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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Normalbetrieb ab Dienstag: Busse fahren, Schulen öffnen wieder
Während die elektronischen Hinweistafeln letzte Woche noch vor dem eingestellten Linienverkehr warnten (Foto), nehmen die Busse ab Dienstag wieder Fahrt auf.
ÖPNV und Schulen: Rückkehr zum Normalbetrieb im Landkreis Leer
Nach den massiven wetterbedingten Einschränkungen der letzten Tage stabilisiert sich die Lage im Landkreis Leer. Ab dem morgigen Dienstag, den 13. Januar 2026, nehmen sowohl der Linienverkehr als auch die Schulen den regulären Betrieb wieder auf.
Leer, 12. Januar 2026 – Das Winterwetter mit Eis und Schnee hatte den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zeitweise zum Erliegen gebracht. Nach intensiver Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen gibt der Landkreis nun Entwarnung: Alle Linien verkehren ab Dienstag wieder zu den gewohnten Zeiten.
Mögliche Einschränkungen im Busverkehr
Trotz der Wiederaufnahme des Linienverkehrs im gesamten Kreisgebiet bittet der Landkreis die Fahrgäste weiterhin um Geduld. In Einzelfällen kann es zu Verspätungen oder vereinzelten Ausfällen kommen.
Der Grund: An einigen Haltestellen bereiten die Schneemassen noch Schwierigkeiten bei der Anfahrt. Solange die Räumungsarbeiten in den Nebenbereichen nicht vollständig abgeschlossen sind, bleibt die Situation für die Busfahrer herausfordernd.
Ende des wetterbedingten Schulausfalls
Ebenfalls wichtig für Familien in der Region: Ab diesem Dienstag findet in allen allgemein- und berufsbildenden Schulen im Landkreis Leer wieder Präsenzunterricht statt.
Nachdem die Schüler in der vergangenen Woche und am heutigen Montag aufgrund der Wetterlage zu Hause bleiben mussten, ist die Sicherheit auf den Schulwegen nun wieder so weit gewährleistet, dass der Unterricht vor Ort stattfinden kann. Ein erneuter wetterbedingter Schulausfall ist für Dienstag nicht vorgesehen.
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Fähre Ditzum-Petkum: Ab Dienstag wieder nach Fahrplan
Leinen los: Fähre Ditzum-Petkum nimmt Betrieb wieder auf
Gute Nachrichten für Pendler und Ausflügler: Die Fährverbindung zwischen Ditzum und Petkum wird ab dem morgigen Dienstag, den 13. Januar, wieder planmäßig bedient. Dennoch gibt es für die laufende Woche einige Einschränkungen im Fahrplan zu beachten.
Leer/Ditzum, 12. Januar 2026 – Nach einer kurzen Unterbrechung kehrt die Fähre Ditzum-Petkum am Dienstag in den regulären Dienst zurück. Wer die Emsüberquerung nutzt, kann ab morgen wieder auf die gewohnten Abfahrtszeiten vertrauen.
Einschränkungen am kommenden Wochenende
Trotz der Wiederaufnahme des Betriebs weist der Landkreis Leer auf notwendige Anpassungen im Fahrplan gegen Ende der Woche hin:
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Freitag, 16. Januar: Die jeweils letzten Fahrten des Tages entfallen. Dies betrifft die Abfahrt um 17:00 Uhr ab Ditzum sowie die Rückfahrt um 17:30 Uhr ab Petkum.
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Wochenende (17./18. Januar): Am Samstag und Sonntag findet kein Fährbetrieb statt. Die Fähre bleibt an diesen beiden Tagen komplett außer Dienst.
Fahrgäste werden gebeten, diese Änderungen bei ihrer Reiseplanung zu berücksichtigen. Aktuelle Informationen und den vollständigen Fahrplan stellt der Landkreis Leer jederzeit online unter www.landkreis-leer.de/FähreDitzum zur Verfügung.
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Besuch im Rathaus: Das Who-is-Who der Friesland-Krimis in Leer
Das Foto von allen Geehrten zeigt (von links): Florian Weber, Veronique Coubard, Sophie Dal, Maxim Mehmet, Melissa Graj, Felix Vörtler (sitzend), Kristina Löbbert, René Jamm und Bürgermeister Claus-Peter Horst.
Ein Hauch von Hollywood in Leer: Friesland-Stars verewigen sich im Goldenen Buch
Es ist eine Erfolgsgeschichte, die seit über einem Jahrzehnt Millionen Menschen vor die Bildschirme lockt. Nun hat die Stadt Leer ihre besondere Beziehung zum „Friesland-Krimi“ mit einer feierlichen Geste besiegelt: Die Gesichter hinter den beliebten Charakteren trugen sich am Montagnachmittag in das Goldene Buch der Stadt ein.
Leer, 12. Januar 2026 – Das historische Rathaus bildete am Montag die Bühne für ein außergewöhnliches Klassentreffen. Wo sonst politische Debatten geführt werden, herrschte dieses Mal der Glanz der Filmwelt. Gleich acht neue Unterschriften zieren nun die Seiten des Goldenen Buches – ein seltener Anblick in dieser Dichte.
Die Köpfe hinter dem Erfolg
Angeführt wurde die Riege von den Schauspielern Maxim Mehmet, Sophie Dal, Veronique Coubard und Felix Vörtler. Begleitet wurden sie von den Köpfen hinter der Kamera: Kristina Löbbert und Melissa Graj (Warner Bros.), René Jamm (CEO Warner Bros.) sowie ZDF-Produktionsleiter Florian Weber. Krankheitsbedingt fehlten lediglich Holger Stockhaus und Tina Pfurr, deren Abwesenheit der herzlichen Atmosphäre jedoch keinen Abbruch tat.
„Bester Werbeträger für unsere Stadt“
Bürgermeister Claus-Peter Horst fand in seiner Ansprache vor Vertretern der politischen Fraktionen deutliche Worte der Anerkennung. Seit dem Start im Jahr 2013 ist das Team rund um „Brocki und Co.“ fest mit Leer verwachsen.
„Einen besseren Werbeträger als den Friesland-Krimi kann man sich nicht wünschen“, betonte Horst. Die Zahlen geben ihm recht:
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Millionenpublikum: Regelmäßig schalten sechs bis acht Millionen Zuschauer im ZDF ein.
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Tourismusmagnet: Die Krimi-Führungen in Leer verzeichneten allein im Jahr 2025 über 3.000 Teilnehmer.
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Stadtbild: Die Altstadt und der Hafen sind längst nicht mehr nur historische Kulisse, sondern begehrte Fotomotive für Fans auf der Suche nach den Original-Drehorten.
Mehr Morde, mehr Drehtage
Dass die Verbindung zwischen Stadt und Produktion immer enger wird, zeigt auch die Schlagzahl der Dreharbeiten: Inzwischen werden jährlich vier Folgen in Leer produziert. Mit einem Augenzwinkern merkte der Bürgermeister an, dass man die damit einhergehende „steigende Mordrate“ in der Stadt angesichts der positiven Effekte gerne in Kauf nehme.
Premiere der 25. Folge
Der feierliche Akt im Rathaus war erst der Auftakt für einen langen Krimi-Tag. Am Abend steht im Leeraner Kinocenter die Premiere der Jubiläumsfolge „Friesland – Schiffe schrotten“ an, bei der die Stars hautnah für ihr Publikum da sein werden.
Wer nicht bei der Premiere dabei sein kann, muss sich noch ein wenig gedulden: Die bundesweite Ausstrahlung der 25. Folge im ZDF ist voraussichtlich für den 4. März geplant.
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