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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Trinkwasser als kostbares Gut: Ein Blick auf die aktuelle Lage in Leer
Trinkwasserversorgung stabil — Trinkwasser ist ein kostbares Gut: Stadtwerke Leer betonen bewussten Umgang
Leer, 26. Mai 2026 – Während in einigen Regionen Deutschlands aufgrund der sommerlichen Witterung bereits erste Kommunen zum bewussten Wassersparen aufrufen, präsentiert sich die Versorgungssituation in Leer weiterhin entspannt. Auf Anfrage bestätigt der Pressesprecher der Stadtwerke Leer AöR, Edgar Behrendt, dass die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet voll gewährleistet ist.
Nach einer aktuellen Auswertung durch das zuständige Wasserwerk lag der Trinkwasserverbrauch der vergangenen Tage, inklusive der erhöhten Beanspruchung über das Pfingstwochenende, in einem absolut normalen Bereich. „Wir haben bei den Stadtwerken keine Kapazitätsengpässe und sind sehr gut aufgestellt“, erklärt Edgar Behrendt.
Trinkwasser als wertvolle Ressource Trotz der stabilen Versorgungslage unterstreichen die Stadtwerke die Bedeutung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Wasser. „Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins und ein kostbares Gut. Wir raten daher grundsätzlich dazu, sparsam und bewusst damit umzugehen“, so Behrendt weiter. Ein nachhaltiger Konsum helfe dabei, die Ressource langfristig zu schützen und die hohe Qualität der Versorgung zu sichern.
Einfache Tipps für den Alltag Um den Trinkwasserverbrauch im Haushalt und Garten effizient zu gestalten, empfehlen die Stadtwerke Leer die folgenden Maßnahmen:
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Bewässerung optimieren: Gießen Sie Garten- und Balkonpflanzen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Dies minimiert die Verdunstung.
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Regenwasser nutzen: Der Einsatz von Regentonnen oder Zisternen stellt eine ideale und kostenlose Alternative für die Gartenbewässerung dar.
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Sparsame Armaturen: Der Einbau von Sparduschköpfen oder Strahlreglern an Wasserhähnen reduziert den Durchfluss spürbar, ohne den Komfort einzuschränken.
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Bewusstes Nutzungsverhalten: Das Schließen des Wasserhahns beim Zähneputzen oder beim Einseifen unter der Dusche sowie die Nutzung der Spartaste bei der Toilettenspülung sind einfache Gewohnheiten mit großer Wirkung.
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Effizienz in der Küche: Die Nutzung der Spülmaschine – idealerweise erst bei voller Beladung – ist in der Regel wassersparender als der Abwasch per Hand.
Die Stadtwerke Leer setzen auch künftig auf eine vorausschauende Infrastrukturplanung, um die Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu garantieren.
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Digitale Zukunft in Leer: KI, Robotik und Innovation bei der Digital-Tour 2026 erleben
Digitale Zukunft direkt vor der Haustür: Digital-Tour 2026 macht Station in Leer
LEER – Künstliche Intelligenz ist längst kein bloßes Schlagwort mehr, sondern der Motor für die Wettbewerbsfähigkeit von morgen. Wie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in der Region von diesen Technologien profitieren können, zeigt am 11. Juni das Mittelstand-Digital Zentrum Bremen-Oldenburg. Gemeinsam mit dem Digital Hub Ostfriesland lädt das Zentrum zu einem hochkarätigen Praxisevent nach Leer ein.
Wer glaubt, dass Innovationen nur in den großen Metropolen stattfinden, irrt. Am 11. Juni beweist das Mittelstand-Digital Zentrum, dass der ostfriesische Mittelstand am Puls der Zeit arbeitet. Ab 16:00 Uhr öffnet der Digital Hub Ostfriesland in der Gaswerkstraße 18 seine Türen für Unternehmerinnen und Unternehmer, die nicht nur über Digitalisierung sprechen, sondern diese erleben wollen.
Fachwissen trifft auf Anwendung
Das Programm der Digital-Tour 2026 ist gezielt auf die Bedürfnisse regionaler Betriebe zugeschnitten. Nach einer Begrüßung durch Ute Bley (Digital Hub Ostfriesland) und Heiko Rieken (Mittelstand-Digital Zentrum) steht der Nachmittag unter dem Zeichen der praktischen Anwendbarkeit.
Experten wie Stefan Wiesner und Fabian Reichwald beleuchten in ihren Vorträgen, wie KI den Sprung vom bloßen „Buzzword“ zum echten ökonomischen Vorteil schafft. Dabei geht es um weit mehr als um die Generierung von Texten oder Bildern: Strategische Geschäftsmodellentwicklung, Ressourceneffizienz und die notwendige „KI-Readiness“ – also die Bereitschaft und Vorbereitung des eigenen Unternehmens – stehen im Mittelpunkt.

Technologie zum Anfassen
Der absolute Höhepunkt des Nachmittags ist der interaktive Teil. In der Pause und während der Netzwerkphase verwandelt sich der Digital Hub in ein Innovationslabor. Zu den Highlights gehören:
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Robotik live: Das Institut OFFIS präsentiert ein „robotisches Zweigespann“, bestehend aus einem humanoiden Roboter (Unitree G1) und seinem vierbeinigen Kollegen (Unitree Go2), die eindrucksvoll die Kooperation zwischen Mensch und Maschine demonstrieren.
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Sicherheit im Fokus: Anhand von „Elite 2.0“-Demonstratoren und eines Deepfake-Tools erfahren Teilnehmende hautnah, wie Cyberangriffe funktionieren – und wie man sich effektiv davor schützt.
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Assistenzsysteme: Ein intelligentes System für Schiffe zeigt, wie KI komplexe Hafenmanöver sicher und präzise unterstützt.
„Nightmare Competitor“: Workshop für Strategen
Ein besonderes Highlight für Unternehmer ist der Workshop „Digital Disruptor“. Hier wird die Methode des „Nightmare Competitors“ genutzt: In Kleingruppen schlüpfen die Teilnehmenden in die Rolle eines hypothetischen Wettbewerbers, der ihr eigenes Unternehmen herausfordert. Dieser spielerische Ansatz fördert nicht nur das Erkennen von Risiken, sondern schult den Blick für ungenutzte Marktchancen.
Eine Einladung zum Netzwerken
„Wir wollen den Unternehmen zeigen, dass Digitalisierung kein Schreckgespenst ist, sondern ein Werkzeug, das man nutzen kann“, so das Credo der Veranstalter. Die Teilnahme an der Digital-Tour ist kostenfrei. Die Veranstaltung bietet eine Plattform für den Austausch mit Gleichgesinnten aus der Region sowie den Dialog mit der Wissenschaft.
Für Unternehmen aus Leer und Umgebung ist dieser Nachmittag eine ideale Gelegenheit, um neue Impulse für die strategische Ausrichtung zu gewinnen und gemeinsam die digitale Zukunft Ostfrieslands zu gestalten.
Veranstaltungsdetails:
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Datum: 11. Juni 2026
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Zeit: 16:00 – 19:30 Uhr
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Ort: Digital Hub Ostfriesland, Gaswerkstraße 18, 26789 Leer
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Anmeldung: digitalzentrum-hb-ol.de/events/digital-tour-2026-leer-ostfriesland/

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Schwerer Kindesmissbrauch in Ostfriesland: BGH bestätigt Haftstrafen gegen Ehepaar
Schwerer Kindesmissbrauch: Urteil gegen Ehepaar aus Südbrookmerland rechtskräftig
AURICH/KARLSRUHE. Ein erschütternder Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern hat nun ein endgültiges juristisches Ende gefunden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen eines Ehepaares aus Südbrookmerland bestätigt. Die Freiheitsstrafen von über sieben Jahren für den Haupttäter und über vier Jahren für die Mittäterin sind damit rechtskräftig.
Das Urteil der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Aurich vom 2. Oktober 2025 (Az.: 13 KLs 17/25) hat Bestand. Wie der BGH mit Beschluss vom 28. April 2026 (Az.: 3 StR 37/26) entschied, wurden die Revisionen der beiden Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Schicksal der Täter besiegelt: Der heute 35-jährige Mann muss für insgesamt sieben Jahre und drei Monate hinter Gitter, seine heute 33-jährige Ehefrau wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Systematische Ausbeutung im eigenen Wohnhaus
Die juristische Aufarbeitung brachte ein perfides System zutage. Die Kammer stellte fest, dass die Geschädigte das Ehepaar spätestens ab Ende Juli 2022 regelmäßig in deren Wohnhaus in Südbrookmerland besucht hatte. Über Monate hinweg, von Juli 2022 bis Februar 2023, kam es in diesen Räumlichkeiten zu den Missbrauchstaten.
Besonders schwer wiegt in der Urteilsbegründung die Rolle der Ehefrau. Sie hatte die Geschädigte aktiv an ihren Ehemann vermittelt – mit dem Ziel, ihre eheliche Beziehung zu ihm aufrechtzuerhalten. Dabei nahm sie billigend in Kauf, dass ihr Mann sexuelle Handlungen an der damals erst neunjährigen Geschädigten vollzog.
Der 35-Jährige wurde daraufhin wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen sexuellen Missbrauchs in sechs weiteren Fällen schuldig gesprochen. Seine Ehefrau wurde für die Beihilfe zu diesen Taten verurteilt.
Mit der Entscheidung des BGH ist das Verfahren abgeschlossen. Die Rechtskraft des Urteils setzt unter das jahrelange Leid der Geschädigten einen juristischen Schlussstrich.
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