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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Leda-Sperrwerk: Monatelange Vollsperrung der Betriebsbrücken für Rad- und Fußverkehr
Sanierung am Leda-Sperrwerk: Brücken bis September 2026 voll gesperrt
LEER. Wer das Leda-Sperrwerk für Radtouren oder Spaziergänge nutzt, muss sich auf eine monatelange Sperrung einstellen. Wie das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee mitteilt, haben umfangreiche Instandsetzungsarbeiten an den Betriebsbrücken begonnen, die eine Überquerung der Leda an dieser Stelle vorerst unmöglich machen.
Technische Modernisierung erfordert Anhebung
Der Grund für die Maßnahme ist technisch anspruchsvoll: Die Betriebsbrücken erhalten neue Lager. Um diese wichtigen Bauteile austauschen zu können, müssen die gesamten Brückenkonstruktionen angehoben werden. Diese Arbeiten sind für den Erhalt der Infrastruktur und die Sicherheit des Sperrwerks unerlässlich.
Leda-Sperrwerk: Monatelange Vollsperrung der Betriebsbrücken für Rad- und Fußverkehr
Die Bauarbeiten sind bereits am Montag, den 16. März 2026, angelaufen. Nach aktuellem Planungsstand werden die Instandsetzungen das gesamte Sommerhalbjahr in Anspruch nehmen und voraussichtlich Ende September 2026 abgeschlossen sein.
Während des gesamten Zeitraums bleibt die Passage über die Brücken sowohl für den Radverkehr als auch für Fußgänger vollständig gesperrt. Ortskundige werden gebeten, die Sperrung bei der Planung ihrer Routen zu berücksichtigen und entsprechende Ausweichmöglichkeiten zu nutzen.
Quelle: PM Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee
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Leeraner Schüler schnuppern Hollywood-Luft an professionellem Filmset
Großes Kino in Verden: Mohammad Alkhatib, Alper Cetin, Dahoz Musa, Simona Hilowle und Projektleiterin Stefanie Schüler (v.l.) von der Gutenbergschule Leer blickten gemeinsam mit dem Hauptdarsteller Pizan des Films „Weltuntergang“ und Filmemacher Robert Deçani (rechts) hinter die Kulissen einer professionellen Produktion.
Hollywood-Flair in Verden: Leeraner Nachwuchs-talente schnuppern Set-Luft bei Profi-Regisseur
LEER / VERDEN. Für eine Gruppe junger Filmemacher der Gutenbergschule Leer wurden die Osterferien zu einem unvergesslichen Abenteuer. Nach ihrem beeindruckenden Erfolg beim Kurzfilmwettbewerb „Ganz schön anders“ mit ihrem Werk „Bruder im Wind“, folgte nun der Ritterschlag: Drehbuchautor und Regisseur Robert Deçani lud die Talente persönlich an sein aktuelles Filmset nach Verden ein.
Von der Schulbank ins Scheinwerferlicht
Die besondere Verbindung zwischen dem Profi und den Schülern der Klasse 8d entstand bereits während eines Workshops zum Thema Drehbuchaufbau an der Gutenbergschule. Deçani zeigte sich damals so begeistert von der Aufgeschlossenheit, dem Engagement und dem brennenden Interesse der Jugendlichen, dass sie ihm nachhaltig im Gedächtnis blieben. Kurzerhand kontaktierte er die Projektleiterin und sprach die exklusive Einladung aus.
Trotz der Ferienpause zögerten die Nachwuchstalente keine Sekunde und machten sich auf den Weg nach Verden. Dort tauchten sie tief in die faszinierende Welt einer professionellen Filmproduktion ein. Das Highlight: Die Schüler durften nicht nur zuschauen, sondern als Komparsen in Deçanis neuem Film „Weltuntergang“ aktiv mitwirken.

Geduld, Leidenschaft und große Pläne
Hinter den Kulissen lernten die Jugendlichen schnell, dass Filmemachen weit mehr ist als nur „Action!“ zu rufen. Sie erfuhren aus erster Hand, wie essenziell Statisten für die Atmosphäre eines Films sind und dass dieser Job vor allem eines erfordert: jede Menge Geduld und Disziplin während der Wartezeiten. Diese Erfahrung schweißte die Gruppe nur noch enger zusammen.
Die Begeisterung ist so groß, dass die Schüler bereits fest entschlossen sind, im kommenden Schuljahr eine eigene Film-AG zu gründen. Neue Ideen für packende Kurzfilme sprudeln bereits aus ihnen heraus.
Unterstützung für die Visionäre von morgen gesucht
Um diesen enormen Einsatz und die kreative Energie weiter fördern zu können, hofft die Projektleiterin nun auf tatkräftige Unterstützung aus der Region. Damit künftige Projekte ohne technische Hürden realisiert und professionell bearbeitet werden können, wird dringend moderne Hard- und Software benötigt. Die derzeit genutzten Schul-iPads stoßen bei den ambitionierten Plänen der jungen Regisseure und Cutter leider an ihre Grenzen.
Sponsoren, die dieses großartige Projekt unterstützen möchten und den Filmnachwuchs aus Leer fördern wollen, sind herzlich eingeladen, Kontakt aufzunehmen.
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Kurzfristige Umleitung der Buslinie 652 am 1. und 2. April
Orientierung für Fahrgäste: Im Hintergrund ist die Ersatzhaltestelle in der Heisfelder Straße zu erkennen, von der aus der Fußgängerweg direkt zur Ringstraße führt. Foto: Jost Steinbeck @LeserECHO
Buslinie 652: Umleitung und Haltestellenausfall am 1. und 2. April
LEER. Fahrgäste der Buslinie 652 müssen sich in der kommenden Woche auf kurzfristige Änderungen im Streckenverlauf einstellen. Aufgrund einer Sperrung im Logaer Weg, auf Höhe der Hausnummer 2a, kann die gewohnte Route am Mittwoch, dem 1. April, und Donnerstag, dem 2. April 2026, nicht vollständig befahren werden.
Haltestelle Ringstraße entfällt
Durch die notwendige verkehrsbehördliche Maßnahme entfällt an beiden Tagen die Haltestelle Ringstraße. Die Busse werden großräumig umgeleitet, um den gesperrten Bereich zu umfahren.
Ersatzhalt in der Heisfelder Straße
Damit die Anbindung für die Fahrgäste weiterhin gewährleistet bleibt, wird für den Zeitraum der Sperrung eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Diese befindet sich in der Heisfelder Str. 187. Von dort aus ist die Ringstraße über einen kurzen Fußweg problemlos zu erreichen.
Ab Freitag, dem 3. April, soll die Linie 652 nach aktuellem Planungsstand wieder ihren regulären Linienweg aufnehmen und die Haltestelle Ringstraße wie gewohnt bedienen.
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