Blaulicht

Rich­tig Pro­tes­tie­ren — Hin­wei­se der Versammlungsbehörden

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Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO

Pro­tes­tie­ren — aber richtig.

Hin­wei­se der Ver­samm­lungs­be­hör­den der Städ­te Leer und Emden, des LK Leer und der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 26.01.2024

 
 

 

Ver­samm­lun­gen sind anzu­mel­den / Spon­tan­de­mons­tra­tio­nen sind Ausnahmefälle

Vie­le Men­schen gehen gera­de auf die Stra­ße. Wol­len für oder gegen etwas demons­trie­ren. Doch was muss dabei beach­tet wer­den? Poli­zei und Ver­samm­lungs­be­hör­den möch­ten auf­klä­ren und auch auf­grund eini­ger Vor­fäl­le in den ver­gan­ge­nen Wochen klar­stel­len, dass Spon­tan­de­mos Aus­nah­me­fäl­le sind und man sich nicht ohne wei­te­res auf die­se Rech­te beru­fen kann

Die Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden hat die geschlos­se­nen land­wirt­schaft­li­chen Pro­tes­te in der Akti­ons­wo­che vom 08.01.2024 — 15.01.2024 beglei­tet. Bereits in die­sem Rah­men stell­ten wir fest, dass sich jen­seits der gro­ßen und ange­mel­de­ten Ver­samm­lungs­ak­tio­nen im land­wirt­schaft­li­chen Kon­text auch klei­ne­re, nicht ange­mel­de­te Ver­samm­lungs­la­gen bil­de­ten. Durch die Mög­lich­kei­ten, die das Nie­der­säch­si­sche Ver­samm­lungs­recht bie­tet, konn­ten wir die­se Aktio­nen vor Ort unter den Schutz des Ver­samm­lungs­rech­tes stel­len. So wur­den jeweils Ver­samm­lungs­lei­ten­de fest­ge­stellt und dar­über hin­aus beschrän­ken­de Ver­fü­gun­gen aus­ge­spro­chen. Die­se Ver­fah­rens­wei­se hat im Zusam­men­schluss mit allen Teil­neh­men­den sehr gut funk­tio­niert. Zuneh­mend stel­len die Poli­zei und die Ver­samm­lungs­be­hör­den aber nun fest, dass sich die Orga­ni­sa­to­ren ver­schie­de­ner Pro­tes­te auf die Mög­lich­kei­ten der Spon­tan­ver­samm­lung beru­fen. Und daher sehen wir die Not­wen­dig­keit der Auf­klä­rung, da Spon­tan­ver­samm­lun­gen den Aus­nah­me­fall dar­stel­len und kon­kre­ten Vor­aus­set­zun­gen unterliegen.

Wie mel­de ich eine Demo an?

Ver­samm­lun­gen unter frei­em Him­mel sind spä­tes­tens 48 Stun­den vor Bekannt­ga­be der Ver­samm­lung bei der zustän­di­gen Ver­samm­lungs­be­hör­de anzu­zei­gen. Die für die Anmel­dung zustän­di­ge Ver­samm­lungs­be­hör­de ist ent­we­der die Kom­mu­ne (z.B. die Stadt) oder der Land­kreis, nicht aber die Poli­zei. Nach erfolg­ter Anmel­dung wird ein Koope­ra­ti­ons­ge­spräch zwi­schen Ver­samm­lungs­be­hör­de, Anmel­der, Poli­zei und ggf. wei­te­ren betei­lig­te Stel­len durch­ge­führt. Dort kön­nen dann alle Ein­zel­hei­ten bespro­chen und die Not­wen­dig­keit die­ser erläu­tert wer­den. In Fäl­len, in denen kein Koope­ra­ti­ons­ge­spräch statt­fin­det, wird die Anmel­dung mit den beschrän­ken­den Ver­fü­gun­gen nach Akten­la­ge schrift­lich sei­tens der Ver­samm­lungs­be­hör­de dem Anmel­den­den zugestellt.

An die­ser Stel­le wird noch betont: Die Anmel­dun­gen lau­fen nicht über die Poli­zei, son­dern über die oben genann­ten Versammlungsbehörden.

Es gibt noch die wei­te­re Begriff­lich­keit der soge­nann­ten Eil­ver­samm­lung. Von die­ser ist zu spre­chen, wenn die Ver­samm­lung zwar geplant wur­de, aber die 48-Stun­den Anzei­ge­frist nicht mehr ein­ge­hal­ten wer­den kann. Hier han­delt es sich um einen gesetz­li­chen Son­der­fall. Die­ser Fall tritt dann ein, wenn mit einer frist­ge­rech­ten Anmel­dung der Zweck der Ver­samm­lung ent­fal­len wür­de. Im Fal­le einer Eil­ver­samm­lung ist eine unver­züg­li­che Anzei­ge bei der Ver­samm­lungs­be­hör­de vor­zu­neh­men, sobald die Mög­lich­keit dazu besteht. Bleibt die Anzei­ge einer Ver­samm­lung aus, ist nach aktu­el­ler Geset­zes­la­ge die Ein­lei­tung eines Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren vor­ge­se­hen. Daher wird drin­gend um eine früh­zei­ti­ge Anmel­dung von Ver­samm­lun­gen bei den zustän­di­gen Behör­den gebeten.

Was ist eine Spontandemo?

Eine Spon­tan­ver­samm­lung unter­schei­det sich erheb­lich von den vor­ste­hend erläu­ter­ten Begriff­lich­kei­ten. Nach dem Nie­der­säch­si­schen Ver­samm­lungs­ge­setz liegt eine sol­che Ver­samm­lung dann vor, wenn die Bekannt­ga­be der Ver­samm­lung unmit­tel­bar mit deren Beginn zusam­men­fällt. Dies Bedeu­tet: Per­so­nen tref­fen auf­ein­an­der und füh­ren einen Miss­stand an und ent­wi­ckeln in die­sem Moment die Idee zur Durch­füh­rung einer umge­hen­den Ver­samm­lung. Bei­spiel: Auf einer Rats­sit­zung kommt es zu einem Beschluss. Die Besu­cher der Sit­zung sind ande­rer Mei­nung und demons­trie­ren unmit­tel­bar dagegen.

Eine Spon­tan­ver­samm­lung ist aber nicht gege­ben, wenn sich Per­so­nen zum Bei­spiel via Whats­App oder per Tele­fon zu einem Über­ra­schungs­ef­fekt ver­ab­re­den und dann zeit­gleich — also geplant- an einer Ört­lich­keit als Ver­samm­lung erschei­nen. Auch ist es kei­ne Spon­tan­ver­samm­lung, sich mit Fahr­zeu­gen an einem Ort zu tref­fen, um dann “spon­tan” loszufahren.

Eben­so ist es nicht vor­ge­se­hen, eini­ge Tage vor­her eine Pro­test­ak­ti­on anzu­kün­di­gen und sich dar­auf zu beru­fen, die­se Akti­on zu Beginn als Spon­tan­ver­samm­lung bei der Poli­zei anzu­zei­gen. Sol­che Pro­test­ak­tio­nen bei der zustän­di­gen Ver­samm­lungs­be­hör­de unter Ein­hal­tung der 48-Stun­den-Mel­de­frist anzumelden.

Anmel­dung hat Vorteile

Die Anzei­ge einer Ver­samm­lung unter frei­em Him­mel ist nicht nur gesetz­lich vor­ge­se­hen, son­dern bringt vie­le Vor­tei­le für den Anmel­der, Ver­ant­wort­li­che, Teil­neh­men­de und die gesam­te Akti­on mit sich. Die Bevöl­ke­rung wird so im Vor­feld über die Absich­ten infor­miert, ver­kehrs­len­ken­de Maß­nah­men kön­nen ergrif­fen wer­den und der Schutz der Ver­samm­lung kann sicher­ge­stellt wer­den. Allei­ne die Abwehr von Gefah­ren, die sich zum Bei­spiel im Stra­ßen­ver­kehr erge­ben kön­nen, kann durch eine Anzei­ge best­mög­lich gewähr­leis­tet werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma erhal­ten sie auf den Inter­net­sei­ten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Land­krei­ses Leer.

(Die­se Mel­dung ist eine Koope­ra­ti­on der Pres­se­stel­len der Städ­te Leer und Emden, des LK Leer und der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden)


 

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Lese­r­ECHO-Por­tal: Inno­va­ti­ves Event­mar­ke­ting für Ost­fries­land und das nörd­li­che Emsland


In der dyna­mi­schen Ver­an­stal­tungs­welt von Ost­fries­land und dem nörd­li­chen Ems­land spielt das Lese­r­ECHO-Por­tal eine her­aus­ra­gen­de Rol­le als Rund­um-Ser­vice für Ver­an­stal­ter und Inter­es­sier­te. Die­ses inno­va­ti­ve Por­tal revo­lu­tio­niert das Event­mar­ke­ting durch einen ein­zig­ar­ti­gen Ansatz, der Inklu­si­vi­tät und digi­ta­le Ver­net­zung in den Mit­tel­punkt stellt. Im Gegen­satz zu her­kömm­li­chen Platt­for­men ver­zich­tet das Lese­r­ECHO-Por­tal auf Bezahl­schran­ken, um allen Lese­rin­nen und Lesern einen frei­en Zugang zu Ver­an­stal­tungs­in­for­ma­tio­nen zu ermög­li­chen. Doch dies ist nur der Anfang: Von der Ver­knüp­fung mit sozia­len Medi­en bis zur umfas­sen­den Unter­stüt­zung durch den Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet die­ses Por­tal einen brei­ten Ser­vice, der Ver­an­stal­tern und Teil­neh­mern glei­cher­ma­ßen zugu­te­kommt. Tau­chen Sie mit uns ein in die Welt des Lese­r­ECHO-Por­tals, in der Inno­va­ti­on und Viel­falt die Schlüs­sel­wör­ter für erfolg­rei­ches Event­mar­ke­ting sind.

 

Lese­r­ECHO-Por­tal: Umfas­sen­der Ser­vice für Ver­an­stal­tun­gen in Ost­fries­land und dem nörd­li­chen Emsland

  1. Ein­zig­ar­tig­keit des Lese­r­ECHO-Por­tals Das Lese­r­ECHO-Por­tal hebt sich durch sei­nen inno­va­ti­ven Ansatz im Mar­ke­ting für Ver­an­stal­tun­gen her­vor. Im Gegen­satz zu vie­len ande­ren Platt­for­men gibt es kei­ne Bezahl­schran­ken, was allen Lese­rin­nen und Lesern einen unein­ge­schränk­ten Zugang zu den Ver­an­stal­tungs­hin­wei­sen ermög­licht. Die­ser inklu­si­ve Ansatz macht das Por­tal beson­ders attrak­tiv für Veranstalter.

  2. Sozia­le Medi­en als Ver­knüp­fungs­mög­lich­keit Das Lese­r­ECHO-Por­tal geht einen Schritt wei­ter, indem es Ver­an­stal­tun­gen über sozia­le Medi­en ver­knüpft. Die Bei­trä­ge kön­nen pro­blem­los geteilt und über Face­book­sei­ten sowie ‑grup­pen gepos­tet wer­den. Die­se offe­ne Zugäng­lich­keit ermög­licht es Ver­an­stal­tern, eine brei­te Ziel­grup­pe anzu­spre­chen und ihre Events effek­tiv zu bewerben.

  3. Kei­ne Leser-Aus­schlüs­se durch Abo­mo­del­le Die Abwe­sen­heit von Bezahl­schran­ken und Abo­mo­del­len im Lese­r­ECHO-Por­tal sorgt dafür, dass jeder Leser unein­ge­schränkt auf Ver­an­stal­tungs­in­for­ma­tio­nen zugrei­fen kann. Die­se Zugäng­lich­keit ist nicht nur für Leser, son­dern auch für Ver­an­stal­ter von gro­ßem Vorteil.

  4. SEO-Opti­mie­rung für wie­der­keh­ren­de Ver­an­stal­tun­gen Durch zusätz­li­che SEO-Bei­trä­ge wer­den Ver­an­stal­tun­gen, die regel­mä­ßig statt­fin­den, bei Goog­le ver­an­kert. Dadurch steigt die orga­ni­sche Reich­wei­te, und die Events wer­den bei rele­van­ten Such­an­fra­gen pro­mi­nent angezeigt.

  5. Viel­fäl­ti­ge For­ma­te für Ver­an­stal­tungs-Con­tent Das Lese­r­ECHO-Por­tal ermög­licht eine brei­te Palet­te von Ver­an­stal­tungs-Con­tent, dar­un­ter Gewinn­spie­le für Kar­ten­ver­lo­sun­gen, Inte­gra­ti­on von Künst­ler­vi­de­os, Inter­views mit Ver­an­stal­tern, Mit­ar­bei­ter­ge­win­nung für Events und den Kar­ten­vor­ver­kauf. Die­se Viel­falt macht das Por­tal zu einer umfas­sen­den Res­sour­ce für Eventmarketing.

  6. Lese­r­ECHO-Ver­lag als star­ker Part­ner für Ver­an­stal­ter Der Lese­r­ECHO-Ver­lag, mit sei­ner Reich­wei­te von über 400 Aus­la­ge­stel­len in der Regi­on, ist ein star­ker Part­ner für Ver­an­stal­ter. Attrak­ti­ve Kom­bi­an­ge­bo­te, die Print, Online-Prä­senz, Gewinn­spie­le und Fly­er­ver­tei­lung umfas­sen, wer­den angeboten.

  7. Ver­teil­dienst für Ver­an­stal­ter Der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet einen Ver­teil­dienst für Ver­an­stal­ter an, um Fly­er und Infor­ma­tio­nen gezielt an poten­zi­el­le Teil­neh­mer zu ver­tei­len und die Sicht­bar­keit von Events zu maximieren.

  8. Inter­es­san­te Kom­bi­an­ge­bo­te für Ver­an­stal­tun­gen Die Kom­bi­an­ge­bo­te des Lese­r­ECHO-Ver­lags, ein­schließ­lich Print, Online-Prä­senz, Gewinn­spie­le und Fly­er­ver­tei­lung, bie­ten eine umfas­sen­de Lösung für Ver­an­stal­ter. Die­se Ange­bo­te ermög­li­chen eine effek­ti­ve und viel­sei­ti­ge Ver­mark­tung von Events in der Region.

Fazit: Das Lese­r­ECHO-Por­tal und der dazu­ge­hö­ri­ge Ver­lag bie­ten nicht nur einen ein­zig­ar­ti­gen Ansatz für Ver­an­stal­tungs­mar­ke­ting, son­dern auch umfas­sen­de Dienst­leis­tun­gen für Ver­an­stal­ter. Die Kom­bi­na­ti­on aus offe­ner Zugäng­lich­keit, viel­fäl­ti­gem Con­tent und brei­ter regio­na­ler Prä­senz macht das Lese­r­ECHO-Por­tal zu einer unschätz­ba­ren Res­sour­ce für erfolg­rei­che Ver­an­stal­tun­gen in Ost­fries­land und dem nörd­li­chen Emsland.

Blaulicht

Taschen­dieb­stahl in Leer – Poli­zei sucht Zeu­gen! Wei­te­re Meldungen.

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/ Emden für den 02.04.2025

 
 

Taschendiebstahl++Diebstahl von Kupferkabel++Verkehrsunfall mit leicht ver­letz­ter Person

Leer — Taschen­dieb­stahl im Lebensmittelgeschäft

Am 28.03.2025 kam es zwi­schen ca. 11 und 12 Uhr zu einem Taschen­dieb­stahl in einem Lebens­mit­tel­ge­schäft am Osse­weg in Leer. Bis­lang unbe­kann­te Täter­schaft ent­wen­de­te einer 84-jäh­ri­gen Geschä­dig­ten die Geld­bör­se, die sie in einer Umhän­ge­ta­sche am Kör­per trug. In der Geld­bör­se befand sich u.a. Bar­geld und eine Bank­kar­te, wel­che im Nach­hin­ein mehr­fach unbe­rech­tigt ein­ge­setzt wur­de. Zeu­gen, die Hin­wei­se zu Tat und/ oder Täter machen kön­nen, wer­den gebe­ten sich bei der Poli­zei zu melden.

Emden — Dieb­stahl von Kupferkabel

Im Zeit­raum zwi­schen dem 31.03.2025, 19:45 Uhr und dem 01.04.2025, ca. 08:10 Uhr, gelang­te bis­lang unbe­kann­te Täter­schaft auf nicht bekann­te Wei­se auf das Bau­stel­len­ge­län­de “Am Neu­en See­deich” und ent­wen­de­te ca. 400 Meter Kup­fer­ka­bel. Zeu­gen, die Hin­wei­se zu Tat und/ oder Täter machen kön­nen, mel­den sich bit­te bei der Polizei.

 


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Blaulicht

Dieb­stäh­le, Unfäl­le & Van­da­lis­mus – Poli­zei sucht Zeugen

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für Sams­tag, den 29.03.2025

 
 

Dieb­stahl aus Gara­ge ++ Kup­fer­ka­bel­dieb­stahl ++ Sach­be­schä­di­gung an KFZ ++ Ver­kehrs­un­fall mit Ver­letz­ten ++ Verkehrsunfallflucht 

Emden — Dieb­stahl aus Garage

In der Nacht von Don­ners­tag gegen 17:00 Uhr auf Frei­tag, 05:00 Uhr, kam es im Grau­pferds­weg zu einem Dieb­stahl aus einer Gara­ge. Ein bis­lang unbe­kann­ter Täter ver­schaff­te sich auf unbe­kann­te Wei­se Zutritt zu einer Gara­ge und ent­wen­de­te zwei Angel­ta­schen mit meh­re­ren dar­in befind­li­chen Angeln. Der ent­stan­de­ne Scha­den liegt im unte­ren vier­stel­li­gen Bereich. Die Poli­zei hat die Ermitt­lun­gen auf­ge­nom­men und bit­tet Zeu­gen, die ver­däch­ti­ge Beob­ach­tun­gen gemacht haben, sich unter 04921/8910 zu melden.

Emden — Kupferkabeldiebstahl

In der Nacht von Don­ners­tag auf Frei­tag zwi­schen 20:00 Uhr und 05:45 Uhr ver­schaff­te sich eine bis­lang unbe­kann­te Täter­schaft gewalt­sam Zugang zu einem Bau­stel­len­ge­län­de im Eis­ke­weg. Vom Gelän­de wur­den eine unbe­kann­te Men­ge Kup­fer­ka­bel sowie eine zuge­hö­ri­ge Kabel­trom­mel ent­wen­det. Die genaue Scha­dens­hö­he kann der­zeit noch nicht bezif­fert wer­den. Die Poli­zei hat die Ermitt­lun­gen auf­ge­nom­men und bit­tet Zeu­gen sich unter der Tele­fon­num­mer 04921/8910 zu melden.

Leer — Sach­be­schä­di­gung an KFZ

Am Frei­tag, den 28. März, zwi­schen 07:40 Uhr und 15:10 Uhr, beschä­dig­te eine bis­lang unbe­kann­te Täter­schaft einen auf dem rück­wär­ti­gen Park­platz der BBS II hin­ter den Werk­zeug­hal­len abge­stell­ten schwar­zen Opel Cor­sa mit OL-Kenn­zei­chen. Die lin­ke Fahr­zeug­sei­te im Heck­be­reich wur­de zer­kratzt, zudem wur­de der Heck­schei­ben­wi­scher abge­bro­chen. Die Poli­zei hat die Ermitt­lun­gen auf­ge­nom­men und bit­tet Zeu­gen, die Hin­wei­se zu der Tat oder ver­däch­ti­ge Beob­ach­tun­gen im Bereich der Blin­ke gemacht haben, sich unter der Tele­fon­num­mer 0491/976900 zu melden.

Leer — Ver­kehrs­un­fall mit Verletzten

Am Frei­tag­mor­gen, den 28. März, gegen 08:35 Uhr, kam es in Leer zu einem Ver­kehrs­un­fall mit drei leicht ver­letz­ten Per­so­nen. Ein 63-jäh­ri­ger Mann aus Große­fehn befuhr mit sei­nem blau­en VW Pas­sat die Chris­ti­ne-Char­lot­ten-Stra­ße in Rich­tung Groß­stra­ße. Beim Über­que­ren der Augus­ten­stra­ße miss­ach­te­te er die Vor­fahrt einer 56-jäh­ri­gen Frau aus Wee­ner, die mit ihrem roten VW Cad­dy aus Rich­tung Stadt­ring in Rich­tung Frie­sen­stra­ße unter­wegs war. Durch den Zusam­men­stoß wur­den die 56-jäh­ri­ge Fah­re­rin sowie ihre bei­den Mit­fah­rer, eine 22-jäh­ri­ge Frau und ein 56-jäh­ri­ger Mann — bei­de aus Wee­ner -, leicht ver­letzt und durch ein­ge­setz­te Ret­tungs­wa­gen vor Ort medi­zi­nisch ver­sorgt. Bei­de Fahr­zeu­ge waren nicht mehr fahr­be­reit und wur­den abge­schleppt. Am VW Pas­sat ent­stand augen­schein­lich ein wirt­schaft­li­cher Total­scha­den, der auf etwa 20.000 Euro geschätzt wird. Am VW Cad­dy ent­stand ein Scha­den in Höhe von ca. 2.000 Euro. Der Kreu­zungs­be­reich war für die Zeit der Ver­kehrs­un­fall­auf­nah­me teil­wei­se gesperrt.

Moorm­er­land — Verkehrsunfallflucht

Am Frei­tag­vor­mit­tag, den 28. März, kam es zwi­schen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr auf dem Gemein­schafts­park­platz einer Arzt­pra­xis an der Königs­stra­ße zu einer Ver­kehrs­un­fall­flucht. Ein dort gepark­ter grün-schwar­zer VW ID.3 mit Leera­ner Kenn­zei­chen wur­de ver­mut­lich beim Ran­gie­ren beschä­digt. Der oder die unbe­kann­te Unfallverursacher*in ent­fern­te sich anschlie­ßend von der Unfall­stel­le, ohne sich um die Scha­dens­re­gu­lie­rung zu küm­mern oder die Unfall­be­tei­li­gung bekannt zu geben. Die Poli­zei bit­tet Zeu­gen, die Hin­wei­se zum Unfall­ge­sche­hen geben kön­nen, sich bei der zustän­di­gen Poli­zei­dienst­stel­le in Moorm­er­land zu melden.


 

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Dun­kel­feld­stu­die des LKA Nie­der­sach­sen & aktu­el­le Polizeimeldungen

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/ Emden für den 28.03.2025

 
 

Dun­kel­feld­stu­die des LKA Niedersachsen++Gefährdung des Straßenverkehrs++Verkehrsunfallflucht++Diebstahl von E‑Zigaretten aus Auto­ma­ten und Sachbeschädigung

Hin­weis zur der­zeit durch­ge­führ­ten Dun­kel­feld­stu­die des Lan­des­kri­mi­nal­am­tes Niedersachsen:

Die Poli­zei weist dar­auf hin, dass aktu­ell eine Dun­kel­feld­stu­die in Form einer schrift­li­chen Befra­gung zu Sicher­heit und Kri­mi­na­li­tät in Nie­der­sach­sen durch das Lan­des­kri­mi­nal­amt Nie­der­sach­sen durch­ge­führt wird.

Hier­bei bekom­men ins­ge­samt 40.000 zufäl­lig aus­ge­wähl­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger eine schrift­li­che Bit­te um Teil­nah­me an der Stu­die. Alle Per­so­nen erhal­ten ins­ge­samt drei Schrei­ben: Eine Ankün­di­gung der Befra­gung, eini­ge Tage spä­ter die Befra­gungs­un­ter­la­gen (mit bei­gefüg­tem fran­kier­ten Rück­um­schlag) und anschlie­ßend ein Dank-/ Erinnerungsschreiben.

Die Teil­nah­me an der Befra­gung ist frei­wil­lig und anonym. Der Zeit­raum der Befra­gung beläuft sich auf fünf Wochen.

Infor­ma­tio­nen hier­zu unter: https://www.lka.polizei-nds.de

Rhau­der­fehn — Gefähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs durch Alkohol

Am 27.03.2025, gegen 10:30 Uhr, wur­de der Poli­zei durch Zeu­gen ein Auto­fah­rer gemel­det, der durch eine auf­fäl­li­ge Fahr­wei­se auf­fiel. Der 41-jäh­ri­ge Fah­rer konn­te ange­trof­fen und kon­trol­liert wer­den. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 2,98 Pro­mil­le. Sein Füh­rer­schein wur­de beschlagnahmt.

Ost­rhau­der­fehn — Verkehrsunfallflucht

Am 27.03.2025, gegen 14:30 Uhr, kam es zu einem Ver­kehrs­un­fall zwi­schen einem Trans­por­ter und einem Pkw. Der unbe­kann­te Fah­rer eines Trans­por­ters befuhr die Haupt­stra­ße in Ost­rhau­der­fehn in Rich­tung Ida­fehn. In Höhe der Haus­num­mer 35 öff­ne­te sich wäh­rend der Fahrt die hin­te­re, rech­te Heck­tür. Hier­bei wur­de der am rech­ten Stra­ßen­rand in einer Park­bucht abge­park­te Pkw der 56-jäh­ri­gen Geschä­dig­ten beschä­digt. Der Unfall­ver­ur­sa­cher ent­fern­te sich von der Unfall­stel­le ohne scha­dens­re­gu­lie­ren­de Maß­nah­men ein­zu­lei­ten. Zeu­gen, die Anga­ben zum Unfall und/ oder dem Trans­por­ter machen kön­nen, mel­den sich bit­te bei der Polizei.

Emden — Dieb­stahl von E‑Zigaretten aus einem Auto­ma­ten und Sachbeschädigung

Am 18.03.2025, gegen 11:30 Uhr, tra­ten und schlu­gen zwei bis­lang unbe­kann­te Täter gegen einen Ver­kaufs­au­to­ma­ten am Delft, so dass die dar­in befind­li­chen E‑Zigaretten her­aus­fie­len. Anschlie­ßend ent­nah­men sie die Ware ohne die­se zu bezah­len. Die Wand im Bereich des Auto­ma­ten wur­de hier­bei eben­falls beschä­digt. Wer Hin­wei­se zu Tat und/ oder Täter machen kann, mel­det sich bit­te bei der Polizei.


 

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Bera­tun­gen des Senio­ren- und Pfle­ge­stütz­punk­tes – Ter­mi­ne im April Der Senio­ren- und Pfle­ge­stütz­punkt des Land­krei­ses Leer bie­tet auch im April wie­der...

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Atom­müll-End­la­ger­plä­ne unter Bour­tan­ge? Kri­ti­sche Stel­lung­nah­me vom BBU

BBU: End­la­ger­stand­ort im Salz­ge­stein unter der his­to­ri­schen Fes­tung Bour­tan­ge? Foto Ingo Ton­sor @LeserECHO.de Atom­müll-End­la­ger in Bour­tan­ge? BBU kri­ti­siert End­la­ger-Such­ver­fah­ren in...

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Grü­ne Zukunft für Leer: Kli­ma­re­si­li­en­te Stadt­bäu­me gepflanzt

Das Foto zeigt (von links) Cin­dy Grätz, Claus-Peter Horst und Jens Lüning sowie Jonas Hin­richs, Jes­si­ca Zim­mer­mann und Micha­el Dekker....

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Gar­ten­träu­me ver­wirk­li­chen – Stil­vol­le Akzen­te mit Decobyjo

Gar­ten­träu­me ent­de­cken – Inspi­ra­ti­on im Schau­gar­ten von Decobyjo Ein Gar­ten ist weit mehr als nur ein grü­nes Fleck­chen Erde –...

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Leer: Angriff mit Mes­ser auf Poli­zis­ten – Ankla­ge wegen ver­such­ten Tot­schlags erhoben

Ver­such­tes Tötungs­de­likt in Leer: Ermitt­lun­gen abge­schlos­sen – Ankla­ge erhoben Leer/Aurich – Die Staats­an­walt­schaft Aurich hat die Ermitt­lun­gen zum ver­such­ten Tötungs­de­likt...

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Voll­sper­rung der Orts­durch­fahrt Bin­gum vom 10. bis 15. April

Voll­sper­rung der Orts­durch­fahrt Bin­gum – Stra­ßen­bau­ar­bei­ten vom 10. bis 15. April Bin­gum – Auf­grund not­wen­di­ger Stra­ßen­bau­ar­bei­ten wird die Orts­durch­fahrt Bin­gum zwi­schen...

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Erfolg­reich in Deutsch­land: Wie nie­der­län­di­sche Unter­neh­men mit SEO durchstarten Die Digi­ta­li­sie­rung macht es für Unter­neh­men immer ein­fa­cher, über Län­der­gren­zen hin­weg...

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Kyber­ne­tik: Die Wis­sen­schaft der Steue­rungs- und Rege­lungs­me­cha­nis­men in kom­ple­xen Systemen Kyber­ne­tik ist eine fas­zi­nie­ren­de inter­dis­zi­pli­nä­re Wis­sen­schaft, die sich mit Steue­rungs-...

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Sicht­bar­keit ist Umsatz: Wie der Lese­r­ECHO-Ver­lag Ihr Unter­neh­men mit geziel­tem Online-Mar­ke­ting in die ers­te Rei­he katapultiert

Im heu­ti­gen digi­ta­len Zeit­al­ter ist die Goo­g­le­su­che das vir­tu­el­le Äqui­va­lent zum Super­markt­re­gal. Wie im Super­markt gilt auch im Online-Mar­ke­ting: Wer...

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Wes­t­ov­er­le­din­gen för­dert grü­ne Ener­gie: Zuschüs­se für Bal­kon­kraft­wer­ke jetzt beantragen

Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen för­dert Bal­kon­kraft­wer­ke mit 45.000 Euro Die Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen hat einen wich­ti­gen Schritt unter­nom­men, um die Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien...

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Mey­er: „Solar­pa­ket gibt Schub für Aus­bau der Erneuerbaren“

BUNDESKABINETT BESCHLIESST ERLEICHTERUNGEN FÜR BAU UND BETRIEB VON SOLARANLAGE Für Pri­vat­leu­te und gewerb­li­che Betrei­ber soll der Bau und Betrieb von...

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Solar­pa­ket 1: Gesetz­ent­wurf ermög­licht rück­wärts­lau­fen­de Zäh­ler und beschleu­nigt Anmel­dung von PV-Kleinanlagen

  Solar­pa­ket I: Neue Maß­nah­men für einen beschleu­nig­ten Photovoltaik-Ausbau Im Rah­men des Solar­pa­kets 1 gibt es posi­ti­ve Ände­run­gen für Ver­brau­cher,...

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Nie­der­sach­sen treibt sei­ne Pho­to­vol­ta­ikof­fen­si­ve vor­an: Ver­trags­ab­schluss über rund 355.000 qm

Nie­der­sach­sen treibt sei­ne Pho­to­vol­ta­ikof­fen­si­ve vor­an: Ver­trags­ab­schluss über rund 355.000 qm Dach­flä­chen im Nord­wes­ten von Niedersachsen Nie­der­sach­sen und die ener­ci­ty AG...

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Bun­des­netz­agen­tur warnt vor man­gel­haf­ten Solar­wech­sel­rich­tern für Balkonanlagen

Die Bun­desetz­agen­tur warnt vor mög­li­chen Gefah­ren bei unzu­läs­si­gen Wech­sel­rich­tern für Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen im sta­tio­nä­ren und im Online­han­del. Die Bun­des­netz­agen­tur hat ver­schie­de­ne...