Blaulicht
Richtig Protestieren — Hinweise der Versammlungsbehörden

Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Protestieren — aber richtig.
Hinweise der Versammlungsbehörden der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 26.01.2024
Versammlungen sind anzumelden / Spontandemonstrationen sind Ausnahmefälle
Viele Menschen gehen gerade auf die Straße. Wollen für oder gegen etwas demonstrieren. Doch was muss dabei beachtet werden? Polizei und Versammlungsbehörden möchten aufklären und auch aufgrund einiger Vorfälle in den vergangenen Wochen klarstellen, dass Spontandemos Ausnahmefälle sind und man sich nicht ohne weiteres auf diese Rechte berufen kann
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat die geschlossenen landwirtschaftlichen Proteste in der Aktionswoche vom 08.01.2024 — 15.01.2024 begleitet. Bereits in diesem Rahmen stellten wir fest, dass sich jenseits der großen und angemeldeten Versammlungsaktionen im landwirtschaftlichen Kontext auch kleinere, nicht angemeldete Versammlungslagen bildeten. Durch die Möglichkeiten, die das Niedersächsische Versammlungsrecht bietet, konnten wir diese Aktionen vor Ort unter den Schutz des Versammlungsrechtes stellen. So wurden jeweils Versammlungsleitende festgestellt und darüber hinaus beschränkende Verfügungen ausgesprochen. Diese Verfahrensweise hat im Zusammenschluss mit allen Teilnehmenden sehr gut funktioniert. Zunehmend stellen die Polizei und die Versammlungsbehörden aber nun fest, dass sich die Organisatoren verschiedener Proteste auf die Möglichkeiten der Spontanversammlung berufen. Und daher sehen wir die Notwendigkeit der Aufklärung, da Spontanversammlungen den Ausnahmefall darstellen und konkreten Voraussetzungen unterliegen.
Wie melde ich eine Demo an?
Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Die für die Anmeldung zuständige Versammlungsbehörde ist entweder die Kommune (z.B. die Stadt) oder der Landkreis, nicht aber die Polizei. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Anmelder, Polizei und ggf. weiteren beteiligte Stellen durchgeführt. Dort können dann alle Einzelheiten besprochen und die Notwendigkeit dieser erläutert werden. In Fällen, in denen kein Kooperationsgespräch stattfindet, wird die Anmeldung mit den beschränkenden Verfügungen nach Aktenlage schriftlich seitens der Versammlungsbehörde dem Anmeldenden zugestellt.
An dieser Stelle wird noch betont: Die Anmeldungen laufen nicht über die Polizei, sondern über die oben genannten Versammlungsbehörden.
Es gibt noch die weitere Begrifflichkeit der sogenannten Eilversammlung. Von dieser ist zu sprechen, wenn die Versammlung zwar geplant wurde, aber die 48-Stunden Anzeigefrist nicht mehr eingehalten werden kann. Hier handelt es sich um einen gesetzlichen Sonderfall. Dieser Fall tritt dann ein, wenn mit einer fristgerechten Anmeldung der Zweck der Versammlung entfallen würde. Im Falle einer Eilversammlung ist eine unverzügliche Anzeige bei der Versammlungsbehörde vorzunehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Bleibt die Anzeige einer Versammlung aus, ist nach aktueller Gesetzeslage die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Daher wird dringend um eine frühzeitige Anmeldung von Versammlungen bei den zuständigen Behörden gebeten.
Was ist eine Spontandemo?
Eine Spontanversammlung unterscheidet sich erheblich von den vorstehend erläuterten Begrifflichkeiten. Nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz liegt eine solche Versammlung dann vor, wenn die Bekanntgabe der Versammlung unmittelbar mit deren Beginn zusammenfällt. Dies Bedeutet: Personen treffen aufeinander und führen einen Missstand an und entwickeln in diesem Moment die Idee zur Durchführung einer umgehenden Versammlung. Beispiel: Auf einer Ratssitzung kommt es zu einem Beschluss. Die Besucher der Sitzung sind anderer Meinung und demonstrieren unmittelbar dagegen.
Eine Spontanversammlung ist aber nicht gegeben, wenn sich Personen zum Beispiel via WhatsApp oder per Telefon zu einem Überraschungseffekt verabreden und dann zeitgleich — also geplant- an einer Örtlichkeit als Versammlung erscheinen. Auch ist es keine Spontanversammlung, sich mit Fahrzeugen an einem Ort zu treffen, um dann “spontan” loszufahren.
Ebenso ist es nicht vorgesehen, einige Tage vorher eine Protestaktion anzukündigen und sich darauf zu berufen, diese Aktion zu Beginn als Spontanversammlung bei der Polizei anzuzeigen. Solche Protestaktionen bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Einhaltung der 48-Stunden-Meldefrist anzumelden.
Anmeldung hat Vorteile
Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern bringt viele Vorteile für den Anmelder, Verantwortliche, Teilnehmende und die gesamte Aktion mit sich. Die Bevölkerung wird so im Vorfeld über die Absichten informiert, verkehrslenkende Maßnahmen können ergriffen werden und der Schutz der Versammlung kann sichergestellt werden. Alleine die Abwehr von Gefahren, die sich zum Beispiel im Straßenverkehr ergeben können, kann durch eine Anzeige bestmöglich gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auf den Internetseiten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Landkreises Leer.
(Diese Meldung ist eine Kooperation der Pressestellen der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden)
Anzeige Anzeige
LeserECHO-Portal: Innovatives Eventmarketing für Ostfriesland und das nördliche Emsland

LeserECHO-Portal: Umfassender Service für Veranstaltungen in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland
-
Einzigartigkeit des LeserECHO-Portals Das LeserECHO-Portal hebt sich durch seinen innovativen Ansatz im Marketing für Veranstaltungen hervor. Im Gegensatz zu vielen anderen Plattformen gibt es keine Bezahlschranken, was allen Leserinnen und Lesern einen uneingeschränkten Zugang zu den Veranstaltungshinweisen ermöglicht. Dieser inklusive Ansatz macht das Portal besonders attraktiv für Veranstalter.
-
Soziale Medien als Verknüpfungsmöglichkeit Das LeserECHO-Portal geht einen Schritt weiter, indem es Veranstaltungen über soziale Medien verknüpft. Die Beiträge können problemlos geteilt und über Facebookseiten sowie ‑gruppen gepostet werden. Diese offene Zugänglichkeit ermöglicht es Veranstaltern, eine breite Zielgruppe anzusprechen und ihre Events effektiv zu bewerben.
-
Keine Leser-Ausschlüsse durch Abomodelle Die Abwesenheit von Bezahlschranken und Abomodellen im LeserECHO-Portal sorgt dafür, dass jeder Leser uneingeschränkt auf Veranstaltungsinformationen zugreifen kann. Diese Zugänglichkeit ist nicht nur für Leser, sondern auch für Veranstalter von großem Vorteil.
-
SEO-Optimierung für wiederkehrende Veranstaltungen Durch zusätzliche SEO-Beiträge werden Veranstaltungen, die regelmäßig stattfinden, bei Google verankert. Dadurch steigt die organische Reichweite, und die Events werden bei relevanten Suchanfragen prominent angezeigt.
-
Vielfältige Formate für Veranstaltungs-Content Das LeserECHO-Portal ermöglicht eine breite Palette von Veranstaltungs-Content, darunter Gewinnspiele für Kartenverlosungen, Integration von Künstlervideos, Interviews mit Veranstaltern, Mitarbeitergewinnung für Events und den Kartenvorverkauf. Diese Vielfalt macht das Portal zu einer umfassenden Ressource für Eventmarketing.
-
LeserECHO-Verlag als starker Partner für Veranstalter Der LeserECHO-Verlag, mit seiner Reichweite von über 400 Auslagestellen in der Region, ist ein starker Partner für Veranstalter. Attraktive Kombiangebote, die Print, Online-Präsenz, Gewinnspiele und Flyerverteilung umfassen, werden angeboten.
-
Verteildienst für Veranstalter Der LeserECHO-Verlag bietet einen Verteildienst für Veranstalter an, um Flyer und Informationen gezielt an potenzielle Teilnehmer zu verteilen und die Sichtbarkeit von Events zu maximieren.
-
Interessante Kombiangebote für Veranstaltungen Die Kombiangebote des LeserECHO-Verlags, einschließlich Print, Online-Präsenz, Gewinnspiele und Flyerverteilung, bieten eine umfassende Lösung für Veranstalter. Diese Angebote ermöglichen eine effektive und vielseitige Vermarktung von Events in der Region.
Fazit: Das LeserECHO-Portal und der dazugehörige Verlag bieten nicht nur einen einzigartigen Ansatz für Veranstaltungsmarketing, sondern auch umfassende Dienstleistungen für Veranstalter. Die Kombination aus offener Zugänglichkeit, vielfältigem Content und breiter regionaler Präsenz macht das LeserECHO-Portal zu einer unschätzbaren Ressource für erfolgreiche Veranstaltungen in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland.

Blaulicht
Mit 2,2 Promille am Steuer – 30-Jähriger verliert Führerschein — Zeugenaufruf

POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden vom 12.10.2025
Erhebliche Alkoholisierung im Straßenverkehr ++ Pkw beschädigt und Unfallort verlassen — Zeugen gesucht
Emden — Erhebliche Alkoholisierung im Straßenverkehr
Emden — In der Neutorstraße kontrollierten Polizeibeamte in der Nacht zu Sonntag einen 30-jährigen Mann aus Emden, welcher mit seinem Pkw unterwegs war. Im Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann mit einer Atemalkoholkonzentration von rund 2,2 Promille erheblich alkoholisiert und absolut fahruntüchtig war. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sowie der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Leer — Pkw beschädigt und Unfallort verlassen — Zeugen gesucht
Leer — Wie der Polizei am Samstag bekannt wurde, kam es bereits am 04.10.2025 in der Zeit von 20.15 Uhr bis 22.15 Uhr zu einem Verkehrsunfall, in dessen Verlauf sich der Verursacher unerlaubt vom Unfallort entfernte. Der bislang Unbekannte beschädigte mutmaßlich beim Ausparken einen auf einem Parkstreifen an der Georgstraße geparkten Pkw Mercedes. Hierbei ist anzumerken, dass der Verursacher im Anschluss einen vermeintlichen Kontakt am Fahrzeug hinterließ, dieser jedoch keine Informationen enthielt. Aus diesem Grund bittet die Polizei Zeugen oder Hinweisgeber um Kontaktaufnahme.
Anzeige
Blaulicht
Mehrere Polizeieinsätze im Landkreis Leer – Körperverletzung auf dem Gallimarkt, Einbrüche und schwerer Verkehrsunfall

POL-LER: Pressemeldungen der Polizeiinspektion Leer/Emden für Samstag, den 11.10.2025
Körperverletzung auf dem Gallimarkt ++ Einbruch in Verkaufshäuschen ++ Schwerer Diebstahl aus Zigarettenautomaten ++ Sachbeschädigung an PKW ++ Verkehrsunfall mit schwerverletztem Motorradfahrer
Leer — Körperverletzung auf dem Gallimarkt
Ein 18-jähriger Mann aus Leer wurde am Freitag gegen 22:30 Uhr auf dem Gallimarkt im Bereich der Schmiedestraße von einem unbekannten Täter attackiert. Der Täter schlug ihm mehrfach ins Gesicht, wodurch der junge Mann zu Boden ging und anschließend in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Der Täter wird als männlich, europäisch und schwarz bekleidet beschrieben. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich bei der Polizei in Leer zu melden.
Westoverledingen — Einbruch in Verkaufshäuschen
Unbekannte Täter brachen in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in das Verkaufshäuschen eines Autohandels an der Leerer Straße ein. Sie entwendeten elektronische Geräte sowie ein alkoholisches Getränk. Es entstand ein Sachschaden im mittleren dreistelligen Bereich.
Leer — Schwerer Diebstahl aus Zigarettenautomaten
Ebenfalls in der Nacht von Donnerstag auf Freitag öffneten unbekannte Täter gewaltsam einen Zigarettenautomaten in der Marinastraße. Sie entnahmen eine bisher unbekannte Menge an Tabakwaren. Der Automat wurde dabei erheblich beschädigt, wodurch insgesamt ein hoher Sachschaden entstand.
Leer — Sachbeschädigung an PKW
Am Freitagabend, in der Zeit von 19:30 Uhr bis 23:45 Uhr, wurde ein in der Nessestraße auf einem Parkplatz abgestellter PKW der Marke Hyundai beschädigt. Mutmaßlich vorsätzlich wurde der Lack des Fahrzeugs zerkratzt.
Weener — Verkehrsunfall mit schwerverletztem Motorradfahrer
Bei einem Verkehrsunfall an der Einmündung der Rostocker Straße zur B 436 ist am Freitag gegen 16:55 Uhr ein 43-jähriger Motorradfahrer schwer verletzt worden.
Nach ersten Erkenntnissen bog eine 25-jährige Autofahrerin, die aus Richtung Berliner Straße kam, von der Rostocker Straße nach links auf die B 436 in Richtung Bunde ab. Dabei übersah sie das Motorrad, das auf der B 436 aus Richtung Bunde in Richtung Weener fuhr. Durch den Zusammenstoß im Einmündungsbereich erlitt der Motorradfahrer schwere Verletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht.
Anzeige
Blaulicht
Vorsicht bei Kreditangeboten über Facebook & Co.! – Polizei warnt vor dreistem Betrug in Ostfriesland

POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 10.10.2025
Betrug mit unseriösen Kreditangeboten
Polizei warnt vor betrügerischen Online-Kreditofferten
Ostfriesland. Online zu sein ist mittlerweile gelebte Normalität – Einkäufe, Bankgeschäfte oder Kreditanträge werden heute selbstverständlich über das Internet abgewickelt.
Doch genau hier lauern auch Gefahren: Immer häufiger nutzen Betrüger soziale Netzwerke, um vermeintlich attraktive Kreditangebote zu verbreiten.
Der aktuelle Fall in Emden
Eine 48-jährige Frau aus Emden stieß in einem sozialen Netzwerk auf eine Kreditofferte.
Um ein Angebot zu erhalten, sollte sie den Beitrag lediglich „liken“. Kurz darauf wurde sie kontaktiert – man fragte nach Darlehenshöhe, Laufzeit und ihrer Mobilfunknummer.
Die weitere Kommunikation erfolgte über WhatsApp. Dort wurde sie aufgefordert,
-
einen Personalbogen auszufüllen,
-
eine Ausweiskopie zu übermitteln und
-
ihre Kontoverbindung anzugeben.
Daraufhin erhielt sie per E‑Mail einen vermeintlichen Darlehensvertrag, verbunden mit der Aufforderung, eine „Gebühr“ vorab zu zahlen. Zudem wurde ihr geraten, eine Banking-App eines bestimmten Unternehmens herunterzuladen und dort ein neues Konto zu eröffnen.
Eingreifen der Bank und Polizei
Die Frau kontaktierte die in dem Angebot genannte Bank – diese warnte sofort vor dem Verfahren und riet dringend von der Kontoeröffnung ab.
Daraufhin brach die Frau den Kontakt zu den angeblichen Kreditgebern ab und wandte sich an die Polizei in Emden, die nun die Ermittlungen aufgenommen hat.
So wäre der Betrug weitergegangen
Nach Erkenntnissen der Polizei hätten die Täter für das eröffnete Konto Passwörter vergeben und diese später selbst abgefragt.
Mit Ausweis und Zugangsdaten hätten sie dann das Konto übernommen und für weitere Betrugsdelikte genutzt.
Alle damit verbundenen Straftaten wären zu Lasten der betroffenen Person gegangen.
Bereits durch die Übersendung von Ausweisdaten besteht zudem die Gefahr, dass diese missbräuchlich verwendet werden.
Polizei warnt eindringlich
Die Polizei rät dringend,
-
keine Kreditangebote über soziale Netzwerke anzunehmen,
-
niemals persönliche Daten oder Ausweiskopien an unbekannte Anbieter zu senden,
-
und keine Gebühren oder Vorauszahlungen zu leisten, bevor ein Vertrag seriös geprüft wurde.
Es gibt zahlreiche seriöse Kreditinstitute, deren Angebote transparent und überprüfbar sind.
Vor jedem Vertragsabschluss sollte man sich genau informieren, mit wem man es zu tun hat.
