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Neues Infektionsschutzgesetz — Pandemievorsorge für Herbst und Winter
Pandemievorsorge für Herbst und Winter: Kabinett beschließt neues Infektionsschutzgesetz
Bundesweit soll ab Oktober Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Das sehen Änderungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19, die das Kabinett heute beschlossen hat. Danach sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren. In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen. Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. Unabhängig davon sollen Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Einlassregeln verhängen können.
Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen. Wir sind gut vorbereitet auf schwierige Zeiten und geben den Ländern alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Maskenpflicht, Impfungen und Obergrenzen im Innenraum können der Lage angepasst eingesetzt werden. Hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden bleiben die Ziele unserer Corona-Politik. “
Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023:
Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen
- FFP2-Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr (medizinische Masken für 6–14-Jährige und Personal).
- Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.
Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten. Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind ferner Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Darüber hinaus können die Länder abgestuft nach Infektionslage auf das Pandemiegeschehen reagieren:
1. Stufe
Ab 1. Oktober kann ein Bundesland folgende Schutzmaßnahmen anordnen:
- Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.
- Die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme ist bei Freizeit‑, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen.
- Die Länder können außerdem Ausnahmen für diejenigen erlauben, die genesen sind (Genesenennachweis; es gilt die bisherige 90 Tage-Frist) oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.
- Die Verpflichtung zur Testung in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen, Kinderheimen) sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen.
- Die Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.
2. Stufe
Sollte sich eine Corona-Welle trotzdem weiter aufbauen und stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine konkrete Gebietskörperschaft anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können dort außerdem folgende Maßnahmen angeordnet werden:
- Die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
- Verpflichtende Hygienekonzepte (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte, Lüftungskonzepte) für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit‑, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
- Die Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 m im öffentlichen Raum.
- Die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Die Änderungsanträge werden als Formulierungshilfe den Fraktionen zur Verfügung gestellt und bedürfen als Bestandteil des „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
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Selbsthilfe: Neue Gruppe für Angehörige von Demenzerkrankten
Erstes Treffen findet am 18. April in Uplengen statt
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Fahrräder kaufen in Leer Ostfriesland — Fahrradhändler Stadt Leer
Die Vorteile eines lokalen Fahrradhändlers: Persönliche Beratung, Werkstattservice und Unterstützung der Gemeinschaft
Es gibt mehrere Gründe, warum die Auswahl eines Fahrradhändlers vor Ort eine gute Idee ist:
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Persönliche Beratung: Ein lokaler Fahrradhändler kann dir persönlich bei der Auswahl des richtigen Fahrrads und der passenden Ausrüstung helfen. Sie können deine Bedürfnisse und Vorlieben berücksichtigen und dir dabei helfen, das für dich am besten geeignete Fahrrad zu finden.
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Testfahrten: Oft bieten lokale Fahrradhändler die Möglichkeit, verschiedene Fahrradmodelle zu testen, damit du herausfinden kannst, welches am besten zu dir passt. Dies ist besonders wichtig, um den Komfort und die Passform des Fahrrads zu überprüfen, bevor du einen Kauf tätigst.
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Werkstatt-Service: Ein lokaler Fahrradhändler verfügt in der Regel über eine Werkstatt, in der Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden können. Wenn dein Fahrrad also gewartet oder repariert werden muss, kannst du es einfach beim Händler abgeben, der über das Fachwissen und die erforderlichen Ersatzteile verfügt.
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Inspektionen und regelmäßige Wartung: Viele Fahrradhändler bieten Inspektions- und Wartungsdienste an, um sicherzustellen, dass dein Fahrrad in gutem Zustand bleibt. Sie können regelmäßige Inspektionen durchführen, um Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben, was die Lebensdauer deines Fahrrads verlängern kann.
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Lokale Unterstützung: Durch den Kauf bei einem lokalen Fahrradhändler unterstützt du auch deine lokale Wirtschaft und Gemeinschaft. Lokale Händler tragen oft zum sozialen und kulturellen Leben in ihrer Umgebung bei und bieten Arbeitsplätze in der Stadt.
Insgesamt bietet die Auswahl eines Fahrradhändlers vor Ort viele Vorteile, einschließlich persönlicher Beratung, Testfahrten, Werkstattservice und Unterstützung der lokalen Wirtschaft.
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Neue Impulse für die Bauwirtschaft: Novelle der Niedersächsischen Bauordnung vereinfacht und beschleunigt Bauprozesse
Schneller, einfacher und günstiger: Novelle der Niedersächsischen Bauordnung soll neue Impulse für die Bauwirtschaft setzen
Mit einer grundlegenden Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sollen neue Impulse für die Bauwirtschaft ausgelöst werden. Den Gesetzentwurf für eine Novelle der Niedersächsischen Bauordnung hat das Landeskabinett nach erfolgter Verbandsbeteiligung in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Dieser wird nun an den Landtag zur weiteren Beratung übermittelt und kann in der kommenden Woche im Plenum des Niedersächsischen Landtages beraten werden.
Mit der Novelle sollen zunächst Standards für Umbaumaßnahmen gesetzlich abgesenkt werden. Der Fokus soll dabei künftig allein noch auf die grundlegenden Aspekte der Standsicherheit und des Brandschutzes gelegt werden. Die Regelungen zur Vereinfachung eines Umbaus gelten für alle Gebäudeklassen. Ausgenommen sind lediglich Sonderbauten wie zum Beispiel Schulen, Altenheime und Krankenhäuser. Für einen Umbau bedarf es zudem keines Genehmigungsverfahrens mehr, es reicht das sogenannte „Mitteilungsverfahren“.
Auch für Neubaumaßnahmenwerden zahlreiche Neuerungen vorgeschlagen. So soll zum Beispiel die Pflicht zur Errichtung von Einstellplätzen für Autos beim Wohnungsbau aufgehoben werden. Grenzabstände sollen verringert werden, so dass Grundstücke besser bebaubar wären. Mit einer Innovationsklausel sollen Baumaßnahmen zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen erleichtert werden.
Mit der Novelle soll auch der landesrechtliche Teil des „Bau-Turbo-Pakts“ umgesetzt werden, der zwischen Bund und Ländern Anfang November 2023 geschlossenen wurde. Mit dem Pakt sollen Baulücken rascher genutzt, Dächer einfacher bebaut oder auch brachliegende Flächen in Wohnraum umgewandelt werden können.
„Mit den hier vorgeschlagenen Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung wollen wir den Umbau von Bestandsimmobilien ganz erheblich vereinfachen und Standards heruntersetzen – und mit den Erleichterungen für den Neubau das Bauen insgesamt beschleunigen und genauso günstiger machen“, so Bauminister Olaf Lies. Er betonte dabei weiter: „Wir haben in der Verbandsanhörung viel Zustimmung für die vorgeschlagenen Vereinfachungen erhalten. Wir verfolgen hier einen möglichst innovativen und gleichzeitig pragmatischen Ansatz und das findet mittlerweile bundesweit Beachtung. Zusammen mit den anderen baupolitischen Initiativen wie etwa unserer Landeswohnungsgesellschaft ‚Wohnraum Niedersachsen‘ und der Umsetzung des ‚Bau-Turbo-Paktes‘ mit dem Bund wollen wir einen Teil zum Entstehen neuer Wohnangebote beitragen und Druck aus dem Wohnungsmarkt nehmen. Wohnen in Niedersachsen soll wieder dauerhaft günstiger werden.”
Meyer Bau: Ihr Partner für Neubau, Umbau und Altbausanierung
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