernen, pluralen Gesellschaft zu setzen. Den Vorwurf „Scharia statt Jesus“ weist das Kultusministerium daher als sachlich falsch und diskreditierend zurück.
Ein bundesweites Pilotprojekt
Das niedersächsische Modell genießt eine breite politische und kirchliche Legitimierung. Von der SPD über die CDU bis hin zu den Grünen und der FDP wurde der Prozess von Beginn an unterstützt. Dass die Lehrpläne gemeinsam mit den (Erz-)Bistümern und Landeskirchen entwickelt wurden, unterstreicht den hohen qualitativen Anspruch. Die Kirchen haben am Ende des Prozesses das letzte Wort und müssen ihr Einvernehmen erklären – eine eingebaute Sicherung gegen eine einseitige staatliche Inhaltssteuerung.
Bildung für die Welt von morgen
Der neue christliche Religionsunterricht in Niedersachsen ist ein wegweisendes ökumenisches Projekt. Er verbindet die tief verwurzelten Traditionen beider großen Kirchen mit den Realitäten einer sich wandelnden Welt. Wer die Kerncurricula liest, erkennt: Hier wird kein Glaube an den Rand gedrängt, sondern ein Fundament gegossen, auf dem Schülerinnen und Schüler lernen, ihre eigene Identität im Dialog mit anderen zu finden.
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Zwischen Tradition und Transformation: Der Bildungsauftrag des 21. Jahrhunderts
Die Reform des Religionsunterrichts in Niedersachsen ist weit mehr als eine organisatorische Zusammenlegung zweier Konfessionen. Sie ist die Antwort auf die komplexen Anforderungen einer modernen Bildungslandschaft. Das neue Kerncurriculum integriert systematisch Querschnittsthemen, die heute für jedes Schulfach in Niedersachsen verpflichtend sind, um Schülerinnen und Schüler auf eine globalisierte Welt vorzubereiten.
Ein moderner Kanon: Von Nachhaltigkeit bis Medienkompetenz
Religionsunterricht findet nicht im luftleeren Raum statt. Die Auseinandersetzung mit der biblischen Schöpfungserzählung mündet im neuen Fach konsequent in Fragen der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Es geht darum, ethische Leitplanken angesichts der Klimakrise zu entwickeln. Ebenso fest verankert sind die Demokratiebildung sowie der proaktive Kampf gegen Antisemitismus und Antiislamismus.
Diese Integration ist keine Abkehr von theologischen Inhalten, sondern deren Anwendung. Das Fach nutzt digitale Bildung und Inklusion als methodische Standards, um den Unterricht zieldifferent und barrierefrei zu gestalten – ein Anspruch, der dem christlichen Menschenbild der Teilhabe zutiefst entspricht.
Rechtliche Stabilität und historische Kooperation
Trotz der ökumenischen Öffnung bleibt der verfassungsrechtliche Rahmen gewahrt. Gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes ist und bleibt der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach unter staatlicher Schulaufsicht. Das Besondere in Niedersachsen: Erstmals tragen evangelische Landeskirchen und katholische Bistümer die inhaltliche Verantwortung gemeinsam.
Diese Kooperation basiert auf einer fundierten Vereinbarung zwischen Land und Kirchen. Dass kirchliche Vertreterinnen und Vertreter direkt an der Erstellung der Kerncurricula mitgewirkt haben, garantiert, dass die Bekenntnisgebundenheit trotz der neuen Weite das tragende Fundament bleibt.
Die Schülerin und der Schüler im Zentrum
Ein entscheidender didaktischer Wendepunkt ist die konsequente Schülerorientierung. Der Unterricht beginnt nicht mit abstrakten Dogmen, sondern bei den Fragen, Erfahrungen und Zweifeln der jungen Generation. Von diesem lebensnahen Ausgangspunkt schlägt das Fach die Brücke zu den großen theologischen Antworten des Christentums.
Dieser Ansatz macht den Religionsunterricht zu einem Labor der Toleranz. Indem Schülerinnen und Schüler lernen, über Vielfalt und konfessionelle Unterschiede nachzudenken, entwickeln sie jenen Respekt, der für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Niedersachsen unerlässlich ist.
Ein historischer Meilenstein
Niedersachsen geht hiermit einen historisch einmaligen Weg. Die Entwicklung einer gemeinsamen Religionsdidaktik, die offen für Angehörige anderer Konfessionen und Weltanschauungen ist, ohne das eigene Profil zu verlieren, setzt bundesweit Maßstäbe. Es ist ein Fach, das Orientierung bietet, ohne zu indoktrinieren, und das zur Reflexion einlädt, statt Antworten vorzugeben.
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Neue EU-Regeln für Bezeichnungen von vegetarischen Ersatzprodukten
„Veggie-Kompromiss“ der EU: Ministerin Staudte kritisiert Bürokratie und Verwirrung
HANNOVER / BRÜSSEL – Neue Regeln für die Benennung von Fleischersatzprodukten sorgen für scharfe Kritik aus Niedersachsen. Nach einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sollen Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ zwar erlaubt bleiben, Begriffe wie „veganer Speck“ oder „Hähnchen-Typ“ jedoch verboten werden. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) spricht von einem Sieg der Fleisch-Lobby.
Das Ergebnis der nächtlichen Verhandlungen in Brüssel ist ein komplizierter Kompromiss: Während die „Veggie-Bratwurst“ weiterhin so heißen darf, sind Begriffe, die sich direkt auf eine Fleischart oder ein spezielles Teilstück beziehen – etwa Filet, Kotelett, Steak oder Speck – in Kombination mit „vegan“ oder „vegetarisch“ künftig untersagt. Auch Bezeichnungen wie „vegetarisches Geflügel“ fallen unter das Verbot.
„Wer soll da noch durchsteigen?“
Ministerin Miriam Staudte findet für diese Entscheidung deutliche Worte: „Der Kompromiss bedeutet vor allem mehr Bürokratie und Aufwand für die Veggie-Produzenten und Verwirrung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“ Sie sieht in den neuen Vorschriften keinen Gewinn für den Verbraucherschutz, sondern eine bewusste Benachteiligung pflanzlicher Alternativen.
„Wer auf der Packung ‚vegan‘ oder ‚vegetarisch‘ liest, weiß doch genau, dass kein Fleisch enthalten ist“, so Staudte weiter. Die Ministerin kritisiert, dass hier „Kulturkampf-Ideologen“ am Werk gewesen seien, die statt Klarheit für „maximale Verunsicherung vor dem Supermarktregal“ sorgen würden.
Hintergrund: Einigung bis Ende 2027
Der Vorstoß geht auf eine Initiative aus Frankreich zurück, die im Zuge der Überarbeitung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) diskutiert wurde. Die nun getroffenen Regelungen sollen vorerst bis Ende 2027 gelten. Bevor die Vorschriften final in Kraft treten, müssen sie noch formell vom EU-Rat und dem Parlament gebilligt werden.
Für Staudte ist die Entwicklung ein Rückschritt in Sachen Entbürokratisierung. Sie verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bestehenden Vorschriften für Milchersatzprodukte, bei denen statt „Hafermilch“ lediglich „Haferdrink“ geschrieben werden darf – eine Regelung, die sie lieber abgeschafft als ausgeweitet gesehen hätte.
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Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
Erfolg für Niedersachsen in Berlin: Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
HANNOVER / BERLIN – Ein wichtiger Schritt für den Schutz der Intimsphäre: Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung grünem Licht für eine Initiative aus Niedersachsen gegeben. Die von der niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) angestoßene Änderung des Strafgesetzbuchs zielt darauf ab, gravierende Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu schließen.
„Heute ist ein großer Tag für die Selbstbestimmung eines jeden Menschen – und ein schlechter Tag für Voyeure“, fasst Ministerin Dr. Wahlmann das Abstimmungsergebnis zusammen. Mit diesem Beschluss setzen die Länder auf Vorschlag Niedersachsens ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Intimsphäre, insbesondere von Frauen und jungen Mädchen, die am häufigsten Opfer solcher Taten werden.
Die bisherige, „unerträgliche“ Rechtslage
Nach bislang geltendem Recht (§ 184k StGB) ist das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen einer unbekleideten Person keineswegs in jedem Fall strafbar. Eine Strafbarkeit ist derzeit nur gegeben, wenn die Aufnahmen in einer Wohnung oder einem „gegen Einblick besonders geschützten Raum“ gemacht werden.
Das heimliche Filmen oder Fotografieren in öffentlich zugänglichen Bereichen – wie etwa einer gemischten Sauna, einer öffentlichen Sammelumkleide oder im Schwimmbad – wird hiervon bislang nicht umfasst. Genau hier setzt der niedersächsische Vorstoß an.
„Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre der Betroffenen ein. Solche Taten sind grenzüberschreitend und demütigend, sie können das Leben der Opfer nachhaltig beeinträchtigen“, betont Dr. Wahlmann. „Dass ein solches Verhalten bislang nicht strafbar ist, finde ich unerträglich. Hier muss der Staat klare Grenzen setzen.“
Schockierende Praxisbeispiele zeigen Handlungsbedarf
Die Initiative erfasst neben unbefugten Nacktaufnahmen auch das unbefugte Filmen oder Fotografieren von intimen Körperteilen, die zwar durch Kleidung bedeckt sind, aber sexuell motiviert ins Visier genommen werden.
Hintergrund der Initiative sind mehrere konkrete Fälle aus der jüngsten Vergangenheit, die für die Täter aufgrund der Gesetzeslücke völlig ohne strafrechtliche Konsequenzen blieben:
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Der Sauna-Fall aus Leipzig: Zwei junge Frauen bemerkten in einer Sauna, dass sie von einem Mann heimlich gefilmt wurden. Sie stellten ihn zur Rede und informierten die Polizei. Das Handy des Mannes samt den Nacktaufnahmen wurde sichergestellt. Doch das eingeleitete Strafverfahren musste mangels Strafbarkeit eingestellt werden. Die Konsequenz: Das sichergestellte Handy wurde inklusive der heimlich gefertigten Nacktaufnahmen an den Täter zurückgegeben.
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Der Joggerin-Fall aus Köln: Eine junge Joggerin wurde von einem Mann verfolgt, der erkennbar ihr durch eine Sporthose bekleidetes Gesäß filmte. Auch hier stellte sich heraus, dass das Verhalten des Verfolgers nach aktueller Rechtslage nicht strafbar ist.
Appell an den Bundestag: „Schnellstmöglich anpassen“
Für Justizministerin Dr. Wahlmann zeigen diese Beispiele „glasklar“, dass das Strafgesetzbuch an dieser Stelle schnellstmöglich geändert werden muss. Es sei völlig inakzeptabel, dass das heimliche Filmen in einer Sauna straflos ist und die Aufnahmen am Ende sogar zurück in die Hände des Täters gelangen.
Ebenso deutlich äußert sie sich zum Fall aus Köln: „Die Würde einer Frau endet nicht am Stoff ihrer Sporthose. Wer unbefugt Nacktaufnahmen von anderen Menschen macht, steht moralisch auf unterster Stufe.“
Nach dem erfolgreichen Beschluss im Bundesrat liegt der Ball nun beim Deutschen Bundestag. Dieser ist nun am Zug, das Strafgesetzbuch entsprechend anzupassen und die von Niedersachsen aufgezeigte Lücke zu schließen.
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