Lokal
Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
Anzeige
Anzeige
Trotz Großbaustelle erreichbar: Nahversorgung in der Leeraner Weststadt gesichert
Der nah & gut Markt Blank bleibt trotz der Großbaustelle in der Ohlthaverstraße für Kundinnen und Kunden erreichbar. Der Traditionsmarkt versorgt die Weststadt seit Jahrzehnten zuverlässig – auch während der laufenden Straßensanierung.
Nahversorgung gesichert: nah & gut Markt Blank trotz Großbaustelle in der Weststadt erreichbar
Seit dem 7. April prägen Baustellenbarken und Umleitungsschilder das Bild der Leeraner Weststadt. Die umfassende Sanierung der Ohlthaverstraße und des Königskamps ist angelaufen – ein Projekt mit weitreichenden Folgen für den Verkehrsfluss und die ansässigen Betriebe.
Die Stadtverwaltung hat für den Straßenausbau eine Vollsperrung für den Durchgangsverkehr angeordnet, die planmäßig bis zum 31. August 2026 andauern soll. Um die Belastung für das Quartier steuerbar zu halten, wird das Vorhaben in vier Bauabschnitten durchgeführt. Diese erstrecken sich vom Hermann-Lange-Ring bis zum Pastorenkamp. Trotz der massiven baulichen Eingriffe steht eine zentrale Frage für die Anwohner im Raum: Wie sicher ist die lokale Nahversorgung während der monatelangen Sperrung?
Logistische Herausforderungen für Anlieger und Kunden
Besonders betroffen von der Vollsperrung ist der nah & gut Markt Blank, der seit 1983 an der Ohlthaverstraße 13 ansässig ist. Für Inhaber Gunnar Blank und seine 15 Mitarbeiter bedeutet die Baustelle vor allem einen erhöhten Kommunikationsbedarf. Zwar ist die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge zeitweise unmöglich, doch die fußläufige Erreichbarkeit sowie der Zugang für Radfahrer bleiben nach offiziellen Angaben der Stadt über den gesamten Zeitraum gewährleistet.
Die Situation erfordert von den Kunden derzeit Flexibilität. Eine klare Beschilderung weist den Weg zum Markt, der als einer der wenigen Nahversorger im Stadtteil eine tragende Rolle spielt. Mit einer Historie, die bis in das Jahr 1974 zurückreicht, ist der Betrieb fest im sozialen Gefüge der Weststadt verankert.

Bedeutung der Nahversorgung auf kleiner Fläche
In Zeiten von großflächigen Supermärkten auf der „grünen Wiese“ stellt der nah & gut Markt Blank eine funktionale Besonderheit dar. Auf einer Verkaufsfläche von etwa 350 m² wird ein Vollsortiment von über 10.000 Artikeln vorgehalten. Für viele Anwohner, insbesondere für weniger mobile Bürger, ist dieser Standort essenziell. Neben der Versorgung mit frischen Lebensmitteln, Bio-Produkten und Backwaren fungiert der Markt auch als lokaler Wirtschaftsfaktor, der regionale Erzeuger einbindet und als Ausbildungsbetrieb agiert.
Perspektiven trotz Bauphase
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die Einschränkungen, die ein Projekt dieser Größenordnung unweigerlich mit sich bringt. Witterungsbedingte Verzögerungen im Bauablauf sind dabei nicht auszuschließen.
Für das Team rund um Gunnar Blank geht der Betrieb unterdessen unvermindert weiter. Die Öffnungszeiten bleiben mit Montag bis Samstag von 7:00 bis 20:00 Uhr konstant. Trotz der aktuellen Umstände blickt die Unternehmensführung bereits über den August 2026 hinaus: Geplante Modernisierungen und Erweiterungen der Verkaufsfläche sollen sicherstellen, dass die Nahversorgung in der Weststadt auch nach Abschluss der Straßenbauarbeiten zukunftsfähig aufgestellt bleibt.
Daten & Fakten zur Situation:
-
Baumaßnahme: Ohlthaverstraße und Königskamp (4 Bauabschnitte).
-
Zeitraum: 07.04.2026 bis voraussichtlich 31.08.2026.
-
Erreichbarkeit nah & gut Markt Blank: Fußläufig und per Rad jederzeit gesichert; PKW-Zufahrt über ausgeschilderte Umleitungen und gemäß Baufortschritt.
Gewinnspiel‑Hinweis: Präsentkorb von nah & gut Markt Blank!
Heute Abend startet auf der Leeraner Facebookseite „Wir Leeraner“ ein neues Gewinnspiel! Zu gewinnen gibt es einen wundervollen Präsentkorb, liebevoll zusammengestellt und vom nah & gut Markt Blank zur Verfügung gestellt.
Der glückliche Gewinner oder die Gewinnerin kann den Korb direkt beim EDEKA in der Ohlthaverstraße 13, 26789 Leer abholen.
Also: Mitmachen lohnt sich – das Gewinnspiel startet heute Abend auf „Wir Leeraner“

Lokal
Anerkennung für Ostfrieslands Feuerwehren: 56.700 Euro „Spritzenprämien“ ausgeschüttet
Bildunterschrift (v.l.n.r.) Tammo Keck und Gerrit Wilken (Feuerwehr-Beauftragter und Vorstand der Brandkasse, erster und zweiter in der vorderen Reihe) übergeben symbolisch die 56.700 € an Erwin Reiners (Regierungsbrandmeister Ostfriesland), Harald Janssen (Leiter der Hauptberuflichen Wachbereitschaft Emden), Uwe Berends (Kreisbrandmeister Aurich), Friedhelm Tannen (Präsident Feuerverband Ostfriesland), Marco Päben (Brandabschnittsleiter Aurich), Tanja de Freese (Vizepräsidentin Feuerwehrverband Ostfriesland), Arnold Eyhusen (Ehrenpräsident Feuerwehrverband Ostfriesland), Karl Töpfer (Brandabschnittsleiter Aurich a.D.), Ralf Heykants (Vorsitzender Sterbekasse Ostfriesland), Jochen Behrends (Brandabschnittsleiter Aurich), Mario Eilers (Vizepräsident Feuerwehrverband Ostfriesland), Peter Eggers (Brandabschnittsleiter Leer) und Frank Schlegel (stv. Kreisbrandmeister Wittmund)
Anerkennung für das Ehrenamt: 56.700 Euro „Spritzenprämien“ für Ostfrieslands Feuerwehren
Der Einsatz für die Sicherheit in Ostfriesland ist unbezahlbar, doch eine traditionsreiche Geste der Anerkennung setzt auch im Jahr 2026 ein deutliches Zeichen: Die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse schüttet insgesamt 56.700 Euro an die 159 Feuerwehren der Region aus. Diese Gelder, die historisch als „Spritzenprämien“ bekannt sind, fließen direkt in die sozialen Belange der Wehren und würdigen den unermüdlichen Einsatz der rund 11.000 Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden.
Eine Tradition seit 1794: Vom Reichstaler zum Euro
Die Geschichte dieser Unterstützung reicht weit zurück. Gegründet im Jahr 1754 durch Friedrich den Großen, fördert die Brandkasse bereits seit 1794 den Brandschutz in ihrem Geschäftsgebiet. Damals wurden Anreize durch „Reichstaler für die Ersten“ geschaffen – wer zuerst am Brandherd eintraf, erhielt die höchste Belohnung.
Heute erfolgt die Verteilung nach einem gerechteren Schlüssel, der sich nicht mehr nach der Schnelligkeit beim einzelnen Einsatz, sondern nach der Ausstattung und dem Typ der jeweiligen Wehr richtet. Damit wird sichergestellt, dass das Ehrenamt unabhängig von der Siedlungsdichte oder der Einsatzhäufigkeit flächendeckend gewürdigt wird.
Investition in Kameradschaft und Sicherheit
Der Fokus der Zahlungen liegt auf dem Kameradschaftsgeist. Friedhelm Tannen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland e.V., betont die Bedeutung dieses Zusammenhalts: „Jede und jeder Einzelne unserer rund 6.000 aktiven Mitglieder begibt sich bei Einsätzen potenziell in Lebensgefahr. Man muss sich zu 100 % aufeinander verlassen können.“ Die Prämien sind daher laut Satzung für soziale Zwecke vorgesehen – etwa für Team-Gespräche nach belastenden Einsätzen oder das „gemeinsame Miteinander“ abseits der Alarmierungen.
Neben der finanziellen Zuwendung arbeiten Feuerwehr und Brandkasse in 13 Arbeitskreisen eng zusammen. Die Projekte reichen von der Brandschutzerziehung über die Förderung der Feuerwehrmusik bis hin zu modernen Drohneneinsätzen.
Anzeige
Die Verteilung der Mittel in Zahlen
Die Höhe der Prämie ist gestaffelt nach der strategischen Bedeutung der Stützpunkte:
-
Schwerpunktfeuerwehren (15 Standorte): 650 Euro
-
Stützpunktfeuerwehren (56 Standorte): 450 Euro
-
Feuerwehren mit Grundausstattung (87 Standorte): 250 Euro
In der Summe ergeben sich für die einzelnen Gebiete folgende Beträge:
| Landkreis / Stadt | Summe in Euro |
| Landkreis Leer | 22.600 € |
| Landkreis Aurich | 21.500 € |
| Landkreis Wittmund | 10.250 € |
| Stadt Emden* | 2.350 € |
*In Emden fällt der Betrag für die ehrenamtliche Anerkennung niedriger aus, da dort primär die Hauptberufliche Wachbereitschaft tätig ist.
Zukunftssicherung durch Nachwuchsarbeit
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Jugend. Mit rund 70 Kinderfeuerwehren und 120 Jugendfeuerwehren ist das Interesse am Feuerwehrwesen in Ostfriesland ungebrochen. Über 3.400 junge Menschen lernen hier Teamgeist und Verantwortung. „Bei uns lernen Kinder etwas fürs Leben – mit einer ganzen Menge Spaß“, so Friedhelm Tannen abschließend.
Der Dank der Brandkasse gilt jedem einzelnen Feuerwehrmitglied, das dazu beiträgt, dass man sich in Ostfriesland „ganz schön sicher“ fühlen kann.
Anzeige
Mitmachen lohnt sich: Ihr Ticket für das nächste Familien-Abenteuer!
Gemeinsam draußen aktiv sein, die Natur entdecken und dabei die Gesundheit fördern – es gibt kaum etwas Schöneres für die ganze Familie. Damit Ihr nächstes Outdoor-Erlebnis unvergesslich wird, legen wir noch eins drauf:
Werden Sie jetzt Mitglied und sichern Sie sich die Chance auf unser exklusives Outdoor-Infopaket im Gesamtwert von 4.000 Euro! Von der hochwertigen Ausrüstung bis zum praktischen Zubehör haben wir alles zusammengestellt, was Sie für Ihre nächsten Abenteuer unter freiem Himmel brauchen.
Tun Sie Ihrer Gesundheit und Ihrer Familiengemeinschaft etwas Gutes – machen Sie mit und gewinnen Sie!

Lokal
Friesenbrücke: Neue Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer bekanntgegeben
Friesenbrücke: Neue Informationen zu den Nutzungszeiten des Geh‑ und Radwegs
Papenburg / 12. Mai 2026 – Das BauInfoPortal der Deutschen Bahn AG informiert über aktualisierte Regelungen zur Nutzung der Friesenbrücke. Seit dem 14. Dezember 2025 steht die Brücke täglich für Fußgänger und Radfahrer offen – allerdings nur innerhalb festgelegter Zeitfenster.
Zwischen 8.09 Uhr und 15.35 Uhr kann die Brücke genutzt werden. In diesem Zeitraum wird sie bei Bedarf kurzzeitig geöffnet, um den Schiffsverkehr passieren zu lassen. Die Bahn weist darauf hin, dass diese Öffnungen nicht fest terminiert, sondern bedarfsabhängig sind. Bleibt kein Schiff in der Nähe, bleibt die Brücke geschlossen und somit durchgängig begehbar.
Ab 15.44 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag ist die Friesenbrücke ausschließlich für den Schiffsverkehr geöffnet. In dieser Zeit bleibt sie für Fußgänger und Radfahrer gesperrt.
Diese Regelung gilt, bis die Wunderline – die neue grenzüberschreitende Bahnverbindung zwischen Groningen und Bremen – voraussichtlich Mitte 2026 in Betrieb geht. Die Deutsche Bahn bittet alle Nutzer:innen um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.
Anzeige
























