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Leer/Ostfriesland: Weitere mögliche Gesundheitsgefahr durch Listerien


Wichtige Kundeninformation! Waren-Rückruf
Fleisch- und Wurstwaren – mögliche Gesundheitsgefahr durch Listerien
Als Maßnahme des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft die Fleischerei Eckhoff, Westerwieke 134 in 26802 Moormerland-Jheringsfehn, aufgrund einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch Listerien einzelne Chargen an Fleisch- und Wurstwaren zurück. Festgestellt wurde dies im Rahmen einer umfangreichen Eigenkontrolluntersuchung.
Von einem Verzehr der Produkte wird dringend abgeraten.
Betroffen sind folgende Produkte und Chargen:
Pümmel kurz, Chargen-Nr. 19413 und 19465
Fehntjer Mettwurst, Chargen-Nr. 19393 und 19463
Pümmel lang, Chargen-Nr. 19463
Zwiebelmett, Chargen-Nr. 19465
Braunschweiger fein, Chargen-Nr. 19462 und 19472
Braunschweiger grob, Chargen-Nr. 19472
Pfeffersäckchen, Chargen-Nr. 19462 und 19472
Schlickwürmer, Chargen-Nr. 19472
Schinkenwürfel, Chargen-Nr. 19432 und 19437 und 19445
Bauch luftgetrocknet, Chargen-Nr. 19105 und 19415
Dauerwurst geräuchert, Chargen-Nr. 19423 und 19455
Sommerwurst, Chargen-Nr. 19433
Kohlwurst luftgetrocknet, Chargen-Nr. 19451 und 19471
Lachsschinken, Chargen-Nr. 19345
Hacksteaks, Chargen-Nr. 19465
Zungenwurst geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19455
Sommerwurst geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19323
Schweinskopfsülze geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19415
Zwiebelsülze geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19465
Corned Beef geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19465
Leberpastete mit Speckmantel geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19451
Frühstücksbauch geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19462
Dauerwurst geräuchert geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19423
Pümmel geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19433 und 19463
Fehntjer Mett geschnitten (SB), Chargen-Nr.19455
Dauerwurst grob geschnitten (SB), Chargen-Nr.19433
Pfeffersalami geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19471
Lachsschinken geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19345
Nachfolgende Waren, die am 20. November 2019 im Laden, Westerwieke 134 in 26802 Moormerland, verkauft wurden:
A) sämtliche geschnittene Aufschnittware
B) Hackfleisch vom Schwein
Verkauft wurden die Waren in der Fleischerei Eckhoff, Westerwieke 134 in 26802 Moormerland, sowie in diversen Verbrauchermärkten und anderen Verkaufsstellen.
Das Unternehmen informiert hiermit Einzelhändler und andere Kunden. Endverbraucher, die die Produkte gekauft haben, sollten diese auf keinen Fall verzehren, sondern entsorgen.
Kunden können die Artikel gegen Erstattung des Kaufpreises bei der Fleischerei zurückgeben oder am jeweiligen Erwerbsort.
Wir bitten um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Fleischerei Eckhoff
Westerwieke 134
26802 Moormerland
Telefon 04954/4178
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Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.


News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

