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Winterdienst: Wer bei Schnee und Glätte wirklich haften muss
Früh übt sich: Maximillian Schaap (sitzend) und Luca Frisch vom Kinderparlament Rhauderfehn zeigen vollen Einsatz. Mit ihrem zum Winterdienst-Gespann umfunktionierten Kettcar samt Anhänger beweisen sie, dass Engagement und Teamgeist auch bei frostigen Temperaturen den richtigen Antrieb geben.
Winterdienst: Was Bürgerinnen und Bürger jetzt wissen müssen
Wenn der erste Schnee fällt, stellt sich für viele Hausbesitzer und Mieter die gleiche Frage: Wer muss wann wo räumen? Während die Kommunen, Bauhöfe und Stadtwerke mit ihren Teams und Großfahrzeugen vor allem die verkehrswichtigen Hauptstraßen, Busstrecken und Gefahrenpunkte (wie Brücken) sichern, liegt die Verantwortung für die Gehwege direkt bei den Anwohnern.
Hier erfahren Sie kompakt, welche Regeln für Sie gelten und wie Sie sicher durch den Winter kommen.
Die Räumpflicht: Wer, Wann und Wie?
Die Sicherung der Gehwege ist in den meisten Kommunen per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen worden.
1. Die Einsatzzeiten
Schnee und Glätte müssen zu den Zeiten beseitigt sein, in denen Fußgänger üblicherweise unterwegs sind:
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Werktags: In der Zeit von 07:30 bis 20:00 Uhr.
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Sonn- und Feiertage: In der Zeit von 09:00 bis 20:00 Uhr.
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Fällt nach 20:00 Uhr Schnee, muss dieser erst am nächsten Morgen zu den genannten Zeiten geräumt sein. Bei anhaltendem Schneefall am Tag muss ggf. auch mehrfach nachgeräumt werden.
2. Der Umfang der Reinigung
Es reicht nicht, nur einen schmalen Pfad zu trampeln. Es gelten klare Maße:
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Geh- und Radwege: Müssen in einer Breite von mindestens 1,50 Metern freigehalten werden, damit beispielsweise auch Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl aneinander vorbeikommen.
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Fehlende Gehwege: Gibt es keinen befestigten Bürgersteig, muss ein Streifen von mindestens 1,00 Meter Breite am Fahrbahnrand für Fußgänger geräumt werden.
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Verkehrsberuhigte Zonen: Auch hier sind Anwohner in der Pflicht, einen Streifen von mindestens 1,00 Meter Breite entlang des Grundstücks zu sichern.
3. Die Wahl der Streumittel (Umwelt zuerst!)
Für Privatpersonen gilt fast überall ein Salzverbot. Zum Schutz von Bäumen, Pflanzen und Tierpfoten sollten Sie folgende Mittel nutzen:
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Abstumpfende Mittel: Sand, Splitt oder Granulat sind die erste Wahl.
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Ausnahme Salz: Auftausalz darf meist nur in extremen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Treppenaufgängen) verwendet werden, wenn stumpfe Mittel keine Wirkung zeigen.
Wichtige rechtliche Hinweise
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Übertragbarkeit: Wer körperlich nicht in der Lage ist oder beruflich bedingt nicht räumen kann, muss für Ersatz sorgen (z. B. durch Nachbarn oder einen gewerblichen Winterdienst). Die Verantwortung bleibt letztlich beim Eigentümer.
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Kontrollen: Die Ordnungsämter kontrollieren die Einhaltung der Räumpflicht stichprobenartig.
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Bußgelder: Wer seine Pflichten vernachlässigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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Haftung: Viel schwerwiegender als ein Bußgeld können zivilrechtliche Folgen sein, wenn ein Passant vor Ihrem Grundstück stürzt und sich verletzt.
Kurz gefasst: So arbeiten die Kommunen
Während Sie vor Ihrer Haustür aktiv sind, koordinieren die Bauhöfe und Kommunalbetriebe den großflächigen Einsatz. Kontrolleure sind bereits ab ca. 04:00 Uhr nachts unterwegs, um über den Einsatz von Räumfahrzeugen und Kleintraktoren zu entscheiden. Dabei setzen die Profis auf effiziente Salzsole, um den Salzverbrauch zu minimieren, und konzentrieren sich auf Schulbusstrecken, Kreuzungen und wichtige Radwegeverbindungen.
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Lokal
Winterwetter und Sturmtief Elli bremsen Bahnverkehr in Ostfriesland aus
Winterwetter beeinträchtigt Bahnverkehr in Ostfriesland: Das müssen Reisende wissen
OSTFRIESLAND – Sturmtief „Elli“ und winterliche Wetterverhältnisse führen derzeit zu Einschränkungen im Schienenverkehr. Besonders auf den Verbindungen von der Küste ins Binnenland müssen Fahrgäste in den kommenden Tagen mit Verzögerungen rechnen.
Die Deutsche Bahn hat aufgrund der Witterung den Fahrplan angepasst. Von den bundesweiten Maßnahmen ist auch Ostfriesland direkt betroffen.
Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr Auf den Fernverkehrsstrecken von Norddeich und Emden in Richtung Hannover sowie ins Ruhrgebiet kommt es aktuell zu Zugausfällen. Reisende werden gebeten, ihre Verbindungen vorab zu prüfen.
Im Regionalverkehr ist insbesondere die Linie RE 1 (Norddeich Mole – Bremen – Hannover) betroffen. Aufgrund von starkem Schneefall kommt es vor allem im Raum Emden zu größeren Verspätungen und vereinzelten (Teil-)Ausfällen. Während viele andere Linien in Niedersachsen aktuell noch störungsfrei laufen, bleibt die Lage an der Küste aufgrund der Schneemengen angespannt.
Flexible Ticketnutzung und Kulanz Um die Situation für die Fahrgäste zu erleichtern, hat die Deutsche Bahn eine Kulanzregelung eingeführt. Wer ein Ticket für den Zeitraum vom 08.01. bis 10.01.2026 besitzt (Kauf bis 07.01.), kann die Reise flexibel verschieben. Die Zugbindung ist aufgehoben, und das Ticket bleibt für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort gültig. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
Empfehlungen für Fahrgäste Die Bahn empfiehlt, nicht notwendige Fahrten nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Da auch die Straßenverhältnisse schwierig sind, kann ein Ersatzverkehr mit Bussen nicht immer zeitnah garantiert werden.
Zudem wird um erhöhte Vorsicht an den Bahnsteigen gebeten, da trotz Räumdienst mit Glätte beim Ein- und Aussteigen zu rechnen ist. Aktuelle Informationen finden Fahrgäste in den digitalen Auskunftsmedien oder unter der Rufnummer 0511 45901645.
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Lokal
Rustikaler Neujahrsempfang auf dem Waageplatz: Stadt Leer lädt ein
Neujahrsempfang unter freiem Himmel: Stadt Leer lädt zum rustikalen Beisammensein auf den Waageplatz
LEER. Das neue Jahr gemeinsam in geselliger Runde begrüßen – dazu lädt der Bürgermeister der Stadt Leer alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Am Freitag, den 23. Januar 2026, verwandelt sich der historische Waageplatz ab 17:00 Uhr in einen stimmungsvollen Treffpunkt für Jung und Alt.
In diesem Jahr setzt die Stadt erneut auf das bewährte Konzept eines „rustikalen Empfangs“. Statt steifer Reden im Saal erwartet die Gäste eine gemütliche Atmosphäre unter freiem Himmel direkt an der Waage. Es ist eine Einladung an alle Leeraner, in lockerer Runde ins Gespräch zu kommen und auf das neue Jahr anzustoßen.

Kulinarische Vielfalt von lokalen Vereinen
Für das leibliche Wohl sorgen in guter Tradition drei lokale Organisationen, die mit viel Herzblut für regionale Leckereien bereitstehen:
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Herzhaftes vom Grill: Das „Schipper Klottje Leer e. V.“ serviert knackige Bratwürste und wärmenden Glühwein.
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Tradition aus der Pfanne: Die Freiwillige Feuerwehr Loga bereitet die beliebten ostfriesischen Speckendicken frisch für die Gäste zu.
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Süßer Genuss: Der Pfadfinderstamm „Wildgänse“ Leer e. V. rundet das Angebot mit frisch gebackenen Waffeln ab.
Ein Fest für die Gemeinschaft
Der Waageplatz bietet mit seiner Kulisse neben dem Restaurant „Zur Waage“ den idealen Rahmen für diesen besonderen Start ins Jahr 2026. Der Bürgermeister und die beteiligten Vereine freuen sich auf ein zahlreiches Erscheinen und einen lebendigen Austausch in der Nachbarschaft.
Kommen Sie vorbei, genießen Sie die Spezialitäten und lassen Sie uns gemeinsam auf ein gesundes und erfolgreiches Jahr für unsere Stadt anstoßen!
Auf einen Blick:
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Wann: Freitag, 23. Januar 2026, ab 17:00 Uhr
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Wo: Waageplatz (neben dem Restaurant „Zur Waage“), Neue Straße, Leer
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Was: Rustikaler Empfang mit Bratwurst, Speckendicken, Waffeln und Heißgetränken
Lokal
Echte Helden gesucht: Landkreis Leer ehrt junges Engagement
Endspurt für junge Alltagshelden: Jetzt noch für den „Löppt!Mitnanner-Preis“ 2026 bewerben!
In unserem Landkreis gibt es sie überall: Junge Menschen, die zupacken, mitgestalten und Verantwortung übernehmen. Ob sie im Sportverein das Training leiten, bei der Freiwilligen Feuerwehr für Sicherheit sorgen, sich im Naturschutz engagieren oder an Schulen soziale Projekte stemmen – sie sind das Herzstück unserer Gemeinschaft.
Doch die Zeit läuft: Wer eine dieser engagierten Persönlichkeiten kennt oder selbst aktiv ist, hat nur noch bis zum 31. Januar 2026 Zeit, eine Bewerbung oder einen Vorschlag einzureichen.
Ein starkes Zeichen der Anerkennung
Seit 2020 setzt der Landkreis Leer mit dem „Löppt!Mitnanner-Preis“ ein deutliches Zeichen der Wertschätzung. Bisher wurden bereits 71 junge Menschen ausgezeichnet, die zeigen, dass „Ehrenamt“ alles andere als verstaubt ist.
Unter dem Vorsitz von Landrat Matthias Groote wählt eine Jury die Preisträger aus. Dabei geht es nicht nur um eine Urkunde, sondern um echte Anerkennung:
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500 Euro Preisgeld zur freien Verfügung.
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Eine exklusive Trophäe als bleibende Erinnerung.
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Ein persönliches Geschenk als Dankeschön.
Warum das junge Ehrenamt so wichtig ist
Viele Vereine und Organisationen blicken mit Sorge auf den Nachwuchs. Umso wichtiger ist es, jene ins Rampenlicht zu rücken, die bereits mit gutem Beispiel vorangehen. Der Preis möchte öffentlich „Danke“ sagen und zeigen, wie vielfältig Engagement im Landkreis Leer sein kann – von der Kultur über den Sport bis hin zum Umweltschutz.
So einfach geht’s
Die Bewerbung ist unkompliziert und kann schnell online erledigt werden. Kennen Sie jemanden, der diese Auszeichnung verdient hat? Oder sind Sie selbst zwischen 14 und ca. 25 Jahren alt und engagieren sich für andere?
Mitmachen bis zum 31. Januar 2026 unter: > www.loeppt-mitnanner.de
Kontakt & Beratung
Haben Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren? Die Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur des Landkreises Leer hilft gerne weiter:
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Ansprechpartnerin: Lena Busboom
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Telefon: 0491 926‑4041
Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, wie viel Power in der Jugend unseres Landkreises steckt. Jede Stimme für das Ehrenamt zählt!
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