Blaulicht
Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss, Diebstahl aus Firmenfahrzeug, Sachbeschädigungen
Emden- Diebstahl aus Firmenfahrzeug
In Emden wurde am 25.06.2022 der Zusteller eines Paketdienstes bestohlen, während er eine Paketauslieferung vornahm. Der 29-jährige Mitarbeiter stellte das Fahrzeug gegen 12:00 Uhr zu Auslieferungszwecken an der Osterstraße ab und entfernte sich kurz von der Örtlichkeit. Dieser Umstand wurde durch derzeit unbekannte Personen ausgenutzt, welche in dem Zeitraum zwei im Fahrzeug befindliche Mobiltelefone entwendeten. Es entstand ein Schaden im mittleren dreistelligen Bereich.
Borkum — Sachbeschädigungen
Am vergangenen Wochenende kam es auf Borkum zu Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum. In dem Zeitraum von Freitagabend bis zum Sonntagmorgen wurde eine Scheibe an einem DLRG-Stützpunkt in der “von-Frese-Str.” unter Verwendung eines Sturmhakens eingeschlagen. Weiterhin wurden in der Nacht von Samstag auf Sonntag drei Strandkörbe den der Bürgermeister-Kieviet-Promenade beschädigt. Zeugen zum Sachverhalt können sich bei der Polizei Borkum melden.
Leer — Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
Zu einem Verkehrsunfall kam es am Abend des 26.06.2022, als ein 29-jähriger Rheiderländer am Osseweg gegen 20:30 Uhr die Absicht hatte, mit seinem Pkw den Parkplatz eines dortigen Verbrauchermarktes zu befahren. Dort verfehlte er sein Ziel und prallte gegen einen Rohrpfosten, welcher dadurch aus der Erdverankerung gerissen wurde und unter dem Fahrzeug stecken blieb. Anschließend entfernte sich der Verursacher von der Unfallörtlichkeit, wobei er den schwer beschädigten Pkw einige Meter weiter am Straßenrand zurücklassen musste und sich zu Fuß weiter entfernte. Beobachter des Geschehens teilten den Vorfall der Polizei in Leer mit und konnten sachdienliche Hinweise zum Verbleib des Unfallverursachers geben. Umgehend eingesetzte Polizeibeamte trafen den unverletzten 29-jährigen dann auch zeitnah in direkter örtlicher Nähe an. Bei einer durchgeführten Überprüfung wurde festgestellt, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand und einen Atemalkoholwert von 2,29 Promille aufwies. Daher wurde die Entnahme einer Blutprobe veranlasst und der Führerschein sichergestellt. Der verunfallte Pkw wurde von einem Abschleppunternehmen geborgen. Der Mann muss sich nun einem Strafverfahren verantworten.
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Kreisfeuerwehr Leer warnt: Verdeckte Hausnummern können Rettungseinsätze verzögern
Kreisfeuerwehr Leer warnt: Verdeckt angebrachte Hausnummern können Rettungseinsätze verzögern
Landkreis Leer – Eine gut sichtbare Hausnummer kann im Notfall entscheidend sein. Die Kreisfeuerwehr Leer appelliert deshalb an die Bevölkerung, die Erkennbarkeit der eigenen Hausnummer zu überprüfen – besonders in der dunklen Jahreszeit.
Wenn die Tage kürzer werden, es früher dunkel wird und Nebel sowie starker Regen die Sicht erschweren, wird die Orientierung für Einsatzkräfte häufig zur Herausforderung. Kommt es zu einem Notfall, zählt jede Sekunde. Ob Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei: Die Einsatzkräfte müssen die richtige Adresse schnell und zuverlässig finden können.
Die Kreisfeuerwehr Leer weist deshalb auf die Bedeutung gut sichtbarer Hausnummern hin. Sind diese durch Büsche verdeckt, schlecht lesbar oder bei Dunkelheit kaum zu erkennen, kann wertvolle Zeit verloren gehen. Im schlimmsten Fall verzögert sich dadurch die Hilfe für Menschen, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind.
Gut sichtbare Hausnummern können Leben retten
Eine deutlich erkennbare Hausnummer erleichtert es den Rettungskräften, ein Gebäude unmittelbar zu identifizieren. Besonders hilfreich ist eine zusätzliche Beleuchtung oder ein selbstleuchtendes Hausnummernschild, das auch bei Dunkelheit gut zu erkennen ist.
Die Kreisfeuerwehr Leer bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Leer, die Beschilderung am eigenen Haus zu überprüfen. Dabei kommt es auf mehrere Punkte an:
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Freie Sicht von der Straße: Die Hausnummer sollte gut zu erkennen sein und nicht durch Büsche, Hecken oder Baumkronen verdeckt werden.
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Ausreichende Beleuchtung: Eine funktionierende Außenbeleuchtung oder ein selbstleuchtendes Schild verbessert die Sichtbarkeit in den Abend- und Nachtstunden.
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Gute Lesbarkeit: Klare Schriftarten und deutliche Kontraste, beispielsweise helle Ziffern auf dunklem Hintergrund, erleichtern das schnelle Erfassen der Hausnummer.
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Gut erkennbare Anbringung: Die Hausnummer sollte so angebracht sein, dass sie von der Straße aus möglichst schnell gefunden werden kann.
Gerade bei schlechten Sichtverhältnissen und unter dem Zeitdruck eines Einsatzes können diese scheinbar kleinen Details einen großen Unterschied machen.
Kreisfeuerwehr Leer bittet um Unterstützung
Mit ihrem Appell möchte die Kreisfeuerwehr Leer dafür sensibilisieren, wie wichtig eine gut erkennbare Hausnummer für eine schnelle Hilfeleistung ist. Denn auch wenn Rettungskräfte mit modernen Navigationssystemen unterwegs sind, muss die konkrete Einsatzadresse vor Ort eindeutig zu erkennen sein.
Die Einsatzkräfte richten deshalb eine klare Bitte an die Bevölkerung: „Helft uns, euch schnell zu helfen!“
Zugleich wird darum gebeten, den Hinweis im Familien‑, Freundes- und Nachbarschaftskreis weiterzugeben. Ein kurzer Blick auf das eigene Hausnummernschild kann dazu beitragen, dass Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im Ernstfall keine unnötige Zeit bei der Suche nach der richtigen Adresse verlieren.
Überprüfen Sie Ihre Hausnummer rechtzeitig vor der dunklen Jahreszeit. Eine freie Sicht, gute Beleuchtung und ausreichende Kontraste können im Notfall entscheidend sein.
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Angriff auf Radfahrer in Moormerland sowie Diebstähle in Leer und Westoverledingen
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 28.10.2026
Westoverledingen — Mann dringt in unbewohntes Gebäude ein
Am 27. Oktober 2026 verschaffte sich ein 39-Jähriger gegen 17:50 Uhr gewaltsam Zutritt zu einem unbewohnten Gebäude in der Bahnhofstraße in Westoverledingen. Nach bisherigem Ermittlungsstand beabsichtigte der Mann, in dem Gebäude zu übernachten. Im Rahmen der anschließenden Sachverhaltsaufnahme stellten die Polizeibeamten bei ihm Diebesgut fest, das aus anderen Diebstahlstaten stammt. Die Polizei verwies den Mann des Gebäudes und leitete entsprechende Strafverfahren ein. Der entstandene Schaden beläuft sich nach bisherigen Erkenntnissen auf einen niedrigen dreistelligen Eurobetrag.
Leer — Ladendiebstahl in einem Drogeriemarkt
Am 27. Oktober 2026 entwendeten eine 24-jährige Frau und ein 35-jähriger Mann mehrere Parfüms aus einem Drogeriemarkt in der Mühlenstraße in Leer. Nach bisherigem Erkenntnisstand betraten beide gegen 12:40 Uhr gemeinsam das Geschäft und versuchten, die Waren in einer mitgeführten Tasche zu verbergen. Ein Ladendetektiv beobachtete den Diebstahl und versuchte, die beiden Tatverdächtigen bis zum Eintreffen der Polizeibeamten festzuhalten. Dabei riss sich die 24-Jährige los und versuchte, zu fliehen. Ihr Fluchtversuch konnte durch den Ladendetektiv und die inzwischen eingetroffenen Polizeibeamten verhindert werden. Der Gesamtwert der entwendeten Waren liegt im mittleren dreistelligen Eurobereich. Verletzt wurde niemand.
Moormerland — Radfahrer von zwei Fußgängern angegriffen — Zeugen gesucht
Am 16. Oktober 2026 kam es gegen 22:30 Uhr auf einem Fahrradweg in der Nähe des Mittelwegs in Moormerland zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der ein 35-jähriger Radfahrer verletzt wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr der Mann mit seinem Fahrrad in gleicher Richtung wie zwei Fußgänger, die sich vor ihm auf dem Weg befanden. Um auf sich aufmerksam zu machen, betätigte der Radfahrer seine Klingel. Daraufhin griffen ihn die Männer unvermittelt körperlich an. Im weiteren Verlauf kam es zu einem Handgemenge, bei dem der Radfahrer verletzt wurde. Anschließend flüchteten die beiden Männer in unbekannte Richtung. Der Haupttäter wird als etwa 180 cm groß beschreiben. Er trug eine helle Winterjacke. Der zweite Mann soll etwa 175 cm groß gewesen sein. Zu seiner Bekleidung liegen keine Angaben vor. Beide Männer hatten kurze, dunkle Haare. Die Polizei hat die Ermittlungen zu dem Vorfall aufgenommen und bittet Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zum Tatgeschehen oder zu den beteiligten Personen machen können, sich bei der zuständigen Polizeidienststelle in Moormerland zu melden.
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Pedelec-Fahrerin schwer verletzt – Pkw-Diebstahl, Alkohol und Reifenstecherei
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 27.10.2026
Verkehrsunfall nach Kfz-Diebstahl ++ Verkehrsunfälle mit Verletzten ++ Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss ++ Reifen zerstochen — Zeugen gesucht ++ E‑Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs
+ Leer — Verkehrsunfall nach Kfz-Diebstahl +
Am 27. Oktober 2026 befuhr ein 26-jähriger Skoda-Fahrer gegen 02:30 Uhr die Logabirumer Straße in Leer. Im Einmündungsbereich zur Feldstraße beabsichtigte er, nach links abzubiegen. Dabei kollidierte das Fahrzeug mit einem Bordstein. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten fest, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Zudem ergaben sich Hinweise darauf, dass der Mann das Fahrzeug zuvor im Loager Weg entwendet hatte. Die Polizei veranlasste eine Blutentnahme und stellte den Fahrzeugschlüssel sicher. Aufgrund des Unfalls musste das Fahrzeug abgeschleppt werden. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist derzeit noch unbekannt. Gegen den 26-Jährigen wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen zu den näheren Umständen des Sachverhalts dauern an.
+ Leer — Pedelec-Fahrerin bei Verkehrsunfall schwer verletzt +
Am 26. Oktober 2026 parkte eine 46-jährige Opel-Fahrerin gegen 13:25 Uhr am Fahrbahnrand in der Meierstraße in Leer. Beim Aussteigen übersah sie eine 54-jährige Pedelec-Fahrerin, die zeitgleich neben dem Pkw vorbeifuhr und öffnete die Fahrertür. In der Folge kam es zum Zusammenstoß. Die Pedelec-Fahrerin erlitt schwere Verletzungen und wurde zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden wird auf einen niedrigen vierstelligen Eurobetrag geschätzt.
+ Leer — Verkehrsunfall zwischen alkoholisiertem Fahrradfahrer und E‑Scooter +
Am 26. Oktober 2026 kam es auf der Edzardstraße in Leer zu einem Verkehrsunfall zwischen einem 69-jährigen Fahrradfahrer und einem 36-jährigen E‑Scooter-Fahrer. Beide waren in entgegengesetzter Richtung unterwegs, als sich ihre Fahrzeuge im Begegnungsverkehr streiften. In der Folge kamen beide zu Fall. Verletzt wurde niemand. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten fest, dass der Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss stand. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,64 Promille. Daraufhin wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist derzeit noch nicht bekannt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
+ Rhauderfehn — Pedelec-Fahrer bei Verkehrsunfall in Rhauderfehn leicht verletzt +
Am 26. Oktober 2026 befuhr ein 74-jähriger Volvo-Fahrer gegen 13:20 Uhr die Rhauder Landstraße in Rhauderfehn. Er beabsichtigte in die Hauptstraße abzubiegen und übersah dabei einen von links kommenden, bevorrechtigten 83-jährigen Pedelec-Fahrer. Es kam zum Zusammenstoß, infolgedessen der Pedelec-Fahrer stürzte und leichte Verletzungen erlitt. Er wurde zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Höhe des Sachschadens ist derzeit nicht bekannt.
+ Emden — Reifen an Pkw zerstochen — Zeugen gesucht +
Im Zeitraum zwischen dem 25. Oktober 2026, 19:15 Uhr, und dem 26.Oktober 2026, 15:15 Uhr, beschädigte eine bislang unbekannte Täterschaft einen in der Saxumer Straße abgestellten schwarzen Skoda. Dabei wurden die Reifen des Fahrzeugs zerstochen. Die Höhe des Sachschadens ist derzeit noch nicht bekannt. Zeugen, die Hinweise zum Tatgeschehen geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
+ Emden — E‑Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs +
Am 26. Oktober 2026 kontrollierten Polizeibeamte in der Straße “Am Tonnenhof” in Emden einen 43-jährigen E‑Scooter Fahrer, der ohne die vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung unterwegs gewesen war. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten zudem fest, dass für den E‑Scooter keine gültige Pflichtversicherung mehr bestand. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt.
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