Lokal
Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
Anzeige
Lokal
Bahnverkehr in Ostfriesland: RE 1 nimmt Betrieb schrittweise wieder auf
Wintersturm „Elli“ bremst Ostfriesland aus: Bahnverkehr zwischen Leer und Küste gestört
LEER / EMDEN – Der Winter sorgt auch am heutigen Samstag für erhebliche Behinderungen auf den Schienen Norddeutschlands. Besonders betroffen ist die für Ostfriesland zentrale Achse des RE 1. Während die Deutsche Bahn versucht, den Betrieb schrittweise wieder aufzunehmen, müssen Reisende weiterhin mit starken Einschränkungen und Ausfällen rechnen.
Seit den frühen Morgenstunden kämpft die DB Regio Nord mit den Folgen von Schnee und Eis. Zahlreiche Weichen waren eingefroren, und Schneeverwehungen blockierten Teile der Infrastruktur. Am Vormittag wurden auf den betroffenen Strecken – darunter auch die Verbindung von Norddeich Mole über Emden und Leer nach Hannover – Erkundungsfahrten durchgeführt, um die Sicherheit der Gleisanlagen zu prüfen.
Schrittweise Wiederaufnahme ab Mittag
Nach aktuellen Informationen der Bahn wird der Betrieb auf der Linie RE 1 (Norddeich Mole – Bremen – Hannover) voraussichtlich ab dem heutigen Mittag bzw. frühen Nachmittag schrittweise wieder aufgenommen. Fahrgäste sollten jedoch beachten, dass zunächst nicht alle Züge planmäßig verkehren können und das Platzangebot durch verkürzte Zugbildungen eingeschränkt sein kann.
Gefahrenquelle Bahnsteig: Vorsicht beim Einsteigen
Die Bahn warnt zudem eindringlich vor der Glätte an den Bahnhöfen. Trotz Räumdiensten können Bahnsteige und Treppenaufgänge in Leer, Emden und an den Küstenstationen extrem glatt sein. Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig zu agieren und mehr Zeit für die Wege einzuplanen.
Service & Hilfe für Reisende
Um die Flut an Anfragen zu bewältigen, hat die Deutsche Bahn spezielle Hotlines geschaltet:
-
Kostenlose Sonderhotline (Sturmtief Elli): 📞 08000 996633
-
Regionaler Kundendialog (DB Regio Niedersachsen): 📞 0511 45901645
-
Servicenummer der DB (allgemein): 📞 030 2970
Wichtige Infos zu Tickets und Fahrgastrechten
Aufgrund der außergewöhnlichen Wetterlage zeigt sich die Bahn kulant:
-
Aufgehobene Zugbindung: Fahrkarten für den Zeitraum vom 08.01. bis 11.01.2026 behalten ihre Gültigkeit und können flexibel zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Dies gilt auch für den Niedersachsentarif.
-
Erstattungen: Wer seine Reise aufgrund der Witterung nicht antreten möchte, kann sein Ticket gebührenfrei erstatten lassen.
-
Schienenersatzverkehr (SEV): Da auch die Straßenverhältnisse im Landkreis Leer schwierig sind, kann ein verlässlicher Ersatzverkehr mit Bussen derzeit nicht garantiert werden. Die Bahn rät daher, nicht notwendige Reisen zu verschieben.

Lokal
Eisiger Stillstand in Ditzum: Wichtige Ems-Verbindung vorerst unterbrochen
Eiseskälte in Ostfriesland: Fähre Ditzum-Petkum bleibt vorerst im Hafen
DITZUM / PETKUM – Der winterliche Einbruch hat den Fährverkehr auf der Ems fest im Griff. Wie der Landkreis Leer mitteilte, bleibt die wichtige Verbindung zwischen Ditzum und Petkum aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse bis auf Weiteres eingestellt.
Bereits am heutigen Freitagmorgen konnte der Betrieb gar nicht erst aufgenommen werden. Die Kombination aus eisigen Temperaturen und der aktuellen Wetterlage macht eine sichere Überfahrt derzeit unmöglich.
Keine Besserung für Samstag in Sicht
Pendler und Ausflügler müssen sich auch für das Wochenende umstellen: Die Fähre wird definitiv auch am morgigen Samstag, den 10. Januar 2026, nicht verkehren. Da die Sicherheit der Passagiere und der Besatzung oberste Priorität hat, bleibt die Ems-Verbindung unterbrochen, solange Eis oder extreme Witterung den Hafenbetrieb behindern.
Informationen zur Wiederaufnahme
Der Landkreis Leer als Betreiber beobachtet die Lage kontinuierlich. Sobald sich die Wetterbedingungen bessern und ein gefahrloser Fährbetrieb wieder möglich ist, wird die Öffentlichkeit umgehend informiert.
Aktuelle Statusmeldungen und Fahrplanänderungen finden Fahrgäste jederzeit online unter: 👉 www.landkreis-leer.de/FähreDitzum
Anzeige
Lokal
Eis-Einsatz in Hesel: Räumfahrzeuge rüsten sich für Neuschnee
Winterdienst in Hesel — Spezialeinsatz: Baubetriebshof befreit Sammelstraßen von Eisschichten
SAMTGEMEINDE HESEL. Die anhaltende Frostperiode und der bereits gefallene Niederschlag sorgen derzeit für eine außergewöhnliche Wetterlage in der Region. Um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten, haben die Mitarbeiter des Baubetriebshofes heute einen erweiterten Räumeinsatz gestartet.
Gezielte Räumung gegen massive Eisbildung
Im Fokus stehen dabei vor allem die sogenannten Sammelstraßen in den Mitgliedsgemeinden. Da diese Straßen regulär nicht zur Standard-Winterdienstroute gehören, hat sich dort in den vergangenen Tagen eine erhebliche Eisdecke gebildet. Um zu verhindern, dass der angekündigte Neuschnee die Situation weiter verschärft, werden diese Schichten nun von schweren Räumfahrzeugen entfernt.
Die Verwaltung betont, dass es sich hierbei um eine reine Vorsichtsmaßnahme handelt, um die Befahrbarkeit der Straßen auch bei weiteren Schneefällen zu gewährleisten.
Übersicht der betroffenen Straßen
Der Baubetriebshof ist heute in folgenden Bereichen im Einsatz:
Hesel:
-
Mühlenstraße
-
Falkenstraße
-
Kirchstraße
-
Moormerlandstraße
-
Königsstraße
Brinkum:
-
Klosterstraße
-
Siebenberger Straße
Firrel / Schwerinsdorf:
-
Kirchstraße
Schwerinsdorf:
-
Süderstraße
Holtland / Brinkum:
-
Brinkumerstraße
-
Nückestraße
Holtland:
-
Alte Poststraße
-
Norderstraße
Neukamperfehn:
-
Hauptwieke (bis zum Ende der Timmelner Straße / Brücke)
Anzeige
























