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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Lokal
Schulausfall im Landkreis Leer: Glatteisgefahr stoppt Präsenzunterricht
Glatteisgefahr hält an: Schulausfall im Landkreis Leer am 5. Februar
Die anhaltende Frostperiode sorgt im Landkreis Leer weiterhin für gefährliche Straßenverhältnisse. Aufgrund der massiven Vereisungen bleibt der Präsenzunterricht an allen Schulen auch am Donnerstag ausgesetzt. Hier sind die Details zur aktuellen Lage.
Landkreis Leer. Sicherheit geht vor: Wegen der anhaltend angespannten Wetterlage hat der Landkreis Leer entschieden, dass am morgigen Donnerstag, den 5. Februar 2026, der Präsenzunterricht an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen ausfällt.
Gefährliche Glätte auf Straßen und Gehwegen
Seit Tagen verharren die Temperaturen kontinuierlich unter dem Gefrierpunkt. Die Folge sind durchgehend gefrorene Oberflächen, die weite Teile des Kreisgebiets in eine Rutschbahn verwandelt haben. Da auch für morgen keine entscheidende Wetterbesserung in Sicht ist, bleibt das Risiko für den Schulweg zu hoch.
Ob die Schulen als Ersatz für den Präsenztermin auf Distanzunterricht (Home-Schooling) umstellen, liegt in der Entscheidungsgewalt der jeweiligen Schulleitungen. Eltern und Schüler werden gebeten, auf entsprechende Mitteilungen ihrer Schulen zu achten.
Einschränkungen im Busverkehr
Auch wer nicht zur Schule muss, sollte mehr Zeit einplanen oder nach Möglichkeit auf Fahrten verzichten. Die Verkehrsregion Ems-Jade (VEJ) weist darauf hin, dass es aufgrund der Witterung im gesamten Busverkehr zu massiven Verspätungen oder kompletten Fahrtausfällen kommen kann. Aktuelle Statusmeldungen sind unter www.vej-bus.de abrufbar.
Besondere Regelungen bei der Lebenshilfe
Die Lebenshilfe Leer hat für ihre Einrichtungen differenzierte Regelungen getroffen:
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Tagesbildungsstätte: Der Fahrdienst fällt morgen komplett aus.
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Kindergarten Mikado & Werkstätten: Hier findet der Fahrdienst grundsätzlich statt. Es liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Fahrer, ob eine Strecke sicher befahren werden kann. Betroffene Fahrgäste werden bei einem Ausfall telefonisch informiert.
Wichtige Kontakte auf einen Blick:
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Offizielle Informationen des Landkreises: www.landkreis-leer.de/Schulausfall
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Fahrplanauskunft: www.vej-bus.de
Bleiben Sie vorsichtig und passen Sie Ihre Fahrweise den winterlichen Bedingungen an.
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Bildung
Glatteisunfall auf der A31: PKW überschlägt sich bei Eisregen
Glatteisunfall auf der A31: PKW überschlägt sich – zwei Personen verletzt
LANDKREIS LEER / A31 – Einsetzender Eisregen hat am frühen Mittwochmorgen auf der Autobahn 31 für gefährliche Straßenverhältnisse und einen schweren Verkehrsunfall gesorgt. Infolgedessen kam es zu einem Einsatz für die Freiwilligen Feuerwehren aus Jemgum, Holtgaste und Weenermoor.
Gegen 05:10 Uhr wurden die Einsatzkräfte mit dem Alarmstichwort „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“ in Fahrtrichtung Weener alarmiert. Beim Eintreffen an der Unfallstelle bot sich den Rettungskräften ein dramatisches Bild: Nach einer Kollision waren zwei Fahrzeuge von der Fahrbahn abgekommen und im angrenzenden Graben gelandet. Eines der Autos war durch die Wucht des Aufpralls auf dem Dach zum Liegen gekommen.
Rettungsdienst befreit Insassen
Glücklicherweise bestätigte sich die erste Meldung über eingeklemmte Personen nicht. Dem bereits vor der Feuerwehr eingetroffenen Rettungsdienst gelang es, die Insassen aus den Unfallwracks zu befreien.
Der Unfall forderte zwei Verletzte:
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Eine Person erlitt nach ersten Erkenntnissen leichtere Verletzungen.
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Eine zweite Person musste mit schweren Verletzungen in ein naheliegendes Krankenhaus transportiert werden.
Sicherung und Ausleuchtung der Unfallstelle
Die Feuerwehr Jemgum unterstützte die Bergungsarbeiten, indem sie die Unfallstelle absicherte und für die Dauer des Einsatzes großflächig ausleuchtete. Da die Unterstützung der Feuerwehren Holtgaste und Weenermoor nicht mehr erforderlich war, konnten diese zeitnah wieder einrücken.
Eingesetzte Kräfte
Insgesamt war ein Großaufgebot an Rettungskräften vor Ort:
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Feuerwehr: Ortsfeuerwehren Jemgum, Holtgaste und Weenermoor
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Rettungsdienst
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Polizei
Foto: Feuerwehr Berends
Joachim Rand Pressesprecher Kreisfeuerwehr Leer
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Lokal
Fährbetrieb Ditzum-Petkum aufgrund extremer Glätte vorübergehend eingestellt
Witterungsbedingt: Fähre Ditzum-Petkum stellt den Betrieb ein
Aufgrund der aktuellen Wetterlage wurde der Fährbetrieb zwischen Ditzum und Petkum bis auf Weiteres eingestellt. Die Kombination aus Ebbe, Flut und anhaltendem Frost führt dazu, dass die Anleger kontinuierlich mit Eis bedeckt werden, wodurch ein sicheres Ein- und Aussteigen der Fahrgäste nicht mehr möglich ist.
Der Landkreis Leer beobachtet die Situation fortlaufend und wird umgehend informieren, sobald eine gefahrlose Aufnahme des Fährverkehrs wieder möglich ist.
Das Beitragsfoto der Fähre Ditzum-Petkum wurde zur Veranschaulichung der aktuellen Wetterlage mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (KI) winterlich angepasst. Die Bearbeitung dient dazu, die derzeitigen Vereisungen an den Anlegern und die schwierigen Bedingungen auf der Ems visuell zu verdeutlichen.
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