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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Vortrag in Leer: Biografien von Überlebenden des KZ Bergen-Belsen
Bildrechte: LBZH BS — Martin Bein
Überleben nach dem Grauen: Vortrag über Biografien aus dem KZ Bergen-Belsen in Leer
LEER. Die Folgen der nationalsozialistischen Verfolgung prägten Überlebende der Konzentrationslager oft ein Leben lang – sowohl physisch als auch psychisch. Am Sonntag, den 26. April, beleuchtet die Historikerin Diana Gring in der Ehemaligen Jüdischen Schule Leer die vielfältigen Lebenswege dieser Menschen zwischen Extremtraumatisierung und Bewältigung.
Einblick in lebensgeschichtliche Zeugnisse
Viele Verfolgte konnten erst Jahrzehnte nach ihrer Befreiung über das Erlittene sprechen. Einige von ihnen wurden zu aktiven Zeitzeugen, die es bis heute als ihre Aufgabe verstehen, vor Antisemitismus und Rechtsradikalismus zu warnen. Referentin Diana Gring, Kuratorin in der Gedenkstätte Bergen-Belsen (Stiftung niedersächsische Gedenkstätten), bringt eine besondere Expertise in diesen Nachmittag ein: Seit mehr als 20 Jahren führt sie lebensgeschichtliche Interviews mit Überlebenden des Holocaust und anderen Zeitzeugen durch. Ihr Vortrag ermöglicht einen tiefen Einblick in die Biografien von Überlebenden des KZ Bergen-Belsen.
Termin der Veranstaltung
Der Vortrag beginnt um 16:00 Uhr in der Gedenk- und Begegnungsstätte Ehemalige Jüdische Schule Leer. Der Eintritt ist frei, Interessierte sind herzlich eingeladen, an diesem wichtigen Austausch über die Aufarbeitung von Extremtraumatisierungen teilzunehmen.
Eckdaten der Veranstaltung:
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Was: Vortrag von Diana Gring über Überlebende des KZ Bergen-Belsen
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Wann: Sonntag, 26. April, 16:00 Uhr
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Wo: Ehemalige Jüdische Schule Leer

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Zukunftsperspektiven im Handwerk: CDU-Politiker Thiele besucht Tischlerei WoodStock
Austausch über das Handwerk in Ostrhauderfehn (von links): Sven Hündling (Geschäftsführer Tischlerei WoodStock), der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele, Doris Bronn (Tischlerei WoodStock), Burchard Esters, Günther Lüken und Norbert Pieper (alle drei CDU Ostrhauderfehn) erörterten aktuelle Herausforderungen der Branche. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Handwerk in der Bildungsgasse: Zwischen Leidenschaft und Lehrstellenmangel
Ostrhauderfehn. Wenn Sven Hündling über sein Handwerk spricht, schwingt die Begeisterung für das Material mit. In seiner Tischlerei „WoodStock“ entstehen maßgefertigte Treppen, Fenster und moderne Konstruktionen aus Holz, Stahl und Glas. Doch die Werkbank in dem anerkannten Ausbildungsbetrieb bleibt derzeit leer. Nicht, weil der Chef sein Wissen nicht teilen möchte, sondern weil die Passung zwischen Schule und Berufswelt immer seltener stimmt.
Die Realität der Ausbildungsreife
Bei einem Besuch des CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele in der Fehn-Tischlerei wurde deutlich, wo die Säge klemmt. Der Fachkräftemangel ist im Handwerk längst kein abstraktes Schlagwort mehr, sondern eine tägliche Hürde. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung vom Januar 2025 beklagen 80 Prozent der Fachkräfte eine nachlassende Ausbildungsreife. Es fehlt oft an den Fundamenten: Mathematik und Rechtschreibung.
Sven Hündling bestätigt diesen Trend. Trotz der Vielfalt und der Modernität des Tischlerberufs mangelt es sowohl quantitativ als auch qualitativ an geeigneten Bewerbern. Die Konsequenz ist paradox: Ein Betrieb, der händeringend Personal sucht und ausbilden könnte, sieht sich gezwungen, die Ausbildung vorerst einzustellen.
Kritik an der Landespolitik
Für den Abgeordneten Ulf Thiele liegt die Ursache in einer verfehlten Bildungspolitik der rot-grünen Landesregierung. Die Probleme würden eher verschärft als gelöst.
„In einem rohstoffarmen Land muss die Bildung höchste Priorität haben. Wir brauchen keine Unterrichtsausfälle, sondern eine verlässliche Unterrichtsversorgung und eine stärkere Verknüpfung von Theorie und Praxis“, so Thiele.
Besonders im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) stecke jedoch enormes Potenzial. Thiele betont, dass das Handwerk gerade im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz eine besondere Resilienz aufweise. Während sich viele Berufsfelder durch KI rasant verändern, bleibt die handwerkliche Präzision vor Ort unersetzbar.
Chance zur Unternehmensnachfolge
Ein weiterer Aspekt für junge Menschen ist die langfristige Perspektive. Viele Betriebsinhaber suchen in den kommenden Jahren nach einer Nachfolgelösung. Das Handwerk bietet damit nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz, sondern auch den Weg in die Selbstständigkeit.
Die Flexibilität kleiner Betriebe macht sie krisenresistenter als viele Großkonzerne. Was fehlt, sind die „frischen Ideen“ der nächsten Generation, die bereit ist, an bestehende Erfolgsstorys anzuknüpfen – vorausgesetzt, die schulische Basis wird rechtzeitig gelegt.
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Schwimmen lernen für Erwachsene im Schwimmbad Hesel
Mit Freude zum Erfolg: Neuer Schwimmkurs für Erwachsene im Schwimmbad Hesel
Ein erfrischendes Bad im See oder entspannte Bahnen im Urlaub – was für viele selbstverständlich klingt, stellt für andere eine große Hürde dar. Doch es ist nie zu spät, das Element Wasser für sich zu entdecken. Im Schwimmbad Hesel startet im April ein besonderes Angebot, das sich gezielt an Erwachsene richtet, die bisher noch nicht den Mut gefunden haben, schwimmen zu lernen.
Vertrauen gewinnen in entspannter Atmosphäre
Der Kurs mit der Kennnummer 26–13 setzt bewusst dort an, wo herkömmliche Kurse oft aufhören: bei der individuellen Sicherheit und dem persönlichen Wohlbefinden. Unter der fachkundigen Leitung von Thomas Eihusen steht nicht der Leistungsdruck im Vordergrund, sondern das schrittweise Überwinden von Ängsten. In einer vertrauensvollen Umgebung und bei einer angenehmen Wassertiefe von 1,16 bis 1,35 Metern können die Teilnehmer in ihrem eigenen Tempo Sicherheit gewinnen.
Kleine Schritte, große Erfolgserlebnisse
Vom 11. April bis zum 27. Juni 2026 finden die Übungseinheiten immer samstags zur Mittagszeit von 12:00 bis 12:45 Uhr statt. Die bewusste Begrenzung auf maximal zehn Personen garantiert eine intensive Betreuung, bei der Geduld und Freude am Lernen den Takt vorgeben. Jedes kleine Erfolgserlebnis im Wasser ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum sicheren Schwimmer.
Alle Details auf einen Blick
Das Angebot überzeugt zudem durch ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis: Für insgesamt zehn Termine belaufen sich die Kosten auf 75,20 €.
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Kurszeitraum: 11.04. bis 27.06.2026 (wöchentlich samstags, außer an Feiertagswochenenden)
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Ort: Schwimmbad Hesel, Rüschenweg 1, 26835 Hesel
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Leitung: Thomas Eihusen
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Anmeldung: Die Buchung ist unkompliziert über das Online-Portal unter shop.hesel.de möglich.
Wer sich diesen Sommer den Traum vom Schwimmen erfüllen möchte, findet in Hesel die ideale Gelegenheit dazu. Es bedarf lediglich eines ersten Schrittes – das Wasser wartet bereits.
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