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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Farbenmeer im Reiderland: Tulpen blühen bis zum Horizont
Foto: Rolf Bootsmann von Luftblicke Nordwest
Farbenpracht bis zum Horizont: Ein Hauch von Holland direkt hinter der Grenze
Beerta / Reiderland – Es ist ein Naturschauspiel, das jedes Jahr aufs Neue verzaubert und die Ankunft des Frühlings unübersehbar macht: Nur wenige Kilometer hinter der deutschen Grenze, im niederländischen Reiderland, verwandelt sich die Landschaft derzeit in ein schier endloses Meer aus Farben. Die Tulpenfelder rund um Beerta und Finsterwolde stehen in voller Blüte und ziehen Besucher sowie Fotografen gleichermaßen in ihren Bann.
Ein Teppich aus Millionen Blüten
Wer in diesen Tagen über Bad Nieuweschans in Richtung Beerta fährt, wird Zeuge einer Farbexplosion. Entlang des Hoofdwegs und des Nieuwewegs erstrecken sich die Felder oft bis zum Horizont. In akkuraten Reihen leuchten Tulpen in sattem Rot, leuchtendem Gelb, zartem Rosa und tiefem Violett um die Wette. Besonders im weichen Licht der Morgen- oder Abendstunden bietet sich ein beeindruckendes Fotomotiv, das die Weite der Provinz Groningen perfekt einfängt.
Der ideale Zeitpunkt für eine Landpartie
Die beste Zeit, um dieses Spektakel zu erleben, ist Mitte April. Je nach Witterung erstreckt sich die Saison von Ende März bis Mitte Mai. Aktuell befinden sich die Felder auf ihrem Höhepunkt. Ein Ausflug in die Gemeinde Oldambt lohnt sich besonders per Fahrrad, um die frische Frühlingsluft und den Anblick der bunten Streifen in Ruhe genießen zu können. Auch für Autofahrer ist die Region bestens erschlossen, wobei zahlreiche kleine Haltebuchten zum kurzen Verweilen einladen.
Bewundern, aber Bewahren
Trotz der touristischen Anziehungskraft darf nicht vergessen werden: Diese Felder sind kein öffentlicher Park, sondern wertvolle Produktionsflächen zur Zwiebelgewinnung. Die Landwirte ziehen die Blumen mit großer Sorgfalt auf. Für Besucher gelten daher wichtige Verhaltensregeln, um die Ernte nicht zu gefährden:
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Auf den Wegen bleiben: Das Betreten der schmalen Furchen zwischen den Blumenreihen ist untersagt, da dies die empfindlichen Pflanzen und Zwiebeln beschädigen kann.
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Pflücken verboten: So verlockend es ist, ein Souvenir mitzunehmen – die Tulpen müssen auf dem Feld bleiben. In vielen umliegenden Dörfern gibt es jedoch spezielle Verkaufsstände oder „Pflückgärten“, in denen man sich seinen eigenen Strauß zusammenstellen darf.
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Respektvoller Abstand: Halten Sie für Ihre Fotos ausreichend Abstand zum Rand der Anbauflächen.
Dank an die Augenzeugen
Ein besonderer Dank gilt den aufmerksamen Lesern und Fotografen, wie etwa Hans-Albert Dirks, die uns mit ihren Aufnahmen an dieser Pracht teilhaben lassen. Ihre Bilder fangen die Magie dieses kurzen, aber intensiven Zeitfensters ein, in dem das Reiderland zum wohl buntesten Ort der Region wird.
Wer das kommende Wochenende für einen Ausflug nutzt, sollte die Kamera nicht vergessen – und ein wenig Zeit im Gepäck haben, um die Ruhe dieser besonderen Grenzregion auf sich wirken zu lassen.
Reisetipp kompakt:
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Ort: Beerta, Finsterwolde und Umgebung (Gemeinde Oldambt, NL)
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Zeitraum: Hauptblüte Mitte April
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Anfahrt: Über die A280/A7 Richtung Groningen, Abfahrt Bad Nieuweschans.


Dank an die Augenzeugen
Ein besonderer Dank gilt den aufmerksamen Lesern und Fotografen, wie etwa Hans-Albert Dirks und Rolf Bootsmann die uns mit ihren Aufnahmen an dieser Pracht teilhaben lassen. Ihre Bilder fangen die Magie dieses kurzen, aber intensiven Zeitfensters ein, in dem das Reiderland zum wohl buntesten Ort der Region wird. Weitere Fotos sind auf der Leeraner Facebookseite “Wir Leeraner” veröffentlicht.
Wer das kommende Wochenende für einen Ausflug nutzt, sollte die Kamera nicht vergessen – und ein wenig Zeit im Gepäck haben, um die Ruhe dieser besonderen Grenzregion auf sich wirken zu lassen.
Reisetipp kompakt:
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Ort: Beerta, Finsterwolde und Umgebung (Gemeinde Oldambt, NL)
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Zeitraum: Hauptblüte Mitte April
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Anfahrt: Über die A280/A7 Richtung Groningen, Abfahrt Bad Nieuweschans.

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Friesenbrücke weiter eingeschränkt: Probebetrieb verlängert
Friesenbrücke: Geduldsprobe für Radfahrer und Fußgänger hält an
Weener/Westoverledingen – Wer in diesen Tagen die Ems über die Friesenbrücke überqueren möchte, muss weiterhin mit Hindernissen rechnen. Wie die Deutsche Bahn über ihr BauInfoPortal mitteilt, wird der laufende Probebetrieb an dem wichtigen Brückenbauwerk verlängert.
Probebetrieb geht in die Verlängerung
Eigentlich sollten die intensiven Testphasen bereits Mitte April abgeschlossen sein. Doch für „vertiefende Untersuchungen“, so die Bahn, müsse der erweiterte Probebetrieb nun bis mindestens Donnerstag, den 30. April 2026, fortgesetzt werden.
Einschränkungen auf Geh- und Radweg
Für die Nutzer des Geh- und Radwegs hat dies unmittelbare Konsequenzen: Eine durchgehende Verfügbarkeit der Überquerung kann in diesem Zeitraum nicht garantiert werden. Die Bahn weist darauf hin, dass es jederzeit zu kurzfristigen Sperrungen oder Einschränkungen kommen kann.
Die Verantwortlichen bitten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen um Verständnis für die Unannehmlichkeiten. Warum die zusätzlichen Untersuchungen notwendig geworden sind und ob der 30. April als fixes Enddatum für die Einschränkungen steht, bleibt abzuwarten.
Radfahrer und Fußgänger sollten für ihre Planungen in der kommenden Woche vorsichtshalber mehr Zeit einplanen oder sich vorab über den aktuellen Status informieren.
Quelle: BauInfoPortal der Deutschen Bahn AG, Stand 24. April 2026
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Halbseitige Sperrung auf B70 sorgt für Verzögerungen
Geduldsprobe an der Ledabrücke: Halbseitige Sperrung der B70 ab Montag
Leer – Pendler und Autofahrer im Bereich der Papenburger Straße müssen sich ab der kommenden Woche auf Verzögerungen einstellen. Wie die Verkehrsbehörde der Stadt Leer bereits ankündigte, wird am Montag, den 27. April, ab 9:00 Uhr die halbseitige Sperrung der B70 südlich der Ledabrücke aktiviert.
Baustellenverkehr per Ampelschaltung
Für voraussichtlich drei Wochen wird der Verkehr in diesem Bereich mittels einer Lichtsignalanlage gesteuert. Grund für die Einschränkungen sind vorbereitende Arbeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den anstehenden Neubau der Ledabrücke. Konkret beginnt die beauftragte Fachfirma am Montag mit dem Rückbau des Radweges sowie umfangreichen Erdarbeiten.
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Sicherheit geht vor: Bagger im Schwenkbereich
Die Entscheidung für die halbseitige Sperrung ist laut Behörde unumgänglich. Da direkt am Fahrbahnrand gearbeitet und der Boden tief ausgekoffert wird, kommen schwere Geräte zum Einsatz. Insbesondere der Schwenkbereich der eingesetzten Bagger ragt in die Fahrbahn hinein, was aus Sicherheitsgründen Platz für Mensch und Maschine erfordert.
Sperrung bleibt auch nachts bestehen
Entgegen mancher Hoffnung wird die Sperrung auch in den Abend- und Nachtstunden nicht aufgehoben. Ein täglicher Auf- und Abbau sei im weiteren Bauablauf technisch nicht mehr machbar. Durch das Auskoffern des Erdreichs entsteht entlang der Fahrbahnkante eine offene Vertiefung. Eine Freigabe der Strecke außerhalb der Arbeitszeiten würde somit eine erhebliche Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verzögerungen in ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen oder den Bereich, wenn möglich, großräumig zu umfahren.
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