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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Bürokratie belastet Industrie im internationalen Wettbewerb
Herausforderungen für den Mittelstand: Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Bürokratieabbau und die Sicherung von Fachkräften durch eine bessere Bildungspolitik waren zentrale Themen beim Besuch von Ulf Thiele (CDU). Im Gespräch (v.l.): Thomas Otten (LMB), Julia Malchus (CDU), Alexander Malchus (Mittelstandsvereinigung), Ulf Thiele (MdL) und Gerhard Müller (LMB). (Foto: CDU Wahlkreisbüro Ulf Thiele)
Thiele: Bürokratie bremst internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
In Logabirum trifft Hochtechnologie auf harte globale Realität. Beim Besuch der Firmengruppe Logaer Maschinenbau (LMB) kritisierte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele den schleppenden Bürokratieabbau und Mängel in der Bildungspolitik, die hiesige Unternehmen im internationalen Wettbewerb belasten.
Präzision für die Energiewende
Zwischen weitem Grünland und dem charakteristischen ostfriesischen Himmel stehen in Logabirum die überdimensionalen Produktionshallen der Logaer Maschinenbau (LMB). Rund 200 hochqualifizierte Mitarbeiter fertigen hier Komponenten für die Energiewende – insbesondere für Windenergieanlagen.
Die Dimensionen sind beeindruckend: Eine Portal-Dreh- und Fräsmaschine von der Größe eines Einfamilienhauses verdeutlicht den Trend zu immer größeren Bauteilen. Diese müssen extremen Bedingungen wie hohem Druck, Vibrationen und massiven Temperaturschwankungen standhalten. Neben der Serienfertigung ist die LMB vor allem für Spezialanfertigungen ein weltweit gefragter Partner.
Globaler Wettbewerb und bürokratische Hürden
Trotz der Innovationskraft ist der Markt hart umkämpft. „Wir bewegen uns auf internationalem Parkett und konkurrieren mit teils staatlich subventionierten Konzernen aus dem asiatischen Raum“, erklärt der kaufmännische Geschäftsführer Thomas Otten.
Besonders die Rahmenbedingungen am Standort Deutschland bereiten Sorgen:
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Kostenstruktur: Hohe Lohn- und Lohnnebenkosten sowie strenge Umwelt- und Sicherheitsstandards.
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Bürokratie-Stau: Ein drastisches Beispiel sind Genehmigungsprozesse für Schwerlasttransporte. Blockiert eine kurzfristige Baustelle den Weg, müssen oft sämtliche Verfahren neu durchlaufen werden, was zu tagelangen Stillständen führt.
Ulf Thiele (CDU) fand dazu deutliche Worte: „Alle reden vom Bürokratieabbau. Langsam muss mal geliefert werden.“ Er kritisierte, dass die rot-grüne Landesregierung von 80 Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände aus dem Frühjahr 2025 bis heute keinen einzigen umgesetzt habe.
Fachkräftemangel und Bildungsnotstand
Ein weiteres Kernthema des Besuchs, an dem auch Alexander Malchus (Mittelstandsvereinigung) und Julia Malchus (CDU Stadtverband Leer) teilnahmen, war die Verfügbarkeit von Fachpersonal. Da qualifizierte Mitarbeiter am Markt kaum verfügbar sind, bildet die LMB über Jahre hinweg selbst für die hochkomplexen Anforderungen aus.
Thiele warnte vor den Folgen einer vernachlässigten Bildungspolitik:
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Schulabbrecherquote: Niedersachsen könne sich eine Quote von über 15 % nicht leisten.
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Forderungen: Investitionen in Bildungsqualität, Schulsozialarbeit und eine bessere Unterrichtsversorgung seien zwingend.
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Integration: Gezielte Konzepte mit Praxisbezug und verbindlicher Sprachförderung seien nötig, insbesondere für Jungen und Jugendliche mit Migrationshintergrund.
„Sprache ist der Schlüssel für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Das nützt am Ende auch Unternehmen wie der LMB“, so Thiele.
Innovation als Überlebensstrategie
Trotz der Hürden blicken die Geschäftsführer Gerhard Müller und Thomas Otten stolz auf ihr Unternehmen. Die Stärke der LMB liege darin, den Mitbewerbern durch ständige Optimierung der Produktionsprozesse und innovative Lösungen immer einen Schritt voraus zu sein. Nur so lässt sich das hohe Tempo des Wandels in der Windenergie-Technologie mitgehen.
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Zoostraße in Leer wird am 20. April gesperrt
Vollsperrung der Zoostraße in Leer: Straßensanierung am 20. April 2026
Die Stadt Leer hat für den 20. April 2026 eine verkehrsbehördliche Maßnahme angekündigt. Aufgrund von Sanierungsarbeiten im sogenannten DSK-Verfahren (Dünne Schichten im Kaltbauweise) muss ein Teilstück der Zoostraße für den Durchgangsverkehr gesperrt werden.
Details zur Sperrung
Die Sanierung betrifft den letzten Abschnitt der Zoostraße im Einmündungsbereich zur Straße Siebenbergen.
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Datum der Maßnahme: 20.04.2026
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Art der Baustelle: Wanderbaustelle mit einem Sanierungsfahrzeug
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Rechtliche Grundlage: § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Regelungen für Verkehrsteilnehmer
Trotz der Vollsperrung für den allgemeinen Durchgangsverkehr gelten für bestimmte Gruppen Sonderregelungen:
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Anlieger: Die Zufahrt bleibt bis zur Baustelle für Anwohner und Anlieger frei.
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Fußgänger und Radfahrer: Diese können den Baustellenbereich weiterhin passieren.
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Kraftfahrzeugverkehr: Eine Durchfahrt durch den Sanierungsbereich ist nicht möglich.
Ausgewiesene Umleitung
Um die Baustelle zu umfahren, wurde eine offizielle Umleitungsstrecke eingerichtet. Diese führt über folgende Straßen:
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Waldkur
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Feldstraße
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Siebenbergen
Die Umleitung ist vor Ort entsprechend ausgeschildert. Die Maßnahmen treten offiziell in Kraft, sobald die entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt sind.
Hintergrund: Was ist das DSK-Verfahren?
Bei dem DSK-Verfahren (Dünne Schichten im Kaltbauweise) handelt es sich um eine wirtschaftliche und schnelle Methode zur Erhaltung von Straßenoberflächen. Da die Ausführung mittels eines Sanierungsfahrzeugs als Wanderbaustelle erfolgt, ist eine zügige Abwicklung der Maßnahme am angekündigten Tag zu erwarten.
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Tödlicher Beziehungsstreit in Emden: Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage
Anklage wegen Mordes nach Tötungsdelikt in Emden erhoben
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat die Ermittlungen zu dem Gewaltverbrechen vom 30. Januar 2026 in der Emder Nesserlander Straße abgeschlossen. Knapp zweieinhalb Monate nach der Tat wurde nun Anklage gegen einen 34-jährigen Mann vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich erhoben.
Der Tatvorwurf: Mord aus niedrigen Beweggründen
Dem Angeschuldigten werden schwere Straftaten zur Last gelegt. Die Anklage umfasst folgende Punkte:
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Mord: Begangen aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke.
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Gefährliche Körperverletzung: In Tatmehrheit zum Tötungsdelikt.
Rekonstruktion des Tatgeschehens
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ereignete sich die Tat in der Nacht auf den 30. Januar 2026.
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Eskalation eines Streits: Ausgangspunkt war eine zunächst verbale Auseinandersetzung im Rahmen einer Beziehungsstreitigkeit zwischen Bekannten.
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Gewaltanwendung: Im Verlauf des Streits soll der 34-Jährige einen 53-jährigen Bekannten durch massive Schläge und Tritte schwer verletzt haben.
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Todesfolge: Das Opfer erlag am darauffolgenden Tag im Klinikum den schweren Verletzungen.
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Weiterer Übergriff: Dem Angeschuldigten wird zudem vorgeworfen, im Nachgang eine 50-jährige Bekannte ebenfalls durch Tritte verletzt zu haben.
Chronologie der Ermittlungen
Der Fall löste Ende Januar Bestürzung in der Seehafenstadt aus. Die Behörden arbeiteten die Ereignisse in den vergangenen Wochen zügig auf:
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02.02.2026: Vorläufige Festnahme des Tatverdächtigen.
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03.02.2026: Erlass des Haftbefehls durch das Amtsgericht Emden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich.
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Seit Februar 2026: Der Angeschuldigte befindet sich ununterbrochen in Untersuchungshaft.
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15.04.2026: Offizielle Bekanntgabe der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Aurich.
Ausblick auf den Prozess
Mit der Anklageerhebung liegt der Fall nun beim Landgericht Aurich. Die Schwurgerichtskammer hat darüber zu entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht dem 34-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe.
AnzeigeHinweis: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.
Rechtliche Einordnung gemäß § 211 StGB
Im vorliegenden Fall stützt die Staatsanwaltschaft Aurich die Anklage auf Mord gemäß § 211 des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser Paragraph definiert Mord als die Tötung eines Menschen unter Erfüllung spezifischer Mordmerkmale.
Im Hinblick auf das Verfahren in Emden sind insbesondere zwei Kategorien von Mordmerkmalen relevant:
1. Niedrige Beweggründe (Gruppe 1)
Dieses Merkmal bezieht sich auf die Tatmotivation. Als „niedrig“ gelten Beweggründe, die nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind. Im Kontext von Beziehungsstreitigkeiten wird dies geprüft, wenn die Tatausführung in krassem Missverhältnis zum Anlass steht oder von rücksichtsloser Eigensucht geprägt ist.
2. Heimtücke (Gruppe 2)
Dieses Merkmal beschreibt die Art der Tatausführung. Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt.
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Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt des Angriffs keines tätlichen Angriffs auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit versieht.
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Wehrlos ist, wer infolge seiner Arglosigkeit in seiner Verteidigungsfähigkeit zumindest erheblich eingeschränkt ist.
Strafmaß bei Mord
Das Gesetz sieht für Mord eine absolute Strafandrohung vor:
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Lefi – Das kleine Pony mit der großen Botschaft wächst weiter

Für Kinder gemacht, von Herzen gedacht
Was vor einigen Monaten als spontane Idee begann, entwickelt sich immer mehr zu einer liebevollen Bewegung für Kinder: Lefi, das kleine Pony mit den bunten Flicken, steht für Mut, Selbstvertrauen und dafür, dass jedes Kind wertvoll ist. Die Figur wurde von der Unternehmerin Anni Wiegand entwickelt. Aus einer einfachen Zeichnung am heimischen Tisch entstand Schritt für Schritt ein Projekt, das immer mehr Familien, Kinder und Einrichtungen erreicht.
Vom Familienmoment zur wachsenden Idee
Die Geschichte von Lefi begann mit einem ganz persönlichen Moment. Als Anni Wiegand eines Abends ein Pferdebild malte, fragten ihre Kinder, ob sie auch etwas Besonderes bekommen könnten – etwas, das es so noch nicht gibt. Noch in derselben Nacht entstand die Idee für Lefi. Das kleine Pony mit den besonderen Details wurde schnell zu einer Figur, die Kindern Freude macht und gleichzeitig eine wichtige Botschaft vermittelt: Mut haben, an sich glauben und respektvoll miteinander umgehen. Der Name Lefi entstand aus den Anfangsbuchstaben der Namen ihrer Kinder – und genau dieser familiäre Ursprung macht das Projekt bis heute zu einer echten Herzensangelegenheit.
Weitere Infos zu Lefi — bitte HIER klicken!

























