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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Samtgemeinde Hesel startet mit großem Programm ins Stadtradeln
Regelmäßige Angebote: Wer die sportliche Routine sucht, kann montags bis freitags an den Feierabendtouren der Fahrradgruppe des SV Holtland teilnehmen (ca. 25 km). Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Samtgemeinde Hesel im Radsportfieber: Stadtradeln startet im Mai
Im Mai wird die Samtgemeinde Hesel zur aktiven Fahrradregion. Vom 3. bis zum 23. Mai 2026 findet die bundesweite Aktion STADTRADELN statt, bei der es darum geht, möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Rad zurückzulegen. Ein umfangreiches Rahmenprogramm aus Sport, Information und Gemeinschaft begleitet den Aktionszeitraum und bietet für alle Altersklassen passende Angebote.
Auftakt und Aktionstag
Bereits am Samstag, den 2. Mai, findet am Combi-Markt in Hesel ein Fahrradaktionstag statt. Unter dem Motto „Entdecken, testen, losradeln“ können sich Interessierte von 10:00 bis 14:00 Uhr über Angebote wie Lastenräder informieren oder einen Fahrradcheck inklusive Codierung durchführen lassen.
Der offizielle Startschuss für das STADTRADELN fällt am Sonntag, den 3. Mai, um 10:00 Uhr auf dem Dorfplatz Hesel. Zwei geführte Touren – eine gemütliche sowie eine sportlichere Variante – führen die Teilnehmenden zum gemeinsamen Ausklang nach Holtland.
Information und Sicherheit
Neben dem Fahrspaß setzt die Samtgemeinde auf Aufklärung und Verkehrssicherheit:
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Radverkehrskonzept: Am 4. Mai wird in der Villa Popken das zukünftige Konzept für die Region vorgestellt.
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Fahrsicherheit: Ein Kurs speziell für Pedelec-Nutzende findet am 6. Mai an der Oberschule Kloster Barthe statt.
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Theorie: Der Infoabend „Radfahren: Clever und sicher!“ am 6. Mai vermittelt wichtiges Wissen für den Straßenverkehr.
Abwechslungsreiche Touren für jeden Geschmack
Das Programm bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Region und spezielle Themengebiete zu erkunden:
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Thementouren: Ausflüge führen unter anderem zum Entsorgungszentrum Breinermoor (21. Mai) sowie zu Anlagen für erneuerbare Energien (23. Mai).
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Praxis-Check: Am 18. und 19. Mai wird das Knotenpunktsystem bei kurzen Fahrten praktisch erläutert.
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Regelmäßige Angebote: Wer die sportliche Routine sucht, kann montags bis freitags an den Feierabendtouren der Fahrradgruppe des SV Holtland teilnehmen (ca. 25 km).
Anmeldung und Kontakt
Alle Details zum Programm sowie die Anmeldung für Teams und Einzelpersonen sind online unter www.stadtradeln.de/sg-hesel zu finden. Für Rückfragen steht Michael Tunder von der Samtgemeinde Hesel (04950 39–4121, stadtradeln@hesel.de) zur Verfügung.

Terminübersicht: STADTRADELN 2026 in der Samtgemeinde Hesel
Hier ist die chronologische Aufstellung aller Veranstaltungen inklusive aller Zeitangaben und Orte:
| Datum | Uhrzeit | Veranstaltung | Ort |
| Sa., 02.05. | 10:00 – 14:00 | Fahrradaktionstag (Informationen & Check) | Combi Verbrauchermarkt Hesel |
| So., 03.05. | ab 10:00 | STADTRADELN-Auftakt (Zwei Touren) | Dorfplatz Hesel |
| Mo., 04.05. | 19:00 – 20:30 | Radverkehrskonzept (Präsentation) | Villa Popken, Hesel |
| Mi., 06.05. | 14:00 – 18:00 | Kurs „Fit mit dem Fahrrad/Pedelec“ | Oberschule Kloster Barthe |
| Mi., 06.05. | 19:00 – 20:30 | Vortrag: Radfahren: Clever und sicher! | Villa Popken, Hesel |
| So., 10.05. | ab 09:30 | Sonntagsausflug | Ostfr. Brandkasse Holtland |
| Mi., 13.05. | ab 15:00 | ADFC-Feierabendtour | Dorfplatz Hesel |
| So., 17.05. | ab 10:00 | Tagestour nach Rorichum | Ostfr. Brandkasse Holtland |
| Mo., 18.05. | 17:30 – 18:30 | Knotenpunktsystem ganz praktisch | Dorfplatz Hesel |
| Di., 19.05. | 17:30 – 18:30 | Knotenpunktsystem ganz praktisch | Dorfplatz Hesel |
| Do., 21.05. | ab 10:00 | Besichtigung Entsorgungszentrum | Dorfplatz Hesel |
| Sa., 23.05. | ab 10:00 | Erneuerbare-Energien-Tour | Dorfplatz Hesel |
Regelmäßige Termine während des Aktionszeitraums
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Feierabendtouren mit dem SV Holtland
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Wann: Montags bis freitags
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Uhrzeit: 18:30 – 20:30 Uhr (ca. 25 km)
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Treffpunkt: Ostfriesische Brandkasse Holtland (Süderstr. 4)
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AnzeigeHinweis zur Anmeldung: Alle Informationen zu den Touren und die Registrierung der Kilometer erfolgen über www.stadtradeln.de/sg-hesel

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B70 Papenburger Straße: Halbseitige Sperrung startet am 22. April
Verkehrsbehördliche Maßnahme: B70 – Papenburger Straße
Update zur Wiederaufnahme der halbseitigen Sperrung
Die ursprünglich für Montag angekündigte Wiederaufnahme der halbseitigen Sperrung auf der Papenburger Straße (B70) verzögert sich. Aufgrund baubedingter Gründe verschiebt sich der Beginn der Maßnahme um zwei Tage.
Neuer Zeitplan
Die halbseitige Sperrung wird nun ab Mittwoch, dem 22.04.2026, ab 9:00 Uhr wieder aktiviert. Verkehrsteilnehmer sollten sich ab diesem Zeitpunkt auf entsprechende Einschränkungen einstellen.
Dauer der Einschränkung
Ein Rückbau der Sperrung ist vorgesehen, sobald es der Fortschritt der Bauentwicklung ermöglicht.
Zusammenfassung der Eckdaten:
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Betroffene Straße: Papenburger Straße (B70)
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Art der Maßnahme: Halbseitige Sperrung
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Neuer Beginn: Mittwoch, 22.04.2026, 09:00 Uhr
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Ende: Abhängig vom Baufortschritt

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Stadtradeln in Leer: Preise mit Klima-Talern sichern
Stadtradeln in Leer: Mit Klima-Talern attraktive Preise gewinnen
Im Rahmen des Stadtradelns vom 3. bis 23. Mai startet die Stadt Leer eine spezielle Klima-Taler-Gewinnaktion. Zu gewinnen gibt es insgesamt 20 Gutscheine oder Präsente im Wert von jeweils 20 Euro bei den teilnehmenden Klima-Partner-Händlern in Leer.
So funktioniert die Gewinnaktion
Wer Klima-Taler sammelt, kann ab sofort bei den teilnehmenden Händlern oder im Bürgerbüro der Stadt eine Bonuskarte erhalten. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist denkbar einfach:
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Während des dreiwöchigen Stadtradeln-Zeitraums eines der Klima-Taler-Angebote bei einem Partner-Händler nutzen.
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Die Bonuskarte vor Ort abstempeln lassen.
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Die Karte bis zum 23. Mai im Bürgerbüro abgeben oder per E‑Mail an stadtradeln@leer.de senden. Die eingereichte Karte gilt anschließend als Los.
Das Prinzip der Klima-Taler
Die Stadt Leer ist seit Mai 2024 Partner des Netzwerks. Wer noch nicht mitmacht, kann die App im jeweiligen App-Store herunterladen. Für umweltfreundlich zurückgelegte Kilometer werden automatisch Taler gutgeschrieben:
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Zu Fuß oder per Rad: 1 Taler pro 28 Kilometer.
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Bus und Bahn: 1 Taler pro 67 Kilometer (innerorts) bzw. 53 Kilometer (Fernverkehr).
Ein Klima-Taler entspricht einer Einsparung von fünf Kilogramm $CO_2$. In den teilnehmenden Geschäften können diese Taler als digitale Währung genutzt werden. Aktuell beteiligen sich in Leer bereits über 3.270 Personen, womit die Stadt im bundesweiten Ranking auf einem starken vierten Platz von 58 Kommunen liegt.
Anmeldung und teilnehmende Händler
Anmeldungen zum Stadtradeln sind unter www.stadtradeln.de/leer möglich (bitte „Stadt Leer (Ostfriesland) im Landkreis Leer“ auswählen).
Diese Partner-Händler nehmen an der Bonuskarten-Aktion teil:
Multi, Schaap Huus, Biolandhof-Laden Freese, Ihr Profi Team, Fielmann, Kaatjes Kaas Shop, Die Häkelschafe, Spaß mit Sport, Veentjer Gehsundfitzentrum, Weltladen, Plytje, Ralf Bachmann Hörgeräte – Brillen — Kontaktlinsen, Blattwerk, Kumpir Brothers, Lüttje Buddelee, Funsport, Altstadt Boutique de la Mer, EasyFitness, Gesagt Getan und Landesbühne Nord.
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