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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft

Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Sport verbindet – CDU Leer plant „Tag des Sports in der Leeraner Innenstadt!

Archivfoto LeserECHO @Ingo Tonsor
CDU-Fraktion beantragt die Einführung eines “Tag des Sports” in Leer
Leer — Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leer hat einen Antrag zur Einführung eines “Tag des Sports” eingereicht. Ziel dieses Events ist es, die Bedeutung des Sports für die Gesellschaft hervorzuheben und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leer zu mehr Bewegung zu motivieren.
Sport ist ein essenzieller Bestandteil unserer Gesellschaft und fördert Gesundheit, Teamgeist und soziale Integration. Zahlreiche Vereine und ehrenamtliche Organisationen leisten in diesem Bereich wertvolle Arbeit und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Überall in der Stadt Leer engagieren sich zahlreiche Sportfreunde in ihrer Freizeit, organisieren Vereinsleben, veranstalten Turniere oder trainieren den Nachwuchs. Ihr Einsatz ist unersetzlich, um die Vielfalt des Sports in der Stadt zu erhalten.
Dennoch sinkt die Zahl der aktiven Mitglieder in vielen Sportvereinen, insbesondere Kinder und Jugendliche bewegen sich zunehmend weniger. Dieser Entwicklung möchte die CDU-Fraktion entgegenwirken und beantragt daher die Einführung eines “Tag des Sports” in der Stadt Leer.
Konzept des “Tag des Sports”
Dieses Event soll in der Innenstadt und im Leeraner Hafen durchgeführt werden und allen Interessierten die Vielfalt des Sports sowie die Möglichkeiten zur Vereinsmitgliedschaft aufzeigen. Der “Tag des Sports” soll dabei alle zwei Jahre stattfinden und sich mit dem ebenfalls geplanten “Blaulichttag” abwechseln.
Zur Umsetzung dieses Projekts soll die Verwaltung beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen, Schulen und weiteren relevanten Institutionen ein Konzept zu entwickeln. Besonders wichtig ist es, möglichst viele Akteure mit einzubeziehen.
Breite Beteiligung und Zusammenarbeit
Es wird vorgeschlagen, den Landkreis, den Kreissportbund, die Werbegemeinschaft, das Freizeitbad Plytje und die Schulen aktiv einzubinden, um eine möglichst große Reichweite zu erzielen. Zur besseren Koordination der verschiedenen Beteiligten könnte ein “Runder Tisch” eingerichtet werden, analog zum Blaulichttag.
Darüber hinaus würde die CDU-Fraktion es begrüßen, wenn die Politik sowie der Sportausschuss aktiv in die Planungen eingebunden werden, um eine bestmögliche Umsetzung sicherzustellen.
Der Antrag wurde dem Bürgermeister Claus-Peter Horst sowie den Fraktionen im Stadtrat vorgelegt. Nun liegt es an der Stadtverwaltung und den politischen Gremien, die Möglichkeiten zur Umsetzung zu prüfen.
Lokal
Dank und Abschied: Dr. Daniel Schüler verlässt die Kinderklinik Leer

Abschied nach 15 Jahren: Chefarzt Dr. Daniel Schüler verlässt das Klinikum Leer
Leer/Ostfriesland – Nach beeindruckenden 15 Jahren als Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Leer verabschiedet sich Dr. Daniel Schüler zum Monatsende aus persönlichen Gründen. Das Klinikum Leer dankt ihm für seine herausragende Arbeit und sein unermüdliches Engagement für junge Patientinnen und Patienten.
Dr. Schüler hat in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten nicht nur die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Region entscheidend geprägt, sondern auch innovative Konzepte eingeführt, die das Klinikum Leer zu einer anerkannten Adresse in der Kinder- und Jugendmedizin gemacht haben. Insbesondere seine Spezialisierungen in der Kinderpneumologie und Kinderallergologie haben das Behandlungsangebot der Klinik nachhaltig bereichert.
Geschäftsführerin Daniela Kamp betont die Verdienste des geschätzten Mediziners: „Wir schätzen Dr. Schülers unermüdliches Engagement und danken ihm für seine langjährige Treue. Er hat die Kinderklinik mit Herzblut geführt und zahlreiche junge Leben positiv beeinflusst. Für seinen weiteren Weg wünschen wir ihm alles erdenklich Gute.“
Trotz der bevorstehenden Herausforderungen in der Übergangsphase bleibt die Kinderklinik am Klinikum Leer weiterhin uneingeschränkt erhalten. Die stationären Leistungen werden in vollem Umfang weitergeführt. Allerdings fällt vorerst das spezialisierte ambulante Angebot im Bereich der Kinderpneumologie und Kinderallergologie weg. Das Klinikum Leer arbeitet bereits mit Hochdruck an der Nachbesetzung der Chefarztstelle, um die Versorgung der jungen Patientinnen und Patienten auf gewohnt hohem Niveau zu sichern.
Mit dem Abschied von Dr. Schüler endet eine Ära, die von Fachkompetenz, Menschlichkeit und Innovationskraft geprägt war. Das Klinikum Leer und die Region verlieren einen geschätzten Mediziner – doch sein Vermächtnis wird in der exzellenten Betreuung der Kinderklinik weiterleben.
Lokal
Landkreis Leer Senioren- und Pflegestützpunkt: Termine in Ihrer Nähe

Beratungen des Senioren- und Pflegestützpunktes – Termine im April
Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer bietet auch im April wieder kostenfreie und neutrale Beratungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie Interessierte an. Die Beratungen finden in verschiedenen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten des Landkreises statt:
Beratungstermine im April:
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Rhauderfehn – Treffpunkt Anleger/Familienstützpunkt
Jeden 1. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Uplengen – Upkamer
Jeden 2. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Ostrhauderfehn – Rathaus
Jeden 3. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Jümme – Rathaus
Jeden 4. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Bunde – Familienzentrum
Jeden 1. Donnerstag im Monat, 09:00 – 10:30 Uhr -
Weener – Rathaus
Jeden 1. Donnerstag im Monat, 11:00 – 12:30 Uhr -
Moormerland – Café Klönsnack
Jeden 2. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Jemgum – Rathaus
Jeden 3. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Westoverledingen – Rathaus
Jeden 3. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Hesel – Rathaus
Jeden 4. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr
Zentrale Anlaufstelle für Senioren und Pflegebedürftige
Das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer hat mit dem Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) ein erweitertes Beratungsangebot geschaffen. Dieses steht nicht nur in Leer zur Verfügung, sondern ist monatlich in insgesamt zehn Städten und Gemeinden erreichbar.
Der SPN dient als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle für Senioren, Pflegebedürftige und deren Angehörige. Hier erhalten Ratsuchende unabhängige Informationen zu Pflege- und Krankenversicherungsleistungen sowie pflegegerechten Wohnformen.
Unabhängige und kostenfreie Beratung
Das Beratungsangebot des SPN ist neutral, kostenlos und trägerunabhängig. Die Mitarbeiter unterstützen Pflegebedürftige und deren Familien bei der Beantragung von Pflegeleistungen und informieren über die Begutachtung der Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Die Beratung erfolgt sowohl telefonisch als auch persönlich. Auf Wunsch sind auch Hausbesuche oder Gespräche in den Beratungsbüros möglich.
Für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung können sich Interessierte direkt an den Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer wenden.
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