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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Ostfriesland: Warum die Goldammer jetzt unsere Gärten leuchten lässt
Ein goldgelber Farbtupfer im winterlichen Grau: Die Goldammer zieht derzeit vermehrt in die heimischen Gärten und lässt sich an Futterstellen gut beobachten. Foto: ©Kathy Büscher
Gelber Lichtblick im Winter: Die Goldammer erobert Ostfrieslands Gärten
Die erste Bilanz der NABU-Aktion „Stunde der Wintervögel“ sorgt für Begeisterung: In Ostfriesland wurden bisher rund 43 Prozent mehr Vögel gemeldet als im Vorjahr. Besonders ein gefiederter Gast stiehlt in diesem Winter allen die Show.
Ostfriesland – Während Frost und Schnee die Landschaft fest im Griff haben, herrscht an den Futterstellen in den Landkreisen Leer, Aurich, Wittmund und der Stadt Emden reges Treiben. Das winterliche Wetter hat in diesem Jahr für nahezu ideale Beobachtungsbedingungen gesorgt – und die Menschen in der Region haben die Chance genutzt.
Ein deutliches Plus bei den Meldungen
„Das große Engagement zeigt, wie wichtig vielen der Schutz und die Beobachtung der heimischen Vogelwelt sind“, freut sich Jan Fuchs, Leiter der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland. Obwohl Meldungen noch bis zum 19. Januar online nachgetragen werden können, übertreffen die Zahlen schon jetzt deutlich das Vorjahr.
Der Grund für die hohe Sichtungsquote: Durch den Schnee finden Vögel in der freien Natur schwerer Nahrung und suchen gezielt die Nähe menschlicher Siedlungen und Futterstationen auf.
Der Star des Winters: Die Goldammer
Besonders auffällig ist in diesem Jahr die Goldammer. Mit ihrem leuchtend gelben Gefieder ist sie im tristen Wintergrau kaum zu übersehen. Dass man sie derzeit so häufig antrifft, hat einen interessanten Grund: Während ein Teil unserer heimischen Goldammern im Herbst Richtung Süden zieht, bekommen wir im Winter Besuch von ihren Verwandten aus Nord- und Osteuropa.
Die Goldammer liebt offene Landschaften mit Hecken. Wer ihr und anderen Arten wie Kohlmeise, Blaumeise oder Amsel helfen möchte, sollte auf strukturreiche, naturnahe Gärten und ein passendes Futterangebot setzen.
Mitmachen noch möglich – auch für Schulen
Wer am Aktionswochenende gezählt hat, kann seine Daten noch bis einschließlich 19. Januar beim NABU einreichen. Jede Meldung hilft den Experten dabei, wertvolle Erkenntnisse über den Zustand der Vogelwelt zu gewinnen.
Auch die Jüngsten sind gefragt: Vom 12. bis 16. Januar lädt die NAJU zur „Schulstunde der Wintervögel“ ein. Hier können Kinder und Jugendliche spielerisch die Welt der Vögel entdecken und ihre Ergebnisse unter www.naju.de/sdw melden.
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Normalbetrieb ab Dienstag: Busse fahren, Schulen öffnen wieder
Während die elektronischen Hinweistafeln letzte Woche noch vor dem eingestellten Linienverkehr warnten (Foto), nehmen die Busse ab Dienstag wieder Fahrt auf.
ÖPNV und Schulen: Rückkehr zum Normalbetrieb im Landkreis Leer
Nach den massiven wetterbedingten Einschränkungen der letzten Tage stabilisiert sich die Lage im Landkreis Leer. Ab dem morgigen Dienstag, den 13. Januar 2026, nehmen sowohl der Linienverkehr als auch die Schulen den regulären Betrieb wieder auf.
Leer, 12. Januar 2026 – Das Winterwetter mit Eis und Schnee hatte den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zeitweise zum Erliegen gebracht. Nach intensiver Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen gibt der Landkreis nun Entwarnung: Alle Linien verkehren ab Dienstag wieder zu den gewohnten Zeiten.
Mögliche Einschränkungen im Busverkehr
Trotz der Wiederaufnahme des Linienverkehrs im gesamten Kreisgebiet bittet der Landkreis die Fahrgäste weiterhin um Geduld. In Einzelfällen kann es zu Verspätungen oder vereinzelten Ausfällen kommen.
Der Grund: An einigen Haltestellen bereiten die Schneemassen noch Schwierigkeiten bei der Anfahrt. Solange die Räumungsarbeiten in den Nebenbereichen nicht vollständig abgeschlossen sind, bleibt die Situation für die Busfahrer herausfordernd.
Ende des wetterbedingten Schulausfalls
Ebenfalls wichtig für Familien in der Region: Ab diesem Dienstag findet in allen allgemein- und berufsbildenden Schulen im Landkreis Leer wieder Präsenzunterricht statt.
Nachdem die Schüler in der vergangenen Woche und am heutigen Montag aufgrund der Wetterlage zu Hause bleiben mussten, ist die Sicherheit auf den Schulwegen nun wieder so weit gewährleistet, dass der Unterricht vor Ort stattfinden kann. Ein erneuter wetterbedingter Schulausfall ist für Dienstag nicht vorgesehen.
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Fähre Ditzum-Petkum: Ab Dienstag wieder nach Fahrplan
Leinen los: Fähre Ditzum-Petkum nimmt Betrieb wieder auf
Gute Nachrichten für Pendler und Ausflügler: Die Fährverbindung zwischen Ditzum und Petkum wird ab dem morgigen Dienstag, den 13. Januar, wieder planmäßig bedient. Dennoch gibt es für die laufende Woche einige Einschränkungen im Fahrplan zu beachten.
Leer/Ditzum, 12. Januar 2026 – Nach einer kurzen Unterbrechung kehrt die Fähre Ditzum-Petkum am Dienstag in den regulären Dienst zurück. Wer die Emsüberquerung nutzt, kann ab morgen wieder auf die gewohnten Abfahrtszeiten vertrauen.
Einschränkungen am kommenden Wochenende
Trotz der Wiederaufnahme des Betriebs weist der Landkreis Leer auf notwendige Anpassungen im Fahrplan gegen Ende der Woche hin:
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Freitag, 16. Januar: Die jeweils letzten Fahrten des Tages entfallen. Dies betrifft die Abfahrt um 17:00 Uhr ab Ditzum sowie die Rückfahrt um 17:30 Uhr ab Petkum.
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Wochenende (17./18. Januar): Am Samstag und Sonntag findet kein Fährbetrieb statt. Die Fähre bleibt an diesen beiden Tagen komplett außer Dienst.
Fahrgäste werden gebeten, diese Änderungen bei ihrer Reiseplanung zu berücksichtigen. Aktuelle Informationen und den vollständigen Fahrplan stellt der Landkreis Leer jederzeit online unter www.landkreis-leer.de/FähreDitzum zur Verfügung.
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