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Zukunftsfähige Nutztierhaltung in Niedersachsen
Niedersachsen gilt als führend bei der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Deutschland und ist einer der wichtigsten Standorte für die Erzeugung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs in ganz Europa. Eine nachhaltige und zukunftsfähige Gestaltung der Nutztierhaltung hat für die niedersächsische Landesregierung oberste Priorität. Aus diesem Grund hat das Landwirtschaftsministerium (ML) einen Prozess für eine langfristige Verbesserung der Nutztierhaltung initiiert und die Niedersächsische Nutztierstrategie erarbeitet. Dieser Strategie stimmte das Kabinett am (heutigen) Dienstag zu.
Die Niedersächsische Nutztierstrategie bildet die Grundlage für eine nachhaltige Veränderung der Tierhaltung, begleitet von einem Dialogprozess, an dem Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft, Umwelt- und Tierschutz, aber auch aus den Bereichen Verbraucherschutz sowie Handel beteiligt werden sollen.
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Ein Schwerpunkt der Strategie liegt darauf, den Tierhalterinnen und Tierhaltern in Niedersachsen neue Perspektiven zu bieten und klare Weichenstellungen für die Tierhaltung der Zukunft vorzunehmen. Ein Strukturbruch in der niedersächsischen Nutztierhaltung mit weitreichenden negativen Auswirkungen auf die ökonomische und soziale Nachhaltigkeit in ländlichen Räumen soll weitestgehend vermieden werden. „Die Nutztierhaltung in Niedersachsen muss vielen Bereichen gerecht werden: dem Tierwohl, der Umwelt, den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Wirtschaftlichkeit der tierhaltenden Betriebe. Dies kann nur auf der Grundlage einer klaren Strategie gelingen”, sagte Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast.
Einen weiteren Kernpunkt der Nutztierstrategie bildet der Ausbau der Innovationsführerschaft zur Entschärfung der Konflikte zwischen Ökonomie, Ökologie und Tierwohl. Tierwohlstandards sollten definiert und für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar gemacht werden. Niedersachsen strebt ein verpflichtendes Tierwohllabel an, das dann auch zu höheren Preisen führen wird. Neben einer angemessenen Honorierung höherer Tierwohlstandards soll auch eine verlässliche und unbürokratische Auszahlung der Mehrkosten erreicht werden. Die dafür notwendige Finanzierungsstrategie muss vom Bund vorgelegt werden. Zielsetzung der Nutztierstrategie ist auch die Weiterentwicklung des Umwelt- und Baurechts sowie der intensive Dialog mit Landkreisen aus viehdichten Regionen. Hierzu Ministerin Otte-Kinast: „Mein Haus bereitet in Abstimmung mit dem Umweltministerium derzeit einen Erlass vor, mit dem die Genehmigungsbehörden mit einem Blick prüfen können, ob ein Bauantrag im Bereich Sauenhaltung mehr Tierwohl ermöglicht. So kommt mehr Tempo rein in den Umbau der Nutztierhaltung, und so erreichen wir schneller mehr Tierwohl.”
Die Umsetzung der Nutztierstrategie wird durch eine Erfolgskontrolle und einen regelmäßigen Austausch mit wichtigen Stakeholdern begleitet. Darüber hinaus soll der bewährte Tierschutzplan 4.0 fortgeführt werden und eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bei länderübergreifenden Themen erfolgen.
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Klimafeindlicher Änderungsantrag der EU: pflanzlicher Sektor kämpft gegen Zensur von pflanzenbasierten Alternativen
ProVeg International startet Petition mit Unterstützung von Oatly und Upfield
Mit dem Ziel, die Bezeichnungen für Alternativen zu Milcherzeugnissen weiter einzuschränken, stimmte die EU Ende 2020 für einen Änderungsantrag. ProVeg fordert nun in einer Petition, unterstützt von Oatly und Upfield, die Zensur pflanzenbasierter Alternativen zu stoppen.
Petition soll drohende Zensur pflanzlicher Produkte stoppen
Der Änderungsantrag 171 zielt darauf ab, bestehende Beschränkungen rund um die Verwendung von Begriffen, die auf Milch Bezug nehmen, bei der Beschreibung oder Verpackung von pflanzlichen Lebensmitteln noch drastisch zu erweitern. Darunter fallen Ausdrücke wie „enthält keine Milch“. ProVeg, Oatly und Upfield rufen die Lebensmittelindustrie und die Öffentlichkeit dazu auf, sich für eine pflanzlichere Zukunft einzusetzen und mit der Unterzeichnung der Petition ein Zeichen gegen den Änderungsantrag 171 zu setzen.
Wettbewerbsfähigkeit der Produzenten von Milcherzeugnisalternativen bedroht
Der pflanzenbasierte Sektor äußert sich besorgt angesichts weiterer Einschränkungen. Die geplanten Regulierungen würden es Verbrauchern trotz stetig steigender Nachfrage erschweren, pflanzliche Lebensmittel als Alternativen zu Kuhmilchprodukten zu erkennen und diese bewusst zu wählen. Das Recht der Verbraucher auf Information und das Recht der Unternehmen auf fairen Wettbewerb sind bedroht.
Europäische Hersteller von pflanzlichen Milchalternativen dürfen Begriffe wie „Hafermilch“ und „Sojajoghurt“ bereits nicht mehr verwenden. Der gestellte Änderungsantrag würde jegliche Verwendung von entsprechenden Begriffen in der Werbung oder auf den Verpackungen pflanzlicher Milchprodukte verbieten. Noch bizarrer: Wird der Änderungsantrag umgesetzt, könnte es Marken aus dem pflanzenbasierten Sektor sogar verboten sein, Bilder ihrer eigenen Produkte für Marketingzwecke zu verwenden.
Die globale Kampagne von ProVeg zur Verhinderung des „Veggie-Burger-Verbots“ erregte im Oktober 2020 weltweit Aufmerksamkeit. Infolgedessen reagierte der überwiegende Teil der Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf den öffentlichen Druck und stimmte gegen das Verbot. Doch während sich die weltweite Öffentlichkeit auf den Veggie-Burger fokussierte, stimmten 386 Europa-Abgeordnete (54 %) für den Änderungsantrag 171, der sich auf pflanzliche Alternativen zu Milchprodukten bezieht.
In der Praxis könnte Folgendes verboten werden:
- die Beschreibung der Eigenschaften eines pflanzlichen Lebensmittels – Geschmack, Textur oder Verwendungszweck – durch Bezugnahme auf die bekannte „Kuhmilch“-Terminologie, beispielsweise Formulierungen wie „wie Milch“, „sahnige Konsistenz“ oder „wie Butter“. Darunter fallen auch informative Beschreibungen sachlicher Natur wie „geeignet für Personen mit Laktoseintoleranz“ oder „pflanzliche Alternative zu Joghurt“.
- der Vergleich des CO2-Fußabdrucks eines pflanzenbasierten Lebensmittels mit seinem tierischen Pendant.
- die Verwendung von Bildmaterial, das mit Kuhmilchprodukten verwechselt werden könnte – zum Beispiel aufgeschlagener weißer Schaum, der in einen Cappuccino gegeben wird.
- In seiner restriktivsten Auslegung könnte der Antrag zu einem Verbot von Verpackungen für pflanzliche Lebensmittel führen, die optisch denen von Milchprodukten ähneln.
Auswirkungen des Änderungsantrags auf Gesundheit und Klimaschutz
„Der Änderungsantrag richtet sich gegen die Absicht der EU, eine nachhaltigere Lebensmittelproduktion zu fördern. Er würde es den Verbrauchern erschweren, sich für pflanzenbasierte Produkte zu entscheiden“, so Cecilia McAleavey, Director Sustainable Eating & Public Affairs bei Oatly. „In Anbetracht der Klimakrise ist es unverantwortlich, uns daran zu hindern, Menschen zum Kauf pflanzlicher Lebensmittel zu ermutigen und dabei den Planeten zu schützen. Die Verbraucher sind nicht dumm – jeder versteht, dass dies ein Versuch der Milchlobby ist, die Umstellung auf nachhaltige, pflanzenbasierte Ernährung zu verhindern.“
Die Zensur des pflanzlichen Sektors widerspricht nicht nur den Zielen der öffentlichen Gesundheit in der EU und der Förderung gesunder Ernährung – sie steht auch in direktem Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen des European Green Deals und der Farm-to-Fork-Strategie. Sollte die Zensur umgesetzt werden, würde sie eine erhebliche Bedrohung für die Ziele des Pariser Klimaabkommens darstellen.
„Es ist unglaublich, sich wieder einmal für Nachhaltigkeit rechtfertigen zu müssen. Warum sollten wir Innovationen sabotieren? Grüne Energie wird ja auch nicht mehr kleingeredet oder bekämpft, warum also unterdrücken und zensieren wir angesichts der Dringlichkeit der Situation immer noch die nachhaltige Lebensmittelproduktion? Wenn wir die Klimakrise bewältigen wollen, müssen wir auch unser Ernährungssystem ändern. Wie wollen wir unsere Klimaziele erreichen, wenn wir mächtige, nicht-nachhaltige Industrien unser gemeinsames Schicksal bestimmen lassen?“, so Jasmijn de Boo, Vice President von ProVeg International.
Umdenken des Lebensmittelsystems
Natürlich soll die kulturelle Bedeutung von Milchprodukten, insbesondere von Käse, in bestimmten Ländern nicht untergraben werden. Doch anstatt die notwendige Umstellung hin zu einer pflanzenbasierten Ernährung zu behindern, sollte die Milchindustrie traditionelle handwerkliche Methoden nutzen, um schrittweise Teil der nachhaltigen pflanzlichen Bewegung zu werden. Zahlreiche Akteure im Fleischsektor tun dies bereits und stellen Alternativen zu Fleisch her, die dem tierischen Pendant in nichts nachstehen.
„Lebensmittelpolitik sollte im Interesse der Verbraucher, der Umwelt und der Gesundheit gestaltet werden. Dieser Änderungsantrag widerspricht allen dreien“, so Dr. Jeanette Fielding, Chief Corporate Affairs and Communications Officer bei Upfield. „Zu illegalisieren, pflanzliche Lebensmittel so zu benennen, zu verpacken und darzustellen, wie wir es seit über 100 Jahren tun, ist ein klarer Rückschritt. Verbraucher wünschen sich eine starke Führung der EU in Sachen Klima und Umwelt. Das bedeutet, bürokratische Hürden für eine nachhaltige und gesunde Ernährung abzubauen, statt sie zu erhöhen.“
So können Sie den pflanzlichen Sektor unterstützen
- Unterschreiben und teilen Sie die Petition von ProVeg, Oatly und Upfield gegen die Zensur des pflanzlichen Sektors: https://stopam171.com/
- Verwenden Sie in Ihrer Social-Media-Kommunikation die Hashtags: #StopPlantBasedCensorship #StopAM171
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Raus aus dem Hamsterrad: Wenn das Leben nur noch aus Funktionieren besteht
Wenn das Leben nur noch aus „Funktionieren“ besteht: Der Weg zurück zu sich selbst
Kennen Sie diese Phasen, in denen sich das Leben wie ein endloser Marathon anfühlt? Ein Umbruch jagt den nächsten, Krisen fordern Ihre gesamte Kraft und plötzlich bemerken Sie: Die innere Ruhe ist verschwunden. Der Kopf ist voll, der Körper steht unter Dauerstrom.
In solchen Momenten schalten wir oft auf „Autopilot“. Wir funktionieren präzise wie ein Uhrwerk, um den Alltag zu bewältigen – doch das eigentliche Leben, das Spüren und Genießen, findet ohne uns statt.
Dein Körper spricht, wenn der Kopf schweigt
Als Kinesiologin betrachte ich den Menschen als untrennbare Einheit. Psychische Belastungen sind weit mehr als nur „belastende Gedanken“. Sie manifestieren sich als handfeste energetische und körperliche Blockaden.
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Der Stress „sitzt“ tief in den Muskeln.
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Verzweiflung blockiert den natürlichen Energiefluss.
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Das Nervensystem verharrt in einem erschöpfenden Überlebensmodus.
Wenn wir aufhören zu fühlen, um den Schmerz oder den Stress zu bewältigen, beginnt der Körper, die Signale zu senden, die wir im Kopf nicht mehr zulassen.
Kein Standard-Rezept, sondern Ihr individueller Weg
Das Wichtigste, was ich in meiner täglichen Arbeit gelernt habe: Es gibt keinen Einheitsweg aus einer Krise. Jeder Mensch bringt seine eigene Geschichte, individuelle Stressmuster und ein ganz persönliches Tempo mit.
In der Kinesiologie nutzen wir den Muskeltest als präzises Biofeedback-Instrument Ihres Körpers. Anstatt nach starren Schemata vorzugehen, schauen wir ganz individuell:
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Was braucht Ihr System jetzt gerade wirklich? Geht es um Entlastung, Stabilisierung oder einen sanften Impuls zur Veränderung?
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Wo liegen die Ursachen? Wir suchen nach den Wurzeln der Anspannung, die Sie am freien Atmen hindern.
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Welche Ressourcen schlafen in Ihnen? Wir reaktivieren Ihre persönlichen Kraftquellen, damit Sie nicht mehr nur funktionieren, sondern wieder lebendig spüren.
Woran merken Sie, dass Sie im „Funktions-Modus“ feststecken?
Die folgenden Symptome sind häufige Indikatoren dafür, dass Ihr System Hilfe benötigt:
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Psychische Belastung: Erschöpfung, Traurigkeit, ein Gefühl innerer Leere, Angst, ständiges Grübeln oder tiefsitzende Selbstzweifel.
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Psychosomatische Signale: Schlafstörungen, chronische Verspannungen, Verdauungsprobleme, Zähneknirschen oder eine bleierne Müdigkeit.
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Lebenskrisen & Umbrüche: Überforderung im Beruf, Trauerprozesse, Trennungen, familiäre Konflikte oder die Suche nach dem Sinn in neuen Lebensphasen (wie dem Renteneintritt oder dem Auszug der Kinder).
Den Kreislauf durchbrechen
Heilung beginnt dort, wo wir aufhören zu kämpfen und anfangen hinzuschauen. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Ihren Kopf entlasten und Ihren Körper wieder in die Entspannung führen können – maßgeschneidert auf Ihre aktuelle Lebenssituation.
Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Wenn Sie das Gefühl haben, festzustecken, lassen Sie uns gemeinsam schauen, was Ihr Körper Ihnen sagen möchte.
„Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst du im Heute von Neuem anfangen.“ (Buddha)
Kontakt & Beratung
Gerne begleite ich Sie auf Ihrem Weg zu mehr Leichtigkeit und innerer Balance.
Naturheilpraxis Astrid Frey Spiekerooger Str. 12, 26810 Westoverledingen
Telefon: 04955 / 9899844 | Mobil: 0152 5183 8740
E‑Mail: info@astridfrey.de
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Frühlings-Walking im Julianenpark: Bewegung, Waldluft & Geselligkeit
Genießen Sie den Frühling in Leer aktiv! Jeden Mittwoch um 14 Uhr lädt die Nordic-Walking-Gruppe im Julianenpark zum gemeinsamen Laufen und Klönen ein. Hier stehen sportliches Miteinander und lockere Geselligkeit im Fokus – auch abseits der Strecke. Egal ob Anfänger oder Fortgeschrittene, mit oder ohne Stöcke: Die Teilnahme unter der Leitung von Heilpraktikerin Astrid Frey ist kostenfrei und unverbindlich. Treffpunkt ist der Parkplatz bei Burger King. Atmen Sie tief durch und bewegen Sie sich mit in bester Gesellschaft!
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40 Jahre Tschernobyl: Proteste fordern Atomausstieg
40 Jahre nach Tschernobyl: Bundesweite Proteste und Forderung nach komplettem Atomausstieg
Bonn/Berlin – Am kommenden Sonntag, den 26. April 2026, jährt sich die verheerende Atomkatastrophe von Tschernobyl zum 40. Mal. Anlässlich dieses historischen Datums mahnt der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) an die Opfer der Atomindustrie und fordert mit Nachdruck die Vollendung des Atomausstiegs – national wie international.
Mahnwachen und Proteste im gesamten Bundesgebiet
Rund um den Jahrestag organisieren Anti-Atomkraft-Initiativen bundesweit zahlreiche Aktionen, darunter Mahnwachen, Gottesdienste und Informationsveranstaltungen. Schwerpunkte der Proteste bilden ehemalige und aktuelle Atomstandorte wie Lingen in Niedersachsen und Neckarwestheim in Baden-Württemberg. Der BBU betont, dass die Gefahr durch die Nutzung der Kernenergie keineswegs gebannt sei, solange Anlagen wie die Uranfabriken in Gronau (NRW) und Lingen weiterhin mit unbefristeten Genehmigungen Brennstoff für ausländische Reaktoren produzieren.
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Kritik an Forschung und Neubauplänen
Besonderen Zündstoff bietet der Forschungsreaktor in Garching (Bayern), dessen endgültige Stilllegung der Verband seit Langem fordert. Auch die anhaltende Atomforschung in Deutschland sowie Pläne zum Bau neuer Kraftwerke – unter anderem in den Niederlanden – stehen massiv in der Kritik. BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz verweist darauf, dass weltweit weiterhin kein Endlager für den produzierten Atommüll existiert.
Widerstand gegen Castor-Transporte
Aktuell mobilisiert der BBU zudem gegen die Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus. Erst am frühen Mittwochmorgen erreichte der zweite von insgesamt 152 geplanten Castorbehältern das Zwischenlager in Ahaus unter lautstarkem Protest. Auch drohende Transporte aus Großbritannien zum Standort Brokdorf in Schleswig-Holstein sowie die regelmäßigen Urantransporte quer durch Deutschland werden vom Verband abgelehnt.
“Atomausstieg ist noch nicht abgeschlossen”
Obwohl im April 2023 die letzten deutschen AKW vom Netz gingen, sieht der BBU das Ziel noch nicht erreicht. „Damit ist der Atomausstieg noch nicht abgeschlossen. Auch die Anlagen in Gronau, Lingen und Garching müssen gestoppt werden“, so Udo Buchholz. Er fordert zudem ein Ende des Uranabbaus weltweit, um die Grundlage für Atomkraftwerke und Atomwaffen gleichermaßen zu entziehen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Aktionsorte zum Jahrestag finden Interessierte auf der Website des Verbandes unter bbu-online.de.
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KI-Kopie oder Kunst? Das rechtliche Risiko bei Image-to-Image
Gefährliches Geschäftsmodell: Hochwertige Kunstdrucke finden in Galerien und Fachgeschäften reißenden Absatz. Doch wer plant, massenhaft KI-generierte Bilder auf Basis fremder Vorlagen zu verkaufen, spielt mit dem Feuer. Ohne klare Urheberrechtsklärung können aus schnellen Profiten durch Abmahnungen und Schadensersatzforderungen schwerwiegende finanzielle Folgen für Händler und Produzenten werden. (Symbolbild: Diese Grafik wurde zur Illustration des Themas mittels Künstlicher Intelligenz erstellt).
Vorsicht bei KI-Bildern: Wann die Image-to-Image-Funktion das Urheberrecht verletzt
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erstellung von Grafiken ist faszinierend und verlockend. Besonders die „Image-to-Image“-Funktion, bei der ein bestehendes Bild als Vorlage für eine KI-Generierung dient, birgt jedoch erhebliche rechtliche Fallstricke. Wer ein Werk eines Künstlers als Basis nutzt, es durch die KI abändern lässt und das Ergebnis anschließend veröffentlicht oder kommerziell verwertet, bewegt sich auf dünnem Eis. Es ist in diesen Fällen sehr wahrscheinlich, dass Urheberrechte verletzt werden.
Die rechtliche Situation ist deshalb so komplex, weil KI-generierte Inhalte selbst oft keinen eigenen Urheberrechtsschutz genießen, die Nutzung fremder Werke als Grundlage jedoch die Rechte des ursprünglichen Schöpfers direkt berührt.
Die kritischen Punkte im Überblick
Um das Risiko besser einschätzen zu können, sollten Nutzer folgende Aspekte beachten:
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Das „bearbeitete Werk“: Weist das KI-generierte Bild noch deutliche Ähnlichkeiten mit der Vorlage auf, wird es juristisch oft als Bearbeitung oder Umgestaltung eines geschützten Werkes gewertet. Ohne Zustimmung des Original-Urhebers ist dies in der Regel unzulässig.
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Die Schöpfungshöhe: Eine rein stilistische Anpassung oder leichte optische Veränderungen durch den Algorithmus reichen meist nicht aus, um ein eigenständiges neues Werk zu begründen. Solange der „persönliche Schöpfungsakt“ des ursprünglichen Künstlers im Ergebnis erkennbar bleibt, liegt keine Neuschöpfung vor.
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Enge Grenzen der „freien Benutzung“: Damit eine Nutzung zulässig ist, müsste das neue Bild eine völlige Neuschöpfung sein, bei der das Original lediglich als lose Inspiration diente. Bei einem direkten „Image-to-Image“-Verfahren ist dieser Abstand zur Vorlage selten gegeben.
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Risiko beim Kopieren eines Stils: Zwar ist ein abstrakter Kunststil an sich nicht geschützt, doch wenn die KI zu nah an einem konkreten, individuellen Werk arbeitet, kann auch hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
Original
KI-Bild (Image-to-Image)


Privat vs. Öffentlich: Ein entscheidender Unterschied
Während das Experimentieren mit KI-Vorlagen im rein privaten, stillen Kämmerlein oft unproblematisch bleibt, ändert sich die Lage mit der Veröffentlichung. Sobald das Bild in sozialen Medien geteilt oder gar kommerziell genutzt wird, steigt das Risiko für kostspielige Abmahnungen drastisch an.
Die Faustregel lautet: Sobald das ursprüngliche Kunstwerk im KI-Ergebnis noch erkennbar ist, verletzen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht des Originalkünstlers. Wer rechtlich auf Nummer sicher gehen will, sollte auf eigene Vorlagen zurückgreifen oder sicherstellen, dass die KI-Generierung zu einem völlig neuen, nicht wiedererkennbaren Ergebnis führt.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und journalistischen Einordnung. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und kann eine individuelle Beratung durch eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Prüfung der aktuellen Rechtslage übernimmt die Redaktion keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
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