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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Kitzrettung Moormerland: Erfolgreicher Saisonstart & dringender Helferaufruf
Während der dichte Nebel noch über den Wiesen von Moormerland liegt und die erste Morgensonne den Horizont färbt, sind unsere Teams bereits hochkonzentriert im Einsatz. Jeder Lichtpunkt auf dem Monitor der Wärmebilddrohne könnte ein Leben bedeuten. Ein Moment voller Stille, Technik und Hoffnung.
Wettlauf gegen die Mähwerke: Ein hoffnungsvoller Saisonstart in den Moormerländer Wiesen
Die Kitzrettung-Moormerland e. V. zieht eine erste positive Bilanz der neuen Saison
Ein goldener Start in die neue Rettungssaison
Wenn die ersten Sonnenstrahlen des 07. Mai die nebelverhangenen Weiden Moormerlands in ein goldenes Licht tauchten, begann für die ehrenamtlichen Helfer der Kitzrettung-Moormerland e. V. eine neue, entscheidende Zeit. Es ist der Startschuss in eine Saison, in der jede Minute zählt, um das Leben der kleinsten Wiesenbewohner zu bewahren. Die ersten Einsätze liegen bereits hinter dem Team – und sie waren von Erfolg, Teamgeist und atemberaubenden Naturmomenten geprägt.
Präzisionsarbeit aus der Luft: 142 Hektar bereits gesichert
In den kühlen, frühen Morgenstunden wurden bereits beeindruckende 142 Hektar Grünland systematisch mit modernster Drohnentechnik abgesucht. Das Ziel ist klar: Wildtiere vor dem grausamen Mähtod zu bewahren. Auch wenn in diesen ersten Tagen glücklicherweise noch keine Kitze direkt gesichert werden mussten, war die Arbeit alles andere als ereignislos.
Artenvielfalt hautnah: Besondere Begegnungen am Wiesenrand
Die Helfer erlebten hautnah, wie lebendig unsere Heimat ist. Neugierige Kuhherden beobachteten die Arbeit der Teams, zahlreiche Hasen und Gänse kreuzten die Wege, und sogar tragende Ricken sowie ein prächtiger Rehbock konnten in ihrem natürlichen Habitat beobachtet werden. Ein besonderer Erfolg war bereits zu verzeichnen: Mehrere Hasenbabys konnten erfolgreich gesichert werden und sind nun in Sicherheit.
Geduldsprobe im Morgengrauen: Zwischen Action und Naturidylle
Für eine Prise „Action“ sorgten derweil die gefiederten Bewohner: Mehrere Austernfischer lieferten sich lautstarke Begleitflüge mit der Drohne. Die Teams bewiesen hierbei viel Geduld und Fingerspitzengefühl, um die Tiere nicht zu stören und dennoch die Flächen lückenlos zu kontrollieren. Die besondere Stimmung am frühen Morgen, wenn der dichte Nebel über den Wiesen aufsteigt und die Natur erwacht, entschädigt dabei für jedes frühe Aufstehen.

Ausblick & Dringender Aufruf
Das Fazit der ersten Tage fällt durchweg positiv aus. Die Zusammenarbeit im Team funktioniert reibungslos, und die Motivation ist hoch. Doch die größte Herausforderung steht erst noch bevor: Mit den angekündigten trockeneren Tagen wird das Einsatzaufkommen in den kommenden Wochen massiv ansteigen. Die ersten Anfragen der Landwirte liegen bereits vor.
Helfer dringend gesucht! Die Kitzrettung-Moormerland kämpft aktuell mit personellen Ausfällen. Um den Schutz der Tiere flächendeckend gewährleisten zu können, werden dringend weitere Helfer und Drohnenpiloten gesucht. Du bist mindestens 16 Jahre alt, ein Frühaufsteher und möchtest aktiv zum Tierschutz beitragen? Dann melde dich direkt per Telefon oder Messenger unter dem folgenden Link: https://www.facebook.com/share/1CtsNEE9pt/
Unterstützung durch Spenden
Der Schutz unserer Wildtiere ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Kitzrettung finanziert sich durch Engagement und Spenden. Wer die Arbeit finanziell unterstützen möchte – sei es für Technik, Ausrüstung oder als Fördermitglied – findet hier die Details:
Spendenkonto: Kitzrettung-Moormerland Raiffeisenbank Moormerland IBAN: DE45 2856 3749 3003 1168 00 BIC: GENODEF1MML
(Auf Wunsch kann eine Spendenquittung ausgestellt werden)
Spenden sind auch unkompliziert via PayPal möglich. Informationen dazu sowie zur Fördermitgliedschaft finden Sie auf der Homepage: Kitzrettung-Moormerland.de
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Kondolenzbuch für Ehrenbürger Albrecht Weinberg eingerichtet
In stillem Gedenken an Albrecht Weinberg: Das Online-Kondolenzbuch ist ab sofort geöffnet; ab dem 19. Mai liegt zudem ein Buch im Historischen Rathaus aus.
In stillem Gedenken: Kondolenzbücher für Ehrenbürger Albrecht Weinberg
Der Landkreis und die Stadt Leer trauern um ihren Ehrenbürger Albrecht Weinberg, der am 12. Mai verstorben ist. Sein unermüdlicher Einsatz als Zeitzeuge und seine Mahnungen gegen das Vergessen haben tiefe Spuren in den Herzen der Menschen hinterlassen. Um allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre persönliche Anteilnahme auszudrücken und Abschied zu nehmen, wurden nun verschiedene Wege des Gedenkens geschaffen.
Digitales Gedenken ab sofort
Für all jene, die ihre Gedanken zeitnah und ortsunabhängig teilen möchten, ist bereits ein Online-Kondolenzbuch eingerichtet worden. Unter der folgenden Adresse können persönliche Erinnerungen und Abschiedsworte hinterlassen werden:
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Link zum Online-Portal: https://anteilnahme.online/albrecht-weinberg/
Kondolenzbuch im Historischen Rathaus
Zusätzlich zur digitalen Möglichkeit wird es einen Ort des stillen Gedenkens direkt vor Ort geben. Ab kommendem Dienstag, dem 19. Mai, wird für die Dauer von zwei Wochen ein physisches Kondolenzbuch im Erdgeschoss des Historischen Rathauses ausliegen.
Interessierte können sich zu den folgenden Zeiten eintragen:
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Montag bis Donnerstag: 09:00 – 18:00 Uhr
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Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr
Es ist eine Einladung an alle, die Albrecht Weinbergs Lebensweg würdigen und der Familie sowie den Angehörigen ihr tiefes Mitgefühl aussprechen möchten. In seinen Worten und in unserem gemeinsamen Gedenken wird sein Vermächtnis für Toleranz und Menschlichkeit weiterleben.
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Landratswahl 2026: Wichtige Frist für Wahlvorschläge vorgezogen
Landratswahl 2026: Wichtige Friständerung für Wahlvorschläge
Im Hinblick auf die kommenden Kommunalwahlen am 13. September 2026 ergeben sich für die Einreichung von Wahlvorschlägen für das Amt der Landrätin oder des Landrats entscheidende Neuerungen. Um einen reibungslosen Ablauf des demokratischen Prozesses zu gewährleisten, wurde der Zeitplan für Direktwahlen angepasst.
Neuer Stichtag im Juli
Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber müssen ihre Unterlagen für die Landratswahl nun deutlich früher einreichen als ursprünglich geplant.
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Neue Frist: Montag, 6. Juli 2026, 18:00 Uhr.
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Bisherige Regelung: Ursprünglich war der 20. Juli 2026 als Abgabetermin vorgesehen.
Es ist zu beachten, dass diese Änderung ausschließlich Direktwahlen betrifft. Die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl des Kreistages bleiben von dieser Neuregelung unberührt und bestehen weiterhin in der gewohnten Form fort.
Hintergrund: Fokus auf Verfassungstreue
Die Anpassung der Fristen resultiert aus einer Entscheidung des Niedersächsischen Landtags vom 28. April 2026. Ziel der neuen gesetzlichen Regelungen ist eine intensivere Überprüfung der Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Achtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Sollten konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der notwendigen Verfassungstreue aufkommen lassen, wird der entsprechende Wahlvorschlag künftig der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde zur detaillierten Prüfung vorgelegt. In diesem Prozess kann bei Bedarf auch der Niedersächsische Verfassungsschutz einbezogen werden.
Zeitlicher Spielraum für sorgfältige Prüfung
Da diese erweiterten Prüfmechanismen Zeit in Anspruch nehmen, wurde das Ende der Abgabefrist gesetzlich auf den 69. Tag vor der Wahl vorgezogen. Nur durch diese Vorverlegung kann sichergestellt werden, dass alle Wahlvorschläge rechtzeitig vor dem Wahltag abschließend und rechtssicher geprüft sind.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber sowie politische Gruppierungen sind daher aufgerufen, die verkürzte Vorbereitungszeit bei der Zusammenstellung ihrer Unterlagen zu berücksichtigen.
AnzeigeNicht nur die Kandidaten sollten gut aufgestellt sein – auch Ihr nächster Feierabend-Snack!
Während die Politik die Fristen prüft, können Sie sich mit etwas Glück entspannt zurücklehnen. Auf unserer Facebook-Seite „Wir Leeraner“ verlosen wir aktuell einen liebevoll zusammengestellten Präsentkorb vom nah & gut Markt Blank in der Leeraner Weststadt – gefüllt mit ausgewählten Produkten und kleinen Überraschungen aus dem Sortiment. Ein großes Dankeschön geht an das Team vom nah & gut Markt Blank für diesen tollen Gewinn!
SO NEHMEN SIE TEIL: Besuchen Sie einfach unseren Beitrag auf der Facebook-Seite „Wir Leeraner“:
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Like: Geben Sie dem Beitrag ein „Gefällt mir“.
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Kommentar: Verraten Sie uns unter dem Post, mit wem Sie diesen Präsentkorb am liebsten teilen würden.
Der Gewinner oder die Gewinnerin wird nach Teilnahmeschluss ausgelost und kann den Korb direkt im Markt in der Weststadt abholen.
Teilnahmeschluss: 17.05.2026


























