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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Halbseitige Sperrung der Papenburger Straße wegen Brückenneubau
Neubau der Ledabrücke: Halbseitige Sperrung der Papenburger Straße (B70) ab April
LEER / IHLINGSFEHN. Kraftfahrer im südlichen Stadtgebiet und Pendler zwischen Leer und Papenburg müssen sich auf Verkehrsbehinderungen einstellen. Wie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mitteilt, beginnen am 13. April 2026 die vorbereitenden Arbeiten für ein bedeutendes Infrastrukturprojekt: den Neubau der Ledabrücke.
Baustelleneinrichtung erfordert Teilsperrung
Für die Einrichtung der Baustelle im Bereich südlich der Ledabrücke ist eine halbseitige Sperrung der Papenburger Straße (B70) unumgänglich. Um den Verkehrsfluss auf dieser wichtigen Verkehrsader dennoch in beide Fahrtrichtungen aufrechtzuerhalten, wird der Verkehr einspurig an der Baustelle vorbeigeführt.
Verkehrssteuerung durch Ampelanlage
Zur Vermeidung längerer Rückstaus kommt eine verkehrsabhängige Lichtsignalanlage zum Einsatz. Diese moderne Ampelsteuerung passt sich dem aktuellen Fahrzeugaufkommen an, um die Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Dennoch sollte zu Stoßzeiten etwas mehr Fahrzeit eingeplant werden.
Dauer der Maßnahmen
Die vorbereitenden Arbeiten und die damit verbundene Verkehrsregelung werden nach aktuellem Planungsstand rund eineinhalb Monate in Anspruch nehmen. Die Landesbehörde geht davon aus, dass die Baumaßnahme voraussichtlich bis zum 31. Mai 2026 andauern wird.
Mit dem Neubau der Ledabrücke wird langfristig die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der B70 gestärkt. Die Behörde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen während der Bauphase.
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Wirtschaftsminister Tonne fordert sofortige Preissenkung an den Zapfsäulen
Hinweis: Alle gezeigten Tankstellen und Preisangaben stammen vom 08.04.2026. Die Aufnahmen wurden jedoch zeitversetzt erstellt – ein direkter Preisvergleich ist daher nicht möglich, da es sich um Momentaufnahmen handelt.
Wirtschaftsminister Tonne: „Ölpreise fallen – jetzt müssen auch die Spritpreise sofort sinken“
HANNOVER / REGION. Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten sendet Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne ein deutliches Signal in Richtung der Mineralölkonzerne. Nach der vereinbarten Waffenruhe im Iran-Konflikt und der angekündigten Öffnung der Straße von Hormus sind die Ölpreise auf den Weltmärkten spürbar gefallen. Für Tonne ist damit die Zeit der Ausreden vorbei: Er fordert eine sofortige und spürbare Senkung der Kraftstoffpreise an den Zapfsäulen.
„Die Lage hat sich kurzfristig entspannt – und das sieht man unmittelbar am Ölpreis. Jetzt gibt es keinerlei Rechtfertigung mehr für dauerhaft hohe Spritpreise“, erklärte der Minister. Er kritisierte scharf, dass Entlastungen auf den Rohstoffmärkten oft nur verzögert bei den Verbrauchern ankommen: „Was auf den Rohstoffmärkten nach unten geht, muss umgehend auch an der Zapfsäule ankommen – und zwar ohne Verzögerung.“
Forderung nach Spritpreisdeckel nach Luxemburger Vorbild
Um den Druck auf den Markt zu erhöhen, erneuerte Tonne seine Forderung nach einem staatlichen Eingriff. Als konkretes Modell nannte er einen Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs. Dort begrenzt der Staat die Preise direkt und verhindert so Preisexzesse. „Wir brauchen dieses klare Signal nicht irgendwann, sondern jetzt“, so Tonne. Der Staat müsse in Ausnahmesituationen in der Lage sein, schützende Leitplanken zu setzen und die Stabilität für Bürger und Unternehmen zu gewährleisten.
Belastungen für Pendler und die gesamte Wirtschaft
Hohe Kraftstoffpreise seien kein isoliertes Problem für Autofahrer, sondern fungierten als „Preisbeschleuniger für die gesamte Volkswirtschaft“. Besonders im Flächenland Niedersachsen seien Pendler, Handwerksbetriebe, der Mittelstand und die Logistikbranche massiv betroffen. Steigende Transportkosten würden die Lieferketten verteuern, was am Ende über höhere Preise im Supermarktregal oder bei Handwerksaufträgen wieder die Endverbraucher belaste. Damit stehe nicht nur die individuelle Kaufkraft, sondern die gesamte Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft auf dem Spiel.
Kritik an Bundespolitik und Mineralölkonzernen
Tonne sparte nicht mit Kritik am Verhalten der Mineralölkonzerne. Während Preissteigerungen oft in Rekordtempo weitergegeben würden, blieben Senkungen häufig aus. „Dieses Ungleichgewicht ist nicht akzeptabel“, betonte er. Gleichzeitig richtete er deutliche Worte an die Bundesregierung und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Die bisherigen Maßnahmen auf Bundesebene griffen laut Tonne schlicht zu kurz und seien nicht wirksam genug.
Zuspruch gab es hingegen für Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, der ein Spitzengespräch mit Wirtschaft und Gewerkschaften plant. Es sei gut, dass hier nun „das Heft des Handels in die Hand genommen wird“, um wichtige Impulse zur Reduzierung der Energiekosten zu setzen.
Maßnahmenpaket für mehr Transparenz
Aus Sicht Niedersachsens bleiben über den Preisdeckel hinaus weitere Reformen auf der Agenda, um den Markt zu bändigen:
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Preis-Fixierung: Erhöhungen sollten nur einmal täglich zu einem festen Zeitpunkt (vorgeschlagen wird 20:00 Uhr) möglich sein.
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Wettbewerb stärken: Einführung gezielter Transparenzregeln nach dem „Österreich-Modell“.
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Kartellrecht: Stärkere Eingriffe und ein zentraler Vollzug durch den Bund.
„Die Menschen und die Wirtschaft erwarten zu Recht, dass der Staat handelt“, so Tonne abschließend. Sollten die Preise nicht kurzfristig fallen, müssten deutlich schärfere politische Instrumente zum Einsatz kommen.
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Der 32 ha große Julianenpark mitten in der Stadt Leer Ostfriesland
Der Julianenpark im April 2026 – Ein Hauch von Frühling liegt in der Luft. 📸 Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Der Julianenpark in Leer: Eine grüne Oase mit bewegter Geschichte
Mitten in Leer erstreckt sich auf einer Fläche von 32 Hektar der Julianenpark. Als Teil der historischen Parklandschaften, die einst von der Grafenfamilie von Wedel gestaltet wurden, blickt dieses Areal auf eine faszinierende Wandlung zurück – vom nutzorientierten Forst zum modernen Naherholungsgebiet für die gesamte Region.
Von der gräflichen Geste zum städtischen Park
Die Ursprünge des Parks sind eng mit der Evenburg verknüpft. Der damalige Besitzer, Graf von Wedel, legte das Gelände an und benannte es zu Ehren seiner Schwiegertochter Julia. In seiner Anfangszeit verfolgte die Anlage jedoch ein praktisches Ziel: die Holzgewinnung. So entstand zunächst ein parkähnlicher Nutzwald, der von ersten Spazierwegen durchzogen war. Ende der 1920er Jahre ging der Park schließlich in den Besitz der Stadt Leer über.
Die Naturgewalt als Wendepunkt
Ein entscheidendes Datum in der Geschichte des Parks ist das Jahr 1972. Ein schwerer Orkan veränderte das Erscheinungsbild innerhalb weniger Stunden radikal. Fast die Hälfte des Waldes wurde zerstört, wobei mehr als drei Viertel des wertvollen Altbaumbestandes dem Sturm zum Opfer fielen.
Was zunächst wie eine Katastrophe wirkte, eröffnete der Stadt Leer jedoch ungeahnte Möglichkeiten zur Neugestaltung. Aus dem einst dichten, geschlossenen Wald wurde ein weitläufiger Park mit einer beeindruckenden landschaftlichen Vielfalt.
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Ein Paradies für Freizeit und Erholung
Heute ist der Julianenpark ein unverzichtbarer Treffpunkt für die Bewohner der umliegenden Wohnviertel sowie für Gäste von außerhalb. Die Umgestaltung schuf Raum für zahlreiche Freizeitaktivitäten:
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Naturerlebnis: Ein großer angelegter Teich sowie weitläufige Rasen- und Wiesenflächen laden zum Verweilen und Beobachten ein.
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Sport und Aktivität: Neben einem kleinen Fußballfeld und speziellen Bereichen für Sporttreibende bietet der Park ausreichend Platz für Nordic Walking oder Joggingrunden.
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Für Familien: Ein großer Abenteuerspielplatz sorgt dafür, dass auch jüngere Besucher auf ihre Kosten kommen.
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Für Vierbeiner: Eine ausgewiesene Hundewiese ermöglicht den kontrollierten Freilauf für Haustiere.
Ort der Begegnung
Neben seiner Funktion als Ruhepol dient der Julianenpark regelmäßig als Schauplatz für verschiedene Veranstaltungen. Besonders das mittlerweile fest etablierte Sommerfest hat eine überregionale Bedeutung erlangt und zieht jährlich zahlreiche Besucher an, die die besondere Atmosphäre unter den verbliebenen alten Riesen und den neu gewachsenen Baumgruppen genießen.
Besucherinformationen Der Zugang zum Park ist für alle Besucher kostenfrei.
Adresse: Am Julianenpark 26789 Leer (Ostfriesland)
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Hundefreilaufwiese im Julianenpark: Ein Paradies zum Toben, Buddeln und Rennen
Ein besonderes Highlight für Tierfreunde im Herzen von Leer ist die großzügige Hundefreilaufwiese im Julianenpark. Das weitläufige, sicher eingezäunte Gelände bietet Hunden aller Altersklassen die seltene Gelegenheit, sich ohne Leine völlig frei zu bewegen, ausgiebig zu buddeln und mit Artgenossen zu interagieren. Neben der Hauptfläche steht eine separate Welpenwiese zur Verfügung, die speziell für junge, kleine oder schüchterne Hunde sowie für Tiere in der Genesungsphase einen geschützten Rückraum bietet.


Die Wiese wird von Haltern aus dem gesamten Landkreis geschätzt, da sie nicht nur den Bewegungsdrang der Tiere stillt, sondern auch eine wichtige Plattform für die Sozialisierung darstellt. Hier lernen Hunde im direkten Kontakt Rücksichtnahme und angemessenes Sozialverhalten. Ob temperamentvolle Jack-Russell-Terrier beim Buddeln oder flinke Greyhounds bei rasanten Sprints – die entspannte Atmosphäre sorgt dafür, dass selbst bei hoher Auslastung mit bis zu 20 Hunden ein harmonisches Miteinander herrscht. Während die Vierbeiner wertvolle Kontakte knüpfen, bietet die Anlage auch den Besitzern eine ideale Gelegenheit für den unkomplizierten Erfahrungsaustausch im Grünen.
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