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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Osterfeuer in Ostfriesland: Eine tödliche Gefahr für Wildtiere
Osterfeuer: Eine tödliche Falle für die heimische Tierwelt – NABU Ostfriesland ruft zur Rücksichtnahme auf
Das traditionelle Osterfeuer gehört für viele Menschen in Ostfriesland fest zum Frühlingsanfang. Was als geselliges Beisammensein beginnt, kann für zahlreiche Wildtiere jedoch zur tödlichen Gefahr werden. Die NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland schlägt Alarm und warnt vor den gravierenden Folgen für die lokale Fauna. Gerade in der jetzigen Jahreszeit, wenn viele Tiere mit der Brut beginnen oder ihre Jungen zur Welt bringen, stellen die brennenden Holzhaufen eine erhebliche Bedrohung dar.
Die NABU-Experten betonen, dass die traditionellen Osterfeuer, die oft schon Wochen vor dem eigentlichen Fest aufgeschichtet werden, wie Magnete auf viele Wildtiere wirken. Igel, Hasen, Mäuse, Kröten, aber auch viele Vogelarten nutzen die scheinbar sicheren Unterschlüpfe als Rückzugsort oder sogar als Nistplatz. Wenn dann das Feuer entzündet wird, beginnt für diese Tiere ein dramatischer Kampf um Leben und Tod.
„In diesen Wochen beginnt für viele Arten die entscheidende Zeit des Jahres“, erklärt Jan Fuchs von der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland. „Osterfeuer werden dabei schnell zur tödlichen Falle, weil Tiere die Holzhaufen als sicheren Unterschlupf nutzen und beim Anzünden keine Chance haben zu entkommen.“
Naturverträglicher Umgang mit der Tradition
Der NABU Ostfriesland ruft deshalb zu einem naturverträglichen Umgang mit dieser Tradition auf. Anstatt riesige Holzberge zu verbrennen, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden. Kleine Feuerschalen oder gemeinsame Grillabende können ein ebenso schönes Erlebnis bieten, ohne die Tierwelt zu gefährden. Wenn auf ein Osterfeuer nicht verzichtet werden möchte, sollten unbedingt einige wichtige Regeln beachtet werden:
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Das Holz erst kurz vor dem Abbrennen aufschichten.
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Wenn ein Feuer geplant ist, das Material am Tag des Anzündens sorgfältig umsetzen, damit Tiere fliehen können.
NABU Ostfriesland appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung zu übernehmen und bei der Planung und Durchführung von Osterfeuern Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Gemeinsam kann so dazu beigetragen werden, die heimische Tierwelt in dieser sensiblen Zeit zu schützen.
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Gedenkveranstaltung und Straßensperrung an wunden Punkten in Leer
Gedenken an „wunden Punkten“: Abendandacht führt zu Straßensperrung in Leer
Ein Moment des Innehaltens und der Erinnerung prägt den kommenden Montagnachmittag in Leer. Unter dem Leitgedanken „Gefangen und Missachtet“ laden die Kirchengemeinden der Stadt gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Leer und dem Heimatverein Leer zu einer besonderen Abendandacht ein.
Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „an wunden Punkten in Leer“ und findet dieses Mal an einem Ort mit historischer Tiefe statt: den Bahngleisen an der Kleinen Roßbergstraße. Im Zentrum des Gedenkens stehen Schicksale von Menschen, die Ausgrenzung und Freiheitsentzug erfahren mussten.
Hinweise für den Straßenverkehr
Um einen würdevollen Rahmen für die Zusammenkunft zu gewährleisten, sind kurzzeitige Anpassungen im Verkehrsfluss erforderlich:
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Sperrung: Die Kleine Roßbergstraße wird im Bereich der Hausnummer 12 für den durchgehenden Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt.
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Zeitraum: Montag, der 30.03.2026, von 17:45 Uhr bis voraussichtlich 18:45 Uhr.
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Umleitung: Der Verkehr wird über die Marienstraße und die Bremer Straße geleitet.
Besonders zu beachten ist, dass die Zufahrt von der Bremer Straße in die Kleine Roßbergstraße während des Veranstaltungszeitraums ausnahmsweise freigegeben wird, um die Erreichbarkeit zu unterstützen. Alle Verkehrsteilnehmenden werden um Verständnis und erhöhte Aufmerksamkeit im Umfeld des Veranstaltungsortes gebeten.
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Modernisierung am Museumshafen: Startschuss für neue Promenade und Spundwand
Start der Modernisierung: Ein Bagger der Firma Heuvelmann Ibis beginnt mit dem Rückbau der maroden Holzsteganlagen im Leeraner Museumshafen. Diese vorbereitenden Maßnahmen schaffen Platz für das neue, 1,6 Millionen Euro schwere Infrastrukturprojekt, das eine moderne Schwimmsteganlage und eine barrierefreie Uferpromenade vorsieht.
Modernisierung am Museumshafen: Startschuss für die neue Albert-Wehner-Promenade
Der Museumshafen in Leer steht vor einer bedeutenden Aufwertung. Zwischen dem Garrelschen Garten und der Waage haben die Arbeiten zur umfassenden Erneuerung der Albert-Wehner-Promenade sowie der Uferbefestigung begonnen. Das Projekt kombiniert moderne Ingenieurstechnik mit dem Ziel, die Aufenthaltsqualität am Wasser barrierefrei und zukunftssicher zu gestalten.
Schwere Technik und präzise Verankerung
Herzstück der Baumaßnahme ist ein rund 50 Meter breites, rückverankertes Spundwandbauwerk. Um die Belastung für die Umgebung so gering wie möglich zu halten, kommt ein spezielles Pressverfahren zum Einsatz: Ein Arbeitsschiff wird die Spundwandelemente vom Wasser aus zwölf Meter tief senkrecht in den Boden drücken.
Für die notwendige Stabilität sorgt eine aufwendige Rückverankerung. Sogenannte Daueranker werden in einem 45-Grad-Winkel diagonal in Richtung Neue Straße gebohrt und in einer Tiefe von 14 Metern fest im Erdreich fixiert.

Barrierefreiheit und maritime Infrastruktur
Die in die Jahre gekommenen und aufgrund von Mängeln bereits gesperrten Holzsteganlagen gehören bald der Vergangenheit an. Sie werden durch eine moderne, 45 Meter breite Schwimmsteganlage ersetzt. Diese bietet künftig Platz für sechs Museumsschiffe und wertet das maritime Bild des Hafens deutlich auf.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Zugänglichkeit:
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Barrierefreie Rampe: Von der Promenade führt künftig eine behindertengerechte Rampe direkt hinunter zu den Stegen.
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Hochwertige Optik: Während die Rampe sofort mit Klinkern gepflastert wird, erhält die Promenade zunächst eine Schottertragschicht. Die finale feste Decke – voraussichtlich ebenfalls in klassischer Klinkerbauweise – folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Zeitplan und Investitionen
Derzeit führt das Leeraner Unternehmen Heuvelmann Ibis die notwendigen Rückbauarbeiten durch. Direkt nach Ostern beginnt die heiße Phase mit der Errichtung der neuen Spundwand. Die Stadt Leer investiert rund 1,6 Millionen Euro in diese Infrastrukturmaßnahme, deren Abschluss für den Spätsommer geplant ist. Damit wird der Museumshafen pünktlich zur zweiten Jahreshälfte in neuem Glanz erstrahlen.
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