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Zukunftsfähige Nutztierhaltung in Niedersachsen
Niedersachsen gilt als führend bei der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Deutschland und ist einer der wichtigsten Standorte für die Erzeugung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs in ganz Europa. Eine nachhaltige und zukunftsfähige Gestaltung der Nutztierhaltung hat für die niedersächsische Landesregierung oberste Priorität. Aus diesem Grund hat das Landwirtschaftsministerium (ML) einen Prozess für eine langfristige Verbesserung der Nutztierhaltung initiiert und die Niedersächsische Nutztierstrategie erarbeitet. Dieser Strategie stimmte das Kabinett am (heutigen) Dienstag zu.
Die Niedersächsische Nutztierstrategie bildet die Grundlage für eine nachhaltige Veränderung der Tierhaltung, begleitet von einem Dialogprozess, an dem Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft, Umwelt- und Tierschutz, aber auch aus den Bereichen Verbraucherschutz sowie Handel beteiligt werden sollen.
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Ein Schwerpunkt der Strategie liegt darauf, den Tierhalterinnen und Tierhaltern in Niedersachsen neue Perspektiven zu bieten und klare Weichenstellungen für die Tierhaltung der Zukunft vorzunehmen. Ein Strukturbruch in der niedersächsischen Nutztierhaltung mit weitreichenden negativen Auswirkungen auf die ökonomische und soziale Nachhaltigkeit in ländlichen Räumen soll weitestgehend vermieden werden. „Die Nutztierhaltung in Niedersachsen muss vielen Bereichen gerecht werden: dem Tierwohl, der Umwelt, den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Wirtschaftlichkeit der tierhaltenden Betriebe. Dies kann nur auf der Grundlage einer klaren Strategie gelingen”, sagte Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast.
Einen weiteren Kernpunkt der Nutztierstrategie bildet der Ausbau der Innovationsführerschaft zur Entschärfung der Konflikte zwischen Ökonomie, Ökologie und Tierwohl. Tierwohlstandards sollten definiert und für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar gemacht werden. Niedersachsen strebt ein verpflichtendes Tierwohllabel an, das dann auch zu höheren Preisen führen wird. Neben einer angemessenen Honorierung höherer Tierwohlstandards soll auch eine verlässliche und unbürokratische Auszahlung der Mehrkosten erreicht werden. Die dafür notwendige Finanzierungsstrategie muss vom Bund vorgelegt werden. Zielsetzung der Nutztierstrategie ist auch die Weiterentwicklung des Umwelt- und Baurechts sowie der intensive Dialog mit Landkreisen aus viehdichten Regionen. Hierzu Ministerin Otte-Kinast: „Mein Haus bereitet in Abstimmung mit dem Umweltministerium derzeit einen Erlass vor, mit dem die Genehmigungsbehörden mit einem Blick prüfen können, ob ein Bauantrag im Bereich Sauenhaltung mehr Tierwohl ermöglicht. So kommt mehr Tempo rein in den Umbau der Nutztierhaltung, und so erreichen wir schneller mehr Tierwohl.”
Die Umsetzung der Nutztierstrategie wird durch eine Erfolgskontrolle und einen regelmäßigen Austausch mit wichtigen Stakeholdern begleitet. Darüber hinaus soll der bewährte Tierschutzplan 4.0 fortgeführt werden und eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bei länderübergreifenden Themen erfolgen.
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Klimafeindlicher Änderungsantrag der EU: pflanzlicher Sektor kämpft gegen Zensur von pflanzenbasierten Alternativen
ProVeg International startet Petition mit Unterstützung von Oatly und Upfield
Mit dem Ziel, die Bezeichnungen für Alternativen zu Milcherzeugnissen weiter einzuschränken, stimmte die EU Ende 2020 für einen Änderungsantrag. ProVeg fordert nun in einer Petition, unterstützt von Oatly und Upfield, die Zensur pflanzenbasierter Alternativen zu stoppen.
Petition soll drohende Zensur pflanzlicher Produkte stoppen
Der Änderungsantrag 171 zielt darauf ab, bestehende Beschränkungen rund um die Verwendung von Begriffen, die auf Milch Bezug nehmen, bei der Beschreibung oder Verpackung von pflanzlichen Lebensmitteln noch drastisch zu erweitern. Darunter fallen Ausdrücke wie „enthält keine Milch“. ProVeg, Oatly und Upfield rufen die Lebensmittelindustrie und die Öffentlichkeit dazu auf, sich für eine pflanzlichere Zukunft einzusetzen und mit der Unterzeichnung der Petition ein Zeichen gegen den Änderungsantrag 171 zu setzen.
Wettbewerbsfähigkeit der Produzenten von Milcherzeugnisalternativen bedroht
Der pflanzenbasierte Sektor äußert sich besorgt angesichts weiterer Einschränkungen. Die geplanten Regulierungen würden es Verbrauchern trotz stetig steigender Nachfrage erschweren, pflanzliche Lebensmittel als Alternativen zu Kuhmilchprodukten zu erkennen und diese bewusst zu wählen. Das Recht der Verbraucher auf Information und das Recht der Unternehmen auf fairen Wettbewerb sind bedroht.
Europäische Hersteller von pflanzlichen Milchalternativen dürfen Begriffe wie „Hafermilch“ und „Sojajoghurt“ bereits nicht mehr verwenden. Der gestellte Änderungsantrag würde jegliche Verwendung von entsprechenden Begriffen in der Werbung oder auf den Verpackungen pflanzlicher Milchprodukte verbieten. Noch bizarrer: Wird der Änderungsantrag umgesetzt, könnte es Marken aus dem pflanzenbasierten Sektor sogar verboten sein, Bilder ihrer eigenen Produkte für Marketingzwecke zu verwenden.
Die globale Kampagne von ProVeg zur Verhinderung des „Veggie-Burger-Verbots“ erregte im Oktober 2020 weltweit Aufmerksamkeit. Infolgedessen reagierte der überwiegende Teil der Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf den öffentlichen Druck und stimmte gegen das Verbot. Doch während sich die weltweite Öffentlichkeit auf den Veggie-Burger fokussierte, stimmten 386 Europa-Abgeordnete (54 %) für den Änderungsantrag 171, der sich auf pflanzliche Alternativen zu Milchprodukten bezieht.
In der Praxis könnte Folgendes verboten werden:
- die Beschreibung der Eigenschaften eines pflanzlichen Lebensmittels – Geschmack, Textur oder Verwendungszweck – durch Bezugnahme auf die bekannte „Kuhmilch“-Terminologie, beispielsweise Formulierungen wie „wie Milch“, „sahnige Konsistenz“ oder „wie Butter“. Darunter fallen auch informative Beschreibungen sachlicher Natur wie „geeignet für Personen mit Laktoseintoleranz“ oder „pflanzliche Alternative zu Joghurt“.
- der Vergleich des CO2-Fußabdrucks eines pflanzenbasierten Lebensmittels mit seinem tierischen Pendant.
- die Verwendung von Bildmaterial, das mit Kuhmilchprodukten verwechselt werden könnte – zum Beispiel aufgeschlagener weißer Schaum, der in einen Cappuccino gegeben wird.
- In seiner restriktivsten Auslegung könnte der Antrag zu einem Verbot von Verpackungen für pflanzliche Lebensmittel führen, die optisch denen von Milchprodukten ähneln.
Auswirkungen des Änderungsantrags auf Gesundheit und Klimaschutz
„Der Änderungsantrag richtet sich gegen die Absicht der EU, eine nachhaltigere Lebensmittelproduktion zu fördern. Er würde es den Verbrauchern erschweren, sich für pflanzenbasierte Produkte zu entscheiden“, so Cecilia McAleavey, Director Sustainable Eating & Public Affairs bei Oatly. „In Anbetracht der Klimakrise ist es unverantwortlich, uns daran zu hindern, Menschen zum Kauf pflanzlicher Lebensmittel zu ermutigen und dabei den Planeten zu schützen. Die Verbraucher sind nicht dumm – jeder versteht, dass dies ein Versuch der Milchlobby ist, die Umstellung auf nachhaltige, pflanzenbasierte Ernährung zu verhindern.“
Die Zensur des pflanzlichen Sektors widerspricht nicht nur den Zielen der öffentlichen Gesundheit in der EU und der Förderung gesunder Ernährung – sie steht auch in direktem Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen des European Green Deals und der Farm-to-Fork-Strategie. Sollte die Zensur umgesetzt werden, würde sie eine erhebliche Bedrohung für die Ziele des Pariser Klimaabkommens darstellen.
„Es ist unglaublich, sich wieder einmal für Nachhaltigkeit rechtfertigen zu müssen. Warum sollten wir Innovationen sabotieren? Grüne Energie wird ja auch nicht mehr kleingeredet oder bekämpft, warum also unterdrücken und zensieren wir angesichts der Dringlichkeit der Situation immer noch die nachhaltige Lebensmittelproduktion? Wenn wir die Klimakrise bewältigen wollen, müssen wir auch unser Ernährungssystem ändern. Wie wollen wir unsere Klimaziele erreichen, wenn wir mächtige, nicht-nachhaltige Industrien unser gemeinsames Schicksal bestimmen lassen?“, so Jasmijn de Boo, Vice President von ProVeg International.
Umdenken des Lebensmittelsystems
Natürlich soll die kulturelle Bedeutung von Milchprodukten, insbesondere von Käse, in bestimmten Ländern nicht untergraben werden. Doch anstatt die notwendige Umstellung hin zu einer pflanzenbasierten Ernährung zu behindern, sollte die Milchindustrie traditionelle handwerkliche Methoden nutzen, um schrittweise Teil der nachhaltigen pflanzlichen Bewegung zu werden. Zahlreiche Akteure im Fleischsektor tun dies bereits und stellen Alternativen zu Fleisch her, die dem tierischen Pendant in nichts nachstehen.
„Lebensmittelpolitik sollte im Interesse der Verbraucher, der Umwelt und der Gesundheit gestaltet werden. Dieser Änderungsantrag widerspricht allen dreien“, so Dr. Jeanette Fielding, Chief Corporate Affairs and Communications Officer bei Upfield. „Zu illegalisieren, pflanzliche Lebensmittel so zu benennen, zu verpacken und darzustellen, wie wir es seit über 100 Jahren tun, ist ein klarer Rückschritt. Verbraucher wünschen sich eine starke Führung der EU in Sachen Klima und Umwelt. Das bedeutet, bürokratische Hürden für eine nachhaltige und gesunde Ernährung abzubauen, statt sie zu erhöhen.“
So können Sie den pflanzlichen Sektor unterstützen
- Unterschreiben und teilen Sie die Petition von ProVeg, Oatly und Upfield gegen die Zensur des pflanzlichen Sektors: https://stopam171.com/
- Verwenden Sie in Ihrer Social-Media-Kommunikation die Hashtags: #StopPlantBasedCensorship #StopAM171
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Niedersachsen: Reform des christlichen Religionsunterrichts setzt auf Ökumene
Ökumene statt Ausgrenzung: Niedersachsens neuer Weg im Religionsunterricht
In der Debatte um die Zukunft der religiösen Bildung in Niedersachsen herrscht derzeit Unruhe. Pointierte Schlagzeilen suggerieren eine Abkehr von christlichen Werten im Klassenzimmer. Doch wer den Blick hinter die Kulissen der geplanten Reform wirft, erkennt ein anderes Bild: Das neue Fach „Christliche Religion“, das ab dem kommenden Schuljahr in Kooperation von katholischer und evangelischer Kirche eingeführt wird, ist kein Abschied vom Bekenntnis, sondern dessen zeitgemäße Weiterentwicklung.
Das Fundament bleibt christlich
Kultusministerin Julia Willie Hamburg stellt unmissverständlich klar, dass die Identität des Faches gewahrt bleibt. Entgegen anderslautender Berichte stehen christliche Inhalte – von der Gottebenbildlichkeit des Menschen bis hin zur Menschwerdung Gottes in Jesus Christus – im Zentrum des Curriculums. „Anders ist ein christlicher Religionsunterricht schlicht nicht denkbar“, so die Ministerin. Es geht nicht um eine Verwässerung, sondern um die Vermittlung christlicher Narrative, biblischer Texte und gelebter Frömmigkeit wie Gebet und Gottesdienst.
Dialog als pädagogische Notwendigkeit
Ein Kritikpunkt der jüngsten Berichterstattung war die Einbeziehung anderer religiöser Perspektiven, etwa des Islams im Kontext der Zehn Gebote. Hier setzt die Reform auf intellektuelle Redlichkeit: In einer religiös heterogenen Schülerschaft ist der interreligiöse Dialog kein Hindernis, sondern eine Voraussetzung für ein tieferes Verständnis der eigenen Tradition. Wenn das Kerncurriculum Bezüge zur Thora oder den Säulen des Islams herstellt, geschieht dies, um christliche Grundwerte in das Verhältnis zur modernen, pluralen Gesellschaft zu setzen. Den Vorwurf „Scharia statt Jesus“ weist das Kultusministerium daher als sachlich falsch und diskreditierend zurück.
Ein bundesweites Pilotprojekt
Das niedersächsische Modell genießt eine breite politische und kirchliche Legitimierung. Von der SPD über die CDU bis hin zu den Grünen und der FDP wurde der Prozess von Beginn an unterstützt. Dass die Lehrpläne gemeinsam mit den (Erz-)Bistümern und Landeskirchen entwickelt wurden, unterstreicht den hohen qualitativen Anspruch. Die Kirchen haben am Ende des Prozesses das letzte Wort und müssen ihr Einvernehmen erklären – eine eingebaute Sicherung gegen eine einseitige staatliche Inhaltssteuerung.
Bildung für die Welt von morgen
Der neue christliche Religionsunterricht in Niedersachsen ist ein wegweisendes ökumenisches Projekt. Er verbindet die tief verwurzelten Traditionen beider großen Kirchen mit den Realitäten einer sich wandelnden Welt. Wer die Kerncurricula liest, erkennt: Hier wird kein Glaube an den Rand gedrängt, sondern ein Fundament gegossen, auf dem Schülerinnen und Schüler lernen, ihre eigene Identität im Dialog mit anderen zu finden.
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Zwischen Tradition und Transformation: Der Bildungsauftrag des 21. Jahrhunderts
Die Reform des Religionsunterrichts in Niedersachsen ist weit mehr als eine organisatorische Zusammenlegung zweier Konfessionen. Sie ist die Antwort auf die komplexen Anforderungen einer modernen Bildungslandschaft. Das neue Kerncurriculum integriert systematisch Querschnittsthemen, die heute für jedes Schulfach in Niedersachsen verpflichtend sind, um Schülerinnen und Schüler auf eine globalisierte Welt vorzubereiten.
Ein moderner Kanon: Von Nachhaltigkeit bis Medienkompetenz
Religionsunterricht findet nicht im luftleeren Raum statt. Die Auseinandersetzung mit der biblischen Schöpfungserzählung mündet im neuen Fach konsequent in Fragen der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Es geht darum, ethische Leitplanken angesichts der Klimakrise zu entwickeln. Ebenso fest verankert sind die Demokratiebildung sowie der proaktive Kampf gegen Antisemitismus und Antiislamismus.
Diese Integration ist keine Abkehr von theologischen Inhalten, sondern deren Anwendung. Das Fach nutzt digitale Bildung und Inklusion als methodische Standards, um den Unterricht zieldifferent und barrierefrei zu gestalten – ein Anspruch, der dem christlichen Menschenbild der Teilhabe zutiefst entspricht.
Rechtliche Stabilität und historische Kooperation
Trotz der ökumenischen Öffnung bleibt der verfassungsrechtliche Rahmen gewahrt. Gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes ist und bleibt der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach unter staatlicher Schulaufsicht. Das Besondere in Niedersachsen: Erstmals tragen evangelische Landeskirchen und katholische Bistümer die inhaltliche Verantwortung gemeinsam.
Diese Kooperation basiert auf einer fundierten Vereinbarung zwischen Land und Kirchen. Dass kirchliche Vertreterinnen und Vertreter direkt an der Erstellung der Kerncurricula mitgewirkt haben, garantiert, dass die Bekenntnisgebundenheit trotz der neuen Weite das tragende Fundament bleibt.
Die Schülerin und der Schüler im Zentrum
Ein entscheidender didaktischer Wendepunkt ist die konsequente Schülerorientierung. Der Unterricht beginnt nicht mit abstrakten Dogmen, sondern bei den Fragen, Erfahrungen und Zweifeln der jungen Generation. Von diesem lebensnahen Ausgangspunkt schlägt das Fach die Brücke zu den großen theologischen Antworten des Christentums.
Dieser Ansatz macht den Religionsunterricht zu einem Labor der Toleranz. Indem Schülerinnen und Schüler lernen, über Vielfalt und konfessionelle Unterschiede nachzudenken, entwickeln sie jenen Respekt, der für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Niedersachsen unerlässlich ist.
Ein historischer Meilenstein
Niedersachsen geht hiermit einen historisch einmaligen Weg. Die Entwicklung einer gemeinsamen Religionsdidaktik, die offen für Angehörige anderer Konfessionen und Weltanschauungen ist, ohne das eigene Profil zu verlieren, setzt bundesweit Maßstäbe. Es ist ein Fach, das Orientierung bietet, ohne zu indoktrinieren, und das zur Reflexion einlädt, statt Antworten vorzugeben.
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Neue EU-Regeln für Bezeichnungen von vegetarischen Ersatzprodukten
„Veggie-Kompromiss“ der EU: Ministerin Staudte kritisiert Bürokratie und Verwirrung
HANNOVER / BRÜSSEL – Neue Regeln für die Benennung von Fleischersatzprodukten sorgen für scharfe Kritik aus Niedersachsen. Nach einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sollen Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ zwar erlaubt bleiben, Begriffe wie „veganer Speck“ oder „Hähnchen-Typ“ jedoch verboten werden. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) spricht von einem Sieg der Fleisch-Lobby.
Das Ergebnis der nächtlichen Verhandlungen in Brüssel ist ein komplizierter Kompromiss: Während die „Veggie-Bratwurst“ weiterhin so heißen darf, sind Begriffe, die sich direkt auf eine Fleischart oder ein spezielles Teilstück beziehen – etwa Filet, Kotelett, Steak oder Speck – in Kombination mit „vegan“ oder „vegetarisch“ künftig untersagt. Auch Bezeichnungen wie „vegetarisches Geflügel“ fallen unter das Verbot.
„Wer soll da noch durchsteigen?“
Ministerin Miriam Staudte findet für diese Entscheidung deutliche Worte: „Der Kompromiss bedeutet vor allem mehr Bürokratie und Aufwand für die Veggie-Produzenten und Verwirrung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“ Sie sieht in den neuen Vorschriften keinen Gewinn für den Verbraucherschutz, sondern eine bewusste Benachteiligung pflanzlicher Alternativen.
„Wer auf der Packung ‚vegan‘ oder ‚vegetarisch‘ liest, weiß doch genau, dass kein Fleisch enthalten ist“, so Staudte weiter. Die Ministerin kritisiert, dass hier „Kulturkampf-Ideologen“ am Werk gewesen seien, die statt Klarheit für „maximale Verunsicherung vor dem Supermarktregal“ sorgen würden.
Hintergrund: Einigung bis Ende 2027
Der Vorstoß geht auf eine Initiative aus Frankreich zurück, die im Zuge der Überarbeitung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) diskutiert wurde. Die nun getroffenen Regelungen sollen vorerst bis Ende 2027 gelten. Bevor die Vorschriften final in Kraft treten, müssen sie noch formell vom EU-Rat und dem Parlament gebilligt werden.
Für Staudte ist die Entwicklung ein Rückschritt in Sachen Entbürokratisierung. Sie verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bestehenden Vorschriften für Milchersatzprodukte, bei denen statt „Hafermilch“ lediglich „Haferdrink“ geschrieben werden darf – eine Regelung, die sie lieber abgeschafft als ausgeweitet gesehen hätte.
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Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
Erfolg für Niedersachsen in Berlin: Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
HANNOVER / BERLIN – Ein wichtiger Schritt für den Schutz der Intimsphäre: Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung grünem Licht für eine Initiative aus Niedersachsen gegeben. Die von der niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) angestoßene Änderung des Strafgesetzbuchs zielt darauf ab, gravierende Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu schließen.
„Heute ist ein großer Tag für die Selbstbestimmung eines jeden Menschen – und ein schlechter Tag für Voyeure“, fasst Ministerin Dr. Wahlmann das Abstimmungsergebnis zusammen. Mit diesem Beschluss setzen die Länder auf Vorschlag Niedersachsens ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Intimsphäre, insbesondere von Frauen und jungen Mädchen, die am häufigsten Opfer solcher Taten werden.
Die bisherige, „unerträgliche“ Rechtslage
Nach bislang geltendem Recht (§ 184k StGB) ist das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen einer unbekleideten Person keineswegs in jedem Fall strafbar. Eine Strafbarkeit ist derzeit nur gegeben, wenn die Aufnahmen in einer Wohnung oder einem „gegen Einblick besonders geschützten Raum“ gemacht werden.
Das heimliche Filmen oder Fotografieren in öffentlich zugänglichen Bereichen – wie etwa einer gemischten Sauna, einer öffentlichen Sammelumkleide oder im Schwimmbad – wird hiervon bislang nicht umfasst. Genau hier setzt der niedersächsische Vorstoß an.
„Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre der Betroffenen ein. Solche Taten sind grenzüberschreitend und demütigend, sie können das Leben der Opfer nachhaltig beeinträchtigen“, betont Dr. Wahlmann. „Dass ein solches Verhalten bislang nicht strafbar ist, finde ich unerträglich. Hier muss der Staat klare Grenzen setzen.“
Schockierende Praxisbeispiele zeigen Handlungsbedarf
Die Initiative erfasst neben unbefugten Nacktaufnahmen auch das unbefugte Filmen oder Fotografieren von intimen Körperteilen, die zwar durch Kleidung bedeckt sind, aber sexuell motiviert ins Visier genommen werden.
Hintergrund der Initiative sind mehrere konkrete Fälle aus der jüngsten Vergangenheit, die für die Täter aufgrund der Gesetzeslücke völlig ohne strafrechtliche Konsequenzen blieben:
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Der Sauna-Fall aus Leipzig: Zwei junge Frauen bemerkten in einer Sauna, dass sie von einem Mann heimlich gefilmt wurden. Sie stellten ihn zur Rede und informierten die Polizei. Das Handy des Mannes samt den Nacktaufnahmen wurde sichergestellt. Doch das eingeleitete Strafverfahren musste mangels Strafbarkeit eingestellt werden. Die Konsequenz: Das sichergestellte Handy wurde inklusive der heimlich gefertigten Nacktaufnahmen an den Täter zurückgegeben.
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Der Joggerin-Fall aus Köln: Eine junge Joggerin wurde von einem Mann verfolgt, der erkennbar ihr durch eine Sporthose bekleidetes Gesäß filmte. Auch hier stellte sich heraus, dass das Verhalten des Verfolgers nach aktueller Rechtslage nicht strafbar ist.
Appell an den Bundestag: „Schnellstmöglich anpassen“
Für Justizministerin Dr. Wahlmann zeigen diese Beispiele „glasklar“, dass das Strafgesetzbuch an dieser Stelle schnellstmöglich geändert werden muss. Es sei völlig inakzeptabel, dass das heimliche Filmen in einer Sauna straflos ist und die Aufnahmen am Ende sogar zurück in die Hände des Täters gelangen.
Ebenso deutlich äußert sie sich zum Fall aus Köln: „Die Würde einer Frau endet nicht am Stoff ihrer Sporthose. Wer unbefugt Nacktaufnahmen von anderen Menschen macht, steht moralisch auf unterster Stufe.“
Nach dem erfolgreichen Beschluss im Bundesrat liegt der Ball nun beim Deutschen Bundestag. Dieser ist nun am Zug, das Strafgesetzbuch entsprechend anzupassen und die von Niedersachsen aufgezeigte Lücke zu schließen.
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