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Zukunftsfähige Nutztierhaltung in Niedersachsen
Niedersachsen gilt als führend bei der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Deutschland und ist einer der wichtigsten Standorte für die Erzeugung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs in ganz Europa. Eine nachhaltige und zukunftsfähige Gestaltung der Nutztierhaltung hat für die niedersächsische Landesregierung oberste Priorität. Aus diesem Grund hat das Landwirtschaftsministerium (ML) einen Prozess für eine langfristige Verbesserung der Nutztierhaltung initiiert und die Niedersächsische Nutztierstrategie erarbeitet. Dieser Strategie stimmte das Kabinett am (heutigen) Dienstag zu.
Die Niedersächsische Nutztierstrategie bildet die Grundlage für eine nachhaltige Veränderung der Tierhaltung, begleitet von einem Dialogprozess, an dem Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft, Umwelt- und Tierschutz, aber auch aus den Bereichen Verbraucherschutz sowie Handel beteiligt werden sollen.
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Ein Schwerpunkt der Strategie liegt darauf, den Tierhalterinnen und Tierhaltern in Niedersachsen neue Perspektiven zu bieten und klare Weichenstellungen für die Tierhaltung der Zukunft vorzunehmen. Ein Strukturbruch in der niedersächsischen Nutztierhaltung mit weitreichenden negativen Auswirkungen auf die ökonomische und soziale Nachhaltigkeit in ländlichen Räumen soll weitestgehend vermieden werden. „Die Nutztierhaltung in Niedersachsen muss vielen Bereichen gerecht werden: dem Tierwohl, der Umwelt, den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Wirtschaftlichkeit der tierhaltenden Betriebe. Dies kann nur auf der Grundlage einer klaren Strategie gelingen”, sagte Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast.
Einen weiteren Kernpunkt der Nutztierstrategie bildet der Ausbau der Innovationsführerschaft zur Entschärfung der Konflikte zwischen Ökonomie, Ökologie und Tierwohl. Tierwohlstandards sollten definiert und für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar gemacht werden. Niedersachsen strebt ein verpflichtendes Tierwohllabel an, das dann auch zu höheren Preisen führen wird. Neben einer angemessenen Honorierung höherer Tierwohlstandards soll auch eine verlässliche und unbürokratische Auszahlung der Mehrkosten erreicht werden. Die dafür notwendige Finanzierungsstrategie muss vom Bund vorgelegt werden. Zielsetzung der Nutztierstrategie ist auch die Weiterentwicklung des Umwelt- und Baurechts sowie der intensive Dialog mit Landkreisen aus viehdichten Regionen. Hierzu Ministerin Otte-Kinast: „Mein Haus bereitet in Abstimmung mit dem Umweltministerium derzeit einen Erlass vor, mit dem die Genehmigungsbehörden mit einem Blick prüfen können, ob ein Bauantrag im Bereich Sauenhaltung mehr Tierwohl ermöglicht. So kommt mehr Tempo rein in den Umbau der Nutztierhaltung, und so erreichen wir schneller mehr Tierwohl.”
Die Umsetzung der Nutztierstrategie wird durch eine Erfolgskontrolle und einen regelmäßigen Austausch mit wichtigen Stakeholdern begleitet. Darüber hinaus soll der bewährte Tierschutzplan 4.0 fortgeführt werden und eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bei länderübergreifenden Themen erfolgen.
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Klimafeindlicher Änderungsantrag der EU: pflanzlicher Sektor kämpft gegen Zensur von pflanzenbasierten Alternativen
ProVeg International startet Petition mit Unterstützung von Oatly und Upfield
Mit dem Ziel, die Bezeichnungen für Alternativen zu Milcherzeugnissen weiter einzuschränken, stimmte die EU Ende 2020 für einen Änderungsantrag. ProVeg fordert nun in einer Petition, unterstützt von Oatly und Upfield, die Zensur pflanzenbasierter Alternativen zu stoppen.
Petition soll drohende Zensur pflanzlicher Produkte stoppen
Der Änderungsantrag 171 zielt darauf ab, bestehende Beschränkungen rund um die Verwendung von Begriffen, die auf Milch Bezug nehmen, bei der Beschreibung oder Verpackung von pflanzlichen Lebensmitteln noch drastisch zu erweitern. Darunter fallen Ausdrücke wie „enthält keine Milch“. ProVeg, Oatly und Upfield rufen die Lebensmittelindustrie und die Öffentlichkeit dazu auf, sich für eine pflanzlichere Zukunft einzusetzen und mit der Unterzeichnung der Petition ein Zeichen gegen den Änderungsantrag 171 zu setzen.
Wettbewerbsfähigkeit der Produzenten von Milcherzeugnisalternativen bedroht
Der pflanzenbasierte Sektor äußert sich besorgt angesichts weiterer Einschränkungen. Die geplanten Regulierungen würden es Verbrauchern trotz stetig steigender Nachfrage erschweren, pflanzliche Lebensmittel als Alternativen zu Kuhmilchprodukten zu erkennen und diese bewusst zu wählen. Das Recht der Verbraucher auf Information und das Recht der Unternehmen auf fairen Wettbewerb sind bedroht.
Europäische Hersteller von pflanzlichen Milchalternativen dürfen Begriffe wie „Hafermilch“ und „Sojajoghurt“ bereits nicht mehr verwenden. Der gestellte Änderungsantrag würde jegliche Verwendung von entsprechenden Begriffen in der Werbung oder auf den Verpackungen pflanzlicher Milchprodukte verbieten. Noch bizarrer: Wird der Änderungsantrag umgesetzt, könnte es Marken aus dem pflanzenbasierten Sektor sogar verboten sein, Bilder ihrer eigenen Produkte für Marketingzwecke zu verwenden.
Die globale Kampagne von ProVeg zur Verhinderung des „Veggie-Burger-Verbots“ erregte im Oktober 2020 weltweit Aufmerksamkeit. Infolgedessen reagierte der überwiegende Teil der Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf den öffentlichen Druck und stimmte gegen das Verbot. Doch während sich die weltweite Öffentlichkeit auf den Veggie-Burger fokussierte, stimmten 386 Europa-Abgeordnete (54 %) für den Änderungsantrag 171, der sich auf pflanzliche Alternativen zu Milchprodukten bezieht.
In der Praxis könnte Folgendes verboten werden:
- die Beschreibung der Eigenschaften eines pflanzlichen Lebensmittels – Geschmack, Textur oder Verwendungszweck – durch Bezugnahme auf die bekannte „Kuhmilch“-Terminologie, beispielsweise Formulierungen wie „wie Milch“, „sahnige Konsistenz“ oder „wie Butter“. Darunter fallen auch informative Beschreibungen sachlicher Natur wie „geeignet für Personen mit Laktoseintoleranz“ oder „pflanzliche Alternative zu Joghurt“.
- der Vergleich des CO2-Fußabdrucks eines pflanzenbasierten Lebensmittels mit seinem tierischen Pendant.
- die Verwendung von Bildmaterial, das mit Kuhmilchprodukten verwechselt werden könnte – zum Beispiel aufgeschlagener weißer Schaum, der in einen Cappuccino gegeben wird.
- In seiner restriktivsten Auslegung könnte der Antrag zu einem Verbot von Verpackungen für pflanzliche Lebensmittel führen, die optisch denen von Milchprodukten ähneln.
Auswirkungen des Änderungsantrags auf Gesundheit und Klimaschutz
„Der Änderungsantrag richtet sich gegen die Absicht der EU, eine nachhaltigere Lebensmittelproduktion zu fördern. Er würde es den Verbrauchern erschweren, sich für pflanzenbasierte Produkte zu entscheiden“, so Cecilia McAleavey, Director Sustainable Eating & Public Affairs bei Oatly. „In Anbetracht der Klimakrise ist es unverantwortlich, uns daran zu hindern, Menschen zum Kauf pflanzlicher Lebensmittel zu ermutigen und dabei den Planeten zu schützen. Die Verbraucher sind nicht dumm – jeder versteht, dass dies ein Versuch der Milchlobby ist, die Umstellung auf nachhaltige, pflanzenbasierte Ernährung zu verhindern.“
Die Zensur des pflanzlichen Sektors widerspricht nicht nur den Zielen der öffentlichen Gesundheit in der EU und der Förderung gesunder Ernährung – sie steht auch in direktem Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen des European Green Deals und der Farm-to-Fork-Strategie. Sollte die Zensur umgesetzt werden, würde sie eine erhebliche Bedrohung für die Ziele des Pariser Klimaabkommens darstellen.
„Es ist unglaublich, sich wieder einmal für Nachhaltigkeit rechtfertigen zu müssen. Warum sollten wir Innovationen sabotieren? Grüne Energie wird ja auch nicht mehr kleingeredet oder bekämpft, warum also unterdrücken und zensieren wir angesichts der Dringlichkeit der Situation immer noch die nachhaltige Lebensmittelproduktion? Wenn wir die Klimakrise bewältigen wollen, müssen wir auch unser Ernährungssystem ändern. Wie wollen wir unsere Klimaziele erreichen, wenn wir mächtige, nicht-nachhaltige Industrien unser gemeinsames Schicksal bestimmen lassen?“, so Jasmijn de Boo, Vice President von ProVeg International.
Umdenken des Lebensmittelsystems
Natürlich soll die kulturelle Bedeutung von Milchprodukten, insbesondere von Käse, in bestimmten Ländern nicht untergraben werden. Doch anstatt die notwendige Umstellung hin zu einer pflanzenbasierten Ernährung zu behindern, sollte die Milchindustrie traditionelle handwerkliche Methoden nutzen, um schrittweise Teil der nachhaltigen pflanzlichen Bewegung zu werden. Zahlreiche Akteure im Fleischsektor tun dies bereits und stellen Alternativen zu Fleisch her, die dem tierischen Pendant in nichts nachstehen.
„Lebensmittelpolitik sollte im Interesse der Verbraucher, der Umwelt und der Gesundheit gestaltet werden. Dieser Änderungsantrag widerspricht allen dreien“, so Dr. Jeanette Fielding, Chief Corporate Affairs and Communications Officer bei Upfield. „Zu illegalisieren, pflanzliche Lebensmittel so zu benennen, zu verpacken und darzustellen, wie wir es seit über 100 Jahren tun, ist ein klarer Rückschritt. Verbraucher wünschen sich eine starke Führung der EU in Sachen Klima und Umwelt. Das bedeutet, bürokratische Hürden für eine nachhaltige und gesunde Ernährung abzubauen, statt sie zu erhöhen.“
So können Sie den pflanzlichen Sektor unterstützen
- Unterschreiben und teilen Sie die Petition von ProVeg, Oatly und Upfield gegen die Zensur des pflanzlichen Sektors: https://stopam171.com/
- Verwenden Sie in Ihrer Social-Media-Kommunikation die Hashtags: #StopPlantBasedCensorship #StopAM171
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Alkohol am Steuer oder auf dem Fahrrad: Ab wann drohen Führerscheinverlust, MPU und hohe Kosten?
Gefährlicher Rausch im Straßenverkehr: Welche Strafen und Kosten bei Alkohol am Steuer und auf dem Rad drohen
Das Auto: Bereits ab 0,3 Promille droht ein Strafverfahren
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0,0 Promille (Fahranfänger & unter 21 Jahre): Für junge Fahrer und Personen in der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot (§ 24c StVG). Ein Verstoß kostet 250 Euro Bußgeld, bringt 1 Punkt in Flensburg, verlängert die Probezeit um zwei Jahre und verpflichtet zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ca. 300 bis 500 Euro).
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0,3 bis 0,49 Promille (Relative Fahruntüchtigkeit): Wer unauffällig fährt, bleibt im Regelfall straffrei. Kommt es jedoch zu Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien) oder einem Unfall, liegt eine Straftat nach § 316 oder § 315c StGB vor. Die Folge: Geldstrafe, 3 Punkte in Flensburg und Entzug der Fahrerlaubnis.
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0,5 bis 1,09 Promille (Ordnungswidrigkeit): Auch ohne Fahrfehler begeht man eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG.
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1. Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
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2. Verstoß: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
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3. Verstoß: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
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Ab 1,1 Promille (Absolute Fahruntüchtigkeit): Ab diesem Wert gilt der Fahrer unwiderlegbar als fahruntüchtig. Es liegt eine Straftat vor (§ 316 StGB). Folgen: Geldstrafe (meist 1 bis 2 Monatsgehälter) oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte sowie Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis zu einem Jahr oder länger.
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Ab 1,6 Promille (MPU-Pflicht): Neben dem Strafverfahren ordnet die Fahrerlaubnisbehörde zwingend eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an, bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann (§ 13 FeV).

Das Fahrrad: Keine 0,5‑Promille-Grenze, aber MPU-Gefahr
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0,3 bis 1,59 Promille: Fährt der Radfahrer unauffällig, bleibt die Fahrt straffrei. Tritt jedoch eine Fahrauffälligkeit oder ein Unfall ein, greift das Strafrecht (§ 316 StGB) mit Geldstrafe und 2 bis 3 Punkten in Flensburg.
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Ab 1,6 Promille (Absolute Fahruntüchtigkeit auf dem Rad): Wer ab 1,6 Promille Fahrrad fährt, begeht auch ohne Fahrfehler eine Straftat. Die Konsequenzen:
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Strafverfahren mit Geldstrafe und 3 Punkten in Flensburg.
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Anordnung einer MPU durch die Führerscheinstelle.
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Verlust des Autoführerscheins: Wird die MPU nicht bestanden oder verweigert, entzieht die Behörde die Pkw-Fahrerlaubnis. In Einzelfällen kann sogar ein gerichtliches Verbot zum Führen von Fahrrädern ausgesprochen werden.
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Achtung bei E‑Scootern und S‑Pedelecs: E‑Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) und S‑Pedelecs (bis 45 km/h) sind rechtlich Kraftfahrzeuge. Für sie gelten eins zu eins die gleichen Promillegrenzen und Strafen wie beim Auto – inklusive der 0,5‑Promille-Grenze und dem 0,0‑Promille-Gebot für Fahranfänger.
Bis zu 7.000 Euro Gesamtschaden und Regress der Versicherung
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Geldstrafe / Bußgeld: 500 € bis 2 Nettomonatsgehälter
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Verwaltungs- und Gerichtskosten: ca. 200 € bis 500 €
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Blutentnahme & Polizeieinsatz: ca. 150 € bis 300 €
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MPU-Vorbereitung & Begutachtung: ca. 1.000 € bis 2.300 €
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Abstinenznachweise (6 bis 12 Monate): ca. 300 € bis 800 €
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Neuerteilung der Fahrerlaubnis: ca. 150 € bis 250 €
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Gesamtkosten bei Straftat mit MPU: ca. 3.000 € bis über 7.000 €

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Gefälschte Dokumente erkennen: So erkennen Sie gefälschte Ausweise und Führerscheine
Gefälschte Führerscheine, manipulierte Ausweise oder veränderte Zeugnisse sind immer wieder Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Doch nicht jede Fälschung ist auf den ersten Blick zu erkennen. Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen gibt Einblicke in die kriminaltechnische Urkundenprüfung und erklärt, auf welche Merkmale es ankommt. Gleichzeitig erhalten Bürger Hinweise, wie sie mögliche Manipulationen erkennen und sich vor Betrug schützen können.
Rund 8.700 Fälle von Urkundenfälschung in Niedersachsen im Jahr 2025
Wie relevant das Thema ist, zeigen die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Im Jahr 2025 wurden in Niedersachsen rund 8.700 Fälle von Urkundenfälschung registriert. Im Vorjahr waren es rund 9.000 Fälle. Damit bewegen sich die Fallzahlen weiterhin auf einem hohen Niveau.
Gefälschte oder manipulierte Dokumente können Menschen in ganz unterschiedlichen Alltagssituationen begegnen: beim privaten Autokauf, wenn ein Führerschein vorgelegt wird, bei einem Vertragsabschluss mit einem Ausweis oder bei einer Bewerbung mit einem vermeintlich echten Zeugnis. Auch ein angeblicher Dienstausweis, den eine Person an der Haustür vorzeigt, kann Anlass sein, genauer hinzusehen.
Dabei gibt es unterschiedliche Arten der Fälschung. Dokumente können vollständig nachgeahmt, ursprünglich echte Unterlagen nachträglich verändert oder nur in einzelnen Bestandteilen manipuliert werden. Betroffen sein können grundsätzlich alle Dokumente, mit denen Identitäten, Berechtigungen, Qualifikationen oder andere Tatsachen nachgewiesen werden sollen.
LKA Niedersachsen: Oft verraten kleinste Details eine Fälschung
Eine Fälschung ist nicht zwangsläufig an einem offensichtlichen Fehler zu erkennen. Häufig sind es minimale Abweichungen, die erst bei einer genauen Untersuchung auffallen.
Darauf weist Chemiedirektorin Dr. Sarah Kohls hin. Sie leitet den Fachbereich Urkunden/Handschriften im LKA Niedersachsen. Sie erklärt: „Eine Fälschung verrät sich nicht zwangsläufig durch einen offensichtlichen Fehler. Oft sind es minimale Abweichungen, die erst bei genauer Untersuchung sichtbar werden. Unsere Expertise besteht darin, diese Details zu erkennen, einzuordnen und immer im Zusammenhang mit dem gesamten Dokument zu bewerten.“
Die kriminaltechnische Urkundenprüfung geht deshalb weit über die Suche nach einem offensichtlich ausgetauschten Foto oder einer falschen Schriftart hinaus. Entscheidend ist, verschiedene Merkmale zu untersuchen und in ihrer Gesamtheit zu bewerten.
So untersucht das LKA Niedersachsen verdächtige Dokumente
Wird im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ein verdächtiges Dokument festgestellt, erfolgt zunächst eine Prüfung durch die Dokumentenprüfer der örtlich zuständigen Polizeidienststelle.
Besteht weiterer Prüfungsbedarf oder wird fachliche Unterstützung benötigt, übernehmen speziell ausgebildete Gutachter und Experten des Landeskriminalamtes Niedersachsen die Untersuchung.
Dabei kommen verschiedene kriminaltechnische Verfahren zum Einsatz. Die Fachleute untersuchen unter anderem:
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Material und Beschaffenheit: Aus welchem Material besteht das Dokument und gibt es Auffälligkeiten?
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Druck- und Herstellungsverfahren: Wie wurde das Dokument hergestellt und stimmen die festgestellten Merkmale mit den zu erwartenden Verfahren überein?
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Sicherheitsmerkmale: Sind vorhandene Sicherheitsmerkmale korrekt ausgeführt oder gibt es Hinweise auf Manipulationen?
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Vergrößerungsuntersuchungen: Lassen sich unter Vergrößerung kleinste Abweichungen oder Veränderungen erkennen?
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Unterschiedliche Beleuchtungsverfahren: Welche zusätzlichen Details werden sichtbar, wenn das Dokument mit verschiedenen Lichtquellen untersucht wird?
Wenn darüber hinaus eine gutachterliche Bewertung erforderlich ist, erstellt der Fachbereich Urkunden/Handschriften des LKA Niedersachsen urkundentechnische Gutachten.
Diese werden insbesondere für die Justiz und bei umfangreichen Ermittlungsverfahren benötigt. Die sichergestellten Dokumente werden eingehend untersucht. Anschließend werden die Ergebnisse fachlich bewertet und in einem Gutachten dokumentiert. Dieses kann beispielsweise in einem Strafverfahren als Beweismittel von Bedeutung sein.
Fünf Tipps: Woran Bürger gefälschte Dokumente erkennen können
Auch ohne kriminaltechnische Spezialausrüstung können Bürger auf mögliche Auffälligkeiten achten. Das LKA Niedersachsen empfiehlt, Dokumente sorgfältig zu betrachten und mehrere Merkmale miteinander zu vergleichen.
1. Passt das Dokument insgesamt zusammen?
Ungewöhnliche Schriftarten, unterschiedliche Schriftgrößen, unsaubere Übergänge, Rechtschreibfehler oder auffällige Abstände können Hinweise auf Veränderungen sein. Achten Sie darauf, ob die Gestaltung einheitlich und stimmig wirkt.
2. Sind die Angaben plausibel?
Namen, Geburtsdaten, Ausstellungsdaten, Gültigkeitsdaten und weitere Angaben sollten zueinander passen. Widersprüche oder ungewöhnliche Kombinationen können Anlass für eine genauere Prüfung sein.
3. Wurde das Lichtbild möglicherweise verändert?
Auffällige Ränder, unsaubere Übergänge oder Unterschiede in der Darstellung können darauf hindeuten, dass ein Foto nachträglich ausgetauscht oder bearbeitet wurde.
4. Sind die Sicherheitsmerkmale erkennbar?
Je nach Dokument können Hologramme, Kippeffekte, feine Linienstrukturen oder andere optische Sicherheitsmerkmale vorhanden sein. Beim elektronischen Bundespersonalausweis kommen beispielsweise Hologramme und ein Farbwechsel beim Kippen zum Einsatz.
5. Nicht nur auf ein einzelnes Merkmal verlassen
Auch Sicherheitsmerkmale können nachgeahmt werden. Deshalb ist immer das Gesamtbild entscheidend. Eine verlässliche Beurteilung kann im Zweifelsfall eine fachkundige Untersuchung erfordern.
Wichtig ist dabei: Eine einzelne Auffälligkeit ist noch kein Beweis für eine Fälschung. Sie kann jedoch ein erster Hinweis darauf sein, dass ein Dokument genauer überprüft werden sollte.
Vorsicht bei angeblichen Polizeibeamten und unter Druck abgeschlossenen Verträgen
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn eine Person ein Dokument vorlegt und gleichzeitig eine unmittelbare Forderung damit verbindet.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand auf einen sofortigen Vertragsabschluss drängt oder sich als Polizeibeamter ausgibt und Geld beziehungsweise sensible Informationen verlangt.
In solchen Situationen sollten sich Betroffene nicht unter Druck setzen lassen. Bestehen Zweifel an der Identität einer Person, empfiehlt das LKA Niedersachsen, umgehend die Polizei zu kontaktieren.
Ein vorgezeigter Dienstausweis sollte nicht allein deshalb als echt angesehen werden, weil er auf den ersten Blick überzeugend wirkt. Bei Zweifeln ist es sinnvoll, die Identität unabhängig über die Polizei überprüfen zu lassen.
Beitragsbild: KI-Symbolfoto

Was gilt rechtlich als Urkunde?
Der Begriff der Urkunde ist im Strafrecht genau definiert. Als Urkunden gelten verkörperte Erklärungen, die dazu geeignet und bestimmt sind, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen.
Dazu gehören nicht nur klassische Schriftstücke. Auch Ausweise, Führerscheine, Zeugnisse, Bescheinigungen und Verträge können Urkunden sein. Darüber hinaus können bestimmte Kennzeichen oder Plaketten unter den strafrechtlichen Urkundenbegriff fallen.
Entscheidend ist, dass ein Dokument im Rechtsverkehr als Beweismittel dienen kann und erkennen lässt, von wem die darin verkörperte Erklärung stammt.
Urkundenfälschung: Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich
Der Straftatbestand der Urkundenfälschung ist in § 267 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.
Strafbar macht sich, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte beziehungsweise verfälschte Urkunde gebraucht.
Dabei kommt es nicht allein darauf an, ob die Angaben in einem Dokument inhaltlich richtig oder falsch sind. Entscheidend ist vielmehr, ob über die Echtheit der Urkunde beziehungsweise über den tatsächlichen Aussteller getäuscht wird.
Die Urkundenfälschung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar.
Kriminaltechnische Urkundenprüfung schützt vor Betrug
Die Arbeit des Landeskriminalamtes Niedersachsen zeigt, wie viel Fachwissen erforderlich ist, um manipulierte Dokumente zuverlässig zu erkennen. Material, Druckverfahren, Sicherheitsmerkmale und kleinste Abweichungen müssen untersucht und im Zusammenhang bewertet werden.
Für Bürger gilt deshalb: Wer einen Ausweis, Führerschein, ein Zeugnis oder einen anderen Nachweis prüfen muss, sollte auf Auffälligkeiten achten, Angaben auf Plausibilität kontrollieren und sich nicht allein auf den ersten Eindruck verlassen.
Denn ob ein Dokument tatsächlich echt ist, lässt sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Im Zweifel sollte die Echtheit fachkundig überprüft werden.
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Rauchen, Zigaretten und Vapes werden teurer – bis zu 14 Euro für eine Schachtel?
Bundestag beschließt Erhöhung der Tabaksteuer: Zigaretten könnten bis 2030 deutlich teurer werden
Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2026 eine Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen. Die Abgaben auf Zigaretten und weitere Tabakprodukte sollen über vier Jahre hinweg schrittweise steigen. Nach den überarbeiteten Plänen der Regierungskoalition werden für 2027 zusätzliche Steuereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro erwartet. Auch die durchschnittlichen Verkaufspreise für Zigaretten dürften in den kommenden Jahren deutlich steigen.
Bundestag stimmt für höhere Tabaksteuer
Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, hat der Deutsche Bundestag nach einer rund 20-minütigen Aussprache dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes zugestimmt. Grundlage war die vom Finanzausschuss geänderte Fassung des Gesetzentwurfs.
Für die Gesetzesänderung stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Dagegen votierten die AfD, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion sowie zwei Abgeordnete aus den Reihen der Union.
Mit der beschlossenen Neuregelung soll die Tabaksteuer über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig angehoben werden. Betroffen sind nicht nur klassische Zigaretten, sondern auch zahlreiche weitere Tabakprodukte und Ersatzprodukte.
Zigarettenpreise: Diese Entwicklungen werden bis 2030 erwartet
Wie stark sich die Steueränderungen auf die Preise auswirken könnten, verdeutlichen die im Gesetzentwurf genannten gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreise für eine Packung mit 20 Zigaretten.
| Jahr | Gewichteter durchschnittlicher Kleinverkaufspreis |
|---|---|
| 2027 | 8,77 Euro |
| 2028 | 9,56 Euro |
| 2029 | 10,42 Euro |
| 2030 | 11,36 Euro |
Damit würde der zugrunde gelegte durchschnittliche Verkaufspreis von 8,77 Euro im Jahr 2027 auf 11,36 Euro im Jahr 2030 steigen. Das entspricht einer Zunahme um 2,59 Euro innerhalb des betrachteten Zeitraums.
Wichtig ist dabei: Es handelt sich um die im Gesetzentwurf genannten gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreise. Die tatsächlichen Preise einzelner Zigarettenmarken können davon abweichen. Auch die konkrete Preisentwicklung im Handel hängt von den jeweiligen Herstellern und Anbietern ab.
Auch Feinschnitt, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak betroffen
Die geplante Steuererhöhung beschränkt sich nicht auf Zigaretten. Auch andere Produkte sollen künftig stärker besteuert werden. Dazu gehören:
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Feinschnitt und andere Tabakwaren
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Pfeifentabak
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erhitzter Tabak
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Wasserpfeifentabak
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Substitute für Tabakwaren
Die Änderungen betreffen damit unterschiedliche Produktgruppen des Tabakmarktes. Für Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak sollen die neuen Steuertarife allerdings erst ab dem 1. März 2027 gelten.
Bundesregierung nennt Haushaltskonsolidierung und Gesundheitsschutz als Ziele
Die Bundesregierung begründet die Steuererhöhung sowohl mit der Haushaltslage als auch mit gesundheitspolitischen Zielen.
Bereits mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 hatte sich die Bundesregierung darauf verständigt, den Handlungsbedarf im Bundeshaushalt zu verringern. Die Erhöhung der Tabaksteuer ist Teil der vereinbarten Maßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen.
Darüber hinaus soll die Neuregelung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beitragen. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs steht die Änderung im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung, die Raucherquote bei Jugendlichen und Erwachsenen zu senken.
Höhere Preise sollen damit neben zusätzlichen Einnahmen für den Staat auch einen Beitrag zur Verringerung des Tabakkonsums leisten.
Deutlich höhere Steuereinnahmen nach Änderungen im Finanzausschuss
Im parlamentarischen Verfahren wurden die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes nochmals verändert. Der Finanzausschuss hatte dem Gesetzentwurf am Mittwoch, 14. Oktober 2026, in geänderter Fassung zugestimmt. Die Änderungen gingen auf die Koalitionsfraktionen zurück.
Nach den ursprünglichen Berechnungen der Bundesregierung sollten die Steuermehreinnahmen im kommenden Jahr 756 Millionen Euro betragen. Bis 2030 wurde mit zusätzlichen Einnahmen von 3,589 Milliarden Euro gerechnet.
Durch die Änderungen im Finanzausschuss steigen die erwarteten Mehreinnahmen deutlich:
| Jahr | Erwartete Steuermehreinnahmen nach der Ausschussänderung |
|---|---|
| 2027 | 1,5 Milliarden Euro |
| 2030 | 4,461 Milliarden Euro |
Für 2027 werden damit rund 750 Millionen Euro mehr erwartet als im ursprünglichen Gesetzentwurf. Für 2030 liegt die neue Prognose um 872 Millionen Euro über der ursprünglichen Berechnung.
Die Beträge sind Prognosen zu den erwarteten zusätzlichen Steuereinnahmen und keine bereits erzielten Einnahmen.
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Bundesrat hatte keine Einwände
Auch die Länder hatten sich mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Bundesrat erhob nach seiner Stellungnahme keine Einwände gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Die endgültige parlamentarische Entscheidung traf der Bundestag am 15. Oktober 2026 mit der Zustimmung zur überarbeiteten Fassung.
Grünen-Antrag zur Vermeidung steuerlicher Ausweichbewegungen scheitert
Neben dem Gesetzentwurf lag dem Bundestag ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Darin forderten die Grünen unter anderem, die Steuersätze für Zigaretten, Feinschnitt und andere Tabakwaren besser aufeinander abzustimmen.
Damit sollte verhindert werden, dass Verbraucher aus steuerlichen Gründen auf günstigere Produktgruppen ausweichen.
Der Entschließungsantrag fand keine Mehrheit. CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen. Die Linksfraktion enthielt sich.
Haushaltsausschuss prüfte Finanzierbarkeit
Im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung lag dem Bundestag außerdem ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor.
Der Bericht war Teil der parlamentarischen Prüfung der finanziellen Auswirkungen der Neuregelung.
Tabaksteuer steigt über mehrere Jahre
Mit dem Beschluss vom 15. Oktober 2026 hat der Bundestag den Weg für eine schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer geebnet. Die Neuregelung soll zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt bringen und zugleich gesundheitspolitische Ziele unterstützen.
Für Verbraucher bedeutet die geplante Entwicklung, dass Zigaretten und weitere Tabakprodukte in den kommenden Jahren teurer werden könnten. Besonders deutlich wird dies bei den im Gesetzentwurf ausgewiesenen durchschnittlichen Verkaufspreisen für eine Packung mit 20 Zigaretten: Sie steigen von 8,77 Euro im Jahr 2027 auf 11,36 Euro im Jahr 2030.
Quelle: Deutscher Bundestag, Beschluss zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vom 15. Oktober 2026; Gesetzentwurf und Bericht des Finanzausschusses.
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