Blaulicht
Richtig Protestieren — Hinweise der Versammlungsbehörden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Protestieren — aber richtig.
Hinweise der Versammlungsbehörden der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 26.01.2024
Versammlungen sind anzumelden / Spontandemonstrationen sind Ausnahmefälle
Viele Menschen gehen gerade auf die Straße. Wollen für oder gegen etwas demonstrieren. Doch was muss dabei beachtet werden? Polizei und Versammlungsbehörden möchten aufklären und auch aufgrund einiger Vorfälle in den vergangenen Wochen klarstellen, dass Spontandemos Ausnahmefälle sind und man sich nicht ohne weiteres auf diese Rechte berufen kann
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat die geschlossenen landwirtschaftlichen Proteste in der Aktionswoche vom 08.01.2024 — 15.01.2024 begleitet. Bereits in diesem Rahmen stellten wir fest, dass sich jenseits der großen und angemeldeten Versammlungsaktionen im landwirtschaftlichen Kontext auch kleinere, nicht angemeldete Versammlungslagen bildeten. Durch die Möglichkeiten, die das Niedersächsische Versammlungsrecht bietet, konnten wir diese Aktionen vor Ort unter den Schutz des Versammlungsrechtes stellen. So wurden jeweils Versammlungsleitende festgestellt und darüber hinaus beschränkende Verfügungen ausgesprochen. Diese Verfahrensweise hat im Zusammenschluss mit allen Teilnehmenden sehr gut funktioniert. Zunehmend stellen die Polizei und die Versammlungsbehörden aber nun fest, dass sich die Organisatoren verschiedener Proteste auf die Möglichkeiten der Spontanversammlung berufen. Und daher sehen wir die Notwendigkeit der Aufklärung, da Spontanversammlungen den Ausnahmefall darstellen und konkreten Voraussetzungen unterliegen.
Wie melde ich eine Demo an?
Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Die für die Anmeldung zuständige Versammlungsbehörde ist entweder die Kommune (z.B. die Stadt) oder der Landkreis, nicht aber die Polizei. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Anmelder, Polizei und ggf. weiteren beteiligte Stellen durchgeführt. Dort können dann alle Einzelheiten besprochen und die Notwendigkeit dieser erläutert werden. In Fällen, in denen kein Kooperationsgespräch stattfindet, wird die Anmeldung mit den beschränkenden Verfügungen nach Aktenlage schriftlich seitens der Versammlungsbehörde dem Anmeldenden zugestellt.
An dieser Stelle wird noch betont: Die Anmeldungen laufen nicht über die Polizei, sondern über die oben genannten Versammlungsbehörden.
Es gibt noch die weitere Begrifflichkeit der sogenannten Eilversammlung. Von dieser ist zu sprechen, wenn die Versammlung zwar geplant wurde, aber die 48-Stunden Anzeigefrist nicht mehr eingehalten werden kann. Hier handelt es sich um einen gesetzlichen Sonderfall. Dieser Fall tritt dann ein, wenn mit einer fristgerechten Anmeldung der Zweck der Versammlung entfallen würde. Im Falle einer Eilversammlung ist eine unverzügliche Anzeige bei der Versammlungsbehörde vorzunehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Bleibt die Anzeige einer Versammlung aus, ist nach aktueller Gesetzeslage die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Daher wird dringend um eine frühzeitige Anmeldung von Versammlungen bei den zuständigen Behörden gebeten.
Was ist eine Spontandemo?
Eine Spontanversammlung unterscheidet sich erheblich von den vorstehend erläuterten Begrifflichkeiten. Nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz liegt eine solche Versammlung dann vor, wenn die Bekanntgabe der Versammlung unmittelbar mit deren Beginn zusammenfällt. Dies Bedeutet: Personen treffen aufeinander und führen einen Missstand an und entwickeln in diesem Moment die Idee zur Durchführung einer umgehenden Versammlung. Beispiel: Auf einer Ratssitzung kommt es zu einem Beschluss. Die Besucher der Sitzung sind anderer Meinung und demonstrieren unmittelbar dagegen.
Eine Spontanversammlung ist aber nicht gegeben, wenn sich Personen zum Beispiel via WhatsApp oder per Telefon zu einem Überraschungseffekt verabreden und dann zeitgleich — also geplant- an einer Örtlichkeit als Versammlung erscheinen. Auch ist es keine Spontanversammlung, sich mit Fahrzeugen an einem Ort zu treffen, um dann “spontan” loszufahren.
Ebenso ist es nicht vorgesehen, einige Tage vorher eine Protestaktion anzukündigen und sich darauf zu berufen, diese Aktion zu Beginn als Spontanversammlung bei der Polizei anzuzeigen. Solche Protestaktionen bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Einhaltung der 48-Stunden-Meldefrist anzumelden.
Anmeldung hat Vorteile
Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern bringt viele Vorteile für den Anmelder, Verantwortliche, Teilnehmende und die gesamte Aktion mit sich. Die Bevölkerung wird so im Vorfeld über die Absichten informiert, verkehrslenkende Maßnahmen können ergriffen werden und der Schutz der Versammlung kann sichergestellt werden. Alleine die Abwehr von Gefahren, die sich zum Beispiel im Straßenverkehr ergeben können, kann durch eine Anzeige bestmöglich gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auf den Internetseiten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Landkreises Leer.
(Diese Meldung ist eine Kooperation der Pressestellen der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden)
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Blaulicht
Mehrere Verkehrsunfälle und Unfallfluchten im Landkreis Leer – Zeugen gesucht
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 15.12.2025
Unfall auf der Autobahn++In Pkw geprallt und geflüchtet++Fehler bei Parkmanöver
BAB 28 — Unfall auf der Autobahn
Am 13.12.2025 kam es gegen 17:10 Uhr auf der BAB 28, Fahrtrichtung Leer zwischen den AS Westerstede-West und Apen/Remels zu einem Unfall mit hohem Sachschaden. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein 71-jähriger Mann aus Papenburg mit seinem Pkw Skoda den Hauptfahrstreifen auf der BAB 28 in genannter Richtung. Dabei war er zunächst mit höherer Geschwindigkeit unterwegs und fuhr relativ nah an einen vorausfahrenden Pkw VW heran, welcher von einem 67-jährigen Mann aus Bad Zwischenahn geführt wurde. Nach bisherigen Ermittlungen wechselte der 71-jährige dann, ohne Ankündigung, vom Hauptfahrstreifen auf den Überholfahrstreifen und übersah einen bereits dort fahrenden Pkw VW, welcher von einer 45-jährigen Frau aus Norden geführt wurde. Die beiden Fahrzeuge des Papenburgers und der Norderin prallten zusammen, wobei umherfliegende Trümmerteile auch auf den Pkw des Mannes aus Bad Zwischenahn flogen und diesen beschädigten. Durch den Unfall war die komplette Fahrbahn blockiert. Bei dem Unfall wurden die 45-jährige und ihr 56-jähriger Beifahrer leicht verletzt und bereits vor Ort in einem Rettungswagen versorgt. Der 71-jährige Mann aus Papenburg wies vor Ort keine Verletzungen auf. Der 67-jährige Mann aus Bad Zwischenahn und seine 63-jährige Beifahrerin blieben nach ersten Erkenntnissen ebenfalls unverletzt. Die Autobahn wurde im Rahmen der Unfallaufnahme und Fahrzeugbergung komplett gesperrt und der Verkehr temporär umgeleitet. Die Fahrzeuge wurden von zwei Abschleppunternehmen geborgen und die Feuerwehr unterstütze an der Unfallstelle durch Ausleuchten des Bereiches und bei der anschließenden Fahrbahnräumung. Die Autobahnpolizei Leer hat den Unfall dokumentiert und die weiteren Ermittlungen zur Ursache eingeleitet.
Weener — In Pkw geprallt und geflüchtet
Am 13.12.2025 kam es in der Zeit von 16:30 Uhr bis 17:15 Uhr auf einem Parkplatz an einem Verbrauchermarkt in der Kirchhofstraße zu einer Unfallflucht. Ein derzeit noch unbekannter Fahrzeugführer fuhr auf den Parkplatz und rammte aus derzeit noch zu ermittelnden Gründen einen ordnungsgemäß abgestellten Pkw Audi A4. Dabei wurde der Audi am vorderen rechten Kotflügel erheblich beschädigt. Anschließend entfernte sich der Verursacher von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen und deutlichen Schaden zu kümmern. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, die Polizei in Weener zu kontaktieren.
Leer — Fehler bei Parkmanöver
Am 11.12.2025 kam es gegen 11:15 Uhr im Steinburgsgang zu einer Unfallflucht. Eine derzeit noch unbekannte Fahrzeugführerin prallte bei einem Parkmanöver mit ihrem Pkw VW rückwärts gegen einen geparkten Mercedes und entfernte sich anschließend, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, die Polizei Leer zu kontaktieren.
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Nächtlicher Brand im Beschotenweg: Gartenhaus zerstört, mehrere Verletzte
Brand eines Gartenhauses: Sieben Personen verletzt
Weenermoor. Bei einem Brand auf einem Privatgrundstück im Beschotenweg sind am Samstagabend, 13. Dezember 2025, sieben Menschen verletzt worden. Zwei von ihnen erlitten schwere Verletzungen. Die Feuerwehren aus Weenermoor, Weener und Bunde waren im Großeinsatz.
Gegen 23.30 Uhr wurden die Einsatzkräfte alarmiert. Die erste Meldung deutete auf eine Explosion in einer Gartenhütte hin. Aus bislang ungeklärter Ursache war das hinter einem Wohnhaus stehende Gartenhaus in Brand geraten. Bereits wenige Minuten nach der Alarmierung trafen mehrere Feuerwehrfahrzeuge am Einsatzort ein.
Foto: Joachim Rand
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Beim Eintreffen der Feuerwehr stand die Gartenhütte bereits in Vollbrand. Mehrere Trupps gingen unter Atemschutz vor und konnten das Feuer zügig unter Kontrolle bringen. Dadurch wurde eine Ausbreitung der Flammen auf angrenzende Gebäude verhindert. Trotz des schnellen Eingreifens brannte das Gartenhaus vollständig ab. Um ein Wiederaufflammen auszuschließen, setzten die Einsatzkräfte anschließend Schaummittel ein.
Zum Zeitpunkt des Brandes hielten sich sieben Personen in der Hütte auf. Alle wurden verletzt, zwei davon schwer. Der Rettungsdienst versorgte die Betroffenen zunächst vor Ort und brachte sie anschließend in umliegende Krankenhäuser.
Im Einsatz waren neben den Feuerwehren Weenermoor, Weener und Bunde auch mehrere Rettungswagen, ein Notarzt, die Polizei, die SEG Florian zur Absicherung der Einsatzkräfte sowie der zuständige Energieversorger. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an.
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Sicher geschützt – auch für Gartenlauben und Nebengebäude
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Blaulicht
Ostfriesland: Körperverletzung, Pkw-Diebstähle & schwerer Unfall – Zeugen gesucht!
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Samstag, 13.12.2025
Körperverletzung mit Zeugensuche++Pkw-Diebstähle mit Zeugensuche++Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten
Leer — Körperverletzung –Zeugensuche–
Am Freitagabend kam es gegen 21 Uhr in Fußgängerzone nahe der Querung zur Ledastraße zu einer Körperverletzung durch bisher unbekannte männliche Personen. Nach den jetzigen Erkenntnissen geriet ein 42-jähriger Mann aus dem Ammerland mit den o.g. Personen in einen Streit und wurde in der Folge von diesen attackiert. Der 42-jährige erlitt mehrere Kopfverletzungen und musste zur Behandlung ins Krankenhaus. Zeugen der Tat melden sich bitte bei der Polizei in Leer.
Detern — Pkw-Diebstähle –Zeugensuche–
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde in der Ahorn- und Kastanienstraße jeweils ein Pkw der Marke Audi entwendet. Den Tätern gelang es augenscheinlich trotz fehlender Fahrzeugschlüssel die Öffnungs- und Startsoftware zu manipulieren und die Fahrzeuge zu entwenden. Personen, die Hinweise zu Tat und/oder Täter geben können, melden sich bitte bei der Polizei in Leer.
Rhauderfehn — Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten
Am Freitag kam es gegen 07:30 Uhr auf der B 436 zu einem Verkehrsunfall, in deren Folge alle Beteiligten/Insassen verletzt und in umliegende Krankenhäuser gebracht werden mussten. Nach der jetzigen Kenntnislage befuhr ein 20-jähriger Pkw-Führer aus Rhauderfehn die o.g. Bundesstraße in Richtung Rhauderfehn und wollte nach links in die Rhauder Landstraße abbiegen. Hierbei übersah dieser jedoch den ihn entgegenkommenden Pkw aus Richtung Rhauderfehn kommend. Das Fahrzeug wurde von einem 22-jährigen Mann aus Ostrhauderfehn geführt und war zudem besetzt mit zwei weiteren Personen (45 Jahre (w.) und 48 Jahre (m.)). Beide Fahrzeuge waren infolge der Kollision nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
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