Lokal
Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
Anzeige
Lokal
Pünte Amdorf-Wiltshausen: „Fährmann hol over!“ – Erleben Sie die historische Handfähre
Die Pünte: Seit über 450 Jahren im Rhythmus der Gezeiten
Wiltshausen. „Fährmann hol over!“ – Wenn dieser Ruf am 1. Mai an den Ufern von Leda und Jümme erschallt, beginnt für eine der ältesten Attraktionen Ostfrieslands die neue Saison. Die Pünte, eine handgezogene Treidelpünte, verbindet seit über 450 Jahren die Seiten des Flusses und ist heute ein lebendiges Denkmal regionaler Verkehrsgeschichte.
Ein Erbe aus dem Jahr 1562
Bereits im Jahr 1562 fand die Pünte ihre erste schriftliche Erwähnung. Während früher Postkutschen und Viehgespanne auf dem Weg von Westfalen nach Ostfriesland den Fluss an dieser strategisch wichtigen Stelle überquerten, sind es heute vor allem Ausflügler, Radfahrer und Oldtimer-Fans, die den Entschleunigungseffekt der Überfahrt suchen. Trotz der Jahrhunderte ist die Bauform der Fähre identisch geblieben: Ein stählernes Seil, Muskelkraft und das Wissen um das Wasser sind die Zutaten für den Fährbetrieb.
Volles Haus beim Saisonstart: Die Pünte feiert den 1. Mai
Wiltshausen. Strahlender Sonnenschein und ein Rekordandrang: Die Pünte Amdorf-Wiltshausen ist mit einem Paukenschlag in die Saison 2026 gestartet. Rund um das Fähranleger-Gelände herrschte eine Atmosphäre wie auf einem Volksfest, als der traditionelle Ruf „Fährmann hol over!“ die ersten Fahrgäste über die Jümme begleitete.
Ein Fest für alle Generationen
Das Programm bot beste Unterhaltung für Jung und Alt: Während ein Chor für maritimes Flair sorgte, heizte ein DJ dem Publikum ordentlich ein. Gemeinsam mit den Schaustellern verwandelten sie das Ufer bei der Landgaststätte in eine lebendige Festmeile, auf der ausgiebig getanzt und gelacht wurde.
Geduldsprobe am „stillen Örtchen“
Wo so viele Menschen feiern, rückt ein Thema zwangsläufig in den Fokus, das vor Ort für reichlich Gesprächsstoff sorgte: die Situation der sanitären Anlagen. Die Warteschlangen vor den Toiletten waren zeitweise fast so lang wie die Geschichte der Pünte selbst. Doch die Besucher nahmen es gelassen und nutzten die Wartezeit in der Schlange einfach für den nächsten geselligen Klönschnack.
Ein gelungener Auftakt
Trotz der kleinen Herausforderungen im Sanitärbereich war die Eröffnung ein voller Erfolg. Die enorme Besucherzahl zeigt einmal mehr, wie tief die historische Handfähre in den Herzen der Region verankert ist. Einem Sommer voller erfolgreicher Überfahrten steht nun nichts mehr im Wege.


Handarbeit und Naturkräften zum Trotz
Der Betrieb der Pünte ist eng mit der Natur verknüpft, denn die Jümme ist ein Tidegewässer. Wie an der Nordsee wechseln Ebbe und Flut etwa alle sechs Stunden. Das fordert von den Fährleuten vollen Einsatz: Je nachdem, aus welcher Richtung das Wasser drückt, muss das schwere Fährseil auf unterschiedliche Rollen gelegt werden. Bei extremem Hoch- oder Niedrigwasser kann es daher vorkommen, dass der Betrieb kurzzeitig pausieren muss. Wer sichergehen möchte, kann die Einsatzbereitschaft direkt beim Fährpersonal unter der Nummer 0151 62427171 oder per E‑Mail unter faehrmann@puentenverein.de erfragen.
Saisonstart und Fährzeiten
Vom 1. Mai bis zum 4. Oktober 2026 ist die Pünte wieder im Einsatz. Die Überfahrten finden jeweils von Mittwoch bis Sonntag zwischen 10:00 Uhr und ca. 17:30 Uhr statt. Montag und Dienstag sind Ruhetage.
Preisübersicht für die Überfahrt:
-
Fußgänger: 2,00 €
-
Fahrradfahrer: 3,00 €
-
Motorradfahrer: 5,00 €
-
PKW (inkl. Fahrer): 6,00 €
-
Jeder weitere Mitfahrer: 2,00 €
Zu finden ist die historische Fähre in der Amdorfer Straße 101, 26789 Leer. Ein Besuch bietet die seltene Gelegenheit, Technikgeschichte nicht nur zu betrachten, sondern hautnah zu erleben, wenn die Fährleute die Fracht per Hand über den Strom ziehen.
Anzeige
Lokal
Große Resonanz bei Wiegeaktion der Polizei in Leer
Große Resonanz bei kostenloser Wiegeaktion der Autobahnpolizei in Leer
Polizeiinspektion Leer/Emden hat am Freitag, den 08. Mai 2026, erneut ein erfolgreiches Präventionsangebot für Wohnmobil- und Wohnwagengespanne durchgeführt. Die kostenlose Wiegeaktion auf dem Gelände der Autobahnpolizei in der Deichstraße in Leer stieß auf großes Interesse und war über den gesamten Zeitraum hinweg gut besucht.
Zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr nutzten zahlreiche Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter die Gelegenheit, ihre Wohnmobile und Gespanne kostenfrei wiegen zu lassen. Bereits im Vorfeld war die Aktion öffentlich angekündigt worden und konnte ausschließlich nach vorheriger Anmeldung besucht werden.
Schwerpunkt: Sicherheit durch richtige Beladung
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Sensibilisierung für die Gefahren von Überladung im Reiseverkehr. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten informierten umfassend darüber, wie sich ein zu hohes Fahrzeuggewicht auf Fahrverhalten, Bremsweg und Stabilität auswirken kann. Gerade bei Wohnmobilen und Gespannen könne eine falsche Beladung erhebliche Risiken im Straßenverkehr verursachen.
Neben der reinen Gewichtskontrolle erhielten die Teilnehmenden auch praxisnahe Hinweise zur sicheren und optimalen Beladung ihrer Fahrzeuge. Zusätzlich standen Fachkräfte der Kriminalprävention für Fragen rund um Sicherheit und Schutz auf Reisen zur Verfügung.
Durchweg positive Bilanz
Die Veranstaltung verlief aus Sicht der Polizei reibungslos und ohne besondere Vorkommnisse. Verkehrsgefährdungen wurden im Rahmen der Wiegeaktion nicht festgestellt. Sowohl die teilnehmenden Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer als auch die Einsatzkräfte zeigten sich mit dem Ablauf und dem Informationsangebot sehr zufrieden.
Polizeihauptkommissar Ralf Hickmann, Leiter der Polizeiinspektion Leer/Emden, zog ein positives Fazit: Die Rückmeldungen der Teilnehmenden seien durchweg erfreulich gewesen, das Angebot habe erneut einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet.
Wichtiger Baustein der Präventionsarbeit
Die Autobahnpolizei Leer bewertet die Aktion als wichtigen Bestandteil ihrer Präventionsarbeit im Bereich des Reise- und Campingverkehrs. Gerade zum Beginn der Reisesaison zeige sich immer wieder, wie groß der Informationsbedarf rund um Beladung und Fahrzeugsicherheit sei.
Die Polizei bedankt sich bei allen Beteiligten für das große Interesse sowie die kooperative Teilnahme und kündigt an, auch künftig vergleichbare Präventionsangebote anzubieten.
Anzeige
Lokal
Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke Ende Mai
Verkehrsinfo: Sperrungen der Jann-Berghaus-Brücke (B436)
Aufgrund abschließender Arbeiten an der Hydraulikanlage im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr kommt es Ende Mai zu Einschränkungen:
1. Halbseitige Sperrung
-
Wann: Dienstag, 26.05.2026
-
Zeitraum: 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr
-
Auswirkung: Der Verkehr wird einspurig an der Baustelle vorbeigeführt. Fußgänger und Radfahrer können den Bereich einseitig passieren. Es ist mit Behinderungen zu rechnen.
2. Vollsperrung (Brücke wird geöffnet)
-
Wann: Mittwoch, 27.05.2026
-
Zeitraum: 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
-
Auswirkung: Keine Passage für Kraftfahrzeuge, Fußgänger oder Radfahrer möglich.
-
Umleitung: * Kraftfahrzeuge: Über die BAB 31 (Emstunnel).
-
Radfahrer & Fußgänger: Für diesen Personenkreis kann leider keine Umleitung angeboten werden.
-
Die Stadt Leer bittet alle Betroffenen um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und um erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.
Anzeige
























