News
Tarifrunde Lufthansa: ver.di ruft zu Warnstreik auf


Die Situation an den Flughäfen in Deutschland ist derzeit an vielen Tagen unerträglich – für die Beschäftigten und die Passagiere. Doch die Beschäftigten sind nicht für die langen Wartezeiten, gestrichene oder verpasste Flüge und vermisstes Gepäck verantwortlich. Ganz im Gegenteil: Die nach zwei Jahren Pandemie samt massiven Stellenabbaus verbliebenen Bodenverkehrsdienste und Sicherheitskräfte geben täglich ihr Bestes, um den Flugverkehr aufrecht zu erhalten. Doch den Beschäftigten geht die Luft aus. Vor allem weil ihre Arbeitgeber kaum etwas tun, um ihre Lage zu verbessern. In den laufenden Tarifverhandlungen mit der Lufthansa ruft ver.di daher die Lufthansa-Bodenbeschäftigten am Mittwoch, dem 27. Juli 2022, zu einem ganztägigen Warnstreik an allen Lufthansa-Standorten (Frankfurt/Main, Düsseldorf, Köln, Hamburg, München, Berlin und weiteren) auf. Der Warnstreik beginnt am Mittwoch ab 3:45 Uhr und endet Donnerstagfrüh, dem 28. Juli, um 6 Uhr.
ver.di verhandelt aktuell für die rund 20.000 Beschäftigten u.a. bei der Lufthansa AG Boden, Lufthansa Technik, Lufthansa Systems, Lufthansa Technik Logistik Services (LTLS), Lufthansa Cargo und der Lufthansa Service Gesellschaft (LSG) sowie LEOS (Lufthansa Engineering and Operational Services GmbH). In der zweiten Verhandlungsrunde am 13. Juli hatten die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt, das unter den betroffenen ver.di-Mitgliedern in den vergangenen Tagen diskutiert und als unzureichend kritisiert wurde. Mit dem Warnstreik wollen sie jetzt den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen, in der nächsten Verhandlungsrunde ein deutlich verbessertes, abschlussfähiges Angebot vorzulegen.
„Die Beschäftigten brauchen dringend mehr Geld und sie brauchen Entlastung – für sich selber und für die Passagiere. Dazu reicht das Arbeitgeberangebot vorne und hinten nicht.“
Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführerin
Da alle Bodenbeschäftigten, u.a. auch die für die Wartung zuständige Lufthansa-Technik und die LEOS-Beschäftigten, die mit Pushback-Fahrzeugen dafür sorgen, dass die Flugzeuge in die entsprechenden Positionen zurückgeschoben werden, zum Warnstreik aufgerufen sind, wird es zu größeren Flugausfällen und Verzögerungen kommen. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle, die gleichzeitig auch Verhandlungsführerin ist, bittet die Passagiere um Verständnis und weist auf die äußerst problematische Situation der Beschäftigten hin, die vor allem durch Missmanagement verursacht worden sei. ver.di informiere daher frühzeitig über den anstehenden Warnstreik, damit sich die Passagiere darauf einstellen und möglicherweise umorientieren können. ver.di hat speziell eine Seite für die Passagiere eingerichtet.
„Die Beschäftigten, die tagtäglich einem enormen Druck ausgesetzt sind, haben in der zweiten Verhandlungsrunde auf ein starkes Signal gewartet, mit dem man ein gutes Ergebnis hätte erzielen können“, sagt Behle. Die Situation auf den Flughäfen eskaliere; die Überlastung der Beschäftigten aufgrund erheblichen Personalmangels, die hohe Inflation und ein dreijähriger Lohnverzicht würden die Beschäftigten immer mehr unter Druck setzen. „Sie brauchen dringend mehr Geld und sie brauchen Entlastung – für sich selber und für die Passagiere. Dazu reicht das Arbeitgeberangebot vorne und hinten nicht“, so die Gewerkschafterin.
Risiko soll auf die Beschäftigten geschoben werden
Die Arbeitgeber hatten am 13. Juli drei Varianten eines Angebotes vorgelegt, die jeweils aus Festbeträgen und einer ergebnisabhängigen Komponente (zum 1. Juli 2023) bestehen. Die Laufzeit soll in allen drei Varianten 18 Monate betragen. Die Arbeitgeber äußerten in den Verhandlungen außerdem den Wunsch nach Flexibilisierung der Arbeitszeit. Das Angebot gleiche die Inflation nicht annähernd aus, angesichts der aktuellen Preissteigerungen würde das für die Beschäftigten einen deutlichen Reallohnverlust bedeuten, so Behle. Zudem sei insbesondere die ergebnisabhängige Komponente ein Blankocheck für eine ungewisse Zukunft der Beschäftigten. Damit werde das Risiko auf die Beschäftigten geschoben.
Neben der ver.di-Forderung nach 9,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 350 Euro monatlich, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten soll der Stundenlohn für die jeweiligen Beschäftigtengruppen mindestens 13 Euro betragen. Zurzeit gibt es bei der LTLS und der Lufthansa Cargo noch Stundenlöhne unter 12 Euro. Es gilt außerdem, auch nach der Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro, einen tariflichen Abstand zum Mindestlohn zu vereinbaren.
Die nächste Verhandlungsrunde findet am 3. und 4. August 2022 in Frankfurt am Main statt. Passagiere, die die Beschäftigten unterstützen möchten, können dies tun, indem sie die Lufthansa auffordern, sich in den Verhandlungen zu bewegen, zum Beispiel per mail an: kontakt@agvl.de
Anzeige





Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.



News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

