Lokal
15.486 Euro für ostfriesische Vereine
Brandkassen-Puzzlespiel 2021: 15.486 € für ostfriesische Vereine
20.088 Rückläufer – Rekord an Mitspielern!
Seit ihrem Jubiläumsjahr in 2004 hat die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse jetzt zum 17. (!) Mal über ihr „Puzzle-Gewinnspiel“ Gewinne an Vereine verlost: In ihrem 267. (!) Geschäftsjahr ging es um 48 x 267 Euro und einen Hauptpreis in Höhe von 2.670 Euro – nämlich insgesamt 15.486 Euro. Mit 20.088 Teilnahmen gab es eine Rekordanzahl von Rückläufern seit Erfindung des Spiels. Die 48 Gewinner, ostfrieslandweit ein Gewinn pro Brandkassen-Geschäftsstelle bzw. Sparkasse, wurden aus allen eingesandten Papier-Puzzlebögen und Online-Spielteilnehmern per Los ermittelt. Das gewonnene Geld kommt ostfriesischen Vereinen bei der Erfüllung eines kleineren oder auch größeren Vereinswunsches zugute. Die Brandkasse fördert somit das Gemeinwohl in Ostfriesland und erkennt das gemeinnützige Engagement der zahlreichen Aktiven in den Vereinen an.
Martina Welling gewinnt den Hauptpreis
Über den Hauptgewinn kann sich in diesem Jahr Martina Welling freuen. Sie hat für Ihren Verein „LAK Ländliche Akademie Krummhörn-Hinte e.V.“ die 2.670 Euro gewonnen hat. Ein erster Blumenstrauß wurde ihr von dem Krummhörner Geschäftsstellenleiter Ralf Ludwig bereits überreicht. Die offizielle Scheckübergabe mit Vertretern von LAK, Ostfriesischer Landschaft und Brandkasse erfolgt noch.
Herzlichen Glückwunsch an 48 Gewinner!
Schriftlich wurden alle Gewinner bereits informiert — die Schecks werden in diesem Jahr aufgrund der Corona-Situation nicht zentral in der Auricher Direktion überreicht. Die Übergaben finden in den nächsten Wochen vor Ort durch die Geschäftsstellenleiter statt. Hier sind die 48 Gewinner (in alphabetischer Reihenfolge), die sich jeweils über 267 Euro für ihren Verein freuen dürfen:
Matthias Aeilts, Freiwillige Feuerwehr Oldeborg
Monika Amtsbüchler, Frauenselbsthilfe Krebs Aurich
Anita Arians, Kinderchor “Die Dorfspatzen” Wiesede
Petra Becker, Tierschutzverein “Bunte Kuh” e.V.-Leer
Karin Beekmann, Jugendchor Stapelmoor
Tina Bents, Osterfehntjer Löschkids
Jessica Brink, WT Loppersum Völkerball
Antje Brückner, Freundeskreis Nordsee-Aquarium e.V.
Franziska Bruns, DRK Kita Liliput e.V.
Gisela, Buss, Nörder Danzkoppel
Helga Christians, SV Hage Abt. Line Dance
Ole Cordsen, Befis Naturgarten
Regina de Vries, Kinderbücherei der Grundschule Filsum
Johannes Dieken, Tierheim Emden
Insa Dirksen, JFV 2010 Krummhörn e.V.
Hanne Ehmen, Förderverein “Wappen von Ihlow” e.V
Dini Eyhusen, Freiwillige Feuerwehr Jheringsfehn — Frauengruppe
Erika Goldenstein, Kinderspielkreis Münkeboe-Moorhusen e.V.
Ingo Groß, SV Holtland e.V. 1961
Joachim Heil, TUS Borkum e.V.
Hedda Hilmer, FSH Drachen Pink Paddler
Bernd Horn, Kinderfeuerwehr Westerholt/Nenndorf
Renate, Jongebloed, Streunerkatzen Rheiderland e.V.
Heinz-Peter Koch, Johanniter Unfall-Hilfe e.V.
Renate Köller, Rehkitzrettung Schirum e.V.
Thomas Krämer-Engemann, Ostfriesischer Kunstkreis e.V.
Hermann Leemhuis, Spillwarkers Hesel e.V.
Riklef Lottmann, Tidenhus Freunde d. Gezeitenhauses Baltrum e.V.
Sandra Luitjens, KBV Westeraccum Bambinis e.V.
Silke Mackensen, Grundschule Middels Klasse 2
Manfred Meinen, Seehundstation Norddeich
Gerda Meyer, Lüttje Theater Hatshausen/ Ayenwolde
Melanie Mönch, Regionalgruppe SCHAKI e.V. (Schlaganfallkinder)
Gerhard Oltmanns, Schützenverein Neermoor Bogenabteilung Jugend
Annette Pohl, Perpetuum Mobility e.V.
Klaus Rippe, Juister Schützenverein Jugendabteilung
Peter Saathoff, Sozialverband Deutschland e. V. Ortsverband Pewsum
Helga Schäfer, Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Aurich
Gretchen Schmidt, Spielkreisgruppe Zwergennest e.V.
Wilfried Schneider, Blühende Landschaft Großefehn e.V.
Detlef Siefken, Kindergarten Rappelkiste Walle e.V.
Herbert Sommer, Hospiz Emden e.V.
Andrea Stier-Feldmann, SV Warsingsfehn, Jazzdance, Gruppe Sweetys
Grahlmann Uwe, DLRG Ortsgruppe Esens e.V.
Kristina Weikelt, Museumseisenbahn Küstenbahn Ostfriesland e.V.
Karl Wendorf, Kinderfeuerwehr Tannenhausen
Bettina Wenninger, Dorfverein Mitling-Mark e.V.
Lukas Winkelmann, KBV “Goode Trüll” Upgant-Schott e.V.
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Lokal
Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Lokal
Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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