Blaulicht
Störung der Totenruhe, Missbrauch von Notrufen weitere Meldungen
POL-LER: Nachtrag zur Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 04.06.2024
Störung der Totenruhe
Moormerland — Störung der Totenruhe
In der Zeit vom 03.06.2024, 17;45 Uhr bis zum 04.06.2024, 12:00 Uhr kam es auf dem Friedhof am Kapellenweg zu Vorkommnissen an einem Grab. Unbekannte Täter entwendeten zwei Engel von einer Grabstelle, um diese auf einem anderen Grab einfach wieder abzustellen. Die Polizei Moormerland hat sich der Sachlage angenommen und festgestellt, dass dort noch weitere Gegenstände einfach hingelegt wurde, ohne dass diese den Eindruck einer gezielten Gabe oder Schmückung erweckten. Da die dort abgelegten Gegenstände nach bisherigen Erkenntnissen wohl zu anderen Grabstellen gehören könnten, werden Betroffene, die Andenken auf ihren zu pflegenden Stellen vermissen, gebeten, die Dienststelle in Moormerland zu kontaktieren.
Ermittlungen nach Hundebiss — Missbrauch von Notrufen ‑Drifter auf Parkplatz
Emden — Ermittlungen nach Hundebiss
Am 27.05.2024 kam es gegen 16:05 Uhr auf der Constantiastraße zu einem Vorfall, bei welchem ein 20-jähriger Mann mit Wohnsitz in Emden von einem Hund gebissen wurde. Der junge Mann schilderte, dass er auf dem Heimweg an einer Frau vorbeigelaufen sei, die einen dunkelbraunen und ca. 40 cm hohen Hund mit sich führte. Als er den Hund und seine Besitzerin passierte, riss das Tier sich los und biss den Mann in den rechten Arm. Er habe die Hundehalterin, eine ca. 60 Jahre alte Frau mit weißen Haaren und Brille, angesprochen, die ihn aber nach seiner Meinung nach nicht richtig verstanden hatte und sich dann ohne Lösung der Situation mit dem Hund entfernte. Der 20-jährige blieb mit einer Bisswunde am Arm und Schäden an der Kleidung zurück. Die Polizei Emden bittet mögliche Zeugen, die sachdienlich Hinweise zur Sache oder der Hundehalterin machen können, die Emder Dienststelle zu kontaktieren.
Leer — Missbrauch von Notrufen
Die bundesweiten Notrufe sind nur dann zu nutzen, wenn auch ein entsprechender Notfall vorliegt. Dazu gehören Unfälle, Brände, Gefahren-und Bedrohungslagen oder akute, sowie nicht einschätzbare Situationen, die das umgehende Eingreifen und die Hilfe von Rettungskräften, Feuerwehr oder Polizei erfordern. Der Notruf ist nicht dafür gedacht, eine Anzeige zu erstatten oder Hinweise zu geben und schon gar nicht dafür, eine Situation mit einem oder einer Ex-Partner oder Partnerin zu klären. Einen 44-jährigen Leeraner interessierten die Vorgaben nicht, als er am 03.06.2024 in der Zeit von 20:30 Uhr bis 22:28 Uhr insgesamt 13-mal den Notruf wählte und seine persönlichen Befindlichkeiten dort äußern wollte. Um 22:25 Uhr suchten Einsatzkräfte der Polizei Leer die Anschrift des Anrufers auf, um ihn dazu zu verlassen, die Anrufe zu unterlassen und nahmen die Angaben des 44-jährigen in einem Bericht auf. Er wurde gebeten, wenn auch am Folgetag noch ein tatsächlicher Anzeigegrund vorliegen würde, die Dienststelle zur Klärung seiner Angelegenheiten aufzusuchen. Anstatt dem Rat der Einsatzkräfte zu folgen, zeigte sich der Mann mehr als uneinsichtig und beleidigte diese in unflätiger Form. Da alle Ratschläge fehlschlugen, wurden das für die Anrufe genutzte Mobiltelefon des Mannes aus gefahrenabwehrenden Gründen vorläufig sichergestellt und bis zum Morgen des 04.06.2024 polizeilich verwahrt. Der 44-jährige muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Missbrauch von Notrufen und Beleidigung verantworten. Das Strafmaß für den Missbrauch von Notrufen liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Weener — Drifter auf Parkplatz
Nach bisherigen Erkenntnissen kam es am 27.05.2024 in der Zeit von 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes an der Mühlenstraße zu einem Vorfall, bei welchem ein derzeit noch unbekannter Fahrzeugführer mit seinem Pkw über die dortige gepflasterte Fläche driftete und ordentlich Reifenabrieb hinterließ. Dem verantwortlichen Mitarbeiter wurde bekannt, dass der Vorfall wohl von einem Kunden gefilmt worden sei. Daher wird der Zeuge, der Aufnahmen von der übermäßigen und nicht vorgesehenen Nutzung des Parkplatzes gemacht hat, gebeten, die Dienststelle in Weener zu kontaktieren.
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Blaulicht
Grenzkontrollen zwischen Deutschland und den Niederlanden: Bundespolizei meldet 3.293 unerlaubte Einreisen
Grenzkontrollen zwischen Niedersachsen und den Niederlanden: Bundespolizei zieht Bilanz
Seit September 2024 wurden an der deutsch-niederländischen Grenze in Niedersachsen mehr als 3.200 unerlaubte Einreisen festgestellt – 2.144 Personen zurückgewiesen
Bad Bentheim/Hannover – Die Bundespolizei hat eine Bilanz der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze in Niedersachsen veröffentlicht. Seit dem 16. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei den grenzüberschreitenden Verkehr an den deutschen Landgrenzen. Für den Bereich zwischen Niedersachsen und den Niederlanden ist die Bundespolizeidirektion Hannover zuständig.
Im Zeitraum vom 16. September 2024 bis einschließlich 30. September 2026 wurden im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim insgesamt 3.293 unerlaubte Einreisen einschließlich Versuchen festgestellt.
Darüber hinaus wurden 2.144 einreiseverhindernde Maßnahmen beziehungsweise Zurückweisungen vollzogen. Die Bundespolizei nahm außerdem 134 Schleuser fest. Bei 149 Personen wurde eine Wiedereinreisesperre festgestellt.
814 offene Haftbefehle vollstreckt
Die Kontrollen führten auch zu zahlreichen Fahndungstreffern. Insgesamt konnten 814 offene Haftbefehle vollstreckt werden.
Darüber hinaus wurden 96 Personen aus dem links‑, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum im Rahmen der Fahndung festgestellt.
Entwicklung seit Mai 2025
Für den Zeitraum vom 8. Mai 2025 bis einschließlich 30. September 2026 weist die Bundespolizei folgende Zahlen aus:
- 2.142 unerlaubte Einreisen einschließlich Versuchen nach dem Aufenthaltsgesetz
- 1.381 vollzogene einreiseverhindernde Maßnahmen beziehungsweise Zurückweisungen
- darunter 5 Zurückweisungen gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz
- 12 Personen aus vulnerablen Gruppen mit Asylgesuch
- 89 festgenommene Schleuser
- 85 Personen mit Wiedereinreisesperre
- 514 Feststellungen von Personen mit offenen Haftbefehlen
- 76 Personen aus dem links‑, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum als Fahndungstreffer
Die Zahlen ab Mai 2025 stehen im Zusammenhang mit einer Änderung der Kontrollmaßnahmen an den deutschen Binnengrenzen.
Kontrollen seit September 2024
Die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen wurden auf Anordnung des damaligen Bundesministeriums des Innern zum 16. September 2024 an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen eingeführt und werden weiterhin fortgesetzt.
Seit dem 7. Mai 2025 erfolgen die Kontrollen auf Weisung des Bundesministers des Innern zusätzlich unter Anwendung der Regelungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Asylgesetz.
Diese Regelungen ermöglichen es der Grenzbehörde, Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise zu verweigern beziehungsweise nach erfolgter Einreise eine Zurückschiebung in den sicheren Drittstaat anzuordnen. In Deutschland gelten derzeit unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union als sichere Drittstaaten.
Gleichzeitig weist die Bundespolizei darauf hin, dass erkennbar vulnerable Personen weiterhin an zuständige Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden können. Dazu zählen beispielsweise Frauen mit Kleinkindern, hochschwangere Frauen oder sichtbar schwer erkrankte Menschen.
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Bundespolizei kontrolliert rund um die Uhr
Der Grenzschutz gehört zu den dauerhaften Kernaufgaben der Bundespolizei. Die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen werden deshalb weiterhin umgesetzt.
Wenn es die Einsatzlage erfordert, werden die zuständigen Dienststellen der Bundespolizei durch Unterstützungskräfte verstärkt. Dazu gehören insbesondere Kräfte der Direktion Bundesbereitschaftspolizei.
Die Bundespolizei prüft nach eigenen Angaben fortlaufend, ob eine temporäre Verstärkung der eingesetzten Kräfte erforderlich ist. Zu konkreten Einsatzstärken macht die Behörde aus einsatztaktischen Gründen weiterhin keine Angaben.
Kontrollen flexibel und auch in Zivil
Die Kontrollen an den deutschen Schengenbinnengrenzen erfolgen lageangepasst sowie zeitlich und örtlich flexibel. Die Bundespolizei setzt dabei sowohl uniformierte als auch zivile Kräfte ein.
Die Maßnahmen finden zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie rund um die Uhr statt. Dass an einem Grenzübergang augenscheinlich keine uniformierten Einsatzkräfte zu sehen sind, bedeutet daher laut Bundespolizei nicht zwangsläufig, dass dort keine Kräfte präsent sind.
Die Maßnahmen werden weiterhin eng mit den Polizeien der angrenzenden Staaten, den Polizeien der Bundesländer sowie dem Zoll abgestimmt.
Für die deutsch-niederländische Grenze in Niedersachsen bedeutet die Bilanz: Seit Beginn der vorübergehend wiedereingeführten Kontrollen wurden zahlreiche unerlaubte Einreisen festgestellt und Einreisen verhindert. Gleichzeitig führten die Kontrollen zu zahlreichen weiteren Fahndungstreffern, darunter festgestellte Schleuser, Personen mit Wiedereinreisesperren und Menschen mit offenen Haftbefehlen.
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Sachbeschädigung, Unfallflucht und Lotto-Betrug auf Borkum – hoher Sachschaden
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 08.10.2026
Sachbeschädigung++Unfallflucht++Betrug im Rahmen eines angeblichen Lotto-Abonnements++Unfall mit hohem Sachschaden
Borkum — Sachbeschädigung
Zwischen dem 05.10.2026 gegen 12:30 Uhr und dem 06.10.2026 gegen 7:15 Uhr beschädigte eine bislang noch unbekannte Täterschaft auf unbekannte Art und Weise eine Fensterscheibe einer Gastronomie in der Reedestraße auf Borkum. Darüber hinaus wurden mehrere rohe Eier gegen das Gebäude geworfen. Es entstand ein Sachschaden im unteren dreistelligen Bereich. Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder weitere sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Borkum — Unfallflucht
In der Zeit vom 08.09.26 bis 07.10.2026 ca. 11:30 Uhr kam es zu einem Vorfall, bei welchem ein unbekannter Verkehrsteilnehmer vermutlich mit einem LKW eine Steinmauer an der Deichstraße in Höhe der Einmündung zur Wuldegapstraße beschädigte. Nach ersten Erkenntnissen und der Schadenslage vor Ort, könnte der Schaden bei einem Rangiermanöver entstanden sein. Der Verursacher entfernte sich nach dem Vorfall von der Unfallstelle, ohne seine Pflichten zur Schadensregulierung nachzukommen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, die Borkumer Polizei zu benachrichtigen.
Borkum — Betrug im Rahmen eines angeblichen Lotto-Abonnements
Am 07.10.2026 wurde bei der Polizei Borkum angezeigt, dass es im Rahmen eines angeblichen Lotto-Abonnements zu einem versuchten Betrug gekommen sei. Die 70-jährige Geschädigte zeigte an, dass sie von einem vorgeblichen Anwaltsbüro schriftlich per Post kontaktiert worden sei. In diesem Schreiben wurde ihr vorgehalten, dass sie ein angebliches Monatsabo zu einem dreistelligen Beitrag für eine Lottoteilnahme abgeschlossen hätte. Daraus sein nun eine Forderung in Höhe eines mittleren vierstelligen Betrages entstanden, zu dessen Begleichung sie nun aufgefordert wurde. Da die Frau niemals ein solches Abonnement abgeschlossen hatte und auch in dem Schreiben keine weiteren Hinweise oder Informationen erkennbar waren, entschloss sich die Dame zu einer Anzeige bei der Polizei. Im Rahmen der ersten Ermittlungen wurde bekannt, dass es sich bei dem im Brief genannten Lottounternehmen um eine nicht existente Firma handelt, welche bereits häufiger im Rahmen solcher Betrugsversuche in Erscheinung getreten ist. Die Polizei weist daher daraufhin, dass schriftliche Zahlungsaufforderungen immer gründlich geprüft werden müssen. Oftmals werden auch die Adressen von real existierenden Anwaltskanzleien missbräuchlich für diese Betrugsmaschen verwendet. Daher sollten niemals ungeprüft Zahlungen veranlasst werden.
Emden — Unfall mit hohem Sachschaden
Am 07.10.2026 kam es gegen 10:30 Uhr im Einmündungsbereich zwischen der Ringstraße und der Cirksenastraße zu einem Zusammenstoß zwischen zwei Pkw. Ein 64-jährige Frau aus Emden befuhr mit ihrem Pkw die Cirksenastraße in Fahrtrichtung Ringstraße und hatte die Absicht im Einmündungsbereich nach links auf die Ringstraße abzubiegen. Ein 30-jähriger Mann aus Ihlow befuhr mit seinem Pkw die Ringstraße in Fahrtrichtung Große Straße und wollte sich im dortigen Einmündungsbereich kurz vor der Lichtzeichenanlage zur Großen Straße im Kreuzungsbereich auf die Linksabbiegerspur einordnen. Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß der Fahrzeuge, wobei ein hoher Sachschaden im fünfstelligen Bereich entstand. Verletzt wurde nach ersten Erkenntnissen niemand. Mögliche Zeugen des Unfalls werden gebeten, ihre Beobachtungen der Polizei in Emden mitzuteilen.
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Radfahrerin stürzt nach Ausweichmanöver – drei Leichtverletzte bei Unfall in Ostrhauderfehn
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 07.10.2026
Leer — Fahrradfahrerin verhindert Zusammenstoß
Am 06.10.2026 befuhr eine 30-jährige Fahrradfahrerin gegen 7:50 Uhr den Radweg der Hauptstraße in Leer in Richtung Bremer Straße. Zur gleichen Zeit war ein 32-jähriger PKW-Fahrer auf der Hauptstraße in gleicher Richtung unterwegs. Als er nach rechts auf ein Tankstellengelände abbog, übersah er die Radfahrerin.
Um eine Kollision zu vermeiden, musste die Radfahrerin so stark abbremsen, dass sie stürzte. Dabei erlitt sie leichte Verletzungen. Darüber hinaus entstand ein Sachschaden am Fahrrad.
Ostrhauderfehn — PKW kollidieren
Am 06.10.2026 befuhr ein 21-jähriger Fahrer eines Audi A5 gegen 13:30 Uhr die Haydnstraße in Ostrhauderfehn. Als er nach links in die 1. Südwieke abbog, übersah er einen von links kommenden 77-jährigen Fahrer eines Mercedes-Benz E 200. Es kam zu einer Kollision.
Durch die Wucht des Zusammenstoßes wurde der Mercedes in einen Skoda Fabia geschleudert, in dem sich am Steuer eine 43-Jährige befand. Bei dem Unfall verletzten sich der 77-jährige Mercedes-Fahrer, seine 74-jährige Mitfahrerin und die 43-jährige Skoda-Fahrerin leicht.
Rettungswagen brachten die Verletzten in umliegende Krankenhäuser. Darüber hinaus entstanden an allen PKW Sachschäden im insgesamt mittleren fünfstelligen Bereich. Die Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
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