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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Leeraner Weihnachtsverlosung: Ziehung der Serien A, B, C und D – Alle Losnummern stehen fest
Leeraner Weihnachtsverlosung: Erste Gewinnnummern wurden heute gezogen
Leer, 04. Dezember 2025 – Die deutschlandweit einzigartige Weihnachtsverlosung der Werbegemeinschaft Leer ist in die nächste Runde gestartet. Heute Vormittag um 10 Uhr fand die erste große Ziehung der Serien A, B, C und D statt. Unter notarieller Aufsicht von Rechtsanwalt und Notar Ulf Nannen und mit fröhlicher Unterstützung der Kinder des Heilpädagogischen Kindergartens “Mikado” der Lebenshilfe Leer wurden die Losnummern am Standort der Lebenshilfe Leer e.V., Logaer Weg 261, ermittelt.
Mit viel Begeisterung drückten die Kinder den Buzzer und ließen damit Los für Los durch die Ziehung laufen – ein Moment, der nicht nur Spannung, sondern auch echte Vorfreude auf Weihnachten in die Räumlichkeiten brachte.


1 x Hyundai i10 von Das Fahrzeughaus
2 x 2.500€ Leeraner Stadtgutschein
Fiat Panda vom Autozentrum Nord

Eine Verlosung der besonderen Art
Die diesjährige Leeraner Weihnachtsverlosung setzt erneut Maßstäbe. Insgesamt 320.000 Lose wurden aufgelegt – verbunden mit Hauptpreisen im Gesamtwert von über 148.000 Euro. Darunter:
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4 Autos
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8 Leeraner Stadtgutscheine im Wert von je 2.500 €
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20 Leeraner Stadtgutscheine im Wert von je 1.000 €
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Über 25.000 Sofortgewinne
Mit jedem Los besteht die Chance auf wertvolle Preise – gleichzeitig unterstützt jeder Kauf den Kinderschutzbund Leer sowie die Lebenshilfe Leer, was die Aktion zu einer perfekten Verbindung aus Weihnachtsfreude und sozialem Engagement macht.
Nächste Ziehung: Serien E, F, G und H
Die Spannung geht weiter:
Die nächste Ziehung der Losnummern findet statt am:
📅 Freitag, 19. Dezember 2025
⏰ 13:00 Uhr
📍 Kinderschutzbund Leer e.V., Reformierter Kirchgang 16, 26789 Leer
Auch diese Ziehung erfolgt wieder unter notarieller Aufsicht – und garantiert mit viel Vorfreude auf weitere Gewinner.
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Gemeinsam für ein klimaresilientes Leer: Ihre Ideen sind gefragt
Bürgerideen sind gefragt: Leer sammelt Hinweise für mehr Klimaresilienz
Leer. – Die Stadt Leer geht einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaresilienz und lädt ihre Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mitgestaltung ein. Im Rahmen der Erstellung eines Klimafolgenanpassungskonzepts läuft derzeit ein öffentliches Beteiligungsformat, das die Erfahrungen, Beobachtungen und Ideen der Menschen vor Ort einbeziehen soll.
Extreme Wetterereignisse wie Hitzeperioden, Dürre, Starkregen oder Stürme treffen Städte und Gemeinden zunehmend spürbar. Damit Leer künftig besser darauf vorbereitet ist, sollen bereits im Planungsprozess die lokalen Gegebenheiten und das Wissen der Bevölkerung berücksichtigt werden. Um dies zu ermöglichen, wurden zwei interaktive Karten erstellt, auf denen sowohl Problempunkte als auch konkrete Vorschläge für Verbesserungen eingetragen werden können. Ob Hitzespots, überflutete Wege oder mögliche Standorte für mehr Grün – jede Meldung kann helfen, ein genaueres Bild der Herausforderungen in der Stadt zu zeichnen.
Die digitalen Beteiligungskarten stehen online unter
https://kühle-orte.de/beteiligungskarten-klimaanpassung-stadt-leer
zur Verfügung. Wer lieber analog arbeitet oder keine Möglichkeit zur Online-Nutzung hat, findet zudem ausgehängte Karten in der Stadtbibliothek Leer, die ebenfalls zur Teilnahme einladen.
Klimafolgenanpassungsmanagerin Carolin Heiler wirbt für eine rege Beteiligung:
„Wir würden uns sehr freuen, wenn viele Bürgerinnen und Bürger mitmachen, damit wir Leer gemeinsam klimaresilient und zukunftsfähig gestalten können.“
Mit der Beteiligungsaktion setzt Leer ein starkes Zeichen: Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam – mit dem Wissen und den Ideen der Menschen, die hier leben.
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Klinikum Leer — 600. Prothese im Klinikum Leer eingesetzt!
(v.l.n.r.) Dr. med. Philipp Werner (Chefarzt der Klinik für Orthopädie/Unfallchirurgie), Patientin Dore Büürma und Mohannad Alsulaiman (Oberarzt der Klinik für Orthopädie/Unfallchirurgie).
600. Prothese im Klinikum Leer eingesetzt – Patientin reist über 2.000 Kilometer zur Operation an
Ein medizinischer Meilenstein im Klinikum Leer: Mitte November wurde dort die 600. Prothese im Jahr 2025 eingesetzt. Eine ganz besondere Geschichte steht hinter diesem Eingriff – denn die Patientin, Dore Büürma aus Logaerfeld, befand sich zum Zeitpunkt ihres Unfalls mehr als 2.000 Kilometer entfernt, im Spanien-Urlaub.
Seit 15 Jahren verbringen Dore Büürma und ihr Mann ihren Winterurlaub mit dem Wohnmobil immer am selben Ort in Spanien. Doch dieses Mal kam alles anders:
„Beim Wohnmobil sind ein paar Treppenstufen, da bin ich gestürzt“, berichtet die 75-Jährige. Im örtlichen Krankenhaus wurde ein Oberschenkelhalsbruch festgestellt – doch auf einen Operationstermin hätte sie dort rund eine Woche warten müssen.
„Da haben wir uns überlegt, dass wir in dieser Zeit auch nach Leer zurückfahren könnten. Über Herrn Dr. Werner haben wir vorher schon Gutes gehört“, erzählt Büürma. Gesagt, getan: Das Paar packte alles zusammen und machte sich auf den langen Rückweg nach Ostfriesland.
Einen Tag nach ihrem 75. Geburtstag kam die Patientin im Klinikum Leer an – und wurde noch am selben Tag operiert. Die deutsche Leitlinie empfiehlt, hüftnahe Femurbrüche innerhalb von 24 Stunden zu versorgen, weshalb das Team sofort handelte. Die Operation verlief problemlos.
„Ich bin sehr zufrieden. Egal ob Ärzte, Pflege oder Essen – alles super“, fasst Dore Büürma ihren Aufenthalt zusammen. Nun geht es zunächst nach Hause. Anfang Dezember startet ihre Reha in Wilhelmshaven. „Zu Weihnachten bin ich hoffentlich wieder zu Hause – dieses Jahr übernehmen meine Kinder alles“, sagt sie mit einem Lächeln.
Im Klinikum Leer werden die endoprothetischen Eingriffe von zwei äußerst erfahrenen Hauptoperateuren durchgeführt: Chefarzt Dr. med. Philipp Werner und Oberarzt Mohannad Alsulaiman. Beide verfügen über eine langjährige Expertise in der Behandlung von Gelenkerkrankungen und Verletzungen.
„Wir suchen gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten die beste individuelle Lösung“, erklärt Dr. Werner. „Ein Gelenkersatz kommt erst dann infrage, wenn alle konservativen Möglichkeiten ausgeschöpft sind – oder wie im Fall von Frau Büürma eine Fraktur vorliegt. Rund 80 Prozent der Prothesen implantieren wir aufgrund von Arthrose, etwa 20 Prozent wegen Frakturen.“
In Ostfriesland gehört das Klinikum Leer damit zu den führenden Einrichtungen im Bereich Gelenkersatz.
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