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Wenke Börchers ist Lehrling des Monats November


Die hochwertige Ausbildung ist Friseurmeister Heiner Heijen (l.) wichtig. Dirk Bleeker (r.) von der Handwerkskammer für Ostfriesland überreichte zur Auszeichnung eine Urkunde an die angehende Friseurin Wenke Börchers.
Ein Gespür für Mode und Kosmetik
Wenke Börchers ist Lehrling des Monats November der Handwerkskammer für Ostfriesland.
Ostfriesland. Wenke Börchers hat ihre Berufung gefunden: Im Haareschneiden. Für die angehende Friseurin im dritten Lehrjahr aus Weener war der Berufsstart holprig: „Ich wusste nach der Schule nicht so genau, was ich wollte“, berichtet die 22-Jährige während eines Besuchs der Handwerkskammer für Ostfriesland in ihrem Ausbildungsbetrieb „Art Frisör Heijen“ in Weener. Zunächst wollte sie in die Fußstapfen ihres Vaters treten, der Binnenschiffer ist. An der Hochschule Emden/Leer belegte sie ein Studium im Schiffs- und Reedereimanagement. „Da habe ich mich aber nicht richtig wohl gefühlt“, erzählt sie weiter, froh darüber, sich letztendlich doch ihren kreativen Neigungen entsprechend entschieden zu haben.
Jetzt ist sie aufgrund ihrer Leistungen im Ausbildungsberuf und ihres sozialen Engagements im Tierschutzverein „Streunerkatzen Rheiderland“ von der Handwerkskammer zum Lehrling des Monats November ausgezeichnet worden. „Besser laufen könnte es gar nicht. Nur ‚Einser‘ auf dem Zeugnis und ein zufriedener Ausbilder versprechen doch beste Karriereperspektiven“, gratuliert Dirk Bleeker, stellv. Hauptgeschäftsführer, bei der Urkundenübergabe. Ausbilder Heiner Heijen ist stolz auf seinen Nachwuchs. Wenke bringe alles mit, was eine Friseurin haben muss: „Formgefühl, Disziplin, Technik, ein Gespür für Mode und Menschen und den Willen, auch etwas zu lernen.“ Die junge Frau nimmt neben den Salonschulungen in ihrer Freizeit an Fortbildungen teil und besucht Frisurenshows.
Sie fühlt sich sowohl im Herren- als auch im Damenbereich wohl. Eines ihrer Steckenpferde ist die dekorative Kosmetik. So zählt es zu ihren Highlights, wenn sich im Salon gleich eine ganze Brautgesellschaft für die Festlichkeiten verschönern lässt und das ganze Können vom Make-up bis zur Hochsteckfrisur gefragt ist. „Mir macht es besonders Spaß, die individuelle Schönheit eines jeden Kunden herauszuholen“, erzählt Wenke Börchers, die sich später auch nach der Ausbildung in der Kosmetik weiterbilden möchte.
Normalerweise stellt Heijen in jedem Jahr einen Auszubildenden ein, „doch es wird schwieriger, geeigneten Nachwuchs zu finden“, berichtet der Friseurmeister. Als Obermeister der Friseur-Innung Leer und Creativ Director des Landesinnungsverbandes des niedersächsischen Friseurhandwerks ist es ihm ein Anliegen, die öffentliche Wahrnehmung des Berufes zu stärken. „Das Handwerk ist sehr anspruchsvoll und bietet viele Aufstiegschancen“, betont er. Nicht jeder könne einfach drauf los schneiden. Besonders im Geschäft mit der Schönheit seien die Erwartungen der Kunden hoch: „Diese kann man nur erfüllen, wenn man auch was gelernt hat.“
Heiner Heijen hat das Unternehmen vor elf Jahren von seinem Vater Gerhard übernommen, der es 1966 gründete. Heute beschäftigt er mit seiner Frau Inga als Master Coloristin sechs Mitarbeiter, die den Kunden in allen Fragen rund um Frisur, Farbe, Haarpflege, Haarstylings sowie Make-up beratend zur Seite stehen. Mit seiner Tochter, die derzeit den Meisterlehrgang in Oldenburg absolviert, steht bereits die dritte Generation in den Startlöchern.
Mit der Auszeichnung zum Lehrling des Monats weist die Handwerkskammer auf die Perspektiven und Chancen einer Ausbildung im Handwerk hin. Jeder Betriebsinhaber kann einen Vorschlag einreichen. Bewerbungsunterlagen gibt es unter www.hwk-aurich.de. Ansprechpartner ist Dieter Friedrichs, erreichbar unter Tel. 04941 1797–58 oder E‑Mail d.friedrichs@hwk-aurich.de.
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Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.


News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

