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1262 Covid-19-Fälle in #Niedersachsen bestätigt


1262 Covid-19-Fälle in Niedersachsen bestätigt – 11 Fälle im Landkreis Leer — Restaurants müssen schließen
Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen sind in Niedersachsen so schnell wie möglich zu schließen. Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat am Freitag einen entsprechenden Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover versandt.
Es gelten dabei Ausnahmen für Verkauf von Speisen und Getränken, im Rahmen eines Außerhausverkaufs und für Lieferdienste. Der Verzehr ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig. Aus hygienischen Gründen wird darüber hinaus die bargeldlose Bezahlung empfohlen.
Den entsprechenden Erlass finden Sie im Anhang dieser Mitteilung.
Fallzahlen von Covid-19 in Niedersachsen
1262 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Freitag, Stand 14:00 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt worden.
Kommune | Bestätigter Fall | Änderung zum Vorbericht |
LK Ammerland | 14 | 0 |
LK Aurich | 19 | 0 |
LK Celle | 27 | 2 |
LK Cloppenburg | 3 | 1 |
LK Cuxhaven | 24 | 6 |
LK Diepholz | 45 | 13 |
LK Emsland | 30 | 0 |
LK Friesland | 3 | 0 |
LK Gifhorn | 27 | 4 |
LK Goslar | 18 | 4 |
LK Göttingen | 43 | 7 |
LK Grafschaft Bentheim | 21 | 7 |
LK Hameln-Pyrmont | 18 | 5 |
LK Harburg | 51 | 13 |
LK Heidekreis | 4 | 2 |
LK Helmstedt | 9 | 2 |
LK Hildesheim | 77 | 4 |
LK Holzminden | 20 | 5 |
LK Leer | 11 | 2 |
LK Lüchow-Dannenberg | 5 | 5 |
LK Lüneburg | 48 | 19 |
LK Nienburg (Weser) | 12 | 4 |
LK Northeim | 13 | 5 |
LK Oldenburg | 15 | 3 |
LK Osnabrück | 64 | 6 |
LK Osterholz | 24 | 4 |
LK Peine | 13 | 4 |
LK Rotenburg (Wümme) | 21 | 2 |
LK Schaumburg | 23 | 4 |
LK Stade | 46 | 11 |
LK Uelzen | 5 | 2 |
LK Vechta | 33 | 11 |
LK Verden | 23 | 0 |
LK Wesermarsch | 5 | 1 |
LK Wittmund | 4 | 1 |
LK Wolfenbüttel | 3 | 0 |
Region Hannover | 304 | 106 |
SK Braunschweig | 13 | 0 |
SK Delmenhorst | 6 | 0 |
SK Emden | 7 | 0 |
SK Oldenburg | 22 | 4 |
SK Osnabrück | 66 | 8 |
SK Salzgitter | 9 | 3 |
SK Wilhelmshaven | 5 | 0 |
SK Wolfsburg | 9 | 1 |
Gesamt | 1262 | 281 |
In dieser Übersicht sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt elektronisch (bis 14 Uhr) mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu Abweichungen zwischen der NLGA-Tabelle und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Kommunen, kommen.
Die gegenüber dem vorherigen Tag neu ausgewiesenen Fälle sind nicht zwingend erst seit der gestrigen Auflistung neu aufgetreten. Fallzahlanstiege können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten und die standardisierte Falldatenübermittlung erst danach mit zeitlicher Verzögerung erfolgen kann. Dies gilt vor allem, wenn viele Fälle in einem kurzen Zeitraum auftreten.
Konkrete Informationen zu den bestätigten Einzelfällen erhalten Sie bei den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten.
Servicehinweis:
Servicetelefonnummern und weitere Informationen rund um Corona gibt es auf der Internetseite des Landes unter www.niedersachsen.de/coronavirus
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Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.


News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

