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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Medizinische Versorgung auf Borkum: Startschuss für innovatives Versorgungszentrum
Versorgungsanker und Inseltreff: Ein neues Herzstück für Borkum
Gute medizinische Versorgung und ein starkes soziales Miteinander dürfen keine Frage des Wohnorts sein – das gilt für das Festland ebenso wie für die niedersächsischen Inseln. Mit einem bedeutenden Meilenstein für die Lebensqualität auf Borkum gab Regionalentwicklungsministerin Melanie Walter heute den offiziellen Startschuss für das achte Regionale Versorgungszentrum (RVZ) in Niedersachsen.
Massive Unterstützung durch das Land
Der Aufbau des Projekts wird durch einen Förderbescheid in Höhe von rund 930.000 Euro ermöglicht. Damit übernimmt das Land Niedersachsen beeindruckende 95 Prozent der Gesamtkosten.
Im Gebäude des Inselkrankenhauses entsteht so ein kommunal getragenes Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), das weit über die klassische hausärztliche Versorgung hinausgeht.
Medizin trifft auf Innovation und kurze Wege
Das neue RVZ Borkum setzt auf moderne Lösungen für inselspezifische Herausforderungen:
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Telemedizin: Innovative Konzepte ermöglichen Behandlungen vor Ort und ersparen den Bewohnern zeitintensive und beschwerliche Wege auf das Festland.
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Gebündelte Beratung: Ob Familienhebamme, sozialpsychiatrischer Dienst oder Senioren- und Integrationsbeauftragte – was bisher über die ganze Insel verteilt war, findet nun unter einem Dach statt.
Ein „Wohnzimmer“ für die Inselgemeinschaft
Neben der medizinischen Komponente wird das RVZ ein lebendiger Ort der Begegnung. Geplant sind:
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Kultur & Bewegung: Räumlichkeiten für Theateraufführungen, Vorträge und Sportkurse.
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Soziales Miteinander: Eine Gemeinschaftsküche für gemeinsames Kochen und Kaffeetrinken schafft eine attraktive Anlaufstelle für Jung und Alt.
„Wir zeigen: Gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein konkretes Ziel unserer Politik – unabhängig davon, ob Menschen auf dem Festland oder auf einer Insel leben.“
— Melanie Walter, Regionalentwicklungsministerin
Stimmen aus der Region
Borkums Bürgermeister Jürgen Akkermann sieht in dem Projekt einen entscheidenden Baustein für die „Lebensraumentwicklung 2030+“. Das Zentrum verbessere nicht nur die Lebensqualität der Bürger, sondern schaffe durch das kommunale MVZ auch attraktive Arbeitsplätze für Allgemeinmediziner, um die ärztliche Versorgung langfristig zu sichern.
Hintergrund: Was ist ein RVZ?
Ein Regionales Versorgungszentrum kombiniert ein kommunales Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mit individuellen Angeboten der Daseinsvorsorge. Die Kommunen entscheiden selbst, was vor Ort gebraucht wird – von Physiotherapie über Tagespflege bis hin zu haushaltsnahen Dienstleistungen.
| Status der RVZ in Niedersachsen | Standorte |
| Bereits im Betrieb | Wesermarsch, Auetal, Wurster Nordseeküste, Leinebergland, Baddeckenstedt |
| In Aufbau / Planung | Südheide, Gnarrenburg, Borkum |
Nach einer erfolgreichen Modellphase mit 13,5 Millionen Euro Investitionen ist die Förderung ab 2026 mit 2,5 Millionen Euro jährlich fest im Landeshaushalt verankert.
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Startschuss in der Nordseehalle: Die Emder Eiszeit ist eröffnet
Eis frei in Emden: Das Winter-Highlight in der Nordseehalle ist zurück!
Draußen herrscht das typische Januar-Grau, doch in der Nordseehalle Emden brennt ab sofort das Licht: Die Emder Eiszeit ist offiziell eröffnet! Während das Wetter vor der Tür noch wenig einladend ist, verwandeln 1.100 m² spiegelglattes Eis die Halle in das sportliche Epizentrum Ostfrieslands.
Es ist Zeit, die Schlittschuhe aus dem Keller zu holen und die größte überdachte, temporäre Eisbahn der Region unsicher zu machen. Ob bei rasanten Runden während der Disco On Ice, den ersten vorsichtigen Gleitversuchen der Kleinsten mit Lern-Eisbär „Fietje“ oder beim gemütlichen Klönschnack im Winterdorf – hier wird die kalte Jahreszeit zur besten Zeit des Jahres.
⛸️ Sport, Spaß & Lernen
Wer keine eigenen Schlittschuhe besitzt, kann sich vor Ort bequem ein passendes Paar leihen. Für die jüngsten Gäste stehen zudem Eisrutscher mit Doppelkufen bereit. Ein besonderes Highlight sind die Eiskunstlaufkurse (6–16 Jahre) unter der Leitung von Britta Trieschmann und Svenja Termöhlen. Hier lernen Anfänger und Fortgeschrittene in fünf Wochen alles von einfachen Figuren bis hin zu ersten kleinen Sprüngen, die zum Abschluss in einer Showeinlage präsentiert werden.
🕒 Öffnungszeiten
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Montag – Mittwoch: 14:00 – 20:00 Uhr
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Donnerstag & Freitag: 14:00 – 23:00 Uhr
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Samstag: 10:00 – 23:00 Uhr
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Sonntag: 10:00 – 20:00 Uhr
💳 Eintrittspreise
| Kategorie | Preis |
| Erwachsene | 6,00 € |
| Kinder / Schüler / Studenten / Schwerbehinderte | 4,00 € |
| Familienkarte (2 Erw. + 2 Kinder) | 18,00 € (jedes weitere Kind + 3 €) |
| Gruppen ab 8 Personen | 1,00 € Rabatt p.P. |
| Personen mit B‑Eintrag im Behindertenpass | Eintritt frei |
Hinweis: Aufgrund der großen Nachfrage kann es zu Stoßzeiten zu Wartezeiten kommen. Lauflernhilfen können nicht vorab reserviert werden.
Location: Nordseehalle Emden
Früchteburger Weg 17–19
26721 Emden
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Blitzeis im Kreis Leer: Verwaltung erläutert Entscheidung gegen Schulausfall
Hier ist der vollständige Artikel, der alle Details Ihrer Vorlage präzise und sinngetreu wiedergibt:
Extreme Glätte: Landkreis Leer erläutert Vorgehen beim Schulausfall
Plötzlich einsetzendes Extremwetter mit Eisregen und Blitzeis hat am Freitagmorgen im Landkreis Leer für äußerst glatte Straßen gesorgt. Da viele Eltern beim Landkreis nachfragten, warum der Unterricht trotz dieser Umstände stattfand, nimmt die Kreisverwaltung nun detailliert Stellung. Sie bittet um Verständnis dafür, dass eine rechtzeitige Anordnung eines generellen Schulausfalls bei derart kurzfristigen Wetterlagen nicht immer realisierbar ist.
Der Einsatz in der Nacht und am Morgen
Bereits in der Nacht begannen die Teams des Straßen- und Tiefbauamts mit den Vorbereitungen. Zehn Fahrzeuge waren im ersten Einsatz, um die Kreisstraßen vorbeugend zu streuen. Obwohl man mit Glätte gerechnet hatte, kam die tatsächliche Intensität der Entwicklung unerwartet:
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Ab 5:30 Uhr: Von Süden her (zuerst im Rheiderland, später östlich im Kreisgebiet) setzte Nieselregen ein, der innerhalb kürzester Zeit zu gefährlichem Blitzeis führte.
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Reaktion: Das Straßen- und Tiefbauamt schickte die Einsatzfahrzeuge sofort ein zweites Mal los, um das Netz aus 376 Kilometern Kreisstraßen und 250 Kilometern Radwegen zu sichern.
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6:30 Uhr: Erst zu diesem Zeitpunkt gab der Deutsche Wetterdienst eine extreme Glatteis- und Unwetterwarnung heraus.
Für einen generellen Schulausfall war es zu diesem Zeitpunkt bereits zu spät, da sich viele Busse sowie Schülerinnen und Schüler bereits auf dem Weg befanden.
Warum kurzfristige Entscheidungen oft unmöglich sind
Extreme Witterungsverhältnisse wie Blitzeis entwickeln sich oft regional sehr unterschiedlich und innerhalb weniger Minuten. Wenn die Gefahr – wie am vergangenen Freitag – erst sehr spät eintritt, ist eine rechtzeitige Information nicht mehr zu gewährleisten. Eine Absage zu einem so späten Zeitpunkt würde die Sicherheit derer gefährden, die bereits unterwegs sind.
Die Eigenverantwortung der Busunternehmen
Neben der Kreisverwaltung tragen auch die Busunternehmen und deren Fahrer eine hohe Verantwortung. Unabhängig von einer offiziellen Anordnung entscheiden diese eigenständig, ob eine sichere Beförderung der Kinder noch möglich ist. Während der Betrieb am Freitagmorgen zunächst anlief, mussten mit zunehmender Glätte viele Busverbindungen im Verlauf eingestellt werden.
Das Letztentscheidungsrecht der Eltern
Der Landkreis Leer weist ausdrücklich darauf hin, dass die endgültige Entscheidung über den Schulweg immer bei den Eltern und Erziehungsberechtigten liegt:
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Erscheint der Schulweg aufgrund nicht geräumter oder gestreuter Straßen zu gefährlich, dürfen Eltern entscheiden, ihr Kind zu Hause zu lassen.
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Kinder können bei akuter Wetterverschlechterung auch im Laufe des Vormittags vorzeitig abgeholt werden.
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Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Landkreis keinen generellen Unterrichtsausfall angeordnet hat.
Die Kreisverwaltung betont abschließend, dass die Sicherheit der Kinder oberste Priorität hat, die Einschätzung der Lage vor Ort jedoch in extremen Kurzfrist-Szenarien individuell durch die Eltern erfolgen muss.
Facebookseite Wir Leeraner — die Leeraner Facebookseite für den Landkreis Leer
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