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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Lokal
Wahlkampf trifft Bingo: Politik mal ganz anders in Ihrenerfeld
Wahlkampf einmal anders: „Bingo trifft Bürgermeisterkandidat“ in Ihrenerfeld
Westoverledingen. Ein ungewöhnlicher Ansatz im Kommunalwahlkampf: Unter dem Motto „Bingo trifft Bürgermeisterkandidat“ lädt der Bürgermeisterkandidat Thorsten Sinning zu einem Abend in die Gaststätte Gossling nach Ihrenerfeld ein. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 21. Mai 2026, ab 19:00 Uhr statt und bricht bewusst mit den Traditionen klassischer politischen Kundgebungen.
Anstelle von starren Wahlkampfreden setzt das Konzept auf eine Kombination aus Unterhaltung, persönlichem Austausch und kommunalpolitischem Dialog in lockerer Atmosphäre. Die Besucherinnen und Besucher erwartet ein geselliger Bingo-Abend, bei dem es neben Präsentkörben und kleineren Überraschungen vor allem um das direkte Gespräch auf Augenhöhe geht. Das erklärte Ziel der Veranstaltung ist es, Menschen aus der Gemeinde zusammenzubringen und Hemmschwellen im Kontakt mit der Politik abzubauen.
Bürgernähe und Dialog im Fokus
Thorsten Sinning betont die Absicht, den Abend nahbar und unkompliziert zu gestalten. Die Priorität liege nicht auf der Selbstdarstellung, sondern auf dem Zuhören und dem gemeinsamen Entwickeln von Perspektiven für die Region.
„Kommunalpolitik lebt vom Miteinander. Ich möchte zuhören, mit den Menschen ins Gespräch kommen und gemeinsam Ideen für Westoverledingen entwickeln.“
Raum für wichtige Zukunftsthemen
Trotz des spielerischen Rahmens wird der Abend Raum für inhaltliche Fragen bieten. Zwischen den Spielrunden gibt es ausreichend Gelegenheit, zentrale Themen der Gemeinde anzusprechen. Diskutiert werden können unter anderem die Bereiche Infrastruktur und Digitalisierung, die Förderung des Ehrenamts, die Unterstützung von Familien sowie die Stärkung der lokalen Wirtschaft.
Die Veranstaltung richtet sich ausdrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Westoverledingen – unabhängig von Alter oder politischer Orientierung. Der Eintritt ist frei.
Die Veranstaltungsdaten im Überblick:
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Ort: Gaststätte Gossling, Ihrenerfeld / Westoverledingen
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Datum: Donnerstag, 21. Mai 2026
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Beginn: 19:00 Uhr
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Eintritt: Frei

Lokal
Starke Frauen stärken das Handwerk
Betriebswirtschaftliche Beraterin Svea Janssen (v.l.), Unternehmenstrainerin Gesa Lüken und Vizepräsidentin Imke Hennig gestalteten die Veranstaltung.
Weibliche Führungsqualitäten im Fokus: Starke Frauen für ein starkes Handwerk
Moderne Führungskultur, transparente Kommunikation und die Stärkung der eigenen Rolle: Diese Themen standen im Mittelpunkt der jährlichen Netzwerkveranstaltung „Frauensache. Starke Frauen für ein starkes Handwerk“, zu der die Handwerkskammer für Ostfriesland eingeladen hatte. Rund 30 Teilnehmerinnen – darunter Unternehmerinnen, Meisterinnen, Gesellinnen und mitarbeitende Ehefrauen – nutzten den Abend, um neue Impulse für den betrieblichen Alltag zu gewinnen.
Anerkennung und Zielsetzung
Imke Hennig, Vizepräsidentin der Handwerkskammer, eröffnete die Veranstaltung und betonte die unverzichtbare Rolle von Frauen im Handwerk. Sie hob hervor, wie entscheidend die weibliche Seite für die zukunftsorientierte Gestaltung und den Erfolg der Betriebe ist. Das erklärte Ziel des Netzwerktreffens: Frauen darin zu bestärken, ihre Führungspositionen selbstbewusst und aktiv auszubauen
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Werkzeuge für moderne Führung
Der fachliche Teil des Abends bot konkrete Ansätze für die tägliche Praxis in den Betrieben:
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Shopfloor-Management für mehr Struktur: Referentin Svea Janssen, betriebswirtschaftliche Beraterin der Handwerkskammer, stellte das sogenannte Shopfloor-Management vor. Dieses Instrument dient dazu, Abläufe im Arbeitsalltag klarer zu strukturieren, Transparenz zu schaffen und die Kommunikation im Team effizienter zu gestalten – ein wesentlicher Baustein für eine moderne Führungskultur.
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Klarheit durch Selbstführung: Gesa Lüken, Unternehmenstrainerin bei CATS! Consulting aus Uplengen, legte den Fokus auf die innere Haltung. Erfolgreiche Mitarbeiterführung beginne demnach bei der eigenen Person. Nur wer die eigenen Werte kenne und authentisch handle, anstatt in eine künstliche Rolle zu schlüpfen, könne auch andere überzeugend leiten.
Austausch und Beratung
Nach den Fachvorträgen bot ein gemeinsamer Imbiss den passenden Rahmen für intensives Networking. Die Teilnehmerinnen nutzten die Gelegenheit, um Erfahrungen auszutauschen und neue Kontakte innerhalb des regionalen Handwerks zu knüpfen.
AnzeigeBeratungsangebot der Handwerkskammer Für Mitgliedsunternehmen, die das Thema „Shopfloor-Management“ im eigenen Betrieb umsetzen möchten, bietet Svea Janssen eine kostenfreie Beratung an.
Kontakt: Tel. 04941 1797–29 | E‑Mail: s.janssen@hwk-aurich.de

Lokal
Sozialer Wohnungsbau in Leer nimmt weiter Fahrt auf
Sozialer Wohnungsbau: KWL startet durch
Leer-Loga – Am Logaer Weg in Leer-Loga ist der offizielle Startschuss für den Bau eines neuen Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten gefallen. Auf Einladung der Kommunalen Wohnungsverwaltung Leer (KWL) kamen am Montag Vertreter der Stadtverwaltung, des Stadtrats, des ausführenden Bauunternehmens sowie des Architekturbüros zusammen, um mit dem symbolischen ersten Spatenstich die Bauphase einzuleiten.
Der Neubau ist wesentlicher Bestandteil eines umfassenden KWL-Strategiepapiers. Wie Bürgermeister Claus-Peter Horst vor Ort berichtete, verfolgt die Stadt damit das klare Ziel, auf eigenen Grundstücken im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus möglichst viel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Aktuell umfasst die Planung mehr als 50 Wohneinheiten, die sich auf die Okko-ten-Broek-Straße, den Logaer Weg, die Breslauer Straße, die Logabirumer Straße, den Weidenweg und den Eichenweg verteilen. Davon befinden sich derzeit 20 Einheiten in der aktiven Umsetzung, während einige andere bereits fertiggestellt werden konnten. Eine Fortsetzung der Initiative im Zuge einer behutsamen Nachverdichtung und unter Nutzung des sogenannten „Bauturbos“ ist im Anschluss vorgesehen.
Moderner und barrierefreier Wohnraum mit Nachhaltigkeitskonzept
Auf dem rund 900 Quadratmeter großen Grundstück am Logaer Weg entsteht ein durchdachter Mix aus verschiedenen Wohnungsgrößen. KWL-Betriebsleiterin Elke Hinrichs erläuterte die genaue Aufteilung: Geplant sind jeweils zwei Einheiten mit 59 und 69 Quadratmetern sowie zwei weitere Wohnungen mit 52 und 58 Quadratmetern. Um den Bedürfnissen aller Generationen gerecht zu werden, werden die drei Einheiten im Erdgeschoss vollkommen barrierefrei gestaltet.
Auch in puncto Nachhaltigkeit setzt das Projekt Maßstäbe. Als zentrales Heizsystem wird eine moderne Wärmepumpe installiert, zudem wird das Dach mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Zum Gesamtensemble gehören außerdem feste Parkplätze, praktische Schuppenabteile für die Mieter sowie eigene Balkone beziehungsweise Terrassen für jede Wohneinheit.
Einzug im Mai 2027 – Vergabe startet im Herbst
Der Zeitplan für das Bauvorhaben steht fest: Nach den nun anlaufenden Rohbau- und Dachdeckerarbeiten soll das Richtfest voraussichtlich Ende September gefeiert werden. Da das Projekt maßgeblich durch Wohnraumfördermittel des Landes finanziert wird, kann der Wohnraum zu einer günstigen Kaltmiete von 6,10 Euro pro Quadratmeter angeboten werden. Die Fertigstellung und der Bezug der Wohnungen sind für den 1. Mai 2027 geplant.
Interessenten können sich ab Oktober direkt bei der KWL melden. Für die Anmietung ist zwingend ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.
Kontakt und Auskunft
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Mietinteressenten (ab Oktober): Telefon: 0491 / 9782–178 (Frau Ulfers) oder 0491 / 9782–430 (Frau Büchter)
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Auskünfte zum Wohnberechtigungsschein (WBS): Telefon: 0491 / 9782–215 (Herr Abels) oder 0491 / 9782–365 (Frau Remmers-Behrends)

























