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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Sozialer Wohnungsbau in Leer nimmt weiter Fahrt auf
Sozialer Wohnungsbau: KWL startet durch
Leer-Loga – Am Logaer Weg in Leer-Loga ist der offizielle Startschuss für den Bau eines neuen Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten gefallen. Auf Einladung der Kommunalen Wohnungsverwaltung Leer (KWL) kamen am Montag Vertreter der Stadtverwaltung, des Stadtrats, des ausführenden Bauunternehmens sowie des Architekturbüros zusammen, um mit dem symbolischen ersten Spatenstich die Bauphase einzuleiten.
Der Neubau ist wesentlicher Bestandteil eines umfassenden KWL-Strategiepapiers. Wie Bürgermeister Claus-Peter Horst vor Ort berichtete, verfolgt die Stadt damit das klare Ziel, auf eigenen Grundstücken im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus möglichst viel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Aktuell umfasst die Planung mehr als 50 Wohneinheiten, die sich auf die Okko-ten-Broek-Straße, den Logaer Weg, die Breslauer Straße, die Logabirumer Straße, den Weidenweg und den Eichenweg verteilen. Davon befinden sich derzeit 20 Einheiten in der aktiven Umsetzung, während einige andere bereits fertiggestellt werden konnten. Eine Fortsetzung der Initiative im Zuge einer behutsamen Nachverdichtung und unter Nutzung des sogenannten „Bauturbos“ ist im Anschluss vorgesehen.
Moderner und barrierefreier Wohnraum mit Nachhaltigkeitskonzept
Auf dem rund 900 Quadratmeter großen Grundstück am Logaer Weg entsteht ein durchdachter Mix aus verschiedenen Wohnungsgrößen. KWL-Betriebsleiterin Elke Hinrichs erläuterte die genaue Aufteilung: Geplant sind jeweils zwei Einheiten mit 59 und 69 Quadratmetern sowie zwei weitere Wohnungen mit 52 und 58 Quadratmetern. Um den Bedürfnissen aller Generationen gerecht zu werden, werden die drei Einheiten im Erdgeschoss vollkommen barrierefrei gestaltet.
Auch in puncto Nachhaltigkeit setzt das Projekt Maßstäbe. Als zentrales Heizsystem wird eine moderne Wärmepumpe installiert, zudem wird das Dach mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Zum Gesamtensemble gehören außerdem feste Parkplätze, praktische Schuppenabteile für die Mieter sowie eigene Balkone beziehungsweise Terrassen für jede Wohneinheit.
Einzug im Mai 2027 – Vergabe startet im Herbst
Der Zeitplan für das Bauvorhaben steht fest: Nach den nun anlaufenden Rohbau- und Dachdeckerarbeiten soll das Richtfest voraussichtlich Ende September gefeiert werden. Da das Projekt maßgeblich durch Wohnraumfördermittel des Landes finanziert wird, kann der Wohnraum zu einer günstigen Kaltmiete von 6,10 Euro pro Quadratmeter angeboten werden. Die Fertigstellung und der Bezug der Wohnungen sind für den 1. Mai 2027 geplant.
Interessenten können sich ab Oktober direkt bei der KWL melden. Für die Anmietung ist zwingend ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.
Kontakt und Auskunft
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Mietinteressenten (ab Oktober): Telefon: 0491 / 9782–178 (Frau Ulfers) oder 0491 / 9782–430 (Frau Büchter)
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Auskünfte zum Wohnberechtigungsschein (WBS): Telefon: 0491 / 9782–215 (Herr Abels) oder 0491 / 9782–365 (Frau Remmers-Behrends)

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Frühlingsfest der Kita Am Wäldchen begeistert Familien
Frühlingsfest in der Kita „Am Wäldchen“ war ein voller Erfolg
Steenfelde – Kürzlich feierte die Kita „Am Wäldchen“ an der Pastor-Kersten-Straße in Steenfelde ein rundum gelungenes Frühlingsfest. Bei bestem Wetter verwandelte sich der Spielplatz der Kindertagesstätte in ein buntes Paradies.
Maßgeblichen Anteil an der feierlichen Dekoration hatten die Kinder selbst mit zahlreichen kreativen Basteleien. Unterstützt wurde die Gestaltung zudem durch großzügige Blumenspenden von Thomas Philipps (Frank Hollenbach). Ein optisches Highlight bot zudem Marina Postina von „MPO Fun & Show“ mit ihrer beeindruckenden Luftballonkunst, die vom Immobilienmakler Christian Tammen gesponsert wurde.
Begeisternde Vorführungen und bunte Spielstationen
Bei den jungen Besuchern sorgte das Fest für große Begeisterung. Die Kinder hatten im Vorfeld fleißig Lieder und Tänze einstudiert, die sie während des Festes voller Stolz den Eltern und Gästen vorführten. Verschiedene Spielstationen und ein professionelles Kinderschminken trugen zusätzlich zur ausgelassenen Stimmung auf dem Gelände bei.
Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt: Die Eltern der Kindergartenkinder hatten ein vielfältiges Kuchenbuffet sowie frische Waffeln organisiert.
Tombola-Erlös fließt in ein neues Baum-Tipi
Als besonderer Höhepunkt des Nachmittags erwies sich eine Tombola. Diese wurde durch hochwertige Sachspenden der Versicherung AXA Leer (Alexander Engelmann), der Firma Ammersken Bauelemente GmbH, von Edeka Neumann sowie vom Hof Schatteburg ermöglicht. Weitere kleinere Preise wurden von der Raiffeisenbank Flachsmeer beigesteuert.
Die Einnahmen und Spenden des Festes kommen direkt den Kindern zugunsten. „Ein großes Dankeschön gilt allen Sponsoren und auch den Eltern für die Mithilfe, für weitere Geldspenden und die großartige Gemeinschaft. Von diesem Geld kaufen wir für die Kindergartenkinder ein Baum-Tipi“, freut sich Kita-Leitung Sabine Hermes über den Erfolg der Veranstaltung.
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Schiffswerft Diedrich investiert in die Zukunft der Emsregion
Verbandsingenieur Adolf Wilken, Obersielrichter Moeteus Barth, Mariko-Geschäftsführerin Katja Baumann, Jens Diedrich, Werft-Geschäftsführer Matthias Brandt, Nico Bloem und Ortsbürgermeister Jens de Vries. Bild: privat
Schiffswerft Diedrich auf Kurs: Auftragsbücher voll und Investitionen für die Zukunft geplant
Oldersum – Die traditionsreiche Schiffswerft Diedrich in Oldersum blickt optimistisch in die Zukunft. Angesichts einer hervorragenden Auftragslage plant das Unternehmen gezielte Investitionen in die Schiffbauhalle sowie den gesamten Maschinenpark. Im Rahmen eines Werftbesuchs überzeugte sich der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) von der Leistungsfähigkeit des Betriebs.
„Die Werft liegt voller Schiffe, es gibt mehr Anfragen, als die Werft bewältigen kann. Das höre ich in diesen Zeiten gerne. Und das zeigt mir auch, wie stark unsere Standorte an der Ems sind“, betonte Bloem, der als gelernter Schiffbauer einen fachmännischen Blick auf den Betrieb hat.
Starke Auslastung durch Küstenreparaturen und Offshore-Geschäft
Die Kernkompetenz der Schiffswerft Diedrich liegt in Reparaturen und anspruchsvollen Umbauten. Zu den Stammkunden zählt fast die gesamte ostfriesische Küsten- und Inselreederei – die sogenannte „weiße Flotte“ – sowie verschiedene Schifffahrtsbehörden. Zudem sorgt das wachsende Offshore-Geschäft für eine kontinuierlich hohe Auslastung.
Derzeit beschäftigt die Werft 26 eigene Mitarbeiter. Durch die enge Zusammenarbeit mit regionalen Zulieferfirmen befinden sich in der Regel jedoch bis zu 100 Beschäftigte gleichzeitig auf dem Werftgelände, was die Bedeutung des Betriebs als regionaler Wirtschaftsmotor unterstreicht. Um diesen Erfolg langfristig zu sichern, stellt sich das Unternehmen durch Modernisierungen im Maschinen- und Hallenbereich zukunftssicher auf.
Sorgen über den Masterplan Ems und die Tidesteuerung
Trotz der wirtschaftlich positiven Dynamik gibt es auf der Werft sowie in der Region spürbare Sorgen mit Blick auf den Masterplan Ems. Konkret geht es um die geplante Tidesteuerung durch das Emssperrwerk, die zur Verbesserung der Wasserqualität beitragen soll. Das zugehörige Planfeststellungsverfahren hat zwar noch nicht begonnen, doch die Befürchtungen im Hinblick auf regelmäßige Sperrungen der Ems sind groß.
Werft-Geschäftsführer Matthias Brandt erklärte, dass die potenziellen Folgen für den Betrieb derzeit schwer einschätzbar seien. Es wird befürchtet, dass die Sperrungen den Werftbetrieb beeinträchtigen und zudem die Wasserstände für die Emshäfen negativ beeinflussen könnten. Aus diesem Grund steht die Werft bereits in engem Austausch mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Schulterschluss mit Sielachten und Entwässerungsverbänden
Die Bedenken teilen auch die regionalen Sielachten und Entwässerungsverbände, die ebenfalls an dem Austausch mit dem Landtagsabgeordneten teilnahmen. Sie befürchten, dass durch die Eingriffe in die Tidesteuerung die Entwässerung des Binnenlandes erschwert wird.
Nico Bloem sicherte den Beteiligten seine Unterstützung zu: „Es darf nicht sein, dass unsere Hafenwirtschaft und die Sielverbände einen Nachteil durch die Tidesteuerung erhalten. Wir werden die Gespräche gemeinsam führen.“
An dem konstruktiven Dialog in Oldersum nahmen neben Werft-Geschäftsführer Matthias Brandt und dem Landtagsabgeordneten Nico Bloem auch Katja Baumann (Geschäftsführerin des Maritimen Kompetenzzentrums, Mariko), Obersielrichter Moeteus Barth, Verbandsingenieur Adolf Wilken (Entwässerungsverband Oldersum), der Oldersumer Ortsbürgermeister Jens de Vries sowie Jens Diedrich teil.
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