Blaulicht
Richtig Protestieren — Hinweise der Versammlungsbehörden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Protestieren — aber richtig.
Hinweise der Versammlungsbehörden der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 26.01.2024
Versammlungen sind anzumelden / Spontandemonstrationen sind Ausnahmefälle
Viele Menschen gehen gerade auf die Straße. Wollen für oder gegen etwas demonstrieren. Doch was muss dabei beachtet werden? Polizei und Versammlungsbehörden möchten aufklären und auch aufgrund einiger Vorfälle in den vergangenen Wochen klarstellen, dass Spontandemos Ausnahmefälle sind und man sich nicht ohne weiteres auf diese Rechte berufen kann
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat die geschlossenen landwirtschaftlichen Proteste in der Aktionswoche vom 08.01.2024 — 15.01.2024 begleitet. Bereits in diesem Rahmen stellten wir fest, dass sich jenseits der großen und angemeldeten Versammlungsaktionen im landwirtschaftlichen Kontext auch kleinere, nicht angemeldete Versammlungslagen bildeten. Durch die Möglichkeiten, die das Niedersächsische Versammlungsrecht bietet, konnten wir diese Aktionen vor Ort unter den Schutz des Versammlungsrechtes stellen. So wurden jeweils Versammlungsleitende festgestellt und darüber hinaus beschränkende Verfügungen ausgesprochen. Diese Verfahrensweise hat im Zusammenschluss mit allen Teilnehmenden sehr gut funktioniert. Zunehmend stellen die Polizei und die Versammlungsbehörden aber nun fest, dass sich die Organisatoren verschiedener Proteste auf die Möglichkeiten der Spontanversammlung berufen. Und daher sehen wir die Notwendigkeit der Aufklärung, da Spontanversammlungen den Ausnahmefall darstellen und konkreten Voraussetzungen unterliegen.
Wie melde ich eine Demo an?
Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Die für die Anmeldung zuständige Versammlungsbehörde ist entweder die Kommune (z.B. die Stadt) oder der Landkreis, nicht aber die Polizei. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Anmelder, Polizei und ggf. weiteren beteiligte Stellen durchgeführt. Dort können dann alle Einzelheiten besprochen und die Notwendigkeit dieser erläutert werden. In Fällen, in denen kein Kooperationsgespräch stattfindet, wird die Anmeldung mit den beschränkenden Verfügungen nach Aktenlage schriftlich seitens der Versammlungsbehörde dem Anmeldenden zugestellt.
An dieser Stelle wird noch betont: Die Anmeldungen laufen nicht über die Polizei, sondern über die oben genannten Versammlungsbehörden.
Es gibt noch die weitere Begrifflichkeit der sogenannten Eilversammlung. Von dieser ist zu sprechen, wenn die Versammlung zwar geplant wurde, aber die 48-Stunden Anzeigefrist nicht mehr eingehalten werden kann. Hier handelt es sich um einen gesetzlichen Sonderfall. Dieser Fall tritt dann ein, wenn mit einer fristgerechten Anmeldung der Zweck der Versammlung entfallen würde. Im Falle einer Eilversammlung ist eine unverzügliche Anzeige bei der Versammlungsbehörde vorzunehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Bleibt die Anzeige einer Versammlung aus, ist nach aktueller Gesetzeslage die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Daher wird dringend um eine frühzeitige Anmeldung von Versammlungen bei den zuständigen Behörden gebeten.
Was ist eine Spontandemo?
Eine Spontanversammlung unterscheidet sich erheblich von den vorstehend erläuterten Begrifflichkeiten. Nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz liegt eine solche Versammlung dann vor, wenn die Bekanntgabe der Versammlung unmittelbar mit deren Beginn zusammenfällt. Dies Bedeutet: Personen treffen aufeinander und führen einen Missstand an und entwickeln in diesem Moment die Idee zur Durchführung einer umgehenden Versammlung. Beispiel: Auf einer Ratssitzung kommt es zu einem Beschluss. Die Besucher der Sitzung sind anderer Meinung und demonstrieren unmittelbar dagegen.
Eine Spontanversammlung ist aber nicht gegeben, wenn sich Personen zum Beispiel via WhatsApp oder per Telefon zu einem Überraschungseffekt verabreden und dann zeitgleich — also geplant- an einer Örtlichkeit als Versammlung erscheinen. Auch ist es keine Spontanversammlung, sich mit Fahrzeugen an einem Ort zu treffen, um dann “spontan” loszufahren.
Ebenso ist es nicht vorgesehen, einige Tage vorher eine Protestaktion anzukündigen und sich darauf zu berufen, diese Aktion zu Beginn als Spontanversammlung bei der Polizei anzuzeigen. Solche Protestaktionen bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Einhaltung der 48-Stunden-Meldefrist anzumelden.
Anmeldung hat Vorteile
Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern bringt viele Vorteile für den Anmelder, Verantwortliche, Teilnehmende und die gesamte Aktion mit sich. Die Bevölkerung wird so im Vorfeld über die Absichten informiert, verkehrslenkende Maßnahmen können ergriffen werden und der Schutz der Versammlung kann sichergestellt werden. Alleine die Abwehr von Gefahren, die sich zum Beispiel im Straßenverkehr ergeben können, kann durch eine Anzeige bestmöglich gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auf den Internetseiten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Landkreises Leer.
(Diese Meldung ist eine Kooperation der Pressestellen der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden)
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Blaulicht
Schwerer Unfall in Moormerland: Fußgänger lebensgefährlich verletzt
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 07.02.2026
Schwerer Verkehrsunfall in Moormerland
Moormerland- Am 07.02.26 befuhr ein 42-jähriger Moormerländer um 03:08 Uhr mit einem PKW die Kirchstraße (L 2) in Fahrtrichtung Moormerland, als ein 19-jähriger Fußgänger von links die Fahrbahn überquerte. Im Bereich der rechten Fahrbahnseite kam es in der Folge zum Zusammenstoß zwischen dem Fußgänger und dem PKW. Durch die Kollision wurde der ebenfalls aus Moormerland stammende Fußgänger lebensgefährlich verletzt und durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht. Der beschädigte PKW wurde beschlagnahmt und abgeschleppt. Die Klärung des genauen Unfallherganges ist nun Gegenstand der eingeleiteten Ermittlungen.
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Ostfriesland: Feuerwehreinsatz bei Schuppenbrand unter erschwerten Bedingungen
Schneller Feuerwehreinsatz verhindert Übergreifen der Flammen in Hinte
Hinte/Landkreis Aurich – Am Donnerstagabend, den 5. Februar, wurden die Feuerwehren Hinte und Groß Midlum sowie die IuK-Gruppe der Gemeinde Hinte um 19:49 Uhr zu einem Brandeinsatz in die Kanalstraße alarmiert. Gemeldet war ein Schuppenbrand, der die Einsatzkräfte unter schwierigen Bedingungen forderte.
Brand direkt am Wohnhaus
Aus bislang ungeklärter Ursache war in einem Schuppen, der unmittelbar an ein Wohnhaus angrenzt, ein Feuer ausgebrochen. Bei Ankunft der ersten Einsatzkräfte bestätigte sich die Lage. Um eine Ausbreitung des Brandes auf das angrenzende Wohngebäude zu verhindern, wurde umgehend ein Trupp unter Atemschutz zur direkten Brandbekämpfung eingesetzt.
Durch das schnelle Eingreifen konnte das Feuer rasch unter Kontrolle gebracht werden. Um ein erneutes Aufflammen sicher auszuschließen, räumten weitere Atemschutztrupps den Schuppen teilweise aus und löschten versteckte Glutnester gezielt ab. Parallel dazu schaltete der Energieversorger EWE den betroffenen Bereich stromlos.
Erschwerte Bedingungen durch Straßenglätte
Insgesamt waren rund 60 Einsatzkräfte der Feuerwehr sowie die Polizei und der Rettungsdienst vor Ort. Personen wurden bei dem Vorfall nicht verletzt. Erschwert wurde die Arbeit der Rettungskräfte vor allem durch die sehr glatten Straßenverhältnisse, die bereits bei der Anfahrt erhöhte Vorsicht erforderten.
Nach etwa zweieinhalb Stunden konnte der Einsatz erfolgreich beendet werden. Zur genauen Brandursache liegen aktuell keine Informationen vor; die Polizei hat die entsprechenden Ermittlungen aufgenommen.
Bericht: Florian Janssen (Pressesprecher Feuerwehr Gemeinde Hinte)
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Blaulicht
Polizeimeldungem: Unfallfluchten, Diebstahl und Kontrollflucht in der Region
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden vom 06.02.2026
Armbanduhr aus Pkw entwendet ++ Ohne Fahrerlaubnis unterwegs — Fahrzeugführerin entzieht sich der Verkehrskontrolle ++ Verkehrsunfallfluchten — Zeugen gesucht! ++ Verkehrsunfall zwischen Gelenkbus und Lkw
Leer — Armbanduhr aus Pkw entwendet
Leer — Nachdem ein bislang unbekannter Täter die Fensterscheibe eines Pkw Mercedes-Benz zerstörte, entwendete dieser eine Armbanduhr aus dem Fahrzeug. Die Tat ereignete sich im Zeitraum zwischen Mittwochabend und Donnerstagmittag. Der Mercedes-Benz stand zur Tatzeit auf dem Parkplatz der BBS I in der Straße “Blinke”. Hinweise nimmt die Polizei entgegen.
Moormerland — Ohne Fahrerlaubnis unterwegs — Fahrzeugführerin entzieht sich der Verkehrskontrolle
Moormerland — Am gestrigen Abend beabsichtigte die Polizei in der Theodor-Heuss-Straße einen Pkw zu kontrollieren. Anlass hierzu war eine defekte Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug. Die Fahrerin missachtete die Anhaltesignale der Beamten und setzte die Fahrt fort. Kurze Zeit später stoppte der Pkw Audi und die beiden Fahrzeuginsassen tauschten ihre Plätze. Nunmehr fanden die Beamten einen Mann auf dem Fahrersitz vor. Letztlich waren sowohl die 27-jährige Fahrzeugführerin und der 29-jährige Beifahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Gegen die Frau, die ursprünglich gefahren ist, wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Emden — Verkehrsunfallfluchten — Zeugen gesucht!
Emden — Die Polizei sucht Zeugen zu zwei Verkehrsunfällen, die sich bereits am letzten Dienstag ereignet haben. Ein Verkehrsunfall ereignete sich um 18:10 Uhr an der Kreuzung Boltentorstraße Ecke Jungfernbrückstraße. Ein blauer Pkw Skoda wartete verkehrsbedingt an der Lichtzeichenanlage in der Boltentorstraße in Fahrtrichtung Abdenastraße, als ein silberner oder weißer Pkw aus der Jungfernbrückstraße nach rechts in die Boltentorstraße abbog und den Skoda dabei touchierte. Vor und hinter dem Skoda sollen weitere Fahrzeuge verkehrsbedingt gewartet haben, die den Unfall gegebenenfalls bemerkt haben könnten.
Zuvor, gegen 17:04 Uhr, ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen einem Rettungswagen und einem weiteren Fahrzeug. Der Rettungswagen befuhr die Friedrich-Ebert-Straße in Fahrtrichtung Petkumer Straße und musste verkehrsbedingt anhalten. In diesem Moment soll dem Rettungswagen ein weißer Transporter oder Kastenwagen entgegengekommen sein und den Außenspiegel des Rettungswagens touchiert haben. In beiden Fällen setzten die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrt fort ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern. Zeugen oder Hinweisgeber werden daher gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Borkum — Verkehrsunfall zwischen Gelenkbus und Lkw
Borkum — Zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Gelenkbus und einem Lkw kam es am gestrigen Mittag gegen 12:45 Uhr auf der Reedestraße. Nach derzeitigen Erkenntnissen befuhr ein Gelenkbus die Reedestraße stadtauswärts und beabsichtige eine Bushaltestelle in Höhe des Störtebeker Weges anzufahren. Aufgrund winterglatter Fahrbahn verlor der Fahrzeugführer die Kontrolle über seinen Bus und rutsche in den Gegenverkehr. Hierbei kollidierte der Bus mit einem Lkw. An beiden Fahrzeugen entstand lediglich Sachschaden. Der Bus war zum Zeitpunkt des Unfalles unbesetzt.
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