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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft

Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Philippi mahnt Apothekenreform an: „Versorgung im ländlichen Raum sichern“

Archivfotos Ingo Tonsor @LeserECHO : Löwen-Apotheke, Hirsch-Apotheke und Krokodil-Apotheke in Leer Diese Traditionsapotheken stehen exemplarisch für viele inhabergeführte Betriebe in Niedersachsen – und für die Herausforderungen, vor denen sie heute stehen.
Gesundheitsminister Philippi kritisiert ausbleibende Reformen zur Stärkung der Apotheken
Leer/Hannover. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hat die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, das sogenannte Packungsfixum für Apotheken vorerst nicht zu erhöhen, deutlich kritisiert. Beim gestrigen Deutschen Apothekertag kündigte die parlamentarische Staatssekretärin Nina Warken (CDU) an, dass die von vielen Apotheken erhoffte Anpassung auf sich warten lässt.
Philippi betonte:
„Die Erhöhung des Packungsfixums ist dringend notwendig, um die Apotheken finanziell zu unterstützen und die wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Gerade im ländlichen Raum wird die Erhöhung des Fixums über die Frage des Fortbestehens der auskömmlichen Versorgung entscheiden.“
Der Minister warnte vor den Folgen ausbleibender Reformen. In den letzten Jahren habe sich die Situation für inhabergeführte Apotheken zunehmend verschärft. Neben steigenden Kosten und der schwierigen Nachfolgefrage komme in vielen Regionen eine wachsende Zusatzbelastung hinzu: Landapotheken übernehmen immer häufiger die Versorgung älterer und weniger mobiler Menschen per Lieferservice – ohne dafür einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.
„Alles in allem führt das zu einem Rückgang der Apotheken – in den Städten ist das noch kein spürbares Problem, aber in der Fläche sehen wir dringenden Handlungsbedarf“, so Philippi.
Hintergrund
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist eine Erhöhung des Fixums von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro vorgesehen. Philippi hatte bereits in der Vergangenheit nicht nur eine zügige Anhebung gefordert, sondern auch weitergehende Reformen angemahnt: darunter die Einführung der Telepharmazie, erweiterte Impf- und Testangebote in Apotheken sowie eine Anpassung der Notdienstpauschale.
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Enova will 100 Windparks: SPD-Abgeordneter Bloem besucht neuen Service-Standort in Bunde

Vor dem neuen Enova-Service-Gebäude (von links): Ilona Meyer, Uwe Sap, Hauke Brümmer, Nico Bloem und Lea Timmer.
„Unser Ziel sind 100 Windparks“ – Nico Bloem zu Besuch bei Enova Service
Bunderhee. Das Windenergieunternehmen Enova mit Sitz in Bunderhee setzt seinen Wachstumskurs konsequent fort. „Wir wollen 100 Windparks im Bestand haben – und bereits bis Jahresende unser Portfolio auf eine Gesamtleistung von 1 Gigawatt steigern“, erklärte Geschäftsführer Hauke Brümmer beim Besuch des SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem. Gemeinsam mit der SPD-Fraktionsvorsitzenden im Bunder Gemeinderat Ilona Meyer, Ratsfrau und SPD-Ortsvereinsvorsitzenden Lea Timmer sowie Bürgermeister Uwe Sap verschaffte sich Bloem einen Eindruck vom neuen Standort der Enova-Tochtergesellschaft Enova Service.
Neuer Hauptsitz in Bunde-West
Erst im Frühjahr hatte Enova Service den modernen Hauptsitz im Gewerbegebiet Bunde-West bezogen. Dort laufen alle Fäden für Kundendienst, Lager, Logistik, Wartung und Reparatur zusammen. Bundesweit betreut Enova Service derzeit rund 400 Windenergieanlagen.
Die Enova-Gruppe verfügt insgesamt über 80 Windparks mit einer installierten Leistung von 900 Megawatt (MW). „Wir versuchen, schlank zu wachsen, suchen immer die Zusammenarbeit vor Ort“, betonte Brümmer. Ein Schwerpunkt liege derzeit im sogenannten Repowering: Alte Anlagen werden durch leistungsstärkere, moderne Windräder ersetzt. Derzeit bearbeitet Enova 45 Projekte in ganz Deutschland. „Dabei bleiben wir in unserer Region verwurzelt. Der neue Firmensitz der Enova Service GmbH ist der beste Beleg dafür.“
Politik und Region im Fokus
SPD-Abgeordneter Nico Bloem zeigte sich beeindruckt: „Enova ist in jeder Hinsicht ein Glücksfall für unsere Region.“ Er verwies auf die Anstrengungen des Landes, das mit dem neuen Windenergiegesetz nicht nur den Bau neuer Windparks voranbringe, sondern auch die Beteiligung der Kommunen und Bürger stärke. „Das erhöht die Akzeptanz vor Ort“, so Bloem.
Brümmer lobte die bisherigen Fortschritte der Ampelkoalition in Berlin, forderte aber zugleich mehr Planungssicherheit von der Bundesebene. Enova selbst investiert massiv in die Zukunft: Bis Ende 2027 sollen rund zwei Milliarden Euro in deutsche Windenergieprojekte fließen.
Über Enova
Die Enova-Gruppe ist seit 1989 als Familienunternehmen im Bereich Windenergie aktiv und gehört heute zu den größten Onshore-Betreibern Deutschlands. Mit 900 MW im Bestand versorgt das Unternehmen bereits rund eine Million Haushalte mit grünem Strom. Neben der Entwicklung neuer Projekte setzt Enova auf den Ankauf und das Repowering älterer Anlagen. Als unabhängiger Spezialist für Enercon-Anlagen verantwortet Enova außerdem die Wartung und Instandhaltung hunderter Windräder.
Bis Ende 2027 will Enova mehr als 2.000 MW an Windenergieprojekten auf den Weg gebracht haben – und so einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende leisten.
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Tiere schützen, Technik verbessern: Diedrich Kleen ruft zur Mitzeichnung auf

Diedrich Kleen kämpft für ein Nachtfahrverbot für Mähroboter: Schutz für Igel und Kleinsäuger
Diedrich Kleen aus Ostfriesland engagiert sich seit Jahren ehrenamtlich im Bereich der Tierrettung und steht in engem Austausch mit Tierschutzvereinen. Dabei hat er hautnah das Leid der Tiere erlebt, insbesondere von Igeln, die durch die automatisierten Mähroboter verletzt oder getötet wurden.
Vor diesem Hintergrund hat Diedrich Kleen eine Petition für ein landesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter in Niedersachsen eingereicht. Ziel ist es nicht, Mähroboter grundsätzlich zu verbieten, sondern den nächtlichen Betrieb zu unterbinden und gleichzeitig die Weiterentwicklung der Geräte zum Schutz von Igeln und anderen Kleinsäugern stetig zu fördern. Technisch ist heute bereits viel möglich, und wer sich einen Mähroboter anschaffen möchte, sollte unbedingt auf fachgerechte Beratung durch einen lokalen Händler achten.
Der persönliche Antrieb von Diedrich Kleen ist eindrücklich: Nur zwei Tage nach der Ablehnung seines Antrags bei der Stadt Wiesmoor – die einen lokalen Versuch für ein Nachtfahrverbot zurückwies – erlitt eine Katze den tödlichen Unfall mit einem Mähroboter. Ein weiteres Beispiel dafür, wie dringend klare Regeln notwendig sind, um Tiere zu schützen.
Igel sind nachtaktiv und verletzen sich besonders leicht an den scharfen Klingen der Roboter. Da sie bei Gefahr zusammenrollen, haben sie kaum eine Chance, wenn die Geräte unbeaufsichtigt nachts laufen. Die Petition fordert, dass ein landesweites Nachtfahrverbot von 18:00 bis 07:00 Uhr erlassen wird, um Kleinsäuger und andere Tiere zu schützen und eine einheitliche, landesweite Regelung zu schaffen.
Darüber hinaus setzt sich Diedrich Kleen dafür ein, dass Mähroboter technisch weiterentwickelt werden. Dazu gehören Verbesserungen der Sensorik und die Einführung eines Crashtests, wie ihn das Leibniz-Institut Berlin unter Leitung von Dr. Anne Berger unterstützt. Damit soll sichergestellt werden, dass Tiere künftig noch besser geschützt werden.
Der westeuropäische Igel (Erinaceus europaeus) ist seit Oktober 2024 auf der Roten Liste der IUCN als „potenziell gefährdet“ eingestuft. Das erhöht die Dringlichkeit eines landesweiten Schutzes.
Öffentliche Petition zur Mitzeichnung
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Betreff: Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Tieren
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Eingereicht von: Diedrich Kleen, 26639 Wiesmoor
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Veröffentlicht am: 08.09.2025
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Mitzeichnungsfrist endet am: 20.10.2025
Die Petition soll nicht nur Gefahren für Tiere minimieren, sondern auch Hersteller zu sicheren und tierfreundlichen Technologien motivieren.
Aufruf zur Unterstützung
Wer die Petition unterstützen möchte, kann dies online tun:
🔗 Hier geht’s zur Petition
Ziel: 5.000 Mitzeichnungen.
Hintergrund: Auf Ersuchen der Petentin oder des Petenten kann die Präsidentin des Landtages eine Petition zur elektronischen Mitzeichnung veröffentlichen, wenn der Petitionsausschuss dies empfiehlt. Die Veröffentlichung setzt voraus, dass der Gegenstand der Eingabe von öffentlichem Interesse ist und sachlich dargestellt wird. Die Mitzeichnung wird für die Dauer von sechs Wochen ermöglicht.
Wenn innerhalb dieser Frist mindestens 5.000 Personen die Petition unterstützen, hört der Petitionsausschuss die Petentin oder den Petenten in einer Ausschusssitzung mündlich an. Das abschließende Beratungsergebnis wird anschließend auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht.
Diese Bilder zeigen Igel, die durch Mähroboter schwer verletzt oder getötet wurden. Nicht jeder überlebt ein solches Gemetzel – viele Tiere müssen aus ihrem Leid erlöst werden. Wer diesem Leiden ein Ende setzen möchte, kann die Petition von Diedrich Kleen für ein landesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter unterzeichnen. 🦔
Die Redaktion vom LeserECHO hat die Petition ebenfalls unterstützt und hofft auf viele Stimmen, damit Diedrich Kleen die Möglichkeit erhält, seine Anliegen im Landtag vorzutragen. Über den weiteren Verlauf wird der LeserECHO-Verlag berichten.



🦔 Jetzt handeln – Igel und Kleinsäuger schützen!
Diese Bilder zeigen, wie Igel durch Mähroboter schwer verletzt oder getötet wurden. Viele Tiere überleben solche Unfälle nicht und müssen aus ihrem Leid erlöst werden.
Wer helfen möchte, kann jetzt die Petition von Diedrich Kleen für ein landesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter unterzeichnen:
📢 Teilen ausdrücklich erwünscht:
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Fotos und Texte dürfen für die Petition kopiert und geteilt werden
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Auch per Mail weiterleiten ist möglich
Jede Stimme zählt – je mehr Unterstützer, desto größer die Chance, dass Diedrich Kleen die Petition im Landtag vorstellen kann. Gemeinsam können wir etwas bewegen!
#Petition #IgelSchützen #Mähroboter #Nachtfahrverbot #Tierschutz #Niedersachsen
