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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Heldinnen und Helden des Alltags gesucht: Startschuss für das „Blinkfüür 2026“
Blinkfüür 2026: Landkreis Leer sucht ehrenamtliche Vorbilder
Landkreis Leer. Das Ehrenamt ist der Motor unserer Gesellschaft – und dieses Engagement verdient Anerkennung. Unter diesem Motto fällt jetzt der offizielle Startschuss für die Verleihung des „Blinkfüür 2026“. Bereits zum 21. Mal zeichnet der Landkreis Leer Menschen aus, die sich in besonderer Weise uneigennützig für ihre Mitmenschen und ihre Heimat einsetzen.
Ein Leuchtfeuer für das Ehrenamt
Der Initiativkreis, bestehend aus Landrat Matthias Groote, der Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Carsten Mohr von der Sparkasse LeerWittmund, hat die diesjährige Suche nach verdienten Persönlichkeiten offiziell eröffnet.
„Unsere Gesellschaft lebt ganz stark von ehrenamtlich tätigen Menschen, die ihr Umfeld positiv gestalten“, betont Landrat Groote. Der Name der Auszeichnung ist dabei Programm: Das „Blinkfüür“ (Leuchtfeuer) symbolisiert die richtungsweisende Funktion, die Freiwillige in der Region einnehmen.
Wer kann für die Auszeichnung vorgeschlagen werden?
Vorschläge können für Einzelpersonen eingereicht werden, die in den folgenden Kategorien herausragende Arbeit leisten:
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Kultur
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Soziales
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Sport
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Gruppen und Vereine
So reichen Sie Ihren Vorschlag ein
Bürgerinnen und Bürger haben bis Ende April Zeit, ihre Favoriten zu nominieren. Einzureichen sind Angaben zur Person, zur Art und Dauer des Engagements sowie eine Begründung, warum die Person das „Blinkfüür“ besonders verdient hat.
Einreichungsmöglichkeiten:
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Online: www.landkreis-leer.de/Blinkfüür
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Per E‑Mail: blinkfueuer@lkleer.de
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Per Post: Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur, Bergmannstraße 37, 26789 Leer
Auswahlverfahren und Verleihung
Nach Ende der Frist trifft eine Fachjury eine Vorauswahl, über die der Kreisausschuss abschließend entscheidet. Die feierliche Verleihung der Preise ist für den Sommer 2026 geplant.
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Abenteuer vor der Haustür: In den Zeugnisferien geht es in den Neuenburger Urwald!
Raus in die Natur: Abenteuer-Freizeit im Neuenburger Urwald startet in den Zeugnisferien
Hesel/Zetel. Langeweile in den Zeugnisferien? Nicht in der Samtgemeinde Hesel! Von Freitag, den 30. Januar, bis Dienstag, den 3. Februar 2026, lädt Jugendpfleger Uwe Themann zu einer besonderen fünftägigen Reise ein. Das Ziel ist das bewährte Naturfreundehaus in Zetel – mitten im Herzen des beeindruckenden Neuenburger Urwalds.
Abenteuer statt All-Inclusive
Wer auf der Suche nach einem vorgefertigten 5‑Sterne-Programm ist, ist hier falsch. Stattdessen setzt die Freizeit auf echten Abenteuerwert und Gemeinschaft. Angesprochen sind Kinder ab 6 Jahren sowie Jugendliche, die Lust auf erlebnisreiche Tage in der Natur haben.
Die Unterkunft, das Naturfreundehaus Zetel, bietet die ideale Basis für Entdecker: Mit einer Selbstversorgerküche, einer gemütlichen Kaminecke für die Abende und einer voll ausgestatteten Grillhütte ist für echtes Lagerfeuer-Feeling gesorgt. Trotz der idyllischen Lage direkt am Urwald ist die Zeteler Ortsmitte nur zehn Fußminuten entfernt, was spontane Unternehmungen ermöglicht.
Wichtige Infos für Teilnehmer
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Anreise: Da die Tour im Winter stattfindet, erfolgt die Anreise nicht mit dem Fahrrad, sondern über Fahrgemeinschaften mit den Eltern.
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Ausrüstung: Ganz wichtig – das Schülerbusticket muss eingepackt werden, da die Umgebung auch mit dem Bus erkundet werden soll.
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Kosten: Für Kinder und Jugendliche aus der Samtgemeinde Hesel beträgt der Preis 50,00 €. Teilnehmer von außerhalb zahlen 75,00 €. Im Preis enthalten sind Unterkunft, Verpflegung und Programmkosten.
Jetzt anmelden
Wer dabei sein möchte, sollte nicht zu lange warten. Anmeldungen sind über das Buchungsportal möglich. Für nähere Informationen steht Uwe Themann persönlich unter der Telefonnummer 0170 — 45 75 117 zur Verfügung.
Link zur Anmeldung — bitte HIER klicken!
Weitere Fotos finden Sie auf der Facebookseite “Wir Leeraner ”
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Digitaler Schub für das Ehrenamt: 29 kostenfreie Seminare ab sofort verfügbar
Fit für die digitale Zukunft: 29 kostenlose Seminare für Ehrenamtliche
Landkreis Leer. Das Ehrenamt wird digitaler – und damit steigen auch die Anforderungen an Vereine und freiwillig Engagierte. Um hier tatkräftige Unterstützung zu leisten, startet ab sofort das neue Programm „Digital vor Ort“. Mit insgesamt 29 kostenfreien Seminaren bietet die Initiative eine wertvolle Weiterbildungsmöglichkeit für alle, die sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl einsetzen.
Breit gefächertes Themenangebot
Das Programm ist speziell auf die Bedürfnisse der ehrenamtlichen Praxis zugeschnitten. Die Teilnehmer erwartet ein Mix aus technischem Basiswissen und kreativen Werkzeugen:
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Soziale Medien: Sicherer Umgang mit Facebook, Instagram und Co. für die Vereinsarbeit.
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Medienproduktion: Grundlagen der Foto- und Videobearbeitung, um Projekte ansprechend zu präsentieren.
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Büro-Software: Kompaktkurse zu gängigen Windows-Programmen für eine effiziente Verwaltung.
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Technik-Check: Hilfestellungen zu allgemeinen technischen Fragestellungen und digitalen Tools.
Jetzt informieren und anmelden
Das Angebot ist für alle ehrenamtlich Engagierten vollständig kostenlos. Ziel ist es, die digitalen Kompetenzen vor Ort zu stärken und die Hürden im Umgang mit neuer Technik abzubauen.
Für eine persönliche Beratung steht Anja Lücht unter der Telefonnummer 0491 / 926‑4047 zur Verfügung.
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