Blaulicht
Richtig Protestieren — Hinweise der Versammlungsbehörden

Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Protestieren — aber richtig.
Hinweise der Versammlungsbehörden der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 26.01.2024
Versammlungen sind anzumelden / Spontandemonstrationen sind Ausnahmefälle
Viele Menschen gehen gerade auf die Straße. Wollen für oder gegen etwas demonstrieren. Doch was muss dabei beachtet werden? Polizei und Versammlungsbehörden möchten aufklären und auch aufgrund einiger Vorfälle in den vergangenen Wochen klarstellen, dass Spontandemos Ausnahmefälle sind und man sich nicht ohne weiteres auf diese Rechte berufen kann
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat die geschlossenen landwirtschaftlichen Proteste in der Aktionswoche vom 08.01.2024 — 15.01.2024 begleitet. Bereits in diesem Rahmen stellten wir fest, dass sich jenseits der großen und angemeldeten Versammlungsaktionen im landwirtschaftlichen Kontext auch kleinere, nicht angemeldete Versammlungslagen bildeten. Durch die Möglichkeiten, die das Niedersächsische Versammlungsrecht bietet, konnten wir diese Aktionen vor Ort unter den Schutz des Versammlungsrechtes stellen. So wurden jeweils Versammlungsleitende festgestellt und darüber hinaus beschränkende Verfügungen ausgesprochen. Diese Verfahrensweise hat im Zusammenschluss mit allen Teilnehmenden sehr gut funktioniert. Zunehmend stellen die Polizei und die Versammlungsbehörden aber nun fest, dass sich die Organisatoren verschiedener Proteste auf die Möglichkeiten der Spontanversammlung berufen. Und daher sehen wir die Notwendigkeit der Aufklärung, da Spontanversammlungen den Ausnahmefall darstellen und konkreten Voraussetzungen unterliegen.
Wie melde ich eine Demo an?
Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Die für die Anmeldung zuständige Versammlungsbehörde ist entweder die Kommune (z.B. die Stadt) oder der Landkreis, nicht aber die Polizei. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Anmelder, Polizei und ggf. weiteren beteiligte Stellen durchgeführt. Dort können dann alle Einzelheiten besprochen und die Notwendigkeit dieser erläutert werden. In Fällen, in denen kein Kooperationsgespräch stattfindet, wird die Anmeldung mit den beschränkenden Verfügungen nach Aktenlage schriftlich seitens der Versammlungsbehörde dem Anmeldenden zugestellt.
An dieser Stelle wird noch betont: Die Anmeldungen laufen nicht über die Polizei, sondern über die oben genannten Versammlungsbehörden.
Es gibt noch die weitere Begrifflichkeit der sogenannten Eilversammlung. Von dieser ist zu sprechen, wenn die Versammlung zwar geplant wurde, aber die 48-Stunden Anzeigefrist nicht mehr eingehalten werden kann. Hier handelt es sich um einen gesetzlichen Sonderfall. Dieser Fall tritt dann ein, wenn mit einer fristgerechten Anmeldung der Zweck der Versammlung entfallen würde. Im Falle einer Eilversammlung ist eine unverzügliche Anzeige bei der Versammlungsbehörde vorzunehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Bleibt die Anzeige einer Versammlung aus, ist nach aktueller Gesetzeslage die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Daher wird dringend um eine frühzeitige Anmeldung von Versammlungen bei den zuständigen Behörden gebeten.
Was ist eine Spontandemo?
Eine Spontanversammlung unterscheidet sich erheblich von den vorstehend erläuterten Begrifflichkeiten. Nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz liegt eine solche Versammlung dann vor, wenn die Bekanntgabe der Versammlung unmittelbar mit deren Beginn zusammenfällt. Dies Bedeutet: Personen treffen aufeinander und führen einen Missstand an und entwickeln in diesem Moment die Idee zur Durchführung einer umgehenden Versammlung. Beispiel: Auf einer Ratssitzung kommt es zu einem Beschluss. Die Besucher der Sitzung sind anderer Meinung und demonstrieren unmittelbar dagegen.
Eine Spontanversammlung ist aber nicht gegeben, wenn sich Personen zum Beispiel via WhatsApp oder per Telefon zu einem Überraschungseffekt verabreden und dann zeitgleich — also geplant- an einer Örtlichkeit als Versammlung erscheinen. Auch ist es keine Spontanversammlung, sich mit Fahrzeugen an einem Ort zu treffen, um dann “spontan” loszufahren.
Ebenso ist es nicht vorgesehen, einige Tage vorher eine Protestaktion anzukündigen und sich darauf zu berufen, diese Aktion zu Beginn als Spontanversammlung bei der Polizei anzuzeigen. Solche Protestaktionen bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Einhaltung der 48-Stunden-Meldefrist anzumelden.
Anmeldung hat Vorteile
Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern bringt viele Vorteile für den Anmelder, Verantwortliche, Teilnehmende und die gesamte Aktion mit sich. Die Bevölkerung wird so im Vorfeld über die Absichten informiert, verkehrslenkende Maßnahmen können ergriffen werden und der Schutz der Versammlung kann sichergestellt werden. Alleine die Abwehr von Gefahren, die sich zum Beispiel im Straßenverkehr ergeben können, kann durch eine Anzeige bestmöglich gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auf den Internetseiten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Landkreises Leer.
(Diese Meldung ist eine Kooperation der Pressestellen der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden)
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Blaulicht
Leer: Falsche Spendensammler entlarvt & Radfahrer nach Unfallflucht verletzt

POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 26.08.2025
Betrug durch Sammlung falscher Spendengelder ++ Verkehrsunfall zwischen Fahrradfahrern mit anschließender Unfallflucht — Zeugen gesucht
Leer — Betrug durch Sammlung falscher Spendengelder
Bereits am 22.08.2025 wurde die Polizei Leer darauf aufmerksam gemacht, dass sich zwei männliche Personen im Bereich des Multi Nord als taubstumm ausgeben würden und die Besucher zur Überlassung von Spendengeldern auffordern. Zeugen bezweifelten allerdings die dargestellte körperliche Beeinträchtigung. Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass das angetroffene Duo weder taubstumm war, noch körperliche Beeinträchtigungen vorlagen. Außerdem wurden zwei Schwerbehindertenausweise vorgezeigt, bei denen es sich offensichtlich um Fälschungen handelt. Zeugen, die weitere Angaben zum Sachverhalt machen können, melden sich bitte bei der Polizei.
Leer — Verkehrsunfall zwischen Fahrradfahrern mit anschließender Unfallflucht — Zeugen gesucht
Am gestrigen Montag, dem 25.08.2025, kam es in Leer, im Bereich der Plytenbergstraße, zu einem Verkehrsunfall zwischen Fahrradfahrern. Ein 26-jähriger männlicher Fahrer befuhr die Plytenbergstraße in Fahrtrichtung Blinke. Dabei wurde er von einem anderen, bislang unbekannten, Verkehrsteilnehmer erfasst, der ebenfalls mittels Fahrrades unterwegs war und den Radweg zwischen Westerende und der Plytenbergstraße nutzte, um in Richtung Stadtring zu fahren. Es kam zum Zusammenstoß, wobei der o.g. Geschädigte zu Fall kam. Der Unfallverursacher entfernte sich anschließend fluchtartig von der Unfallörtlichkeit. Beschrieben wird dieser als männlich, circa 22 Jahre alt, kräftig und 190 cm groß. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer, bei dem es sich augenscheinlich um einen Bekannten des Unfallverursachers handelte, bezeugte das Unfallgeschehen und entfernte sich ebenfalls mittels Fahrrades von der Örtlichkeit. Zeugen, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen können, setzen sich bitte mit der Polizei in Verbindung.
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Polizei bittet um Hinweise: Sachbeschädigung in Moormerland & Unfallflucht in Emden

POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 25.08.2025
Sachbeschädigung an PKW — Zeugen gesucht ++ Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort — Zeugen gesucht
Moormerland — Sachbeschädigung an PKW — Zeugen gesucht
Am Sonntagmorgen, dem 24.08.2025, ist es in der Kiefernstraße in Moormerland zu einer Sachbeschädigung eines abgeparkten PKWs gekommen. Der Geschädigte Fahrzeughalter hatte seinen schwarzen Audi an der Fahrbahn abgeparkt. Gegen 01:30 Uhr konnte er ein Knallgeräusch von der Parkörtlichkeit vernehmen. Im Anschluss wurde festgestellt, dass der Seitenspiegel seines Fahrzeugs beschädigt wurde. Zeigen, die zur Aufklärung der Tat beitragen können, wenden sich bitte an die Polizei.
Emden — Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort — Zeugen gesucht
Bereits am 20.08.2025 kam es gegen 13:40 Uhr in Emden, in der Straße Zum Lotsenhaus, zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Fahrradfahrer und einem PKW. Der männliche Unfallverursacher befuhr dabei mittels Fahrrades die Große Seeschleuse in Richtung Innenstadt und beschädigte beim Vorbeifahren das Fahrzeug eines entgegenkommenden Verkehrsbeteiligten. Der linke Außenspiegel des PKWs wurde dabei in Mitleidenschaft gezogen. Im Anschluss entfernte sich der Unfallverursacher auf dem Fahrrad von der Örtlichkeit, ohne eine Unfallaufnahme oder Schadensregulierung anzustreben. Der Fahrer soll mit einem Herrenfahrrad unbekannter Marke unterwegs gewesen sein. Des Weiteren soll er einen weiß-beigen Pullover angehabt haben. Zeugen, die das Unfallgeschehen beobachtet haben oder zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen können, melden sich bitte bei der Polizei.
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Polizei- & Feuerwehrmeldungen aus Ostfriesland: Borkum, Emden & Weener

POL-LER: Pressemeldung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Sonntag, den 24.08.2025
Sachbeschädigung — Zeugen gesucht ++ Ladendieb gestellt ++ Feuerwehr verhindert Wohnungsbrand
Borkum — Sachbeschädigung — Zeugen gesucht
Am Samstag befuhr ein 52-Jähriger die Strandstraße gegen 09:00 Uhr mit einem Lieferfahrzeug. Unvermittelt schlug ein bislang unbekannter Fußgänger gegen den LKW und beschädigte diesen dadurch. Dann entfernte er sich vom Ort. Der Täter konnte wie folgt beschrieben werden: männlich, 50 bis 60 Jahre alt, graue Haare (Halbglatze), 180 bis 185 cm groß. Der Mann soll eine hellblaue Jacke und eine graue, kurze Hose getragen haben. Zeugen werden um Kontaktaufnahme mit der Polizei auf Borkum gebeten.
Emden — Ladendieb gestellt
Am Samstag meldeten zwei jugendliche Zeugen gegen 18:45 Uhr einen flüchtigen Ladendieb. Der Täter sollte in einem Supermarkt zahlreiche Lebensmittel und Tabakwaren entwendet haben. Der 32-jährige Dieb konnte im Nahbereich des Supermarktes durch Polizeibeamte gestellt werden. Er hatte Diebesgut im Wert von rund 700,00 Euro bei sich. Der Täter wurde dann in Gewahrsam genommen.
Weener — Feuerwehr verhindert Wohnungsbrand
Am Sonntagmorgen rückten gegen 02:45 Uhr zahlreiche Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei in die Friesenstraße aus. Zuvor war ein Wohnungsbrand gemeldet worden. Letztendlich stellte sich heraus, dass es im Bereich der Küche zu einer Rauchentwicklung gekommen war. Die Lage konnte durch die Feuerwehr schnell unter Kontrolle gebracht werden. Die Hausbewohner blieben unverletzt. Es entstand ein geringer Sachschaden. Die Ermittlungen zur Ursache wurden aufgenommen.
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