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Paar aus Ostfriesland muss 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen
Im Zweifel für die Küchenhilfe?
Paar aus Ostfriesland muss 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen
Ein Paar aus Ostfriesland ist vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit seiner Klage gegen die Rückforderung von rund 18.000 Euro Grundsicherungsleistungen gescheitert. Die Richter entschieden, dass die beiden über Jahre hinweg unvollständige oder falsche Angaben zu ihrem Einkommen gemacht haben – und die Rückzahlung somit gerechtfertigt sei.
Der Fall im Überblick
Zwischen 2007 und 2013 bezogen die Kläger Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Frau war während dieser Zeit offiziell als geringfügig beschäftigte Küchenhilfe in einem Fischrestaurant gemeldet, mit einem angegebenen Monatslohn von 100 Euro. In späteren Folgeanträgen blieben die Angaben zum Einkommen teilweise aus oder wurden ausdrücklich verneint.
Der Verdacht auf nicht deklarierte Nebeneinkünfte kam erstmals im Dezember 2007 auf, nachdem ein Zeitungsartikel mit einem Foto der Klägerin im Restaurant erschienen war. Daraufhin forderte das Jobcenter eine neue Einkommensbescheinigung an – wieder mit dem Ergebnis: 100 Euro pro Monat.
Schwarzlohn-Vorwürfe nach Hausdurchsuchung
Der Fall nahm Jahre später eine Wendung: Bei einer Steuerprüfung im Jahr 2016 stieß das Hauptzollamt Oldenburg im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei der Restaurantleiterin auf handschriftliche Lohnlisten. Diese sollen laut Zollstelle Barzahlungen von Schwarzlöhnen dokumentiert haben. Einige dieser Aufzeichnungen konnten der Klägerin zugeordnet werden.
Daraufhin nahm das Jobcenter die ursprünglichen Leistungsbewilligungen zurück und forderte die Erstattung der zu viel gezahlten Leistungen. Die Kläger hingegen betonten, die handschriftlichen Einträge könnten sich ebenso auf andere Personen beziehen. Außerdem seien sie im parallel laufenden Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs freigesprochen worden.
Gericht sieht bewusste Täuschung
Während das Sozialgericht Aurich den Klägern zunächst noch recht gegeben hatte, kippte das Landessozialgericht (LSG) diese Entscheidung nun in der Berufung. Die Richter sahen das Vorbringen der Kläger als widerlegt:
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Eine Hauptzeugin räumte ein, falsche Bescheinigungen erstellt und Schwarzlöhne gezahlt zu haben.
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Weitere Zeugen bestätigten, dass die Klägerin regelmäßig tätig war – also weit über eine gelegentliche Aushilfe hinaus.
Auch wenn das konkrete Ausmaß der Schwarzlöhne nicht exakt festgestellt werden konnte, reichte dies dem Gericht aus: Wer als Leistungsbezieher nicht transparent kooperiert, muss im Zweifel so behandelt werden, als habe keine Hilfebedürftigkeit bestanden. Das LSG sprach in seinem Urteil von einem Versuch der Einkommensverschleierung und sah eine Beweislastumkehr zugunsten der Behörde als zulässig an.
Das Urteil unterstreicht einmal mehr, dass Unklarheiten oder mangelnde Mitwirkung bei Einkommensangaben schwerwiegende Konsequenzen für Leistungsempfänger haben können. Auch ein früherer Freispruch im Strafverfahren schützt nicht vor rückwirkenden Rückforderungsbescheiden, wenn sozialrechtlich relevante Fakten später eindeutig festgestellt werden.
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Neue Evenburg-Brücke: 1 Mio. Euro Bau- und Planungskosten
Die neue Brücke ist auf Position – Schlossbrücke der Evenburg nimmt Gestalt an
Loga/Leer – Ein sichtbarer Meilenstein bei der Sanierung der Schlossbrücke der Evenburg ist erreicht: Die neue Brücke wurde erfolgreich eingesetzt. Damit gehen die umfangreichen Bauarbeiten an dem historischen Zugang in eine entscheidende Phase. Der Abschluss der Arbeiten ist nun für das Frühjahr 2026 vorgesehen.
Ursprünglich war geplant, die bestehende Brücke zu sanieren. Im Zuge der Bauvorbereitungen stellte sich jedoch heraus, dass die alte Schlossbrücke aus dem Jahr 1928 nicht mehr tragfähig war. Eine Instandsetzung kam damit nicht mehr infrage, sodass ein vollständiger Neubau beschlossen wurde.
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Der Abriss der alten Brücke erfolgte im November 2024. Dabei traten unerwartete Probleme zutage: Die historischen Widerlager befanden sich in einem deutlich schlechteren Zustand als angenommen, zudem waren zusätzliche Baugrunduntersuchungen erforderlich. Diese Erkenntnisse führten zu Verzögerungen im Bauablauf und machten Anpassungen in der Planung notwendig.
Inzwischen haben die Montagearbeiten für die neue Brücke begonnen. Mit dem Einsetzen des Brückenbauwerks ist nun ein zentraler Bauabschnitt abgeschlossen. Die Gesamtkosten für die Brücke belaufen sich nach aktuellem Stand auf rund eine Million Euro und liegen damit deutlich über den ursprünglich kalkulierten Summen.
Trotz der Bauarbeiten bleibt die Evenburg für Besucher erreichbar. Der Zugang erfolgt weiterhin über eine Seitenbrücke. Ein barrierefreier Zugang kann während der Bauphase jedoch nicht gewährleistet werden.
Mit der neuen Schlossbrücke soll die historische Verbindung zur Evenburg dauerhaft gesichert werden. Nach derzeitigem Stand sollen die Arbeiten im Frühjahr 2026 abgeschlossen sein und der reguläre Zugang dann wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
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Vielfältig, spannend, startklar: Das VHS-Programm 2026 ist da!
Startklar für 2026: Das neue Semesterprogramm für das erste Halbjahr ist da!
Pünktlich zur Weihnachtszeit präsentiert die Volkshochschule Leer ihr neues Kursprogramm für das kommende Semester. Von kreativen Workshops über Sprachkurse und berufliche Weiterbildungen bis hin zu Fitness- und Gesundheitsangeboten – das vielfältige Programm hält für jede Interessenlage spannende Möglichkeiten bereit.
Alle Veranstaltungen des Semesters können ab sofort online eingesehen und gebucht werden. Das aktuelle Programmheft steht zudem als PDF zum Download bereit, sodass ein Überblick über alle Kurse bequem von zu Hause aus möglich ist.
Ab Mitte Januar wird das gedruckte Heft automatisch an alle Teilnehmenden verschickt, die in den letzten zwei Jahren einen Kurs besucht haben. Darüber hinaus liegt es in der vhs-Geschäftsstelle Haneburg, in allen Rathäusern des Landkreises sowie an zahlreichen weiteren Auslagestellen bereit.
Das neue Semester startet am 9. Februar 2026. Ein Blick ins Programm lohnt sich: Zahlreiche Kurse, Workshops und Weiterbildungen warten darauf, entdeckt und gebucht zu werden.
Viel Freude beim Planen des neuen Jahres – spannende Lernmomente und neue Erfahrungen garantiert!
🌟 Jetzt das neue VHS-Programm 2026 entdecken! 🌟
Das neue Semester der Volkshochschule Leer steckt voller spannender Kurse und Möglichkeiten – für jede Altersgruppe und jeden Interessensbereich ist etwas dabei! Ob Entspannung, Sprachen, Fitness oder berufliche Weiterbildung – jetzt lohnt es sich, durchzublättern.
✨ Ein kleiner Vorgeschmack:
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Tai Chi Chuan & Qigong II – sanfte Bewegung und innere Ruhe erleben (Di., 26.08.2025, 18:00 Uhr, Rhauderfehn, TH Sundermannschule)
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Vorbereitungskurs Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) – jetzt schon vormerken! Start im September 2026, Voranmeldung ab April 2026 möglich
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Niederländisch lernen – Anfänger A1.1 (Mo., 01.09.2025, 10:45 Uhr) und Fortgeschrittene B1.1 (Mo., 01.09.2025, 09:00 Uhr)
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Pilates für Fortgeschrittene – aktiv und fit am Abend (Mo., 01.09.2025, 18:00 Uhr)
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Englisch – der engagierte Wiedereinstieg B1.2 – für alle, die ihre Sprachkenntnisse auffrischen wollen (Di., 02.09.2025, 09:45 Uhr, Haneburg, Foyer)
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Muskelaufbau mit dem Redondoball – effektiv, spaßig und für jede Altersgruppe geeignet
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Weiterbildung zur sozialpädagogischen Hilfskraft – neue Maßnahme von August 2025 bis Sommer 2026
Das vollständige Programm könnt Ihr online unter www.vhs-leer.de durchstöbern und direkt buchen.
Das gedruckte Programmheft erscheint ab Mitte Januar und liegt in der VHS-Geschäftsstelle, allen Rathäusern im Landkreis und weiteren Auslagestellen aus.
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Hallenfußballturnier für Behörden und Firmen: Sport, Spaß und Engagement im Landkreis Leer
Zum 32. Mal: Hallenfußballturnier für Behörden und Firmen im Landkreis Leer
Tradition, Spaß und sportlicher Ehrgeiz – das sind die Markenzeichen des beliebten Hallenfußballturniers für Behörden und Firmen im Landkreis Leer. 2026 geht das Turnier in seine 32. Auflage und findet am Freitag, 16. Januar, in der Sporthalle der Berufsbildenden Schulen an der Blinke in Leer statt.
Anmeldung noch möglich
Noch sind einige Plätze frei: Fünf Mannschaften können sich bis zum Dienstag, 23. Dezember 2025, anmelden. Mitmachen können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Firmen und Institutionen im Landkreis. Gespielt wird in Teams mit vier Feldspielern und einem Torwart. Dabei zählt weniger die Profi-Erfahrung – vielmehr stehen Mannschaftsgeist, Fairness und Spaß im Vordergrund.
Spannung für Spieler und Zuschauer
Auch Zuschauer sind herzlich willkommen. Die Organisatoren freuen sich über Fans, die für Stimmung sorgen. Auf dem Programm stehen viele packende Spiele, eine mitreißende Atmosphäre und Verpflegung für die Gäste. In der Turnierpause wartet eine Tombola mit attraktiven Preisen auf alle Besucherinnen und Besucher.
Ablauf und Gruppeneinteilung
Nach der Anmeldung erhalten die Mannschaften alle wichtigen Informationen zum Turnierablauf. Die Gruppenauslosung erfolgt am 9. Januar 2026.
Für den guten Zweck
Ein besonderes Merkmal des Turniers: Gekickt wird für den guten Zweck. Der Erlös geht jedes Jahr an eine soziale Einrichtung im Landkreis. 2025 kamen so 4.705,60 Euro zusammen, die an die Kreisjugendfeuerwehr gespendet wurden. Für 2026 plant das Organisationsteam, den Förderverein der Kinderklinik Leer zu unterstützen.
Anmeldung und Kontakt
Interessierte Teams können sich bis zum 23. Dezember 2025 anmelden unter:
📧 behoerdenturnier@lkleer.de
























