Blaulicht
Richtig Protestieren — Hinweise der Versammlungsbehörden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Protestieren — aber richtig.
Hinweise der Versammlungsbehörden der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 26.01.2024
Versammlungen sind anzumelden / Spontandemonstrationen sind Ausnahmefälle
Viele Menschen gehen gerade auf die Straße. Wollen für oder gegen etwas demonstrieren. Doch was muss dabei beachtet werden? Polizei und Versammlungsbehörden möchten aufklären und auch aufgrund einiger Vorfälle in den vergangenen Wochen klarstellen, dass Spontandemos Ausnahmefälle sind und man sich nicht ohne weiteres auf diese Rechte berufen kann
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat die geschlossenen landwirtschaftlichen Proteste in der Aktionswoche vom 08.01.2024 — 15.01.2024 begleitet. Bereits in diesem Rahmen stellten wir fest, dass sich jenseits der großen und angemeldeten Versammlungsaktionen im landwirtschaftlichen Kontext auch kleinere, nicht angemeldete Versammlungslagen bildeten. Durch die Möglichkeiten, die das Niedersächsische Versammlungsrecht bietet, konnten wir diese Aktionen vor Ort unter den Schutz des Versammlungsrechtes stellen. So wurden jeweils Versammlungsleitende festgestellt und darüber hinaus beschränkende Verfügungen ausgesprochen. Diese Verfahrensweise hat im Zusammenschluss mit allen Teilnehmenden sehr gut funktioniert. Zunehmend stellen die Polizei und die Versammlungsbehörden aber nun fest, dass sich die Organisatoren verschiedener Proteste auf die Möglichkeiten der Spontanversammlung berufen. Und daher sehen wir die Notwendigkeit der Aufklärung, da Spontanversammlungen den Ausnahmefall darstellen und konkreten Voraussetzungen unterliegen.
Wie melde ich eine Demo an?
Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Die für die Anmeldung zuständige Versammlungsbehörde ist entweder die Kommune (z.B. die Stadt) oder der Landkreis, nicht aber die Polizei. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Anmelder, Polizei und ggf. weiteren beteiligte Stellen durchgeführt. Dort können dann alle Einzelheiten besprochen und die Notwendigkeit dieser erläutert werden. In Fällen, in denen kein Kooperationsgespräch stattfindet, wird die Anmeldung mit den beschränkenden Verfügungen nach Aktenlage schriftlich seitens der Versammlungsbehörde dem Anmeldenden zugestellt.
An dieser Stelle wird noch betont: Die Anmeldungen laufen nicht über die Polizei, sondern über die oben genannten Versammlungsbehörden.
Es gibt noch die weitere Begrifflichkeit der sogenannten Eilversammlung. Von dieser ist zu sprechen, wenn die Versammlung zwar geplant wurde, aber die 48-Stunden Anzeigefrist nicht mehr eingehalten werden kann. Hier handelt es sich um einen gesetzlichen Sonderfall. Dieser Fall tritt dann ein, wenn mit einer fristgerechten Anmeldung der Zweck der Versammlung entfallen würde. Im Falle einer Eilversammlung ist eine unverzügliche Anzeige bei der Versammlungsbehörde vorzunehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Bleibt die Anzeige einer Versammlung aus, ist nach aktueller Gesetzeslage die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Daher wird dringend um eine frühzeitige Anmeldung von Versammlungen bei den zuständigen Behörden gebeten.
Was ist eine Spontandemo?
Eine Spontanversammlung unterscheidet sich erheblich von den vorstehend erläuterten Begrifflichkeiten. Nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz liegt eine solche Versammlung dann vor, wenn die Bekanntgabe der Versammlung unmittelbar mit deren Beginn zusammenfällt. Dies Bedeutet: Personen treffen aufeinander und führen einen Missstand an und entwickeln in diesem Moment die Idee zur Durchführung einer umgehenden Versammlung. Beispiel: Auf einer Ratssitzung kommt es zu einem Beschluss. Die Besucher der Sitzung sind anderer Meinung und demonstrieren unmittelbar dagegen.
Eine Spontanversammlung ist aber nicht gegeben, wenn sich Personen zum Beispiel via WhatsApp oder per Telefon zu einem Überraschungseffekt verabreden und dann zeitgleich — also geplant- an einer Örtlichkeit als Versammlung erscheinen. Auch ist es keine Spontanversammlung, sich mit Fahrzeugen an einem Ort zu treffen, um dann “spontan” loszufahren.
Ebenso ist es nicht vorgesehen, einige Tage vorher eine Protestaktion anzukündigen und sich darauf zu berufen, diese Aktion zu Beginn als Spontanversammlung bei der Polizei anzuzeigen. Solche Protestaktionen bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Einhaltung der 48-Stunden-Meldefrist anzumelden.
Anmeldung hat Vorteile
Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern bringt viele Vorteile für den Anmelder, Verantwortliche, Teilnehmende und die gesamte Aktion mit sich. Die Bevölkerung wird so im Vorfeld über die Absichten informiert, verkehrslenkende Maßnahmen können ergriffen werden und der Schutz der Versammlung kann sichergestellt werden. Alleine die Abwehr von Gefahren, die sich zum Beispiel im Straßenverkehr ergeben können, kann durch eine Anzeige bestmöglich gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auf den Internetseiten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Landkreises Leer.
(Diese Meldung ist eine Kooperation der Pressestellen der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden)
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LeserECHO-Portal: Innovatives Eventmarketing für Ostfriesland und das nördliche Emsland

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Soziale Medien als Verknüpfungsmöglichkeit Das LeserECHO-Portal geht einen Schritt weiter, indem es Veranstaltungen über soziale Medien verknüpft. Die Beiträge können problemlos geteilt und über Facebookseiten sowie ‑gruppen gepostet werden. Diese offene Zugänglichkeit ermöglicht es Veranstaltern, eine breite Zielgruppe anzusprechen und ihre Events effektiv zu bewerben.
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Keine Leser-Ausschlüsse durch Abomodelle Die Abwesenheit von Bezahlschranken und Abomodellen im LeserECHO-Portal sorgt dafür, dass jeder Leser uneingeschränkt auf Veranstaltungsinformationen zugreifen kann. Diese Zugänglichkeit ist nicht nur für Leser, sondern auch für Veranstalter von großem Vorteil.
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Blaulicht
Einbruch, Hundeattacke und Unfall mit Verletzten
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 25.03.2026
Einbruch in Mehrparteienhaus ++ Hundeangriff ++ Beschädigung Schaufensterscheibe ++ Verkehrsunfall mit Verletzten
Rhauderfehn — Einbruch in Mehrparteienhaus
Im Zeitraum zwischen Montag, den 23.03.2026, 21:00 Uhr und Dienstag, den 24.03.2026, 08:30 Uhr, verschaffte sich ein Täter Zugang zu einem Mehrparteienhaus in der Rhauderwieke in Rhauderfehn. Hier entwendete er aus einer Räumlichkeit mehrere Gegenstände. Die Schadenshöhe ist noch unbekannt. Polizeikräfte nahmen den Sachverhalt auf und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein.
Emden — Hundeangriff
Am 18.03.2026 kam es gegen 17:00 Uhr zu einem Vorfall beim Friesenhügel in Emden. Im Rahmen eines Spazierganges eines 61-jährigen Mannes versuchte ein unbekannter Hund seinen kleineren Hund (Chihuahua) anzugreifen. Der Hundehalter des Chihuahuas versuchte seinen Hund zu schützen. In der Folge kam es zu einem Unglück, der Chihuahua stürzte auf den Boden. Vor Ort befand sich auch der Hundehalter des unbekannten Hundes. Aufgrund der Notsituation des Chihuahuas und der sofortig notwendigen Behandlung konnten Personalien nicht festgehalten werden. Der kleine Hund verstarb durch den Sturz. Die Polizei bittet den Hundehalter des größeren Hundes oder Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, Kontakt mit der Polizei in Emden aufzunehmen.
Leer — Beschädigung Schaufensterscheibe
Am Dienstagabend gegen 21:20 Uhr wurde der Polizei ein Vorfall in der Mühlenstraße in Leer gemeldet. Demnach versuchten unbekannte Personen in ein Juweliergeschäft einzudringen. Die Polizei konnte vor Ort Beschädigungen an der Verglasung des Objektes wahrnehmen. Personen konnten jedoch nicht mehr festgestellt werden. Die entstandene Schadenshöhe wird derzeit auf einen mittleren dreistelligen Betrag geschätzt.
Emden — Verkehrsunfall mit Verletzten
Am Mittwochmorgen kam es gegen 07:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich Am Fehntjer Tief / Wykhoffweg in Emden. Ein 34-jähriger Fahrer eines Pkw VW befuhr die Straße Am Fehntjer Tief in Richtung Wykhoffweg stadtauswärts. Zur gleichen Zeit fuhr ein 39-jähriger Fahrer eines Transporter Ford den Wykhoffweg in Richtung Am Fehntjer Tief, ebenfalls stadtauswärts. An der dortigen Kreuzung übersah der 34-Jährige den vorfahrtsberechtigten Transporter aufgrund der Witterungsverhältnisse, der von rechts kam und die Straße weiterhin in Richtung Wykhoffweg befahren wollte. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der VW-Fahrer wurde leicht verletzt und in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Die fünf Insassen des Transporters wurden nicht verletzt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten durch Abschleppunternehmen geborgen werden. Der entstandene Sachschaden wird derzeit auf 20.000,- EUR geschätzt.
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Tankstellen-Einbruch, Graffiti an Kirche, Brand und Randale
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 24.03.2026
Sachbeschädigung an Pkw und Fahrrad ++ Graffiti an Kirche ++ Auseinandersetzung ++ Rauchentwicklung in Gasthaus ++ Einbruch in Tankstelle ++ Vollbrand eines Gebäudes
Emden — Sachbeschädigung an Pkw und Fahrrad
Am Montagabend gegen 21:30 Uhr kommt es in den Straßen Katergang und Neutorstraße zu Sachbeschädigungen an einem Pkw Mitsubishi und an einem Fahrrad durch einen 28-jährigen Mann. Dieser hat aus bislang noch unbekannten Gründen im Katergang randaliert und hierbei Gegenstände umgestoßen und beschädigt. Der Mann wurde durch Polizeikräfte zur Polizeidienststelle in Emden gebracht und in Gewahrsam genommen. Die Hintergründe dieser Tat sollen in einem Ermittlungsverfahren aufgeklärt werden.
Emden — Graffiti an Kirche
Am Wochenende kam es in der Bollwerkstraße zu einer Sachbeschädigung an einer dortigen Kirche. Dies stellte ein 53-jähriger Zeuge am Sonntag gegen 10:00 Uhr fest. Derzeit noch unbekannte Täter beschädigten die Außenfassade mittels Farbe mit unterschiedlichen Schriftzügen. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Hinweisgeber dieser Tat werden gebeten, die Polizei in Emden zu kontaktieren.
Emden — Auseinandersetzung
Am Montag gab es einen Polizeieinsatz nahe eines Lebensmittelmarktes in der Neutorstraße in Emden. Hier kam es zwischen einem 36-jährigen Mann, einer 37-jährige Frau und einem derzeit noch unbekannten Mann zu einer Auseinandersetzung. Die Männer gerieten hierbei in ein Gerangel. Zu Verletzungen kam es nach ersten Erkenntnissen nicht. Der 36-Jährigen verhielt sich bei der Sachverhaltsaufnahme uneinsichtig und provokant Unbeteiligten gegenüber. Durch Polizeikräfte konnte eine Atemalkoholkonzentration von 2,61 Promille festgestellt werden. Die Polizei nahm den Mann in Gewahrsam. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Westoverledingen — Rauchentwicklung in Gasthaus
Im Zeitraum zwischen Sonntagabend und Montag, gegen 10:00 Uhr, drangen derzeit noch unbekannte Täter in ein Gasthaus in der Straße Fährpad in Westoverledingen ein. Polizeikräfte konnten bei der Sachverhaltsaufnahme vor Ort eine Rauchentwicklung im Gebäude feststellen. Die alarmierte Feuerwehr stellte fest, dass es zu keinem ausgedehnten Brandgeschehen gekommen sei, jedoch zu einer starken Rauchentwicklung. Das Gebäude wurde daraufhin durch die Feuerwehr gelüftet. Zu einem Schaden an Personen ist es nicht gekommen. Die entstandene Sachschadenshöhe wird derzeit auf einen unteren fünfstelligen Betrag geschätzt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts der Brandstiftung eingeleitet.
Emden — Einbruch in Tankstelle
In der Nacht zu Dienstag gegen 03:45 Uhr brachen derzeit noch unbekannte Täter in eine Tankstelle in der Petkumer Straße ein. Hier entwendeten sie diverse Gegenstände. Eine 32-jährige Zeugin sah den Vorfall und störte die Täter bei der Tatausführung. Die Täter flüchteten noch vor Eintreffen der Polizei in unbekannte Richtung. Die Gesamtschadenshöhe wird derzeit auf einen mittleren dreistelligen Betrag geschätzt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Hinweisgeber oder Zeugen werden gebeten, die Polizei in Emden zu kontaktieren.
Uplengen — Vollbrand eines Gebäudes
Am Dienstagmorgen gegen 04:35 Uhr meldete eine 56-jährige Frau einen Brand in der Straße Nordobenende in Uplengen. Aus bislang noch ungeklärter Ursache brach in einem Gebäude ein Feuer aus. Dortige Hausbewohner konnten das Haus bereits eigenständig verlassen. Ein 59-jähriger Mann verletzte sich bei Löschversuchen leicht und wurde in ein Krankenhaus verbracht. Bei Eintreffen der eingesetzten Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr wurde festgestellt, dass bereits ein großer Teil des Erdgeschosses in Vollbrand stand. Die Feuerwehr begann umgehend mit Löschmaßnahmen zur Eindämmung des Feuers. Ein Übergreifen der Flammen auf das gesamte Gebäude ließ sich jedoch nicht mehr verhindern, sodass das Objekt vollständig ausbrannte. Das Gebäude gilt als einsturzgefährdet. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird der Sachschaden auf einen mittleren sechsstelligen Betrag geschätzt. Das Objekt wurde polizeilich beschlagnahmt und die Ermittlungen zur Brandursache wurden aufgenommen.
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Blaulicht
Landkreis Leer — Angriff auf Polizei, Sachbeschädigung und Unfall
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 23.03.2026
Sachbeschädigung ++ Trunkenheitsfahrt, Widerstand und Festnahme ++ Verkehrsunfall
Jemgum — Sachbeschädigung
Zwischen Samstag, dem 21.03.2026, ca. 22:00 Uhr und Sonntag, dem 22.03.2026, ca. 06:00 Uhr beschädigten derzeit unbekannte Täter in der Holtgaster Straße in Jemgum Verkehrseinrichtungen. So wurden mehrere Leitpfosten entfernt und ein Verkehrszeichen zur Festlegung der Geschwindigkeit beschädigt. Wer Hinweise zu der Tat geben kann, nehme bitte Kontakt mit der Polizei in Jemgum oder Weener auf.
Rhauderfehn — Trunkenheitsfahrt, Widerstand und Festnahme
Am Sonntag kam es zwischen 19:15 Uhr und 20:30 Uhr zu einem Polizeieinsatz in der Rhauderwieke in Rhauderfehn. Bei einer dortigen Tankstelle kontrollierten Polizeikräfte einen 57-jährigen Mann, der sich dort mit einem schwarzen Pkw Nissan befand. Zuvor war der Mann im Straßenverkehr in Ostrhauderfehn aufgrund einer unsicheren Fahrweise aufgefallen. Bei der Kontrolle ergaben sich bei dem Mann Hinweise für eine Alkoholbeeinflussung. Der Fahrzeugführer verhielt sich während der Kontrolle unkooperativ. Er sperrte sich gegen die polizeilichen Maßnahmen und griff mehrere Polizeikräfte an. So versuchte er einen Polizeibeamten mit einem Kopfstoß zu treffen und zu beißen, nach einer Polizeibeamtin trat er. Weiterhin spuckte der Mann einen der Beamten an. Ein 25-jähriger Polizeibeamter wurde dabei leicht verletzt. Unter fortlaufenden Beleidigungen wurde der Mann fixiert und der Polizeidienststelle in Leer zugeführt. Dort wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Der Fahrzeugschlüssel und der Führerschein des 57-Jährigen wurden sichergestellt. Gegen den Mann lag zudem ein Haftbefehl vor. Er wurde festgenommen.
Westoverledingen — Verkehrsunfall
Am Sonntag, gegen 12:00 Uhr kam es in der Schulstraße, Kreuzung Grüne Straße in Westoverledingen zu einem Verkehrsunfall. Die 55-jährige Fahrzeugführerin eines Pkw Smart beabsichtigte aus der Schulstraße kommend die Grüne Straße in Fahrtrichtung Hustede zu überqueren. Dabei übersah sie den von links kommenden bevorrechtigten 52-jährigen Fahrzeugführer eines Pkw Opel, der die Grüne Straße in Fahrtrichtung Rajenstraße befuhr. Durch den Zusammenstoß beider Fahrzeuge entstand ein Sachschaden im unteren fünfstelligen Bereich. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und wurden durch Abschleppunternehmen geborgen. Die 55-Jährige verletzte sich durch den Unfall leicht und wurde medizinisch betreut.
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