Blaulicht
Störung der Totenruhe, Missbrauch von Notrufen weitere Meldungen
POL-LER: Nachtrag zur Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 04.06.2024
Störung der Totenruhe
Moormerland — Störung der Totenruhe
In der Zeit vom 03.06.2024, 17;45 Uhr bis zum 04.06.2024, 12:00 Uhr kam es auf dem Friedhof am Kapellenweg zu Vorkommnissen an einem Grab. Unbekannte Täter entwendeten zwei Engel von einer Grabstelle, um diese auf einem anderen Grab einfach wieder abzustellen. Die Polizei Moormerland hat sich der Sachlage angenommen und festgestellt, dass dort noch weitere Gegenstände einfach hingelegt wurde, ohne dass diese den Eindruck einer gezielten Gabe oder Schmückung erweckten. Da die dort abgelegten Gegenstände nach bisherigen Erkenntnissen wohl zu anderen Grabstellen gehören könnten, werden Betroffene, die Andenken auf ihren zu pflegenden Stellen vermissen, gebeten, die Dienststelle in Moormerland zu kontaktieren.
Ermittlungen nach Hundebiss — Missbrauch von Notrufen ‑Drifter auf Parkplatz
Emden — Ermittlungen nach Hundebiss
Am 27.05.2024 kam es gegen 16:05 Uhr auf der Constantiastraße zu einem Vorfall, bei welchem ein 20-jähriger Mann mit Wohnsitz in Emden von einem Hund gebissen wurde. Der junge Mann schilderte, dass er auf dem Heimweg an einer Frau vorbeigelaufen sei, die einen dunkelbraunen und ca. 40 cm hohen Hund mit sich führte. Als er den Hund und seine Besitzerin passierte, riss das Tier sich los und biss den Mann in den rechten Arm. Er habe die Hundehalterin, eine ca. 60 Jahre alte Frau mit weißen Haaren und Brille, angesprochen, die ihn aber nach seiner Meinung nach nicht richtig verstanden hatte und sich dann ohne Lösung der Situation mit dem Hund entfernte. Der 20-jährige blieb mit einer Bisswunde am Arm und Schäden an der Kleidung zurück. Die Polizei Emden bittet mögliche Zeugen, die sachdienlich Hinweise zur Sache oder der Hundehalterin machen können, die Emder Dienststelle zu kontaktieren.
Leer — Missbrauch von Notrufen
Die bundesweiten Notrufe sind nur dann zu nutzen, wenn auch ein entsprechender Notfall vorliegt. Dazu gehören Unfälle, Brände, Gefahren-und Bedrohungslagen oder akute, sowie nicht einschätzbare Situationen, die das umgehende Eingreifen und die Hilfe von Rettungskräften, Feuerwehr oder Polizei erfordern. Der Notruf ist nicht dafür gedacht, eine Anzeige zu erstatten oder Hinweise zu geben und schon gar nicht dafür, eine Situation mit einem oder einer Ex-Partner oder Partnerin zu klären. Einen 44-jährigen Leeraner interessierten die Vorgaben nicht, als er am 03.06.2024 in der Zeit von 20:30 Uhr bis 22:28 Uhr insgesamt 13-mal den Notruf wählte und seine persönlichen Befindlichkeiten dort äußern wollte. Um 22:25 Uhr suchten Einsatzkräfte der Polizei Leer die Anschrift des Anrufers auf, um ihn dazu zu verlassen, die Anrufe zu unterlassen und nahmen die Angaben des 44-jährigen in einem Bericht auf. Er wurde gebeten, wenn auch am Folgetag noch ein tatsächlicher Anzeigegrund vorliegen würde, die Dienststelle zur Klärung seiner Angelegenheiten aufzusuchen. Anstatt dem Rat der Einsatzkräfte zu folgen, zeigte sich der Mann mehr als uneinsichtig und beleidigte diese in unflätiger Form. Da alle Ratschläge fehlschlugen, wurden das für die Anrufe genutzte Mobiltelefon des Mannes aus gefahrenabwehrenden Gründen vorläufig sichergestellt und bis zum Morgen des 04.06.2024 polizeilich verwahrt. Der 44-jährige muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Missbrauch von Notrufen und Beleidigung verantworten. Das Strafmaß für den Missbrauch von Notrufen liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Weener — Drifter auf Parkplatz
Nach bisherigen Erkenntnissen kam es am 27.05.2024 in der Zeit von 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes an der Mühlenstraße zu einem Vorfall, bei welchem ein derzeit noch unbekannter Fahrzeugführer mit seinem Pkw über die dortige gepflasterte Fläche driftete und ordentlich Reifenabrieb hinterließ. Dem verantwortlichen Mitarbeiter wurde bekannt, dass der Vorfall wohl von einem Kunden gefilmt worden sei. Daher wird der Zeuge, der Aufnahmen von der übermäßigen und nicht vorgesehenen Nutzung des Parkplatzes gemacht hat, gebeten, die Dienststelle in Weener zu kontaktieren.
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Blaulicht
Sicher ins neue Jahr: So vermeiden Sie Unfälle an Silvester!
Sicherheit an Silvester: Feuerwehr und Brandkasse warnen vor unterschätzten Gefahren
Ostfriesland. Wenn um Mitternacht das neue Jahr begrüßt wird, verwandelt sich der Himmel über Ostfriesland in ein buntes Lichtermeer. Doch die Freude an der Pyrotechnik hat oft eine Schattenseite: Schwere Augenverletzungen, Verbrennungen, Hörschäden oder sogar abgetrennte Finger sind jedes Jahr traurige Bilanz der Silvesternacht. Damit es gar nicht erst so weit kommt, geben der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse wichtige Sicherheitstipps.
„Kein Vergnügen ohne Vorsicht“
Friedhelm Tannen (Präsident) und Rainer Nagel (Sprecher) vom Feuerwehrverband sowie Signe Foetzki und Tammo Keck von der Brandkasse appellieren gemeinsam an die Vernunft der Bürger: „Bei allem Vergnügen bitten wir Sie, regionale Beschränkungen zu beachten und die Gefahren nicht zu unterschätzen.“ Oft führen Leichtsinn oder unsachgemäßer Umgang zu schweren Unfällen.
Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit Feuerwerk:
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Zulassung prüfen: Nur Feuerwerk mit offizieller CE-Kennzeichnung und BAM-Zulassung kaufen. Finger weg von Billigimporten oder selbst gebastelten Böllern!
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Standsicherheit: Raketen niemals aus der Hand zünden. Nutzen Sie standsichere Rohre oder leere Flaschen in einem Getränkekasten.
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Abstand halten: Zünden Sie Feuerwerk nur im Freien und halten Sie großen Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden.
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Blindgänger liegen lassen: Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, niemals erneut entzünden oder aufheben.
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Kein Feuerwerk in Kinderhände: Auch „Jugendfeuerwerk“ sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwendet werden. Bewahren Sie Böller für Kinder unerreichbar auf.
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Alkoholisierte Personen: Wer getrunken hat, sollte die Finger vom Feuerzeug lassen.
Schutz für Haus, Hof und Tiere
Nicht nur Menschen sind gefährdet. Brennbare Materialien auf Balkonen oder Terrassen sollten vor Silvester weggeräumt werden. Türen und Fenster müssen geschlossen bleiben (auch nicht auf Kipp!), damit keine verirrten Raketen ins Haus gelangen können.
Besonderes Augenmerk gilt den Tieren: „Denken Sie daran, dass Tiere ein viel sensibleres Gehör haben als wir“, betont Signe Foetzki. Haustiere sollten in der Silvesternacht im Haus bleiben, um Panikreaktionen zu vermeiden.
Einsatzkräfte unterstützen, nicht behindern
Für die Feuerwehren ist Silvester eine Zeit extremer Anspannung. Rainer Nagel berichtet von gefährlichen Erfahrungen: „Leider wurden Einsatzkräfte und Fahrzeuge schon mit Pyrotechnik beschossen. Bitte behindern Sie unsere Arbeit nicht!“ Er rät zudem, Löschmittel wie Gartenschläuche oder Feuerlöscher bereitzuhalten. Im Ernstfall gilt: Notruf 112 wählen.
Versicherungsschutz: Wer zahlt bei Schäden?
Trotz aller Vorsicht können Schäden entstehen. Hier greifen verschiedene Versicherungen:
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Hausratversicherung: Ersetzt Schäden an Möbeln und Einrichtung durch Feuer.
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Wohngebäudeversicherung: Zuständig für Schäden am Gebäude selbst.
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Haftpflichtversicherung: Zahlt, wenn Gäste oder Kinder Schäden an fremdem Eigentum verursachen.
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Teilkasko: Springt ein, wenn Autos durch Raketen in Brand geraten.
„Silvesterunfälle können leider bis zur Invalidität führen“, gibt Tammo Keck zu bedenken. Hier hilft eine private Unfallversicherung – doch Vorsicht bleibt der beste Schutz.
Friedhelm Tannen, Rainer Nagel, Signe Foetzki und Tammo Keck sind sich einig:
Anzeige„Wir wollen nicht als Bedenkenträger, Spaßverderber oder Besserwisser auftreten. Wir wünschen uns nur, dass das neue Jahr gut und vor allem gesund für alle Bürgerinnen und Bürger startet!“
Blaulicht
Zoll zieht sieben Tonnen gefährliche Pyrotechnik aus dem Verkehr
Beitragsbild: KI-Bild
Gefahr zum Jahreswechsel: Zoll warnt vor illegalem Feuerwerk – Über 7 Tonnen sichergestellt
Der Countdown für Silvester läuft, und die Vorfreude auf das bunte Spektakel am Himmel steigt. Doch das Hauptzollamt Oldenburg (HZA) spricht kurz vor dem Jahreswechsel eine dringende Warnung aus: Finger weg von Feuerwerk ohne gültige Zulassung! Besonders Pyrotechnik aus dem Ausland oder dubiosen Online-Shops kann lebensgefährlich sein.
Die Zahlen des Zolls sind alarmierend: Allein im Jahr 2024 stellten die Beamten bei Kontrollen und in Paketsendungen über sieben Tonnen gefährliche und nicht konforme Pyrotechnik sicher.
Unberechenbare Gefahr für Gesundheit und Leben
Viele Böller, die in Nachbarländern oder im Internet angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Jens Kloppmann, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, warnt eindringlich: „Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar. Ihre Nutzung kann zu schwersten Verbrennungen, Verätzungen oder im schlimmsten Fall zum Verlust von Gliedmaßen und des Augenlichts führen.“
Das CE-Zeichen ist Pflicht
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verkauft und gezündet werden, die offiziell getestet wurden. Das wichtigste Erkennungsmerkmal ist das CE-Zeichen.
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Vorsicht: Der Zoll weist darauf hin, dass Zulassungszeichen im Ausland oft gefälscht werden. Wer versucht, nicht zugelassenes Feuerwerk einzuführen, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz strafbar.
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Konsequenz: Illegale Pyrotechnik wird bei Kontrollen konsequent beschlagnahmt, zusätzlich drohen Strafverfahren.
Tipps für einen sicheren Start ins neue Jahr
Um sicher zu feiern, empfiehlt der Zoll, Feuerwerkskörper nur im seriösen Fachhandel vor Ort zu kaufen, wo die Herkunft klar nachvollziehbar ist. Für spezielle Kategorien von Feuerwerk ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Überwachung dieser Vorschriften erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Zoll, den Landesbehörden und der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM).
Wer sich unsicher ist, findet detaillierte Informationen zur Kategorisierung und den geltenden Bestimmungen auf den Internetseiten der BAM oder unter www.zoll.de.
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Blaulicht
Schwerer Hausbrand und Unfallflucht in der Region
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Montag, d. 29.12.2025
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ++ Brand eines Wohngebäudes
Emden — Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Emden — In der Zeit von 01:30 Uhr bis 11:30 Uhr beschädigte ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer am vergangenen Sonntag einen auf einem Parkplatz in der Gorch-Fock-Straße geparkten Pkw Skoda. Durch den Zusammenstoß entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich. Der Verursacher entfernte sich, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Zeugen oder Hinweisgeber werden um Kontaktaufnahme gebeten.
Moormerland — Brand eines Wohngebäudes
Moormerland — Am Montagmorgen gegen 07:50 Uhr rückten Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr in die Freiligrathstraße zum Brand eines Wohngebäudes. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte war das Einfamilienhaus bereits stark durch das Feuer beschädigt. Der alleinige Hausbewohner konnte eigenständig aus dem Haus entkommen. Er erlitt leichte Verletzungen und wurde durch den Rettungsdienst in ein örtliches Krankenhaus verbracht. Der entstandene Sachschaden liegt der ersten Einschätzung nach im sechsstelligen Bereich. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
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