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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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CSD Leer 2026: Engagement und finanzielle Unterstützung dringend benötigt
CSD Leer 2026: Ein starkes Zeichen für Sichtbarkeit braucht jetzt Unterstützung
LEER. Der Termin steht fest: Am 15. August 2026 wird Leer erneut bunt, laut und politisch. Um 13:00 Uhr startet die Demonstration am Zollhaus, gefolgt von einer Kundgebung um 15:00 Uhr am selben Ort. Doch hinter den Kulissen kämpfen die Organisatoren von Queer in Leer e.V. aktuell mit großen Herausforderungen.
Prominenter Besuch und politische Relevanz
Ein besonderes Highlight der diesjährigen Veranstaltung ist die angekündigte Teilnahme von Sophie Koch (SPD), der Queerbeauftragten der Bundesregierung. Ihr Besuch unterstreicht, wie wichtig queere Sichtbarkeit gerade im ländlichen Raum ist. Angesichts bundesweiter Debatten um Versammlungsrechte und die Akzeptanz queerer Menschen bleibt der CSD in Ostfriesland ein unverzichtbares politisches Signal.


Planung unter schwierigen Bedingungen
Trotz der Vorfreude bereiten fehlende Sponsorengelder und rückläufige Spenden dem ehrenamtlichen Team Sorgen. „Gerade in der aktuellen Zeit ist es wichtiger denn je, sichtbar zu bleiben“, betont Nico Bolinius, Vorsitzender des Vereins. Ein CSD dieser Größe lässt sich nur realisieren, wenn genügend Menschen anpacken und die Finanzierung gesichert ist.
So kann man helfen
Das Organisationsteam sucht dringend Verstärkung in verschiedenen Bereichen:
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Aktive Mitarbeit: Unterstützung im Planungsteam.
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Praktische Hilfe: Einsatz als Helfer oder Ordner am Veranstaltungstag.
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Finanzielle Unterstützung: Spenden sind essenziell für die Umsetzung.
Interessierte können sich über die Social-Media-Kanäle des Vereins melden oder persönlich das Regenbogencafé besuchen, das jeden Donnerstag um 20:00 Uhr stattfindet. Auch eine dauerhafte Mitgliedschaft bei Queer in Leer e.V. bietet die Möglichkeit, sich ganzjährig für Akzeptanz und Gleichberechtigung in der Region einzusetzen.
Der CSD Leer 2026 im Überblick:
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Datum: 15. August 2026
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Start: 13:00 Uhr am Zollhaus (Bahnhof Leer)
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Kundgebung: 15:00 Uhr am Zollhaus
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Gast: Sophie Koch (SPD), Bundes-Queerbeauftragte
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Kontakt: Queer in Leer e.V. via Social Media oder Regenbogencafé (Do. 20 Uhr)
Weitere Fotos zum CSD 2025 — auf Facebook “Wir Leeraner” bitte HIER klicken!
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Bürgermeisterwahl in Westoverledingen: Thorsten Sinning reicht Unterstützungsunterschriften ein
Bürgermeisterwahl in Westoverledingen: Sinning reicht Unterschriften ein.
WESTOVERLEDINGEN. Im Rennen um das Bürgermeisteramt in der Gemeinde Westoverledingen hat der Kandidat Thorsten Sinning eine wichtige formale Hürde genommen. Wie Sinning in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurden die erforderlichen Unterstützungsunterschriften für seine Kandidatur offiziell eingereicht. Insgesamt 165 Bürgerinnen und Bürger haben sich mit ihrer Unterschrift für seine Bewerbung ausgesprochen.
In den vergangenen Wochen hatte Sinning intensiv um Unterstützung geworben. Dabei setzte er auf eine Mischung aus Präsenz in der Öffentlichkeit und persönlichen Gesprächen. Nach eigenen Angaben suchte er den Dialog auf Marktplätzen, an den Haustüren sowie im Rahmen von Vereinsbesuchen. Auch aus dem Familien- und Freundeskreis habe er Zuspruch erfahren.
Kritik an Wohnbaupolitik und Fokus auf Kitas
Die Phase der Unterschriftensammlung nutzte der Kandidat gleichzeitig als inhaltliche Bestandsaufnahme. In den Gesprächen seien ihm zahlreiche Themen genannt worden, die den Bürgerinnen und Bürgern besonders wichtig seien. Als „Top-Themen“ kristallisierten sich dabei der Bereich Sport und insbesondere das Reiten heraus.
Deutliche Kritik gab es laut Sinning vonseiten der Bevölkerung an der aktuellen Ausrichtung der Gemeindeimmobilien- und Flächenstrategie: „Es wurde vielfach Unzufriedenheit mit der Wohnbaupolitik geäußert“, berichtet der Kandidat. Auch der öffentliche Nahverkehr sowie die Situation in den Kindertagesstätten standen im Fokus der Rückmeldungen. Ergänzt wurden diese durch Fragen zu Klima- und Umweltschutz.
Versprechen für einen neuen Politikstil
Sinning kündigte an, die gesammelten Anregungen direkt in sein politisches Handeln einfließen zu lassen. Er habe sich die Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge notiert und wolle diese Anliegen aktiv aufgreifen.
Hinter der Unterstützung für seine Person stehe laut Sinning auch eine grundsätzliche Erwartungshaltung an das Amt: „Alle wünschen sich eine Politik, die auf Augenhöhe kommuniziert, zuhört und die Probleme vor Ort ernst nimmt“, so der Kandidat.
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Stadt Leer: Ohlthaverstraße ab April voll gesperrt: Mehrere Bauabschnitte geplant
Vollsperrung der Ohlthaverstraße: Umfangreicher Straßenausbau ab April geplant
In Kürze beginnen in der Ohlthaverstraße umfassende Bauarbeiten. Aufgrund eines geplanten Straßenausbaus muss die Strecke gemäß § 45 StVO für den gesamten Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Die Maßnahme startet am 7. April 2026 und wird voraussichtlich bis zum 31. August 2026 andauern.
Durchführung in vier Bauabschnitten
Um die unvermeidbaren Beeinträchtigungen für den Verkehr so gering wie möglich zu halten, wurde die Baumaßnahme in mehrere Phasen unterteilt:
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1. und 2. Bauabschnitt (07. April bis 13. Juni 2026): Sanierung der Fahrbahnoberfläche zwischen Hermann-Lange-Ring und Hermann-Tempel-Ring.
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3. Bauabschnitt (14. Juni bis 25. Juli 2026): Arbeiten im Bereich vom Hermann-Tempel-Ring bis zum Wendekamp.
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4. Bauabschnitt (26. Juli bis 31. August 2026): Ausbau des Abschnitts vom Wendekamp bis zum Pastorenkamp.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Zeiträumen um Orientierungswerte handelt. Witterungsbedingte Verzögerungen oder bautechnische Unterbrechungen können zu Abweichungen im Zeitplan führen.
Informationen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer
Die betroffenen Anlieger erhalten zusätzlich zu dieser öffentlichen Bekanntmachung eine gesonderte schriftliche Information. Wer während der Bauphase zwingend auf sein Kraftfahrzeug angewiesen ist, wird gebeten, dieses rechtzeitig außerhalb der jeweiligen Sperrzonen abzustellen.
Die fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke bleibt während der gesamten Bauzeit garantiert. Auch Radfahrer können den Baustellenbereich weiterhin passieren.
Umleitung und Inkrafttreten
Für den Kraftfahrzeugverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Diese führt über folgende Straßen:
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Pastorenkamp
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Edzardstraße
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Wendekamp
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Hermann-Tempel-Ring
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Hermann-Lange-Ring
Die verkehrsbehördlichen Anordnungen treten offiziell mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
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