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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Vollsperrung am Bahnübergang Logaer Weg in Leer
Sanierung der Schienenwege: Vollsperrung am Bahnübergang Logaer Weg erforderlich
Im Zuge notwendiger Gleisbauarbeiten auf der zentralen Bahnstrecke zwischen Leer und Emden kommt es in Kürze zu erheblichen Einschränkungen für den Straßenverkehr. Wie die zuständigen Stellen mitteilen, muss der Bahnübergang Logaer Weg für den gesamten Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.
Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage von § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und ist für den Zeitraum vom 14. April 2026 (ab 19:00 Uhr) bis zum 18. April 2026 (09:00 Uhr) angesetzt.
Weiträumige Umleitungen für den Kraftverkehr
Um ein Verkehrschaos im Nahbereich zu vermeiden, wurde ein umfassendes Umleitungskonzept erarbeitet. Autofahrer werden gebeten, den Bereich großräumig zu umfahren. Die offizielle Route führt über die Heisfelder Straße (B 70), die Einsinghausener Straße, den Seggeweg, die Feldstraße sowie die Logabirumer Straße und Hohe Loga.
Einschränkungen auch für Fußgänger und Radfahrer
Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt die Sperrung ausnahmslos. Auch wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann den Bahnübergang während der Bauarbeiten nicht passieren. Eine entsprechende Umleitung ist über den Bahnübergang Moorweg (via Parallelweg, Moorweg und Bahndamm) eingerichtet.
Gültigkeit der Maßnahmen
Die verkehrsbehördlichen Anordnungen treten unmittelbar mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Die Umleitungsstrecken sind für alle Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar ausgeschildert. Ortskundige werden dennoch gebeten, die Sperrung bei ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen und den Bereich nach Möglichkeit bereits frühzeitig zu umfahren.
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Millionenförderung — Chance für Schwimmbäder in Ostfriesland und dem Emsland
Ein Plädoyer für die blaue Infrastruktur: Warum der Bund jetzt in unsere Schwimmbäder investiert
Es ist eine Nachricht, die in den Rathäusern zwischen Leer und Lingen für Aufsehen sorgt und weit über die Grenzen Ostfrieslands und des Emslands hinausstrahlt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat eine neue Förderrunde des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) eingeläutet. Die Besonderheit diesmal: Zum ersten Mal stellt der Bund stolze 250 Millionen Euro ausschließlich für die Sanierung von kommunalen Schwimmbädern zur Verfügung.
Mehr als nur Beton und Wasser: Orte der Begegnung
Man mag sich fragen, warum der Bund in Zeiten knapper Kassen ein so spezifisches Programm auflegt. Doch wer Schwimmbäder nur als Sportstätten betrachtet, greift zu kurz. Sie sind, wie die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk treffend formuliert, „Orte der Begegnung für Jung und Alt“. Sie fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sind unverzichtbar für die Gesundheitsprävention und, vielleicht am wichtigsten, für den Schwimmunterricht unserer Kinder.
Ein Investitionsstau, der Baden geht
In vielen Kommunen besteht jedoch ein erheblicher Sanierungsbedarf. Viele Einrichtungen sind in die Jahre gekommen, marode und entsprechen nicht mehr den modernen Standards für Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Dieser Investitionsstau bedroht die Existenz vieler Bäder und damit ein Stück Lebensqualität vor Ort.
Der Bund als Rettungsanker: Förderkonditionen im Überblick
Das neue Bundesprogramm setzt genau hier an und bietet Städten, Gemeinden sowie Landkreisen eine substantielle Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur. Die Förderkonditionen sind dabei durchaus attraktiv:
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Förderquote: Der Bund übernimmt grundsätzlich bis zu 45 Prozent der Kosten. Kommunen in einer Haushaltsnotlage können sogar mit einer Förderung von bis zu 75 Prozent rechnen.
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Fördersummen: Die Förderung muss mindestens 250.000 Euro betragen, der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 8 Millionen Euro.
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Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Kommunen, die Eigentümer der jeweiligen Einrichtung sind. Eine Weiterleitung der Mittel an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist möglich.
Ein Aufruf zur Tat: Die Region ist am Zug
Anja Troff-Schaffarzyk ermutigt die Kommunen im Landkreis Leer und im Emsland, diese Chance zu nutzen. „Ich möchte alle Verantwortlichen in unserer Region ermutigen, geeignete Projekte zu identifizieren“, so die Abgeordnete.
Fristen und Fakten
Interessierte Kommunen können ihre Projektskizzen bis zum 19. Juni 2026 digital beim Bundesinstitut für Bau‑, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Weitere Informationen zum Projektaufruf und den Förderrichtlinien sind unter www.bbsr.bund.de/sks-schwimmbaeder abrufbar.
Fazit: Eine Investition in die Zukunft
Die Investition in unsere Schwimmbäder ist weit mehr als nur eine kosmetische Korrektur. Es ist eine Investition in die Gesundheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Lebensqualität in unserer Region. Es ist ein klares Signal, dass der Bund die Bedeutung der blauen Infrastruktur erkannt hat und bereit ist, sie zu sichern. Es liegt nun an den Kommunen, dieses Angebot anzunehmen und ihre Schwimmbäder fit für die Zukunft zu machen.
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Vortrag in Leer: Biografien von Überlebenden des KZ Bergen-Belsen
Bildrechte: LBZH BS — Martin Bein
Überleben nach dem Grauen: Vortrag über Biografien aus dem KZ Bergen-Belsen in Leer
LEER. Die Folgen der nationalsozialistischen Verfolgung prägten Überlebende der Konzentrationslager oft ein Leben lang – sowohl physisch als auch psychisch. Am Sonntag, den 26. April, beleuchtet die Historikerin Diana Gring in der Ehemaligen Jüdischen Schule Leer die vielfältigen Lebenswege dieser Menschen zwischen Extremtraumatisierung und Bewältigung.
Einblick in lebensgeschichtliche Zeugnisse
Viele Verfolgte konnten erst Jahrzehnte nach ihrer Befreiung über das Erlittene sprechen. Einige von ihnen wurden zu aktiven Zeitzeugen, die es bis heute als ihre Aufgabe verstehen, vor Antisemitismus und Rechtsradikalismus zu warnen. Referentin Diana Gring, Kuratorin in der Gedenkstätte Bergen-Belsen (Stiftung niedersächsische Gedenkstätten), bringt eine besondere Expertise in diesen Nachmittag ein: Seit mehr als 20 Jahren führt sie lebensgeschichtliche Interviews mit Überlebenden des Holocaust und anderen Zeitzeugen durch. Ihr Vortrag ermöglicht einen tiefen Einblick in die Biografien von Überlebenden des KZ Bergen-Belsen.
Termin der Veranstaltung
Der Vortrag beginnt um 16:00 Uhr in der Gedenk- und Begegnungsstätte Ehemalige Jüdische Schule Leer. Der Eintritt ist frei, Interessierte sind herzlich eingeladen, an diesem wichtigen Austausch über die Aufarbeitung von Extremtraumatisierungen teilzunehmen.
Eckdaten der Veranstaltung:
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Was: Vortrag von Diana Gring über Überlebende des KZ Bergen-Belsen
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Wann: Sonntag, 26. April, 16:00 Uhr
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Wo: Ehemalige Jüdische Schule Leer
























