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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Leer setzt ein Zeichen: Earth Hour 2026
Noch erstrahlt die historische Fassade des Leeraner Rathauses in vollem Glanz. Doch heute am Samstag, den 28. März 2026, heißt es hier pünktlich um 20:30 Uhr: „Licht aus!“ Die Stadt Leer setzt damit ein weithin sichtbares Zeichen für den globalen Klimaschutz.
Gemeinsam für den Klimaschutz: Leer setzt ein Zeichen bei der 20. Earth Hour
Am Sonnabend, den 28. März, wird es in Leer für eine Stunde merklich dunkler – und das aus einem wichtigen Grund. Die Stadt folgt auch in diesem Jahr dem Aufruf der Umweltstiftung WWF Deutschland und beteiligt sich an der weltweiten „Earth Hour“. Da die Aktion 2026 ihr 20. Jubiläum feiert, steht das gemeinsame Engagement für den Planeten besonders im Fokus.
Das Licht geht aus – die Botschaft leuchtet
Pünktlich um 20:30 Uhr setzen Kommunen, Unternehmen und Institutionen rund um den Globus ein sichtbares Signal für den Klimaschutz. In Leer bleibt die Beleuchtung an markanten Punkten der Stadt für 60 Minuten ausgeschaltet:
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Das Historische Rathaus: Das Wahrzeichen der Stadt versinkt symbolisch im Dunkeln.
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Stadtwerke Leer: Auch hier wird die Außenbeleuchtung am Hauptpumpwerk sowie am Faulturm abgestellt, um die Initiative aktiv zu unterstützen.
Ein Aufruf an die Bürgerschaft
Die Stadtverwaltung lädt alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein, Teil dieser globalen Bewegung zu werden. Die Teilnahme ist denkbar einfach: Es gilt, im eigenen Zuhause für eine Stunde das Licht auszuschalten.
Dieses bewusste Abschalten ist weit mehr als eine Stromsparmaßnahme; es ist ein gemeinsames Statement. Laut WWF bietet die Earth Hour die Chance, aktiv eine lebenswerte Zukunft einzufordern. Jede und jeder Einzelne kann durch diesen kleinen Beitrag zeigen, dass Klima- und Umweltschutz Priorität haben.
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esk‑o bietet kostenlose Energieberatung zur Kostenoptimierung in der Region
Das Büro in Weener als Anlaufstelle für Energiefragen: Das Team vom Energiesparkontor Ostfriesland (esk‑o) steht an den Standorten Weener und Leer für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur Verfügung. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist die Nachfrage nach Tarifoptimierungen hoch, weshalb eine frühzeitige Terminvereinbarung empfohlen wird, um individuelle Einsparpotenziale bei Strom und Gas voll auszuschöpfen.
Optimierung der Energiekosten: esk‑o bietet Orientierung in unsicheren Zeiten
Die weltpolitische Lage und die damit verbundenen Entwicklungen an den Energiemärkten bleiben ein zentrales Thema für Haushalte und Gewerbebetriebe in der Region. Da die Großhandelspreise für Strom und Gas weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau verharren, suchen viele Verbraucher nach Wegen, ihre Energiekosten langfristig zu stabilisieren. In Phasen wirtschaftlicher Unsicherheit empfiehlt es sich daher, bestehende Vertragsstrukturen systematisch zu prüfen.
Potenziale erkennen: Tarifprüfung durch esk‑o
Häufig verbleiben Verbraucher über Jahre hinweg in der lokalen Grundversorgung oder in veralteten Vertragskonstellationen. Da der Energiemarkt einer ständigen Dynamik unterliegt, ist ein regelmäßiger Vergleich der Konditionen ratsam. Oft ist eine Tarifoptimierung mit einer spürbaren Ersparnis verbunden, die – je nach Verbrauchsdaten und Haushaltsgröße – signifikant ausfallen kann. Das Ziel des Energiesparkontors Ostfriesland ist es, unnötige Ausgaben transparent zu machen und das Budget nachhaltig zu entlasten.
Fachkundige Unterstützung durch den regionalen Energiemakler
Der Energiemarkt mit seinen zahlreichen Anbietern und komplexen Vertragslaufzeiten erfordert detailliertes Fachwissen. Um hier fundierte Entscheidungen zu treffen, bietet esk‑o eine professionelle Unterstützung an. Als regional verwurzelter Energiemakler berät das Team individuell und neutral, um Licht in den Tarifdschungel zu bringen.
Die Vorteile einer unverbindlichen Beratung beim Energiesparkontor:
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Individuelle Analyse: Bestehende Verträge werden fachgerecht analysiert und mit aktuellen Marktangeboten abgeglichen.
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Strategische Marktorientierung: Die Experten informieren über aktuelle Trends und unterstützen dabei, Zeitpunkte für eine optimale Preissicherung zu nutzen.
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Begleitung beim Wechselprozess: Wird ein Optimierungspotenzial identifiziert, übernimmt esk‑o die Abwicklung des gesamten Prozesses – vom Vergleich bis zum erfolgreichen Abschluss.
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Kostenfreier Service: Das Beratungs- und Optimierungsangebot ist für Kunden vollständig kostenlos und unverbindlich. Die Finanzierung erfolgt über marktübliche Vermittlungsgebühren der Energielieferanten.
Planungssicherheit durch professionelle Beratung
Sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen in der Region ist es empfehlenswert, die Energiekosten proaktiv zu managen. Ein kostenloses Beratungsgespräch beim Energiesparkontor Ostfriesland bildet die Basis für eine sichere Entscheidungsgrundlage. Wer sich jetzt informiert, schafft die notwendigen Voraussetzungen, um auch bei künftigen Marktschwankungen wirtschaftlich stabil aufgestellt zu sein.
Kontakt für die Region
Für eine persönliche und kostenfreie Beratung stehen die Experten des Energiesparkontors Ostfriesland zur Verfügung:
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Büro Weener: 04951 6639490
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Büro Leer: 0491 20349855
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E‑Mail: info@esk‑o.de
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Website: www.esk‑o.de
Lokal
Osterfeuer in Ostfriesland: Eine tödliche Gefahr für Wildtiere
Osterfeuer: Eine tödliche Falle für die heimische Tierwelt – NABU Ostfriesland ruft zur Rücksichtnahme auf
Das traditionelle Osterfeuer gehört für viele Menschen in Ostfriesland fest zum Frühlingsanfang. Was als geselliges Beisammensein beginnt, kann für zahlreiche Wildtiere jedoch zur tödlichen Gefahr werden. Die NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland schlägt Alarm und warnt vor den gravierenden Folgen für die lokale Fauna. Gerade in der jetzigen Jahreszeit, wenn viele Tiere mit der Brut beginnen oder ihre Jungen zur Welt bringen, stellen die brennenden Holzhaufen eine erhebliche Bedrohung dar.
Die NABU-Experten betonen, dass die traditionellen Osterfeuer, die oft schon Wochen vor dem eigentlichen Fest aufgeschichtet werden, wie Magnete auf viele Wildtiere wirken. Igel, Hasen, Mäuse, Kröten, aber auch viele Vogelarten nutzen die scheinbar sicheren Unterschlüpfe als Rückzugsort oder sogar als Nistplatz. Wenn dann das Feuer entzündet wird, beginnt für diese Tiere ein dramatischer Kampf um Leben und Tod.
„In diesen Wochen beginnt für viele Arten die entscheidende Zeit des Jahres“, erklärt Jan Fuchs von der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland. „Osterfeuer werden dabei schnell zur tödlichen Falle, weil Tiere die Holzhaufen als sicheren Unterschlupf nutzen und beim Anzünden keine Chance haben zu entkommen.“
Naturverträglicher Umgang mit der Tradition
Der NABU Ostfriesland ruft deshalb zu einem naturverträglichen Umgang mit dieser Tradition auf. Anstatt riesige Holzberge zu verbrennen, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden. Kleine Feuerschalen oder gemeinsame Grillabende können ein ebenso schönes Erlebnis bieten, ohne die Tierwelt zu gefährden. Wenn auf ein Osterfeuer nicht verzichtet werden möchte, sollten unbedingt einige wichtige Regeln beachtet werden:
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Das Holz erst kurz vor dem Abbrennen aufschichten.
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Wenn ein Feuer geplant ist, das Material am Tag des Anzündens sorgfältig umsetzen, damit Tiere fliehen können.
NABU Ostfriesland appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung zu übernehmen und bei der Planung und Durchführung von Osterfeuern Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Gemeinsam kann so dazu beigetragen werden, die heimische Tierwelt in dieser sensiblen Zeit zu schützen.
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