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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Leeraner Industriehafen bilanziert Güterumschlag für das Jahr 2025
Leeraner Industriehafen: Hafenbahn glänzt mit deutlichem Zuwachs
Leer – Der Industriehafen in Leer blickt auf ein wechselvolles Jahr 2025 zurück. Wie die Stadtwerke Leer in einer aktuellen Presseerklärung mitteilen, ist die Bilanz beim Güterumschlag im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. Insgesamt wurden 232.672 Tonnen Güter bewegt, was einem Rückgang von 4,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2024 (243.536 Tonnen) entspricht.

Trotz dieser Tendenz gibt es einen klaren Gewinner innerhalb der Infrastruktur: die stadtwerkeeigene Hafenbahn. Diese verzeichnete einen beachtlichen Anstieg von 44,5 Prozent. Die transportierte Menge kletterte hier von 30.446 Tonnen auf beeindruckende 44.007 Tonnen.
Kontrast bei den Verkehrsträgern
Weniger dynamisch verlief das Geschäft auf dem Wasserweg. Der Umschlag per See- und Binnenschiff ging um 11,5 Prozent zurück und sank von 213.090 auf 188.665 Tonnen. Dieser Rückgang bei den Schiffsbewegungen konnte durch das starke Plus auf der Schiene nicht vollständig kompensiert werden.
Die am stärksten umgeschlagenen Gütergruppen im Jahr 2025 waren:
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Brennstoffe (z. B. Torf): 63.088 Tonnen
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Eisen und Schrott: 59.919 Tonnen
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Baustoffe und Splitte: 31.632 Tonnen
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Futtermittel: 19.114 Tonnen

Hafenstraße 16
26789 Leer (Ostfriesland)

Industriestraße 3a
D‑26789 Leer
Zusätzlich wurden nennenswerte Mengen an Getreide (9.475 t), Salzen (3.257 t) und Düngemitteln (2.180 t) über die Kaikanten und Schienen des Hafens bewegt. Besonders geschäftig ging es dabei in den Monaten September, Mai und Juli zu.
Optimistischer Ausblick auf 2026
Trotz der leicht negativen Jahresbilanz 2025 blickt Stadtwerke-Vorstand Timo Kramer zuversichtlich in die Zukunft. Der Start in das neue Jahr 2026 verlief vielversprechend: In den ersten beiden Monaten wurden bereits deutlich mehr Güter per See- und Binnenschiff umgeschlagen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Zudem könnten bald neue Gütergruppen den Standort Leer beleben. Aktuell laufen Gespräche über den Umschlag von Waren, die bislang noch keine Rolle im Portfolio des Leeraner Hafens gespielt haben. Dies unterstreicht das Ziel, den Hafen als vielseitigen Logistikknotenpunkt in der Region weiter zu festigen.
Fotos: Ingo Tonsor @LesereCHO
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Zeitreise in Leer: Stadtarchiv lädt zum Tag der offenen Tür ein
Zeitreise in Leer: Ein Blick hinter die Kulissen des Stadtarchivs
Leer – Wer wohnte vor über einhundert Jahren in der eigenen Nachbarschaft? Wie sah der Alltag aus, und welche Geschichten erzählen die Gesichter auf vergilbten Fotografien? Antworten auf diese Fragen schlummern in den Regalen des Stadtarchivs Leer. Am Sonntag, den 8. März 2026, lädt das Archiv von 12:00 bis 16:00 Uhr zu einem besonderen Tag der offenen Tür im historischen Rathaus ein.
Das Programm bietet eine spannende Mischung aus historischer Spurensuche und modernster Technik. Unter dem Titel „Gesichter der Zeit“ erwartet die Besucher eine exklusive Ausstellung historischer Porträtfotos. Die Aufnahmen zeigen den Modegeist vergangener Generationen – von strengen Familienoberhäuptern bis hin zu charmanten, fast vergessenen Momentaufnahmen.
Bücherflohmarkt und technischer Fortschritt
Für Liebhaber gedruckter Werke wird im Raum 2 des historischen Rathauses ein Bücherflohmarkt eingerichtet. Dort lässt sich in regionaler Literatur und historischen Fachbüchern stöbern; das eine oder andere Sammlerstück wartet darauf, ein neues Zuhause zu finden.
Ein besonderes Highlight für Technikbegeisterte ist der Blick in das Digitalisierungs-Labor. Hier wird gezeigt, wie historisches Papier mit High-Tech-Methoden in das 21. Jahrhundert gerettet wird. In speziellen Führungen erfahren Interessierte, wie die Bestände für die Zukunft gesichert werden. Diese Führungen starten um 13:00, 14:00 und 15:00 Uhr.
Wichtige Eckdaten zum Besuch:
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Wann: Sonntag, 08.03.2026 | 12:00 – 16:00 Uhr
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Ort: Historisches Rathaus (Raum 2: Ausstellung & Flohmarkt)
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Führungen: Start im Flur des Erdgeschosses um 13, 14 und 15 Uhr
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Anmeldung: Für die Führungen wird um eine E‑Mail an archiv@leer.de gebeten.
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Eintritt: Frei
Das Stadtarchiv bietet an diesem Tag die seltene Gelegenheit, tief in die Vergangenheit einzutauchen und gleichzeitig die Zukunft der Archivierung hautnah zu erleben.
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Emsfähre Ditzum-Petkum stellt Betrieb wegen Wartungsarbeiten vorübergehend ein
Jährliche Wartung: Emsfähre Ditzum-Petkum geht in die Winterpause
Ditzum/Petkum – Wer regelmäßig die Ems zwischen Ditzum und Petkum überquert, muss sich in den kommenden Wochen auf eine Unterbrechung einstellen. Wie der Landkreis Leer als Betreiber mitteilt, stellt die Emsfähre ab Freitag, den 27. Februar, vorübergehend ihren Dienst ein. Grund hierfür sind die traditionell anstehenden jährlichen Wartungsarbeiten.
Die letzte Gelegenheit zur Überfahrt vor der Betriebspause besteht am Donnerstag, den 26. Februar, um 17:30 Uhr ab Petkum.
Drei Wochen Werftaufenthalt in Oldersum
Für das Fährschiff geht es direkt im Anschluss auf die Schiffswerft Diedrich in Oldersum. Dort wird die Fähre drei Wochen lang einer gründlichen Inspektion unterzogen. „Das Schiff wird auf Herz und Nieren geprüft und notwendige Reparaturen werden direkt vor Ort durchgeführt“, so der Landkreis Leer. Diese regelmäßigen Werftzeiten sind essenziell, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Verbindung für die kommende Saison zu gewährleisten.
Wiederaufnahme des Betriebs im März
Pendler und Ausflügler müssen sich gedulden: Nach derzeitigem Planungsstand soll die Emsfähre ihren Betrieb voraussichtlich zum 21. März 2026 wieder aufnehmen. Mit der Rückkehr in den Dienst wird auch der neue Sommerfahrplan in Kraft treten. Der exakte Termin für die erste Fahrt sowie die neuen Abfahrtszeiten werden vom Landkreis rechtzeitig bekannt gegeben.
Aktuelle Informationen und Fahrpläne können jederzeit online unter www.landkreis-leer.de/fähre-ditzum-petkum abgerufen werden.
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