Lokal
Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
Anzeige
Lokal
Inflationsrate in Niedersachsen sinkt im Februar 2026 leicht
Entspannung bei den Verbraucherpreisen: Inflationsrate in Niedersachsen sinkt auf 1,9 Prozent
Im Februar 2026 setzte sich der Trend einer moderateren Preissteigerung in Niedersachsen fort. Nach vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) erhöhte sich das Niveau der Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,9 Prozent. Damit liegt die Inflationsrate unter dem Wert des Vormonats Januar 2026, der bei 2,1 Prozent lag. Im Vergleich zum Vormonat stiegen die Verbraucherpreise insgesamt um 0,2 Prozent.
Nahrungsmittel und Getränke: Unterschiedliche Entwicklungen
Die Preisentwicklung im Bereich „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ verlief im Februar 2026 mit einem Anstieg von 1,6 Prozent unterdurchschnittlich im Vergleich zur allgemeinen Teuerungsrate.
Während bei den Nahrungsmitteln ein moderater Anstieg von 1,1 Prozent zu verzeichnen war, stiegen die Preise für alkoholfreie Getränke um 5,3 Prozent. Insbesondere folgende Kategorien waren von Preisanstiegen betroffen:
-
Süßwaren: +7,7 Prozent (darunter Schokolade: +11,2 Prozent).
-
Fleisch und Fleischwaren: +4,9 Prozent (darunter Geflügelfleisch: +9,5 Prozent).
-
Kaffee und Tee: Hier gab es überdurchschnittliche Anstiege (Kaffee u.Ä. +20,8 Prozent; Tee u.Ä. +3,4 Prozent).
Erfreulicher für die Verbraucherinnen und Verbraucher war die Entwicklung bei Speisefetten und Ölen, die sich gegenüber Februar 2025 um 17,6 Prozent verbilligten – maßgeblich beeinflusst durch Butter (-29,9 Prozent) und Olivenöl (-10,8 Prozent). Auch Molkereiprodukte und Eier kosteten 2,1 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.
Energiepreise bieten Entlastung
Ein wesentlicher Faktor für die niedrigere Gesamtinflation war die deutliche Entspannung bei den Energiepreisen. Diese sanken im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,7 Prozent. Besonders die Haushaltsenergie wurde mit einem Rückgang von 4,8 Prozent günstiger.
-
Feste Brennstoffe: ‑8,3 Prozent.
-
Heizöl: ‑7,5 Prozent.
-
Gas: ‑5,2 Prozent.
-
Strom: ‑4,5 Prozent.
Die Kraftstoffpreise hingegen stiegen im Durchschnitt leicht um 0,5 Prozent an, wobei Diesel (+2,2 Prozent) teurer wurde, während Superbenzin (-0,1 Prozent) nahezu preisstabil blieb.
Dienstleistungen bleiben der Preistreiber
Dienstleistungen erwiesen sich im Februar 2026 erneut als maßgeblicher inflationstreibender Faktor. Die Preise in diesem Bereich lagen 3,3 Prozent über dem Vorjahresniveau. Die Nettokaltmieten wirkten mit einem moderaten Anstieg von 1,8 Prozent dämpfend auf den Gesamtanstieg. Ohne Berücksichtigung der Mieten erhöhten sich die Dienstleistungspreise sogar um durchschnittlich 3,9 Prozent.
Zu den Bereichen mit besonders hohen Steigerungen zählten:
-
Luftverkehr: +9,1 Prozent.
-
Soziale Einrichtungen: +6,8 Prozent (davon Alten- und Behindertenpflege: +10,1 Prozent).
-
Kulturdienstleistungen: +5,9 Prozent (darunter Kino, Theater, Konzerte: +10,4 Prozent).
Die Kerninflation – der Gesamtindex ohne Energie und Nahrungsmittel – lag im Februar 2026 um 2,5 Prozent höher als im Vorjahresmonat.
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN), Pressemitteilung Nr. 024 vom 27.02.2026.
Anzeige
Lokal
CDU-Antrag zur Hindenburgstraße in heutiger Ratssitzung erfolgreich
CDU setzt Aufhebung des Umbenennungsbeschlusses der Hindenburgstraße durch
Pressemitteilung der CDU-Fraktion der Stadt Leer
Leer, 26. Februar 2026 – In der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Leer wurde eine zentrale politische Entscheidung der vergangenen Monate revidiert. Auf Antrag der CDU-Fraktion hob das Gremium den bestehenden Beschluss zur Umbenennung der Hindenburgstraße mehrheitlich auf. Damit bleibt der Straßenname erhalten, während die Diskussion um die historische Einordnung in eine neue Phase geht.
Demokratische Korrektur und Bürgerwille
Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Rat der Stadt Leer, Ulf-Fabian Heinrichsdorff, bezeichnete das Ergebnis als eine „wichtige demokratische Korrektur“. Die geplante Umbenennung habe über Monate hinweg zu einer erheblichen Polarisierung innerhalb der Bürgerschaft geführt. Laut Heinrichsdorff habe die CDU das Signal vieler Bürger ernst genommen, die sich im bisherigen Entscheidungsprozess nicht ausreichend berücksichtigt fühlten.
„Demokratie lebt nicht nur von Mehrheiten, sondern von Akzeptanz. Wenn sich große Teile der Bürgerschaft nicht mitgenommen fühlen, muss Politik bereit sein, Entscheidungen zu überprüfen“, so Heinrichsdorff.
Einordnung statt Auslöschung
Trotz der Entscheidung gegen die Umbenennung betont die CDU-Fraktion, dass damit keine Relativierung der historischen Rolle Paul von Hindenburgs einhergehe. Hindenburg bleibe eine historisch belastete Persönlichkeit, deren Rolle in der Geschichte niemand verteidige.
Die Fraktion vertritt jedoch den Standpunkt, dass Geschichte nicht durch das Entfernen eines Straßennamens verschwindet. Stattdessen müsse sie eingeordnet und erklärt werden. Als sachgerechten Weg schlägt die CDU weiterhin eine sichtbare historische Kontextualisierung vor Ort vor. Ein erläuterndes Hinweisschild soll künftig die notwendige Erinnerungskultur mit den Interessen der Anwohner in Einklang bringen.
Dank an bürgerschaftliches Engagement
Besonderen Dank sprach die CDU-Fraktion der Bürgerinitiative Hindenburgstraße sowie Sophia Ihnen aus. Deren intensives Engagement habe verdeutlicht, wie wichtig Transparenz, Mitwirkung und gegenseitiger Respekt im politischen Prozess für die Menschen in Leer sind.
Fokus auf den Zusammenhalt
Für die CDU ist die heutige Entscheidung kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck einer funktionierenden kommunalen Demokratie. Es gehe nun darum, den Zusammenhalt in der Stadt wieder zu stärken.
„Heute geht es nicht um Gewinner oder Verlierer. Es geht um den Zusammenhalt in unserer Stadt. Mit der Aufhebung des Beschlusses schaffen wir die Grundlage für mehr Sachlichkeit und ein respektvolles Miteinander“, erklärte Heinrichsdorff abschließend.


Lokal
Rat stoppt Umbenennung der Hindenburgstraße nach kontroverser Debatte
Rat der Stadt Leer kippt Umbenennung der Hindenburgstraße
Pressemitteilung der FDP-Fraktion der Stadt Leer
Leer, 26. Februar 2026 – In einer emotionsgeladenen Sitzung hat der Rat der Stadt Leer am heutigen Donnerstagabend eine weitreichende Entscheidung revidiert. Mit Mehrheit stimmten die Ratsmitglieder für einen Antrag der CDU-Fraktion, den ursprünglichen Beschluss zur Umbenennung der Hindenburgstraße aufzuheben. Damit bleibt der historisch umstrittene Straßenname vorerst erhalten.
Erfolg für die Bürgerbeteiligung: FDP-Fraktion setzt sich geschlossen für Erhalt der Hindenburgstraße ein
In der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Leer wurde ein entscheidender Sieg für die Beständigkeit und den Bürgerwillen errungen. Mit großer Mehrheit (20 Ja-Stimmen gegen 9 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen) folgte der Rat dem Antrag auf Aufhebung des Umbenennungsbeschlusses für die Hindenburgstraße. Die FDP-Fraktion stimmte dabei geschlossen und aus tiefer Überzeugung für den Erhalt des Straßennamens.
Geschlossene Haltung der Liberalen
Die FDP-Fraktionsmitglieder Sven Albert, Günter Podlich und Susanne Smit hatten bereits im Vorfeld der Entscheidung eine klare, einheitliche Linie vertreten. Die liberale Fraktion sah in der geplanten Umbenennung nicht nur einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Lebenswelt der Anwohner, sondern auch eine verpasste Chance für eine reflektierte Erinnerungskultur.
Rückblick: Wort gehalten seit September 2025
Bereits vor fünf Monaten, als am 25. September 2025 eine knappe Mehrheit in geheimer Abstimmung für die Umbenennung votierte, bezog die FDP deutlich Stellung. Die Fraktion betonte damals wie heute, dass Paul von Hindenburg zwar eine historisch komplexe und kritisch zu betrachtende Persönlichkeit sei, eine Tilgung des Namens aus dem Stadtbild jedoch der falsche Weg wäre.
In ihrem damaligen Statement und dem heutigen Diskurs unterstrich die FDP:
„Ohne Erinnerung gibt es weder Überwindung des Bösen noch Lehren für die Zukunft.“ (Roman Herzog)
Argumente für Identität und historische Einordnung
Die FDP-Fraktion stützte ihre Entscheidung auf drei zentrale Säulen:
-
Respekt vor dem Bürgerwillen: Die Straße ist seit fast 100 Jahren Teil des Lebensumfeldes. Die Fraktion respektiert die persönliche Identifikation der Anwohner mit ihrer Heimatadresse und lehnt eine politische Bevormundung gegen das klare Votum der Betroffenen ab.
-
Historische Authentizität: Der Name Hindenburgstraße in Loga erinnert auch an den Besuch des Reichspräsidenten im Mai 1927 auf der Evenburg – ein Ereignis, das damals ganz Ostfriesland bewegte. Diese lokale Historie sollte nicht ausgelöscht werden.
-
Lernen statt Verdrängen: Statt eines neuen Namens fordert die FDP weiterhin eine reflektierte Erinnerungspolitik. Ziel bleibt die Installation einer sichtbaren Hinweistafel mit historischem Kontext direkt an der Friedenskirche, um die Geschichte kritisch und sichtbar zu vermitteln.
Ein Sieg der Vernunft
„Wir freuen uns, dass der Rat heute die Größe besessen hat, eine Entscheidung zu korrigieren, die in der Bürgerschaft zu tiefem Unfrieden geführt hatte“, so die Fraktion nach der Abstimmung. Besonders die hohe Beteiligung an der Bürgerinitiative und die über 1.100 Unterschriften hätten gezeigt, dass die Menschen in Leer Beständigkeit und einen ehrlichen Umgang mit der Geschichte fordern.
Die FDP-Fraktion sieht in dem heutigen Ergebnis eine Bestätigung ihrer Arbeit: Geschichte muss ausgehalten und erklärt werden, anstatt sie durch Umbenennungen in den Hintergrund zu drängen.
























