Blaulicht
Zeugen gesucht — Verkehrsunfallflucht mit schwer verletztem Fußgänger
POL-LER: Pressemitteilung der PI Leer/Emden vom 10.02.2024
Pressemeldung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Samstag, den 10.02.2024
Verkehrsunfallflucht, Zeugen gesucht ++ Verkehrsunfallflucht mit schwer verletztem Fußgänger ++ Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person und hohem Sachschaden ++ Trunkenheitsfahrt ++ Fahren unter Drogeneinfluss ++ Fahren unter Alkoholeinfluss ++ Sachbeschädigung an drei Pkw
Leer — Verkehrsunfallflucht, Zeugen gesucht
Am frühen Freitagvormittag, zwischen 07:45 Uhr und 08:50 Uhr wurde im Stadtgebiet ein graufarbener Pkw Ford Fiesta mit der Städtekennung Leer durch einen zurzeit unbekannten Verursacher beschädigt. Der 44-jährige Geschädigte aus Jemgum meldete den Unfall im Nachgang der Polizei. Unklar ist zurzeit zudem, ob der Pkw auf dem sog. Parkplatz “Große Bleiche” an der Pferdemarktstraße oder auf dem Parkplatz des Multi-Süd Verbrauchermarktes beschädigt wurde. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei in Leer zu melden.
Moormerland — Verkehrsunfallflucht mit schwer verletztem Fußgänger
Am frühen Freitagabend gegen 18:25 Uhr befuhr ein bislang unbekannter Fahrzeugführer eines silbernen Pkw die Königsstraße aus Richtung Leer kommend. In Höhe der Brücke über den dortigen Sauteler Kanal beabsichtigte ein 54-jähriger Neermoorer die Fahrbahn zu überqueren. Dieser trat auf die Fahrbahn, nachdem der bislang unbekannte Pkw an ihm vorbeigefahren war. Hierbei übersah der unfallverursachende Jogger jedoch den Anhänger des Pkw und wurde von diesem erfasst, zu Boden geschleudert und schwer verletzt. Der Verletzte musste durch den Rettungsdienst einem örtlichen Krankenhaus zugeführt werden. Der unbekannte Fahrzeugführer setzte seine Fahrt mit leichten Beschädigungen am Anhänger in Fahrtrichtung der Einmündung zur Rudolf-Eucken-Straße fort. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an. Zeugen werden gebeten sich mit der Polizei Moormerland in Verbindung zu setzen.
Leer — Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person und hohem Sachschaden
Am frühen Samstagmorgen befuhr ein 21-jähriger Mann aus Winschoten mit seinem niederländischen Pkw der Marke Volvo die Straße Am Bingumer Deich in Fahrtrichtung Soltborg. Nach derzeitigem Ermittlungsstand auf Grund zu hoher Geschwindigkeit kam der Unfallbeteiligte in der Rechtskurve einer 30km/h‑Zone von der Fahrbahn ab und prallte in eine dortige Hauswand. Zudem beschädigte der Beteiligte einen Betonpoller und einen Metallzaun eines Nachbargrundstückes. Der Niederländer wurde durch den Rettungsdienst mit leichten Verletzungen einem örtlichen Krankenhaus zugeführt. Zur Überprüfung der Statik des Wohnhauses wurde das THW angefordert. Das Ergebnis steht noch aus. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 25.000 EUR geschätzt.
Westoverledingen — Trunkenheitsfahrt
Am frühen Samstagmorgen befuhr ein 48-jähriger Rhauderfehner mit seinem Pkw der Marke Toyota die Großwolder Straße in Ihrhove aus der Ortsmitte kommend, in Fahrtrichtung Bundesstraße 70. Bei einer Verkehrskontrolle wurde durch die Beamten der Polizei Leer festgestellt, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein Atemtest zeigte einen Wert von 1,26 Promille. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und durch eine Ärztin auf der Dienststelle der Polizei Leer entnommen. Der Führerschein konnte beschlagnahmt und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt werden. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Leer — Fahren unter Drogeneinfluss
Am Samstagabend befuhr ein 38-jähriger Papenburger mit seinem Pkw der Marke VW die Bürgermeister-Ehrlenholtz-Straße in Richtung Friesenstraße. Im Zuge einer Verkehrskontrolle konnte bei dem Fahrzeugführer durch einen Urinvortest eine Beeinflussung durch Cannabis festgestellt werden. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und die Weiterfahrt wurde untersagt. Ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren auf Grund des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wurden eingeleitet.
Neukamperfehn — Fahren unter Alkohol-/ und Medikamenteneinfluss
Eine 31-jährige Frau aus Neukamperfehn befuhr am Samstagabend mit ihrem Pkw der Marke VW die Bahnhofstraße. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle konnte durch einen Atemalkoholtest eine Beeinflussung festgestellt werden. Die Betroffene einer Ordnungswidrigkeit erreichte einen Atemalkoholwert von 0,74 Promille. Zudem führte die Frau den Pkw unter dem Einfluss von verschreibungspflichtigen Medikamenten. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutentnahme durchgeführt.
Leer — Sachbeschädigung an drei Pkw
In der Nacht von Freitag auf Samstag beschädigten bislang unbekannte Täter die linken Aussenspiegel von insgesamt drei hintereinander am Fahrbahnrand geparkten Pkw in der Reimersstraße. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Pkw der Marken Opel, Mercedes und Skoda. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei Leer zu melden.
Anzeige

Blaulicht
Sicher ins neue Jahr: So vermeiden Sie Unfälle an Silvester!
Sicherheit an Silvester: Feuerwehr und Brandkasse warnen vor unterschätzten Gefahren
Ostfriesland. Wenn um Mitternacht das neue Jahr begrüßt wird, verwandelt sich der Himmel über Ostfriesland in ein buntes Lichtermeer. Doch die Freude an der Pyrotechnik hat oft eine Schattenseite: Schwere Augenverletzungen, Verbrennungen, Hörschäden oder sogar abgetrennte Finger sind jedes Jahr traurige Bilanz der Silvesternacht. Damit es gar nicht erst so weit kommt, geben der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse wichtige Sicherheitstipps.
„Kein Vergnügen ohne Vorsicht“
Friedhelm Tannen (Präsident) und Rainer Nagel (Sprecher) vom Feuerwehrverband sowie Signe Foetzki und Tammo Keck von der Brandkasse appellieren gemeinsam an die Vernunft der Bürger: „Bei allem Vergnügen bitten wir Sie, regionale Beschränkungen zu beachten und die Gefahren nicht zu unterschätzen.“ Oft führen Leichtsinn oder unsachgemäßer Umgang zu schweren Unfällen.
Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit Feuerwerk:
-
Zulassung prüfen: Nur Feuerwerk mit offizieller CE-Kennzeichnung und BAM-Zulassung kaufen. Finger weg von Billigimporten oder selbst gebastelten Böllern!
-
Standsicherheit: Raketen niemals aus der Hand zünden. Nutzen Sie standsichere Rohre oder leere Flaschen in einem Getränkekasten.
-
Abstand halten: Zünden Sie Feuerwerk nur im Freien und halten Sie großen Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden.
-
Blindgänger liegen lassen: Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, niemals erneut entzünden oder aufheben.
-
Kein Feuerwerk in Kinderhände: Auch „Jugendfeuerwerk“ sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwendet werden. Bewahren Sie Böller für Kinder unerreichbar auf.
-
Alkoholisierte Personen: Wer getrunken hat, sollte die Finger vom Feuerzeug lassen.
Schutz für Haus, Hof und Tiere
Nicht nur Menschen sind gefährdet. Brennbare Materialien auf Balkonen oder Terrassen sollten vor Silvester weggeräumt werden. Türen und Fenster müssen geschlossen bleiben (auch nicht auf Kipp!), damit keine verirrten Raketen ins Haus gelangen können.
Besonderes Augenmerk gilt den Tieren: „Denken Sie daran, dass Tiere ein viel sensibleres Gehör haben als wir“, betont Signe Foetzki. Haustiere sollten in der Silvesternacht im Haus bleiben, um Panikreaktionen zu vermeiden.
Einsatzkräfte unterstützen, nicht behindern
Für die Feuerwehren ist Silvester eine Zeit extremer Anspannung. Rainer Nagel berichtet von gefährlichen Erfahrungen: „Leider wurden Einsatzkräfte und Fahrzeuge schon mit Pyrotechnik beschossen. Bitte behindern Sie unsere Arbeit nicht!“ Er rät zudem, Löschmittel wie Gartenschläuche oder Feuerlöscher bereitzuhalten. Im Ernstfall gilt: Notruf 112 wählen.
Versicherungsschutz: Wer zahlt bei Schäden?
Trotz aller Vorsicht können Schäden entstehen. Hier greifen verschiedene Versicherungen:
-
Hausratversicherung: Ersetzt Schäden an Möbeln und Einrichtung durch Feuer.
-
Wohngebäudeversicherung: Zuständig für Schäden am Gebäude selbst.
-
Haftpflichtversicherung: Zahlt, wenn Gäste oder Kinder Schäden an fremdem Eigentum verursachen.
-
Teilkasko: Springt ein, wenn Autos durch Raketen in Brand geraten.
„Silvesterunfälle können leider bis zur Invalidität führen“, gibt Tammo Keck zu bedenken. Hier hilft eine private Unfallversicherung – doch Vorsicht bleibt der beste Schutz.
Friedhelm Tannen, Rainer Nagel, Signe Foetzki und Tammo Keck sind sich einig:
Anzeige„Wir wollen nicht als Bedenkenträger, Spaßverderber oder Besserwisser auftreten. Wir wünschen uns nur, dass das neue Jahr gut und vor allem gesund für alle Bürgerinnen und Bürger startet!“
Blaulicht
Zoll zieht sieben Tonnen gefährliche Pyrotechnik aus dem Verkehr
Beitragsbild: KI-Bild
Gefahr zum Jahreswechsel: Zoll warnt vor illegalem Feuerwerk – Über 7 Tonnen sichergestellt
Der Countdown für Silvester läuft, und die Vorfreude auf das bunte Spektakel am Himmel steigt. Doch das Hauptzollamt Oldenburg (HZA) spricht kurz vor dem Jahreswechsel eine dringende Warnung aus: Finger weg von Feuerwerk ohne gültige Zulassung! Besonders Pyrotechnik aus dem Ausland oder dubiosen Online-Shops kann lebensgefährlich sein.
Die Zahlen des Zolls sind alarmierend: Allein im Jahr 2024 stellten die Beamten bei Kontrollen und in Paketsendungen über sieben Tonnen gefährliche und nicht konforme Pyrotechnik sicher.
Unberechenbare Gefahr für Gesundheit und Leben
Viele Böller, die in Nachbarländern oder im Internet angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Jens Kloppmann, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, warnt eindringlich: „Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar. Ihre Nutzung kann zu schwersten Verbrennungen, Verätzungen oder im schlimmsten Fall zum Verlust von Gliedmaßen und des Augenlichts führen.“
Das CE-Zeichen ist Pflicht
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verkauft und gezündet werden, die offiziell getestet wurden. Das wichtigste Erkennungsmerkmal ist das CE-Zeichen.
-
Vorsicht: Der Zoll weist darauf hin, dass Zulassungszeichen im Ausland oft gefälscht werden. Wer versucht, nicht zugelassenes Feuerwerk einzuführen, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz strafbar.
-
Konsequenz: Illegale Pyrotechnik wird bei Kontrollen konsequent beschlagnahmt, zusätzlich drohen Strafverfahren.
Tipps für einen sicheren Start ins neue Jahr
Um sicher zu feiern, empfiehlt der Zoll, Feuerwerkskörper nur im seriösen Fachhandel vor Ort zu kaufen, wo die Herkunft klar nachvollziehbar ist. Für spezielle Kategorien von Feuerwerk ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Überwachung dieser Vorschriften erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Zoll, den Landesbehörden und der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM).
Wer sich unsicher ist, findet detaillierte Informationen zur Kategorisierung und den geltenden Bestimmungen auf den Internetseiten der BAM oder unter www.zoll.de.
Anzeige
Blaulicht
Schwerer Hausbrand und Unfallflucht in der Region
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Montag, d. 29.12.2025
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ++ Brand eines Wohngebäudes
Emden — Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Emden — In der Zeit von 01:30 Uhr bis 11:30 Uhr beschädigte ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer am vergangenen Sonntag einen auf einem Parkplatz in der Gorch-Fock-Straße geparkten Pkw Skoda. Durch den Zusammenstoß entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich. Der Verursacher entfernte sich, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Zeugen oder Hinweisgeber werden um Kontaktaufnahme gebeten.
Moormerland — Brand eines Wohngebäudes
Moormerland — Am Montagmorgen gegen 07:50 Uhr rückten Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr in die Freiligrathstraße zum Brand eines Wohngebäudes. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte war das Einfamilienhaus bereits stark durch das Feuer beschädigt. Der alleinige Hausbewohner konnte eigenständig aus dem Haus entkommen. Er erlitt leichte Verletzungen und wurde durch den Rettungsdienst in ein örtliches Krankenhaus verbracht. Der entstandene Sachschaden liegt der ersten Einschätzung nach im sechsstelligen Bereich. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
Anzeige























