Politik
Ende der Winterruhe in Sicht — schrittweise Lockerungen auch in Niedersachsen
Die Entwicklung der Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Corona-Virus und die Hospitalisierungswerte deuten stark darauf hin, dass in Niedersachsen der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten ist. Die hohen Infektionszahlen der letzten Wochen haben glücklicherweise nicht zu einer Überforderung des Gesundheitssystems geführt. Die mit Omikron einhergehenden Krankheitsverläufe waren und sind weitgehend moderat, die Zahl der infolge von Omikron-Infektionen notwendigen Klinikaufenthalte stieg zwar an, blieb jedoch in einem beherrschbaren Rahmen und der Anteil der von Corona-Patienten belegten Intensivbetten ging leicht zurück.
Ministerpräsident Stephan Weil: „Niedersachsen hat die Omikron-Welle bislang vergleichsweise gut bewältigt, die Zeit für deutliche Lockerungsschritte ist gekommen. Die Menschen in Niedersachsen können sich auf eine schrittweise Lockerung der bisherigen Schutzmaßnahmen in den nächsten vier Wochen freuen. Die Winterruhe wird beendet, aber das Frühjahr ist noch nicht da. Wir müssen weiter vorsichtig bleiben, je mehr Beschränkungen fallen, desto größer wird die Verantwortung jeder und jedes Einzelnen.”
In der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz haben die Länderchefs und die Bundesregierung einen Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler und grundsätzlicher Bedeutung vereinbart. An den in diesem Zusammenhang avisierten Zeitabständen (bis zum 4. März, bis zum 19. März, ab dem 20. März) wird Niedersachsen sich zukünftig orientieren. Das bisherige, streng an Schwellenwerten orientierte Stufenmodell wird aufgegeben.
In einem ersten Schritt werden ab Mitte nächster Woche auch in Niedersachsen private Zusammenkünfte für vollständig Geimpfte und Genesene wieder ohne eine Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich, die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (eigener Haushalt plus zwei Personen) gelten weiterhin. Sport- und Kulturveranstaltungen werden bereits im ersten Schritt von einer deutlich größeren Zahl von Zuschauerinnen und Zuschauern besucht werden können als bislang, die 500er Grenze fällt. Im ÖPNV und im Einzelhandel bleibt es bei einer FFP2-Masken-Pflicht. Weitere Details der nächsten Corona-Verordnung sollen in der morgigen Pressekonferenz erläutert werden.
„Niedersachsen wird auch weiterhin im Team Vorsicht bleiben”, so Ministerpräsident Stephan Weil. Die Landesregierung werde vor jedem Lockerungsschritt genau prüfen, ob die Corona-bedingten Krankenhauszahlen oder die Intensivstationsbelegungen eine problematische Entwicklung nehmen. Weil: „Noch ist nicht absehbar, wie sich die Lockerungen auf das Pandemiegeschehen auswirken werden. Außerdem besteht eine gewisse Restunsicherheit darin, dass die Infektionen aktuell von den jüngeren in die älteren Jahrgänge übergehen.” Zwar sind in Niedersachsen mehr als 90 Prozent der über 60-jährigen vollständig geimpft und mehr als 79 Prozent auch ‚geboostert’, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Hospitalisierungswerte in den nächsten Wochen noch einmal ansteigen.
Stephan Weil: „Ich will ausdrücklich betonen, dass wir zum 20. März keinen Freedom-Day ausrufen. Die Pandemie ist nicht vorbei. Das wir in Niedersachsen den Scheitelpunkt der Welle überschritten haben, liegt an den Schutzmaßnahmen und vor allem am umsichtigen und verantwortungsvollen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Alles das werden wir auch weiterhin benötigen, damit wir das Infektionsgeschehen und die Belastung des Gesundheitswesens unter Kontrolle halten.”
In Ziffer 2 des heutigen MPK-Beschlusses haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder übereinstimmend festgestellt, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf. Hierzu gehören aus Sicht der Länder insbesondere eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen, die Pflicht zur Nachweisführung des Impf‑, Genesenen- und Teststatus sowie Möglichkeiten für Schulen und Kindertageseinrichtungen und für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen).
Die Länder bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen.
Hierzu Ministerpräsident Stephan Weil: „Mit dem heutigen MPK-Beschluss nehmen wir einen Paradigmenwechsel vor, wir orientieren uns nicht mehr streng an Infektionszahlen und Hospitalisierungswerten. Der heute beschlossene Dreisprung ist in der Summe ein sehr großer Sprung, in etwas mehr als einem Monat werden viele Sicherungsmaßnahmen abgebaut sein. Dafür gibt es gute Gründe, aber wenn man sich die Stellungnahme des Expertenrats der Bundesregierung durchliest, erkennt man auch die damit verbundenen Risiken. Das Virus war schon mehrfach für böse Überraschungen gut — darauf müssen wir auch weiterhin vorbereitet sein. Deshalb benötigen wir auch nach dem 19. März 2022 einen ausreichenden Instrumentenkasten, um angemessen und schnell handeln zu können. Spätestens im Herbst müssen wir damit rechnen, dass wir es wieder mit einem neuen Gegner zu tun haben werden — sei es, dass eine alte Variante zurückkehrt, sei es, dass eine neue Variante kommt.”
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Politik
Wachstumschancengesetz 2023: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Kabinettsbeschluss: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2013 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude ist ein zentraler Baustein des Gesetzes. Zusätzlich wurde verabredet, bis Ende September ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche zu beraten.
Offizielles Portrait BM’in Klara Geywitz
Dazu erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Die degressive AfA für den Wohnungsbau als Teil des Wachstumschancengesetzes hat das Potential, die Bau- und Immobilienbranche deutlich zu stärken. Sechs Prozent, die nächsten sechs Jahre: Wer mit dem Bau innerhalb der nächsten sechs Jahre beginnt, soll die neue AfA nutzen können. Das ermöglicht es der Branche, Investitionskosten schneller abzuschreiben. Damit werden wiederum schneller Investitionen in neuen Wohnraum möglich. Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt für alle Bauprojekte mit Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023.
Aber nicht nur mit diesem Angebot an die Bau- und Immobilienbranche wollen wir den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung bringen. Bis Ende September werden wir als Bundesbauministerium federführend für die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket erarbeiten, dass der Bau- und Immobilienbranche weitere Wachstumsimpulse geben soll. Damit unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung der Branche für die deutsche Volkswirtschaft und die herausragende Notwendigkeit von mehr Wohnraum in unserem Land. Dies, zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rekordhöhe und der Unterstützungsleistungen beim klimafreundlichen Neubau in Milliardenhöhe, wird zu einem Aufwuchs an neuem Wohnraum führen.”
Hintergründe zur degressiven AfA
Warum führen wir eine zeitlich befristete degressive AfA ein?
Die Baubranche steckt in einer Krise. Die Erhöhung der linearen AfA von 2 Prozent auf 3 Prozent und eine Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau waren bereits hilfreiche Maßnahmen, reichen aber noch nicht aus, um ausreichend Investitionen anzustoßen.
Die degressive AfA bildet den Wertverzehr von Wohngebäuden besser ab. Wertverzehr bedeutet: In neuen Gebäuden verbaute Technik wird oft innerhalb von wenigen Jahren durch neue Entwicklungen überholt. Dadurch verlieren Gebäude zu Anfang schneller an Wert. Die degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen.
Wie sind die Konditionen und für welche Gebäude gilt die degressive AfA?
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
Im ersten Jahr können 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 6 Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Beispielrechnung: Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 24.000 Euro (6 Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr = 376.000 Euro Restwert).
Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
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Politik
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen
Deutscher Tierschutzbund: „BMEL knickt vor Branche ein!“
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen
Medienberichten zu Folge will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Vorgaben des Kükentötungs-Verbots lockern und die Vernichtung von Hühnerembryonen nach dem 7. Bruttag auch zukünftig erlauben. Bereits seit dem 1. Januar 2022 ist es verboten, geschlüpfte Eintagsküken zu töten. Ab dem 1. Januar 2024 sollte das von der damaligen Bundesministerin Julia Klöckner erlassene Gesetz zur Kükentötung vollständig greifen: mit einem Verbot, das auch die Tötung schmerzempfindlicher Embryonen im Ei nach dem 7. Bruttag einschließt. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert zu den neuen Entwicklungen:
„Cem Özdemir ( Die Grünen ) tappt jetzt in die Falle, die ihm seine Vorgängerin mit einem unzureichenden Gesetzentwurf gestellt hat. Julia Klöckner ( CDU ) hat nie die Systemfrage gestellt, sondern wollte lediglich eine technische Lösung, um das tierschutzfeindliche System der Hochleistungseierproduktion zu erhalten. Der grundlegende Fehler dieses Gesetzes war, dass man der Industrie mit der Geschlechtsbestimmung im Ei sowie der Tötung von Embryonen ein Schlupfloch gelassen hat, welches diese nun aus ökonomischen Interessen nutzt. Tierschutzminister Cem Özdemir muss dem Bundestag rasch einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Problematik des Kükentötens an ihrer Wurzel packt, statt nur die Symptome des Systems einer einseitig spezialisierten Hochleistungszucht zu behandeln. Das Kükentöten, ob im Ei oder nach dem Schlüpfen, ist rigoros zu verbieten. Hingegen muss die Umstellung auf sogenannte Zweinutzungshühner angestrebt und gefördert werden. Alle anderen Alternativen stellen den wirtschaftlichen Nutzen über den Tierschutz und verstoßen somit gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz.“
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Politik
CDU-Fraktionsvize übernimmt auch Vorsitz vomneugegründeten Parlamentskreis Mittelstand (PKM)
Der Vorstand des Parlamentskreises Mittelstand in der CDU-Landtagsfraktion, v.l.:Peter Luths, stellvertretender Vorsitzender der MIT Niedersachsen, Colette Thiemann, Carina Hermann, Marcel Scharrelmann, Christian Fröhlich, Cindy Lutz, Uwe Dorrendorf, Ulf Thiele, Jörn Schepelmann, Claus Seebeck, Melanie Reinecke, Marco Mohrmann, Martina Machulla und Reinhold Hilbers.Einen „Parlamentskreis Mittelstand“ (PKM) hat am Freitagnachmittag ( 27.01.2023 ) die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag aus den Reihen ihrer Fraktionsmitglieder gegründet. 39 Fraktionsmitglieder haben sich der Fraktionsgruppe angeschlossen. Sie wählten in der konstituierenden Sitzung den stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Ulf Thiele aus Ostfriesland einstimmig zu ihrem Vorsitzenden.Seine gleichberechtigten Stellvertreter sind Cindy Lutz (Wolfsburg), Marco Mohrmann (Zeven) und Jörn Schepelmann (Eicklingen). Schatzmeister des PKM ist Reinhold Hilbers (Wietmarschen), Justiziarin ist Martina Machulla (Hannover), Ombutsmann gegen Überbürokratisierung ist Uwe Dorrendorf (Lüchow), und zur Geschäftsführerin des PKM wurde die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtags-fraktion, Carina Hermann (Göttingen) gewählt. Zu Obleuten im PKM-Vorstand wählten die Mitglieder die Abgeordneten Christian Fröhlich (Rosdorf), Axel Miesner (Lilienthal), Melanie Reinecke (Stade), Marcel Scharrelmann (Diepholz), Claus Seebeck (Geestland), Colette Thiemann (Stadthagen) und Björn Thümler (Berne).CDU-Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner (Neustadt) dankte in seiner Begrüßung den PKM-Mitgliedern für ihre Bereitschaft „der CDU-Fraktion überall in der Fläche Niedersachsens im Mittelstand das Angebot zur Zusammenarbeit mit der CDU-Landtagsfraktion zu machen“. Der stellvertretende Landesvorsitzende der Mittelstandsunion Niedersachsen, Peter Luths (Lüneburg) freute sich über die Neugründung des Parlamentskreises Mittelstand und bot die enge Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand der Mittelstandsunion an.„Die Arbeit des Parlamentskreises Mittelstand wird ihre Schwerpunkte darin haben, den Betrieben und Verbänden in Niedersachsen Gesprächsangebote zu machen, damit wir als CDU-Landtagsfraktion das Ohr am Puls der mittelständischen Betriebe haben und für ihre Interessen und die ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter politisch arbeiten. Wir wollen Politik für die Fleißigen in Niedersachsen gestalten. Denn sie bringen jeden Tag mit ihrer Arbeit unser Land voran“, erklärte Ulf Thiele seine Motivation für die Arbeit im PKM.
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