Allgemein
Streit und angebrannte Pizza sorgten für Polizei- und Feuerwehreinsatz, Geld aus Wohnung gestohlen — weitere Meldungen
Leer — Streit und angebrannte Pizza sorgten für Polizei- und Feuerwehreinsatz
In der Leeraner Mühlenstraße kam es am 11.08.22 gegen 14.15 Uhr zu einem Polizei- und Feuerwehreinsatz. Aufgrund von Rauchentwicklung und einer Schlägerei wurden die Einsatzkräfte zu einem Lokal gerufen. Vor Ort stellte sich heraus, dass es zu Körperverletzungen von mehreren sich kennenden Personen gekommen war. Nach aktuellen Ermittlungen hatten drei männliche Personen die Örtlichkeit aufgesucht und auf einen 17-jährigen Bekannten aus Leer eingeschlagen. Zudem bedrohten sie ihn mit einem Messer. Im Rahmen der darauffolgenden Rangelei wurden auch ein 10-Jähriger und ein 31-Jähriger verletzt. Die drei verletzten Personen wurden vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Ersten Erkenntnissen zufolge wurde zeitgleich eine Pizza im Ofen nicht rechtzeitig herausgenommen, die in Folge dessen anbrannte und für starke Rauchentwicklung sorgte. Die Polizei ermittelt.
Leer — Geld aus Wohnung gestohlen
Unter dem Vorwand, eine Messingkanne zu verkaufen, konnte sich ein Mann Zutritt in die Wohnung eines 62-jährigen Leeraners verschaffen. Dies nutzte der Mann, um eine Geldbörse mit Bargeld und persönlichen Dokumenten zu entwenden. Anschließend wurden mit der gestohlenen Bankkarte 1.000 Euro abgehoben. Die Polizei geht Hinweisen zum Tatverdächtigen nach und ermittelt. Es wird empfohlen, keine fremden Menschen in die Wohnung hineinzulassen.
Weener — Betrugsversuch: Falsches Elster-Portal
Ein 54-jähriger Mann aus Weener wurde in den vergangenen Tagen Opfer eines Betrugsversuchs. Demnach öffnete er vor wenigen Tagen die Webseite des angeblichen “Elsterportals” für Steuerangelegenheiten. Er scannte einen QR-Code mit seinem Smartphone, um die mobile Elsterapp herunterzuladen. Beim Installieren gab er auch seine Kreditkartennummer an. Es wurde seither bereits mehrfach erfolglos von unbekannten Tätern versucht, die Kreditkarte zu missbrauchen. Die Karte wurde gesperrt. Offensichtlich handelte es sich bei der Internetseite um einen Fake. Das offizielle Elsterportal ist unter der Webseite www.elster.de abrufbar. Auf dieser Internetseite wird zudem auf gefälschte E‑Mails hingewiesen. Betrüger versenden Mails im Namen der Elster, des Finanzamtes oder des Bundeszentralamtes für Steuern, heißt es. Darin wird der Empfänger aufgefordert, einen Steuerbescheid oder eine Rechnung im Anhang zu öffnen. Die Elster weist darauf hin, dass nur Benachrichtigungen, nicht aber Steuerdaten oder Rechnungen im E‑Mail-Anhang verschickt werden. Daher der Hinweis: Anhänge und Links sollten in keinem Fall geöffnet werden. Außerdem sollten keine Steuernummern, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern und ähnliche vertrauliche Informationen per Mail verschickt werden.
Moormerland — Radarkontrolle: Mit 98 km/h in 50er-Zone geblitzt
Wie die Polizeidirektion Osnabrück mitteilte, kommt es in dieser Woche vermehrt zu Geschwindigkeitskontrollen. Am 11.08.22 führte die Polizei in Leer an der Timmeler Straße, Ecke Molkereistraße, in Moormerland eine Kontrolle durch, um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu messen. An dieser Stelle außerhalb geschlossener Ortschaft sind 50 km/h erlaubt. Der Fokus lag in dieser Kontrolle auf klar erhöhte Geschwindigkeiten. In der Zeit zwischen 13.50 und 15.30 Uhr konnten 11 Geschwindigkeitsverstöße im Bußgeldbereich festgestellt werden. Tagesschnellster zur Messzeit war eine Person, die mit einer Geschwindigkeit von 98 km/h geblitzt wurde. Laut Bußgeldkatalog zieht dies ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot nach sich.
Borkum — Seehunde ins Wasser gescheucht
Zeugen meldeten am 10. und 11.08.22 in der Mittags- beziehungsweise Nachmittagszeit mehrere Vorfälle, in denen sich Personen Seehunde auf einer Seehundbank näherten und diese ins Wasser scheuchten. Bei den Beschuldigten handelte es sich um einen 26-Jährigen aus Göttingen, einem 24-Jährigen aus Osnabrück und einem 45-jährigen Niederländer. Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet. Seehunde in ihrer Ruhe zu stören und ins Wasser zu scheuchen ist verboten.
Leer — Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Am 11.08.22 zwischen 6.30 und 22.30 Uhr wurde ein grauer Renault Clio auf einem Parkplatz in der Georgstraße, Nahe Ausfahrt Zollhaus, beschädigt. Vermutlich verursachte ein Fahrzeugfahrer beim Befahren der angrenzenden Parklücke den Renault. Die linke Fahrzeugseite wurde erheblich beschädigt. Der Verursacher entfernte sich, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Die verursachende Person sowie Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
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Allgemein
Neue Technik schützt Ledabrücke in Leer vor Überlastung
Hightech-Schutz für die Ledabrücke: Neue Wiege-Systeme kommen Ende Mai
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 bei Leer bekommt einen digitalen Schutzschild. Damit das in die Jahre gekommene Bauwerk bis zur Fertigstellung des Neubaus stabil bleibt, rüstet die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich) technisch auf. Das Ziel: Fahrzeugen über 7,5 Tonnen konsequent den Riegel vorzuschieben.
Intelligente Scanner warnen vor der Auffahrt
Das neue Schutzkonzept setzt auf Prävention. Schon bevor schwere Lkw die Brücke erreichen, werden sie von einer modernen Scan-Anlage erfasst. Drei Scanner und Displays – verteilt im Südring, in der Papenburger Straße und in Folmhusen – checken die herannahenden Fahrzeuge. Wer zu schwer ist, erhält direkt einen Hinweis auf dem Display und wird gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. So sollen unnötige Belastungen für die Brücke gar nicht erst entstehen.
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„Weigh-in-Motion“: Wiegen während der Fahrt
Unmittelbar vor der Brücke wird es ernst: Eine Gewichtsmessanlage (Weigh-in-Motion) misst das tatsächliche Gewicht sowie die Achslasten, während die Fahrzeuge darüberrollen. Das System arbeitet absolut datenschutzkonform und dient dazu, Verstöße gegen die Gewichtsbeschränkung lückenlos zu erfassen. Diese Daten helfen dabei, über weitere Schutzmaßnahmen für die Brücke zu entscheiden.
Termine und Verkehrsbehinderungen
Für den Einbau der Technik sind im Mai kurzzeitige Einschränkungen und halbseitige Sperrungen erforderlich:
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Nachtarbeiten an der B 70 (nördliche Ledabrücke):
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In den Nächten vom 19. auf den 20. Mai sowie vom 20. auf den 21. Mai.
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Jeweils von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampel.
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Arbeiten am Südring:
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Am 19. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Verkehrsführung über eine mobile Absperrtafel (keine Ampel).
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Kreuzungsbereich B 70 / B 438 (Folmhusen):
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Am 20. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampelanlage.
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Direkt nach dem Einbau geht das System in Betrieb, um die Ledabrücke als wichtige Verkehrsader für PKW und leichte Fahrzeuge so lange wie möglich zu erhalten.
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Allgemein
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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