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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Klinikum Leer — 600. Prothese im Klinikum Leer eingesetzt!
(v.l.n.r.) Dr. med. Philipp Werner (Chefarzt der Klinik für Orthopädie/Unfallchirurgie), Patientin Dore Büürma und Mohannad Alsulaiman (Oberarzt der Klinik für Orthopädie/Unfallchirurgie).
600. Prothese im Klinikum Leer eingesetzt – Patientin reist über 2.000 Kilometer zur Operation an
Ein medizinischer Meilenstein im Klinikum Leer: Mitte November wurde dort die 600. Prothese im Jahr 2025 eingesetzt. Eine ganz besondere Geschichte steht hinter diesem Eingriff – denn die Patientin, Dore Büürma aus Logaerfeld, befand sich zum Zeitpunkt ihres Unfalls mehr als 2.000 Kilometer entfernt, im Spanien-Urlaub.
Seit 15 Jahren verbringen Dore Büürma und ihr Mann ihren Winterurlaub mit dem Wohnmobil immer am selben Ort in Spanien. Doch dieses Mal kam alles anders:
„Beim Wohnmobil sind ein paar Treppenstufen, da bin ich gestürzt“, berichtet die 75-Jährige. Im örtlichen Krankenhaus wurde ein Oberschenkelhalsbruch festgestellt – doch auf einen Operationstermin hätte sie dort rund eine Woche warten müssen.
„Da haben wir uns überlegt, dass wir in dieser Zeit auch nach Leer zurückfahren könnten. Über Herrn Dr. Werner haben wir vorher schon Gutes gehört“, erzählt Büürma. Gesagt, getan: Das Paar packte alles zusammen und machte sich auf den langen Rückweg nach Ostfriesland.
Einen Tag nach ihrem 75. Geburtstag kam die Patientin im Klinikum Leer an – und wurde noch am selben Tag operiert. Die deutsche Leitlinie empfiehlt, hüftnahe Femurbrüche innerhalb von 24 Stunden zu versorgen, weshalb das Team sofort handelte. Die Operation verlief problemlos.
„Ich bin sehr zufrieden. Egal ob Ärzte, Pflege oder Essen – alles super“, fasst Dore Büürma ihren Aufenthalt zusammen. Nun geht es zunächst nach Hause. Anfang Dezember startet ihre Reha in Wilhelmshaven. „Zu Weihnachten bin ich hoffentlich wieder zu Hause – dieses Jahr übernehmen meine Kinder alles“, sagt sie mit einem Lächeln.
Im Klinikum Leer werden die endoprothetischen Eingriffe von zwei äußerst erfahrenen Hauptoperateuren durchgeführt: Chefarzt Dr. med. Philipp Werner und Oberarzt Mohannad Alsulaiman. Beide verfügen über eine langjährige Expertise in der Behandlung von Gelenkerkrankungen und Verletzungen.
„Wir suchen gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten die beste individuelle Lösung“, erklärt Dr. Werner. „Ein Gelenkersatz kommt erst dann infrage, wenn alle konservativen Möglichkeiten ausgeschöpft sind – oder wie im Fall von Frau Büürma eine Fraktur vorliegt. Rund 80 Prozent der Prothesen implantieren wir aufgrund von Arthrose, etwa 20 Prozent wegen Frakturen.“
In Ostfriesland gehört das Klinikum Leer damit zu den führenden Einrichtungen im Bereich Gelenkersatz.
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Fünfte Pflanzaktion auf der Obstbaumwiese in Grotegaste
Fünfte Pflanzaktion auf der Obstbaumwiese in Grotegaste – Gemeinschaft, Erinnerung und neue Wurzeln
Grotegaste/Westoverledingen.
Auf der Obstbaumwiese am Gasthuus Ulenhoff in Grotegaste sind am 15. November erneut neue Wurzeln geschlagen worden – im ganz wörtlichen wie im übertragenen Sinne. Rund 35 Bürgerinnen und Bürger versammelten sich gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeindeverwaltung und des Bauhofs zur fünften Pflanzaktion, um junge Obstbäume in die Erde zu setzen.
Seit 2020 bietet die Gemeinde Westoverledingen die Möglichkeit an, aus unterschiedlichen persönlichen Anlässen einen eigenen Obstbaum zu pflanzen und damit ein dauerhaftes, lebendiges Zeichen zu setzen. Auch in diesem Jahr war die Beteiligung groß: Zehn neue Baumpatenschaften wurden übernommen. Die Gründe dafür waren so vielfältig wie die Menschen selbst, die sich beteiligten.
Ob runde Geburtstage, Taufen oder Geburten – viele der frisch gepflanzten Bäume stehen für freudige Ereignisse, die in Erinnerung bleiben sollen. Andere wiederum wurden als Erinnerungsbäume gesetzt, um geliebten Menschen zu gedenken oder besondere Lebenswege zu würdigen. Jeder dieser Bäume trägt eine eigene kleine Geschichte in sich, die nun auf der Wiese weiterwachsen darf.
Für die Gemeinde ist die Aktion längst zu einem festen Bestandteil des Jahres geworden. Sie verbindet Natur- und Klimaschutz, Bürgerbeteiligung und emotionale Momente auf sehr persönliche Weise. Die Resonanz zeigt, wie groß der Wunsch vieler Menschen ist, etwas Bleibendes zu schaffen.
Auch künftig können interessierte Bürgerinnen und Bürger leicht eine Baumpatenschaft übernehmen: Auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen steht weiterhin ein Formular zur Verfügung, mit dem sich das Pflanzen eines Obstbaumes unkompliziert anmelden lässt. Die nächste Pflanzaktion findet wie gewohnt im kommenden Herbst statt.
Der Preis für eine Baumpflanzung beträgt 60 Euro – darin enthalten sind der Obstbaum selbst, das benötigte Pflanzmaterial sowie eine Plakette mit individueller Gravur, die nach dem Pflanzen am Baum angebracht wird. So erhält jedes Gewächs seinen eigenen Platz und seine eigene Geschichte.
Mit jeder Aktion wird die Obstbaumwiese ein Stück lebendiger und bunter – und wächst zu einem besonderen Ort heran, an dem Natur und persönliche Erinnerungen miteinander verwoben sind.
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