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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Neues Leuchtturmprojekt für Weener: Grundstein für die Meentelandhalle gelegt
Bürgermeister Heiko Abbas (von links), Dirk Kaiser, Leiter der Oberschule Weener, Anja Meißner, Leiterin der Grundschule Weener, und Landrat Matthias Groote mit der Zeitkapsel. Hineingerollt wurden eine Tageszeitung, ein selbst gemaltes Bild der Grundschule, ein USB-Stick und Baupläne.
Ein Leuchtturmprojekt für die Region: Grundsteinlegung für die neue Meentelandhalle
In Weener ist ein bedeutender Meilenstein für die soziale und sportliche Infrastruktur erreicht worden: Mit der feierlichen Grundsteinlegung am Beningaweg gaben der Landkreis Leer und die Stadt Weener offiziell den Startschuss für den Bau der neuen Meentelandhalle. Das Großprojekt, das künftig als moderne Dreifeldsporthalle sowie als Ort der Begegnung dienen wird, nimmt damit nun sichtlich Gestalt an.
Symbolik für die Zukunft
Am 7. Mai versenkten Landrat Matthias Groote und Bürgermeister Heiko Abbas gemeinsam mit den Schulleitern Anja Meißner (Grundschule) und Dirk Kaiser (Oberschule) eine Zeitkapsel im Fundament. Gefüllt mit einer Tageszeitung, aktuellen Bauplänen, einem USB-Stick und einem von Grundschulkindern gemalten Bild, steht sie als Symbol für die kommenden Generationen, die von diesem Bauwerk profitieren werden.
Auf dem rund 8.000 Quadratmeter großen Areal sind die Fortschritte bereits deutlich erkennbar: Die Bodenplatte ist gegossen und die ersten Außenwände ragen empor. Seit dem Baubeginn im Sommer 2025 wurde das Fundament für ein Vorhaben gelegt, das weit über den klassischen Sportbetrieb hinausgeht.
Ein moderner Ort der Begegnung
Die Meentelandhalle ist als multifunktionales Zentrum konzipiert. Mit einem Gesamtvolumen von rund 14,5 Millionen Euro entsteht ein Raum, der flexibel auf die Bedürfnisse der Nutzer reagiert:
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Dreifeld-System: Durch Abtrennungen können drei Felder parallel genutzt werden.
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Zuschauerkapazität: Eine Tribüne bietet Platz für etwa 150 Personen.
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Zusatzangebote: Ein spezieller Mehrzweckraum steht für Kurse wie Yoga oder Gymnastik zur Verfügung.
Landrat Matthias Groote hob hervor, dass die Halle nicht nur den Schulsport sichert, sondern auch Vereinen, dem Schützenverein sowie für kulturelle und integrative Veranstaltungen offensteht. Bürgermeister Heiko Abbas bezeichnete den Bau treffend als „echtes Leuchtturmprojekt“ für die Stadt.
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Nachhaltigkeit und Krisenvorsorge im Fokus
Der Neubau wurde notwendig, nachdem die Zusammenlegung von Haupt- und Realschule zur Oberschule im Jahr 2021/22 die Schülerzahlen steigen ließ. Bei der Planung wurde konsequent auf ökologische und funktionale Weitsicht gesetzt:
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Energie: Eine Photovoltaikanlage und eine Wärmepumpe ermöglichen eine weitgehend energieautarke Versorgung.
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Ressourcen: Eine Zisterne sammelt Regenwasser für die weitere Nutzung.
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Mobilität & Umwelt: E‑Ladesäulen, großzügige Fahrradstellplätze und eine insektenfreundliche Beleuchtung runden das Konzept ab.
Zudem dient die Halle als Baustein des Katastrophenschutzes. Dank einer Einspeisemöglichkeit für Notstromaggregate kann das Gebäude im Ernstfall als Notunterkunft für evakuierte Menschen genutzt werden.
Starke Partner und Förderung
Das Projekt ist eine Gemeinschaftsleistung: Der Landkreis Leer tritt als Bauherr auf und trägt zusammen mit der Stadt Weener die Finanzierung im Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel. Unterstützt wird das Vorhaben durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit einer Fördersumme von bis zu drei Millionen Euro.
Die Fertigstellung und die feierliche Inbetriebnahme der Meentelandhalle sind für das dritte Quartal 2027 geplant. Weener darf sich auf ein modernes Zentrum freuen, das Sport, Kultur und gesellschaftliches Miteinander unter einem Dach vereint.
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Gänsefraß im Landkreis Leer: Bloem fordert schnelle Hilfe für Landwirte
Gänsefraß im Landkreis Leer: SPD-Abgeordneter Bloem fordert schnellen Schadensausgleich
Das Ausmaß der durch Gänse verursachten Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Flächen hat nach Ansicht des SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem (Weener) eine Grenze erreicht, die für die Betroffenen nicht mehr tragbar ist. Angesichts der zunehmenden Problematik im Landkreis Leer macht sich Bloem nun für eine zügige und unbürokratische Entschädigung der Landwirte stark.
„Ausmaß ist nicht mehr hinnehmbar“
Viele Landwirte berichten dem Abgeordneten von massiven Ernteverlusten, die in diesem Jahr ein besonders kritisches Niveau erreicht haben.
„Wir müssen für einen schnellen Ausgleich sorgen. Unsere Landwirte haben einen Anspruch darauf“, betont Bloem.
Dabei gehe es nicht um Subventionen, sondern um rechtlich zustehende Leistungen für die Bewirtschaftungseinschränkungen und Schäden, die durch den Artenschutz entstehen.
Kritik an bürokratischen Hürden
Laut Bloem herrscht unter den Landwirten derzeit eine äußerst angespannte Stimmung. Viele könnten die aktuellen Abläufe der Schadensregulierung nicht mehr nachvollziehen. Eine klare und beschleunigte Bearbeitung der Fälle sei daher dringend notwendig.
Der Abgeordnete stellt klar: Der rechtlich festgelegte Schutz der Gänse sei zwar erfolgreich, doch dürften die Landwirte nicht die Leidtragenden dieses Erfolges sein. Das Land Niedersachsen verfüge zwar über Regelungen für den Ausgleich auf dem Festland und den Inseln, doch müssten diese Zahlungen in Zeiten einer ohnehin als belastend empfundenen Bürokratie ein wichtiges Signal der Handlungsfähigkeit senden.
Überprüfung des Gänsemanagements gefordert
Neben den finanziellen Entschädigungen fordert Nico Bloem eine Debatte über das allgemeine Gänsemanagement:
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Vergrämung und Bejagung: In Sondersituationen müsse geprüft werden, ob diese Maßnahmen ausgeweitet werden können – stets im Dialog mit Jägern, Naturschutzverbänden und Behörden.
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Schutzstatus: Der Abgeordnete sieht die Notwendigkeit, den Schutzstatus verschiedener Gänsearten in gewissen Situationen auf den Prüfstand zu stellen.
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Bestandsentwicklung: Es gebe den deutlichen Eindruck, dass die Zahl der in der Region brütenden Gänse massiv zugenommen habe.
„Die Problematik nimmt zu, die Betroffenheit steigt, das Ausmaß ist nicht mehr zu akzeptieren“, so das Fazit des Abgeordneten. Es brauche jetzt zeitnahe Antworten und tragfähige Lösungen, um den Konflikt zwischen Artenschutz und Landwirtschaft dauerhaft zu befrieden.
Bild: Gänse an der Ems. (Foto: privat)
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Nächtliche Bauwerksprüfung: Stadtringbrücke in Leer halbseitig gesperrt
Verkehrsbehördliche Maßnahme: Halbseitige Sperrung der Stadtringbrücke (B70/B436)
Um die langfristige Sicherheit und Stabilität der Infrastruktur zu gewährleisten, steht an der Stadtringbrücke (B70 / B436) eine wichtige routinemäßige Untersuchung an. Im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird der Bauwerkszustand detailliert begutachtet.
Zeitplan und betroffener Bereich
Für die Durchführung dieser Bauwerksprüfung ist eine vorübergehende Änderung der Verkehrsführung erforderlich. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf den Brückenbereich über den Bahnanlagen sowie der Großen Roßbergstraße.
Um die Beeinträchtigungen für den Pendler- und Schwerlastverkehr so gering wie möglich zu halten, finden die Arbeiten in den Nachtstunden statt:
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Zeitraum: Von Montag, den 11.05.2026, auf Dienstag, den 12.05.2026.
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Dauer: Jeweils von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Verkehrsregelung vor Ort
Während dieses Zeitfensters wird die Stadtringbrücke halbseitig gesperrt. Damit der Verkehrsfluss in beiden Richtungen aufrechterhalten werden kann, wird eine mobile Lichtsignalanlage (Baustellenampel) installiert, die den Verkehr wechselseitig an der Prüfstelle vorbeiführt.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich mit erhöhter Aufmerksamkeit zu passieren und die nächtlichen Wartezeiten an der Ampelanlage in der Routenplanung zu berücksichtigen.
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