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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Tag der offenen Tür im Gesundheitsamt Leer am 19. März
Vielfalt für Gesundheit: Tag der offenen Tür im Gesundheitsamt Leer am 19. März
Leer – Unter dem Leitgedanken „Vielfalt für Gesundheit“ lädt das Gesundheitsamt Leer die Bevölkerung am Donnerstag, den 19. März 2026, zu einem besonderen Aktionstag ein. Zwischen 13:00 und 17:00 Uhr verwandelt sich das Dienstgebäude in der Jahnstraße 4 in einen Ort der Begegnung und Information, an dem Bürgerinnen und Bürger einen direkten Blick hinter die Kulissen der Behörde werfen können.
Interaktives Programm für alle Generationen
Das Gesundheitsamt hat für diesen Nachmittag ein breites Spektrum an Mitmachaktionen zusammengestellt, die sowohl Kinder als auch Erwachsene ansprechen:
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Für junge Besucher: Kinder können ihre Sinne bei Hör- und Sehtests spielerisch prüfen lassen. Die Themen Zahngesundheit und Mundhygiene werden durch eine „Karieswurfbude“ sowie einen „Kariestunnel“ anschaulich vermittelt.
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Gesundheits-Check-ups: Erwachsene haben die Möglichkeit, wichtige Vitalwerte wie Blutdruck, Blutzucker und die Sauerstoffsättigung messen zu lassen.
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Vorsorge und Beratung: Neben individuellen Impfberatungen stehen Fachkräfte der Selbsthilfekontaktstelle für umfassende Beratungsgespräche bereit.
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Praktische Hygiene: Die Gesundheitsaufsicht demonstriert unter Schwarzlicht die korrekte Händedesinfektion und informiert über den Infektionsschutz sowie die Qualität lokaler Badestellen.
Fachvorträge und Impulse
Zusätzlich zu den Aktionsständen bietet das Programm fachliche Impulse durch verschiedene Kurzvorträge. Experten referieren zu den Themen Vorsorgevollmacht, Resilienz sowie zu reisemedizinischen Fragestellungen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ergänzt das Angebot durch praktische Einblicke in die Techniken der Wiederbelebung.
Für zusätzliche Dynamik sorgt die Gesundheitsregion mit speziellen Bewegungsangeboten und dem mobilen Museum „Gesundheit³“, das frische Perspektiven auf das Thema Wohlbefinden eröffnet. Die Veranstaltung unterstreicht die Relevanz des Öffentlichen Gesundheitsdienstes als zentralen Pfeiler der kommunalen Daseinsvorsorge.
Veranstaltungsdetails auf einen Blick:
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Datum: Donnerstag, 19. März 2026
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Uhrzeit: 13:00 bis 17:00 Uhr
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Ort: Gesundheitsamt Leer, Jahnstraße 4, 26789 Leer

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Neuer Chefarzt für Anästhesie und Intensivmedizin am Klinikum Leer
Chefarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Dr. med. Jürgen Hinkelmann gemeinsam mit Geschäftsführerin Daniela Kamp.
Verstärkung in der Klinikleitung: Dr. med. Jürgen Hinkelmann übernimmt Chefarztposten am Klinikum Leer
Leer/Ostfriesland, 3. März 2026 – Das Klinikum Leer stellt die Weichen für die Zukunft seiner medizinischen Versorgung. Seit dem 1. März leitet Dr. med. Jürgen Hinkelmann als neuer Chefarzt die Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin. Der 55-jährige Mediziner übernimmt damit die Verantwortung für eine zentrale Fachabteilung des Hauses und bringt eine über zwanzigjährige Expertise in sein neues Amt ein.
Ein erfahrener Experte für Ostfriesland
Der berufliche Werdegang von Dr. Hinkelmann ist geprägt von hochkarätigen Stationen in der deutschen Kliniklandschaft. Nach seinem Medizinstudium und der Facharztausbildung am städtischen Klinikum in Krefeld sammelte er wertvolle Erfahrungen am Universitätsklinikum Münster. Dort war er in verschiedenen Funktionen als Fach- und Oberarzt tätig und vertiefte seine Kenntnisse im Bereich der Anästhesie sowie im komplexen OP-Management. Vor seinem Wechsel nach Leer war er langjährig als Chefarzt für die Bereiche Anästhesie, Intensiv‑, Schmerz- und Notfallmedizin in Dortmund verantwortlich.
Neben seiner breiten praktischen Erfahrung verfügt der neue Chefarzt über weitreichende Zusatzqualifikationen. Hierzu zählen unter anderem die Spezielle Intensivmedizin, fundiertes Wissen im OP-Management sowie spezielle Qualifikationen im klinischen Risikomanagement.
Strategische Weiterentwicklung und Patientensicherheit
Die Geschäftsführung des Klinikums sieht in der Neubesetzung einen wichtigen Schritt zur Qualitätssicherung. „Mit Dr. Hinkelmann haben wir einen ausgewiesenen Experten gewonnen“, erklärt Geschäftsführerin Daniela Kamp. Ziel sei es, die medizinische Qualität durch seine langjährige Führungserfahrung nachhaltig zu stärken und die Versorgung im Sinne der Patientinnen und Patienten kontinuierlich auszubauen.
Auch Dr. Hinkelmann blickt erwartungsvoll auf seine neuen Aufgaben in Leer. Für seine Amtszeit hat er sich bereits klare Schwerpunkte gesetzt:
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Ausbildung: Etablierung eines strukturierten Curriculums mit Fokus auf ultraschallgestützte Verfahren.
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Innovation: Medizinische Weiterentwicklung der Anästhesie- und Intensivmedizin.
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Patientenwohl: Erhöhung der Patientensicherheit und die Umsetzung des Konzepts eines „schmerzarmen Krankenhauses“.
Mit diesem Programm möchte der neue Chefarzt nicht nur die fachliche Exzellenz fördern, sondern vor allem den Aufenthalt für die Patienten im Klinikum Leer so sicher und schonend wie möglich gestalten.
Chefarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Dr. med. Jürgen Hinkelmann gemeinsam mit Geschäftsführerin Daniela Kamp.
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Kreistag Leer: Evenburg-Sekt – volle Transparenz der Fraktionsgelder – Personalentscheidungen
Kreistag Leer: Personalien, Finanzen und Transparenzanträge im Fokus
Am kommenden Montag, den 9. März 2026, tritt der Kreistag des Landkreises Leer zu einer umfassenden öffentlichen Sitzung zusammen. Die Versammlung beginnt um 17:00 Uhr im Forum der Sparkasse LeerWittmund (Bürgermeister-Ehrlenholtz-Straße 14, 26789 Leer). Neben formalen Regularien und der Einwohnerfragestunde stehen wegweisende Personalentscheidungen sowie kontrovers diskutierte Anträge zur Transparenz auf der Tagesordnung.
Personalentscheidungen und Strukturveränderungen
Ein zentraler Punkt der Sitzung ist die Neubesetzung wichtiger Verwaltungsposten. Der Kreistag entscheidet über die Wahl und Ernennung einer neuen Ersten Kreisrätin oder eines Ersten Kreisrates. Zudem ist die Versetzung von Jörn Reich vom Staatlichen Baumanagement Region Nord-West zum Bauoberrat sowie die Beförderung von Kreisverwaltungsdirektor Michael Kläsener zum Leitenden Kreisverwaltungsdirektor vorgesehen.
Zuvor wird das Gremium den Sitzverlust der Abgeordneten Ina Schullerer feststellen und ein nachrückendes Mitglied förmlich verpflichten. Damit einher gehen diverse Umbesetzungen in Ausschüssen, darunter der Ausschuss für Schulen und ÖPNV sowie der Beirat des Zentrums für Arbeit.
Finanzen: Nachtragshaushalt und Instandhaltung
Die wirtschaftliche Planung des Landkreises für das laufende Jahr wird durch den 1. Nachtragshaushalt 2026 konkretisiert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Bau- und Gebäudemanagement. Vorgesehen sind außer- und überplanmäßige Aufwendungen für Instandhaltungsrückstellungen, die unter anderem dem Ubbo-Emmius-Gymnasium und der Oberschule Uplengen zugutekommen sollen.
Anträge der MOIN-Fraktion: Transparenz und Endlager-Resolution
Besondere Aufmerksamkeit dürften drei Anträge der MOIN-Fraktion erregen:
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Transparenz bei Fraktionsgeldern: Die Fraktion fordert eine uneingeschränkte Einsicht in die Kostenabrechnungen aller im Kreistag vertretenen Fraktionen.
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Änderung der Geschäftsordnung: Ein weiterer Antrag zielt auf eine Anpassung der internen Regelwerke des Kreistags ab.
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Endlager-Stopp: Mit einer Resolution soll sich der Landkreis offiziell gegen einen möglichen Standort zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im Kreisgebiet aussprechen.
Kultur und Bildung
Auch regionale Kooperationen stehen zur Debatte. So ist ein Vertrag mit der J. Bünting Beteiligungs AG geplant, der die Einführung eines “Schloss-Evenburg-Sekts” vorsieht. Für die Kreismusikschule Leer sind zudem Anpassungen der Schul- und Gebührenordnung zum 1. August 2026 angekündigt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben während der Einwohnerfragestunde die Möglichkeit, direkt Fragen an die Verwaltung und die Politik zu richten.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO
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