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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
AnzeigeDas Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
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Senioren
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Pflegebedürftige
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Angehörige
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alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
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Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Pflegegerechte Wohnformen
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Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im Mai: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Hier finden Sie die Sprechzeiten für den Monat Mai in der Übersicht:
| Ort | Treffpunkt | Termin | Uhrzeit |
| Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt | 1. Dienstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Uplengen | Upkamer | 2. Dienstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Ostrhauderfehn | Rathaus | 3. Dienstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Jümme | Rathaus | 4. Dienstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Bunde | Familienzentrum | 1. Donnerstag im Monat | 09:00 – 10:30 Uhr |
| Weener | Rathaus | 1. Donnerstag im Monat | 11:00 – 12:30 Uhr |
| Jemgum | Rathaus | 3. Donnerstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Westoverledingen | Rathaus | 3. Donnerstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Hesel | Rathaus | 4. Donnerstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Moormerland | Entfällt in diesem Monat aufgrund eines Feiertags |
Kontakt und weitere Informationen
Wer die Sprechzeiten vor Ort nicht wahrnehmen kann oder vorab Fragen hat, findet nähere Informationen zur Arbeit und zum umfassenden Service des Senioren- und Pflegestützpunktes online unter:
Internet: www.landkreis-leer.de/SPN
Nutzen Sie dieses niederschwellige Angebot des Landkreises – für eine gute und sichere Planung Ihrer Zukunft oder der Ihrer Angehörigen.
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Bürokratie belastet Industrie im internationalen Wettbewerb
Herausforderungen für den Mittelstand: Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Bürokratieabbau und die Sicherung von Fachkräften durch eine bessere Bildungspolitik waren zentrale Themen beim Besuch von Ulf Thiele (CDU). Im Gespräch (v.l.): Thomas Otten (LMB), Julia Malchus (CDU), Alexander Malchus (Mittelstandsvereinigung), Ulf Thiele (MdL) und Gerhard Müller (LMB). (Foto: CDU Wahlkreisbüro Ulf Thiele)
Thiele: Bürokratie bremst internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
In Logabirum trifft Hochtechnologie auf harte globale Realität. Beim Besuch der Firmengruppe Logaer Maschinenbau (LMB) kritisierte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele den schleppenden Bürokratieabbau und Mängel in der Bildungspolitik, die hiesige Unternehmen im internationalen Wettbewerb belasten.
Präzision für die Energiewende
Zwischen weitem Grünland und dem charakteristischen ostfriesischen Himmel stehen in Logabirum die überdimensionalen Produktionshallen der Logaer Maschinenbau (LMB). Rund 200 hochqualifizierte Mitarbeiter fertigen hier Komponenten für die Energiewende – insbesondere für Windenergieanlagen.
Die Dimensionen sind beeindruckend: Eine Portal-Dreh- und Fräsmaschine von der Größe eines Einfamilienhauses verdeutlicht den Trend zu immer größeren Bauteilen. Diese müssen extremen Bedingungen wie hohem Druck, Vibrationen und massiven Temperaturschwankungen standhalten. Neben der Serienfertigung ist die LMB vor allem für Spezialanfertigungen ein weltweit gefragter Partner.
Globaler Wettbewerb und bürokratische Hürden
Trotz der Innovationskraft ist der Markt hart umkämpft. „Wir bewegen uns auf internationalem Parkett und konkurrieren mit teils staatlich subventionierten Konzernen aus dem asiatischen Raum“, erklärt der kaufmännische Geschäftsführer Thomas Otten.
Besonders die Rahmenbedingungen am Standort Deutschland bereiten Sorgen:
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Kostenstruktur: Hohe Lohn- und Lohnnebenkosten sowie strenge Umwelt- und Sicherheitsstandards.
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Bürokratie-Stau: Ein drastisches Beispiel sind Genehmigungsprozesse für Schwerlasttransporte. Blockiert eine kurzfristige Baustelle den Weg, müssen oft sämtliche Verfahren neu durchlaufen werden, was zu tagelangen Stillständen führt.
Ulf Thiele (CDU) fand dazu deutliche Worte: „Alle reden vom Bürokratieabbau. Langsam muss mal geliefert werden.“ Er kritisierte, dass die rot-grüne Landesregierung von 80 Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände aus dem Frühjahr 2025 bis heute keinen einzigen umgesetzt habe.
Fachkräftemangel und Bildungsnotstand
Ein weiteres Kernthema des Besuchs, an dem auch Alexander Malchus (Mittelstandsvereinigung) und Julia Malchus (CDU Stadtverband Leer) teilnahmen, war die Verfügbarkeit von Fachpersonal. Da qualifizierte Mitarbeiter am Markt kaum verfügbar sind, bildet die LMB über Jahre hinweg selbst für die hochkomplexen Anforderungen aus.
Thiele warnte vor den Folgen einer vernachlässigten Bildungspolitik:
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Schulabbrecherquote: Niedersachsen könne sich eine Quote von über 15 % nicht leisten.
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Forderungen: Investitionen in Bildungsqualität, Schulsozialarbeit und eine bessere Unterrichtsversorgung seien zwingend.
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Integration: Gezielte Konzepte mit Praxisbezug und verbindlicher Sprachförderung seien nötig, insbesondere für Jungen und Jugendliche mit Migrationshintergrund.
„Sprache ist der Schlüssel für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Das nützt am Ende auch Unternehmen wie der LMB“, so Thiele.
Innovation als Überlebensstrategie
Trotz der Hürden blicken die Geschäftsführer Gerhard Müller und Thomas Otten stolz auf ihr Unternehmen. Die Stärke der LMB liege darin, den Mitbewerbern durch ständige Optimierung der Produktionsprozesse und innovative Lösungen immer einen Schritt voraus zu sein. Nur so lässt sich das hohe Tempo des Wandels in der Windenergie-Technologie mitgehen.
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Zoostraße in Leer wird am 20. April gesperrt
Vollsperrung der Zoostraße in Leer: Straßensanierung am 20. April 2026
Die Stadt Leer hat für den 20. April 2026 eine verkehrsbehördliche Maßnahme angekündigt. Aufgrund von Sanierungsarbeiten im sogenannten DSK-Verfahren (Dünne Schichten im Kaltbauweise) muss ein Teilstück der Zoostraße für den Durchgangsverkehr gesperrt werden.
Details zur Sperrung
Die Sanierung betrifft den letzten Abschnitt der Zoostraße im Einmündungsbereich zur Straße Siebenbergen.
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Datum der Maßnahme: 20.04.2026
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Art der Baustelle: Wanderbaustelle mit einem Sanierungsfahrzeug
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Rechtliche Grundlage: § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Regelungen für Verkehrsteilnehmer
Trotz der Vollsperrung für den allgemeinen Durchgangsverkehr gelten für bestimmte Gruppen Sonderregelungen:
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Anlieger: Die Zufahrt bleibt bis zur Baustelle für Anwohner und Anlieger frei.
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Fußgänger und Radfahrer: Diese können den Baustellenbereich weiterhin passieren.
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Kraftfahrzeugverkehr: Eine Durchfahrt durch den Sanierungsbereich ist nicht möglich.
Ausgewiesene Umleitung
Um die Baustelle zu umfahren, wurde eine offizielle Umleitungsstrecke eingerichtet. Diese führt über folgende Straßen:
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Waldkur
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Feldstraße
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Siebenbergen
Die Umleitung ist vor Ort entsprechend ausgeschildert. Die Maßnahmen treten offiziell in Kraft, sobald die entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt sind.
Hintergrund: Was ist das DSK-Verfahren?
Bei dem DSK-Verfahren (Dünne Schichten im Kaltbauweise) handelt es sich um eine wirtschaftliche und schnelle Methode zur Erhaltung von Straßenoberflächen. Da die Ausführung mittels eines Sanierungsfahrzeugs als Wanderbaustelle erfolgt, ist eine zügige Abwicklung der Maßnahme am angekündigten Tag zu erwarten.
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