Blaulicht
Richtig Protestieren — Hinweise der Versammlungsbehörden

Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Protestieren — aber richtig.
Hinweise der Versammlungsbehörden der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 26.01.2024
Versammlungen sind anzumelden / Spontandemonstrationen sind Ausnahmefälle
Viele Menschen gehen gerade auf die Straße. Wollen für oder gegen etwas demonstrieren. Doch was muss dabei beachtet werden? Polizei und Versammlungsbehörden möchten aufklären und auch aufgrund einiger Vorfälle in den vergangenen Wochen klarstellen, dass Spontandemos Ausnahmefälle sind und man sich nicht ohne weiteres auf diese Rechte berufen kann
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat die geschlossenen landwirtschaftlichen Proteste in der Aktionswoche vom 08.01.2024 — 15.01.2024 begleitet. Bereits in diesem Rahmen stellten wir fest, dass sich jenseits der großen und angemeldeten Versammlungsaktionen im landwirtschaftlichen Kontext auch kleinere, nicht angemeldete Versammlungslagen bildeten. Durch die Möglichkeiten, die das Niedersächsische Versammlungsrecht bietet, konnten wir diese Aktionen vor Ort unter den Schutz des Versammlungsrechtes stellen. So wurden jeweils Versammlungsleitende festgestellt und darüber hinaus beschränkende Verfügungen ausgesprochen. Diese Verfahrensweise hat im Zusammenschluss mit allen Teilnehmenden sehr gut funktioniert. Zunehmend stellen die Polizei und die Versammlungsbehörden aber nun fest, dass sich die Organisatoren verschiedener Proteste auf die Möglichkeiten der Spontanversammlung berufen. Und daher sehen wir die Notwendigkeit der Aufklärung, da Spontanversammlungen den Ausnahmefall darstellen und konkreten Voraussetzungen unterliegen.
Wie melde ich eine Demo an?
Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Die für die Anmeldung zuständige Versammlungsbehörde ist entweder die Kommune (z.B. die Stadt) oder der Landkreis, nicht aber die Polizei. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Anmelder, Polizei und ggf. weiteren beteiligte Stellen durchgeführt. Dort können dann alle Einzelheiten besprochen und die Notwendigkeit dieser erläutert werden. In Fällen, in denen kein Kooperationsgespräch stattfindet, wird die Anmeldung mit den beschränkenden Verfügungen nach Aktenlage schriftlich seitens der Versammlungsbehörde dem Anmeldenden zugestellt.
An dieser Stelle wird noch betont: Die Anmeldungen laufen nicht über die Polizei, sondern über die oben genannten Versammlungsbehörden.
Es gibt noch die weitere Begrifflichkeit der sogenannten Eilversammlung. Von dieser ist zu sprechen, wenn die Versammlung zwar geplant wurde, aber die 48-Stunden Anzeigefrist nicht mehr eingehalten werden kann. Hier handelt es sich um einen gesetzlichen Sonderfall. Dieser Fall tritt dann ein, wenn mit einer fristgerechten Anmeldung der Zweck der Versammlung entfallen würde. Im Falle einer Eilversammlung ist eine unverzügliche Anzeige bei der Versammlungsbehörde vorzunehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Bleibt die Anzeige einer Versammlung aus, ist nach aktueller Gesetzeslage die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Daher wird dringend um eine frühzeitige Anmeldung von Versammlungen bei den zuständigen Behörden gebeten.
Was ist eine Spontandemo?
Eine Spontanversammlung unterscheidet sich erheblich von den vorstehend erläuterten Begrifflichkeiten. Nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz liegt eine solche Versammlung dann vor, wenn die Bekanntgabe der Versammlung unmittelbar mit deren Beginn zusammenfällt. Dies Bedeutet: Personen treffen aufeinander und führen einen Missstand an und entwickeln in diesem Moment die Idee zur Durchführung einer umgehenden Versammlung. Beispiel: Auf einer Ratssitzung kommt es zu einem Beschluss. Die Besucher der Sitzung sind anderer Meinung und demonstrieren unmittelbar dagegen.
Eine Spontanversammlung ist aber nicht gegeben, wenn sich Personen zum Beispiel via WhatsApp oder per Telefon zu einem Überraschungseffekt verabreden und dann zeitgleich — also geplant- an einer Örtlichkeit als Versammlung erscheinen. Auch ist es keine Spontanversammlung, sich mit Fahrzeugen an einem Ort zu treffen, um dann “spontan” loszufahren.
Ebenso ist es nicht vorgesehen, einige Tage vorher eine Protestaktion anzukündigen und sich darauf zu berufen, diese Aktion zu Beginn als Spontanversammlung bei der Polizei anzuzeigen. Solche Protestaktionen bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Einhaltung der 48-Stunden-Meldefrist anzumelden.
Anmeldung hat Vorteile
Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern bringt viele Vorteile für den Anmelder, Verantwortliche, Teilnehmende und die gesamte Aktion mit sich. Die Bevölkerung wird so im Vorfeld über die Absichten informiert, verkehrslenkende Maßnahmen können ergriffen werden und der Schutz der Versammlung kann sichergestellt werden. Alleine die Abwehr von Gefahren, die sich zum Beispiel im Straßenverkehr ergeben können, kann durch eine Anzeige bestmöglich gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auf den Internetseiten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Landkreises Leer.
(Diese Meldung ist eine Kooperation der Pressestellen der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden)
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LeserECHO-Portal: Innovatives Eventmarketing für Ostfriesland und das nördliche Emsland

LeserECHO-Portal: Umfassender Service für Veranstaltungen in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland
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Einzigartigkeit des LeserECHO-Portals Das LeserECHO-Portal hebt sich durch seinen innovativen Ansatz im Marketing für Veranstaltungen hervor. Im Gegensatz zu vielen anderen Plattformen gibt es keine Bezahlschranken, was allen Leserinnen und Lesern einen uneingeschränkten Zugang zu den Veranstaltungshinweisen ermöglicht. Dieser inklusive Ansatz macht das Portal besonders attraktiv für Veranstalter.
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Soziale Medien als Verknüpfungsmöglichkeit Das LeserECHO-Portal geht einen Schritt weiter, indem es Veranstaltungen über soziale Medien verknüpft. Die Beiträge können problemlos geteilt und über Facebookseiten sowie ‑gruppen gepostet werden. Diese offene Zugänglichkeit ermöglicht es Veranstaltern, eine breite Zielgruppe anzusprechen und ihre Events effektiv zu bewerben.
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Keine Leser-Ausschlüsse durch Abomodelle Die Abwesenheit von Bezahlschranken und Abomodellen im LeserECHO-Portal sorgt dafür, dass jeder Leser uneingeschränkt auf Veranstaltungsinformationen zugreifen kann. Diese Zugänglichkeit ist nicht nur für Leser, sondern auch für Veranstalter von großem Vorteil.
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SEO-Optimierung für wiederkehrende Veranstaltungen Durch zusätzliche SEO-Beiträge werden Veranstaltungen, die regelmäßig stattfinden, bei Google verankert. Dadurch steigt die organische Reichweite, und die Events werden bei relevanten Suchanfragen prominent angezeigt.
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Vielfältige Formate für Veranstaltungs-Content Das LeserECHO-Portal ermöglicht eine breite Palette von Veranstaltungs-Content, darunter Gewinnspiele für Kartenverlosungen, Integration von Künstlervideos, Interviews mit Veranstaltern, Mitarbeitergewinnung für Events und den Kartenvorverkauf. Diese Vielfalt macht das Portal zu einer umfassenden Ressource für Eventmarketing.
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LeserECHO-Verlag als starker Partner für Veranstalter Der LeserECHO-Verlag, mit seiner Reichweite von über 400 Auslagestellen in der Region, ist ein starker Partner für Veranstalter. Attraktive Kombiangebote, die Print, Online-Präsenz, Gewinnspiele und Flyerverteilung umfassen, werden angeboten.
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Verteildienst für Veranstalter Der LeserECHO-Verlag bietet einen Verteildienst für Veranstalter an, um Flyer und Informationen gezielt an potenzielle Teilnehmer zu verteilen und die Sichtbarkeit von Events zu maximieren.
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Interessante Kombiangebote für Veranstaltungen Die Kombiangebote des LeserECHO-Verlags, einschließlich Print, Online-Präsenz, Gewinnspiele und Flyerverteilung, bieten eine umfassende Lösung für Veranstalter. Diese Angebote ermöglichen eine effektive und vielseitige Vermarktung von Events in der Region.
Fazit: Das LeserECHO-Portal und der dazugehörige Verlag bieten nicht nur einen einzigartigen Ansatz für Veranstaltungsmarketing, sondern auch umfassende Dienstleistungen für Veranstalter. Die Kombination aus offener Zugänglichkeit, vielfältigem Content und breiter regionaler Präsenz macht das LeserECHO-Portal zu einer unschätzbaren Ressource für erfolgreiche Veranstaltungen in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland.

Blaulicht
Trickdiebstahl am Kleinen Oldekamp: Polizei warnt vor neuer Masche an der Haustür

POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 19.05.2025
Verkehrsunfallflucht++Diebstahl aus Wohnung
Borkum — Verkehrsunfallflucht
Im Zeitraum vom 15.05.2025, ca. 10 Uhr bis zum 18.05.2025, ca. 15 Uhr kam es auf der Insel Borkum in der Viktoriastraße zu einer Verkehrsunfallflucht. Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer beschädigte vermutlich beim Herausfahren aus einer Zuwegung zum Haus- Nr. 1a die Gartenmauer der 60-jährigen Geschädigten. Er entfernte sich daraufhin von der Unfallstelle ohne schadensregulierende Maßnahmen einzuleiten. Zeugen, die Angaben zum Unfall und/ oder dem Fahrzeugführer machen können, melden sich bitte bei der Polizei.
❗ Achtung Trickdiebstahl: Gutmütigkeit eiskalt ausgenutzt – Polizei warnt eindringlich
🔒 Anleitung: So schützen Sie sich vor Trickbetrügern an der Haustür
Leer. Am 14. Mai 2025 kam es gegen 17:30 Uhr zu einem dreisten Diebstahl in der Straße „Kleiner Oldekamp“. Eine 75-jährige Frau wurde Opfer einer Betrügerin, die gezielt deren Hilfsbereitschaft ausnutzte. Die Täterin klingelte an der Haustür und gab zunächst vor, nach Geld fragen zu wollen. Im nächsten Schritt bat sie um ein Glas Wasser. In einem Moment der Unachtsamkeit, während sich die Bewohnerin in der Küche befand, entwendete die Täterin das Portemonnaie der Seniorin – unbemerkt und skrupellos.
Die Täterin wird wie folgt beschrieben:
👤 Schlanke Statur, mittellange schwarze Haare, europäisches Erscheinungsbild
🧥 Bekleidung: schwarze Jogginghose, schwarze Oberbekleidung
⚠️ Polizei warnt: So können Sie sich schützen
Diese Masche ist nicht neu – aber leider weiterhin sehr erfolgreich, da sie auf das Vertrauen und die Hilfsbereitschaft älterer Menschen abzielt. Die Polizei rät dringend zur Vorsicht:
✅ Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung – auch nicht „nur kurz“.
✅ Hinterfragen Sie immer den Grund des Besuchs.
✅ Schließen Sie Ihre Tür, auch wenn Sie nur für einen Moment den Raum verlassen.
✅ Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder einschüchtern.
✅ Warnen Sie aktiv Ihre Nachbarn, Angehörigen und Freunde – vor allem ältere Menschen.
👀 Zeugen gesucht!
Wer am genannten Tag in der Umgebung etwas Auffälliges beobachtet hat oder Hinweise zur Täterin geben kann, wird gebeten, sich umgehend mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
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Mehrere Polizeieinsätze am Wochenende in Ostfriesland – Zeugen gesucht

POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Sonntag, 18.05.2025
Einbruch in Boot++Aufbruch eines Eisautomaten++Teile von Lkw entwendet++Pkw zerkratzt++Trunkenheitsfahrt mit Pkw++Kelleraufbruch++Körperverletzung

Moormerland — Einbruch in Boot
In der Zeit von Freitagnachmittag bis Samstagmittag ist ein bisher unbekannter Täter in die Kajüte eines am Kanalweg liegenden Bootes eingebrochen und hat aus dem Inneren u.a. Bootsmaterial und Farben entwendet. Zeugen der Tat melden sich bitte bei der Polizei in Moormerland.
Westoverledingen — Aufbruch eines Eisautomaten
In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde gegen 02 Uhr ein in der Papenburger Straße im Ortsteil Flachsmeer aufgestellter Eisautomat aufgebrochen und das Geldfach entwendet. Die Schadenshöhe durch den Aufbruch und die Höhe des entwendeten Geldes kann noch nicht genau beziffert werden. Zeugen der Tathandlung melden sich bitte bei der Polizei in Rhauderfehn oder Leer.
Rhauderfehn — Teile vom Lkw entwendet
Von einem in der Birkhahnstraße abgestellten Lkw wurden in der Nacht von Freitag auf Samstag Fahrzeugteile entwendet. Hierbei hat der bisher unbekannte Täter u.a. eine Seitenverkleidung abmontiert und das dahinterliegende hochwertige Steuergerät entwendet. Die Schadenshöhe liegt bei ca. 7000 Euro. Personen, die Hinweise zu Tat und/oder Täter machen können, melden sich bitte bei der Polizei in Rhauderfehn.
Rhauderfehn — Pkw zerkratzt
Am Samstagabend wurde in der Zeit von ca. 22:40 bis 23:15 Uhr ein in der Goethestraße abgestellter roter Pkw der Marke Honda, Typ Civic, durch einen bisher unbekannten Täter auf der Fahrerseite, auf der Motorhaube und dem Dach erheblich zerkratzt und zerbeult. Der Schaden wird auf ca. 4000 Euro eingestuft. Zeugen der Tathandlung melden sich bitte bei der Polizei in Rhauderfehn.
Emden — Trunkenheitsfahrt mit Pkw
Mit einem Promillewert von 1,89 war ein 20-jähriger Pkw-Fahrer aus Emden unterwegs. Bei der Kontrolle durch die Polizei gegen 01:45 Uhr des Sonntages in der Fletumer Straße wurde die Fahrt für Beendet erklärt und eine Blutentnahme durchgeführt.
Emden — Kelleraufbruch
In der Nacht von Freitag auf Samstag hat ein bisher unbekannter Täter ein Kellerabteil eines Mehrfamilienhauses in der Heinrich-Heine-Straße aufgebrochen und aus dem Keller Angeln und Zubehör entwendet. Der Schaden durch den Aufbruch und den entwendeten Angeln wird auf ca. 2000 Euro beziffert. Zeugen der Tat melden sich bitte bei der Polizei in Emden.
Emden — Körperverletzung
Gegen 02 Uhr des Sonntages wurde im Katergang eine 17-jährige junge Frau aus Emden durch einen bisher unbekannten Mann augenscheinlich ganz bewusst angerempelt. Dieser samt weiterer männlicher Person waren ihr und ihrem Begleiter fußläufig entgegengekommen. Durch den Rempler stürzte diese Boden und wurde leicht verletzt, ohne das eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich wurde. Personen, die Hinweise zum Aggressor machen können, melden sich bitte bei der Polizei in Emden.
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Stadt Leer: Vier Männer geraten aneinander – Reizgas bei Streit eingesetzt

POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden vom 17.05.2025
Körperliche Auseinandersetzung unter Verwendung von Reizgas ++ Holzstapel in Brand geraten ++ Fahren unter Alkoholeinfluss
Leer — Körperliche Auseinandersetzung unter Verwendung von Reizgas
Leer — Zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen vier männlichen Personen wurde die Polizei am gestrigen Nachmittag gegen 17:45 Uhr gerufen. Nach derzeitigen Erkenntnissen waren zwei Brüder aus Leer auf zwei weitere Brüder aus Weener in der Gaswerkstraße getroffen. Nach einer kurzen verbalen Kontaktaufnahme kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, wobei ein Reizgas eingesetzt worden sein soll. Die Auseinandersetzung verlagerte sich über den Hasenpfad in die Heisfelder Straße. Ein aufgefundenes Reizgas wurde bei einem der Beteiligten sichergestellt. Zwei Männer wurden bei der Auseinandersetzung leicht verletzt, davon wurde einer vorsorglich einem örtlichen Krankenhaus zugeführt. Die vier Männer, im Alter zwischen 17 und 37 Jahren, sind sich offenbar bekannt. Zeugen, die Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten sich bei der Polizei zu melden.
Rhauderfehn — Holzstapel in Brand geraten
Rhauderfehn — Einsatzkräfte der Feuerwehr und der Polizei wurden in der heutigen Nacht gegen 02:50 Uhr zu einem Einfamilienhaus im Neuen Weg gerufen. Der Hauseigentümer war außerhalb seines Hauses auf ein Feuer aufmerksam geworden, alarmierte umgehend die Feuerwehr und holte seine Familie aus dem Haus. Nach derzeitigen Erkenntnissen hatte ein Holzstapel, welcher an der Hauswand gelagert war, aus ungeklärter Ursache Feuer gefangen. Durch die Hitzeentwicklung wurde ein Fenster brandbeschädigt. Nach den Löscharbeiten konnte die Familie wieder in ihr Haus zurückkehren. Durch den Brand wurde niemand verletzt. Der Schaden wird auf eine mittlere, vierstellige Summe geschätzt.
Emden — Fahren unter Alkoholeinfluss
Emden — 1,1 Promille war das Ergebnis eines Atemalkoholtests eines 25-jährigen Mannes, der in der heutigen Nacht gegen 03:55 Uhr in der Petkumer Straße mit seinem Pkw durch die Polizei kontrolliert wurde. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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