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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Großer Schritt für die regionale Versorgung: Krankenhaus Rheiderland und Haus Fresena erweitern Kapazitäten
(v.l.n.r.): Katrin Gawenda (Bereichsleitung Suchtkrankenhilfe Ostfriesland), Heike Kliegelhöfer (Pflegedirektorin Klinikum Leer gGmbH), Karl-Heinz Kromminga (Bauherrenvertretung und Technischer Leiter Klinikum Leer gGmbH), Dipl.-Ing. Karten Woltermann (Architekt),
Henning Fietz (Geschäftsführer Suchtkrankenhilfe Ostfriesland), Daniela Kamp (Geschäftsführerin Klinikum Leer gGmbH), Jakobus Baumann (Vorsitzender Allgemeiner Krankenhausverein für das Rheiderland).
Erweiterungen auf dem Gelände des Krankenhaus Rheiderland abgeschlossen
Fertigstellung des Neubaus und Abschluss der baulichen Maßnahmen
Leer/Ostfriesland, 26. November 2025.
Mit der Fertigstellung des dreigeschossigen Neubaus direkt am Haus Fresena sind die baulichen Erweiterungen auf dem Gelände des Krankenhaus Rheiderland erfolgreich abgeschlossen.
Bereits Ende Mai wurde der Anbau am Krankenhaus Rheiderland fertiggestellt. Anfang Juni bezog das MVZ Allgemeinmedizin im Erdgeschoss seine neuen Praxisräumlichkeiten.
Im ersten Obergeschoss entstanden zusätzliche Räume für den Qualifizierten Entzug, im zweiten Obergeschoss wurden acht moderne Mitarbeiterappartments geschaffen.
Parallel dazu konnte auch das Haus Fresena seine Kapazitäten erweitern: Im Juni wurden elf neue Bewohnerappartments im Sockelgeschoss in Betrieb genommen.
Erweiterungsbau am Haus Fresena
Mit der Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts am Haus Fresena – einem modernen dreigeschossigen Erweiterungsbau – wurde nun auch die zweite Maßnahme auf dem Gelände abgeschlossen.
Die Einrichtung „Haus Fresena“ wächst von bislang 30 auf nun 52 Plätze und bietet deutlich mehr Raum für individuelle Förderung, barrierefreies Wohnen und passgenaue Teilhabemöglichkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner.
Stimmen aus den Einrichtungen
Klinikum Leer gGmbH
„Wir freuen uns, dass wir mit den neuen Kapazitäten sowohl für das Krankenhaus als auch für das Haus Fresena moderne, funktionale und zukunftsfähige Strukturen geschaffen haben, die den Menschen in der Region zugutekommen“, so Daniela Kamp, Geschäftsführerin der Klinikum Leer gGmbH.
Suchtkrankenhilfe Ostfriesland gGmbH
„Mit dem erweiterten Haus Fresena schaffen wir für unsere Bewohnerinnen und Bewohner mehr als nur zusätzliche Zimmer: Wir eröffnen schrittweise Übergänge in ein eigenständigeres Leben – eng begleitet, realitätsnah und mit einer stabilen Tagesstruktur“, ergänzt Henning Fietz, Geschäftsführer der Suchtkrankenhilfe Ostfriesland gGmbH.
„Unser Dank gilt dem Klinikum Leer als Eigentümer und Vermieter der Liegenschaft für die seit 15 Jahren gelebte, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ohne diese Partnerschaft wäre die Erweiterung nicht möglich gewesen.
Gemeinsam stark für die Region: Perspektive Fachkrankenhaus in Weener
Antrag für ein Fachkrankenhaus Psychiatrie und Psychotherapie
Neben der baulichen Entwicklung wird weiter intensiv an der Stärkung der regionalen Versorgung gearbeitet.
Ein Antrag zur Einrichtung eines „Fachkrankenhaus Psychiatrie und Psychotherapie“ wurde gestellt. Anfang November wurde im Krankenhausplanungsausschuss hierzu jedoch keine positive Entscheidung getroffen.
Einschätzung der Klinikum-Leitung
Daniela Kamp zeigt sich dennoch zuversichtlich:
„Wir haben ein stimmiges medizinisches Konzept, sehr gute bauliche Voraussetzungen und eine belastbare Personalplanung. Das Krankenhaus Rheiderland ist prädestiniert als Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie.
Auch die enge Zusammenarbeit und räumliche Nähe mit der Suchtkrankenhilfe Ostfriesland ist eine hervorragende Grundlage. So entsteht eine starke, ortsnahe Versorgungskette für die Menschen in der Region.
Ich bin mir sicher, dass wir die meisten Mitglieder des Krankenhausplanungsausschusses mit unserem Antrag überzeugen konnten. Scheinbar führte das notwendige einvernehmliche Abstimmungsverhalten dazu, dass unserem Antrag nicht zugestimmt werden konnte.“
Bedeutung für die regionale psychiatrische Versorgung
„Ein Fachkrankenhaus in Weener würde die medizinisch-psychiatrische Grundversorgung stärken, Wartezeiten reduzieren und die Schnittstellen zwischen somatischer Versorgung, Entzugsbehandlung und Eingliederungshilfe spürbar entlasten.
Für unsere Bewohnerinnen und Bewohner bedeutet das: kürzere Wege, abgestimmte Behandlungsabläufe und bessere Chancen, Rückfälle zu vermeiden“, betont Fietz.
„Wir setzen darauf, dass die Verantwortlichen im Land diesen notwendigen Schritt für die Region ermöglichen.“
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Dr.-vom-Bruch-Brücke: Sperrung für hohe Schiffe verlängert!
Hafenbehördliche Mitteilung: Verlängerte Sperrung der Dr.-vom-Bruch-Brücke für die Schifffahrt
Die Dr.-vom-Bruch-Brücke (Rathausbrücke) in Leer bleibt für die Schifffahrt länger gesperrt als ursprünglich geplant. Grund sind notwendige Instandsetzungsarbeiten am Antrieb der Brückenklappe, die zur Erhöhung der Betriebssicherheit durchgeführt werden.
Ursprünglich war die Brückensperrung vom 12.11. bis 28.11.2025 vorgesehen. Aufgrund von Verzögerungen in der Produktion der Maschinenteile und zusätzlichem Reparaturaufwand wird die Sperrung nun bis zum 19.12.2025 verlängert.
Während der Wartungsarbeiten wird die Öffnungsfunktion der Klappbrücke teilweise demontiert, sodass ein Heben der Brückenklappe in diesem Zeitraum nicht möglich ist.
Für Schiffe und Boote, die aufgrund ihrer Höhe nicht unter die Brücke passen, bleibt die Passage gesperrt. Niedrigere Boote können die Durchfahrt jedoch weiterhin nutzen.
Die Hafenbehörde bittet alle betroffenen Schifffahrtsunternehmen, die verlängerte Sperrung bei ihrer Planung zu berücksichtigen.
AnzeigeWeihnachtlicher Hafenzauber in Leer – Punsch-Fahrt auf der „Hafenmusik“
Wenn der Museumshafen in Leer in festlichem Lichterglanz erstrahlt und der Duft von Glühwein, Mandeln und Tannen die Luft erfüllt, beginnt die zauberhafte Adventszeit. Besonders stimmungsvoll lässt sich diese Atmosphäre bei einer Punsch-Fahrt auf dem Salonschiff „Hafenmusik“ erleben – eine maritime Rundfahrt, die Genuss, Weihnachtszauber und beeindruckende Hafenblicke vereint.

An Bord werden alkoholfreier Punsch oder heißer Glühwein serviert, während die Rundfahrt durch den Museumshafen, den Freizeit- und Sporthafen sowie den Industriehafen führt. Hier kann man die maritime Kompetenz der Region hautnah erleben, z. B. an der Werft Ferus Smit, die moderne Frachtschiffe baut.
Direkt am Wasser lädt der Leeraner Weihnachtsmarkt „achter d‘ Waag“ zu einem Bummel ein. Aufwendige Marktbuden, kunsthandwerkliche Stände, Holzarbeiten und Schmuck schaffen ein unverwechselbares Lichtermeer. Die historische Altstadt, die Speichergebäude und die festlich dekorierten Schiffe sorgen für ein einzigartiges Ambiente.
Von Bord aus haben Sie einen Logenplatz für Trompetenspiel, Shanty-Chor und Live-Auftritte. Im gemütlich dekorierten Salon können Sie entspannt Punsch oder Glühwein genießen und dabei den Blick auf den festlich beleuchteten Hafen, die Marktbuden und Schiffe genießen. Ob mit Familie, Freunden oder als Betriebsausflug – diese Adventsrundfahrt bietet unvergessliche Eindrücke vom Wasser aus.
Insidertipp: Ein Abstecher in die Ostfriesische Teestube am Hafen rundet den Ausflug perfekt ab, mit Blick auf den Weihnachtsmarkt und die Rathausbrücke.
Termine 2025:
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Sa., 29.11., 12:00 Uhr
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Di., 02.12., 15:00 Uhr
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Do., 04.12., 14:00 Uhr
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Sa., 06.12., 13:00 Uhr
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Fr., 12.12., 14:00 Uhr
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Sa., 13.12., 15:00 Uhr
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So., 14.12., 12:30 Uhr
Preis: 21 € pro Person – jetzt Plätze sichern, die Fahrten sind schnell ausgebucht!
Lokal
Lehrkräftemangel auf dem Land: Die „Sogwirkung Oldenburgs“
Nico Bloem und Kirsikka Lansmann im Gespräch mit Schulleiterinnen und Schulleitern im Sitzungszimmer der IG Metall in Leer.
Schulleiter-Konferenz mit SPD-Bildungssprecherin:
„Es gibt einen Unterschied zwischen Leer und Hannover“
Leer. Die Herausforderungen der Schulen im ländlichen Raum standen im Mittelpunkt einer Konferenz, zu der der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) Schulleiterinnen und Schulleiter aus dem Landkreis Leer eingeladen hatte. Gesprächspartnerin war die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Kirsikka Lansmann, die aufmerksam zuhörte – und viel Verständnis für die vorgetragenen Probleme zeigte.
Stellenbesetzung im ländlichen Raum: „Sogwirkung der Stadt Oldenburg“
Die anwesenden Schulleitungen betonten vor allem die unterschiedliche Ausgangslage zwischen Großstädten wie Hannover und Regionen wie dem Landkreis Leer. Die Besetzung freier Stellen sei eine der größten Herausforderungen. Viele Lehrkräfte zögen die größeren Städte vor. Besonders die „Sogwirkung der Stadt Oldenburg“ sei deutlich spürbar.
Lansmann zeigte sich nachvollziehend: „Ich komme selbst aus einem ländlich geprägten Wahlkreis. Das Problem ist mir sehr vertraut.“
Ganztagsschulen 2026: Viele offene Fragen
Ein weiteres zentrales Thema war die Umsetzung der Ganztagsschulen ab 2026. Besonders der Nachmittag bereitet den Schulleitungen Sorgen:
Wie lässt sich qualitativ hochwertiger Ganztagsunterricht verlässlich umsetzen? Welche Ressourcen werden benötigt?
Die Schulleitungen machten klar, dass es zusätzliche Unterstützung und flexible Lösungen brauche.
Mehr Entlastung, weniger Bürokratie
Schulformübergreifend wurde über Möglichkeiten gesprochen, die Leitungen zu entlasten – etwa durch schlankere Verwaltungswege und klar strukturierte Zuständigkeiten. Ein Wunsch, der häufig genannt wurde: mehr pädagogischer Freiraum, um den Fokus wieder stärker auf die Bildungsarbeit legen zu können.
Wachsender Bedarf: Schulbegleitungen und Sozialarbeit
Auch der steigende Bedarf an Schulbegleitungen für Kinder mit Förderbedarf und an sozialpädagogischer Unterstützung wurde thematisiert. Viele Schulleitungen wünschten sich eine stärkere Einbindung der Schulen in Entscheidungsprozesse rund um individuelle Begleitungen.
Dank und Ausblick: Austausch soll fortgesetzt werden
Lansmann und Bloem dankten für die offenen Beiträge. „Die Fragen, die uns gestellt wurden, nehmen wir mit und werden sie beantworten“, betonten sie. Beide zeigten sich beeindruckt vom Engagement der Schulleitungen:
„Wir wissen, wie groß die Herausforderungen sind, und danken allen Lehrkräften für ihre wertvolle Arbeit. Diesen Austausch werden wir fortsetzen – der Bedarf ist mehr als deutlich.“
Zugleich versicherten beide, sich weiterhin für die Belange der Schulen im ländlichen Raum starkzumachen.
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