Lokal
Niedersachsen schlägt „Ostfriesische Landschaft” und „Paramentik” als immaterielle Kulturerbe vor
Niedersachsen ist reich an Traditionen. Lokales Brauchtum, Rituale, Kulturtechniken, Ausdrucksformen, traditionelles Wissen und Können prägen und festigen die kulturelle Identität Niedersachsens. Zwei dieser lebendigen und landestypischen Traditionen schlägt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) nun für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes vor: die „Ostfriesische Landschaft” und die „Paramentik”.
„Mit der Ostfriesischen Landschaft und der Paramentik schlagen wir zwei Beispiele dafür vor, wie Wissen von Generation zu Generation überliefert wird und identitätsstiftende Traditionen auch in der heutigen Zeit gelebt werden”, so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. „Beide Anträge stehen zugleich stellvertretend für alle niedersächsischen Gemeinschaften und Gruppen, die auch in den Monaten der Corona-Pandemie die kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen lebendig gehalten haben.”
Die Ostfriesische Landschaft steht für den konkreten Ausdruck eines Lebensgefühls in der Region Ostfriesland, der seinen Hintergrund in der noch heute gepflegten und gelebten kulturellen Tradition der Friesischen Freiheit hat. Zugleich ist die Ostfriesische Landschaft eine moderne Institution, die staatliche Aufgaben wahrnimmt und in der legitimen Rechtsnachfolge der historischen Landstände in der Tradition der Friesischen Freiheit steht. Die Ostfriesische Landschaft ist eine öffentliche Wissenschafts- und Kultureinrichtung in spätmittelalterlicher Tradition.
Die Paramentik ist eine gelebte Tradition der Textilkunst und Fertigung von Liturgischen Gewändern für Kirchenräume in den Farben des Kirchenjahres. In der Paramentik finden viele traditionelle Handwerkstechniken wie Weberei, Bildwirkerei, Sticken, Filzen oder Klöppeln Anwendung. Eine solche Paramentenwerkstatt ist im Kloster St. Marienberg in Helmstedt zu finden. Dieses niedersächsische Kompetenzzentrum setzt die Tradition auf moderne Weise fort und macht die Kultur auch für Nicht-Fachleute erlebbar.
Hintergrund
Seit 2013 können sich alle zwei Jahre niedersächsische Gemeinschaften und Gruppen, die gelebte Traditionen vertreten und weitergeben, beim MWK bewerben, um vom Land Niedersachsen für die Aufnahme in das nationale Verzeichnis immaterieller Kulturgüter vorgeschlagen zu werden. Im vergangenen Jahr war dies zum fünften Mal möglich. Die 2021 eingegangenen Anträge wurden durch eine sechsköpfige Jury aus externen Expertinnen und Experten auf Landesebene geprüft, intensiv diskutiert und ausgewertet. Die beiden ausgewählten Traditionen wurden nun an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet.
Im Laufe des Jahres werden die von den Bundesländern eingereichten Anträge von einem unabhängigen Expertengremium bei der deutschen UNESCO-Kommission analysiert. Die Anträge, die den internationalen Richtlinien entsprechen, bilden das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Es ist die Grundlage für Anmeldungen zur internationalen Liste des immateriellen Erbes der UNESCO. Auf der nationalen Liste des immateriellen Kulturerbes befinden sich aktuell sieben gelebte Traditionen und Ausdrucksformen aus Niedersachsen. Der Blaudruck steht zudem auch auf der internationalen Liste.
SPD-Abgeordnete sicher: Ostfriesische Landschaft wird ein „immaterielles Kulturerbe“
Ostfriesland – Die SPD-Landtagsabgeordneten Hanne Modder (Bunde), Matthias Arends (Emden), Sascha Laaken (Ostrhauderfehn) und Wiard Siebels (Aurich) sind zuversichtlich, dass die Ostfriesische Landschaft von der Unesco als „immaterielles Kulturerbe“ anerkannt wird. So reagierten sie auf die Entscheidung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK), die Ostfriesische Landschaft als „immaterielles Kulturwerbe“ bei der Unesco vorzuschlagen.
„Die Ostfriesische Landschaft ist die Nachfolgerin der ostfriesischen Landstände, die als Verfechter der Friesischen Freiheit ein Alleinstellungsmerkmal in der deutschen Geschichte haben und eine bemerkenswerte demokratische Tradition begründet haben“, so die SPD-Abgeordneten. Noch heute gebe die Ostfriesische Landschaft diese Tradition und dieses Lebensgefühl weiter – als weltoffene und moderne Wissenschafts- und Kultureinrichtung, die heute noch in dieser Form einmalig ist. „Wir begrüßen daher die Entscheidung des Ministeriums und sehen gute Chancen, dass die Unesco den Vorschlag aufgreift“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der Vorschlag wurde jetzt an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet und wird einem unabhängigen Expertengremium der deutschen Unesco-Kommission geprüft. „In jedem Fall ist schon der Vorschlag ein Lob für die engagierte Arbeit der Ostfriesischen Landschaft und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen Jahren“, meinen die SPD-Abgeordneten.
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Lokal
Heiligabend & Silvester: Bis 14 Uhr regulär, danach Alternativen nutzen
Geänderte Ladenöffnungszeiten an Heiligabend und Silvester
Wer am 24. Dezember 2025 oder 31. Dezember 2025 noch kurzfristig Zutaten für das Feiertagsessen oder Geschenke besorgen möchte, sollte beachten: Die meisten Geschäfte schließen an Heiligabend und Silvester bereits um 13 Uhr oder 14 Uhr.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) dürfen nur bestimmte Verkaufsstellen länger öffnen, darunter:
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Apotheken
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Tankstellen für Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Waren des täglichen Kleinbedarfs
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Verkaufsstellen auf Bahnhöfen, Flughäfen und Fährhäfen für den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs, Bekleidungsartikeln und Schmuck, einschließlich Kiosken und C‑Boxen
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern frohe Festtage und ein gesundes Jahr 2026!
📌 Tipp: Wer spät einkaufen möchte, sollte frühzeitig die Öffnungszeiten prüfen.
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Anklage nach versuchtem Tötungsdelikt in Jemgum erhoben
Versuchtes Tötungsdelikt in Jemgum: Ermittlungen abgeschlossen – Anklage erhoben
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat die Ermittlungen zum versuchten Tötungsdelikt in Jemgum vom 24. August 2025 abgeschlossen. Gegen einen 28-jährigen Mann wurde nun Anklage wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen 47-jährigen Mann in der gemeinsamen Unterkunft während eines Streits lebensbedrohlich verletzt zu haben. Das Opfer musste intensivmedizinisch behandelt und mehrere Tage ins künstliche Koma versetzt werden. Nach einer Woche konnte der 47-Jährige jedoch aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Der 28-Jährige wurde noch am Tattag vorläufig festgenommen. Am Folgetag erließ das Amtsgericht Leer auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl, seitdem befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft.
Die Anklage markiert den Abschluss der Ermittlungen und leitet das gerichtliche Verfahren ein.
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Friesenbrücke: Geh- und Radweg täglich 8–16 Uhr geöffnet – Sonderzeiten 8–12 Uhr an Feiertagen
Foto: Ingo Tonsor – Die Friesenbrücke im geschlossenen Zustand. Zwischen 8 und 16 Uhr ist der Geh- und Radweg täglich geöffnet, an den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen (24.–26. Dezember 2025 und 31. Dezember 2025–1. Januar 2026) gilt eine verkürzte Nutzungszeit von 8 bis 12 Uhr.
Friesenbrücke: Aktuelle Öffnungszeiten und Sonderregelungen zum Jahresende
Für die Friesenbrücke gelten seit Mitte Dezember neue zeitliche Regelungen für den Geh- und Radverkehr sowie den Schiffsverkehr. Diese dienen der Koordinierung der unterschiedlichen Nutzungsarten und bleiben voraussichtlich bis zur Inbetriebnahme der sogenannten Wunderline Mitte 2026 bestehen.
Seit Sonntag, 14. Dezember 2025, ist der Geh- und Radweg täglich von 8 bis 16 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum bleibt die Brücke grundsätzlich geschlossen. Sollte ein Schiff die Passage benötigen, muss es sich beim Brückenwärter anmelden. Die Brücke wird dann bei Bedarf geöffnet; Fußgänger und Radfahrer müssen in diesem Fall warten, bis das Schiff die Durchfahrt beendet hat.
Zwischen 16 Uhr und 8 Uhr ist die Friesenbrücke hingegen dauerhaft für den Schiffsverkehr geöffnet. Während dieser Zeit ist der Geh- und Radweg für Fußgänger und Radfahrer vollständig gesperrt.
Sonderregelungen an den Feiertagen (8–12 Uhr)
Für die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage gelten abweichende Nutzungszeiten. Der Geh- und Radweg kann an folgenden Tagen jeweils von 8 bis 12 Uhr genutzt werden:
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24. bis 26. Dezember 2025
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31. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026
Die Deutsche Bahn bittet alle Betroffenen um Verständnis für die mit den Regelungen verbundenen Einschränkungen. Ziel sei es, einen möglichst sicheren und reibungslosen Ablauf für alle Verkehrsarten zu gewährleisten, bis die langfristige Lösung mit der Wunderline umgesetzt ist.
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