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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Große Resonanz bei Wiegeaktion der Polizei in Leer
Große Resonanz bei kostenloser Wiegeaktion der Autobahnpolizei in Leer
Polizeiinspektion Leer/Emden hat am Freitag, den 08. Mai 2026, erneut ein erfolgreiches Präventionsangebot für Wohnmobil- und Wohnwagengespanne durchgeführt. Die kostenlose Wiegeaktion auf dem Gelände der Autobahnpolizei in der Deichstraße in Leer stieß auf großes Interesse und war über den gesamten Zeitraum hinweg gut besucht.
Zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr nutzten zahlreiche Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter die Gelegenheit, ihre Wohnmobile und Gespanne kostenfrei wiegen zu lassen. Bereits im Vorfeld war die Aktion öffentlich angekündigt worden und konnte ausschließlich nach vorheriger Anmeldung besucht werden.
Schwerpunkt: Sicherheit durch richtige Beladung
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Sensibilisierung für die Gefahren von Überladung im Reiseverkehr. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten informierten umfassend darüber, wie sich ein zu hohes Fahrzeuggewicht auf Fahrverhalten, Bremsweg und Stabilität auswirken kann. Gerade bei Wohnmobilen und Gespannen könne eine falsche Beladung erhebliche Risiken im Straßenverkehr verursachen.
Neben der reinen Gewichtskontrolle erhielten die Teilnehmenden auch praxisnahe Hinweise zur sicheren und optimalen Beladung ihrer Fahrzeuge. Zusätzlich standen Fachkräfte der Kriminalprävention für Fragen rund um Sicherheit und Schutz auf Reisen zur Verfügung.
Durchweg positive Bilanz
Die Veranstaltung verlief aus Sicht der Polizei reibungslos und ohne besondere Vorkommnisse. Verkehrsgefährdungen wurden im Rahmen der Wiegeaktion nicht festgestellt. Sowohl die teilnehmenden Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer als auch die Einsatzkräfte zeigten sich mit dem Ablauf und dem Informationsangebot sehr zufrieden.
Polizeihauptkommissar Ralf Hickmann, Leiter der Polizeiinspektion Leer/Emden, zog ein positives Fazit: Die Rückmeldungen der Teilnehmenden seien durchweg erfreulich gewesen, das Angebot habe erneut einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet.
Wichtiger Baustein der Präventionsarbeit
Die Autobahnpolizei Leer bewertet die Aktion als wichtigen Bestandteil ihrer Präventionsarbeit im Bereich des Reise- und Campingverkehrs. Gerade zum Beginn der Reisesaison zeige sich immer wieder, wie groß der Informationsbedarf rund um Beladung und Fahrzeugsicherheit sei.
Die Polizei bedankt sich bei allen Beteiligten für das große Interesse sowie die kooperative Teilnahme und kündigt an, auch künftig vergleichbare Präventionsangebote anzubieten.
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Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke Ende Mai
Verkehrsinfo: Sperrungen der Jann-Berghaus-Brücke (B436)
Aufgrund abschließender Arbeiten an der Hydraulikanlage im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr kommt es Ende Mai zu Einschränkungen:
1. Halbseitige Sperrung
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Wann: Dienstag, 26.05.2026
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Zeitraum: 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr
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Auswirkung: Der Verkehr wird einspurig an der Baustelle vorbeigeführt. Fußgänger und Radfahrer können den Bereich einseitig passieren. Es ist mit Behinderungen zu rechnen.
2. Vollsperrung (Brücke wird geöffnet)
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Wann: Mittwoch, 27.05.2026
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Zeitraum: 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
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Auswirkung: Keine Passage für Kraftfahrzeuge, Fußgänger oder Radfahrer möglich.
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Umleitung: * Kraftfahrzeuge: Über die BAB 31 (Emstunnel).
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Radfahrer & Fußgänger: Für diesen Personenkreis kann leider keine Umleitung angeboten werden.
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Die Stadt Leer bittet alle Betroffenen um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und um erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.
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Sparkasse stärkt Bildung und Gemeinschaft in Leer
Das Foto zeigt (v. l.): Carsten Löning (vhs-Fachbereichsleiter Grundbildung und Digitalisierung), Stephan Kühl (vhs-Leitung), Jann-Edzard Müller (Sparkasse LeerWittmund), Sabine Kasimir (vhs-Leitung) und Juliane Blech (Veranstaltungsmanagement, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit).
Starker Rückenwind für Bildung und Spiel: Sparkasse unterstützt vhs Leer mit 1.500 Euro
Leer – Bildung ist mehr als nur das Büffeln von Vokabeln oder Formeln; sie lebt von Begegnung und Gemeinschaft. Um genau diese Aspekte zu fördern, hat die Sparkasse LeerWittmund der Volkshochschule (vhs) Leer eine großzügige Spende in Höhe von 1.500 Euro zukommen lassen.
Investition in Sichtbarkeit und Begegnung
Die finanzielle Unterstützung fließt in drei wichtige Bereiche der vhs-Arbeit. Ein Teil wird für die Gestaltung eines neuen Imageflyers verwendet, der das vielfältige Angebot der Volkshochschule noch moderner und übersichtlicher präsentieren soll.
Besonders spannend wird es in der zweiten Jahreshälfte: Die Spende sichert die Durchführung zweier Highlights im Veranstaltungskalender. Ende September kommen Strategen bei der zweiten Tabletop Convention auf ihre Kosten, während Anfang November das traditionelle 16. Spielefest „Ostfriesland spielt“ kleine und große Besucher zum gemeinsamen Ausprobieren und Verweilen einlädt.
Ein Herz für das gesellschaftliche Miteinander
„Auf diese Weise kann ein Bereich unterstützt werden, der uns besonders am Herzen liegt: Veranstaltungen und Lernorte, die Menschen zusammenbringen, persönliche Begegnungen schaffen und das gesellschaftliche Miteinander stärken“, freut sich Sabine Kasimir, Leiterin der Volkshochschule, über die Zuwendung.
Auch seitens des Kreditinstituts sieht man den Mehrwert für die gesamte Region. Jann-Edzard Müller, Kommunalkundenberater der Sparkasse LeerWittmund, betont:
„Die Volkshochschule leistet einen wichtigen Beitrag für Bildung, Kultur und Gemeinschaft in unserer Region. Dieses Engagement unterstützen wir sehr gerne.“
Mit diesem finanziellen Impuls kann die vhs Leer auch weiterhin als zentraler Ort der Bildung und des sozialen Austauschs fungieren. Ein herzliches Dankeschön ging an die Sparkasse für die langjährige Verbundenheit und das Vertrauen in die pädagogische Arbeit vor Ort.
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