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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Friesenbrücke: Sperrung des Geh- und Radwegs im März
Friesenbrücke: Geh- und Radweg im März temporär gesperrt
Papenburg/Weener – Die DB InfraGO AG hat für den März 2026 Einschränkungen an der Friesenbrücke angekündigt. Fußgänger und Radfahrer müssen sich in diesem Zeitraum auf eine Sperrung des dortigen Geh- und Radwegs einstellen.
Wie die DB InfraGO AG mitteilt, sind in der Zeit von Montag, 2. März 2026, bis einschließlich Sonntag, 15. März 2026, Rückbauarbeiten an der Arbeitsplattform in der Achse 30 erforderlich. Während dieser Arbeiten bleibt die Brücke für den übrigen Verkehr durchgehend geöffnet, die Nutzung des Geh- und Radwegs ist jedoch in diesem Zeitraum nicht möglich.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Brücke ab voraussichtlich Montag, 16. März 2026, wieder täglich in der Zeit von 8 bis 16 Uhr für den Geh- und Radverkehr nutzbar.
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Inflationsrate in Niedersachsen sinkt im Februar 2026 leicht
Entspannung bei den Verbraucherpreisen: Inflationsrate in Niedersachsen sinkt auf 1,9 Prozent
Im Februar 2026 setzte sich der Trend einer moderateren Preissteigerung in Niedersachsen fort. Nach vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) erhöhte sich das Niveau der Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,9 Prozent. Damit liegt die Inflationsrate unter dem Wert des Vormonats Januar 2026, der bei 2,1 Prozent lag. Im Vergleich zum Vormonat stiegen die Verbraucherpreise insgesamt um 0,2 Prozent.
Nahrungsmittel und Getränke: Unterschiedliche Entwicklungen
Die Preisentwicklung im Bereich „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ verlief im Februar 2026 mit einem Anstieg von 1,6 Prozent unterdurchschnittlich im Vergleich zur allgemeinen Teuerungsrate.
Während bei den Nahrungsmitteln ein moderater Anstieg von 1,1 Prozent zu verzeichnen war, stiegen die Preise für alkoholfreie Getränke um 5,3 Prozent. Insbesondere folgende Kategorien waren von Preisanstiegen betroffen:
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Süßwaren: +7,7 Prozent (darunter Schokolade: +11,2 Prozent).
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Fleisch und Fleischwaren: +4,9 Prozent (darunter Geflügelfleisch: +9,5 Prozent).
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Kaffee und Tee: Hier gab es überdurchschnittliche Anstiege (Kaffee u.Ä. +20,8 Prozent; Tee u.Ä. +3,4 Prozent).
Erfreulicher für die Verbraucherinnen und Verbraucher war die Entwicklung bei Speisefetten und Ölen, die sich gegenüber Februar 2025 um 17,6 Prozent verbilligten – maßgeblich beeinflusst durch Butter (-29,9 Prozent) und Olivenöl (-10,8 Prozent). Auch Molkereiprodukte und Eier kosteten 2,1 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.
Energiepreise bieten Entlastung
Ein wesentlicher Faktor für die niedrigere Gesamtinflation war die deutliche Entspannung bei den Energiepreisen. Diese sanken im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,7 Prozent. Besonders die Haushaltsenergie wurde mit einem Rückgang von 4,8 Prozent günstiger.
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Feste Brennstoffe: ‑8,3 Prozent.
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Heizöl: ‑7,5 Prozent.
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Gas: ‑5,2 Prozent.
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Strom: ‑4,5 Prozent.
Die Kraftstoffpreise hingegen stiegen im Durchschnitt leicht um 0,5 Prozent an, wobei Diesel (+2,2 Prozent) teurer wurde, während Superbenzin (-0,1 Prozent) nahezu preisstabil blieb.
Dienstleistungen bleiben der Preistreiber
Dienstleistungen erwiesen sich im Februar 2026 erneut als maßgeblicher inflationstreibender Faktor. Die Preise in diesem Bereich lagen 3,3 Prozent über dem Vorjahresniveau. Die Nettokaltmieten wirkten mit einem moderaten Anstieg von 1,8 Prozent dämpfend auf den Gesamtanstieg. Ohne Berücksichtigung der Mieten erhöhten sich die Dienstleistungspreise sogar um durchschnittlich 3,9 Prozent.
Zu den Bereichen mit besonders hohen Steigerungen zählten:
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Luftverkehr: +9,1 Prozent.
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Soziale Einrichtungen: +6,8 Prozent (davon Alten- und Behindertenpflege: +10,1 Prozent).
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Kulturdienstleistungen: +5,9 Prozent (darunter Kino, Theater, Konzerte: +10,4 Prozent).
Die Kerninflation – der Gesamtindex ohne Energie und Nahrungsmittel – lag im Februar 2026 um 2,5 Prozent höher als im Vorjahresmonat.
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN), Pressemitteilung Nr. 024 vom 27.02.2026.
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CDU-Antrag zur Hindenburgstraße in heutiger Ratssitzung erfolgreich
CDU setzt Aufhebung des Umbenennungsbeschlusses der Hindenburgstraße durch
Pressemitteilung der CDU-Fraktion der Stadt Leer
Leer, 26. Februar 2026 – In der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Leer wurde eine zentrale politische Entscheidung der vergangenen Monate revidiert. Auf Antrag der CDU-Fraktion hob das Gremium den bestehenden Beschluss zur Umbenennung der Hindenburgstraße mehrheitlich auf. Damit bleibt der Straßenname erhalten, während die Diskussion um die historische Einordnung in eine neue Phase geht.
Demokratische Korrektur und Bürgerwille
Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Rat der Stadt Leer, Ulf-Fabian Heinrichsdorff, bezeichnete das Ergebnis als eine „wichtige demokratische Korrektur“. Die geplante Umbenennung habe über Monate hinweg zu einer erheblichen Polarisierung innerhalb der Bürgerschaft geführt. Laut Heinrichsdorff habe die CDU das Signal vieler Bürger ernst genommen, die sich im bisherigen Entscheidungsprozess nicht ausreichend berücksichtigt fühlten.
„Demokratie lebt nicht nur von Mehrheiten, sondern von Akzeptanz. Wenn sich große Teile der Bürgerschaft nicht mitgenommen fühlen, muss Politik bereit sein, Entscheidungen zu überprüfen“, so Heinrichsdorff.
Einordnung statt Auslöschung
Trotz der Entscheidung gegen die Umbenennung betont die CDU-Fraktion, dass damit keine Relativierung der historischen Rolle Paul von Hindenburgs einhergehe. Hindenburg bleibe eine historisch belastete Persönlichkeit, deren Rolle in der Geschichte niemand verteidige.
Die Fraktion vertritt jedoch den Standpunkt, dass Geschichte nicht durch das Entfernen eines Straßennamens verschwindet. Stattdessen müsse sie eingeordnet und erklärt werden. Als sachgerechten Weg schlägt die CDU weiterhin eine sichtbare historische Kontextualisierung vor Ort vor. Ein erläuterndes Hinweisschild soll künftig die notwendige Erinnerungskultur mit den Interessen der Anwohner in Einklang bringen.
Dank an bürgerschaftliches Engagement
Besonderen Dank sprach die CDU-Fraktion der Bürgerinitiative Hindenburgstraße sowie Sophia Ihnen aus. Deren intensives Engagement habe verdeutlicht, wie wichtig Transparenz, Mitwirkung und gegenseitiger Respekt im politischen Prozess für die Menschen in Leer sind.
Fokus auf den Zusammenhalt
Für die CDU ist die heutige Entscheidung kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck einer funktionierenden kommunalen Demokratie. Es gehe nun darum, den Zusammenhalt in der Stadt wieder zu stärken.
„Heute geht es nicht um Gewinner oder Verlierer. Es geht um den Zusammenhalt in unserer Stadt. Mit der Aufhebung des Beschlusses schaffen wir die Grundlage für mehr Sachlichkeit und ein respektvolles Miteinander“, erklärte Heinrichsdorff abschließend.

























