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„Zukunft Volkswagen“: Emden bleibt Schlüsselstandort für Elektromobilität
Der Standort Emden bleibt ein zentraler Baustein in Volkswagens Strategie für die Elektromobilität. Mit der Produktion des ID.7 (Limousine und Tourer) sowie des ID.4 nach dem Facelift sichert sich das Werk langfristig eine Schlüsselrolle. Diese Entscheidung ist Teil der Vereinbarung „Zukunft Volkswagen“, die den Konzern fit für die Zukunft macht und gleichzeitig Arbeitsplätze in der neuen Region stärkt.
Einigung erzielt: Die Volkswagen AG stellt sich strategisch und wettbewerbsfähig für die Zukunft auf
Die Volkswagen AG, eines der weltweit führenden Unternehmen der Automobilbranche, hat nach intensiven Verhandlungen mit der IG Metall und dem Betriebsrat eine zukunftsweisende Vereinbarung unter dem Titel „Zukunft Volkswagen“ getroffen. Die umfassende Einigung zielgerichtet darauf ab, die Produktionskapazitäten, Kostenstrukturen und die technologische Ausrichtung des Konzerns neu zu gestalten, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und als Vorreiter nachhaltiger Mobilität weltweit Maßstäbe zu setzen.
Die zentralen Vereinbarungen umfassen eine erhebliche Reduzierung der Produktionskapazitäten, eine Neuausrichtung der deutschen Werke, eine signifikante Kostensenkung sowie eine sozialverträgliche Beschäftigungssicherung. Diese Maßnahmen sollen die Marke Volkswagen Pkw bis 2030 zur weltweit technologisch führenden Volumenmarke machen und die wirtschaftliche Stabilität der Volkswagen AG sichern.
Schlüsselvereinbarungen der „Zukunft Volkswagen“-Strategie
1. Volkswagen Pkw: Technologischer Vorreiter bis 2030
Das erklärte Ziel der Einigung ist es, die Marke Volkswagen Pkw bis 2030 zum global technologisch führenden Volumenhersteller zu entwickeln. Dieser Anspruch erstreckt sich auf innovative Antriebe, modernste Produktionsmethoden und eine umfassende Digitalisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden umfangreiche Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in die Modernisierung der Werke getätigt. Gleichzeitig schafft die Vereinbarung die wirtschaftlichen Voraussetzungen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und nachhaltiges Wachstum zu gewährleisten.
2. Kostenoptimierung: Mehr als 15 Milliarden Euro pro Jahr
Ein zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist die nachhaltige Senkung der Kosten. Bis 2030 sollen mehr als 15 Milliarden Euro pro Jahr eingespart werden. Die größten Highlights kommen aus den Bereichen:
- Arbeitskosten: Eine jährliche Reduzierung um 1,5 Milliarden Euro.
- Strukturelle Maßnahmen: Reduzierung von Produktionskapazitäten und Optimierung der Werksauslastung.
- Effizienzsteigerungen: wichtig bei Entwicklungs- und Produktionskosten.
Diese Maßnahmen ermöglichen eine wettbewerbsfähige Kostenstruktur und sichern gleichzeitig die Zukunft der deutschen Produktionsstandorte.
3. Kapazitätsanpassungen: 734.000 Einheiten weniger
Die technischen Produktionskapazitäten der deutschen Werke werden um 734.000 Einheiten reduziert. Dieser Schritt ist eine Reaktion auf den rückläufigen Automobilmarkt in Europa und den wachsenden internationalen Wettbewerb. Die Anpassung schafft Spielraum für Investitionen in neue Technologien und Produkte.
4. Sozialverträglicher Stellenabbau und Beschäftigungssicherung
Die Vereinbarung sieht einen sozialverträglichen Abbau von mehr als 35.000 Stellen bis 2030 an den deutschen Standorten vor. Im Gegenzug wurde eine verlängerte Beschäftigungssicherung für die verbleibende Belegschaft bis Ende 2030 vereinbart. Diese Maßnahmen werden durch freiwillige Programme, Vorruhestandsregelungen und natürliche Fluktuation umgesetzt, um Härten für die Mitarbeitenden zu vermeiden.
Werksspezifische Maßnahmen: Neuausrichtung der deutschen Standorte
Wolfsburg
- Produktion:
- Wolfsburg wird durch die Produktion von ID.3 und CUPRA geboren für die Zukunft gestärkt.
- Die Golf-Produktion wird ab 2027 nach Puebla, Mexiko, verlegt, wodurch die Kapazitäten in Wolfsburg auf zwei Montagelinien konzentriert werden.
- Zukünftige Modelle wie der elektrische Golf und ein weiteres Elektrofahrzeug auf der SSP-Plattform sichern den Standort langfristig.
- Technische Entwicklung:
- Bis 2030 werden rund 4.000 Stellen abgebaut. Gleichzeitig wird die Technische Entwicklung neu strukturiert, um effizienter zu arbeiten und die Innovationskraft zu stärken.
Emden
- Der Standort Emden bleibt wichtiger Produktionsstandort für die Modelle ID.7 (Limousine und Tourer) sowie den ID.4.
Osnabrück
- Die Fertigung des T‑Roc Cabrio wird bis 2027 fortgeführt. Anschließend wird der Standort für neue Nutzungen geprüft.
Zwickau
- Zwickau bleibt Produktionsstandort für den Audi Q4 e‑tron und dessen Sportback-Version.
- Ab 2027 wird die Fahrzeugproduktion auf eine Linie reduziert. Zudem wird der Standort um Geschäftsfelder im Bereich „Circular Economy“ erweitert.
Dresden
- Die Fahrzeugfertigung in der Gläsernen Manufaktur wird Ende 2025 eingestellt. Alternativen, einschließlich Kooperationen mit Dritten, werden geprüft.
Volkswagen Nutzfahrzeuge: Fokus auf Zukunftsprodukte
Das Werk Hannover bleibt der zentrale Standort für den ID.Buzz und den Multivan. Parallel werden Maßnahmen zur Reduzierung der Fabrikkosten umgesetzt, um Mittel für zukünftige Investitionen in elektrische und nachhaltige Mobilitätslösungen freizusetzen.
Volkswagen Group Components: Effizienz und Skaleneffekte
Die Komponentenwerke der Volkswagen AG in Kassel, Braunschweig, Salzgitter, Hannover, Wolfsburg und Chemnitz werden ebenfalls neu ausgerichtet:
- Ziel ist eine Effizienzsteigerung von bis zu 3 Milliarden Euro bis 2030.
- Die Arbeitskosten sollen um 500 Millionen Euro jährlich gesenkt werden.
- Produktionskapazitäten werden durch flexiblere Arbeitszeitmodelle an die Nachfrage angepasst.
der Verantwortlichen
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Oliver Blume, Vorstandsvorsitzender Volkswagen AG:
„Diese Einigung ist ein Meilenstein für die Zukunft von Volkswagen. Wir sichern unsere Wettbewerbsfähigkeit und zeigen unser klares Bekenntnis zum Standort Deutschland.“
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Gunnar Kilian, Konzernpersonalvorstand:
„Es war unser Ziel, eine nachhaltige und zukunftsorientierte Vereinbarung zu schaffen, die sowohl den wirtschaftlichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Belegschaft gerecht wird.“
-
Thomas Schäfer, CEO der Marke Volkswagen Pkw:
„Die beschlossenen Maßnahmen sind die Basis, um Volkswagen bis 2030 zum führenden Volumenhersteller zu machen.“
Mit der Vereinbarung „Zukunft Volkswagen“ hat die Volkswagen AG eine klare Strategie für die kommenden Jahre formuliert. Sie setzt auf Kostenoptimierung, technologische Innovation und eine sozialverträgliche Umsetzung von Kapazitäts- und Stellenanpassungen. Die Maßnahmen stärken nicht nur die Marke Volkswagen Pkw, sondern sichern auch die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Konzerns und die Zukunft der Standorte in Deutschland.
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Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum: 112 Kinder erhalten „Brandfloh“-Abzeichen
Nachwuchskräfte feiern Kreiskinderfeuerwehrtag und 10-jähriges Jubiläum in Jemgum
Ein besonderes Jubiläum stand am Samstag, 19. September 2026, in Jemgum im Mittelpunkt: Die Kinderfeuerwehr Jemgum feierte ihr zehnjähriges Bestehen. Gleichzeitig fand der Kreiskinderfeuerwehrtag des Landkreises Leer statt. Insgesamt 24 Feuerwehren aus dem gesamten Landkreis waren mit rund 370 Teilnehmerinnen und Teilnehmern dabei.
112 Kinder legen erfolgreich das Abzeichen „Brandfloh“ ab
Für die älteren Nachwuchskräfte stand die Abnahme des beliebten Abzeichens „Brandfloh“ auf dem Programm. Das Abzeichen richtet sich an Kinder ab mindestens neun Jahren, die seit einem Jahr aktiv in der Kinderfeuerwehr dabei sind.
Bei der Abnahme werden die Kinder spielerisch an verschiedene Themen rund um die Feuerwehr herangeführt. Dazu gehören unter anderem Brandschutzerziehung, Sport und Teamgeist. Insgesamt 112 Kinder stellten sich den Aufgaben und konnten ihr Wissen und Können erfolgreich unter Beweis stellen.
Für die jüngeren Mitglieder gab es parallel ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm. Freie Spiele und mehrere Hüpfburgen sorgten dafür, dass auch sie einen erlebnisreichen Tag rund um die Kinderfeuerwehr verbringen konnten.
Urkunden und Abzeichen für die erfolgreichen Prüflinge
Zum feierlichen Abschluss des Kreiskinderfeuerwehrtages wurden die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgezeichnet. Kreisjugendfeuerwehrwart Timo Smit und Fachbereichsleiterin Kinderfeuerwehr Nicole Sackl überreichten den Kindern ihre Urkunden und die begehrten „Brandfloh“-Abzeichen.
Damit wurde die Leistung der Nachwuchskräfte entsprechend gewürdigt – und zugleich die Bedeutung der Kinderfeuerwehren für die Nachwuchsarbeit der Feuerwehren im Landkreis Leer deutlich.
Zehn Jahre Kinderfeuerwehr Jemgum
Ein weiterer Höhepunkt war das zehnjährige Bestehen der Kinderfeuerwehr Jemgum. Eine besondere Ehrung erhielten aus diesem Anlass Bernhard Albers und Margret Mühlena. Beide hatten vor zehn Jahren als damalige Jugendfeuerwehrwarte die Kinderfeuerwehr Jemgum mitbegründet.
Als Dank für ihr Engagement erhielten Bernhard Albers und Margret Mühlena jeweils einen Präsentkorb.
Die Leitung der Kinderfeuerwehr Jemgum liegt heute bei Julia Olthoff und Andree Plöger.
Zahlreiche Ehrengäste besuchen den Kreiskinderfeuerwehrtag
Auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Feuerwehr machten sich beim Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum persönlich ein Bild vom Engagement des Nachwuchses.
Vor Ort waren unter anderem Regierungsbrandmeister Erwin Reiners, Kreisbrandmeister Ernst Berends, dessen Stellvertreter Marco Schmidt, Gemeindebrandmeister Jan Remmers sowie Ortsbrandmeister Ralf Broß.
Sie konnten erleben, mit welcher Motivation und welchem Können die Kinder bei den verschiedenen Aufgaben und Aktionen dabei waren.
Der Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum verband damit gleich mehrere besondere Anlässe: das zehnjährige Bestehen der Kinderfeuerwehr Jemgum, die gemeinsame Veranstaltung von 24 Feuerwehren aus dem Landkreis Leer und die erfolgreiche Abnahme des „Brandfloh“-Abzeichens durch 112 Nachwuchskräfte.
Fotos: Joachim Rand
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Spritpreise sinken: Bund und Länder beschließen Steuersenkung für Benzin und Diesel
Spritpreise: Bund und Länder beschließen Steuersenkung für Benzin und Diesel
Tankrabatt soll ab 1. Oktober 2026 greifen – Energiesteuer sinkt um 14 Cent pro Liter
Berlin, 18. September 2026 – Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland sollen angesichts der derzeit hohen Spritpreise finanziell entlastet werden. Bund und Länder haben sich auf eine erneute Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel verständigt. Die Maßnahme soll bis Ende 2026 gelten und die Kosten an den Tankstellen spürbar reduzieren.
Hintergrund sind die zuletzt stark gestiegenen Kraftstoffpreise. Nach Angaben der Bundesregierung sorgen die kriegerischen Ereignisse und die erneute Eskalation im Nahost-Konflikt für erhebliche Unsicherheiten an den internationalen Märkten. Die Auswirkungen treffen sowohl die Wirtschaft als auch private Haushalte, darunter Pendler, Familien, Freiberufler und Ehrenamtliche.
Energiesteuer auf Benzin und Diesel wird gesenkt
Der Bund will die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis Ende 2026 um 14 Cent pro Liter reduzieren. Unter Einbeziehung der Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine rechnerische Steuerentlastung von rund 17 Cent je Liter Kraftstoff.
Damit soll das Tanken für Verbraucher und Unternehmen günstiger werden. Die tatsächliche Entwicklung der Preise an den Tankstellen hängt allerdings weiterhin von der Entwicklung der internationalen Öl- und Kraftstoffmärkte sowie der Preisgestaltung der Mineralölwirtschaft ab.
Entlastung von rund 2,5 Milliarden Euro
Insgesamt sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch das Maßnahmenpaket um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.
Bund und Länder tragen die geplanten Entlastungen gemeinsam. Die Länder sollen dabei einen Beitrag von 1,25 Milliarden Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag leisten.
Tankrabatt soll ab 1. Oktober 2026 gelten
Das Entlastungspaket soll nach den bisherigen Planungen zum 1. Oktober 2026 umgesetzt werden. Voraussetzung ist die weitere Abstimmung mit den Ländern und den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag.
Die Bundesregierung will damit möglichst schnell auf die derzeit hohen Kraftstoffpreise reagieren.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, wer täglich auf das Auto angewiesen sei, komme angesichts der hohen Preise an seine Belastungsgrenze. Gleichzeitig verwies er auf die schwierige Haushaltslage und bezeichnete die Entlastung von 2,5 Milliarden Euro als erheblichen finanziellen Kraftakt.
Hat der Tankrabatt tatsächlich Wirkung?
Die Bundesregierung verweist darauf, dass eine vergleichbare Energiesteuersenkung bereits im Mai und Juni 2026 weitgehend bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern angekommen sei.
Nach Angaben der Bundesregierung kamen die Monopolkommission und das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass die damalige Steuersenkung bei Benzin und Diesel weitgehend weitergegeben wurde. Der damalige Tankrabatt habe insbesondere dazu beigetragen, Preisspitzen in einer Phase besonders hoher Kraftstoffpreise abzufangen.
Bundesregierung plant zusätzlich einen Spritpreisdeckel
Mit der Steuersenkung soll es nicht getan sein. Die Bundesregierung will darüber hinaus Gespräche mit der Mineralölwirtschaft führen.
Ziel ist es, spätestens zum 1. Januar 2027 einen vorübergehenden Spritpreisdeckel einzuführen. Als mögliche Vorbilder nennt die Bundesregierung entsprechende Regelungen in Luxemburg und Belgien.
Dabei sollen nach den bisherigen Plänen mehrere Punkte berücksichtigt werden. Die Versorgungssicherheit müsse gewährleistet bleiben. Gleichzeitig sollen missbräuchliche Preisaufschläge verhindert werden.
Auch auf europäischer Ebene laufen Gespräche über mögliche Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft. Dabei wird unter anderem geprüft, ob ein Vorgehen analog zum EU-Energiekrisenbeitrag von 2022 möglich ist.
Weitere Hilfen für besonders betroffene Haushalte und Unternehmen
Die Bundesregierung will die Entwicklung der Kraftstoffpreise und die möglichen wirtschaftlichen Folgen weiterhin beobachten. Besonders betroffene Menschen und Unternehmen könnten bei Bedarf gezielt entlastet werden.
Dafür sollen die Voraussetzungen für einen einkommensbezogenen Direktauszahlmechanismus geschaffen werden. Damit könnten Hilfen gezielter an besonders belastete Haushalte ausgezahlt werden.
Pendler profitieren bereits von höherer Pendlerpauschale
Neben der Senkung der Energiesteuer verweist die Bundesregierung auf bereits beschlossene Entlastungen.
Die Pendlerpauschale wurde dauerhaft erhöht. Dadurch sollen Berufspendler steuerlich stärker entlastet werden. Für Steuerpflichtige mit geringen Einkommen besteht weiterhin die Möglichkeit, von der Mobilitätsprämie zu profitieren.
Darüber hinaus sollen Familien sowie Menschen mit geringen und mittleren Einkommen durch eine Senkung der Einkommensteuer ab 2027 steuerlich entlastet werden.
Auch die Landwirtschaft erhält weitere Entlastungen. Die Agrardiesel-Rückvergütung wurde wieder vollständig eingeführt.
Zudem soll das Kartellrecht weiter geschärft werden, damit die Preisentwicklung und die Preisgestaltung beim Tanken besser überwacht werden können.
Was bedeutet die Steuersenkung für Autofahrer?
Für Autofahrer bedeutet die geplante Maßnahme zunächst eine rechnerische Steuerentlastung von rund 17 Cent je Liter Benzin oder Diesel, wenn die Energiesteuersenkung einschließlich Umsatzsteuer vollständig im Endkundenpreis ankommt.
Bei einer Tankfüllung von beispielsweise 50 Litern entspräche dies rechnerisch einer Entlastung von rund 8,50 Euro. Bei 60 Litern wären es rund 10,20 Euro.
Wie stark die Preise an den einzelnen Tankstellen tatsächlich sinken, hängt jedoch auch von der Entwicklung der Rohölpreise, Wechselkursen, Raffineriekosten und der Preisgestaltung im Mineralölhandel ab.
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Landgericht Aurich: Zwei neue Strafverfahren gegen Angeklagte aus Ostfriesland
Landgericht Aurich: Zwei neue Strafverfahren beginnen in der kommenden Woche
Hauptverhandlungen gegen Angeklagte aus Wiesmoor und Südbrookmerland – Vorwürfe reichen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bis zum Handel mit Betäubungsmitteln
Aurich – Am Landgericht Aurich beginnen in der kommenden Woche zwei neue erstinstanzliche Strafverfahren. Verhandelt werden ein Verfahren gegen einen 34-Jährigen aus Wiesmoor sowie ein weiteres Verfahren gegen einen 38-jährigen Mann und eine 32-jährige Frau aus Südbrookmerland.
Bei beiden Verfahren handelt es sich zunächst um Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Ob sich diese bestätigen, wird erst im Verlauf der jeweiligen Hauptverhandlung geklärt. Für alle Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Verfahren gegen 34-Jährigen aus Wiesmoor
Vor der 3. Großen Jugendkammer beginnt am Dienstag, 22. September 2026, um 9 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 34-jährigen Mann aus Wiesmoor. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 13 KLs 15/26. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Klein. Verhandelt wird im Saal 108.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil seiner Tochter vor. Die mutmaßlichen Taten sollen sich im Zeitraum von 2023 bis 2026 ereignet haben.
Nach Darstellung der Anklage lebte der Angeklagte nach der Trennung von der Kindesmutter in einer eigenen Wohnung. Die Geschädigte, die 2014 geboren wurde, soll ihren Vater regelmäßig besucht haben.
Ab dem Jahr 2023 soll der Angeklagte während solcher Besuche in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an dem Kind beziehungsweise sexuelle Handlungen vor dem Kind vorgenommen haben.
Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind drei Zeugen geladen.
Als Fortsetzungstermin ist Donnerstag, 24. September 2026, um 9 Uhr in Raum 116 vorgesehen.
Strafverfahren wegen mutmaßlichen Handels mit Betäubungsmitteln
Einen Tag später, am Mittwoch, 23. September 2026, um 9 Uhr, beginnt vor der 2. Großen Strafkammer ein weiteres Strafverfahren. Angeklagt sind ein 38-jähriger Mann und eine 32-jährige Frau aus Südbrookmerland.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 KLs 40/23 geführt. Den Vorsitz hat die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Fuchs. Die Verhandlung findet im Saal 107 des Amtsgerichts Aurich statt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, sich spätestens im März 2021 zusammengeschlossen zu haben, um durch den gewinnbringenden Verkauf von Amphetamin eine fortlaufende Einnahmequelle zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zu schaffen.
Nach der Anklage sollen die Betäubungsmittelgeschäfte ab Dezember 2021 auch auf Cannabis und Ecstasy ausgeweitet worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide Angeklagten dabei arbeitsteilig und aufgrund eines gemeinsamen Tatplans gehandelt haben.
Dem 32-jährigen Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, seine Betäubungsmittelvorräte durch das Bereithalten eines Baseballschlägers aus Metall sowie eines Schlagrings abgesichert zu haben. Beide Gegenstände sollen sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Garage des Angeklagten befunden haben.
Für den ersten Verhandlungstag ist ein Sachverständiger geladen.
Als Fortsetzungstermin ist Mittwoch, 30. September 2026, um 9 Uhr, ebenfalls im Raum 107 des Amtsgerichts Aurich, vorgesehen.
Unschuldsvermutung gilt
Das Landgericht Aurich weist darauf hin, dass die Hauptverhandlungen der Klärung dienen, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen oder nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für jeden Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Zudem können sich angesetzte Gerichtstermine kurzfristig ändern oder ausfallen. Das Landgericht weist deshalb darauf hin, die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts zu beachten.
Für Pressevertreter gilt außerdem: Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten müssen in anonymisierter Form, beispielsweise durch Verpixeln, erfolgen.
Quelle: Landgericht Aurich, Pressestelle, Mitteilung Nr. 49/26 vom 18. September 2026.
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