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Neues Infektionsschutzgesetz — Pandemievorsorge für Herbst und Winter
Pandemievorsorge für Herbst und Winter: Kabinett beschließt neues Infektionsschutzgesetz
Bundesweit soll ab Oktober Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Das sehen Änderungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19, die das Kabinett heute beschlossen hat. Danach sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren. In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen. Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. Unabhängig davon sollen Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Einlassregeln verhängen können.
Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen. Wir sind gut vorbereitet auf schwierige Zeiten und geben den Ländern alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Maskenpflicht, Impfungen und Obergrenzen im Innenraum können der Lage angepasst eingesetzt werden. Hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden bleiben die Ziele unserer Corona-Politik. “
Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023:
Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen
- FFP2-Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr (medizinische Masken für 6–14-Jährige und Personal).
- Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.
Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten. Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind ferner Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Darüber hinaus können die Länder abgestuft nach Infektionslage auf das Pandemiegeschehen reagieren:
1. Stufe
Ab 1. Oktober kann ein Bundesland folgende Schutzmaßnahmen anordnen:
- Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.
- Die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme ist bei Freizeit‑, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen.
- Die Länder können außerdem Ausnahmen für diejenigen erlauben, die genesen sind (Genesenennachweis; es gilt die bisherige 90 Tage-Frist) oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.
- Die Verpflichtung zur Testung in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen, Kinderheimen) sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen.
- Die Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.
2. Stufe
Sollte sich eine Corona-Welle trotzdem weiter aufbauen und stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine konkrete Gebietskörperschaft anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können dort außerdem folgende Maßnahmen angeordnet werden:
- Die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
- Verpflichtende Hygienekonzepte (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte, Lüftungskonzepte) für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit‑, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
- Die Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 m im öffentlichen Raum.
- Die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Die Änderungsanträge werden als Formulierungshilfe den Fraktionen zur Verfügung gestellt und bedürfen als Bestandteil des „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
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Pedelec-Sturz, Parfum-Diebstahl & Brände: Polizei ermittelt im Landkreis Leer und Emden
POL-LER: Pressemeldung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Sonntag, den 14.12.2025
Moormerland — Versuchter Aufbruch einer Packstation
Im Zeitraum von Freitagabend 20 Uhr bis Sonnabend frühen Nachmittag gegen 14 Uhr versuchte ein derzeit unbekannter Täter in der Rudolf-Eucken-Straße mehrere Boxen einer Packstation aufzuhebeln. Es blieb beim Versuch und es entstand Sachschaden. Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten sich mi der Polizei in Verbindung zu setzen.
Detern — Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person und Verkehrsunfallflucht
Am Samstagmorgen gegen 06:40 Uhr beabsichtige eine 63-jährige Frau aus Detern mit ihrem Pedelec von der Denkmalstraße aus kommend, die Osterstraße in Detern zu queren. Während des Überquerens kam der bislang unbekannte Beteiligte mit seinem PKW von rechts in Fahrtrichtung Weberweg angefahren. Hierdurch erschrak sich die 63-Jährige und befürchtete einen Zusammenstoß. Sie versuchte aufgrund dessen schnellstmöglich die Fahrbahn zu queren. Hierbei fuhr sie gegen einen Bordstein und stürzte. Der unbekannte Beteiligte Führer des Pkw führte seine Fahrt fort, ohne sich um die verunfallte Frau und eine Schadenregulierung zu kümmern. Zu dem Pkw ist lediglich bekannt, dass er eine dunkle Farbe hatte. Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Leer — Diebstahl von Parfum
Am Samstagnachmittag gegen 17 Uhr befanden sich eine 23-jährige Frau aus Leer und ein 35-jähriger Mann aus Leer in einem Verkaufsgeschäft für Parfum in der Mühlenstraße in Leer. Durch die beiden werden Parfums in einem Gesamtwert von 1642 Euro entwendet. Die Tat wurde durch Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma beobachtet. Der männliche Täter flüchtete vom Tatort, konnte jedoch im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme identifiziert werden.
Weener — Brand einer Gartenhütte nach einer Verpuffung mit sieben verletzten Personen

Am Samstagabend kam es nach derzeitigem Ermittlungsstand gegen 23:35 Uhr im Rahmen einer privaten Feier im Beschotenweg zu einer Verpuffung und im Anschluss zum Brand einer Gartenhütte. Durch die Verpuffung wurden sieben Personen zum Teil schwer verletzt. Schwer verletzt wurden eine 30-jährige Frau aus Weener und eine 36-jährige Frau aus Rhede. Durch eine Rauchgasintoxikation wurden ein 38-jähriger Mann aus Westoverledingen, eine 31-jährige Frau aus Aschendorf, eine 31-jährige Frau aus Dörpen, ein 52-jähriger Mann aus Schüttdorf und eine 38-jährige Frau aus Rhauderfehn leicht verletzt. Die schwer verletzte Frau aus Weener wurde in eine überregionale Spezialklinik verbracht. Die Gartenhütte wurde durch das Feuer vollständig zerstört. Die Schadenshöhe wird auf 5.000 Euro geschätzt. An dem Einsatz waren die Feuerwehren aus Weenermoor, Weener und Bunde mit sechs Einsatzfahrzeugen und 45 Feuerwehrleuten beteiligt. Der Brandort wurde beschlagnahmt und die Ermittlungen zur Ursache wurden aufgenommen.
Weitere Infos zur Pressemitteilung der Feuerwehr Weener — bitte HIER klicken -
Westoverledingen — Brand einer großen Halle mit hohem Sachschaden
Am Sonntagmorgen gegen 04:38 Uhr wurde der Brand einer Halle einer Möbelfertigungsfirma in der Pastor-Kersten-Straße gemeldet. Kurz nach den ersten Einsatzkräften trafen bereits die ersten Feuerwehren an der Einsatzörtlichkeit ein. Eine große Lagerhalle stand zu diesem Zeitpunkt bereits in Vollbrand. Durch die Polizei wurden die angrenzenden Straßen und die B70 für die Dauer des Einsatzsatzes zum Teil voll gesperrt. Die Löscharbeiten dauerten mehrere Stunden an. Die Lagerhalle samt Inhalt wurde vollständig zerstört und das Dach der Halle stürzte ein. Durch die Brandentwicklung wurde das Gebäude einer angrenzenden Firma ebenfalls beschädigt. Anwohner wurden gebeten ihre Türen und Fenster für die Dauer des Einsatzes geschlossen zu halten. An dem Einsatz waren das THW, der örtliche Energieversorger, die untere Wasserbehörde des LK Leer und die Feuerwehren aus Flachsmeer, Uplengen, Ihrhove, Westrhauderfehn, Steenfelde, Völlenerkönigsfehn, Großwolde, Ihren, Breinermoor, Folmhusen, Völlen und Leer mit 26 Einsatzfahrzeugen und 150 Kräften beteiligt. Zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung dauern die Löscharbeiten noch an.
Emden — Trunkenheit im Verkehr infolge von Alkohol
Am Sonntagmorgen gegen 04:05 Uhr befuhr ein 18-Jähriger aus der Wesermarsch in Emden die Auricher Straße und anschließend die Autobahn A31. An der Anschlussstelle Riepe wurde das Fahrzeug angehalten und kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer mit 1,08 Promille erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
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Diebstähle, Unfallfluchten, Brandalarm und ein Auffahrunfall auf der A31
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 09.12.2025
Diebstahl am Fahrrad++ Diebstahl von Baustelle++ Verkehrsunfallflucht++ Auffahrunfall++ Brand einer Dunstabzugshaube++ Fahrraddiebstahl++ Hausfriedensbruch in Tankstelle
Rhauderfehn — Diebstahl am Fahrrad
In der Zeit zwischen dem 05.12.2025 um 06:30 Uhr und dem 08.12.2025 um 09:55 Uhr kam es in Rhauderfehn, bei einem Fahrradstand einer Schule in der Werfstraße, zu einem Diebstahl. Eine 37-jährige Frau stellte ihr Damenfahrrad (Pedelec) der Marke Gazelle im Fahrradstand der Schule ab. Als sie es wieder abholen wollte, stellte sie fest, dass der Sattel und der Fahrradkorb durch eine bislang unbekannte Täterschaft entwendet worden war. Zudem wurde das Fahrrad beschädigt. Insgesamt entstand ein Schaden im unteren dreistelligen Bereich. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben oder weitere sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Bunde — Diebstahl von Baustelle
In der Zeit zwischen dem 01.12.2025 gegen 08:00 Uhr und 10:30 Uhr kam es in Bunde, auf einer Baustelle im Heerenweg, zu einem Diebstahl. Die bislang unbekannte Täterschaft verschaffte sich auf unbekannte Art und Weise Zutritt zu einem dortigen Container. Es wurde Diebesgut einer Firma im unteren vierstelligen Wert entwendet. Zudem versuchte die Täterschaft in den abgestellten Bagger der Firma einzudringen. Hierzu wurde eine Scheibe beschädigt. Der Täterschaft gelang es nicht, in den Bagger zu gelangen. Hierbei entstand ein Schaden im unteren vierstelligen Bereich. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben oder weitere sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Weener — Verkehrsunfallflucht
Am 06.12.2025 kam es in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20:00 Uhr in Weener, in der Norderstraße, auf einem Parkplatz in Höhe der Hausnummer 71, zu einem Verkehrsunfall. Ein dort geparkter BMW 218i eines 58-jährigen Mannes wurde durch eine bislang unbekannte Person mit ihrem Fahrzeug beschädigt. Anschließend verließ diese Person unerlaubt den Unfallort. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben oder weitere sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
A31/ Bunde — Auffahrunfall
Am 08.12.2025 gegen 16:15 Uhr kam es auf der A31, in Fahrtrichtung Bottrop, in Höhe des Kilometers 188, zu einem Auffahrunfall. Ein 64-jähriger Fahrer eines Tesla Model Y und eine 68-jähriger Fahrer eines Lkw Renault-Trucks befuhren den Hauptfahrstreifen der A31. Aufgrund der Wetterverhältnisse (starkem Regen) bremste der 64-jährige Fahrer mit seinem Tesla. Dies bemerkte der 68-jährige Lkw-Fahrer zu spät und fuhr auf den Tesla auf. Hierbei entstand ein Sachschaden im fünfstelligen Bereich. Zudem konnte festgestellt werden, dass der 68-jährige Lkw-Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Weener/Diele — Brand einer Dunstabzugshaube
Am 08.12.2025 gegen 09:25 Uhr kam es in Weener, in der Dieler Straße, zu einem Brand. Aus bislang ungeklärter Ursache fing eine Dunstabzugshaube Feuer. Durch die Feuerwehr konnte der Brand gestoppt werden, bevor es auf das Gebäude übergriff. Beide im Haus befindlichen Personen, ein 91-jähriger Mann und eine 85-jährige Frau, konnten unverletzt in Sicherheit gebracht werden.
Emden — Fahrraddiebstahl
Am 07.12.2025 in der Zeit zwischen 02:30 Uhr und 13:30 Uhr kam es in Emden, bei einer Bankfiliale in der Emsmauerstraße, zu einem Fahrraddiebstahl. Durch die bislang unbekannte Täterschaft wurde das dort abgestellte Herrenfahrrad (Pedelec) der Marke Gazelle eines 48-jährigen Mannes entwendet. Es entstand ein Schaden im mittleren vierstelligen Bereich. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben oder weitere sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Emden — Hausfriedensbruch in Tankstelle
Am 08.12.2025 zwischen 21:40 Uhr und 22:04 Uhr kam es in Emden, in einer Tankstelle in der Neutorstraße, zu einem Ladendiebstahl und anschließendem Hausfriedensbruch. Ein 65-jähriger Mann nahm Diebesgut im unteren zweistelligen Wert aus den Regalen und hielt diese versteckt am Körper. Er verließ die Tankstelle, ohne die Waren zu bezahlen. Aus diesem Grund wurde er der Tankstelle verwiesen. Dennoch suchte er diese erneut auf und belästigte Kunden. Da er ebenfalls einem Platzverweis der Polizeibeamten nicht nachkam, wurde er in Gewahrsam genommen.
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FDP Leer fordert bei Stadtbild-Diskussion: Dialog statt Demos
FDP Leer fordert bei Stadtbild-Diskussion „Dialog statt Demos“
Liberale sehen Gesprächsbedarf über Sicherheit und Stadtentwicklung
Leer – In der aktuellen Diskussion um Sicherheit, Stadtbild und gesellschaftlichen Zusammenhalt ruft die FDP Leer zu mehr Dialog statt Demonstrationen auf. Hintergrund ist eine bundesweite Debatte, die nach Äußerungen des Bundeskanzlers zum Thema Migration und öffentlicher Sicherheit erneut an Fahrt aufgenommen hat.
Nach Auffassung der Liberalen trägt „weder das substanzlose Auftreten des Bundeskanzlers noch die reflexhafte Empörung aus dem links-grünen Lager“ dazu bei, reale Probleme sachlich zu lösen. Statt Schlagworte und Empörung brauche es, so die FDP, „ernsthaften Diskurs“.
In ihrer Mitteilung verweisen die Freien Demokraten darauf, dass sich in vielen Städten Menschen zunehmend unsicher fühlten:
„Wenn junge Frauen abends Umwege gehen, ältere Menschen bestimmte Straßen meiden und homosexuelle Paare oder Juden sich in manchen Städten nicht mehr sicher fühlen, dann bestehen offensichtlich Probleme“, heißt es.
Zwar kenne man solche Zustände aus Ostfriesland nicht in gleichem Maße wie in manchen Großstädten, doch Themen wie gesunkenes Sicherheitsempfinden, irreguläre Migration und die Zukunft des Sozialstaats beschäftigten auch hier die Menschen, so die FDP.
Kritisch sehen die Liberalen weniger, dass der Bundeskanzler diese Themen anspreche, sondern wie er es getan habe. Auch CDU-Chef Friedrich Merz und seine Partei seien „nicht nur Beobachter, sondern aufgefordert, Lösungen zu präsentieren“.
Mit Blick auf Leer betont die FDP, dass es keine No-Go-Areas gebe – aber Bereiche wie das Umfeld des Bahnhofs, die im Stadtbild verbessert werden müssten.
„Hier ist der Dialog zu Lösungen gefragt, keine Demonstrationen gegen bewusst falsch verstandene Aussagen“, heißt es abschließend in der Mitteilung der Partei.
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